<p> Was Sie für klimafreundliche Trinkwassernutzung tun können <ul> <li>Löschen Sie Ihren Durst mit Wasser aus der Leitung: Das ist das kostengünstigste und umweltfreundlichste Getränk.</li> <li>Lassen Sie Arbeiten an der Trinkwasserinstallation nur von Fachbetrieben ausführen.</li> <li>Gehen Sie sorgsam mit warmem Wasser um: So sparen Sie Geld und Energie.</li> <li>Schützen Sie unsere Trinkwasserressource: Schützen Sie das Grundwasser und die Oberflächengewässer indem Sie keine Abfälle oder Giftstoffe in Ausguss oder Toilette werfen.</li> <li>Erkundigen Sie sich, ob noch alte Bleileitungen in der Trinkwasserinstallation Ihres Wohnhauses verbaut sind. Seit 12.01.2026 müssen diese ausgetauscht oder stillgelegt werden.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/uba_wasserverbrauch_infografik_250821.jpg"> </a> <strong> Leitungswasser schont Klima und Konto: Weniger CO2 und Kosten als bei Flaschenwasser. </strong> Quelle: Umweltbundesamt (2025) Gewusst wie <p>Trinkwasser ist in Deutschland von konstant hoher Qualität und eines der am besten kontrollierten Lebensmittel. Das Trinken von Leitungswasser erzeugt weniger als ein Prozent der Umweltbelastungen von Mineralwasser.</p> <p><strong>Trinkwasser trinken:</strong> Ob gesprudelt oder nicht: Frisches Trinkwasser aus der Leitung kann in Deutschland nahezu ausnahmslos ohne Bedenken getrunken werden. Denn das Trinkwasser in Deutschland besitzt sehr gute Qualität. Dies gilt für die großen zentralen ebenso wie auch – mit ganz wenigen Ausnahmen – für die kleineren Wasserversorgungsanlagen. Beachten Sie dabei: Trinkwasser, das länger als vier Stunden in der Trinkwasserinstallation "stagniert" (gestanden) hat, sollte nicht zur Zubereitung von Speisen und Getränken genutzt werden. Lassen Sie Stagnationswasser ablaufen und machen Sie die "Fingerprobe": Frisches Wasser ist merklich kühler als Stagnationswasser.</p> <p><strong>Qualität prüfen:</strong> Ihr Wasserversorger ist verpflichtet, Sie durch geeignetes und aktuelles Informationsmaterial über die Qualität des Trinkwassers zu informieren (z.B. über die Analysedaten und weitere Informationen im Internet). Die letzten Meter der Wasserleitung liegen allerdings nicht mehr in der Verantwortung der Wasserversorger, sondern in der Verantwortung der Hauseigentümer. Insbesondere im Falle von Verunreinigungen durch Blei, aber auch durch Mikroben (z.B. Legionellen) sind diese letzten Meter entscheidend. Beachten Sie hierzu unsere Tipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/27708">Blei im Trinkwasser</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/23201">Warmwasser</a>.</p> <p><strong>Fachkundige Installation: </strong>Schützen Sie das Trinkwasser innerhalb Ihres Hauses vor Verunreinigungen, indem Sie Arbeiten an der Trinkwasserinstallation nur von Fachbetrieben ausführen lassen. Ihr Wasserversorger führt dafür ein "Verzeichnis eingetragener Installationsbetriebe". Der Installationsbetrieb verwendet für Leitungen und Armaturen nur Produkte mit dem Prüfzeichen eines akkreditierten Zertifizierers. Weiterführende Informationen finden Sie unter <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/trinkwasser/trinkwasser-verteilen">Trinkwasser verteilen</a>.</p> <p><strong>Geringe Kosten:</strong> Trinkwasser ist im Vergleich zu anderen Getränken extrem günstig. Für einen Cent bekommt man in etwa 5 Liter Trinkwasser aus der Leitung. Pro Person und Tag kostet das rund 60 Cent für über 100 Liter Trinkwasser als Lebensmittel und für alle sonstigen häuslichen Verwendungszwecke, wenn auch die Entsorgung als Abwassergebühr hinzugerechnet wird. </p> <p><strong>Energie sparen:</strong> Warmwasser muss extra erhitzt werden. Im Schnitt fließen 10 % der Energiekosten eines Haushalts in die Bereitung von Warmwasser. Ein sparsamer Umgang mit warmem Wasser spart Geld und vermeidet CO2-Emissionen. </p> <p><strong>Wasser nicht unnötig verschmutzen:</strong> Unverbrauchte oder abgelaufene Arzneimittel gehören genau so wenig in den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/abfluss">Abfluss</a> wie Farbreste oder andere wassergefährdende Chemikalien. Wie Sie diese in Ihrem Wohngebiet am besten entsorgen, erfahren Sie aus der interaktiven <a href="http://www.arzneimittelentsorgung.de/"><strong>Entsorgungslandkarte</strong></a>. Geruchsbildende Abfälle wie Windeln oder Damenbinden gehören ebenso wie auch "normale" Abfälle in den Restmüll. Damit verhindern Sie das Verstopfen Ihrer Abwasserleitungen und entlasten die Kläranlagen.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Reparieren Sie tropfende Wasserhähne: Aus einzelnen Tropfen können im Laufe eines Jahres über 1.000 Liter werden. Insbesondere bei Warmwasserleitungen führt ein tropfender Wasserhahn zu vermeidbaren Kosten.</li> <li>Verwenden Sie Stagnationswasser zum Blumengießen.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps4_wassersparen_0.jpg"> </a> <strong> Wasser spart man nicht nur am Wasserhahn </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps4_wassersparen_0.jpg">Bild herunterladen</a> (3,12 MB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps3_wasserverbrauch_0.jpg"> </a> <strong> Unser Wasserverbrauch ist versteckt </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps3_wasserverbrauch_0.jpg">Bild herunterladen</a> (2,77 MB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong> In Deutschland garantiert die gute Einhaltung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV), dass Trinkwasser gesundheitlich unbedenklich und frei von vermeidbaren Verunreinigungen ist und am "Wasserhahn" in einwandfreiem Zustand entnommen werden kann. Mehr als 99 % der Messwerte des deutschen Trinkwassers genügen den Güteanforderungen der TrinkwV oder übertreffen sie deutlich.</p> <p><strong>Gesetzeslage: </strong>Die Neufassung der <a href="https://www.recht.bund.de/eli/bund/bgbl_1/2023/159"><strong>TrinkwV vom 23.06.2023</strong></a> setzt neue Vorgaben der <a href="http://data.europa.eu/eli/dir/2020/2184/oj"><strong>EU-Trinkwasserrichtlinie</strong></a> um und sorgt dafür, dass unser Trinkwasser auch weiterhin bedenkenlos und ohne Gefahren für die Gesundheit genutzt werden kann. Die Trinkwasserrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), jährlich einen Datensatz zur durchgeführten Überwachung des Trinkwassers, gefundenen Überschreitungen, Vorfällen und zugelassenen Abweichungen zu übermitteln. In Deutschland sind dafür das Bundesministerium für Gesundheit (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmg">BMG</a>) und das Umweltbundesamt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>) zuständig.</p> <ul> <li> <p><strong>Blei: </strong>Seit Dezember 2013 liegt der Grenzwert für Blei bei 0,01 Milligramm pro Liter (mg/L) und wird am 13.01.2028 auf 0,005 mg/L abermals abgesenkt. Schon jetzt kann der Grenzwert nur in einer Installation verlässlich eingehalten werden, die keine Bleirohre enthält. Trotzdem sind auch noch heute in manchen Altbauten Bleileitungen zu finden. Vermieter müssen darüber informieren und waren verpflichtet, bekannte Bleileitungen bis zum 12. Januar 2026 auszutauschen oder stillzulegen. Blei ist ein Nerven- und Blutgift, das sich im Körper anreichert. Schwangere Frauen, Ungeborene, Säuglinge und Kleinkinder sind besonders gefährdet. Trinkwasser, das den Grenzwert für Blei von 0,01 mg/L überschreitet, kann vor und während der ersten Lebensjahre die Intelligenzentwicklung beeinträchtigen.</p> <p>Wenn eine Überschreitung des Grenzwertes im Trinkwasser festgestellt wird, muss Abhilfe – letztlich durch das Entfernen der Bleileitungen – geschaffen werden. Das Wasser sollte bis dahin nicht mehr getrunken oder zur Zubereitung von Speisen und Getränken verwendet werden. Hingegen ist eine äußerliche Anwendung des Wassers zur Körperpflege aus gesundheitlicher Sicht noch möglich. Die Anwendung von Filtern zur Bleientfernung ist nicht sinnvoll. </p> </li> <li><strong>Nitrat: </strong>Überschreitungen des Grenzwertes für Nitrat von 50 mg/L werden seit 1999 deutlich seltener: Lag die Überschreitungsrate 1999 noch bei 1,1 % der Messwerte, so war sie 2007 auf 0,08 % gesunken und bewegt sich seit 2017 zwischen 0,01 % bis 0,04 %. Eine Grenzwertüberschreitungen im Trinkwasser ist demnach eine seltene Ausnahme.</li> </ul> </p><p> Was Sie für klimafreundliche Trinkwassernutzung tun können <ul> <li>Löschen Sie Ihren Durst mit Wasser aus der Leitung: Das ist das kostengünstigste und umweltfreundlichste Getränk.</li> <li>Lassen Sie Arbeiten an der Trinkwasserinstallation nur von Fachbetrieben ausführen.</li> <li>Gehen Sie sorgsam mit warmem Wasser um: So sparen Sie Geld und Energie.</li> <li>Schützen Sie unsere Trinkwasserressource: Schützen Sie das Grundwasser und die Oberflächengewässer indem Sie keine Abfälle oder Giftstoffe in Ausguss oder Toilette werfen.</li> <li>Erkundigen Sie sich, ob noch alte Bleileitungen in der Trinkwasserinstallation Ihres Wohnhauses verbaut sind. Seit 12.01.2026 müssen diese ausgetauscht oder stillgelegt werden.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/uba_wasserverbrauch_infografik_250821.jpg"> </a> <strong> Leitungswasser schont Klima und Konto: Weniger CO2 und Kosten als bei Flaschenwasser. </strong> Quelle: Umweltbundesamt (2025) </p><p> Gewusst wie <p>Trinkwasser ist in Deutschland von konstant hoher Qualität und eines der am besten kontrollierten Lebensmittel. Das Trinken von Leitungswasser erzeugt weniger als ein Prozent der Umweltbelastungen von Mineralwasser.</p> <p><strong>Trinkwasser trinken:</strong> Ob gesprudelt oder nicht: Frisches Trinkwasser aus der Leitung kann in Deutschland nahezu ausnahmslos ohne Bedenken getrunken werden. Denn das Trinkwasser in Deutschland besitzt sehr gute Qualität. Dies gilt für die großen zentralen ebenso wie auch – mit ganz wenigen Ausnahmen – für die kleineren Wasserversorgungsanlagen. Beachten Sie dabei: Trinkwasser, das länger als vier Stunden in der Trinkwasserinstallation "stagniert" (gestanden) hat, sollte nicht zur Zubereitung von Speisen und Getränken genutzt werden. Lassen Sie Stagnationswasser ablaufen und machen Sie die "Fingerprobe": Frisches Wasser ist merklich kühler als Stagnationswasser.</p> <p><strong>Qualität prüfen:</strong> Ihr Wasserversorger ist verpflichtet, Sie durch geeignetes und aktuelles Informationsmaterial über die Qualität des Trinkwassers zu informieren (z.B. über die Analysedaten und weitere Informationen im Internet). Die letzten Meter der Wasserleitung liegen allerdings nicht mehr in der Verantwortung der Wasserversorger, sondern in der Verantwortung der Hauseigentümer. Insbesondere im Falle von Verunreinigungen durch Blei, aber auch durch Mikroben (z.B. Legionellen) sind diese letzten Meter entscheidend. Beachten Sie hierzu unsere Tipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/27708">Blei im Trinkwasser</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/23201">Warmwasser</a>.</p> <p><strong>Fachkundige Installation: </strong>Schützen Sie das Trinkwasser innerhalb Ihres Hauses vor Verunreinigungen, indem Sie Arbeiten an der Trinkwasserinstallation nur von Fachbetrieben ausführen lassen. Ihr Wasserversorger führt dafür ein "Verzeichnis eingetragener Installationsbetriebe". Der Installationsbetrieb verwendet für Leitungen und Armaturen nur Produkte mit dem Prüfzeichen eines akkreditierten Zertifizierers. Weiterführende Informationen finden Sie unter <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/trinkwasser/trinkwasser-verteilen">Trinkwasser verteilen</a>.</p> <p><strong>Geringe Kosten:</strong> Trinkwasser ist im Vergleich zu anderen Getränken extrem günstig. Für einen Cent bekommt man in etwa 5 Liter Trinkwasser aus der Leitung. Pro Person und Tag kostet das rund 60 Cent für über 100 Liter Trinkwasser als Lebensmittel und für alle sonstigen häuslichen Verwendungszwecke, wenn auch die Entsorgung als Abwassergebühr hinzugerechnet wird. </p> <p><strong>Energie sparen:</strong> Warmwasser muss extra erhitzt werden. Im Schnitt fließen 10 % der Energiekosten eines Haushalts in die Bereitung von Warmwasser. Ein sparsamer Umgang mit warmem Wasser spart Geld und vermeidet CO2-Emissionen. </p> <p><strong>Wasser nicht unnötig verschmutzen:</strong> Unverbrauchte oder abgelaufene Arzneimittel gehören genau so wenig in den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/abfluss">Abfluss</a> wie Farbreste oder andere wassergefährdende Chemikalien. Wie Sie diese in Ihrem Wohngebiet am besten entsorgen, erfahren Sie aus der interaktiven <a href="http://www.arzneimittelentsorgung.de/"><strong>Entsorgungslandkarte</strong></a>. Geruchsbildende Abfälle wie Windeln oder Damenbinden gehören ebenso wie auch "normale" Abfälle in den Restmüll. Damit verhindern Sie das Verstopfen Ihrer Abwasserleitungen und entlasten die Kläranlagen.