Nachwachsende Rohstoffe (NaWaRo) können einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Versorgungssicherheit mit Energie liefern. Als sich ständig erneuernde Rohstoff- und Energiequellen gehören sie zu den natürlichen Ressourcen, die auch in Deutschland zur Verfügung stehen. Sofern sie positive Ökobilanzergebnisse aufweisen, können sie Umweltbelastungen, insbesondere die CO2 -Anreicherung in der Atmosphäre , reduzieren (EWSA 2006). Der Anbauund die Nutzung dieser Stoffe ist in Deutschland Bestandteil einer breiteren Diskussion um Ressourcenverfügbarkeit, -knappheit und -effizienz (SRU, 2005 & 2007) und Teil aktueller Überlegungen zu einer deutschen und EU-Strategie zur Schonung der natürlichen Ressourcen (Bundesregierung, 2002; EU, 2001 & 2007a). Veröffentlicht in Broschüren.
Despite intensive research on species dissimilarity patterns across communities (i.e. BETA-diversity), we still know little about their implications for variation in food-web structures. Our analyses of 50 lake and 48 forest soil communities show that, while species dissimilarity depends on environmental and spatial gradients, these effects are only weakly propagated to the networks. Moreover, our results show that species and food-web dissimilarities are consistently correlated, but that much of the variation in food-web structure across spatial, environmental, and species gradients remains unexplained. Novel food-web assembly models demonstrate the importance of biotic filtering during community assembly by (1) the availability of resources and (2) limiting similarity in species' interactions to avoid strong niche overlap and thus competitive exclusion. This reveals a strong signature of biotic filtering processes during local community assembly, which constrains the variability in structural food-web patterns across local communities despite substantial turnover in species composition. © 2022 The Authors. Ecology Letters published by John Wiley & Sons Ltd.
In den vergangenen Jahren wurde die "Bioökonomie" in Politik und Wirtschaft als wichtiger Beitrag zum Klimaschutz und zur Bewältigung weiterer Nachhaltigkeitsherausforderungen gewürdigt. Das Konzept der Bioökonomie "ist an natürlichen Stoffkreisläufen orientiert und umfasst alle Wirtschafts-bereiche, die nachwachsende Ressourcen wie Pflanzen, Tiere sowie Mikroorganismen und deren Pro-dukte, erzeugen, be- und verarbeiten, nutzen und damit handeln" (BMEL 2014). Allerdings ist das Konzept nicht unumstritten, und kritische Stimmen zu den Aus- und Nebenwirkungen einer Bioökonomie mehren sich. Wie lässt sich dieser Stellenwert des Bioökonomiekonzepts erklären? Welche Ziele werden mit Bioökonomiepolitiken verfolgt? Welche Akteure verfolgen im Politikfeld welche Interessen und auf Grundlage welcher Machtstellungen? Mit welchen Argumenten wird Werbung für die Bioökonomie gemacht, welche Positionen werden dagegengehalten? Lässt sich die augenscheinliche Polarisierung in der politisch-gesellschaftlichen Debatte überwinden? Welche ethischen Implikationen hat eine Förderung der Bioökonomie? Der Bericht formuliert Antworten auf diese grundlegenden Fragen, die wichtig sind, um die Transformation zu einer biomassebasierten Wirtschaft kritisch begleiten und gestalten zu können. Quelle: Forschungsbericht
Potenziale für eine nachhaltige stoffliche Nutzung von Biomasse aus der Land- und Ernährungswirtschaft im Rheinischen Revier. Projektlaufzeit: 01.03.2023 bis 28.02.2025 Hintergrund & Zielsetzung Das Rheinische Revier soll im Zuge des Kohleausstiegs zu einer „Modellregion Bioökonomie“ entwickelt werden, so steht es im Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (§ 17 Nr. 12, 2020). Damit verbunden wird ein Mehrbedarf an biogenen Ressourcen sein, der auch kritisch zu bewertende ökologische, ökonomische und soziale Folgen, nicht nur für die Region, sondern auch global gesehen, haben kann, wie z.B.: Nutzungskonkurrenzen (z.B. Nahrungs- und Futtermittelnutzung vs. stoffliche Biomassenutzung), Intensivierung des Dünger- und Pestizideintrags zur Steigerung von Erträgen, Verlust der Bodenfruchtbarkeit durch z.B. verstärkte Abfuhr von Erntenebenprodukten, vermehrte Biomasse-Importe aus dem globalen Süden. Übergeordnetes Ziel des Projekts ist die Sicherstellung der nachhaltigen Biomassenutzung bei der Förderung von Forschungs- und Industrievorhaben sowie die Vermeidung von Fehlanreizen. Dafür sollen während der Projektlaufzeit insbesondere folgende Instrumente entwickelt werden: Nachhaltigkeitsindikatoren für ein Monitoring der nachhaltigen stofflichen Nutzung von Biomasse aus der Land- und Ernährungswirtschaft im Rheinischen Revier, Bewertungsschema für Politik und Verwaltung, um Förderanträge bewerten und priorisieren zu können, Politikempfehlungen für eine nachhaltige Nutzung von Biomasse aus der Land- und Ernährungswirtschaft im Rheinischen Revier. Biomassepotenziale Rheinisches Revier, Logo: LANUV Beteiligungsprozess Während der Projektbearbeitung werden regelmäßig Workshops mit Fachexpertinnen und Fachexperten durchgeführt. Dadurch werden verschiedene technologie-, markt- und wissensbasierte Fakten, Positionen und Sichtweisen berücksichtigt als auch ein breiter interdisziplinärer Beteiligungsprozess während des gesamten Projekts gewährleistet. In den Workshops sollen auch Vorschläge zum weiteren Vorgehen in den jeweiligen Arbeitsfeldern erarbeitet werden. Durch die projektbegleitenden Workshops besteht zudem die Möglichkeit, langfristig ein Netzwerk aufzubauen, welches an einem Monitoringprozess hinsichtlich der stofflichen Verwendung von Biomasse im Rheinischen Revier beteiligt sein kann. Zudem wird eine Steuerungsgruppe eingerichtet, in der die entsprechenden Ressorts der Landesregierung sowie relevante Akteure im