Die Karte stellt alle klassischen Wanderwege auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Dresden dar. Die roten Wege sind Gebietswanderwege und gehen über die Stadtgrenzen von Dresden hinaus. Mit der gelben oder grünen Farbe werden die Orts-, Verbindungs- und Rundwanderweg dargestellt. Die Markierungen und Farben in der Karte sind die gleichen, die der Wanderer vor Ort findet. Neben der Darstellung des Wegeverlaufs in der Karte, hat jeder Weg eine Beschreibung mit ein bis zwei Fotos (PDF-Format). Quellen: Die Erfassung der Wege erfolgte auf der Grundlage des Straßenknotennetzes.
Die nachhaltige Verbesserung der Hochwasservorsorge, des Hochwasserschutzes und des Hochwasserrisikomanagements in Dresden ist eine Generationenaufgabe. Der vom Stadtrat im Mai 2004 beauftragte und mit Beschluss vom August 2010 bestätigte Plan Hochwasservorsorge Dresden (PHD) verfolgt einen komplexen, gebietsbezogenen und gewässerübergreifenden Ansatz. Der erreichte Sachstand der Umsetzung der Maßnahmen an der Elbe, an der Vereinigten Weißeritz, am Lockwitzbach, an den Gewässern zweiter Ordnung, im Grundwasser sowie im abwassertechnischen System (Kanalisation) wird regelmäßig aktualisiert bzw. dokumentiert und ist dauerhaft und öffentlich im Themenstadtplan der Landeshauptstadt Dresden verfügbar. Über 200 Einzelmaßnahmen, die in der Textfassung des Planes Hochwasservorsorge Dresden in der Version des Beschlusses V0431/10 vom 12.08.2010 (PHD 2010) thematisiert wurden, sind in der Karte "Maßnahmen des Planes Hochwasservorsorge 2010" (Karte 4.32.2 des Umweltatlas Dresden, 1. Auflage) dargestellt. Diejenigen Maßnahmen des PHD 2010, die nicht weiter verfolgt werden, sind in der Karte "Maßnahmen des Planes Hochwasservorsorge 2010" (Karte 4.32.2 des Umweltatlas Dresden, 1. Auflage) in grau dargestellt.
Dieser Datensatz enthält die einstweilig sichergestellten Naturschutzgebiete in der Stadt Osnabrück.
Rechtsgrundlage: Naturdenkmal § 28 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 21 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGNNatSchG). Verordnung des Landkreises Göttingen, sowie Satzungen einzelner Gemeinden. Alle Einzelschöpfungen der Natur oder Flächen bis zu 5 Hektar im Kreisgebiet, die aufgrund ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erhalten werden sollen. Ausgewiesen wurden folgende flächenhafte Naturdenkmale: "Lindengruppe auf der Masch"; "Eibenwald"; "Forstbotanischer Garten"; "Fuchshaller Steinbruch"; "Frankenberg-Höhle bei Bad Grund (Harz); "Moostierchenriff bei Bartolfelde"; "Westersteine"; "Diabas-Aufschluss bei der Huttaler Widerwaage"; "Schulbergklippen bei Scharzfeld"; "Römerstein bei Nüxei"; "Kupferschiefer-Aufschluss bei Walkenried"; "Lonauwasserfall in Herzberg am Herz"; "Weißer Stein/Hellenberg"; "Gipsfelsen an der Pipinsburg bei Osterode am Harz"; "Priesterstein mit Höhle bei Neuhof"; "Hübichenstein bei Bad Grund (Harz)"; "Seilerklippe"; "Mönchskappenklippe"; "Der Stumpfestein"; "Geologischer Aufschluss am Gehöft Allershausen in Gittelde"; "Pfaffenholzschwinde"; "Kleine Trogsteinschwinde bei Tettenborn Kolonie"; Erdfälle am Moosberg bei Ührde"; "Erdfall unterm Hundeberg in Bartolfelde".
Darstellung von konkreten Flächen mit beobachteten Erosionsereignissen, die zu Bodenabtrag aus landwirtschaftlich genutzten Flächen mit Oberflächenabfluss und Sedimenttransport geführt haben. Die Flächen sind i.d.R. anhand von Schlaggrenzen oder Feldblöcken abgregrenzt und wurden zum Teil orientierend untersucht.