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Reparieren Sie tropfende Wasserhähne: Aus einzelnen Tropfen können im Laufe eines Jahres über 1.000 Liter werden. Insbesondere bei Warmwasserleitungen führt ein tropfender Wasserhahn zu vermeidbaren Kosten.</li> <li>Verwenden Sie Stagnationswasser zum Blumengießen.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps4_wassersparen_0.jpg"> </a> <strong> Wasser spart man nicht nur am Wasserhahn </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps4_wassersparen_0.jpg">Bild herunterladen</a> (3,12 MB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps3_wasserverbrauch_0.jpg"> </a> <strong> Unser Wasserverbrauch ist versteckt </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps3_wasserverbrauch_0.jpg">Bild herunterladen</a> (2,77 MB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong> In Deutschland garantiert die gute Einhaltung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV), dass Trinkwasser gesundheitlich unbedenklich und frei von vermeidbaren Verunreinigungen ist und am "Wasserhahn" in einwandfreiem Zustand entnommen werden kann. Mehr als 99 % der Messwerte des deutschen Trinkwassers genügen den Güteanforderungen der TrinkwV oder übertreffen sie deutlich.</p> <p><strong>Gesetzeslage: </strong>Die Neufassung der <a href="https://www.recht.bund.de/eli/bund/bgbl_1/2023/159"><strong>TrinkwV vom 23.06.2023</strong></a> setzt neue Vorgaben der <a href="http://data.europa.eu/eli/dir/2020/2184/oj"><strong>EU-Trinkwasserrichtlinie</strong></a> um und sorgt dafür, dass unser Trinkwasser auch weiterhin bedenkenlos und ohne Gefahren für die Gesundheit genutzt werden kann. Die Trinkwasserrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), jährlich einen Datensatz zur durchgeführten Überwachung des Trinkwassers, gefundenen Überschreitungen, Vorfällen und zugelassenen Abweichungen zu übermitteln. In Deutschland sind dafür das Bundesministerium für Gesundheit (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmg">BMG</a>) und das Umweltbundesamt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>) zuständig.</p> <ul> <li> <p><strong>Blei: </strong>Seit Dezember 2013 liegt der Grenzwert für Blei bei 0,01 Milligramm pro Liter (mg/L) und wird am 13.01.2028 auf 0,005 mg/L abermals abgesenkt. Schon jetzt kann der Grenzwert nur in einer Installation verlässlich eingehalten werden, die keine Bleirohre enthält. Trotzdem sind auch noch heute in manchen Altbauten Bleileitungen zu finden. Vermieter müssen darüber informieren und waren verpflichtet, bekannte Bleileitungen bis zum 12. Januar 2026 auszutauschen oder stillzulegen. Blei ist ein Nerven- und Blutgift, das sich im Körper anreichert. Schwangere Frauen, Ungeborene, Säuglinge und Kleinkinder sind besonders gefährdet. Trinkwasser, das den Grenzwert für Blei von 0,01 mg/L überschreitet, kann vor und während der ersten Lebensjahre die Intelligenzentwicklung beeinträchtigen.</p> <p>Wenn eine Überschreitung des Grenzwertes im Trinkwasser festgestellt wird, muss Abhilfe – letztlich durch das Entfernen der Bleileitungen – geschaffen werden. Das Wasser sollte bis dahin nicht mehr getrunken oder zur Zubereitung von Speisen und Getränken verwendet werden. Hingegen ist eine äußerliche Anwendung des Wassers zur Körperpflege aus gesundheitlicher Sicht noch möglich. Die Anwendung von Filtern zur Bleientfernung ist nicht sinnvoll. </p> </li> <li><strong>Nitrat: </strong>Überschreitungen des Grenzwertes für Nitrat von 50 mg/L werden seit 1999 deutlich seltener: Lag die Überschreitungsrate 1999 noch bei 1,1 % der Messwerte, so war sie 2007 auf 0,08 % gesunken und bewegt sich seit 2017 zwischen 0,01 % bis 0,04 %. Eine Grenzwertüberschreitungen im Trinkwasser ist demnach eine seltene Ausnahme.</li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>
<p>Der Datensatz enthält die Müllgebühren – getrennt nach Abfallart - für die Stadt Düsseldorf.</p> <p>Die Stadt Düsseldorf ist für die Entsorgung der Abfälle aus privaten Haushalten verantwortlich. Die Entsorgung und Sammlung der Abfälle führt die AWISTA GmbH im Auftrag der Stadt durch.</p> <p>Die Gebühren der Abfallentsorgung werden durch den Rat beschlossen. Sie dienen nicht nur zur Finanzierung der Müllabfuhr, sondern auch einer Vielzahl an weiteren Serviceleistungen rund um die Entsorgung von Abfällen.</p> <p>In Düsseldorf stehen vier Tonnen zur Verfügung:</p> <ul> <li>Braune Tonne für Bioabfälle</li> <li>Blaue Tonne für Papier</li> <li>Gelbe Tonne für Wertstoffe</li> <li>Graue Tonne für Restmüll</li> </ul> <p> </p> <ul> <li>Die Biotonnen werden 14-täglich gebührenpflichtig geleert.</li> <li>Die Papiertonnen werden 14-täglich geleert und sind im Vollservice gebührenpflichtig, im Teilservice gebührenfrei.</li> <li>Die Entsorgung der gelben Tonne ist gebührenfrei und erfolgt im 14-Tage-Rhythmus.</li> <li>Die Restmüllentsorgung erfolgt im Vollservice. Für die Stadtteile Wittlaer, Kalkum, Angermund, Unterbach und Hubbelrath wurden Teilservicegebiete gebildet, für die es einen festen Abschlag auf die Leistungsgebühr gibt.</li> </ul> <p>Die Abfuhr der Bio- und Papiertonnen kann im gesamten Stadtgebiet im Voll- bzw. Teilservice erfolgen, wenn ein entsprechender Antrag genehmigt wurde.</p> <p>Beim Teilservice sind die 60 l – 240 l-Sammelbehälter zu den Leerungszeiten in nicht verkehrsbehindernder Weise im Straßenraum aufzustellen. Falls dieses nicht rechtzeitig am Tag der Leerung möglich ist, dürfen die Sammelbehälter bereits am Vortag der Leerung ab 20 Uhr entsprechend aufgestellt werden.</p> <p>Weitere Informationen zum Thema Abfallentsorgung und Abfallvermeidung finden Sie auf der Seite des <a href="https://www.duesseldorf.de/umweltamt/umweltthemen-von-a-z/abfall.html" target="_blank" title="Seite des Umweltamtes - Abfallentsorgung">Umweltamtes</a>.</p> <p>Die Datei „Papiermüll“ enthält folgende Spalteninformation:</p> <ul> <li>Behälter: Größe der Tonne in Liter</li> <li>Teilservice: Gebühr je Behälter für Teilservice</li> <li>Vollservice: Gebühr je Behälter für Vollservice</li> <li>Kellerzuschlag: Gebühr je Behälter </li> </ul> <p>Die Datei „Biomüll“ enthält folgende Spalteninformationen:</p> <ul> <li>Behälter: Größe der Tonne in Liter</li> <li>Teilservice: Gebühr je Behälter für Teilservice</li> <li>Vollservice: Gebühr je Behälter für Vollservice</li> </ul> <p>Die Datei „Restmüll“ enthält folgende Spalteninformationen:</p> <ul> <li>Behälter: Größe der Tonne in Liter</li> <li>Grundgebühr: Grundgebühr pro Tonne</li> <li>Leistungsgebühr/l/wöchentlich: Gebühr je Liter Müllbehältervolumen bei wöchentlicher Leerung</li> <li>Leistungsgebühr/l/14-tägig: Gebühr je Liter Müllbehältervolumen bei 14-täglicher Leerung</li> <li>Kellerzuschlag wöchentlich/Behälter: Gebühr je Behälter bei wöchentlicher Leerung</li> <li>Kellerzuschlag 14-tägig/Behälter: Gebühr je Behälter bei 14-täglicher Leerung</li> <li>Rabatt Eigenkompostierung wöchentlich/l: Rabatt je Liter bei Eigenkompostierung und wöchentlicher Leerung</li> <li>Rabatt Eigenkompostierung 14-tägig/l: Rabatt je Liter bei Eigenkompostierung und 14-täglicher Leerung</li> <li>Rabatt Teilservicegebiet wöchentlich: Rabatt pro Behälter im Teilservicebereich bei wöchentlicher Leerung</li> <li>Rabatt Teilservicegebiet 14-tägig: Rabatt pro Behälter im Teilservicebereich bei 14-täglicher Leerung</li> </ul>
<p>Der Datensatz enthält die Müllgebühren – getrennt nach Abfallart - für die Stadt Düsseldorf.</p> <p>Die Stadt Düsseldorf ist für die Entsorgung der Abfälle aus privaten Haushalten verantwortlich. Die Entsorgung und Sammlung der Abfälle führt die AWISTA GmbH im Auftrag der Stadt durch.</p> <p>Die Gebühren der Abfallentsorgung werden durch den Rat beschlossen. Sie dienen nicht nur zur Finanzierung der Müllabfuhr, sondern auch einer Vielzahl an weiteren Serviceleistungen rund um die Entsorgung von Abfällen.</p> <p>In Düsseldorf stehen vier Tonnen zur Verfügung:</p> <ul> <li>Braune Tonne für Bioabfälle</li> <li>Blaue Tonne für Papier</li> <li>Gelbe Tonne für Wertstoffe</li> <li>Graue Tonne für Restmüll</li> </ul> <p> </p> <ul> <li>Die Biotonnen werden 14-täglich gebührenpflichtig geleert.</li> <li>Die Papiertonnen werden 14-täglich geleert und sind im Vollservice gebührenpflichtig, im Teilservice gebührenfrei.</li> <li>Die Entsorgung der gelben Tonne ist gebührenfrei und erfolgt im 14-Tage-Rhythmus.</li> <li>Die Restmüllentsorgung erfolgt im Vollservice. Für die Stadtteile Wittlaer, Kalkum, Angermund, Unterbach und Hubbelrath wurden Teilservicegebiete gebildet, für die es einen festen Abschlag auf die Leistungsgebühr gibt.</li> </ul> <p>Die Abfuhr der Bio- und Papiertonnen kann im gesamten Stadtgebiet im Voll- bzw. Teilservice erfolgen, wenn ein entsprechender Antrag genehmigt wurde.</p> <p>Beim Teilservice sind die 60 l – 240 l-Sammelbehälter zu den Leerungszeiten in nicht verkehrsbehindernder Weise im Straßenraum aufzustellen. Falls dieses nicht rechtzeitig am Tag der Leerung möglich ist, dürfen die Sammelbehälter bereits am Vortag der Leerung ab 20 Uhr entsprechend aufgestellt werden.</p> <p>Weitere Informationen zum Thema Abfallentsorgung und Abfallvermeidung finden Sie auf der Seite des <a href="https://www.duesseldorf.de/umweltamt/umweltthemen-von-a-z/abfall.html" target="_blank" title="Seite des Umweltamtes - Abfallentsorgung">Umweltamtes</a>.</p> <p>Die Datei „Papiermüll“ enthält folgende Spalteninformation:</p> <ul> <li>Behälter: Größe der Tonne in Liter</li> <li>Teilservice: Gebühr je Behälter für Teilservice</li> <li>Vollservice: Gebühr je Behälter für Vollservice</li> <li>Kellerzuschlag: Gebühr je Behälter </li> </ul> <p>Die Datei „Biomüll“ enthält folgende Spalteninformationen:</p> <ul> <li>Behälter: Größe der Tonne in Liter</li> <li>Teilservice: Gebühr je Behälter für Teilservice</li> <li>Vollservice: Gebühr je Behälter für Vollservice</li> </ul> <p>Die Datei „Restmüll“ enthält folgende Spalteninformationen:</p> <ul> <li>Behälter: Größe der Tonne in Liter</li> <li>Grundgebühr: Grundgebühr pro Tonne</li> <li>Leistungsgebühr/l/wöchentlich: Gebühr je Liter Müllbehältervolumen bei wöchentlicher Leerung</li> <li>Leistungsgebühr/l/14-tägig: Gebühr je Liter Müllbehältervolumen bei 14-täglicher Leerung</li> <li>Kellerzuschlag wöchentlich/Behälter: Gebühr je Behälter bei wöchentlicher Leerung</li> <li>Kellerzuschlag 14-tägig/Behälter: Gebühr je Behälter bei 14-täglicher Leerung</li> <li>Rabatt Eigenkompostierung wöchentlich/l: Rabatt je Liter bei Eigenkompostierung und wöchentlicher Leerung</li> <li>Rabatt Eigenkompostierung 14-tägig/l: Rabatt je Liter bei Eigenkompostierung und 14-täglicher Leerung</li> <li>Rabatt Teilservicegebiet wöchentlich: Rabatt pro Behälter im Teilservicebereich bei wöchentlicher Leerung</li> <li>Rabatt Teilservicegebiet 14-tägig: Rabatt pro Behälter im Teilservicebereich bei 14-täglicher Leerung</li> </ul>