Rheinischen Revier vertreten sind. Diese überprüft regelmäßig die strategische Ausrichtung des Projekts und trifft Grundsatzentscheidungen. Untersuchungsrahmen Der Fokus des Vorhabens liegt auf dem Rheinischen Revier (Mönchengladbach, Rhein-Kreis Neuss, Städteregion Aachen, Kreis Düren, Rhein-Erft-Kreis, Kreis Euskirchen, Kreis Heinsberg). In dem Vorhaben wird die stoffliche Nutzung von Biomasse aus den Sektoren Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft untersucht, konkret beinhaltet dies folgende Biomassen: Sektor Landwirtschaft: Anbaubiomasse/Ernteprodukte und Reststoffe (z. B. Erntenebenprodukte, Wirtschaftsdünger), (Dauer-)grünland Sektor Ernährungswirtschaft: pflanzliche und tierische Nebenprodukte, die in der ersten Verarbeitungsstufe anfallen (z. B. Ausschuss und Verarbeitungsreste von Gemüse/Kartoffeln und Getreide, Molkereinebenprodukte, Schlachtabfälle). Unter stofflicher Nutzung wird in diesem Vorhaben die Produktion von Gütern im Sinne der Bioökonomie verstanden; die Verwendung von Stroh als Einstreu oder die Kompostierung von pflanzlichen Reststoffen fällt demnach nicht unter die stoffliche Nutzung. Auf die energetische Nutzung von Biomasse soll kein Fokus gelegt, jedoch ihr Einfluss auf die stoffliche Nutzung von Biomasse berücksichtigt werden. Projektaufbau Das Projekt „Biomassepotenziale Rheinisches Revier“ wird im Zeitraum vom 01.03.2023 bis zum 28.02.2025 durchgeführt. Die Bearbeitung der einzelnen Arbeitspakete erfolgt zeitversetzt, um Zwischenergebnisse als auch die Abstimmungsergebnisse aus den Workshops mit dem projektbegleitenden Arbeitskreis im Verlauf des Vorhabens zu berücksichtigen. Projektaufbau, Abbildung: LANUV/Carmen Haase Überblick und Einordnung der Nutzungsverfahren In diesem Arbeitspaket wird ein Überblick erstellt über die (bio-)technologischen Verfahren der stofflichen Biomassenutzung, die es bereits im Rheinischen Revier gibt als auch über solche Verfahren, die auf das Rheinische Revier übertragbar sind (z.B. aufgrund der Biomasseverfügbarkeit). Zudem wird prognostiziert, welche entsprechenden Verfahren im Rheinischen Revier bis zum Jahr 2035 relevant bzw. „Industriereife“ erreichen werden (z.B. aufgrund von Forschungsvorhaben oder Trends). Die so identifizierten Nutzungsverfahren werden einer Nachhaltigkeitsbewertung unterzogen, bei der z.B. Aspekte wie Wirkungsgrad/Nutzungseffizienz, Umweltwirkung, konkurrierende Nutzungen, Substitutionsleistung fossiler Rohstoffe oder Möglichkeiten zur Wertschöpfung berücksichtigt werden. Zusammenfassend wird prognostiziert, in welche Richtung sich der Biomassebedarf verschiedener Stoffe durch die zukünftig relevanten Nutzungsverfahren bis zum Jahr 2035 verändern wird. Forschungsfragen: Welche (bio-)technologischen Verfahren der stofflichen Biomassenutzung gibt es bzw. sind auf das Rheinische Revier übertragbar und welche Verfahren werden bis zum Jahr 2035 Industriereife erlangen? Wie nachhaltig sind diese Verfahren? In welchen Bereichen ist zukünftig mit einem erhöhten Biomassebedarf zu rechnen? Potenzialberechnung Land- und Ernährungswirtschaft In diesem Arbeitspaket wird anhand verschiedener Szenarien berechnet, wie viel Biomasse bzw. Fläche aus der Land- und Ernährungswirtschaft im Rheinischen Revier derzeit sowie in den Jahren 2035 als auch 2045 für eine stoffliche Nutzung zur Verfügung steht. Bei der Potenzialberechnung werden u. a. berücksichtigt: politische Zielsetzungen in Land- und Ernährungswirtschaft (z.B. Farm-to-fork-Strategie der EU, nationale oder NRW-Nachhaltigkeitsstrategie, Ökolandbaustrategie), Nachhaltigkeitsaspekte (z.B. Erhalt der Bodenfruchtbarkeit), Nutzungskonkurrenzen Mehrfach-/ bzw. Kaskadennutzung Möglichkeiten zur Substitution bestehender Nutzungen (z.B. Energiepflanzenanbau) Importe und Exporte der entsprechenden Biomassen in und aus dem Rheinischen Revier Um auch ein längerfristiges Monitoring hinsichtlich der Biomasseverfügbarkeit im Rheinischen Revier durchführen und dementsprechend Inputgrößen anpassen zu können, wird während des Projekts ein entsprechendes Tool entwickelt, mit dem fortlaufend die Verfügbarkeit ausgewählter biogener Ressourcen aktualisiert und überprüft werden kann. Forschungsfrage: Wie viel Biomasse aus der Land- und Ernährungswirtschaft im Rheinischen Revier steht derzeit sowie in den Jahren 2035 und 2045 unter Berücksichtigung verschiedener Szenarien für eine stoffliche Nutzung nachhaltig zur Verfügung? Ökonomische Analyse In diesem Arbeitspaket werden Vorschläge für Politik und Verwaltung hinsichtlich der Gestaltung von Förderprogrammen im Bereich der stofflichen Nutzung von Biomasse entwickelt. Anhand verschiedener Szenarien wird modelliert, welche Auswirkungen veränderte ökonomische Rahmenbedingungen, wie z.B. die Nachfrage nach Biomasse zur stofflichen Nutzung oder staatliche Förderung der stofflichen Nutzung von Biomasse auf die Land- und Ernährungswirtschaft und auch auf die stoffliche Nutzung von Biomasse im Rheinischen Revier derzeit sowie im Jahr 2035 haben können. Insbesondere werden unter Berücksichtigung weiterer Einflussfaktoren (z.B. der GAP) Auswirkungen in folgenden Bereichen analysiert: Preise von Lebens- und Futtermitteln, Veränderungen in der Biomassenutzung (stofflich, energetisch, Nahrungs-/Futtermittel) mit Blick auf mögliche Nutzungskonkurrenzen auch zu anderen landwirtschaftlichen Kulturen und Verfahren, Intensivierung/Extensivierung der Landwirtschaft, Veränderung der Anbaustruktur, Importe/Exporte von Biomasse aus Land- und Ernährungswirtschaft. Forschungsfragen: Welche Auswirkungen haben veränderte ökonomische Rahmenbedingungen (z.B. Biomasse-Preise, Förderprogramme) auf die Land- und Ernährungswirtschaft im Rheinischen Revier? Wie können Fehlentwicklungen von Politik und Verwaltung