Lock- und Schreckstoffe (Attraktanzien & Repellentien) werden gezielt gegen Organismen eingesetzt und gelangen auch in die aquatische Umwelt, wo sie Verhaltensänderungen auslösen können. Sie gehören zu den vom Menschen gemachten Chemikalien, die Wasserorganismen so beeinflussen können, dass sie ihre Umgebung anders wahrnehmen. Man spricht in diesem Fall vom Infochemikalien-Effekt. Viele über ihren Geruch wirkenden Stoffe, wie das auf unserer Haut anzuwendende Mückenmittel DEET(Diethyltoluamid), werden bereits in unseren Oberflächengewässern nachgewiesen und ziehen dort möglicherweise Infochemikalien-Effekte nach sich. Am Beispiel von Humanarzneimitteln wie dem Tranquilizer Oxazepam konnte gezeigt werden, dass Stoffe unterhalb der Toxizitätsschwelle zum Beispiel das Schwarmverhalten von Flußbarschen verändern. Auch Neonicotinoide, die in geringen Konzentrationen (unterhalb der Toxizitätsschwelle) kurzzeitig in Fließgewässer eingetragen werden, können dort eine aktive, massenhafte Drift von Wasserorganismen auslösen und damit einen nachteiligen Einfluss auf lokale Populationen ausüben. Repellentien werden in der praktischen Anwendung vor allem gegen Blut saugende Gliederfüßer wie Stechmücken, Bremsen oder Zecken eingesetzt. Künstliche Repellentien gegen Gliederfüßer sind beispielsweise Diethyltoluamid (DEET), Icaridin (Picaridin) oder IR3535 (Ethylbutylacetylaminopropionat, EBAAP). Auch bei bestimmungsgemäßem Einsatz könnten von Repellentien bisher nicht beachtete Wirkungen auf Nicht-Zielorganismen ausgehen. Um Stoffe mit solchen Effekten aufzuspüren, sind daher neue Teststrategien zu entwickeln und geeignete Testsysteme im Labormaßstab zu etablieren. Das hier durchgeführte Vorhaben leistet dabei einen wichtigen Beitrag, in dem es Testsysteme für ökotoxikologische Fragestellungen anpasst und auf ihre Eignung prüft. Die Ergebnisse des Vorhabens sind für die Umweltbewertung von bioziden Wirkstoffen von großem Interesse. Bisher wurden nur akute und langfristige Effekte auf Nicht-Zielorganismen bewertet, weil das EU-Bewertungs¬konzept für Biozide und Chemikalien keine Bewertung repellenter Wirkungen vorsieht (Bewertungslücke). Bei den drei Repellentien wurden hier keine nachteiligen Umweltwirkungen im Verhalten der Testorganismen und unter den hier eingesetzten Testbedingungen ausgelöst. Dies ist zum Beispiel für den repellenten Wirkstoff DEET wichtig, der aktuell in vielen Haushaltsprodukten enthalten ist. Damit stehen nun erste Testsysteme zur Verfügung, um derartige Wirkungen künftig zuerkennen und gegebenenfalls bei der Bewertung, insbesondere bei Wirkungen auf das Schutzgut Biodiversität , einbeziehen zu können. Veröffentlicht in Texte | 57/2016.
Der Fuchs/Rotfuchs ( Vulpes vulpes ), gehört zur Familie der Hundeartigen ( Canidae ). Der männliche Fuchs wird Rüde, der weibliche Fähe genannt. Sein Fell ist in der Regel “fuchsrot”; die Bauchseite und die Schwanzspitze sind weiß, die Rückseite der Ohren und die Pfoten sind dunkel gefärbt. Bei Fähen, die Junge haben, ist das Fell im Sommer oft ruppig und dünn – im Winter ist es durch die langen Grannen wie “bereift”. Die Welpen haben bis zum Alter von 8 Wochen ein graubraunes, wolliges Jugendkleid. Die Kopf-Rumpf-Länge beträgt ca. 60 bis 95 cm, die Schulterhöhe 40 cm und der buschige Schwanz ist ca. 30 bis 50 cm lang. Die Schnauze wirkt spitz, die dreieckigen Ohren stehen aufrecht. Je nach Lebensraum werden Füchse zwischen 6 und 10 kg schwer. Durch sein ausgezeichnetes Seh-, Riech- und Hörvermögen kann der Fuchs als sehr wachsam bezeichnet werden. Darüber hinaus besitzt er ein rasches Reaktionsvermögen und eine gute Lernfähigkeit. Diese Eigenschaften haben ihm den Ruf des schlauen und listigen Reineke Fuchs eingebracht. Der Fuchs ist das Raubtier mit der größten Verbreitung auf der Erde. Sein natürliches Verbreitungsgebiet erstreckt sich über sämtliche Lebensräume der nördlichen Erdhalbkugel mit gemäßigten Klima – von der Tundra im Norden bis nach Nordafrika im Süden. In Australien und auf einigen Pazifikinseln wurden Füchse gezielt ausgesetzt, um den massiven Kaninchenbeständen entgegen zu wirken. Er gilt als typischer Kulturfolger, da er sich allen Lebensräumen anzupassen vermag. Am liebsten lebt der Fuchs in deckungs- und waldreichen Gebieten. Dort gräbt er sich einen unterirdischen Bau mit Wohnkessel und Röhrensystem. Wurde ein vorhandener Bau verlassen, wird dieser sofort von einem neuen Fuchs belegt. Der Fuchs ist in der Regel ein dämmerungs- bzw. nachtaktives Tier. Bei geringer Populationsdichte lebt er als Einzelgänger, steigt die Zahl der Tiere, neigen sie zum Gruppenleben. Die wichtigsten Gründe für das häufigere Auftreten des Fuchses in den Städten sind das reichhaltige Nahrungsangebot der Wegwerfgesellschaft, kein Jagddruck sowie ein gewisses Zutrauen, das die Tiere zum Menschen dank ihrer schnellen Lernfähigkeit fassen konnten. Da Füchse nach jahrzehntelangen Impfkampagnen auch durch Tollwut nicht mehr dezimiert wurden, haben sich die Fuchsbestände erholt und steigen wieder an. Der Fuchs nutzt ein breites Nahrungsspektrum, bevorzugt aber Mäuse bzw. in der Stadt Ratten. Besonders bei Aufforstungen wirkt er durch die Dezimierung der Mäuse, die erheblichen Schaden an Jungpflanzen hinterlassen, positiv auf die Entwicklung der Wälder ein. Darüber hinaus frisst er Insekten, Schnecken, Würmer, Engerlinge, ggf. auch Vögel, Wildkaninchen oder junge Feldhasen. Auch Aas verschmäht er nicht, ebenso wenig Früchte und Beeren. In Siedlungen bedienen sich Füchse gerne an Abfällen – insbesondere in Großstädten finden sie so bequem Nahrung. Sogar Tierkadaver, z.B. Opfer des Straßenverkehrs sind als Nahrung willkommen. Die Paarungszeit, “Ranzzeit” genannt, wird durch heiseres Bellen Anfang Januar bis Mitte Februar angekündigt. Nach einer Tragzeit von 50 – 52 Tagen bringt die Fähe dann im Schnitt 3 – 5, bei gutem Nahrungsangebot auch mehr, behaarte Welpen im sogenannten Wurfkessel zur Welt. Während der anstrengenden Jungenaufzucht im Mai/Juni wirkt die Fähe oft struppig und der Schwanz zerzaust