<p> Wie Sie Altglas richtig trennen und entsorgen <ul> <li>Entsorgen Sie Altglasbehälter im Altglas-Container.</li> <li>Achten Sie auf die korrekte Trennung von Weiß-, Grün- und Braunglas.</li> <li>Noch besser: Verwenden Sie Mehrweg-Behälter.</li> </ul> Gewusst wie <p>Jede leere Flasche und jedes Altglas im Container leistet einen direkten Beitrag zum Umwelt- und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>. Wer Altglas im Recyclingkreislauf hält, schont wertvolle Naturressourcen und reduziert die Belastung von Luft und Gewässern. Die Faustregel für die Produktion: Schon 10 % Altglas im Schmelzofen senken den Energiebedarf um bis zu 3 %. Gleichzeitig vermeiden wir unnötige Abfallberge: Altglas landet nicht auf der Deponie, sondern bleibt dauerhaft im Kreislauf.</p> <p><strong>Im Altglas-Container entsorgen:</strong> Altglas-Container finden sich in Deutschland fast immer in fußläufiger Entfernung von Wohnungen. Sparen Sie sich deshalb zusätzliche Spritkosten durch einen Transport mit dem Auto. Bringen Sie das Altglas zu Fuß oder per Fahrrad zum Container. Wenn Sie Schraubdeckel entfernen, vermindert sich zudem der Ausschuss des nicht nutzbaren Altglases. In den Altglas-Container gehört nur sogenanntes Behälterglas (Flaschen, Konservengläser, etc.). Auf keinen Fall dürfen Porzellan und Keramik, Bleikristallgläser und andere Trinkgläser sowie temperaturbeständiges Glas (z.B. Mikrowellen- oder Backofengeschirr) in den Altglas-Container. Sie gehören in den Restmüll, wie auch Fenster- und Spiegelglas. Leuchtmittel (Energiesparlampen, LEDs) müssen gesondert über Sammelboxen oder Wertstoffhöfe entsorgt werden.</p> <p><strong>Die richtige Farbwahl:</strong> Je sortenreiner die gesammelten Glasfarben, desto mehr Altglas kann in der Neuproduktion eingesetzt werden. Bei farblichen "Verunreinigungen" entstehen sonst vom Verbraucher nicht gewollte "Zwischentöne". Achten Sie deshalb auf das farblich richtige Einwurfloch. Im Zweifelsfall (z.B. weiß-grün oder blau) verwenden Sie den Container für Grünglas.</p> <p><strong>Mehrweg – der bessere Weg:</strong> Auch wenn aus Altglas neue Glasverpackungen erzeugt werden können, sind Mehrweg-Verpackungen Glas-Einwegverpackungen vorzuziehen. Glas-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15509">Mehrwegflaschen</a> können z.B. über 40-mal wiederbefüllt werden. Einweg-Glasverpackungen haben wegen ihres hohen Gewichtes auch im Vergleich zu anderen Einwegverpackungen wie Karton oder Plastik eine schlechtere Ökobilanz.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Achten Sie darauf, dass Sie keine Mehrwegflaschen in den Container werfen. Finanziell und ökologisch ist die Pfandrückgabe der bessere Weg.</li> <li>Beachten Sie die Ruhezeiten: Der Einwurf von Altglas ist in der Regel nur werktags von 7 bis 20 Uhr gestattet.</li> <li>Halten Sie die Umgebung der Container sauber und stellen Sie keine Kartons oder Plastiktüten neben die Container.</li> <li>Beachten Sie auch unsere Tipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15509">Mehrwegflaschen</a>.</li> </ul> <strong>Galerie: Mehrweg-Zeichen</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/blauer-engel-logo.png"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/mehrwegzeichen_cmyk_b700_uba-web.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption Hintergrund <p>Glas kann grundsätzlich beliebig oft geschmolzen und zu neuen Produkten verarbeitet werden. Da Altglas bei niedrigeren Temperaturen als die zur Glasherstellung erforderlichen Rohstoffe schmilzt, verringert sich je Prozentpunkt Scherbenzugabe der Energiebedarf um etwa 0,3 %. Altglasrecycling verringert somit die mit dem Glasschmelzprozess verbundenen Umweltbelastungen (z.B. CO2-Emissionen) und schont Deponieraum für Abfälle. Die Einsparung von Rohstoffen (unter anderem Quarzsand, Soda, Kalk) reduziert ebenfalls Umweltbelastungen.</p> <p>Seit Beginn der Altglas-Sammlung Anfang der 1970er-Jahre hat sich der Anteil von Altglas bei der Glasherstellung kontinuierlich gesteigert. Ab 01.01.1996 sah die Verpackungsverordnung für Glas eine jährliche Recyclingquote von mindestens 70 %, seit 01.01.1999 von mindestens 75 % vor. Das Verpackungsgesetz sieht seit dem 1.1.2019 vor, dass 80 % des in Verkehr gebrachten Glases zur Wiederverwendung vorbereitet oder recycelt werden müssen. Ab dem 01.01.20022 stieg die Quote sogar auf 90 %. Die Sammelquote ist von 78,8 % (1996) auf den Maximalwert von 91,2 % (2004) gestiegen, dann allerdings wieder auf 82,5 % (2009) gesunken (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> 2012). Im Jahr 2023 lag die Quote bei 80,6 % (UBA 2026).</p> <p>In Deutschland wurden 2025 insgesamt 6,601 Millionen Tonnen (Mio. t) Glas und Mineralfasern hergestellt. Zu den Hauptproduktgruppen zählten Behälterglas mit etwa 3,704 Mio. t und Flachglas mit 1,734 Mio. t. Behälterglas wird insbesondere im Lebensmittel- und Getränkehandel zum Warenverkauf eingesetzt (Getränke, Joghurt etc.).</p> <p>Weitere Informationen finden Sie unter:</p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/13732">Glas und Altglas</a> (UBA-Datenseite)</li> </ul> <p><strong>Quellen:</strong></p> <ul> <li>UBA (2012): Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2010</li> <li>UBA (2026): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11850/publikationen/2026-05/66_2026_TEXTE.pdf">Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2023</a></li> <li>Bundesverband Glasindustrie e.V.: <a href="https://www.bvglas.de/media/BV_Glas/Jahresbericht_24_pdfs/Produktion_von_Glas.pdf">Produktion von Glas und Glaswaren nach Branchensektoren: 2023 und 2024</a></li> </ul> </p><p> Wie Sie Altglas richtig trennen und entsorgen <ul> <li>Entsorgen Sie Altglasbehälter im Altglas-Container.</li> <li>Achten Sie auf die korrekte Trennung von Weiß-, Grün- und Braunglas.</li> <li>Noch besser: Verwenden Sie Mehrweg-Behälter.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Jede leere Flasche und jedes Altglas im Container leistet einen direkten Beitrag zum Umwelt- und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>. Wer Altglas im Recyclingkreislauf hält, schont wertvolle Naturressourcen und reduziert die Belastung von Luft und Gewässern. Die Faustregel für die Produktion: Schon 10 % Altglas im Schmelzofen senken den Energiebedarf um bis zu 3 %. Gleichzeitig vermeiden wir unnötige Abfallberge: Altglas landet nicht auf der Deponie, sondern bleibt dauerhaft im Kreislauf.</p> <p><strong>Im Altglas-Container entsorgen:</strong> Altglas-Container finden sich in Deutschland fast immer in fußläufiger Entfernung von Wohnungen. Sparen Sie sich deshalb zusätzliche Spritkosten durch einen Transport mit dem Auto. Bringen Sie das Altglas zu Fuß oder per Fahrrad zum Container. Wenn Sie Schraubdeckel entfernen, vermindert sich zudem der Ausschuss des nicht nutzbaren Altglases. In den Altglas-Container gehört nur sogenanntes Behälterglas (Flaschen, Konservengläser, etc.). Auf keinen Fall dürfen Porzellan und Keramik, Bleikristallgläser und andere Trinkgläser sowie temperaturbeständiges Glas (z.B. Mikrowellen- oder Backofengeschirr) in den Altglas-Container. Sie gehören in den Restmüll, wie auch Fenster- und Spiegelglas. Leuchtmittel (Energiesparlampen, LEDs) müssen gesondert über Sammelboxen oder Wertstoffhöfe entsorgt werden.</p> <p><strong>Die richtige Farbwahl:</strong> Je sortenreiner die gesammelten Glasfarben, desto mehr Altglas kann in der Neuproduktion eingesetzt werden. Bei farblichen "Verunreinigungen" entstehen sonst vom Verbraucher nicht gewollte "Zwischentöne". Achten Sie deshalb auf das farblich richtige Einwurfloch. Im Zweifelsfall (z.B. weiß-grün oder blau) verwenden Sie den Container für Grünglas.</p> <p><strong>Mehrweg – der bessere Weg:</strong> Auch wenn aus Altglas neue Glasverpackungen erzeugt werden können, sind Mehrweg-Verpackungen Glas-Einwegverpackungen vorzuziehen. Glas-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15509">Mehrwegflaschen</a> können z.B. über 40-mal wiederbefüllt werden. Einweg-Glasverpackungen haben wegen ihres hohen Gewichtes auch im Vergleich zu anderen Einwegverpackungen wie Karton oder Plastik eine schlechtere Ökobilanz.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Achten Sie darauf, dass Sie keine Mehrwegflaschen in den Container werfen. Finanziell und ökologisch ist die Pfandrückgabe der bessere Weg.</li> <li>Beachten Sie die Ruhezeiten: Der Einwurf von Altglas ist in der Regel nur werktags von 7 bis 20 Uhr gestattet.</li> <li>Halten Sie die Umgebung der Container sauber und stellen Sie keine Kartons oder Plastiktüten neben die Container.</li> <li>Beachten Sie auch unsere Tipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15509">Mehrwegflaschen</a>.</li> </ul> <strong>Galerie: Mehrweg-Zeichen</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/blauer-engel-logo.png"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/mehrwegzeichen_cmyk_b700_uba-web.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption </p><p> Hintergrund <p>Glas kann grundsätzlich beliebig oft geschmolzen und zu neuen Produkten verarbeitet werden. Da Altglas bei niedrigeren Temperaturen als die zur Glasherstellung erforderlichen Rohstoffe schmilzt, verringert sich je Prozentpunkt Scherbenzugabe der Energiebedarf um etwa 0,3 %. Altglasrecycling verringert somit die mit dem Glasschmelzprozess verbundenen Umweltbelastungen (z.B. CO2-Emissionen) und schont Deponieraum für Abfälle. Die Einsparung von Rohstoffen (unter anderem Quarzsand, Soda, Kalk) reduziert ebenfalls Umweltbelastungen.</p> <p>Seit Beginn der Altglas-Sammlung Anfang der 1970er-Jahre hat sich der Anteil von Altglas bei der Glasherstellung kontinuierlich gesteigert. Ab 01.01.1996 sah die Verpackungsverordnung für Glas eine jährliche Recyclingquote von mindestens 70 %, seit 01.01.1999 von mindestens 75 % vor. Das Verpackungsgesetz sieht seit dem 1.1.2019 vor, dass 80 % des in Verkehr gebrachten Glases zur Wiederverwendung vorbereitet oder recycelt werden müssen. Ab dem 01.01.20022 stieg die Quote sogar auf 90 %. Die Sammelquote ist von 78,8 % (1996) auf den Maximalwert von 91,2 % (2004) gestiegen, dann allerdings wieder auf 82,5 % (2009) gesunken (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> 2012). Im Jahr 2023 lag die Quote bei 80,6 % (UBA 2026).</p> <p>In Deutschland wurden 2025 insgesamt 6,601 Millionen Tonnen (Mio. t) Glas und Mineralfasern hergestellt. Zu den Hauptproduktgruppen zählten Behälterglas mit etwa 3,704 Mio. t und Flachglas mit 1,734 Mio. t. Behälterglas wird insbesondere im Lebensmittel- und Getränkehandel zum Warenverkauf eingesetzt (Getränke, Joghurt etc.).</p> <p>Weitere Informationen finden Sie unter:</p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/13732">Glas und Altglas</a> (UBA-Datenseite)</li> </ul> <p><strong>Quellen:</strong></p> <ul> <li>UBA (2012): Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2010</li> <li>UBA (2026): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11850/publikationen/2026-05/66_2026_TEXTE.pdf">Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2023</a></li> <li>Bundesverband Glasindustrie e.V.: <a href="https://www.bvglas.de/media/BV_Glas/Jahresbericht_24_pdfs/Produktion_von_Glas.pdf">Produktion von Glas und Glaswaren nach Branchensektoren: 2023 und 2024</a></li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>
Ziel des Projektes war die Ermittlung eines vereinfachten ökobilanziellen Ansatzes zum Emissionsvergleich verschiedener Verwertungs- und Entsorgungsoptionen von Bioabfall. Die Vereinfachung sollte über die CO2-Äquivalente erfolgen, da Kohlendioxid bezüglich der Masse die größten Emissionen darstellt und somit gut als maßgebendes Kriterium herangezogen werden kann. Trotz Reduktion, und der damit zwangsläufig verbundenen ungenaueren Emissionsaussage, sollte es möglich sein, verschiedene biologische Prozesse der Abfallbehandlung miteinander zu vergleichen und zu beurteilen. Ziel war es, ein Handwerkszeug zu schaffen, mit dem schnell, einfach und kostengünstig eine Entscheidungshilfe zum 'günstigsten' Weg des Bioabfalls gegeben werden kann. Bei der Verwertung des Bioabfalls zum Kompost wird, anders als bei der Behandlung zusammen mit Restmüll, die Möglichkeit einer längerfristigen Einbindung des enthaltenen Kohlenstoffs in Boden und Pflanzen gegeben. Dieser wird dem natürlichen Kohlenstoffkreislauf längerfristig entzogen, und trägt somit nicht zum Treibhauseffekt bei. Unter dem Aspekt des Treibhauseffektes ist die Bioabfallverwertung daher eine sinnvolle ökologische Verwertungsoption. So leistet Kompost auf Grund der Gehalte an organischer Substanz einen wichtigen Beitrag zur Bodenverbesserung. Weiterhin kann durch die im Kompost enthaltenen Nährstoffe mineralischer Dünger zum Teil substituiert werden. Das Projekt wird gemeinsam mit Fachgebiet Abfallwirtschaft/Abfalltechnik der Universität GH Essen bearbeitet.