abgeschätzt und vermieden werden und wie können sie solchen gezielt entgegensteuern? Wie sollten Förderprogramme für eine nachhaltige stoffliche Biomassenutzung zur Vermeidung von Fehlanreizen ausgestaltet sein? Instrumente für eine nachhaltige stoffliche Biomassenutzung im Rheinischen Revier Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der ersten drei Arbeitspakete sowie der Workshops sollen zur Sicherstellung der nachhaltigen Biomassenutzung bei der Förderung von Forschungs- und Industrievorhaben sowie zur Vermeidung von Fehlanreizen folgende Instrumente entwickelt werden: 1. Nachhaltigkeitsindikatoren für ein Monitoring der nachhaltigen stofflichen Nutzung von Biomasse aus der Land- und Ernährungswirtschaft im Rheinischen Revier Das Indikatorenset soll langfristig für ein Monitoring der stofflichen Biomassenutzung und deren Auswirkungen im Rheinischen Revier genutzt werden. Zu jedem Indikator sollen Hintergrund und Bedeutung, Zielsetzung, Entwicklung und Interpretation, Methodik und Definition, Zeitreihen mit Möglichkeit zur Trendberechnung sowie die Datenquellen dargestellt werden. 2. Bewertungsschema für Politik und Verwaltung Um Förderanträge für Forschungs- und Industrievorhaben, die eine Verwendung von Biomasse aus der Land- oder Ernährungswirtschaft vorsehen, nach festgelegten Kriterien zu bewerten und priorisieren, wird ein Bewertungsschema entwickelt, welches auch auf das Indikatorenset für das Monitoring abgestimmt ist. Das Bewertungsschema soll sich auch an der EU Taxonomie-Verordnung (EU 2020/852) für nachhaltige Investitionen sowie den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals) orientieren. 3. Politikempfehlungen für eine nachhaltige Nutzung von Biomasse aus der Land- und Ernährungswirtschaft im Rheinischen Revier Zudem werden wichtige Handlungsempfehlungen für eine nachhaltige stoffliche Biomassenutzung im Rheinischen Revier abgeleitet, die der Beratung von Politik und Verwaltung sowie weiterer Akteure im Rheinischen Revier dienen sollen. Die Handlungsempfehlungen zielen zum einen konkret auf das Rheinische Revier ab, richten sich zum anderen aber auch nach übergeordneten politischen Zielsetzungen. Veröffentlichung der Ergebnisse Das LANUV wird die Ergebnisse des Projekts aktiv in die Breite tragen und relevante Akteure im Rheinischen Revier, insbesondere Einrichtungen der Landesverwaltung und kommunale Institutionen (z.B. Wirtschaftsförderungsgesellschaften) auf den Weg zu einer nachhaltigen stofflichen Nutzung von Biomasse unterstützen. Darüber hinaus werden die Ergebnisse auch bei Forschungsnetzwerken oder Veranstaltungen Dritter vorgestellt. Zudem können die Ergebnisse für die Erarbeitung der Bioökonomiestrategie NRW genutzt werden. Ferner trägt auch ein öffentlich zugänglicher LANUV-Fachbericht dazu bei, das Thema der breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Im Auftrag vom: Logo BMWK, Abbildung: BWMK Logo MUNV, Abbildung: MUNV
Die Grünflächenämter der Bezirke pflegen und unterhalten rund 9.000 ha Grünflächen, die sich in erster Linie aus öffentlichen Grünanlagen, Spielplätzen und Friedhöfen zusammensetzen und überwiegend zu ihrem Fachvermögen gehören. Zusätzlich werden ab einer bestimmten Flächengröße das Rahmengrün in Kleingartenanlagen sowie weitere Grünflächen anderer Vermögensträger, z. B. an Schulen und öffentlichen Einrichtungen, wie auch die Grünflächen und Bäume im öffentlichen Straßenland gepflegt. Die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlichen Sach- und Personalmittel erhalten die Ämter aus dem jeweiligen Globalsumme des Bezirkes. Die Ermittlung und Zuweisung des Budgets hierfür erfolgt auf Grundlage der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) durch die Senatsverwaltung für Finanzen. Die erbrachten Leistungen im Rahmen der Grünflächenpflege werden von den Ämtern einzelnen Produkten/ Kostenträgern zugeordnet und erfasst. Bei den öffentlichen Grünanlagen werden aktuell beispielsweise drei Pflegeprodukte unterschieden, die Ausdruck einer unterschiedlichen Pflegeintensität sind. Die Budgetberechnung setzt grundsätzlich auf die verausgabten Mittel und Istmengen des Vor-vor-Jahres auf. Zumeist ist der mittlere Wert (Median) der zwölf bezirklichen Stückkosten eines Produkts Grundlage für die Berechnung des jeweiligen Produktbudgets. Gemäß Auftrag der Berliner Verfassung (Artikel 85 II) kommt bei der Bemessung der sogenannten Globalsummen hinzu, dass ein gerechter Ausgleich unter den Bezirken vorzunehmen ist. Das heißt, die Mittel werden bei der Budgetbestimmung unter den Bezirken umverteilt. Sozial benachteiligte und unterversorgte Bezirke sollen dadurch einen Ausgleich gegenüber anderen Bezirken erhalten (sogenannter Wertausgleich). Betroffen von produktbezogenen Wertausgleichsverfahren sind die Mittel für die Pflege und Unterhaltung von öffentlichen Grünanlagen und Spielplätzen. Der Haushaltsplan eines Bezirks muss nicht der Mittelverteilung aus der Budgetierung folgen, sondern ist in gewissen Grenzen Ausdruck für bezirkliche Schwerpunktsetzungen. Im Rahmen der Bewirtschaftung der zugewiesenen Mittel können die Bezirke eigene Schwerpunkte setzen und entscheiden, wie viel Geld für die Grünflächenpflege aufgewendet wird und somit den Grünflächenämtern zur Verfügung steht. Entschieden darüber wird durch die jeweiligen Bezirksverordnetenversammlungen und das Landesparlament, das Abgeordnetenhaus von Berlin. Letztlich entscheiden die Grünflächenämter entsprechend ihrer Ressourcenverfügbarkeit einschließlich der Personalausstattung darüber, wie die Mittel auf die unterschiedlichen Produkte verteilt, in welchem Umfang die Aufgaben der Grünflächenpflege ausgeführt und ob die Tätigkeiten dann von eigenen Mitarbeitern erledigt oder an Firmen vergeben werden.