oder fast kahl. Dieses Aussehen ist “normal” und bietet keinen Anlass zur Besorgnis. Die Jungen haben bei der Geburt ein Gewicht von 80 – 150 g. Nach 12 Tagen öffnen sich die Augen. Im Alter von 4 – 6 Wochen werden die Welpen entwöhnt und sind mit 4 Monaten bereits selbstständig. Die Geschlechtsreife erreichen Füchse mit etwa 10 – 12 Monaten. Im Herbst löst sich der Familienverband weitgehend auf. Nur die weiblichen Jungfüchse verbleiben noch einige Monate in der Gemeinschaft bei der Mutter. Das Fuchsproblem tritt nicht nur in Berlin zu Tage, sondern ist in anderen Großstädten, wir Zürich oder London ebenfalls bekannt. Als Kulturfolger haben die Tiere die “Nische Großstadt” für sich entdeckt. Füchse sind, wie alle heimischen Wildtiere, nicht aggressiv und greifen Menschen nicht an. Sie haben eine natürliche Scheu, die in einer gewissen Fluchtdistanz deutlich wird. Im Allgemeinen versuchen die Tiere, dem Menschen aus dem Weg zu gehen. Nur halbzahme Füchse, die durch Fütterung an den Menschen gewöhnt wurden und neugierige Jungfüchse, die den Menschen noch nicht kennen, trauen sich dichter an Menschen heran. Bei unbeabsichtigten Begegnungen mit einem Fuchs gilt: Ruhe bewahren und dem Tier einen Fluchtweg freilassen. Füchse sind Wildtiere und sollen es auch bleiben! Erst durch Fütterung können sie “halbzahm” und dann eventuell zur einem “Problem” werden. Deshalb ist das Füttern und Halten der meisten Wildtiere, so auch von Füchsen generell verboten; nach dem Landesjagdgesetz können dafür bis zu 5.000 Euro Geldbußen erhoben werden (§ 41 Abs. 1 BNatSchG und §§ 34 / 50 LJagdG Bln). Der Hauptüberträger der Tollwut ( Lyssa-Virus ) ist der Fuchs. In Deutschland ist seit 2006 keine Tollwut bei Füchsen mehr aufgetreten, da in den 1980er Jahren durch Fressköder gegen die Tollwut erfolgreich vorgegangen wurde. Die Gefahr einer Ansteckung ist daher eher unwahrscheinlich. Bei ungewöhnlicher Zutraulichkeit von Füchsen ist trotzdem immer eine gewisse Vorsicht geboten. Im Zweifelsfall bietet nach einem Biss oder dem Kontakt mit einem auffälligen Tier eine Impfung hundert prozentigen Schutz. Die Gefahr sich mit dem Fuchsbandwurm ( Echninococcus multilocularis ) zu infizieren ist ebenfalls sehr gering. Für Berlin hat der Fuchsbandwurm so gut wie keine Bedeutung, er wurde bisher nur bei drei Tieren nachgewiesen. Trotzdem sollten folgende Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden: tote Füchse sicherheitshalber nicht anfassen Gemüse, Salat und Fallobst vor dem Verzehr gründlich waschen, nach Gartenarbeiten und Spaziergängen im Wald die Hände gründlich waschen Hunde und Katzen regelmäßig entwurmen Erreger der Räude sind Milben. Die Hauptüberträger dieser Krankheit sind Füchse. Allerdings können auch Hunde oder Menschen durch direkten oder indirekten Kontakt (z.B. Haare oder Hautkrusten) infiziert werden. Die Fuchsräude stellt keine ernst zu nehmende Gefahr für Mensch und Tier dar, da es erfolgreiche Therapiemethoden gibt. Grundsätzlich ist es schwierig, den Fuchs von Grundstücken fernzuhalten, da die Tiere Mauern und Zäune überklettern oder sich unterhalb der Zäune durchzwängen können. Die beste und effektivste Möglichkeit ist, alle frei verfügbaren Nahrungsquellen (wie z.B. offen liegendes Hunde- oder Katzenfutter, Vogelfutter, Essensreste) zu entfernen sowie Mülltonnen geschlossen und sauber zu halten. Auch Schuhe und leicht zu transportierende Gegenstände, die dem Fuchs als Spielzeug dienen könnten, sollten zumindest über Nacht weggeräumt werden. Denkbare Unterschlupfmöglichkeiten können unter der Voraussetzung, dass sich kein Fuchs oder Jungtiere darin befinden, unzugänglich gemacht werden. Wird ein Tier beim Graben eines Baues beobachtet, kann es sofort durch Störung und Schließung der Öffnungen vertrieben werden. Den hervorragenden Geruchsinn der Tiere kann man auch durch den Einsatz von sog. Vergrämungsmitteln – unangenehm riechenden Substanzen – ausnutzen. Auch Lärm, wie zum Beispiel ein Radio sowie laute Stimmen und Rufe können gewisse Erfolge erbringen. Sollte eine Fuchsfamilie bereits im Garten wohnen, müssen während der Jungenaufzucht von März bis Juni Störungen unterlassen werden. Durch das Suchen nach eventuellen Mäusenestern oder anderen Kleintieren in der Erde, die über den Geruch und das Gehör vom Fuchs wahrgenommen werden, sind Gartenbeete manchmal in Gefahr. Neben einer dichten Vegetationsdecke schützen Netze, Drahtumrandungen oder dünne Äste den Boden vor dem Aufwühlen. Fuchskot (ca. 3 bis 8 cm lang, mit weißer Spitze) im Garten sollte insbesondere im Spielbereich von Kindern entfernt werden. Der Kot gehört nicht auf den Kompost. Um alle eventuellen Infektionswege auszuschließen sollte er ähnlich dem Hundekot mit einer Plastetüte aufgenommen und in der Mülltonne entsorgt werden. Eine Vertreibung von Füchsen durch Fangaktionen ist problematisch. Die Tiere erleiden dabei Angst und Stress. Werden sie anschließend in einer fremden Umgebung ausgesetzt, sind Revierkämpfe mit den dortigen Füchsen die Folge. Außerdem wird das freigewordene Gebiet wieder schnell durch neue Füchse besetzt. Füchse stellen für ausgewachsene Katzen keine Gefahr dar. Kleinere Haustiere wie Kaninchen, Meerschweine und Geflügel sind am bestem nachts in einem geschlossenen Stall oder tags in einem sicheren Gehege im Freien geschützt. Dieses Gehege kann aus Maschendraht bestehen, der 30 – 50 cm tief im Boden eingegraben und nach außen gebogen wird. Durch das Biegen nach außen wird das Hochheben des Zaunes beim Graben erschwert, da das Tier mit seinem eigenen Gewicht auf dem Zaun steht. Die Maschengröße sollte kleiner als 3 cm sein, um ein Überklettern zu vermeiden. Wenn das Gehege abgedeckt ist, kann auch kein Fuchs hineinspringen. Sollte dies nicht möglich sein, muss die Zaunhöhe mindestens 2 m betragen. … der Fuchs bereichert die Fauna in unseren Siedlungsgebieten. Wir haben die Möglichkeit, unseren Lebensraum mit ihm zu teilen, um ihn zu beobachten und sein Verhalten zu verstehen. Durch umsichtiges Verhalten ist ein Neben- und Miteinander zwischen Tier und Mensch möglich. Stiftung Unternehmen Wald Deutschland: Fuchs fuechse.info – …Alles über Füchse
