Die Erneuerung von Windenergieanlagen (WEA), das sog. Repowering, kann in naher Zukunft wesentlich zur Erhöhung der in Deutschland installierten Leistung beitragen. Es bietet sich die Chance, aus Naturschutzsicht den Genehmigungsprozess von WEA so zu steuern, dass bestehende Konflikte gemindert werden und wegfallende Kapazitäten möglichst naturverträglich ersetzt bzw. neu gebaut werden. Im vorliegenden Beitrag werden hierfür insbesondere die rechtlichen Grundlagen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), die auch Regelungen zur artenschutzrechtlichen Prüfung enthalten, erläutert. Auf Grundlage von Ergebnissen eines Raumbewertungsmodells zur Einschätzung des Konfliktrisikos von Potenzialflächen für die Errichtung von WEA wird dargelegt, dass sich für insgesamt 72 % aller bestehenden WEA (20.181 von 27.959 WEA) ein geringes Potenzial für ein standorterhaltendes Repowering ergibt, da diese WEA innerhalb von Ausschluss flächen oder Flächenkategorien mit hohen Konfliktrisikowerten stehen. Ein standortverlagerndes Repowering in Bereichen mit einem geringeren Konfliktrisikopotenzial kann hingegen naturschutzfachliche Konflikte mindern. Um mögliche Vereinfachungen in den Genehmigungsverfahren zu identifizieren, wird die Konfliktintensität der Bestandssituation im Vergleich zur Konfliktintensität der Repowering-Situation bewertet. Mittels einer Entscheidungshilfe werden unter Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen für unterschiedliche Fallbeispiele mögliche Erleichterungen, insbesondere für das artenschutzrechtliche Verfahren, ermittelt und bewertet. Solche Erleichterungen betreffen v. a. ein standorterhaltendes Repowering außerhalb von Windenergiegebieten, wenn dort keine Natura-2000-Gebiete mit kollisionsgefährdeten Vogel- oder Fledermausarten betroffen sind.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege § 2 Verwirklichung der Ziele § 3 Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse, vertragliche Vereinbarungen, Zusammenarbeit der Behörden § 4 Funktionssicherung bei Flächen für öffentliche Zwecke § 5 Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft § 6 Beobachtung von Natur und Landschaft § 7 Begriffsbestimmungen Kapitel 2 Landschaftsplanung § 8 Allgemeiner Grundsatz § 9 Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 10 Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne § 11 Landschaftspläne und Grünordnungspläne § 12 Zusammenwirken der Länder bei der Planung Kapitel 3 Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft § 13 Allgemeiner Grundsatz § 14 Eingriffe in Natur und Landschaft § 15 Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 16 Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen § 17 Verfahren; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 18 Verhältnis zum Baurecht § 19 Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen Kapitel 4 Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft Abschnitt 1 Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft § 20 Allgemeine Grundsätze § 21 Biotopverbund, Biotopvernetzung § 22 Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft § 23 Naturschutzgebiete § 24 Nationalparke, Nationale Naturmonumente § 25 Biosphärenreservate § 26 Landschaftsschutzgebiete § 27 Naturparke § 28 Naturdenkmäler § 29 Geschützte Landschaftsbestandteile § 30 Gesetzlich geschützte Biotope § 30a Ausbringung von Biozidprodukten Abschnitt 2 Netz „Natura 2000“ § 31 Aufbau und Schutz des Netzes „Natura 2000“ § 32 Schutzgebiete § 33 Allgemeine Schutzvorschriften § 34 Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen § 35 Gentechnisch veränderte Organismen § 36 Pläne Kapitel 