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Neubau und Errichtung von einer Windenergieanlage (GID 7106), WEA Reuth, Gemarkung Reuth, Flur 5, Flurstück 12

Die JUWI GmbH plant die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage (WEA) südöstlich der Ortgemeinde Reuth in der Verbandsgemeinde Gerolstein, Landkreis Vulkaneifel. In einem Repowering-Verfahren sollen dabei 3 der 9 bestehenden Anlagen des Typs GE 1,5s mit einer Nabenhöhe von 80 m und einem Rotordurchmesser von 70,5 m (Gesamthöhe 115,25 m) zurückgebaut werden. Hierzu stellt sie einen Antrag nach Bundesimmissionsschutzgesetz zur Errichtung und zum Betrieb von einer Windenergieanlag des Typs ENERCON E-160 EP5 E3 R1 5560 kW mit einem Rotordurchmesser von 160 m und einer Nabenhöhe von 166,6 m (Gesamthöhe 246,6m). Die geplante Anlage wird nach §4 BImSchG in Verbindung mit §19 BImSchG beantragt. Die beantragte WEA (WEA01) bildet eine Erweiterung des bereits genehmigten Windparks Reuth, bestehend aus zwei WEA des Typs ENERCON E-160 EP5 E3. Durch das Repowering des bereits genehmigten Windparks werden bereits 6 der 9 Altanlagen abgebaut. Im Zuge dieses vorliegenden Antrags sollen die verbleibenden drei Altanlagen zurückgebaut werden.

Antrag gem. §16b BImSchG zum Repowering von zwei WEA in 48366 Laer

Die Stiegenkamp Wind GmbH & Co.KG betreibt am Standort Altenberger Straße 6, 48366 Laer, Gemarkung Laer, Flur 27, Flurstück 203 zwei Windenergieanlagen (WEA). Mit Antrag vom 24.02.2025 (Az.: 67/3-566.0003/25/1.6.2) beantragt die Stiegenkamp Wind GmbH & Co.KG das Repowering dieser zwei Bestandsanlagen gem. § 16 b BImSchG. Die beiden Bestandsanlagen vom Typ Vestas V52 mit einer Nabenhöhe von 74 m, einem Rotordurchmesser von 52 m und einer Leistung von jeweils 850 kW sollen durch eine WEA vom Typ Nordex N175/ 6.X mit einer Naben-höhe von 179 m, einem Rotordurchmesser von 175 m und einer Leistung von 6.800 kW ersetzt werden. Der Standort der geplanten Anlage befindet sich zwischen den beiden Bestandsanlagen.

Repowering von 4 Windenergieanlagen, Windpark Ormont Goldberg R, Gemarkung Ormont, Flur 3, Flurstücke 17/2, 30, 48 und 59

Die Firma JUWI GmbH, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt, im folgenden Antragssteller genannt, beantragt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 16b Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) der vier Windenergieanlagen in der Gemarkung Ormont, Flur 3, Flurstücke 17/2, 30, 48, und 59 (GID Nr. 7240-7242, 7487). Der Antragssteller sieht die Errichtung von vier Windenergieanlagen des Typs Vestas V172 mit 175m Nabenhöhe, einem Rotordurchmesser von 172m und einer Nennleistung von 7,2 MW vor. Die Gesamthöhe beträgt jeweils 261m. Insgesamt werden neun Altanlagen zurückgebaut.

Reckmann Energie GbR, Repowering Nottuln - keine UVP

Die Reckmann Energie GbR, Hastehausen 14, 48301 Nottuln, hat mit Datum vom 10.04.2024 einen Antrag zur Errichtung und zum Betrieb von einer Windenergieanlage in 48301 Nottuln, Gemarkung Darup, Flur 21, Flurstücke 45 & 46, sowie dem Rückbau von zwei Anlagen zur Nutzung von Windenergie (Repowering), vorgelegt. Gegenstand des vorliegenden Antrages ist die Errichtung und der Betrieb von einer Windenergie-anlage des Typs Enercon E-138 EP3E3 mit einer Leistung von 4.260 kW und einer Nabenhöhe von 160 m.

Errichtung und Betrieb von vier Windkraftanlagen (Windpark Waldow Repowering II) in 15910 Schönwald OT Waldow; Vorhaben-ID Süd-G05621

Die Firma NOTUS energy Plan GmbH & Co. KG, Parkstraße 1 in 14469 Potsdam, beantragt die Genehmigung nach § 16b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), vier Windkraftanlagen (WKA) in der Gemarkung Waldow/Brand, Flur 2, Flurstücke 268, 280/2 und 283 sowie in der Gemarkung Freiwalde, Flur 3, Flurstück 164 zu errichten und zu betreiben. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen eine Anlage des Typs VESTAS V150-5.6 MW (Nabenhöhe 169 m, Rotordurchmesser 150 m, Gesamthöhe 244 m) und drei Anlagen des Typs V162-5.6 MW (Nabenhöhe 169 m, Rotordurchmesser 162 m, Gesamthöhe 250 m) jeweils mit Hybridturm. Zu jeder WKA gehören Fundament, Kranstellfläche und Zuwegung. Im Zusammenhang damit werden sieben WKA des Typs VESTAS V80-2.0 MW (Nabenhöhe 100 m, Rotordurchmesser 80 m, Gesamthöhe 140 m) in der Gemarkung Waldow/Brand, Flur 2, Flurstücke 256, 268, 280/2, 283 und 338 sowie in der Gemarkung Freiwalde, Flur 3, Flurstücke 158 und 170 repowert, das heißt, diese Anlagen werden vor Errichtung der neuen vier WKA zurückgebaut (separate Abrissgenehmigung). Für das Vorhaben wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 1.6.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die Inbetriebnahme der Anlagen ist im II. Quartal 2024 vorgesehen. Hinweis (siehe Erörterungstermin): Unter Ausübung des der Genehmigungsbehörde eingeräumten Ermessens gemäß § 10 Absatz 6 und unter Verweis auf § 16b Absatz 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) wird der anberaumte Erörterungstermin ersatzlos abgesagt.