<p> Mülltrennung ist ein einfacher und wirksamer Beitrag für den Umweltschutz – so geht’s: <p>Trennen und entsorgen Sie mit einem <strong>„5-Kammer-System“</strong> die alltäglich in Ihrem Haushalt anfallenden Abfälle:</p> <ul> <li>Glasverpackungen im Glascontainer,</li> <li>Papier und Pappe in der Papiertonne,</li> <li>Alle anderen Verpackungen (z.B. aus Kunststoff, Metall oder Verbundmaterial) im gelben Sack oder in der gelben Tonne/Wertstofftonne,</li> <li>Biomüll in der Biotonne oder im eigenen Kompost,</li> <li>Restmüll in der Restmülltonne.</li> </ul> <p>Beachten Sie <strong>fünf wichtige „Stoppschilder“</strong> für typische Haushaltsabfälle vor der Restmülltonne und dem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/abfluss">Abfluss</a>:</p> <ul> <li>Batterien & Akkus geben Sie an vorgesehenen Sammelstellen ab.</li> <li>Elektrogeräte müssen Sie gesondert entsorgen.</li> <li>Problemstoffe bringen Sie zum Wertstoffhof oder zum Schadstoffmobil.</li> <li>Toilette & Spüle sind für Abfälle und Medikamente tabu.</li> <li>Noch tragbare Textilien gehören in den Altkleidercontainer.</li> </ul> <p><strong>Grundsätzlich gilt:</strong></p> <ul> <li>Erkundigen Sie sich bei der kommunalen Abfallentsorgung oder bei ihrem Wertstoffhof: Dort finden Sie von A-Z alle Antworten auf noch offene Fragen für Ihre Abfälle.</li> <li>Prüfen Sie vor der Entsorgung, ob Produkte noch zur Nutzung weitergegeben und/oder repariert werden können.</li> </ul> Das „5-Kammer-System“ der alltäglichen Mülltrennung <p>Wer seine Abfälle richtig trennt, leistet aktiv einen wirksamen Beitrag zum Umwelt- und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>. Denn Recycling funktioniert nur, wenn die Abfallarten möglichst sortenrein getrennt werden. Diese fünf verschiedenen Abfälle begegnen uns im Alltag ständig und sollten deshalb auch jeweils einen eigenen Sammelbehälter in der Wohnung haben. Man kann sie leicht an einer Hand abzählen:</p> <ol> <li><strong>Altglas (Glasverpackungen) farblich getrennt in den Altglascontainer: </strong>Die Herstellung von Glas ist sehr energieintensiv. Entsorgen Sie deshalb Einweg-Glasflaschen und -behälter farblich getrennt in Weiß, Braun und Grün in den öffentlichen Altglascontainern. Wenn Sie sich bei der Farbe nicht sicher oder es andere Farben sind, etwa bei blauen Flaschen, gehört das Altglas ins Grünglas. Die farblich getrennt gesammelten Glasverpackungen bleiben im gesamten Recyclingprozess farblich getrennt. Nur sogenanntes Behälterglas (Verpackungsglas) darf in den Altglascontainer. Glasgeschirr, Fensterscheiben, Glühbirnen oder Porzellan stören hingegen das Glasrecycling und dürfen deshalb nicht in den Altglascontainer. Im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/altglas">UBA-Umwelttipp zu Altglas</a> erfahren Sie weitere Informationen zur richtigen Glasentsorgung.<br> </li> <li><strong>Papier und Pappe in die Blaue Tonne oder den Altpapiercontainer:</strong> Zeitungen und Zeitschriften, Kartons, Briefe, Schulhefte oder Bücher bestehen aus Papierfasern und gehören deshalb in die Blaue Tonne oder den Altpapiercontainer. Damit möglichst viel Platz bleibt, sollten große Kartons zerkleinert oder gefaltet werden. Verschmutztes Papier (z. B. Taschentücher oder Küchenrollenpapiere) sowie spezielle Papiere (z. B. Kassenzettel und Bustickets auf Thermopapier sowie Fotos) gehören dagegen in den Restmüll. Weitere Hinweise zur umweltfreundlichen Nutzung und Entsorgung von Papier finden Sie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/papier-recyclingpapier">Umwelttipp „Papier, Recyclingpapier“</a>.<br> </li> <li><strong>Andere Verpackungen in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne/Wertstofftonne: </strong>Ob aus Kunststoff, Metall oder Verbundmaterialien – Verpackungen wie zum Beispiel Joghurtbecher, Konservendosen oder Getränkekartons gehören in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne. Wichtig ist, dass die Verpackungen normal geleert sind und – soweit möglich – in ihre Einzelbestandteile getrennt werden. Trennen Sie z. B. den Aludeckel vom Kunststoffbehälter, bevor Sie beides im Gelben Sack bzw. der Gelben Tonne entsorgen. Verpackungen sollten zudem nicht ineinander gestapelt, sondern einzeln eingeworfen werden. Das Ausspülen von Verpackungen ist hingegen nicht nötig. Wo eine Wertstofftonne zur Verfügung steht, dürfen dort auch andere Kunststoff- und Metallgegenstände entsorgt werden, etwa kaputte Bratpfannen und Kunststoffeimer.<br> </li> <li><strong>Bioabfälle in die Biotonne oder auf den Kompost: </strong>Obstreste, Kaffeesatz, Eierschalen oder welkes Gemüse werden über die Biotonne oder einen eigenen Kompost entsorgt. Beachten Sie dabei: Kunststoffprodukte haben in der Biotonne nichts verloren. Dies gilt auch für Kompostbeutel aus Kunststoff, selbst wenn sie als „biologisch abbaubar“ oder „kompostierbar“ gekennzeichnet sind. Die Sortiertechnik in den Kompostierungsanlagen kann nicht zwischen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/biobasierte-biologisch-abbaubare-kunststoffe">abbaubaren und konventionellen Kunststofftüten</a> unterscheiden. Entsorgen Sie deshalb entleerte Kompostbeutel auch über den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne/Wertstofftonne. In den UBA-Umwelttipps finden Sie weitere Informationen zum Thema <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/bioabfaelle">Bioabfälle</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/gartenabfaelle">Gartenabfälle</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/kompost-eigenkompostierung">Eigenkompostierung</a>.<br> </li> <li><strong>In den Restmüll nur den nicht verwertbaren Rest: </strong>Der Restmüll wird meist energetisch verwertet (Strom- und Wärmeerzeugung) und steht damit für ein Recycling nicht mehr zur Verfügung. In den Restmüll gehören dementsprechend nur die Abfälle, für die es keine gesonderten Entsorgungswege gibt. Dazu zählen etwa kalte Asche und Zigarettenkippen, Windeln, Kehricht, Tapetenreste, Thermopapier oder kaputte Keramik. Wer seinen Abfall gut trennt und korrekt entsorgt, wird nur noch wenig Abfall in die Restmülltonne werfen. </li> </ol> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/ibat_wbm_r231_g50_b48_quer.png"> </a> <strong> Einheitliches Sammelstellenlogo für Batterie-Rücknahmestellen </strong> Quelle: Batterie Zurück 5 Stoppschilder für typische Haushaltsabfälle vor der Restmülltonne und dem Abflussrohr: <p>Mit dem 5-Kammer-System können bereits die meisten Abfälle im Haushalt korrekt getrennt und entsorgt werden. Darüber hinaus kann es im Haushalt weitere Abfälle geben, welche wertvolle Rohstoffe oder gefährliche Materialien enthalten können. Entsorgen Sie diese besonderen Haushaltsabfälle ebenfalls getrennt. Kleben Sie – gedanklich oder in echt – die folgenden fünf „Stoppschilder“ an Restmülltonne und Abflussrohr:</p> <ol> <li><strong>Batterien und Akkus in die Batteriesammlung geben: </strong>Batterien und Akkus können bei falscher Entsorgung Brände mit Millionenschäden verursachen oder Umwelt und Gesundheit gefährden. Sie enthalten zudem wertvolle Rohstoffe. Sie müssen deshalb in die dafür vorgesehenen Rückgabeboxen im Einzelhandel oder auf dem Wertstoffhof eingeworfen werden. Nähere Details erfahren Sie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/batterien-akkus">UBA-Umwelttipp zu Batterien und Akkus</a> sowie bei <a href="https://www.batterie-zurueck.de/">www.batterie-zurueck.de</a>.</li> <li><strong>Elektroaltgeräte gesondert entsorgen: </strong>Elektrogeräte enthalten wertvolle Rohstoffe und teilweise Schadstoffe. Sie müssen getrennt gesammelt werden. Ob kaputter Toaster, alte LED-Lampe oder blinkender Kinderschuh: Diese Geräte dürfen nicht in den Restmüll, sondern müssen im Handel, bei Sammelstellen oder dem kommunalen Wertstoffhof abgegeben werden. Akkus oder Batterien sollten, wenn möglich, vorher entfernt werden. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/alte-elektrogeraete-richtig-entsorgen">UBA-Umwelttipp „Wohin mit dem Elektroschrott?“</a> sowie bei <a href="https://www.e-schrott-entsorgen.org/">www.e-schrott-entsorgen.org</a>.</li> <li><strong>Schadstoffhaltige Produkte zur Problemstoffsammlung:</strong> Lackreste, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a>, Lösemittel oder Energiesparlampen enthalten umwelt- und gesundheitsgefährdende Chemikalien und gehören deshalb zur Problemstoffsammlung. Diese erfolgt in der Regel über Schadstoffmobile oder direkt über den Wertstoffhof. Mehr Informationen dazu finden Sie im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/ratgeber-abfaelle-im-haushalt">UBA-Ratgeber „Abfälle im Haushalt“</a>. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Entsorgungsträger oder auf der Website Ihrer Stadt über Rückgabemöglichkeiten für diese Abfälle.</li> <li><strong>Toilette und Spüle für Abfälle tabu:</strong> Tampons, Wattestäbchen, Altmedikamente, Speiseöl oder Chemikalien gehören nicht ins Abwasser. Diese Stoffe können Abwasserrohre verstopfen sowie Kläranlagen und Gewässer belasten und gefährden. Toilette und Spüle sollten deshalb nur für ihre eigentliche Bestimmung genutzt werden und für Abfälle tabu sein. Tampons und Wattestäbchen gehören in den Restmüll. Altmedikamente können in der Regel ebenfalls über den Restmüll, mancherorts auch über Apotheken oder kommunale Sammelstellen sicher entsorgt werden. Unter <a href="https://arzneimittelentsorgung.de/home/">www.arzneimittelentsorgung.de</a> können Sie über Ihre Postleitzahl abfragen, welche Entsorgungswege lokal empfohlen werden. Kleinere Mengen Speiseöle können in die Biomülltonne, größere Mengen müssen gesondert entsorgt werden. Für Chemikalien ist die Sondermüllsammlung der richtige Entsorgungsweg.</li> <li><strong>Noch tragbare Alttextilien in den Altkleidercontainer: </strong>Seit 2025 dürfen Alttextilien wie Kleidung oder Bettwäsche nicht mehr im Restmüll entsorgt werden. Vielerorts gibt es allerdings noch keine ergänzenden Entsorgungswege zu den etablierten Altkleidercontainern für noch tragbare Bekleidung. Geben Sie diese noch tragbaren Stücke deshalb wie gewohnt in den Altkleidercontainer. Für Textilien, die nicht mehr getragen oder genutzt werden können, informieren Sie sich bei Ihrer kommunalen Abfallentsorgungsstelle über den richtigen Entsorgungsweg. Im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/bekleidung">UBA-Umwelttipp zu Bekleidung</a> finden Sie Anregungen, wie Sie mehr <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nachhaltigkeit">Nachhaltigkeit</a> in Ihren Kleiderschrank bringen. </li> </ol> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/durchgestrichene_tonne_0.png"> </a> <strong> Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne </strong> <br> <p>Findet sich die durchgestrichene Abfalltonne auf dem alten Gerät, gehört es auf keinen Fall in die Hausmülltonne, sondern auf den Wertstoffhof oder zurück in den Handel.</p> Quelle: Plan E Die kommunale Abfallentsorgung: Von A-Z die richtige Antwort auf alle Besonderheiten <p>Die Produktvielfalt ist riesig – das spiegelt sich notgedrungen auch im Abfall wider. Aber nur wenn Stoffe getrennt gesammelt werden, können deren wertvollen Rohstoffe zurückgewonnen und im Kreislauf geführt werden. Für seltene, große oder auf andere Weise besondere Abfälle ist deshalb der kommunale Wertstoffhof bzw. die kommunale Abfallverwaltung immer die erste und beste Adresse. In der Regel finden sich alphabetisch sortierte Listen und Entsorgungswege auf den entsprechenden Webseiten Ihrer Kommune oder Ihres Landkreises.</p> <p>Für <strong>Sperrmüll </strong>wie Matratzen, Teppiche oder <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/umweltfreundliche-moebel-ressourcenschonung-einem">defekte Möbel</a> gibt es meist Abholsysteme mit spezieller Anmeldung. Für <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/weihnachtsbaum"><strong>Weihnachtsbäume</strong></a><strong>, Bauschutt, Altholz, </strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/mobilitaet/autoreifen"><strong>Autoreifen</strong></a><strong>, Altöl</strong> und ähnliche Abfälle gibt es je nach Kommune spezielle Sammelstellen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Entsorgungsträger oder auf der Website Ihrer Stadt.</p> <p><strong>Was Sie sonst noch tun können: </strong></p> <ul> <li>Achten Sie schon beim Einkauf darauf, (zukünftigen) Abfall zu vermeiden, in dem Sie sich fragen: Benötige ich das Produkt wirklich? Hat es eine gute, haltbare Qualität? Ist es reparierbar? Denn der beste Abfall ist der, der gar nicht erst entsteht.</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/reparieren"><strong>Reparieren</strong></a><strong> </strong>Sie möglichst defekte Geräte, Möbel oder Kleidung, bevor Sie diese durch neue ersetzen. Wie Sie Produkte so lange wie möglich nutzen, erfahren Sie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/produkte-laenger-nutzen">UBA-Umwelttipp „Produkte länger nutzen“</a>.</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/secondhand-teilen-tauschen-leihen"><strong>Geben Sie brauchbare Dinge weiter</strong></a> – über Secondhand-Shops, Tauschbörsen oder digitale Plattformen.