5 Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 37 Aufgaben des Artenschutzes § 38 Allgemeine Vorschriften für den Arten-, Lebensstätten- und Biotopschutz Abschnitt 2 Allgemeiner Artenschutz § 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 40 Ausbringen von Pflanzen und Tieren § 40a Maßnahmen gegen invasive Arten § 40b Nachweispflicht und Einziehung bei invasiven Arten § 40c Genehmigungen § 40d Aktionsplan zu Pfaden invasiver Arten § 40e Managementmaßnahmen § 40f Beteiligung der Öffentlichkeit § 41 Vogelschutz an Energiefreileitungen § 41a (zukünftig in Kraft) § 42 Zoos § 43 Tiergehege Abschnitt 3 Besonderer Artenschutz § 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten § 45 Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 45a Umgang mit dem Wolf § 45b Betrieb von Windenergieanlagen an Land § 45c Repowering von Windenergieanlagen an Land § 45d Nationale Artenhilfsprogramme § 46 Nachweispflicht § 47 Einziehung und Beschlagnahme Abschnitt 4 Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen § 48 Zuständige Behörden für den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels § 48a Zuständige Behörden in Bezug auf invasive Arten § 49 Mitwirkung der Zollbehörden § 50 Anmeldepflicht bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten § 51 Inverwahrungnahme, Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollbehörden § 51a Überwachung des Verbringens invasiver Arten in die Union Abschnitt 5 Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen § 52 Auskunfts- und Zutrittsrecht § 53 (weggefallen) Abschnitt 6 Ermächtigungen § 54 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen; Erlass von Verwaltungsvorschriften § 55 Durchführung gemeinschaftsrechtlicher oder internationaler Vorschriften; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Kapitel 6 Meeresnaturschutz § 56 Geltungs- und Anwendungsbereich § 56a Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen § 57 Geschützte Meeresgebiete im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 58 Zuständige Behörden; Gebühren und Auslagen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Kapitel 7 Erholung in Natur und Landschaft § 59 Betreten der freien Landschaft § 60 Haftung § 61 Freihaltung von Gewässern und Uferzonen § 62 Bereitstellen von Grundstücken Kapitel 8 Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen § 63 Mitwirkungsrechte § 64 Rechtsbehelfe Kapitel 9 Eigentumsbindung, Befreiungen § 65 Duldungspflicht § 66 Vorkaufsrecht § 67 Befreiungen § 68 Beschränkungen des Eigentums; Entschädigung und Ausgleich Kapitel 10 Bußgeld- und Strafvorschriften § 69 Bußgeldvorschriften § 70 Verwaltungsbehörde § 71 Strafvorschriften § 71a Strafvorschriften § 72 Einziehung § 73 Befugnisse der Zollbehörden Kapitel 11 Übergangs- und Überleitungsvorschrift § 74 Übergangs- und Überleitungsregelungen; Evaluierung Anlage 1 (zu § 45b Absatz 1 bis 5) Anlage 2 (zu § 45b Absatz 6 und 9, zu § 45d Absatz 2) Fußnote (+++ Änderung der Inhaltsübersicht durch Art. 1 Nr. 1 Buchst. b G v. 18.8.2021 I 3908 (Einfügung § 41a) tritt entgegen Art. 4 Abs. 1 gem. Art. 4 Abs. 3 G v. 18.8.2021 I 3908 zukünftig in Kraft +++)
Die Bürgerwindpark Bentstreek Verwaltungs GmbH, Schweinebrücker Weg 10, 26446 Friedeburg, hat beim Landkreis Wittmund, Bauordnungsamt, Schloßstr. 9, 26409 Wittmund nach § 16b Abs. 1 BImSchG den Antrag auf Genehmigung zur Modernisierung (Repowering) von sechs Windenergieanlagen des Typs ENERCON E-160 EP5 E3 R1 mit einer Nennleistung von 5,56 MW und mit einer Nabenhöhe von 120 m, Gesamthöhe 200 m, gestellt. Neun Bestandsanlagen im Windpark Bentstreek vom Typ ENERCON E-66 sollen abgebaut werden.