Die Schutzgebiete stellen die Welterbestätten Berlins dar und sind durch Attribute des INSPIRE-Datenmodells "Schutzgebiete" beschrieben.
Dieser Dienst beschreibt das ATKIS-Basis-DLM. Die hier zugrunde liegenden Daten wurden nach Vorgabe der AdV Produktspezifikation ATKIS-Basis-DLM-Shape in der Version 1.1 modelliert.:Diese Ebene beinhaltet Schutzgebiete.Die Attribute der ZUSOs der Objektarten Schutzgebiet nach Wasserrecht (71005) und Schutzgebiet nach Natur-, Umwelt- oder Bodenschutzrecht (71007) werden an die zugehörigen REOs derObjektart Schutzzone (71012) angehängt.
Das Shape beinhaltet die Abgrenzungen der von der Europäischen Kommisson in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB-Liste) aufgenommenen Gebiete - FFH-Gebiete. (Entscheidung der Kommisssion vom 12. und 13. November 2007 veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union vom 15.1.2008). Stand: Meldung Juni 2006 (letzte Korrektur: Februar 2012) Bemerkungen: 1. In Schleswig-Holstein sind alle Vogelschutzgebiete und Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB oder englisch:SCI) nach nationalem Recht (NSG, LSG oder Europäische Vogelschutzgebiete, soweit nicht als NSG oder LSG ausgewiesen, gem. § 4 LNatSchG i. V. m. § 33 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG i.V.m. § 24 Abs. 1 LNatSchG und den förmlich bekannt gemachten gebietsspezifischen Erhaltungszielen) zu Besonderen Schutzgebieten (SPA bzw. SAC) erklärt worden. Dementsprechend sind alle FFH- Gebiete in Schleswig-Holstein als Besonderes Schutzgebiet (SAC) zu bezeichnen. 2. Das Gebiet 0916-391 Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete reicht im Norden bis an das Hoheitsgebiet Dänemarks. Der Verlauf der Hoheitsgebietsgrenze im marinen Bereich (insbesondere nordwestl. von Sylt) ist zwischen beiden Staaten bislang noch nicht verbindlich kartografisch festgelegt.
Gebietsabgrenzungen der bestehenden Landschaftsschutzgebiete (LSG) gemäß § 26 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542] (zuletzt geändert 6. Oktober 2011 [BGBl. I S. 1986) in Verbindung mit § 15 Landesnaturschutzgesetz vom 24. Februrar 2010 [GVOBl. Schl.-H. S. 301] (zuletzt geändert 13. Juli 2011 [GVOBl. Schl.-H. S. 225]). Die Zuständigkeit für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten liegt bei den Kreisen als Untere Naturschutzbehörden. Die Vollständigkeit der Daten kann insofern nicht garantiert werden (abhängig von Zulieferung durch die Kreise). Hier dargestellt sind nur LSG-Flächen, die außerhalb von Naturschutzgebieten (NSG) liegen. Die digitalen Abgrenzungen sind durch Übertragung der analog vorliegenden Verordnungskarten der Kreise entstanden. Bei Detailfragen gelten letztendlich die Originalkarten der jeweiligen Verordnung (liegen bei den Kreisen/Unteren Naturschutzbehörden sowie beim Land/Oberste Naturschutzbehörde) Gebietsspezifische Anfragen bitte an den zuständigen Kreis. Die "Gebietsnr" (als lfd. Nr. je Kreis) ergibt sich nach folgenden Grundsätzen: 1) Reihenfolge ergibt sich aus dem Datum der Erstverordnung. 2) Werden in einer Verordnung mehrere räumlich oder durch eindeutige Bezeichnung getrennt liegende Landschaftsteile geschützt oder wird explizit deren eigenständige Führung in der amtlichen / offiziellen Liste des Kreises genannt, erhält jeder Landschaftsteil eine eigene lfd. Nummer (und Name). 3) Wird ein LSG aufgehoben, werden die entsprechenden Polygone und Datensätze gelöscht. Dadurch können Sprünge/Lücken in der durchgängigen Nummerierung entstehen. 4) Wird innerhalb eines bereits geschützten Bereichs ein Teilgebiet als LSG ausgewiesen, erhält dieses eine neue lfd. Nummer (und Name). Im Datensatz wird im Feld Jahr als Hinweis auf den durchgängigen bzw. vorausgehenden Schutz - die Angabe des zeitlich vorhergehenden LSG nachrichtlich übernommen. Innerhalb des Landesamtes werden im GIS, im Schutzgebietskataster (SGK) sowie im Aktenplan kreisweise identische lfd. Nummern verwendet. Das Aktenzeichen für LSG lautet: 5322.1-,nachfolgend die Kreiskennziffer sowie die lfd. Nr. (vollzogen für OD, OH, PI - ansonsten bislang nur Übereinstimmumng von GIS und SGK) Zwischen den Verzeichnissen der Kreise und des Landesamtes kann es abweichende Nummerierungen geben.