Entscheidungstools für die Nutzungsverlängerung und das Repowering von Windenergieanlagen, Teilvorhaben: Strukturelle Analyse von Nachnutzungskonzepten

Das Projekt "Entscheidungstools für die Nutzungsverlängerung und das Repowering von Windenergieanlagen, Teilvorhaben: Strukturelle Analyse von Nachnutzungskonzepten" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Jörss-Blunck-Ordemann GmbH.Das Vorhaben thematisiert verschiedene Formen der Nachnutzung von Windenergieanlagen, die aus der regulären Genehmigung laufen oder aufgrund technischer Zustandsbewertung nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden können. Dazu werden nach dem Baukastenprinzip (1) Verfahren zur rechnerischen Neubewertung (2) lokale Ertüchtigungskonzepte und (3) hybride Konstruktionen mit geändertem statischen System entwickelt. Diese lassen sich sowohl zur Lebensdauerverlängerung mit vorhandener Turbine, zum Repowering als auch zum extended Repowering verwenden. Welche Strategie der Nachnutzung im konkreten Fall die wirtschaftlich sinnvollste ist, wird über ein Entscheidungstool ermittelt, dessen Entwicklung ebenfalls Teil des Projekts ist. Das Entscheidungstool wird basierend auf einer exemplarischen Kostenanalyse realitätsnah getestet. Damit gibt das Projekt Antwort auf Fragen, denen sich ab 2030 dem Ausbaupfad der Offshore-Windenergie folgend in zunehmendem Umfang jeder Windparkbetreiber stellen muss. JBO bringt sich in allen Bereichen in das Projekt ein, wobei der Schwerpunkt auf der Neubewertung und den Ertüchtigungsmaßnahmen liegt.

Immissionsschutzrechtliches Verfahren nach §§ 16, 16b BImSchG für eine Windenergieanlage (Repowering) in der Gemarkung Gusterath, Flur 3, Flurstück 528

Die CATH Windenergie GmbH & Co. KG, Gunther - Plüschow-Str.1, 5674 Mendig, beantragt für das o.g. Vorhaben eine Änderungsgenehmigung gemäß §§ 16, 16b Abs.1 und 2 BImSchG (Repowering) i.V.m. Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der 4.BImSchV im vereinfachten Verfahren (§ 19 BImSchG).

Repowering von zwei Windenergieanlagen, Repowering Hausenstatt (WEA 76 West und 77 Ost), Gemarkung Hallschlag, Flur 12 und13, Flurstücke 32, 63/1 und 63/2

Die Fa. C & C Windenergie GmbH & Co. KG, Trierer Straße 43, 54611 Hallschlag, beantragte den vollständigen Austausch von 6 Altanlagen (Repowering, GID Nr. 578 bis 583), genehmigt durch die Bescheide der Kreisverwaltung Daun vom 16.09.1998 unter dem Az. 05-214-00197-00001/98*01, vom 14.07.1997 unter dem Az. 05-214-20188-00001/97*0 und vom 31.05.2000 unter dem Az. 05-214-20188-00003/96*01 mit zwei Windenergieanlagen (WEA 76 West und 77 Ost) gemäß § 16 Abs. 1 i. V. m. § 16b Abs. 1 und 2 BImSchG und § 19 Abs.3 BImSchG. Es handelt sich um den Anlagentyp Enercon E-160 EP5 E3 R1 mit 166,6 Meter Nabenhöhe, Nennleistung 5.560 kW, insg. 11,12 MW.

G02425 - Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben Repowering durch Errichtung und Betrieb von zwei Windkraftanlagen in 16259 Heckelberg-Brunow

Die Firma Windpark Heckelberg West GmbH & Co. KG, Gregor-Mendel-Straße 24 A in 14469 Potsdam, beantragt die Genehmigung nach § 16b Abs. 8 i. V. m. Abs. 9 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken in 16259 Heckelberg-Brunow in der Gemarkung Heckelberg, Flur 1, Flurstück 29 und 30 zwei Windkraftanlagen wesentlich zu ändern (Repowering) (Az.: G02425). Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 1.6.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.

Änderung der Nebenbestimmungen § 12 Abs. 4 BImSchG, 2 Windenergieanlagen (02 und 03) in der Gemarkung Reuth, Flur 5, Flurstück 19

Die Firma JUWI GmbH, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt, beantragt die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung gemäß § 12 Abs. 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Änderung der Nebenbestimmung der Windenergieanlagen (GID Nr. 6798 und 6820) in der Gemarkung Reuth, Flur 5, Flurstück 19, genehmigt durch Bescheid der Kreisverwaltung Vulkaneifel vom 01.08.2022 unter dem Aktenzeichen 6-5610-WKA-2 WKA Repowering Reuth. Die Firma JUWI GmbH beantragt die Änderung der Nebenbestimmungen hinsichtlich der Temporären Abschaltung zum Fledermausschutz des Typs ENERCON E160 EP5 E3 R1 mit jeweils einer Leistung von 5.560 kW und einer Nabenhöhe von 166,6 m.

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