Bed bug repellents should not only prevent humans from being bitten but impede an infestation of personal belongings. Only a few test proposals for evaluating the efficacy of repellents against bed bugs have been published so far. In the present study, two test systems were assessed for efficacy testing with five potential bed bug repellents (cinnamon oil, icaridin, N,N-diethyl-3-methylbenzamide (DEET), permethrin, and margosa extract). The first test setup was a harborage choice test system that consisted of a crystallizing dish with a treated and an untreated harborage. Sixty minutes and 24 h after treatment, DEET, icaridin, and cinnamon oil showed the highest repellency with a median proportion of at least 99% repelled bed bugs. The second test system was a barrier test. Bed bugs were attracted by CO2 and heat to cross filter papers treated with the potential repellents. The repellency of substances was significantly lower in comparison to the harborage choice test, except for DEET. The latter showed the highest repellency (97%) against bed bugs 24 h after application compared to controls. Results show that bed bugs are less sensitive to repellents when searching for a bloodmeal than when searching for a shelter. © The Author(s) 2021
Der Steinmarder ( Martes foina ) gehört zur Gruppe der „Marderartigen“. Er ist etwa so lang wie eine Katze, aber schlanker, flacher und leichtfüßiger. Mit Schwanz (Rute) misst er etwa 65 bis 70 cm und wiegt ca. 1,5 kg. Auffälligstes Merkmal ist sein weißer Kehlfleck, der bis auf die Vorderläufe hinab gegabelt ist. Das Fell des Steinmarders schimmert kakaofarben, die Rute ist lang und struppig. Der Steinmarder ist vor allem in Süd- und Mitteleuropa, auf den meisten Mittelmeerinseln und in Teilen Südasiens verbreitet. Bevorzugte Lebensräume sind neben Wald und Feld vor allem Dörfer und Städte. Da in besiedelten Gebieten Unterschlupfe wie Ställe, alte Gemäuer, Holzstöße und Steinhaufen kaum noch zu finden sind, sucht er bevorzugt auch Wohnhäuser auf. Bis zum zweiten Weltkrieg war der Steinmarder auf Grund des hohen Fellpreises fast ausgerottet. In den Nachtstunden, wenn er auf Nahrungssuche geht, wird der Steinmarder aktiv. Die nächtlichen Erkundungszüge sind sehr ausgedehnt. Der Steinmarder legt dabei im Durchschnitt mehr als 8 km zurück. Nur während der Paarungszeit (Ranz) und in der Zeit der Jungenaufzucht kann er auch am Tag außerhalb seines Unterschlupfes angetroffen werden. Bei seinen Streifgängen meidet er freies Gelände. Bei der Nahrungswahl ist der Steinmarder nicht wählerisch und anpassungsfähig. Neben Kleinsäugern, wie Wühlmausarten, Wald- und Gelbhalsmaus, Wanderratten, Hausmäusen und gelegentlich auch Spitzmäusen liebt er Früchte, wie Äpfel, Birnen, Pflaumen, Kirschen und Beeren. Allerdings sind auch Vögel und deren Gelege nicht vor ihm sicher. Verschiedene Singvogelarten wie Drossel, Amsel und Haussperling aber auch Tauben und vereinzelt Haushühner konnten als Nahrung nachgewiesen werden. Weitere Nahrungsbestandteile sind Regenwürmer, Insekten, Aas und menschliche Hausabfälle. Die Paarungszeit des Steinmarders fällt in den Zeitraum von Ende Juni bis Mitte August. Erst im März, seltener im April, werden zwei bis vier sehr unterentwickelte Junge geboren. Steinmarderwelpen sind Nesthocker, die nach ca. 5 Wochen die Augen öffnen und bis zu 8 Wochen gesäugt werden müssen. Das Nest verlassen sie frühestens nach 8 Wochen, um unter Anleitung der Mutter, die Umgebung zu erkunden und zu spielen. Erst im Spätsommer werden die Jungen selbstständig und teilen dann oft noch bis zum folgenden Frühjahr das Streifgebiet der Mutter. Ist zu vermuten, dass sich ein Steinmarder als Untermieter in ein Haus eingeschlichen hat, sollte zunächst einmal feststellt werden, ob es sich wirklich um einen Marder oder um andere Tiere, wie Mäuse, Waschbären oder Katzen handelt. Dabei können die verschiedenen Spuren verglichen werden. Der Marder hinterlässt wurstartigen Kot (Losung), der etwa 8–10 cm lang, und 1–2 cm dick ist und in einer gedrehten Spitze endet. Oft ist er mit Beuteresten versetzt und besteht aus dicht zusammengedrehten Haaren, Federn oder Obstkernen. Findige Fährtenleser können bisweilen in trockenem Sand oder Staub auch Pfotenabdrücke des Steinmarders finden. Diese haben in etwa die Größe von Katzenpfoten, unterscheiden sich jedoch sehr deutlich darin, dass im Pfotenabdruck des Steinmarders 5 Zehen und Nägel zu erkennen sind. Etwas ausgestreutes Mehl auf dem Dachboden erleichtert dabei die Spurenerkennung. Gab es früher vor allem das Problem mit Einbrüchen des Marders in Hühnerställe, sind heute nächtlich polternde „Dachmarder“ oder kabelbeißende „Automarder“ ein Ärgernis. Der Steinmarder richtet sich gerne direkt über unseren Köpfen auf den Dachböden von Wohnhäusern ein. Meistens bleibt die Anwesenheit des Steinmarders unbemerkt, es sei denn, er macht mit Geräuschen auf sich aufmerksam. Besonders während der Aufzucht des Nachwuchses und später zur Paarungszeit, im Zeitraum von April bis September, können Lärmstörungen durch die nachtaktiven Tiere auftreten. Auch kann der von Kot, Urin oder Beuteresten ausgehende Geruch stören. Richtet der Steinmarder keine Schäden an, kann man sich mit ihm arrangieren. Dabei muss man allerdings die Verhaltensweisen des Marders beachten: Steinmarder sind wie Katzen sehr reinliche Tiere, die neben einem Schlafplatz auch eine separate Speisekammer und Toilette einrichten. Da sie immer wieder die gleiche Stelle als Toilette benutzen, empfiehlt es sich, an den Kotplätzen eine wasserdichte Auflage auszubreiten, die verhindert, dass Urin in den Boden eindringt. Das Auslegen von Zeitungspapier hilft, den Kot rasch zu beseitigen. Hierbei ist zu beachten, dass auf der neuen Zeitungsunterlage etwas Kot zurückgelassen wird, damit der Steinmarder seine Toilette wiederfindet. Auch herumliegende Beutereste können hin und wieder entfernt werden. Probleme können auch auftreten, wenn