null Umweltministerium fördert seit 20 Jahren Umweltforschung in Baden-Württemberg Gemeinsame Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg und der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Unter dem Motto „Baden-Württemberg Programm Lebensgrundlagen Umwelt und ihre Sicherung“, kurz BWPLUS, fördert das baden-württembergische Umweltministerium seit nunmehr zwanzig Jahren angewandte Forschung, deren Erkenntnisse für das Land relevant sind. Die Forschungsprojekte werden alle zwei Jahre im Journal „Einblicke“ vorgestellt. Das aktuelle Heft „Einblick 2018“ kann ab sofort auf der Webseite https://pd.lubw.de/61279 bestellt oder als PDF-Datei heruntergeladen werden. Fragestellungen zur Energiewende Die Themen der jetzt erschienenen Ausgabe „Einblick 2018“ spiegeln die derzeitigen Herausforderungen der baden-württembergischen Umweltpolitik wieder. Zahlreiche Forschungs- und Entwicklungsprojekte beschäftigen sich mit Fragestellungen der Energiewende. Sie reichen von Dünnschichtsolartechnologie, Energiespeicher und Energiesystemanalyse über die nachhaltige Nutzung von Erdwärme bis hin zu Smart Grids, Transformation des Energiesystems (TRAFO BW) und Wasserstoffnutzung. „Von einigen Vorhaben mit Demonstrations-, Reallabor- oder Pilotcharakter erwarten wir neben technischen auch sozial- oder kommunikationswissenschaftliche Erkenntnisse, die für den Erfolg der Energiewende wichtig sind“, betont Franz Untersteller, Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft in Baden-Württemberg. „Unser Ziel ist es, die Energiewende umfassend voranzubringen. Versorgungssicherheit und Klimaschutz sind bei der Transformation des Energiesystems herausragende Ziele.“ In den letzten zehn Jahren hat das Land rund 600 Einzel- und Verbundprojekte mit einem Gesamtvolumen von über 87 Millionen Euro gefördert. Ressourcen, Bioökonomie und Stickstoff Forschungsprojekte aus den Bereichen Ressourcen, Bioökonomie und Stickstoff zeigen die weiteren Themenfelder auf. „Baden-Württemberg ist ein hochtechnisiertes Land, das einen großen Bedarf an Ressourcen hat. Deshalb ist es wichtig, diese effektiv zu nutzen“, so Eva Bell, Präsidentin der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. In Forschungsprojekten wurden methodische Fragen zur Abschätzung der Ressourcenverfügbarkeit ebenso behandelt wie eine ressourceneffiziente Produktion innerhalb von Betrieben oder die Recyclingmöglichkeiten von Wärmedämmungen und der Beitrag der Bioökonomie zur Ressourcengewinnung. Welche Maßnahmen zur Reduktion der Stickstoffüberschüsse ergriffen werden können, damit beschäftigen sich Forschungsprojekte im Rahmen der Landesstrategie StickstoffBW. Erweiterte PFC-Analysen Entwickelt wurde auch eine erweiterte Analyse der verunreinigten Böden mit per- und polyfluorierten Chemikalien, PFC. Hierdurch können unter anderem einzelne Stoffgruppen von PFC bestimmt werden. Einen Überblick über den Forschungstransfer sowie alle Berichte zur Umweltforschung in Baden-Württemberg finden Sie auf den LUBW-Themenseiten „ Umweltforschung “. Aktuelle Ausschreibungen, Bewerbungsfristen und Antragsverfahren stehen auf den Seiten „ Umwelt- und Energieforschung “ des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und beim Projektträger Karlsruhe (PTKA) Bereich Baden-Württemberg Programme PTKA-BWP www.ptka.kit.edu/bwp/index.php . Anlässlich des 20-jährigen Jubiläums von BWPLUS sind alle eingeladen, ihre Meinungen zu den „Einblicken“ und Ideen zum Forschungstransfer in Form einer Umfrage einzubringen. Die Umfrage ist ebenfalls auf der oben genannten Webseite zu finden. Hintergrundinformation Baden-Württemberg Programm Lebensgrundlage Umwelt und ihre Sicherung (BWPLUS) Das Programm unterstützt angewandte Forschung mit Relevanz für Baden-Württemberg. Es fördert Projekte, die naturwissenschaftliche, technische, aber auch gesellschafts- und kulturwissenschaftliche Beiträge als Grundlage für umweltpolitische Entscheidungen entwickeln. Mit Ausschreibungen steuert das Umweltministerium die Schwerpunkte der Forschungsaktivitäten, orientiert an aktuellen Herausforderungen. Der Projektträger Karlsruhe (PTKA) am Karlsruher Institut für Technologie betreut die geförderten Projekte, die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) unterstützt den Forschungstransfer. Die Qualität eingereichter Vorhaben sichert das BWPLUS-Team durch klassisches wissenschaftliches Peer Review und zusätzlich durch Einbinden von Expertise aus der Praxis. Darüber hinaus stellen sich die Repräsentanten geförderter Projekte einmal pro Jahr im Statuskolloquium Umweltforschung einer kritischen Prüfung durch die Fachwelt. Expertinnen und Experten begutachten nochmals die Abschlussberichte, die die LUBW anschließend über das Internet im Volltext veröffentlicht. Das Journal Einblicke präsentiert zudem ausgewählte Projekte.