</li> <li><strong>Vermeiden Sie unnötige Verpackungen</strong>, nutzen Sie Einkaufstaschen oder greifen Sie zu <strong>Mehrwegalternativen </strong>für Getränke und Essen. Weitere Hinweise finden Sie dazu bei den UBA-Umwelttipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/essen-trinken/mehrwegflaschen">Mehrwegflaschen</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/plastiktueten">Plastiktüten</a>.</li> </ul> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation – Mülltrennung schützt Ressourcen und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>:</strong> Die getrennte Sammlung und Entsorgung von Abfällen ist die Grundlage für Recycling und für eine funktionierende <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/kreislaufwirtschaft">Kreislaufwirtschaft</a>. Abfälle, wie Verpackungen aus Kunststoff, Metall, Verbundmaterial, Glas oder Papier sowie Bioabfälle enthalten wertvolle Rohstoffe, die durch Recycling oftmals zurückgewonnen werden können. Das spart Energie, schont Ressourcen und vermeidet CO₂-Emissionen.</p> <p>Wenn Wertstoffe im Restmüll landen, gehen sie unwiederbringlich verloren, denn dort werden sie meist energetisch verwertet. Auch Fehlwürfe – also falsch sortierte Abfälle – erschweren die Aufbereitung und das Recycling.</p> <p>Mülltrennung hilft dem Klima: Schon heute spart das Verpackungsrecycling in Deutschland rund <strong>2 Millionen Tonnen CO₂</strong> jährlich ein. Bis 2030 könnten es laut einer Studie des Öko-Instituts 2,55 Millionen Tonnen sein – allein durch bessere Trennung im Haushalt.</p> <p><strong>Gesetzeslage – Mülltrennung ist gesetzlich vorgeschrieben:</strong> In Deutschland sind Verbraucher*innen laut<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/BJNR223410017.html"> Verpackungsgesetz (VerpackG) (§ 13) </a>verpflichtet, Verpackungen getrennt zu entsorgen – nicht im Restmüll. Das gilt auch für Papier, Pappe und Altglas. Auch andere Abfallarten wie Elektrogeräte oder Batterien unterliegen laut <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/BJNR173910015.html">Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)</a> sowie <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/battdg/BJNR0E90B0025.html">Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG)</a> der Pflicht zur getrennten Sammlung und Rücknahmepflichten. Ziel der Regelungen ist es, Recycling zu fördern, Umweltbelastungen zu vermeiden und Fehlwürfe zu reduzieren.</p> </p><p> Mülltrennung ist ein einfacher und wirksamer Beitrag für den Umweltschutz – so geht’s: <p>Trennen und entsorgen Sie mit einem <strong>„5-Kammer-System“</strong> die alltäglich in Ihrem Haushalt anfallenden Abfälle:</p> <ul> <li>Glasverpackungen im Glascontainer,</li> <li>Papier und Pappe in der Papiertonne,</li> <li>Alle anderen Verpackungen (z.B. aus Kunststoff, Metall oder Verbundmaterial) im gelben Sack oder in der gelben Tonne/Wertstofftonne,</li> <li>Biomüll in der Biotonne oder im eigenen Kompost,</li> <li>Restmüll in der Restmülltonne.</li> </ul> <p>Beachten Sie <strong>fünf wichtige „Stoppschilder“</strong> für typische Haushaltsabfälle vor der Restmülltonne und dem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/abfluss">Abfluss</a>:</p> <ul> <li>Batterien & Akkus geben Sie an vorgesehenen Sammelstellen ab.</li> <li>Elektrogeräte müssen Sie gesondert entsorgen.</li> <li>Problemstoffe bringen Sie zum Wertstoffhof oder zum Schadstoffmobil.</li> <li>Toilette & Spüle sind für Abfälle und Medikamente tabu.</li> <li>Noch tragbare Textilien gehören in den Altkleidercontainer.</li> </ul> <p><strong>Grundsätzlich gilt:</strong></p> <ul> <li>Erkundigen Sie sich bei der kommunalen Abfallentsorgung oder bei ihrem Wertstoffhof: Dort finden Sie von A-Z alle Antworten auf noch offene Fragen für Ihre Abfälle.</li> <li>Prüfen Sie vor der Entsorgung, ob Produkte noch zur Nutzung weitergegeben und/oder repariert werden können.</li> </ul> </p><p> Das „5-Kammer-System“ der alltäglichen Mülltrennung <p>Wer seine Abfälle richtig trennt, leistet aktiv einen wirksamen Beitrag zum Umwelt- und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>. Denn Recycling funktioniert nur, wenn die Abfallarten möglichst sortenrein getrennt werden. Diese fünf verschiedenen Abfälle begegnen uns im Alltag ständig und sollten deshalb auch jeweils einen eigenen Sammelbehälter in der Wohnung haben. Man kann sie leicht an einer Hand abzählen:</p> <ol> <li><strong>Altglas (Glasverpackungen) farblich getrennt in den Altglascontainer: </strong>Die Herstellung von Glas ist sehr energieintensiv. Entsorgen Sie deshalb Einweg-Glasflaschen und -behälter farblich getrennt in Weiß, Braun und Grün in den öffentlichen Altglascontainern. Wenn Sie sich bei der Farbe nicht sicher oder es andere Farben sind, etwa bei blauen Flaschen, gehört das Altglas ins Grünglas. Die farblich getrennt gesammelten Glasverpackungen bleiben im gesamten Recyclingprozess farblich getrennt. Nur sogenanntes Behälterglas (Verpackungsglas) darf in den Altglascontainer. Glasgeschirr, Fensterscheiben, Glühbirnen oder Porzellan stören hingegen das Glasrecycling und dürfen deshalb nicht in den Altglascontainer. Im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/altglas">UBA-Umwelttipp zu Altglas</a> erfahren Sie weitere Informationen zur richtigen Glasentsorgung.<br> </li> <li><strong>Papier und Pappe in die Blaue Tonne oder den Altpapiercontainer:</strong> Zeitungen und Zeitschriften, Kartons, Briefe, Schulhefte oder Bücher bestehen aus Papierfasern und gehören deshalb in die Blaue Tonne oder den Altpapiercontainer. Damit möglichst viel Platz bleibt, sollten große Kartons zerkleinert oder gefaltet werden. Verschmutztes Papier (z. B. Taschentücher oder Küchenrollenpapiere) sowie spezielle Papiere (z. B. Kassenzettel und Bustickets auf Thermopapier sowie Fotos) gehören dagegen in den Restmüll. Weitere Hinweise zur umweltfreundlichen Nutzung und Entsorgung von Papier finden Sie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/papier-recyclingpapier">Umwelttipp „Papier, Recyclingpapier“</a>.<br> </li> <li><strong>Andere Verpackungen in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne/Wertstofftonne: </strong>Ob aus Kunststoff, Metall oder Verbundmaterialien – Verpackungen wie zum Beispiel Joghurtbecher, Konservendosen oder Getränkekartons gehören in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne. Wichtig ist, dass die Verpackungen normal geleert sind und – soweit möglich – in ihre Einzelbestandteile getrennt werden. Trennen Sie z. B. den Aludeckel vom Kunststoffbehälter, bevor Sie beides im Gelben Sack bzw. der Gelben Tonne entsorgen. Verpackungen sollten zudem nicht ineinander gestapelt, sondern einzeln eingeworfen werden. Das Ausspülen von Verpackungen ist hingegen nicht nötig. Wo eine Wertstofftonne zur Verfügung steht, dürfen dort auch andere Kunststoff- und Metallgegenstände entsorgt werden, etwa kaputte Bratpfannen und Kunststoffeimer.<br> </li> <li><strong>Bioabfälle in die Biotonne oder auf den Kompost: </strong>Obstreste, Kaffeesatz, Eierschalen oder welkes Gemüse werden über die Biotonne oder einen eigenen Kompost entsorgt. Beachten Sie dabei: Kunststoffprodukte haben in der Biotonne nichts verloren. Dies gilt auch für Kompostbeutel aus Kunststoff, selbst wenn sie als „biologisch abbaubar“ oder „kompostierbar“ gekennzeichnet sind. Die Sortiertechnik in den Kompostierungsanlagen kann nicht zwischen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/biobasierte-biologisch-abbaubare-kunststoffe">abbaubaren und konventionellen Kunststofftüten</a> unterscheiden. Entsorgen Sie deshalb entleerte Kompostbeutel auch über den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne/Wertstofftonne. In den UBA-Umwelttipps finden Sie weitere Informationen zum Thema <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/bioabfaelle">Bioabfälle</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/gartenabfaelle">Gartenabfälle</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/kompost-eigenkompostierung">Eigenkompostierung</a>.<br> </li> <li><strong>In den Restmüll nur den nicht verwertbaren Rest: </strong>Der Restmüll wird meist energetisch verwertet (Strom- und Wärmeerzeugung) und steht damit für ein Recycling nicht mehr zur Verfügung. In den Restmüll gehören dementsprechend nur die Abfälle, für die es keine gesonderten Entsorgungswege gibt. Dazu zählen etwa kalte Asche und Zigarettenkippen, Windeln, Kehricht, Tapetenreste, Thermopapier oder kaputte Keramik. Wer seinen Abfall gut trennt und korrekt entsorgt, wird nur noch wenig Abfall in die Restmülltonne werfen. </li> </ol> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/ibat_wbm_r231_g50_b48_quer.png"> </a> <strong> Einheitliches Sammelstellenlogo für Batterie-Rücknahmestellen </strong> Quelle: Batterie Zurück </p><p> 5 Stoppschilder für typische Haushaltsabfälle vor der Restmülltonne und dem Abflussrohr: <p>Mit dem 5-Kammer-System können bereits die meisten Abfälle im Haushalt korrekt getrennt und entsorgt werden. Darüber hinaus kann es im Haushalt weitere Abfälle geben, welche wertvolle Rohstoffe oder gefährliche Materialien enthalten können. Entsorgen Sie diese besonderen Haushaltsabfälle ebenfalls getrennt. Kleben Sie – gedanklich oder in echt – die folgenden fünf „Stoppschilder“ an Restmülltonne und Abflussrohr:</p> <ol> <li><strong>Batterien und Akkus in die Batteriesammlung geben: </strong>Batterien und Akkus können bei falscher Entsorgung Brände mit Millionenschäden verursachen oder Umwelt und Gesundheit gefährden. Sie enthalten zudem wertvolle Rohstoffe. Sie müssen deshalb in die dafür vorgesehenen Rückgabeboxen im Einzelhandel oder auf dem Wertstoffhof eingeworfen werden. Nähere Details erfahren Sie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/batterien-akkus">UBA-Umwelttipp zu Batterien und Akkus</a> sowie bei <a href="https://www.batterie-zurueck.de/">www.batterie-zurueck.de</a>.</li> <li><strong>Elektroaltgeräte gesondert entsorgen: </strong>Elektrogeräte enthalten wertvolle Rohstoffe und teilweise Schadstoffe. Sie müssen getrennt gesammelt werden. Ob kaputter Toaster, alte LED-Lampe oder blinkender Kinderschuh: Diese Geräte dürfen nicht in den Restmüll, sondern müssen im Handel, bei Sammelstellen oder dem kommunalen Wertstoffhof abgegeben werden. Akkus oder Batterien sollten, wenn möglich, vorher entfernt werden. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/alte-elektrogeraete-richtig-entsorgen">UBA-Umwelttipp „Wohin mit dem Elektroschrott?“</a> sowie bei <a href="https://www.e-schrott-entsorgen.org/">www.e-schrott-entsorgen.org</a>.</li> <li><strong>Schadstoffhaltige Produkte zur Problemstoffsammlung:</strong> Lackreste, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a>, Lösemittel oder Energiesparlampen enthalten umwelt- und gesundheitsgefährdende Chemikalien und gehören deshalb zur Problemstoffsammlung. Diese erfolgt in der Regel über Schadstoffmobile oder direkt über den Wertstoffhof. Mehr Informationen dazu finden Sie im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/ratgeber-abfaelle-im-haushalt">UBA-Ratgeber „Abfälle im Haushalt“</a>. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Entsorgungsträger oder auf der Website Ihrer Stadt über Rückgabemöglichkeiten für diese Abfälle.</li> <li><strong>Toilette und Spüle für Abfälle tabu:</strong> Tampons, Wattestäbchen, Altmedikamente, Speiseöl oder Chemikalien gehören nicht ins Abwasser. Diese Stoffe können Abwasserrohre verstopfen sowie Kläranlagen und Gewässer belasten und gefährden. Toilette und Spüle sollten deshalb nur für ihre eigentliche Bestimmung genutzt werden und für Abfälle tabu sein. Tampons und Wattestäbchen gehören in den Restmüll. Altmedikamente können in der Regel ebenfalls über den Restmüll, mancherorts auch über Apotheken oder kommunale Sammelstellen sicher entsorgt werden. Unter <a href="https://arzneimittelentsorgung.de/home/">www.arzneimittelentsorgung.de</a> können Sie über Ihre Postleitzahl abfragen, welche Entsorgungswege lokal empfohlen werden. Kleinere Mengen Speiseöle können in die Biomülltonne, größere Mengen müssen gesondert entsorgt werden. Für Chemikalien ist die Sondermüllsammlung der richtige Entsorgungsweg.</li> <li><strong>Noch tragbare Alttextilien in den Altkleidercontainer: </strong>Seit 2025 dürfen Alttextilien wie Kleidung oder Bettwäsche nicht mehr im Restmüll entsorgt werden. Vielerorts gibt es allerdings noch keine ergänzenden Entsorgungswege zu den etablierten Altkleidercontainern für noch tragbare Bekleidung. Geben Sie diese noch tragbaren Stücke deshalb wie gewohnt in den Altkleidercontainer. Für Textilien, die nicht mehr getragen oder genutzt werden können, informieren Sie sich bei Ihrer kommunalen Abfallentsorgungsstelle über den richtigen Entsorgungsweg. Im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/bekleidung">UBA-Umwelttipp zu Bekleidung</a> finden Sie Anregungen, wie Sie mehr <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nachhaltigkeit">Nachhaltigkeit</a> in Ihren Kleiderschrank bringen. </li> </ol> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/durchgestrichene_tonne_0.png"> </a> <strong> Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne </strong> <br> <p>Findet sich die durchgestrichene Abfalltonne auf dem alten Gerät, gehört es auf keinen Fall in die Hausmülltonne, sondern auf den Wertstoffhof oder zurück in den Handel.