sich Steinmarder an der Dachisolierung zu schaffen machen. Schäden an Isolationsmaterialien lassen sich durch reißfeste Auflagen oder Abdeckungen vermeiden. Antennenkabel sollten vorsichtshalber an der Wand entlang verlegt oder mit festem Material ummantelt werden, damit der Steinmarder nicht hineinbeißen kann. Um den Steinmarder aus dem Haus zu bekommen, gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Aussperren oder Vergrämen. Der Wegfang des Tieres nützt in der Regel nichts, da das Revier von einem anderen Marder besetzt wird. Auch die Jagd wirkt sich nicht wirklich regulierend auf die Steinmarderpopulation aus. Zuverlässig und dauerhaft lässt sich der Steinmarder vom Dachboden nur fernhalten wenn es gelingt ihn auszusperren. Hierzu müssen alle Einstiegsmöglichkeiten gefunden und z. B. mit einem stabilen Brett, Maschendraht oder ähnlichem verschlossen werden. Als Einschlupfmöglichkeiten dienen Mauerlöcher, Belüftungsschlitze, defekte Dachfenster, lockere Dachziegel oder ähnliches. Um herauszufinden, wie der Marder ins Gebäude kommt, sollten um das Haus und um die in der Nähe stehenden Bäume geharkte Sandflächen angelegt werden. Die nun sichtbaren Spuren zeigen den Weg des Tieres. Klettert das Tier an der Wand hoch, um aufs Dach zu gelangen, kann der Aufstieg mit Verblendungen aus glattem Material verhindert werden. Springt der Steinmarder vom Nachbarhaus oder von einem Baum aus aufs Dach, bleibt nur das Verschließen der Löcher. Mögliche Eingänge sind bereits handgroße Öffnungen oder Dachziegel, die der Marder hochdrücken kann. Um den Marder auf dem Dachboden nicht einzuschließen, darf der Zugang nur nachts, wenn der Marder auf der Jagd ist, versperrt werden. Etwas Lärm vorher sollte dem Tier Gelegenheit zur Flucht geben, denn sperrt man den Marder ein statt aus, kann bei seinen Befreiungsversuchen allerlei zu Bruch gehen. Im Frühjahr, von März bis Juni, dürfen Aussperrungen grundsätzlich nicht erfolgen. In dieser Zeit besteht die Gefahr, dass man eine Mutter von ihren Jungen trennt. Ein qualvoller Hungertod der Jungtiere und unangenehmer Verwesungsgeruch wären die Folge. Beim Vergrämen von Steinmardern wird der Aufenthalt für das Tier so unangenehm wie möglich gestaltet. Da Steinmarder keinen Lärm mögen, kann lautes Herumpoltern oder ein laufendes Radio in den Morgenstunden bewirken, dass er lieber ein ruhigeres Tagesversteck aufsucht. Außerdem fühlt sich der Marder durch Umräumaktionen auf dem Dachboden gestört. Der Erfolg der Vergrämung hängt dabei in erster Linie vom Überraschungseffekt ab. Steinmarder nutzen auf deckungsarmen Straßen Motorräume von Kraftfahrzeugen als Unterschlupf. Die PKW dienen als Rastplatz, als Versteck für Nahrung oder als Spielplatz für Jungtiere. Das bleibt oft unbemerkt, da die meisten Marderbesuche glimpflich verlaufen und keine Schäden zur Folge haben. Das Zerbeißen von Kühlschläuchen, Kabeln und ähnlichem lässt sich auf drei für den Marder typische Verhaltensweisen zurückführen: auf das „Erkundungsverhalten“, das „Spielverhalten“ und das so genannte „aggressive Beißen“. Wie wir Menschen interessieren sich Marder für alles Unbekannte und erkunden interessant erscheinende Gegenstände durch Beschnuppern und Zerbeißen. Auch durch das „Spielverhalten“, das besonders bei Jungtieren sehr ausgeprägt ist, wird der eine oder andere Schaden verursacht. Die Hauptursache für gravierende Schäden im Motorraum stellt jedoch das „aggressive Beißen“ dar, was als Folge der Verteidigung seines Reviers gewertet werden kann. Durch den Geruch eines vermeintlichen Rivalen provoziert, lenkt der Marder sein aggressives Verhalten auf Zündkabel und Kühlschläuche um. Deswegen treten diese Probleme oft dann auf, wenn Fahrzeuge an Reviergrenzen geparkt werden oder bei Parkplatzwechseln zwischen verschiedenen Marderrevieren. Die meisten Marderschäden treten im Frühjahr vor der Paarungszeit auf, weil zu dieser Zeit die Revierkämpfe zwischen den Männchen ausgetragen werden und die Tiere sehr aggressiv auf die Duftspur eines Rivalen reagieren. Als wirksamstes Abwehrmittel von Marderschäden gelten Sicherungssysteme nach dem Weidezaunprinzip. Elektroden können im Motorraum verteilt werden, wobei zu beachten ist, dass der Marder diese bei seinem Besuch auch berührt. Er bekommt dann einen leichten Schlag und flüchtet. Im Handel erhältlich sind auch Geräte, die für den Menschen nicht hörbare Ultraschalltöne erzeugen, um Marder dauerhaft fernzuhalten. Diese Geräte sind jedoch nur bedingt zu empfehlen, da sie sich auch auf Haustiere, wie Hunde und Katzen negativ auswirken. Mechanische Schutzvorrichtungen sind preisgünstiger aber aufwendiger im Einbau. Gefährdete Kabel können dadurch geschützt werden, dass man im Autozubehörhandel erhältliche Wellrohr-Schutzschläuche aus hartem Kunststoff über sie streift. Um den Steinmarder am Eindringen in den Motorraum zu hindern kann man auch ein ca. 1 m² großes Stück Maschendraht auf den Boden unter den Motorraum legen. Dabei besteht allerdings die Gefahr, dass der nächtliche Besucher sich daran gewöhnt und trotz Maschendraht in den Motorraum eindringt. Als weitere Abwehrmethoden gelten Antimardersprays, Mottenkugeln, Hunde- und Menschenhaare oder Urin. Der Steinmarder kann auch Hühner erbeuten. Normalerweise bevorzugt er deutlich kleinere Tiere. Die Eier der Hühner stellen jedoch eine beliebte Beute dar, die sich auch hervorragend zur Vorratshaltung eignet. In Verstecken werden sie oft für „schlechte Zeiten“ aufbewahrt. Geraten Hühner in Panik, löst das aufgeregte Geflatter den Beutetrieb beim Marder aus, so dass dieser so lange reflexartig zubeißt, bis alle Hühner tot sind. Sind die Hühner an den Marder gewöhnt und bleiben ruhig auf ihrer Stange sitzen, passiert ihnen nichts. Vorsichtshalber sollten Hühnerbesitzer darauf achten, dass ihre Hühnerställe marderdicht sind und abends verschlossen werden, denn ein gut gesicherter Hühnerstall bietet den besten Marderschutz. Immer wieder werden Jungtiere in ihren Verstecken entdeckt. Häufig nehmen Unwissende solche anscheinend mutterlosen Findelkinder