Radiologisches Lagebild Kommt es zu einem radiologischen Notfall von überregionaler Bedeutung, nimmt das Radiologische Lagezentrum des Bundes eine Einschätzung der radiologischen Lage und deren möglicher Auswirkungen auf Deutschland vor: das "radiologische Lagebild". Das radiologische Lagebild ist ein mehrere Kapitel umfassendes Dokument, das speziell für Strahlenschutz -Fachleute und Verantwortliche im Katastrophenschutz aufbereitete Informationen über den aktuellen radiologischen Notfall enthält. Für alle an der Notfallreaktion beteiligten Bundes- und Länderbehörden ist das radiologische Lagebild eine wichtige Grundlage für konsistente und koordinierte Entscheidungen über Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung. Droht eine Freisetzung von Radioaktivität in die Umwelt oder ist es bereits zu einer solchen Freisetzung gekommen, ist als Grundlage für das behördliche Vorgehen zum Schutz der Bevölkerung vor den Folgen des radiologischen Notfalls eine rasche Einschätzung der radiologischen Lage erforderlich. Das Radiologische Lagezentrum des Bundes tritt bei einem radiologischen Notfall von überregionaler Bedeutung als besonderer Krisenstab unter der Leitung des Bundesumweltministeriums zusammen und nimmt die nötige Einschätzung der radiologischen Lage vor: Das "radiologische Lagebild". Alle an der Notfallreaktion beteiligten Bundes- und Länderbehörden können das im Radiologischen Lagezentrum erstellte radiologische Lagebild auf der behördeninternen Informationsplattform ELAN einsehen und so gemeinsam als eine wichtige Grundlage für konsistente und koordinierte Entscheidungen über Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung nutzen. Was steht im Radiologischen Lagebild? Zur Charakterisierung einer radiologischen Lage sind in erster Linie folgende Punkte maßgebend: Was genau droht wo zu passieren bzw. ist bereits passiert? Welche radioaktiven Stoffe können möglicherweise in welchen Mengen freigesetzt werden oder wurden bereits freigesetzt? Welche Gebiete können in welchem Maße kontaminiert werden oder sind bereits kontaminiert? Welche Strahlenbelastungen für die betroffene Bevölkerung können sich daraus ergeben oder haben sich bereits ergeben? Welche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung sind angesichts der zu erwartenden oder bereits aufgetretenen Strahlenbelastung sinnvoll und angemessen? Das radiologische Lagebild ist ein mehrere Seiten und Kapitel umfassendes Dokument, das Antworten auf diese Fragen gibt. Es bietet einen Überblick über alle bekannten und relevanten Informationen zur aktuellen radiologischen Lage und liefert mithilfe errechneter Prognosen und aktueller Messdaten eine Einschätzung der radiologischen Lage und der wahrscheinlichen zukünftigen Entwicklung. Auf dieser Grundlage findet sich im radiologischen Lagebild zudem eine Bewertung, ob Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung angebracht sein können und wenn ja, welche Schutzmaßnahmen aus radiologischer Sicht zu welchem Zeitpunkt zur Umsetzung durch die zuständigen Bund- und Länderbehörden empfohlen werden. Situationsabhängige Schwerpunkte Die Schwerpunkte des radiologischen Lagebildes sind abhängig von der Art des radiologischen Notfalls und seiner zeitlichen Entwicklung . Situationsabhängig wird das Dokument fortlaufend aktualisiert, so dass sich Umfang und Inhalt im Verlauf des Notfalls verändern: Vor einer Freisetzung von Radioaktivität umfasst das radiologische Lagebild in erster Linie Informationen zum aktuellen Ereignisgeschehen und Prognosen zu einer möglichen weiteren Entwicklung. Dies beinhaltet auch eine mögliche Ausbreitung austretender Radioaktivität , die unter anderem mit Hilfe von Wetterinformationen des Deutschen Wetterdienstes mit dem Entscheidungshilfesystem RODOS berechnet wird. Während einer Freisetzung von Radioaktivität enthält das radiologische Lagebild zusätzlich Informationen zum Beispiel zur Art und Menge der tatsächlich erfolgten Freisetzung oder zur Analyse und Einordnung aktueller radiologischer Umwelt-Messdaten aus automatischen Messnetzen wie etwa dem ODL-Messnetz . Zudem zeigt es auf, in welchen Gebieten sich radioaktive Luftmassen befinden und wo sie ggf. schon wieder abgezogen sind. Nach Ende einer Freisetzung von Radioaktivität , wenn radioaktive Luftmassen ein betroffenes Gebiet verlassen haben und eine ausreichende Menge an Messdaten vor allem durch mobile Messteams (Fahrzeuge/Hubschrauber) aus dem kontaminierten Gebiet vorhanden ist, zeigt das radiologische Lagebild in erster Linie aktuelle Messdaten zum tatsächlichen Ausmaß der Kontamination auf und bewertet diese. Dies umfasst neben ODL -Messdaten zum Beispiel auch Messwerte von Wasser, Boden, Pflanzen und Lebensmitteln. Auch mögliche Empfehlungen für Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung verändern sich im Verlauf des Notfalls: Empfehlungen für die Einleitung für Schutzmaßnahmen werden in der Regel vor oder während einer Freisetzung von Radioaktivität auf Basis von Prognosen aufgeführt. Während oder nach einer Freisetzung von Radioaktivität enthält das radiologische Lagebild eher Empfehlungen für Anpassungen von Schutzmaßnahmen auf Basis von radiologischen Messdaten. Auch Empfehlungen zur Aufhebung von Schutzmaßnahmen werden dann ausgesprochen, wenn diese nicht mehr nötig sind. Welche Rolle spielt das radiologische Lagebild bei Entscheidungen in einem radiologischen Notfall? Das radiologische Lagebild ist als eine behördeninterne, nicht-öffentliche Informationsquelle für Strahlenschutz -Fachleute und Verantwortliche im Katastrophenschutz konzipiert. Es betrachtet ausschließlich die radiologische Situation und schätzt diese ein. Dabei stellt es radiologische Sachverhalte komplex dar und verwendet radiologische Fachbegriffe, die nicht erklärt werden. Entscheidungen über Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in einem radiologischen Notfall geben weder das Radiologische Lagezentrum noch das Radiologische Lagebild vor; sie werden von den Empfänger*innen des radiologischen Lagebilds getroffen: Frühe Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung (Katastrophenschutzmaßnahmen): Entscheidungen zur Durchführung von frühen Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung (Katastrophenschutzmaßnahmen) treffen die jeweils zuständigen Katastrophenschutzbehörden der Bundesländer. Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung (Strahlenschutzvorsorgemaßnahmen): Über Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung in der Dringlichkeitsphase (Strahlenschutzvorsorgemaßnahmen) entscheidet das Radiologische Lagezentrum und gibt die Empfehlung für diese Maßnahmen direkt im radiologischen Lagebild aus. Weitere Entscheidungen zu speziellen Maßnahmen in verschiedenen Sachbereichen: Entscheidungen zu speziellen Maßnahmen werden von den jeweils zuständigen Bundesbehörden im Einvernehmen mit den jeweils zuständigen Länderbehörden getroffen und im Anhang des radiologischen Lagebilds dargestellt. Zum Beispiel fallen Entscheidungen zum Trinkwasser in den Geschäftsbereich des Bundesgesundheitsministeriums und zu Lebens- und Futtermitteln in den des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, während Entscheidungen zu Transporten im Bereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr und zu Arzneimitteln im Bereich des Bundesgesundheitsministeriums getroffen werden. Weitere Erwägungen fließen in Entscheidungen ein Neben dem radiologischen Lagebild als Grundlage für die Beurteilung der radiologischen Gefährdungslage fließen weitere Erwägungen in die Entscheidungen über Maßnahmen ein – wie etwa Abwägungen über die Durchführbarkeit von Maßnahmen unter Berücksichtigung von beispielsweise Verfügbarkeit von Ressourcen wie Personal und Ausrüstung und Zeit bis zur Ankunft radioaktiver Luftmassen, negative Auswirkungen von Maßnahmen unter Berücksichtigung von beispielsweise der Strahlenexposition von Einsatzkräften oder der Gefährdung insbesondere der vulnerablen Bevölkerung etwa durch Evakuierung eines Krankenhauses, grenzübergreifende Harmonisierung von Maßnahmen mit Nachbarstaaten Akzeptanz bei der Bevölkerung/Industrie und psychosoziale Aspekte . Es ist daher möglich, dass - aufgrund anderer zwingender Gründe – die im radiologischen Lagebild empfohlenen Maßnahmen nicht umgesetzt oder angepasst werden. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn aus rein radiologischer Sicht eine Evakuierung der betroffenen Bevölkerung empfohlen wird, diese jedoch nicht rechtzeitig vor Eintreffen radioaktiver Luftmassen abgeschlossen werden kann: In diesem Fall müssen die Entscheider*innen in den Katastrophenschutzbehörden abwägen, ob es für die betroffene Bevölkerung und für die beteiligten Einsatzkräfte vor allem bei nur kurz andauernden Freisetzungen nicht sicherer ist, sich während eines absehbar kurzen Durchzugs radioaktiver Luftmassen in Gebäuden aufzuhalten als sich in einer laufenden Evakuierungsaktion im Freien oder in Transportmitteln zu befinden. Stand: 30.08.2024
Gemeinsame Sitzung: Steuerungsgremium, Grundsatzfachgremium und Zentrale des Monitoringzentrums Leipzig, 12. Dezember 2023 Protokoll Agenda TOPThemen 1Begrüßung 2Zentrale des Monitoringzentrums – Personen, Aufgaben, Schwerpunkte 3Datenauswertung durch das Monitoringzentrum 4Ausblick Begrüßung Die Leiterin der Zentrale des Monitoringzentrums Petra Dieker begrüßt die Anwesenden zur ers- ten gemeinsamen Sitzung der Zentrale, des Grundsatzfachgremiums (GFG) und des Steuerungs- gremiums (SG) und stellt das Programm für die Sitzung vor. Themen der Sitzung sind die Gover- nance-Struktur, Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Zentrale im regulären Betrieb nach der Aufbauphase. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Erörterung möglicher lebensraumübergreifender Datenauswertungen durch das Monitoringzentrum mit potenziellen Workflows und Fragestel- lungen. Zentrale des Monitoringzentrums – Personen, Aufgaben, Schwerpunkte Vorstellung der Zentrale des Monitoringzentrums: Governance-Struktur, Verant- wortlichkeiten und Aufgaben Die Zentrale des Monitoringzentrums hat die Aufbauphase abgeschlossen und ist im regulären Betrieb angekommen. Im Zuge dessen wurde in einem Team-Workshop im September 2023 an einer Vision für das Monitoringzentrum gearbeitet sowie eine Anpassung der internen Struktur 1 der Zentrale hinsichtlich der Aufgabenschwerpunkte und persönlichen Expertisen der Teammit- glieder vorgenommen. Petra Dieker stellt die interne Struktur der Zentrale vor. Die administrativen Säulen Leitung, Sekretariat und Projektmanagement, einschließlich Personal und Finanzen, und dauerhafte Aufgaben wie die Weiterentwicklung des Datenportals (ehemals „Informations- und Vernetzungsplattform“) sowie die Bereiche Datenmanagement und Wissens- kommunikation/Öffentlichkeitsarbeit sind permanente beständige Strukturen des Monitoring- zentrums. Die Themenfelder rund um die Weiterentwicklung des Biodiversitätsmonitorings (bei- spielsweise Bodenbiodiversitätsmonitoring, Einflussgrößen, aquatisches Monitoring) sind hinge- gen eher als dynamisch anzusehen, da die Handlungsbedarfe variabel sind und eine Verschie- bung inhaltlicher Schwerpunkte mittel- bis langfristig denkbar ist. Die Querschnittsaufgabe der Weiterentwicklung von Erfassungs- und Aufbereitungsmethoden wird als ein eigener Themenbe- reich in Zukunft ausgebaut. Entsprechend der Struktur ist eine agile, dynamische Arbeitsweise erforderlich. Die Zentrale wird hierbei durch eine Coachin für agiles Arbeiten unterstützt. Um einander auf dem Laufenden zu halten, werden Blitzlichter aus den Teams in einem wöchentlichen Teammeeting ausgetauscht sowie rotierend ausführliche Fokusberichte der Themenbereiche vorgestellt. Einmal pro Quartal tagt die Zentrale zur inhaltlichen Weiterentwicklung des Biodiversitätsmonitorings. Das Team der Zentrale verfolgt aktuelle Entwicklungen in der Forschung mit Bezug zu Biodiversität, Moni- toring und Erfassungs- und Auswertemethoden in einem monatlichen Paper Club. Die Teilnehmenden nahmen die Ausführungen zur Kenntnis. Von der Aufbauphase zum regulären Betrieb – Themenschwerpunkte und ihre Um- setzung Die Aufgaben des Monitoringzentrums erstrecken