Naturschutzgebiete im Saarland: Bei dieser Schutzgebietskategorie handelt es sich um Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist. Schutzgebiete dieser Kategorie sind die am strengsten geschützten Gebiete. Insbesondere werden die wild lebenden Pflanzen oder Tiere, Biotope oder bestimmte Lebensgemeinschaften zu ihrem Erhalt, ihrer Entwicklung, aufgrund ihres seltenen Vorkommens oder auch aus wissenschaftlichen Gründen unter den gesetzlichen Schutz gestellt. Aktuell sind 121 Naturschutzgebiete unter Schutz gestellt. Für welche Gebiete welche Erfassungsschärfe vorliegt, kann aus dem Attribut-Feld „Erfassungsmaßstab“ abgelesen werden. Die Bestandskarte der Naturschutzgebiete im Saarland gibt Auskunft über die aktuell ausgewiesenen Naturschutzgebiete. Sachdaten/Attributinformationen: KENNUNG : Kennung OSIRIS; KENNUNG_ALT: alte Kennung (Meldung an BfN); NAME: Name des Schutzgebietes; ANZAHL_FL : Anzahl Flächen; FLAECHE_HA : Fläche in ha (offiziell) EINSPEICHERUNGSDATUM: Einspeicherungsdatum in OSIRIS; PROJEKT : Projektursprung; AMTSBLATT: Amtsblatt; AUSWEISUNG: ; UNTERLAGEN: Verordnung über das Naturschutzgebiet; GEOGENAU: Geometrische Genauigkeit; OBJBEM: Datum; ERFASSUNG: Maßstab; BEMERKUNG: Datum; ISPAPSCH : INSPIRE Application Schema; GBNR: Gebietsnummer (= KENNUNG); IN_KRAFT: In Kraft; AUSSER_KRAFT :Außer Kraft; IN_KRAFT_SEIT: In Kraft seit; INSDATE: Übernahmedatum ins GDZ; KERNZBSPH: Kernzone Biosphäre; NATURWZ: Naturwaldzelle; RECHTSGR: Link zur Verordnung;SCHUTZZIEL: Schutzzweck;VSG;FFH; Betrachtungsobjekt im GDZ; Export der MultiFeatureklasse (setzt sich zusammen aus flächenhaften Featureklasse GDZ2010.A_ngnschg und der Businesstabelle mit den Sachdaten (GDZ2010.ngnschg)) in die Filegeodatabase .
Origin | Count |
---|---|
Bund | 2565 |
Europa | 39 |
Kommune | 581 |
Land | 3602 |
Schutzgebiete | 13 |
Wirtschaft | 4 |
Wissenschaft | 50 |
Zivilgesellschaft | 12 |
Type | Count |
---|---|
Bildmaterial | 13 |
Daten und Messstellen | 31 |
Ereignis | 61 |
Formular | 1 |
Förderprogramm | 1009 |
Gesetzestext | 4 |
Kartendienst | 1 |
Lehrmaterial | 4 |
Software | 1 |
Taxon | 14 |
Text | 971 |
Umweltprüfung | 266 |
unbekannt | 2675 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 2049 |
offen | 2198 |
unbekannt | 798 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 4869 |
Englisch | 236 |
andere | 44 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 205 |
Bild | 169 |
Datei | 426 |
Dokument | 1538 |
Keine | 1672 |
Multimedia | 2 |
Unbekannt | 145 |
Webdienst | 713 |
Webseite | 1898 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 2623 |
Lebewesen und Lebensräume | 5044 |
Luft | 1471 |
Mensch und Umwelt | 5045 |
Wasser | 2261 |
Weitere | 4860 |