an sich. Für die betroffenen Jungtiere ist das kein guter Start ins Leben, da sie in der menschlichen Obhut keine natürliche Entwicklung durchlaufen können. Es fehlt ihnen das Vorbild der Mutter. Junge Steinmarder sollen unbedingt an Ort und Stelle bleiben, auch wenn Sie bereits angefasst oder sogar hochgenommen wurden. Das Muttertier hat dann die Möglichkeit, sie abzuholen und umzusiedeln. Am nächsten Morgen sind die Tiere im Allgemeinen verschwunden. Aus ökologischen Erwägungen und aus Sicht des Naturschutzes ist die Aufzucht junger Steinmarder nicht sinnvoll. Die Steinmarder-Dichte in Deutschland ist hoch, alle geeigneten Reviere dürften bereits besetzt sein. Jungtiere haben es da grundsätzlich schwer, Fuß zu fassen. Eine misslungene Aufzucht muss unbedingt vermieden werden. In der Stadt verursacht neben der natürlichen Jungensterblichkeit der Straßenverkehr die meisten Steinmarderverluste. Jungmarder werden auch von Füchsen gefangen. Außerdem verenden in urbanen Bereichen viele Marder durch gezielte Vergiftungsaktionen oder durch die Aufnahme vergifteter Mäuse und Ratten. Bei ernsthaften Problemen, wenn nur noch der Fallenfang in Frage kommt, ist ein Antrag an die Jagdbehörde zu stellen, die für die Ausnahmegenehmigungen zuständig ist. Steinmarder haben Schonzeiten und ihnen darf nur von Jagdscheininhabern nachgestellt werden. Bei eventuellen Schäden durch Wildtiere außerhalb der Jagdbezirke besteht kein Anspruch auf Ersatz. Die Sicherung von Grundstücken oder Gebäuden liegt in der Verantwortung der Eigentümer selbst. Das Füttern der Wildtiere ist generell verboten; nach dem Landesjagdgesetz können dafür bis zu 5.000 Euro Geldbuße erhoben werden (§§ 34 / 50 LJagdGBln). Stiftung Unternehmen Wald Deutschland: Baum- und Steinmarder
Background<BR>Infochemical effects have been defined as the manipulation of the odour perception of organisms by anthropogenic substances which may result in ecologically relevant behavioural disorder. However, the environmental relevance of infochemical effects has not yet been confirmed by experimental observations. This project aims to test for infochemical effects on chemical communication in water bodies with systematic experimental investigations. The first crucial step is to select suitable test substances. Repellents (PT 19 biocides) and odourants may be assumed to affect the response of aquatic populations and communities. These mostly polar and stable compounds may disturb chemical communication between organisms and may cause organismic effects like drift (downstream dislocation of e.g. crustacean and insect larvae in streams). Repellents enter surface waters mainly indirectly via wastewater discharges from sewage treatment plants or directly by being washed off from the skin and clothes of bathers. <P>Results<BR>In this literature study, suitable chemicals were selected for confirmatory assessments of suspected infochemical effects by laboratory tests in a subsequent second part of the project. The use pattern and physico-chemical properties of the substances selected, in combination with their limited biological degradability, indicate potential aquatic relevance with possible chronic impact caused by disturbed communication. After due consideration of advantages and limitations, three PT 19 repellents appear suitable test compounds for proof of concept in the subsequent experimental part of the project: <BR> DEET (CAS 134-62-3)<BR> Icaridine (CAS 119515-38-7)<BR> EBAAP (CAS 52304-36-6)<BR>Another promising candidate for infochemical effects is isophorone (CAS 78-59-1), a natural attractant and an anthropogenic high production volume solvent. <BR>Conclusions<BR>Four chemicals were selected with the expectation that they may be suitable test substances for experimental proof of concept of infochemical effects in the subsequent part of the project. The experimental results may then help to answer the question of whether PT 19 biocides and other odourants entering aquatic ecosystems give rise for concern about potential infochemical effects.<BR>Quelle: http://www.enveurope.com
Head louse infestations continue to be a concern of public health in most countries, including the most developed ones. The present recommendations are intended to inform and stress the role and impact of the different authorities, institutions, industry, and the public in the control of head lice in order to reduce the prevalence of this parasite. We encourage health authorities to pursue more effective methods to correctly identify such infestations, and evaluate existing and new pediculicides, medical devices, louse repellents, and louse- and nit-removal remedies. Pediculicides and medical devices must have verifiable claims in the instructions for use and should be tested © Authors
Synthetic insect repellents are compounds applied to surfaces to discourage insects, mainly mosquitoes,from landing on those surfaces. As some of these repellents have repeatedly been detected in surface waters at significant concentrations, they may also exert repellent effects on aquatic non-target organisms.In running water systems, aquatic invertebrates actively enter downstream drift in order to avoid unfavourable environmental conditions. We thus tested the hypothesis that the widely used insect repellents DEET (N,N-Diethyl-m-toluamide), EBAAP (3-[N-butyl-N-acetyl]-aminopropionic acid ethyl ester)and Icaridin (1-piperidinecarboxylic acid 2-(2-hydroxyethyl)-1-methylpropyl ester) induce downstream drift behaviour in the aquatic invertebrates Gammarus pulex (Crustacea, Amphipoda) and Cloeon dipterum(Insecta, Ephemeroptera), using a laboratory-scale drift assay.We found no clear increase in the drift behaviour of both invertebrate species across a concentration gradient of eight orders of magnitude and even beyond maximum environmental concentrations for any of the three repellents. We found no evidence for a direct drift-inducing activity of insect repellents on aquatic non-target organisms. © 2016 Elsevier Ltd. All rights reserved.