sich über die folgenden vier Handlungsfelder: Handlungsfeld I – Ausbau und Weiterentwicklung des Biodiversitätsmonitorings in Deutsch- land Handlungsfeld II – Zusammenarbeit und Wissenstransfer fördern Handlungsfeld III – Daten und Informationen bereitstellen Handlungsfeld IV – Erfassungs- und Auswertungsmethoden weiterentwickeln Das Team des Monitoringzentrums stellt die Meilensteine der einzelnen Themengebiete entlang der Handlungsfelder I–III für 2024 vor. Handlungsfeld I – Ausbau und Weiterentwicklung des Biodiversitätsmonitorings in Deutsch- land Konzeptentwicklung für das bundesweite Biodiversitätsmonitoring Das Gesamtkonzept für das bundesweite Biodiversitätsmonitoring soll bis Ende 2024 veröf- fentlicht werden. Damit dies gelingt, sind für das 1. Quartal digitale Treffen mit Expert*innen zu den Themenbereichen Datenmanagement und neue Technologie geplant, um offen Fra- gen zu diskutieren und daraus Empfehlungen für die Konzeption neuer bundesweiter Moni- toringprogramme abzuleiten. Für das zweite Quartal ist die Fertigstellung eines ersten Ent- wurfs des Konzepts geplant, der dann in mehreren Feedback-Schleifen zwischen GFG und der 2 Zentrale während des dritten Quartals finalisiert werden soll. Die Veröffentlichung des Kon- zepts wird für das vierte Quartal angestrebt. Parallel zur Weiterentwicklung und Fertigstellung des Konzepts wird eine Matrix erarbeitet, die als Entscheidungshilfe für die Konzeption weitere Monitoringmodule dienen soll. Hierfür wird die Zentrale zu weiteren digitalen Treffen Expert*innen und das GFG einladen. Einflussgrößen Im thematischen Schwerpunkt Verfügbarkeit der Daten zu Einflussgrößen auf Biodiversität transparent machen, bewerten und verbessern wird im Jahr 2024 zum einen die Weiterfüh- rung der begonnenen Ist-Analyse aktuell laufender Programme vorangetrieben (unter ande- rem durch eine erneute Anfrage an die Daten-haltenden Landesbehörden zu laufenden Messprogrammen), zum anderen ein Pilotprojekt gemeinsam mit dem LANUV NRW, im dem anhand der konkreten Flächenkulisse der Ökologischen Flächenstichprobe Datenverfügbar- keiten bewertet werden und Workflows entwickelt werden. Des Weiteren ist ein Workshop zum Thema Wege zu verfügbaren Treiberdaten in Deutschland (2. Quartal) in Planung. Im Themenschwerpunkt Integration von Einflussgrößen in das bundesweite Biodiversitätsmoni- toring erfolgt die Erarbeitung konzeptioneller Ansätze zur Verschneidung von Biodiversitäts- und Einflussgrößendaten im Rahmen der Konzeptentwicklung für das Bundesweite Biodiver- sitätsmonitoring (siehe oben). Darüber hinaus werden in der ersten Jahreshälfte konkrete Empfehlungen für ein Mindestset an Begleitdaten für das Monitoring der Bodenbiodiversität (Basiserfassung, siehe unten) erarbeitet. Bodenbiodiversitätsmonitoring In 2024 wird das in der 10. Sitzung des Fachgremiums Monitoring der Bodenbiodiversität und seiner Funktionen entworfene Monitoringmodul Basiserfassung weiterentwickelt. Dabei wird eng mit dem Bodenmonitoringzentrum zusammengearbeitet, sodass die in der Fachgremien- arbeit entwickelten Konzepte als Grundlage für die Ausgestaltung der Maßnahme 6.5 des Ak- tionsprogramms natürlicher Klimaschutz (ANK) berücksichtigt finden. Vor dem Hintergrund limitierender Ressourcen im Bereich taxonomischer Expertise, plant das Monitoringzentrum eine Zusammenstellung möglicher auftragnehmender Stellen für eine groß angelegte Erfas- sung in Deutschland und Nachbarländern. Die Schwerpunkte der weiteren Fachgremienarbeit in 2024 sind sehr stark mit den noch ungewissen Entwicklungen laufender Prozesse zum ANK und dem in Überarbeitung befindlichen Soil Monitoring Law der EU verknüpft. Das Pilot-Pro- jekt “Bodenbiodiversität in naturnahen geschützten Wäldern“ der Europäischen Biodiversi- tätspartnerschaft Biodiversa+ („Soil biodiversity in protected, near-natural forests” (https://www.biodiversa.eu/biodiversity-monitoring/pilot) wurde für ein weiteres Jahr ver- längert, sodass sich das Monitoringzentrum, stellvertretend für das BMUV, auch in 2024 an bodenbiologischen Beprobungen beteiligen wird. Aquatisches Monitoring Das Monitoringzentrum ist über die BLANO-Arbeitsgruppe Erfassung und Bewertung und die Arbeitsgruppe Daten in das marine Monitoring eingebunden. Es engagiert sich im Rahmen der AG Daten bei der Erarbeitung des nationalen marinen Datenkataloges. Aus personellen Engpässen gibt es derzeit keine Aktivitäten zum Monitoring im limnischen Bereich. 3
Das Projekt "Synthese und Prozessierung von nanoskaligen Absorbermaterialien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Duisburg-Essen, IVG Institut für Verbrennung und Gasdynamik - Reaktive Fluide durchgeführt. Im Verbundvorhaben sollen hocheffiziente, neuartige Absorberschichten unter Verwendung nano-kristalliner Materialien entwickelt werden. Die vorgesehenen Materialien sind nach aktuellem Kenntnisstand als unbedenklich einzustufen und bestehen aus nahezu unbegrenzt verfügbaren Rohstoffen. Insbesondere sollen im Projekt die Wirkungsgrade von Silizium-Dünnschichtsolarzellen (Stapelzellen) bei gleichzeitiger Reduzierung der Schichtdicke signifikant verbessert werden unter Ausnutzung der wesentlichen Vorteile der Silizium-Dünnschichttechnologie. Bevorzugt werden Materialien mit einem sehr hohen Absorptionskoeffizienten ausgewählt, die in nanopartikulärer Form in silizium-basierte Absorberschichten eingebaut werden. Geplant ist die Synthese und Verwendung von Materialien mit unterschiedlicher, direkter Bandlücke und hohem Absorptionskoeffizienten wie FeSi2, FeS2, Cu2S, Cu2O und ZrS2, um das Absorptionsspektrum der Schichten im Vergleich zu Silizium deutlich zu erweitern. Durch die Entkopplung von Nanopartikelsynthese und Schichtwachstum sollen wichtige Freiheitsgrade bezüglich der Optimierung von Partikel- und Schichteigenschaften genutzt werden. Dadurch werden die Ziele einer signifikant verbesserten Wirtschaftlichkeit bei reduziertem Materialbedarf mit einer unbegrenzten Ressourcenverfügbarkeit kombiniert und eine nachhaltige Entwicklung bei der umweltfreundlichen Energiewandlung durch Photovoltaik gesichert.