</p> Quelle: Plan E </p><p> Die kommunale Abfallentsorgung: Von A-Z die richtige Antwort auf alle Besonderheiten <p>Die Produktvielfalt ist riesig – das spiegelt sich notgedrungen auch im Abfall wider. Aber nur wenn Stoffe getrennt gesammelt werden, können deren wertvollen Rohstoffe zurückgewonnen und im Kreislauf geführt werden. Für seltene, große oder auf andere Weise besondere Abfälle ist deshalb der kommunale Wertstoffhof bzw. die kommunale Abfallverwaltung immer die erste und beste Adresse. In der Regel finden sich alphabetisch sortierte Listen und Entsorgungswege auf den entsprechenden Webseiten Ihrer Kommune oder Ihres Landkreises.</p> <p>Für <strong>Sperrmüll </strong>wie Matratzen, Teppiche oder <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/umweltfreundliche-moebel-ressourcenschonung-einem">defekte Möbel</a> gibt es meist Abholsysteme mit spezieller Anmeldung. Für <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/weihnachtsbaum"><strong>Weihnachtsbäume</strong></a><strong>, Bauschutt, Altholz, </strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/mobilitaet/autoreifen"><strong>Autoreifen</strong></a><strong>, Altöl</strong> und ähnliche Abfälle gibt es je nach Kommune spezielle Sammelstellen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Entsorgungsträger oder auf der Website Ihrer Stadt.</p> <p><strong>Was Sie sonst noch tun können: </strong></p> <ul> <li>Achten Sie schon beim Einkauf darauf, (zukünftigen) Abfall zu vermeiden, in dem Sie sich fragen: Benötige ich das Produkt wirklich? Hat es eine gute, haltbare Qualität? Ist es reparierbar? Denn der beste Abfall ist der, der gar nicht erst entsteht.</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/reparieren"><strong>Reparieren</strong></a><strong> </strong>Sie möglichst defekte Geräte, Möbel oder Kleidung, bevor Sie diese durch neue ersetzen. Wie Sie Produkte so lange wie möglich nutzen, erfahren Sie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/produkte-laenger-nutzen">UBA-Umwelttipp „Produkte länger nutzen“</a>.</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/secondhand-teilen-tauschen-leihen"><strong>Geben Sie brauchbare Dinge weiter</strong></a> – über Secondhand-Shops, Tauschbörsen oder digitale Plattformen.</li> <li><strong>Vermeiden Sie unnötige Verpackungen</strong>, nutzen Sie Einkaufstaschen oder greifen Sie zu <strong>Mehrwegalternativen </strong>für Getränke und Essen. Weitere Hinweise finden Sie dazu bei den UBA-Umwelttipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/essen-trinken/mehrwegflaschen">Mehrwegflaschen</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/plastiktueten">Plastiktüten</a>.</li> </ul> </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation – Mülltrennung schützt Ressourcen und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>:</strong> Die getrennte Sammlung und Entsorgung von Abfällen ist die Grundlage für Recycling und für eine funktionierende <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/kreislaufwirtschaft">Kreislaufwirtschaft</a>. Abfälle, wie Verpackungen aus Kunststoff, Metall, Verbundmaterial, Glas oder Papier sowie Bioabfälle enthalten wertvolle Rohstoffe, die durch Recycling oftmals zurückgewonnen werden können. Das spart Energie, schont Ressourcen und vermeidet CO₂-Emissionen.</p> <p>Wenn Wertstoffe im Restmüll landen, gehen sie unwiederbringlich verloren, denn dort werden sie meist energetisch verwertet. Auch Fehlwürfe – also falsch sortierte Abfälle – erschweren die Aufbereitung und das Recycling.</p> <p>Mülltrennung hilft dem Klima: Schon heute spart das Verpackungsrecycling in Deutschland rund <strong>2 Millionen Tonnen CO₂</strong> jährlich ein. Bis 2030 könnten es laut einer Studie des Öko-Instituts 2,55 Millionen Tonnen sein – allein durch bessere Trennung im Haushalt.</p> <p><strong>Gesetzeslage – Mülltrennung ist gesetzlich vorgeschrieben:</strong> In Deutschland sind Verbraucher*innen laut<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/BJNR223410017.html"> Verpackungsgesetz (VerpackG) (§ 13) </a>verpflichtet, Verpackungen getrennt zu entsorgen – nicht im Restmüll. Das gilt auch für Papier, Pappe und Altglas. Auch andere Abfallarten wie Elektrogeräte oder Batterien unterliegen laut <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/BJNR173910015.html">Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)</a> sowie <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/battdg/BJNR0E90B0025.html">Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG)</a> der Pflicht zur getrennten Sammlung und Rücknahmepflichten. Ziel der Regelungen ist es, Recycling zu fördern, Umweltbelastungen zu vermeiden und Fehlwürfe zu reduzieren.</p> </p><p>Informationen für...</p>
<p> <p>Vermeiden, Trennen, Verwerten, dies sind die wichtigsten Ratgeber, um die täglich anfallenden Abfallmengen in den privaten Haushalten zu verringern. Schon wenige Tipps helfen: Einkaufstasche statt Plastiktüte, Mehrweg statt Einweg, Lebensmitteleinkauf – besonders bei Obst, Gemüse und Fleisch – richtig einschätzen, Papierverbrauch einschränken sowie aufladbare Batterien verwenden.</p> </p><p>Vermeiden, Trennen, Verwerten, dies sind die wichtigsten Ratgeber, um die täglich anfallenden Abfallmengen in den privaten Haushalten zu verringern. Schon wenige Tipps helfen: Einkaufstasche statt Plastiktüte, Mehrweg statt Einweg, Lebensmitteleinkauf – besonders bei Obst, Gemüse und Fleisch – richtig einschätzen, Papierverbrauch einschränken sowie aufladbare Batterien verwenden.</p><p> Nur geringer Rückgang beim Hausmüll <p>Über den Zeitraum von 2004 bis 2021 stieg das Aufkommen an Haushaltsabfällen von 37,3 Millionen Tonnen (Mio. t) auf 40,3 Mio. t leicht an. In den Jahren 2022 und 2023 sank das Abfallaufkommen hingegen seit 2013 erstmals wieder auf 37 Mio. t. Nach Angaben der Abfallstatistik des Statistischen Bundesamtes waren es im Jahr 2023 36,7 Mio. t oder 433 Kilogramm (kg) pro Kopf (siehe Abb. „Haushaltsabfälle 2023, ohne Elektroaltgeräte“). Gleichzeitig stieg der Anteil an Haushaltsabfällen, die verwertet wurden. Wurden im Jahr 2004 etwa 57 % der Haushaltsabfälle verwertet, waren es 2023 bereits 98,3 %.</p> <p>Über die öffentliche Müllabfuhr werden Restabfälle wie nicht gefährlicher Hausmüll und nicht gefährliche hausmüllähnliche Gewerbeabfälle sowie Sperrmüll eingesammelt. Die Menge dieser Abfälle lag im Jahr 2023 bei rund 15,2 Mio. t oder 179 kg pro Kopf. Im Jahr 2004 waren es hingegen mit 17,0 Mio. t noch deutlich mehr. Damit ging die Menge an Haus- und Sperrmüll um ca. 1,8 Mio. t oder etwa 10 % zurück.</p> <p>Die übrigen, von Haus- und Sperrmüll getrennt eingesammelten Abfälle – das sind Abfälle aus der Biotonne, Garten- und Parkabfälle sowie Wertstoffe und andere getrennt gesammelte Fraktionen – machten im Jahr 2023 insgesamt ca. 21,3 Mio. t oder 252 kg pro Kopf aus, rund 1,3 Mio. t mehr als im Jahr 2004.</p> <strong> Haushaltsabfälle 2023, ohne Elektroaltgeräte </strong> Quelle: <p>Statistisches Bundesamt, Aufkommen an Haushaltsabfällen, Deutschland, Jahre, Abfallarten; GENESIS-Online Datenbank (30.09.2025)</p> Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_abb_haushaltsabfaelle_2025-10-13.pdf">Diagramm als PDF (248,12 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_abb_haushaltsabfaelle_2025-10-13.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (28,76 kB)</a></li> </ul> </p><p> Zu viel biologische Abfälle im Restmüll <p>Dies zeigt eine vom Umweltbundesamt beauftragte, repräsentative <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/81249">Analyse von Siedlungsrestabfällen</a> in Deutschland (veröffentlicht im Jahr 2020). Demnach landet viel zu viel Bioabfall in der Restmülltonne; im Schnitt 39,3 %. Diese Abfälle könnten bei sauberer Trennung vollständig recycelt werden. Der Abfall, der tatsächlich in die Restmülltonne gehört, hat laut Studie insgesamt einen Anteil von 32,6 %.</p> <p>Des Weiteren landen noch immer zu viele Wertstoffe, wie zum Beispiel Altpapier, Altglas, Kunststoffe, Alttextilien, Holz und Elektroaltgeräte im Restmüll. Diese sogenannten trockenen Wertstoffe haben einen Anteil von 27,6 % im Restmüll. Problemabfälle kommen zu einem geringen Anteil von 0,5 % vor.</p> <p>In der Studie konnte belegt werden, dass die Wohnsituation einen großen Einfluss auf die Menge und die Zusammensetzung des Restmülls hat. In städtisch geprägten Gebieten mit vielen Mehrfamilienhäusern und gemeinsam genutzten Mülltonnen ist die Restmüllmenge insgesamt höher und es verbleiben mehr Wertstoffe in der Restmülltonne als In ländlichen Gebieten und Vororten.</p> </p><p> Lebensmittelverschwendung und -abfälle stoppen <p>Das Thema „Lebensmittelverschwendung und -abfälle“ ist ins Blickfeld der Öffentlichkeit geraten. Zurzeit liegen dazu mehrere Studien vor. Es besteht jedoch weiterer Forschungsbedarf, um belastbare Daten zu ermitteln, die aufgrund gleicher Methoden und Definitionen erhoben werden.</p> <p>Die Welternährungsorganisation (FAO) legte 2011 in einer <a href="http://www.fao.org/docrep/014/mb060e/mb060e00.htm">Studie</a> dar, dass weltweit rund ein Drittel aller für den menschlichen Konsum produzierten Nahrungsmittel verloren oder weggeworfen werden. Das entspricht 1,3 Milliarden Tonnen (Mrd. t) pro Jahr. Die Verschwendung dieser großen Lebensmittelmengen ist sowohl aus ethischen als auch ökologischen Gründen nicht zu verantworten. In vielen armen Ländern der Erde ist die Versorgung mit Nahrungsmitteln unter anderem schwierig, weil Ackerflächen für den Lebensmittelexport und damit für unsere Ernährungsgewohnheiten belegt werden. Die enormen Mengen an jährlich vernichteten Nahrungsmitteln durch Verluste und Verschwendung sind letztendlich ein starker Treiber von zunehmender Ressourcenverknappung und Umweltbelastungen, daher müssen sie dringend eingedämmt werden.</p> <p>Im Jahr 2023 wurden entlang der Lebensmittelversorgungskette insgesamt knapp <a href="https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=Food_waste_and_food_waste_prevention_-_estimates#Amounts_of_food_waste_at_EU_level">elf Millionen</a> Tonnen Lebensmittelabfälle weggeworfen. Das geht aus einem Bericht hervor, den das Umweltbundesamt in 2025 an die EU-Kommission gesendet hat. Der überwiegende Anteil an weggeworfenen Lebensmitteln sowie Schalen, Blätter, Knochen oder Kaffeesatz entstand in privaten Haushalten (rund 58 %). Weitere 16 % Lebensmittelabfälle fielen in Restaurants, der Gemeinschaftsverpflegung oder dem Catering an, gefolgt von etwa 17 % in der Verarbeitung von Lebensmitteln, rund 7 % im Handel und ungefähr 2 % in der Landwirtschaft. </p> <p><a href="https://www.bmleh.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittelverschwendung/strategie-lebensmittelverschwendung.html">Die Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung</a> verfolgt das Ziel bis 2030 die Lebensmittelabfälle in allen Sektoren zu verringern. Die Bundesregierung will gemeinsam mit allen Beteiligten die Lebensmittelverschwendung verbindlich und branchenspezifisch reduzieren. Dazu werden zurzeit konkrete, ambitionierte Maßnahmen entwickelt und konsequent umgesetzt.</p> <p>Mit den jährlichen Berichten kommt Deutschland der in der EU-Abfallrahmenrichtlinie verankerten Pflicht nach, die Lebensmittelabfälle kontinuierlich zu erfassen. Mindestens alle vier Jahre müssen die EU-Mitgliedstaaten eine gründliche Messung der Lebensmittelabfälle vornehmen. Die zur Datenerhebung entwickelte Methodik beruht auf Vorgaben der EU-Kommission. Ausgangspunkt ist die Abfallstatistik. Darauf aufbauend wird mit Hilfe von Sortieranalysen und Befragungen der Abfallwirtschaft ermittelt, wie hoch der Anteil der Lebensmittelabfälle an den in der Statistik erfassten Gesamtabfällen ist. Dabei sind nicht alle der erfassten Lebensmittelabfälle vermeidbar, denn zu ihnen zählen zum Beispiel auch Knochen und Schalen. Ein Vergleich der erhobenen Daten mit der bislang besten Datenlage über Lebensmittelabfälle – der vom Thünen-Institut erstellten Baseline 2015 – ist aufgrund eines wesentlichen Methodenwechsel also nicht möglich.</p> </p><p> Was bedeuten Lebensmittelabfälle für die Umwelt? <p>Zum einen belasten Lebensmittel das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> durch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/treibhausgas">Treibhausgas</a>-Emissionen. Lebensmittelverluste und -abfälle verursachen 8-10 % der weltweiten Treibhausgas-Emissionen - fast das Fünffache der Gesamtemissionen des Luftfahrtsektors. Dies geschieht, während 783 Millionen Menschen hungern und ein Drittel der Menschheit von <a href="https://www.unep.org/resources/publication/food-waste-index-report-2024">Ernährungsunsicherheit</a> betroffen ist.</p> <p>Auch wird für die Erzeugung von Lebensmitteln sehr viel Wasser verbraucht und Fläche in Anspruch genommen. Analysen zeigen, dass Produkte tierischen Ursprungs für die betrachteten Wirkungskategorien höhere potenzielle Umweltwirkungen verursachen als pflanzliche Produkte. Für die Erzeugung tierischer Lebensmittel wird pro Kilogramm Produkt acht Mal mehr Land benötigt, als zur Erzeugung von pflanzlichen Produkten. Auch hinsichtlich der Treibhausgas-Emissionen – sie sind vier Mal so hoch – sind die Unterschiede deutlich.</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Teil der Statistik "Erhebung der öffentlich-rechtl. Abfallentsorgung" 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung (Haushaltsabfälle) (EVAS-Nr. 32121). 