Lock- und Schreckstoffe (Attraktanzien & Repellentien) werden gezielt gegen Organismen eingesetzt und gelangen auch in die aquatische Umwelt, wo sie Verhaltensänderungen auslösen können. Sie gehören zu den vom Menschen gemachten Chemikalien, die Wasserorganismen so beeinflussen können, dass sie ihre Umgebung anders wahrnehmen. Man spricht in diesem Fall vom Infochemikalien-Effekt. Viele über ihren Geruch wirkenden Stoffe, wie das auf unserer Haut anzuwendende Mückenmittel DEET(Diethyltoluamid), werden bereits in unseren Oberflächengewässern nachgewiesen und ziehen dort möglicherweise Infochemikalien-Effekte nach sich.Am Beispiel von Humanarzneimitteln wie dem Tranquilizer Oxazepam konnte gezeigt werden, dass Stoffe unterhalb der Toxizitätsschwelle zum Beispiel das Schwarmverhalten von Flußbarschen verändern. Auch Neonicotinoide, die in geringen Konzentrationen (unterhalb der Toxizitätsschwelle) kurzzeitig in Fließgewässer eingetragen werden, können dort eine aktive, massenhafte Drift von Wasserorganismen auslösen und damit einen nachteiligen Einfluss auf lokale Populationen ausüben. Repellentien werden in der praktischen Anwendung vor allem gegen Blut saugende Gliederfüßer wie Stechmücken, Bremsen oder Zecken eingesetzt. Künstliche Repellentien gegen Gliederfüßer sind beispielsweise Diethyltoluamid (DEET), Icaridin (Picaridin) oder IR3535 (Ethylbutylacetylaminopropionat, EBAAP). Auch bei bestimmungsgemäßem Einsatz könnten von Repellentien bisher nicht beachtete Wirkungen auf Nicht-Zielorganismen ausgehen.Um Stoffe mit solchen Effekten aufzuspüren, sind daher neue Teststrategien zu entwickeln und geeignete Testsysteme im Labormaßstab zu etablieren. Das hier durchgeführte Vorhaben leistet dabei einen wichtigen Beitrag, in dem es Testsysteme für ökotoxikologische Fragestellungen anpasst und auf ihre Eignung prüft.Die Ergebnisse des Vorhabens sind für die Umweltbewertung von bioziden Wirkstoffen von großem Interesse. Bisher wurden nur akute und langfristige Effekte auf Nicht-Zielorganismen bewertet, weil das EU-Bewertungs¬konzept für Biozide und Chemikalien keine Bewertung repellenter Wirkungen vorsieht (Bewertungslücke). Bei den drei Repellentien wurden hier keine nachteiligen Umweltwirkungen im Verhalten der Testorganismen und unter den hier eingesetzten Testbedingungen ausgelöst. Dies ist zum Beispiel für den repellenten Wirkstoff DEET wichtig, der aktuell in vielen Haushaltsprodukten enthalten ist. Damit stehen nun erste Testsysteme zur Verfügung, um derartige Wirkungen künftig zuerkennen und gegebenenfalls bei der Bewertung, insbesondere bei Wirkungen auf das Schutzgut Biodiversität, einbeziehen zu können.
5. März 2019 Stellungnahme zur Verwendung von Klebepasten als Vergrämungsmittel für Tauben Insbesondere Hauseigentümer und –nutzer beabsichtigen Tauben von Fassaden fernzuhalten, um deren Verschmutzungen und Wertminderungen durch Taubenkot zu unterbinden. Wegen der unbefriedigenden Wirkung anderer Vergrämungsmittel, zum Beispiel Spikesysteme, Netze, Gitter oder Drähte, werden dabei zunehmend Klebepasten/Klebegele angewendet. In den letzten Jahren sind diese zum Beispiel unter den Bezeichnungen „NOPALOMA“, „PLATINUM“ oder „RESPIKE Taubenfrei“ angeboten worden. Bei der Verwendung von Taubenabwehrsystemen sind Vorschriften des Tierschutzgesetzes (TierSchG)1 zu beachten. Gemäß § 1 Satz 2 TierSchG darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Nach § 13 Abs. 1 TierSchG ist es verboten, zum Fangen, Fernhalten oder Verscheuchen von Wirbeltieren Vorrichtungen oder Stoffe anzuwenden, wenn damit die Gefahr vermeidbarer Schmerzen, Leiden oder Schäden für diese verbunden ist. Nach § 17 Nr. 2 b) wird bestraft, wer einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. Da Tauben unter Umständen als Schädlinge eingestuft sind, sind in diesen Fällen tierschädigende Handlungen gegen sie zulässig. Allerdings müssen diese Handlungen verhältnismäßig sein, das heißt so schonend erfolgen, wie dies nach aktuellem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse möglich ist.2 Den in Rede stehenden viskösen Taubenvergrämungspasten ist gemein, dass sie eine stark klebende Wirkung entfalten. Sie haften dadurch auf den Untergründen, auf die sie aufgebracht werden, aber auch an nahezu allem, was mit ihnen in Berührung kommt. Die Taubenvergrämungspasten sind damit geeignet, Gliedmaßen, Gefieder und/oder Schnäbel von Tauben und auch anderer Vögel zu verkleben, sobald diese mit der Paste in Berührung kommen. Dass diese unlöslichen Verklebungen, die zur Unfähigkeit der ungehinderten Nahrungsaufnahme und Fortbewegung führen, erhebliche Schmerzen, Leiden und Schäden zufügen und diese länger – in der Regel bis zum Verenden der Tiere 1 Tierschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206, 1313), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2586) geändert worden ist 2 Hirt/Maisack/Moritz: TierSchG Kommentar, 3. Auflage (2015), § 17 Rn. 50 1 – anhalten, ist unstrittig. Dies bestätigt auch ein Gutachten der Deutschen Juristischen Gesellschaft. 