Die Rauße Beteiligungs GmbH beantragte mit Datum vom 22.10.2024 gemäß § 16b Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274) in Verbindung mit § 1 Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440) und Nr. 1.6.2 Anhang 1 zur 4. BImSchV die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von 3 Windenergieanlagen vom Typ Vestas V 162-7.2 MW. Das Vorhaben soll am folgenden Standort errichtet werden: Windpark Irxleben, Gemarkung Irxleben, Flur 2, Flurstück 126/1 sowie Gemarkung Groß Santersleben, Flur 3, Flurstück 799. Die beantragten WEA weisen eine Nabenhöhe von 169 m, einen Rotordurchmesser von 162 m und somit eine Gesamthöhe von 250 m, mit einer Nennleistung von 7,2 MW auf. Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Änderungsvorhaben gemäß § 16b BImSchG. Die UVP-Pflicht von Änderungsvorhaben wird in § 9 UVPG geregelt. Hierbei gelten für das Änderungsvorhaben die §§ 9 Abs. 3 und Abs. 4 UVPG, da in dem vorherigen Vorhaben keine UVP durchgeführt wurde. In dem Vorhabengebiet befinden sich 11 WEA, von denen 7 im Rahmen des Repowerings (2 Vorhaben) zurückgebaut und durch 5 neue ersetzt werden sollen (hier 3 Anlagen). Es verbleiben somit 9 Anlagen nach Umsetzung beider Vorhaben im Plangebiet Irxleben. Die Errichtung von 6 bis weniger 20 WEA mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m ist der Anlage 1 Ziffer 1.6.2 zuzuordnen. Gemäß Spalte 2 ist eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen, welche den Regelungen von § 7 Abs. 1 unterliegt. Für die allgemeine UVP-Vorprüfung sind alle Kriterien der Anlage 3 zu prüfen und ob eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Der Kurzbericht behandelt Rechtsfragen, die sich bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Hinblick auf Rückbauverpflichtungen und auf geplante Repoweringmaßnahmen ergeben. Er zielt darauf ab, zu diesen Themen auf Grundlage von Gesprächen mit der Praxis und einer Analyse der einschlägigen Rechtsprechung eine erste Orientierung zu geben. Im Ergebnis wird ein Fachgutachten empfohlen, anhand dessen die Rückbaukosten und somit auch die Sicherungshöhe für neue Freiflächenanlagen nachvollziehbar und bundesweit einheitlich ermittelt werden. Beim Repowering von Photovoltaikanlagen fehlt eine einheitliche bauordnungsrechtliche Definition. Die Studie ordnet Repowering den jeweiligen Verfahren der Landesbauordnungen zu und empfiehlt konkrete Verwaltungsvorschriften zur Klärung von Abgrenzungsfragen. Veröffentlicht in Climate Change | 43/2025.
In der Studie wurde landesweit das noch ungenutzte Wasserkraftpotenzial an bestehenden Querbauwerken unter Berücksichtigung der Belange der Gewässerökologie und des Fischschutzes ermittelt. Dabei wurde in einem 'maximalen Szenario' ein ungenutztes Erzeugungspotenzial von 107,9 GWh/a an 128 Querbauwerken identifiziert (davon 35 Repoweringstandorte). In einem 'minimalen Szenario', in dem weitere, nicht abschließend zu klärende ökologische Aspekte berücksichtigt wurden, verbleibt noch ein ungenutztes Potenzial von 59,8 GWh/a an 54 Standorten. In Nordrhein-Westfalen wird derzeit bereits ein großer Anteil des gesamten Wasserkraftpotenzials genutzt. Dennoch macht es Sinn, den Ausbau der bisher noch ungenutzten Wasserkraftpotenziale zu unterstützen, vor allem an potenziellen Standorten für besonders große Anlagen oder bei dem Repowering bereits bestehender Anlagen. Die Wasserkraftnutzung ist eine ausgereifte Technik mit relativ hohen Wirkungsgraden, die durch eine meist relativ gleichmäßige Stromerzeugung im Gegensatz zur Wind- oder Solarenergie auch den Einsatz als Grundlastkraftwerke ermöglicht. Darüber hinaus wurden in der Studie auch die Auswirkungen des Klimawandels auf die Wasserkraftnutzung in NRW sowie das Potenzial von kinetischen Strömungsmaschinen und der Wasserkraftnutzung an Infrastruktureinrichtungen betrachtet.
Die Dietmar Harting Windkraft GmbH, Haferkuhle 4, 31600 Uchte hat für ein Repowering einer Bestandsanlage des Typs ENERCON E-40 die Änderung gem. § 16b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes -BImSchG- vom 17.05.2013 (BGBL. I S. 1274) in der zurzeit geltenden Fassung beantragt. Die Bestandsanlage auf dem Flurstück 77/1, Flur 4, Gemarkung Lohhof in der Gemeinde Uchte soll durch die Neuerrichtung und den Betrieb einer Anlage des Typs ENERCON E-138 EP3 E3 mit einer Leistung von 4,26 MW auf dem gleichen Flurstück ersetzt werden.
| Origin | Count |
|---|---|
| Federal | 74 |
| Science | 1 |
| State | 369 |
| Type | Count |
|---|---|
| Data and measurements | 1 |
| Environmental assessment | 334 |
| Legal text | 2 |
| Support program | 56 |
| Text | 27 |
| Unknown | 23 |
| License | Count |
|---|---|
| Closed | 381 |
| Open | 61 |
| Unknown | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| English | 17 |
| German | 441 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archive | 7 |
| Document | 296 |
| File | 2 |
| Image | 2 |
| None | 101 |
| Website | 77 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Air | 17 |
| Creatures and habitats | 247 |
| Other | 424 |
| People and the environment | 443 |
| Soil | 75 |
| Water | 21 |