Umweltrisiken sind die Versorgungsrisiken der Zukunft Die Verfügbarkeit von Rohstoffen wird nicht allein durch technisch-geologische, wirtschaftliche und politische Aspekte beeinflusst. Auch die Umweltrisiken des Bergbaus haben einen realen Einfluss darauf. Mit der vom Umweltbundesamt entwickelten ÖkoRess-Bewertungsmethode liegt nun erstmals ein Methodenvorschlag vor, mit dem Unternehmen, zivilgesellschaftliche Gruppen und Behörden ökologische Gefährdungspotentiale von Rohstoffen und Bergbauprojekten bewerten und ökologisch kritische Rohstoffe identifizieren können. In Industrieländern mit rohstoffintensiven Fertigungsindustrien wie Deutschland werden die Forderungen nach transparenten Rohstofflieferketten und mehr unternehmerischer Verantwortung immer stärker. Der Bergbau ist nicht mehr der blinde Fleck in den globalen Lieferketten. Gleichzeitig gibt es am anderen Ende der globalen Wertschöpfungsketten zunehmend sozial-ökologische Konflikte und Proteste gegen den Bergbau. Der globale Bergbausektor setzt sich zunehmend anspruchsvolle freiwillige Umweltstandards und das Bestreben der Rohstoffförderländer, den Nutzen des Bergbaus für die Entwicklung zu maximieren und die negativen Auswirkungen zu minimieren, nimmt zu. Diese Entwicklung hat Auswirkungen auf globale Rohstoffmärkte, denn nicht allein technische, wirtschaftliche und politische Aspekte beeinflussen die Verfügbarkeit von Rohstoffen: Auch die Verfügbarkeit von Wasser, Energie, Land und nicht zuletzt die gesellschaftliche Akzeptanz für die negativen Umweltauswirkungen sind knapper werdende Ressourcen mit einem realen Einfluss. Durch den Trend zu steigenden Umweltstandards im Bergbau ist mittelfristig mit steigenden Rohstoffpreisen durch höhere Produktionskosten und einer Verknappung des „ökologisch verfügbaren“ Rohstoffangebots zu rechnen. Ein aktuelles Beispiel ist der Anstieg des Nickelpreises in Folge der Schließung von 20 Bergwerken auf den Philippinen aufgrund von Umweltproblemen. Die seit 2008 entbrannte Diskussion um die Kritikalität von Rohstoffen war eine Reaktion auf unerwartet hohe Preisanstiege bei einzelnen Rohstoffen. Es wuchs die Sorge, Versorgungsrisiken könnten in naher Zukunft zu Preisanstiegen und Versorgungsengpässen führen. Zu den bislang als kritisch identifizierten Rohstoffen zählen z.B. die Seltenen Erden, Indium, Niob oder die Platingruppenmetalle. Umweltaspekten wurde in den bisherigen Studien zur Kritikalität allerdings trotz ihrer zunehmenden Relevanz nicht ausreichend Rechnung getragen. Rohstoffe sind ökologisch kritisch, wenn sie ein hohes Umweltgefährdungspotential aufweisen und gleichzeitig von hoher wirtschaftlicher Bedeutung sind. In einem Forschungsprojekt (ÖkoRess I) im Auftrag des Umweltbundesamtes wurde nun durch ein Forschungskonsortium, bestehend aus Öko-Institut, ifeu-Institut und projekt consult, eine Methode zur Bewertung der Umweltgefährdungspotenziale bei der bergbaulichen Gewinnung von Rohstoffen entwickelt. Dazu wurde zunächst ein standortbezogenes Bewertungsmodell erarbeitet und darauf aufbauend ein rohstoffbezogenes Bewertungsmodell abgeleitet. Im laufenden Folgevorhaben ÖkoRess II (Auftragnehmer von ÖkoRess I plus Adelphi-Consult) wird die Methode weiterentwickelt und auf ca. 50 bergbaulich gewonnene Rohstoffe angewendet. Die Ergebnisse stehen Ende 2018 fest. Wie auch die „konventionelle“ Kritikalität ist die ökologische Kritikalität vor allem ein Ruf nach mehr Aufmerksamkeit. Das Umweltbundesamt stellt mit der rohstoffbezogenen ÖkoRess-Bewertungsmethode für ökologische Gefährdungspotentiale des Bergbaus einen Kompass zur Verfügung. Unternehmen, zivilgesellschaftliche Gruppen aber auch Regierungsorganisationen können damit die aus Umweltsicht prioritären Rohstoffe und rohstoffspezifische Problemlagen identifizieren und entsprechend handeln. Zum Beispiel werden Unternehmen befähigt, im Rahmen eines nachhaltigen Lieferkettenmanagements die richtigen Fragen an ihre Lieferanten zu stellen: Welche Umweltstandards werden angewendet um zu verhindern, dass sich die ermittelten Umweltgefährdungspotentiale zu realen Umweltbelastungen entwickeln?
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