3 Weil alternative Methoden zur Vergrämung von Tauben zur Verfügung stehen, sind die so zugefügten erheblichen Schmerzen, Leiden und Schäden zudem vermeidbar. In den Anwendungsvorschriften der Hersteller zur Verwendung der Vergrämungspasten ist deshalb regelmäßig angeführt, dass die Pasten nach der Aufbringung auf Hausfassaden mit einer mitgelieferten Folie oder mit Quarzsand abzudecken sind. Damit soll der unmittelbare Kontakt von aufsitzenden Vögeln mit der Paste und damit das Kleben der Paste an Gliedmaßen, Gefieder und/oder Schnäbeln der Vögel verhindert werden. In einer vom Tierschutzbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt veranlassten Untersuchung wurde geprüft, ob die Verwendung der Vergrämungspasten – hier: PLATINUM – auch bei Verwendung laut Herstellervorschrift – hier: vollflächiges Abstreuen der Pastenstränge mit Quarzsand – zu Verklebungen bei den Vögeln führt und damit tierschutzwidrig ist. Dafür wurden mittels eines künstlichen Taubenfußes, der bezüglich der Dimensionierung lebenden Tauben nachempfunden wurde, die Auswirkungen von einfachem Aufsitzen und von Trippeln der Vögel auf Oberflächen mit Klebesträngen untersucht. Ein Teil der aufgebrachten Klebestränge wurde mit Quarzsand abgestreut, der andere blieb unbehandelt. Die Kontaktversuche mit nicht abgestreuten und abgestreuten Klebesträngen wurden jeweils bei drei Temperaturen durchgeführt: 5°C, 20°C und 30°C. In den Untersuchungen wurde Folgendes festgestellt: 1. Ein Abstreuen der Klebestränge mit Quarzsand kann den Kontakt der Taubenfüße mit der Vergrämungspaste und damit Kleben der Paste an den Füßen verringern aber nicht verhindern. 2. Das Ausmaß der Verschmutzung (Klebepastenanhaftung) der Taubenfüße ist von der Dicke der Quarzsandschicht abhängig. Die Dicke der wirksamen Quarzsandschicht ist allerdings begrenzt, weil nicht anhaftender Quarzsand – zum Beispiel unter Witterungseinflüssen – abrieselt. Zudem ist davon auszugehen, dass krallenbewährte Vogelfüße in der Realität die Quarzsandschicht auch bei größerer Dicke durchbrechen, in die Klebepaste eindringen und dadurch verschmutzen (verkleben). 3. Die Verschmutzung (Verklebung) der Taubenfüße wurde dann nochmals verstärkt, wenn ein Trippeln der Tauben anstatt bloßem Aufsitzens simuliert wurde. Von einem solchen Verhalten der Tauben ist in der Regel auszugehen, zumal dann wenn der Erstkontakt der Tauben mit der (abgestreuten) Klebepaste von den Vögeln als unangenehm empfunden wird. 4. Da ein Entfernen der Klebepaste von den Gliedmaßen oder aus dem Gefieder der Vögel durch diese selbst nicht möglich ist, die verklebten Bereiche also klebrig bleiben, ist davon auszugehen, dass beim Versuch der Vögel, die Verschmutzung mit dem Schnabel zu reinigen, Klebepaste am Schnabel hängen bleibt und auch dort zu Verklebungen führt. 5. Die Klebewirkung der Paste ist im Bereich von 5°C bis 30°C temperaturunabhängig. 6. Die Adhäsionskraft der Klebepaste verhindert nicht, dass die Tauben oder andere Vögel nach dem Aufsitzen auf die Klebestränge wieder fortfliegen. Die schädigende Wirkung tritt allein durch das Verschmutzen (Verkleben) von Gliedmaßen, Gefieder und/oder Schnabel ein. 3 DJGT: Rechtliche Einschätzung der Verwendung von Klebefallen zur Vergrämung von Tauben; Persönliche Mitteilung 2 Die Ergebnisse der Untersuchungen zeigen, dass auch eine Anwendung der in Rede stehenden Vergrämungspasten nach Anwendungsvorschrift – also ein Abdecken der ausgebrachten Klebestränge mit Quarzsand – den Kontakt von aufsitzenden Vögeln mit der Klebepaste nicht verhindert. Durch diesen Kontakt kommt es zum Kleben der Paste an Gliedmaßen, Gefieder und/oder Schnäbeln der Vögel. Das in den Anwendungsvorschriften einiger Klebepasten (z.B. „NOPALOMA“) in der Vergangenheit beschriebene Abdecken der Klebestränge mit mitgelieferten Folien wird dadurch unmöglich, dass gegenwärtig zu den Vergrämungsmitteln keine Folien mitgeliefert werden. Andernfalls wäre zusätzlich zu prüfen, ob die Abdeckung der Klebestränge mit solchen Folien einen Kontakt von aufsitzenden Vögeln mit der Klebepaste und damit das Kleben der Paste an Gliedmaßen, Gefieder und/oder Schnäbeln der Vögel verhindert. FAZIT: Die Verwendung von Klebepasten als Vergrämungsmittel für Tauben führt auch bei Verwendung nach Anwendungsvorschrift der Hersteller dazu, dass Gliedmaßen, Gefieder und/oder Schnäbel der Tauben und anderer Vögel verkleben. Dies bewirkt, dass betroffene Vögel bei der ungehinderten Nahrungsaufnahme und ungehinderten Fortbewegung beeinträchtigt werden – dadurch werden ihnen länger anhaltende erhebliche Schmerzen, Leiden und Schäden zufügt. Wegen der Tierschutzwidrigkeit dieses Sachverhaltes – insbesondere wegen Verstoßes gegen §§ 1 und 13 Tierschutzgesetz – ist die Anwendung von Klebepasten als Vergrämungsmittel für Tauben zu untersagen. Die Zufügung von länger anhaltenden erheblichen Schmerzen, Leiden und Schäden durch die Anwendung von Klebepasten als Vergrämungsmittel für Tauben ist nach § 17 Nr. 2b) TierSchG strafbar. Dr. Marco König Tierschutzbeauftragter Sachsen-Anhalt Anlage: Prüfbericht der DLG TestService GmbH 18-244-A 3
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 251/09 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 251/09 Magdeburg, den 11. Dezember 2009 Sperrfrist: heute, 11.12.2009, 13.00 Uhr Innenminister Hövelmann zu Handlungskonzepten bei Amoklagen Der Landtag berät am heutigen Freitag über den Antrag der FDP-Fraktion zu Handlungskonzepten bei Amoklagen. In der Beratung erklärt Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Kaum etwas verstört und beunruhigt die Öffentlichkeit ¿ und seien wir ehrlich: auch uns alle ¿ so sehr wie Amokläufe oder die Drohungen von Trittbrettfahrern. Der jüngste Vorfall in Magdeburg reiht sich in diese Ereignisse ein. Vor diesem Hintergrund finde ich es nicht nur nachvollziehbar, sondern ausdrücklich sinnvoll, wenn auch für Sachsen-Anhalt hinterfragt wird, wie die betreffenden Stellen aufgestellt sind. Von grundsätzlicher Bedeutung ist, dass nur das Zusammenwirken von Polizei, Schulen und Ersthelfern Amoklagen verhindern kann. Unser Ziel muss es sein, potentielle Täter noch vor ihrer ersten Handlung von der Tat abzubringen. Die Polizei muss dabei ihre Erfahrung im Umgang mit solchen Vorkommnissen einbringen und selbstverständlich im Ernstfall schnell und wirkungsvoll tätig werden. Nach den Ereignissen in Erfurt aus dem Jahr 2002 ist das Thema ¿Bewältigung von Amoklagen¿ zu einem ständigen Bestandteil der Aus- und Fortbildung der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt geworden. Bereits seit 2003 hat das Ministerium des Innern eine Erlassregelung