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Modellbildung für den nahen Nachlauf, Teilvorhaben: Wake-Modellierung von Turbulenzen und Lasten im nahen Nachlauf

117.Ä0.00/24 Repowering durch Errichtung und Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) in 14641 Wustermark

Die Firma QE Portofolie 1 GmbH & Co. KG, Unter den Linden 21 in 10117 Berlin, beantragt die Genehmigung nach § 16b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück in der Gemarkung Wernitz, Flur 6, Flurstück 72/8 und Flur 2, Flurstück 64 zwei Windenergieanlagen (WEA) wesentlich zu ändern. Es handelt sich dabei um die Änderung einer Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 1.6.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die bereits bestehenden Anlagen im Windpark führen zu einer kumulativen Betrachtung. Für die zwei Neuanlagen war nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UVPG für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Beeinträchtigungen des Schutzgutes Fauna werden durch Abschaltzeiten und Aufstellung von Reptilienzäunen sowie Bauzeitenregelungen vermieden. Aufgrund der Einhaltung der gültigen Immissionsrichtwerte und durch Abschaltkonzepte sind keine Gefährdungen, erhebliche Benachteiligungen oder erhebliche Belästigungen für das Schutzgut Mensch durch Lärm oder Schattenwurf zu erwarten. Beeinträchtigungen von Bodendenkmälern können durch baubegleitendes archäologisches Fachpersonal wirksam vermieden werden.

Naturschutzaspekte beim Repowering von Windenergieanlagen − Analyse rechtlicher Fragen und eine Entscheidungshilfe

Die Erneuerung von Windenergieanlagen (WEA), das sog. Repowering, kann in naher Zukunft wesentlich zur Erhöhung der in Deutschland installierten Leistung beitragen. Es bietet sich die Chance, aus Naturschutzsicht den Genehmigungsprozess von WEA so zu steuern, dass bestehende Konflikte gemindert werden und wegfallende Kapazitäten möglichst naturverträglich ersetzt bzw. neu gebaut werden. Im vorliegenden Beitrag werden hierfür insbesondere die rechtlichen Grundlagen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), die auch Regelungen zur artenschutzrechtlichen Prüfung enthalten, erläutert. Auf Grundlage von Ergebnissen eines Raumbewertungsmodells zur Einschätzung des Konfliktrisikos von Potenzialflächen für die Errichtung von WEA wird dargelegt, dass sich für insgesamt 72 % aller bestehenden WEA (20.181 von 27.959 WEA) ein geringes Potenzial für ein standorterhaltendes Repowering ergibt, da diese WEA innerhalb von Ausschluss flächen oder Flächenkategorien mit hohen Konfliktrisikowerten stehen. Ein standortverlagerndes Repowering in Bereichen mit einem geringeren Konfliktrisikopotenzial kann hingegen naturschutzfachliche Konflikte mindern. Um mögliche Vereinfachungen in den Genehmigungsverfahren zu identifizieren, wird die Konfliktintensität der Bestandssituation im Vergleich zur Konfliktintensität der Repowering-Situation bewertet. Mittels einer Entscheidungshilfe werden unter Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen für unterschiedliche Fallbeispiele mögliche Erleichterungen, insbesondere für das artenschutzrechtliche Verfahren, ermittelt und bewertet. Solche Erleichterungen betreffen v. a. ein standorterhaltendes Repowering außerhalb von Windenergiegebieten, wenn dort keine Natura-2000-Gebiete mit kollisionsgefährdeten Vogel- oder Fledermausarten betroffen sind.

Anfrage zu Windpark Halsdorf, Kreis Bitburg-Prüm

Anfrage nach LTranspG zum Verfahrensstand der Bauanträge zum Repowering des Windparks Halsdorf (GID-Nr.: 7001, 7002, 7117, 7176 und 7178)

Immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsbescheid Gemarkung Lirstal

Genehmigung und Repowering nach BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb für Windenergieanlagen

Immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsbescheid Repowering Gemarkung Scheid

Genehmigung nach BImSchG zum Repowering zum Betrieb für Windenergieanlagen

Immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsbescheid Repowering Gemarkung Scheid

Genehmigung nach BImSchG zum Repowering zum Betrieb für Windenergieanlagen

Immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsbescheid Gemarkung Hallschlag

Genehmigung nach BImSchG für Repowering zum Betrieb für Windenergieanlagen

Immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsbescheid Repowering Gemarkung Scheid

Genehmigung nach BImSchG zum Repowering zum Betrieb für Windenergieanlagen

Anfrage zu Antragsunterlagen Windenergieanlagen Neuerburg Teil 2

Teile der Antragsunterlagen des Antrags der INVEST-WIND Regenerativ-Energie Anlagen GmbH & Co. KG, Ro-dershausen auf Genehmigung nach § 16b und § 19 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windenergieanlagen des Typs E-175 EP5 mit 162 Meter Na-benhöhe, Rotordurchmesser 175 Meter, Nennleistung 6.000 KW (insges. 24 MW) in Leimbach, Hütten, Koxhausen und Neuerburg im Rahmen vom Rückbau von zwölf alten Windenergieanlagen (Repowering), hier: Fortführung Anhang H der Schallimmissionsprognose

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