geschaffen, welche auch ein umfangreiches Aus- und Fortbildungsprogramm enthält. Zunächst wurden 2003 alle 50 Trainer des Bereichs ¿Handlungsorientierte Fortbildung¿ als Multiplikatoren zum Thema ¿Bewältigung von Amoklagen¿ unterwiesen. Im Weiteren haben diese Bediensteten mit allen Beamtinnen und Beamten im polizeilichen Einzeldienst entsprechende Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt, die im Rahmen der monatlichen Schulungstage und während der Schulungen der Handlungsorientierten Fortbildung stattfanden. Auf diese Weise wurden seit 2003 ca. 4.600 Bedienstete unterwiesen. Um einen nachhaltigen Schulungszweck zu erreichen, haben Bediensteten mehrfach an diesen Schulungen teilgenommen. Diese Schulungsmaßnahmen werden stetig fortgesetzt. Darüber hinaus werden die Beamtinnen und Beamten im Rahmen des Studiums zum gehobenen Dienst an der Fachhochschule Polizei fächerübergreifend zum Umgang mit Amoklagen unterwiesen; für die Auszubildenden des mittleren Dienstes gilt das Gleiche. Die Fachhochschule Polizei hat zusammen mit den Praxisbehörden ein Schulungskonzept zur Bewältigung von Amoklagen entwickelt, welches neben einsatztaktischen Inhalten auch rechts- und sozialwissenschaftliche sowie kriminalistische Aspekte anspricht. Gemeinsam mit den Spezialeinheiten wurden polizeiliche Handlungsstandards entworfen, die als Checkliste im polizeilichen Einzeldienst sowohl für Weiterbildungszwecke als auch für den Ernstfall genutzt werden. Gemeinsam mit der Landesrettungsschule der DRK- und ASB- Landesverbände hat die Fachhochschule Polizei vor einiger Zeit eine gemeinsame Bildungsveranstaltung durchgeführt. Außerdem hat die Brandschutz- und Katastrophenschutzschule Heyrothsberge in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Polizei Fortbildungsmaßnahmen für ihr Lehrpersonal durchgeführt. Auf dieser Grundlage wird seit 2008 bei allen Fortbildungslehrgängen der Wehrleiter und Kreisbrandmeister auch das Thema ¿Bewältigung von Amoklagen¿ gelehrt. Ich will nun auf das Thema ¿Präventionsmaßnahmen¿ und auf den Aspekt der psychologischen Nachsorge für Schüler, Eltern und Lehrer zu sprechen kommen. Die Polizei hält engen Kontakt zu den Schulverwaltungsämtern und den schulpsychologischen Diensten. Es finden Seminare und Tagungen mit Schulleitern und Lehrern statt. Zudem wird die Polizei zu den Dienstbesprechungen der Schulleiter eingeladen. Bei diesem Informationsaustausch geht es um angepasste Verhaltensweisen des Schulpersonals, um Organisationsaspekte während eines Amokeinsatzes sowie um den Umgang mit Eltern und Schülern im Vorfeld eines Ereignisses. Mit Blick auf die erforderlichen Nachsorgemaßnahmen wird über die vorhandenen Kriseninterventionsteams informiert. Darüber hinaus existieren Checklisten mit polizeilichen Erstinformationen, die an den Schulen ausliegen. Es liegt aber auf der Hand, dass die Nachsorge bei solchen Amoklagen nicht originäre Aufgabe der Polizei sein kann. Deshalb liegt der Schwerpunkt des polizeilichen Handelns neben der Bewältigung der eigentlichen Einsatzlage auf der Beratung und Unterstützung der in erster Linie Verantwortlichen. Seitens des Kultusministeriums sind die Grundlagen der Prävention und Intervention bei Schadensereignissen und Bedrohungslagen in einem Runderlass aus dem Jahr 2007 geregelt, der in Zusammenarbeit mit dem Ministerium des Innern entstanden ist. Bei allen Beteiligten ist in den letzten Jahren eine große Sensibilität für das Thema Amok entstanden. Dies hat auch der jüngste Vorfall gezeigt. Ausgangspunkt war ein wachsamer Bürger, der mit kritischem Blick durch das Leben gegangen ist und den kurzen Weg zur Polizei gefunden hat. Natürlich hat die Auswertung des Einsatzes gezeigt, dass es im Detail auch immer Möglichkeiten zur Verbesserung gibt. Diese wurden mit den beteiligten Polizeiführern und Organisationseinheiten der Polizei ausgewertet. So kann der gegenseitige Informationsfluss durchaus verbessert werden, um die Aufgabenerfüllung des jeweiligen Partners nicht zu erschweren. Die Schulen benötigen z. B. noch entsprechende Hinweise hinsichtlich der Räumung ihrer Objekte. Überdenkenswert ist aber auch die technische Ausstattung der Schulen mit Alarmierungssystemen, um ggf. mit Hilfe unterschiedlicher Signale geeignete Maßnahmen auslösen zu können. Denkbar wären u. a. die Signale ¿Einschluss im Klassenraum¿ oder ¿Räumung¿. Insgesamt haben die Verantwortlichen der Polizei sowie der beteiligten Schulleitungen sehr sensibel reagiert, um dem Vorfall zu begegnen. Spezielle gemeinsame Übungen von Polizei, Rettungsdiensten und Schulen hat es aus Anlass einer Amoklage an einer Schule noch nicht gegeben. Allerdings sind die wesentlichen Handlungsabläufe und Führungsaufgaben sowie einsatzvorbereitende Maßnahmen regelmäßiger Bestandteil des Übungsgeschehens. Hier werden zum Einen die Polizeidirektionen in eigener Zuständigkeit tätig. Zum Anderen gibt es aber auch ein reges Übungsgeschehen im ¿Brand- und Katastrophenschutz¿. Was die Abschreckung von Nachahmungstätern betrifft, ist es unsere Absicht, die vorhandenen rechtlichen Mittel konsequent auszuschöpfen. Das setzt natürlich voraus, dass diese Täter unverzüglich ermittelt werden, um sie der unmittelbaren Strafverfolgung zuzuführen. Es gibt derzeit keinen speziellen Tatbestand in der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes, der auf Amoklagen ausgerichtet ist. Wir prüfen aber, ob das nicht eine sinnvolle Maßnahme ist. Derzeit wird so verfahren, dass die Kosten der Polizei im Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren geltend gemacht werden. Werden im Zusammenhang mit der Strafverfolgung auch noch andere Aufgaben wahrgenommen, so werden die dabei entstehenden Kosten gesondert geltend gemacht.¿ Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
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