1.2 Grundgesamtheit Die Erhebung erfasst die bei den Haushalten angefallenen und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) überlassenen Haushaltsabfälle einschließlich Verpackungen der Dualen Systeme sowie länderspezifisch Haushaltsabfälle aus privaten und gemeinnützigen Sammlungen. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Erhebungseinheiten sind die obersten Abfallbehörden der Bundesländer. Darstellungseinheit ist das Abfallaufkommen aus Haushalten nach Abfallarten (siehe 2.1.2 Klassifikationssysteme). 1.4 Räumliche Abdeckung Die Ergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt nach Bundesgebiet und Bundesländern ausgewiesen. Die Statistischen Ämter der Länder stellen die Ergebnisse nach Regierungsbezirken, Kreisen und kreisfreien Städten dar. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird seit 2003 jährlich durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen - Europäische Union: EU-Abfallstatistikverordnung - Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik (ABl. EG Nr. L 332 vom 09. Dezember 2002) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in der jeweils geltenden Fassung. 1.8 Geheimhaltung Trifft nicht zu. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Im Prozess der Statistikerstellung werden vielfältige Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Qualität der Daten beitragen. Diese werden insbesondere in Kapitel 3 (Methodik) erläutert. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die an einzelnen Punkten der Statistikerstellung ansetzen, werden bei Bedarf angepasst und um standardisierte Methoden der Qualitätsbewertung und -sicherung (wie z. B. im Qualitätshandbuch der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder dargelegt) ergänzt. Regelmäßige Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken, bestehend aus Vertretern einiger Statistischer Ämter der Länder und dem Umweltbundesamt (UBA), sowie der Referentenbesprechung Umwelt, in der alle Statistischen Ämter der Länder, sowie Vertreter vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) vertreten sind, dienen dem Erfahrungsaustausch und letztendlich der Optimierung sowohl der Abläufe der Statistiken als auch der Weiterentwicklung der Fragebogen. Bei Bedarf werden zusätzlich Fachleute aus Verbänden oder sonstigen Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht zum Beispiel Fragebogenentwürfe beurteilen und Anregungen für Weiterentwicklungen geben können. Die Qualitätsprüfung der von den Berichtspflichtigen übermittelten Daten obliegt den einzelnen Statistischen Ämtern der Länder (nähere Informationen hierzu siehe unter Punkt 3 "Methodik"). 1.9.2 Qualitätsbewertung Grundsätzlich ist diese Erhebung als genau zu bewerten. Die Erhebung erfasst alle von den Landesabfallbehörden bereitgestellten Angaben. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Erhebungsmerkmale sind das Einsammeln und der Verbleib der bei den privaten Haushalten angefallenen Haushaltsabfälle nach Art und Menge. 2.1.2 Klassifikationssysteme Grundlage der erfassten Abfallarten ist das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379) in der jeweils geltenden Fassung. Dieses gemeinschaftlich harmonisierte Abfallverzeichnis wird regelmäßig auf der Grundlage neuer Erkenntnisse geprüft und erforderlichenfalls geändert. Es gliedert sich in Abfallkapitel, Abfallgruppen und Abfallarten. Einige Abfallarten werden für die Statistik weiter untergliedert. Das Abfallverzeichnis ist zu finden unter: www.klassifikationsserver.de -> Auswahl -> Umweltklassifikationen -> Europäisches Abfallverzeichnis (EAV). Umrechnungsfaktoren von Volumen in Massewerte zu den Abfallarten finden Sie im Internet unter: www.statistik.bayern.de/umrechnungsfaktoren 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Die Erhebung über Haushaltsabfälle erfasst jährlich das Aufkommen, die Verwertung und die Beseitigung der von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern bei den privaten Haushalten eingesammelten Abfälle - einschließlich Haushaltsabfälle aus gewerblichen und gemeinnützigen Sammlungen, sofern hierzu Angaben vorliegen - unterteilt nach Bund und Ländern. Als Haushaltsabfälle gelten ausschließlich bestimmte Abfallarten des Kapitels 20 (Siedlungsabfälle) und der Gruppe 1501 (Verpackungen) des Europäischen Abfallverzeichnisses (siehe 2.1.2 Klassifikationssysteme), die durch eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der obersten Abfallbehörden der Länder, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, des Umweltbundesamtes und der Statistischen Ämter als überwiegend haushaltstypisch definiert wurden. Die Haushaltsabfälle lassen sich in die Hauptabfallströme Hausmüll (sogenannter Restmüll), Sperrmüll, getrennt erfasste organische Abfälle, getrennt erfasste Wertstoffe, Elektroaltgeräte und sonstige - getrennt gesammelte - Abfälle unterteilen: Hausmüll (sog. Restmüll): Als Hausmüll (Restmüll) wird die Summe aller Abfälle bezeichnet, die weder einer der getrennt zu sammelnden Abfallfraktionen noch dem Spermüll zugeordnet werden können. Zum Hausmüll zählen auch hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, die gemeinsam über die öffentliche Müllabfuhr eingesammelt werden. In den Daten nicht enthalten sind getrennt vom Hausmüll angelieferte oder eingesammelte hausmüllähnliche Gewerbeabfälle. Getrennt erfasste Wertstoffe: Getrennt erfasste Wertstoffe sind zur Verwertung geeignete Abfälle, die getrennt vom Hausmüll (Restmüll) und Sperrmüll in eigens dafür vorgesehenen Sammelbehältern (z. B. gelbe Tonnen/Säcke) eingesammelt oder an entsprechende Sammelstellen (z. B. Wertstoffhöfe) angeliefert werden. Zu den getrennt erfassten Wertstoffen gehören gemischte Verpackungen, Glas, Papier, Pappe, Karton, Metalle, Holz, Kunststoffe und Textilien. Sonstige getrennt gesammelte Abfälle: Zu den sonstigen getrennt gesammelten Abfällen gehören haushaltstypische Abfälle, die weder dem Haus- und Sperrmüll noch den getrennt zu erfassenden organischen Abfällen, Wertstoffen oder Elektroaltgeräten zugeordnet werden können. Sie unterteilen sich in sonstige gefährliche und nicht gefährliche Abfälle. Zu den sonstigen gefährlichen Abfällen gehören Lösemittel, Säuren, Laugen, Fotochemikalien, Pestizide, zytotoxische und zytostatische Arzneimittel sowie Öle und Fette, Farben, Druckfarben, Klebstoffe, Kunstharze, Reinigungsmittel und Batterien und Akkumulatoren, die gefährliche Stoffe enthalten. Zu den sonstigen nicht gefährlichen Abfällen gehören Farben, Druckfarben, Klebstoffe, Kunstharze, Reinigungsmittel, Arzneimittel und Batterien und Akkumulatoren, die keine gefährlichen Stoffe enthalten. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die Bundesministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt, Wirtschaft und Landwirtschaft, das Umweltbundesamt, die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen sowie das Statistikamt der Europäischen Union (Eurostat). Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern der Abfalldaten. 2.3 Nutzerkonsultation Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Nach § 4 Absatz 1 BStatG besteht beim Statistischen Bundesamt ein Statistischer Beirat, der es in statistischen Fachfragen berät und die Belange der Nutzer der Bundesstatistik vertritt. Als Gremium des Statistischen Beirats tagt von Zeit zu Zeit der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen (UGR) beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden und Eurostat eingeladen werden. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Die Erhebung über die der öffentlich-rechtlichen Entsorgung überlassenen Haushaltsabfälle sowie der Verpackungen, die bis zum Berichtsjahr 2018 von Rücknahmesystemen auf der Grundlage des § 6 Absatz 1 und 3 der Verpackungsverordnung und ab dem Berichtsjahr 2019 nach § 14 Absatz 1 des Verpackungsgesetzes eingesammelt werden, wurde für die Berichtsjahre 2003 bis 2005 auf freiwilliger Basis bei den obersten Abfallbehörden der Länder durchgeführt. Die Erhebungen für die Berichtsjahre ab 2006 erfolgen auf der Basis des Umweltstatistikgesetzes (UStatG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) (siehe unter Punkt 1.7 Rechtsgrundlagen). Erhoben werden die Angaben zu § 3 Absatz 2 Nr. 1 UStatG. Als Grundlage dienen die in der Regel bei den Landesbehörden jährlich erstellten Siedlungsabfallbilanzen. Damit werden ausgewählte Merkmale der Siedlungsabfallbilanzen der Länder bundesweit zusammengefasst. Ziel der Erhebung ist die Bereitstellung von Daten über das Abfallaufkommen aus Haushalten. 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Erhebung wird dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder bei den obersten Abfallbehörden der Länder durchgeführt. Die Erhebung ist eine Sekundärstatistik; die Daten werden den Länderabfallbilanzen entnommen. Die obersten Landesabfallbehörden übermitteln ihre Angaben mittels standardisiertem Fragebogen an die zuständigen Statistischen Ämter der Länder. Dort werden die Daten erfasst und geprüft. Danach erfolgt die Weiterleitung der Länderergebnisse an das Statistische Bundesamt, das aus den Länderergebnissen das Bundesergebnis zusammenstellt. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Es werden keine Imputationsmethoden angewandt. Bei fehlenden oder unplausiblen Angaben fragen die jeweiligen Statistischen Ämter der Länder telefonisch oder per Mail bei den obersten Abfallbehörden nach. Da es sich um eine Totalerhebung handelt, ist eine Hochrechnung nicht erforderlich. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Der Berichtszeitraum umfasst ein volles Kalenderjahr. Bei dieser Erhebung gibt es keine saisonbedingten Effekte und somit werden auch keine Saisonbereinigungsverfahren angewandt. 3.5 Beantwortungsaufwand Da es sich um eine Statistik mit wenigen Fällen und wenigen Erhebungsmerkmalen handelt, ist der Aufwand für die Auskunftspflichtigen als gering einzuschätzen. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Erhebung als genau zu bewerten. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Da es sich um eine Totalerhebung handelt, liegen stichprobenbedingte Fehler nicht vor. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen und eine sorgfältige Datenerfassung entgegengewirkt. Zur Plausibilitätsüberprüfung werden unter anderem Vorjahresvergleiche durchgeführt. Über die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder eine Aussage getroffen werden. 4.4 Revisionen Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die Zeitspanne zwischen dem Ende des Berichtszeitraumes und der Veröffentlichung erster vorläufiger Ergebnisse auf Bundesebene beträgt in der Regel 12 bis 13 Monate. Aufgrund des frühen Veröffentlichungstermins kann es allerdings sein, dass die zur Verfügung gestellten Daten noch revidiert werden. In der Regel erfolgen dann meist nur geringfügige oder gar keine Korrekturen, so dass bereits die vorläufigen Ergebnisse als sehr zuverlässig angesehen werden können. 5.2 Pünktlichkeit In den letzten Berichtsjahren gab es bei der Erhebung über die Haushaltsabfälle keine nennenswerten Verzögerungen. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die jährliche Erhebung über Haushaltsabfälle wird in allen Bundesländern und nach dem gleichen Verfahren durchgeführt. Allerdings kann die Vergleichbarkeit des spezifischen Abfallaufkommens (Aufkommen kg pro Kopf) auf Länderebene aus folgenden Gründen eingeschränkt sein: - Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle: Aufgrund der regional unterschiedlichen Organisation der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung enthalten die Haushaltsabfälle in unterschiedlichem Maße auch hausmüllähnliche Gewerbeabfälle (sogenannten Geschäftsmüll). - Unterschiedliche Ausgestaltung der Abfallsammlung: Die Abfallsammlung wird von den örE unterschiedlich ausgestaltet. Ausschlaggebend hierfür sind neben der Siedlungsstruktur auch die regional unterschiedliche Verfügbarkeit von Entsorgungsangeboten sowie kommunalpolitische Entscheidungen. Unterschiedliche Arten von Hol- und Bringsystemen (insbesondere bei Grünschnitt, Glas, Papier), mögliche Zusatzkosten für häufigere Leerungen sowie die Gewährung von Rabatten für Eigenkompostierer oder Gutschriften für Papiersammlungen beeinflussen das Abfallaufkommen je Abfallart. - Einsammlungen durch gemeinnützige Organisationen und privatwirtschaftliche Unternehmen: Neben den örE sammeln auch gemeinnützige Organisationen und privatwirtschaftliche Unternehmen Abfallfraktionen ein, die den Haushaltsabfällen zugerechnet werden. Diese Abfallmengen werden nicht in allen Fällen in die Abfallbilanzen der örE einbezogen. - Bevölkerungszahl: Bei der Betrachtung des Pro-Kopf-Abfallaufkommens ist zu berücksichtigen, dass Abfall auch von Personen erzeugt wird, die nicht zu dem für die Durchschnittswertbildung herangezogenen Einwohnerbegriff zählen (z. B. Stationierungsstreitkräfte, Zweitwohnsitze). Die Pro-Kopf-Werte werden damit überhöht ausgewiesen. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die vorliegende Zeitreihe reicht von 2003 bis zum gegenwärtigen Berichtsjahr. Die Daten der einzelnen Jahre sind gut miteinander vergleichbar. In der vorliegenden Zeitreihe sind bis auf die Elektroaltgeräte bislang keine Änderungen aufgetreten, die Auswirkungen auf die zeitliche Vergleichbarkeit haben. Elektroaltgeräte: Seit dem 24. März 2006 sind nach dem "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten"(ElektroG) die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten für die Rücknahme und Entsorgung der Altgeräte verantwortlich (Prinzip der Produktverantwortung). Die Sammlung der Geräte aus privaten Haushalten findet zum Teil weiter durch die Kommunen statt, zum Teil nehmen aber auch Händler und Hersteller Altgeräte zurück. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind zur Ermittlung und Berichterstattung der kategorieweisen Daten über die Rücknahme und Entsorgung der Altgeräte an die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) nur dann verpflichtet, sofern sie die Geräte eigenständig verwerten. Die EAR koordiniert als Gemeinsame Stelle der Hersteller die Abholung und Entsorgung der übrigen Geräte. Den obersten Abfallbehörden der Länder liegen derzeit für die Berichtsjahre ab 2006 keine bundeseinheitlichen Mengen aus der Abholkoordination der EAR für Elektroaltgeräte vor. Auf eine Ausweisung dieser Abfälle wird daher für diese Berichtsjahre verzichtet. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Die Erhebung über Haushaltsabfälle erfasst die Abfallarten, die als überwiegend haushaltstypisch definiert wurden (z. B. Hausmüll, Sperrmüll, Verpackungen, Garten- und Parkabfälle) und auch tatsächlich bei den privaten Haushalten anfallen und im Rahmen der öffentlichen Müllabfuhr, durch private und gemeinnützige Sammlungen und von Dualen Systemen eingesammelt werden. Die Erhebung der Abfallentsorgung nach § 3 Absatz 1 UStatG richtet ihr Augenmerk auf die Entsorgung der an Entsorgungsanlagen angelieferten Abfälle und erfasst unter anderem ebenfalls Haushaltsabfälle, schließt aber die im Gewerbe entstandenen hausmüllähnlichen Abfälle ein. Letztere werden in der Regel nicht den örE überlassen, sondern privatwirtschaftlich entsorgt. Die Menge der an Entsorgungsanlagen angelieferten Haushaltsabfälle ist also größer als die bei den privaten Haushalten eingesammelten Haushaltsabfälle. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Erhebung über Haushaltsabfälle ist intern kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Das Resultat der Erhebung dient als Input für weitere Berechnungen, z. B. Abfallbilanz, Umweltgesamtrechnung, Indikatoren, Eurostat-Datenbanken und Datenlieferung gemäß EU-Abfallstatistikverordnung. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: In der Regel werden die Ergebnisse der Erhebung über Haushaltsabfälle jährlich in Form einer Pressemitteilung der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt. Veröffentlichungen: Datenreihen zu der Erhebung über Haushaltsabfälle ab dem Berichtszeitraum 2004 finden Sie in der GENESIS-Online-Datenbank. Datenreihen ab dem Berichtszeitraum 2004 zum Pro-Kopf-Aufkommen an Haushaltsabfällen sind abrufbar im Regionalatlas unter www.destatis.de > Statistik visualisiert > Regionalatlas. Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32121 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Mikrodaten sind nicht verfügbar. Sonstige Verbreitungswege: Tiefer gegliederte Länderergebnisse können über die Homepage des jeweiligen Landesamtes oder in der "Regionaldatenbank" abgerufen werden (www.statistikportal.de). 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Methodenpapiere liegen nicht vor. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: www.destatis.de Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse sind nach Veröffentlichung frei zugänglich. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt: www.destatis.de/kontaktformular © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2025
Teil der Statistik "Erhebung der öffentlich-rechtl. Abfallentsorgung" 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung (Haushaltsabfälle) (EVAS-Nr. 32121). 1.2 Grundgesamtheit Die Erhebung erfasst die bei den Haushalten angefallenen und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) überlassenen Haushaltsabfälle einschließlich Verpackungen der Dualen Systeme sowie länderspezifisch Haushaltsabfälle aus privaten und gemeinnützigen Sammlungen. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Erhebungseinheiten sind die obersten Abfallbehörden der Bundesländer. Darstellungseinheit ist das Abfallaufkommen aus Haushalten nach Abfallarten (siehe 2.1.2 Klassifikationssysteme). 1.4 Räumliche Abdeckung Die Ergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt nach Bundesgebiet und Bundesländern ausgewiesen. Die Statistischen Ämter der Länder stellen die Ergebnisse nach Regierungsbezirken, Kreisen und kreisfreien Städten dar. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird seit 2003 jährlich durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen - Europäische Union: EU-Abfallstatistikverordnung - Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik (ABl. EG Nr. L 332 vom 09. Dezember 2002) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in der jeweils geltenden Fassung. 1.8 Geheimhaltung Trifft nicht zu. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Im Prozess der Statistikerstellung werden vielfältige Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Qualität der Daten beitragen. Diese werden insbesondere in Kapitel 3 (Methodik) erläutert. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die an einzelnen Punkten der Statistikerstellung ansetzen, werden bei Bedarf angepasst und um standardisierte Methoden der Qualitätsbewertung und -sicherung (wie z. B. im Qualitätshandbuch der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder dargelegt) ergänzt. Regelmäßige Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken, bestehend aus Vertretern einiger Statistischer Ämter der Länder und dem Umweltbundesamt (UBA), sowie der Referentenbesprechung Umwelt, in der alle Statistischen Ämter der Länder, sowie Vertreter vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) vertreten sind, dienen dem Erfahrungsaustausch und letztendlich der Optimierung sowohl der Abläufe der Statistiken als auch der Weiterentwicklung der Fragebogen. Bei Bedarf werden zusätzlich Fachleute aus Verbänden oder sonstigen Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht zum Beispiel Fragebogenentwürfe beurteilen und Anregungen für Weiterentwicklungen geben können. Die Qualitätsprüfung der von den Berichtspflichtigen übermittelten Daten obliegt den einzelnen Statistischen Ämtern der Länder (nähere Informationen hierzu siehe unter Punkt 3 "Methodik"). 1.9.2 Qualitätsbewertung Grundsätzlich ist diese Erhebung als genau zu bewerten. Die Erhebung erfasst alle von den Landesabfallbehörden bereitgestellten Angaben. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Erhebungsmerkmale sind das Einsammeln und der Verbleib der bei den privaten Haushalten angefallenen Haushaltsabfälle nach Art und Menge. 2.1.2 Klassifikationssysteme Grundlage der erfassten Abfallarten ist das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379) in der jeweils geltenden Fassung. Dieses gemeinschaftlich harmonisierte Abfallverzeichnis wird regelmäßig auf der Grundlage neuer Erkenntnisse geprüft und erforderlichenfalls geändert. Es gliedert sich in Abfallkapitel, Abfallgruppen und Abfallarten. Einige Abfallarten werden für die Statistik weiter untergliedert. Das Abfallverzeichnis ist zu finden unter: www.klassifikationsserver.de -> Auswahl -> Umweltklassifikationen -> Europäisches Abfallverzeichnis (EAV). Umrechnungsfaktoren von Volumen in Massewerte zu den Abfallarten finden Sie im Internet unter: www.statistik.bayern.de/umrechnungsfaktoren 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Die Erhebung über Haushaltsabfälle erfasst jährlich das Aufkommen, die Verwertung und die Beseitigung der von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern bei den privaten Haushalten eingesammelten Abfälle - einschließlich Haushaltsabfälle aus gewerblichen und gemeinnützigen Sammlungen, sofern hierzu Angaben vorliegen - unterteilt nach Bund und Ländern. Als Haushaltsabfälle gelten ausschließlich bestimmte Abfallarten des Kapitels 20 (Siedlungsabfälle) und der Gruppe 1501 (Verpackungen) des Europäischen Abfallverzeichnisses (siehe 2.1.2 Klassifikationssysteme), die durch eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der obersten Abfallbehörden der Länder, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, des Umweltbundesamtes und der Statistischen Ämter als überwiegend haushaltstypisch definiert wurden. Die Haushaltsabfälle lassen sich in die Hauptabfallströme Hausmüll (sogenannter Restmüll), Sperrmüll, getrennt erfasste organische Abfälle, getrennt erfasste Wertstoffe, Elektroaltgeräte und sonstige - getrennt gesammelte - Abfälle unterteilen: Hausmüll (sog. Restmüll): Als Hausmüll (Restmüll) wird die Summe aller Abfälle bezeichnet, die weder einer der getrennt zu sammelnden Abfallfraktionen noch dem Spermüll zugeordnet werden können. Zum Hausmüll zählen auch hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, die gemeinsam über die öffentliche Müllabfuhr eingesammelt werden. In den Daten nicht enthalten sind getrennt vom Hausmüll angelieferte oder eingesammelte hausmüllähnliche Gewerbeabfälle. Getrennt erfasste Wertstoffe: Getrennt erfasste Wertstoffe sind zur Verwertung geeignete Abfälle, die getrennt vom Hausmüll (Restmüll) und Sperrmüll in eigens dafür vorgesehenen Sammelbehältern (z. B. gelbe Tonnen/Säcke) eingesammelt oder an entsprechende Sammelstellen (z. B. Wertstoffhöfe) angeliefert werden. Zu den getrennt erfassten Wertstoffen gehören gemischte Verpackungen, Glas, Papier, Pappe, Karton, Metalle, Holz, Kunststoffe und Textilien. Sonstige getrennt gesammelte Abfälle: Zu den sonstigen getrennt gesammelten Abfällen gehören haushaltstypische Abfälle, die weder dem Haus- und Sperrmüll noch den getrennt zu erfassenden organischen Abfällen, Wertstoffen oder Elektroaltgeräten zugeordnet werden können. Sie unterteilen sich in sonstige gefährliche und nicht gefährliche Abfälle. Zu den sonstigen gefährlichen Abfällen gehören Lösemittel, Säuren, Laugen, Fotochemikalien, Pestizide, zytotoxische und zytostatische Arzneimittel sowie Öle und Fette, Farben, Druckfarben, Klebstoffe, Kunstharze, Reinigungsmittel und Batterien und Akkumulatoren, die gefährliche Stoffe enthalten. Zu den sonstigen nicht gefährlichen Abfällen gehören Farben, Druckfarben, Klebstoffe, Kunstharze, Reinigungsmittel, Arzneimittel und Batterien und Akkumulatoren, die keine gefährlichen Stoffe enthalten. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die Bundesministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt, Wirtschaft und Landwirtschaft, das Umweltbundesamt, die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen sowie das Statistikamt der Europäischen Union (Eurostat). Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern der Abfalldaten. 2.3 Nutzerkonsultation Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Nach § 4 Absatz 1 BStatG besteht beim Statistischen Bundesamt ein Statistischer Beirat, der es in statistischen Fachfragen berät und die Belange der Nutzer der Bundesstatistik vertritt. Als Gremium des Statistischen Beirats tagt von Zeit zu Zeit der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen (UGR) beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden und Eurostat eingeladen werden. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Die Erhebung über die der öffentlich-rechtlichen Entsorgung überlassenen Haushaltsabfälle sowie der Verpackungen, die bis zum Berichtsjahr 2018 von Rücknahmesystemen auf der Grundlage des § 6 Absatz 1 und 3 der Verpackungsverordnung und ab dem Berichtsjahr 2019 nach § 14 Absatz 1 des Verpackungsgesetzes eingesammelt werden, wurde für die Berichtsjahre 2003 bis 2005 auf freiwilliger Basis bei den obersten Abfallbehörden der Länder durchgeführt. Die Erhebungen für die Berichtsjahre ab 2006 erfolgen auf der Basis des Umweltstatistikgesetzes (UStatG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) (siehe unter Punkt 1.7 Rechtsgrundlagen). Erhoben werden die Angaben zu § 3 Absatz 2 Nr. 1 UStatG. Als Grundlage dienen die in der Regel bei den Landesbehörden jährlich erstellten Siedlungsabfallbilanzen. Damit werden ausgewählte Merkmale der Siedlungsabfallbilanzen der Länder bundesweit zusammengefasst. Ziel der Erhebung ist die Bereitstellung von Daten über das Abfallaufkommen aus Haushalten. 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Erhebung wird dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder bei den obersten Abfallbehörden der Länder durchgeführt. Die Erhebung ist eine Sekundärstatistik; die Daten werden den Länderabfallbilanzen entnommen. Die obersten Landesabfallbehörden übermitteln ihre Angaben mittels standardisiertem Fragebogen an die zuständigen Statistischen Ämter der Länder. Dort werden die Daten erfasst und geprüft. Danach erfolgt die Weiterleitung der Länderergebnisse an das Statistische Bundesamt, das aus den Länderergebnissen das Bundesergebnis zusammenstellt. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Es werden keine Imputationsmethoden angewandt. Bei fehlenden oder unplausiblen Angaben fragen die jeweiligen Statistischen Ämter der Länder telefonisch oder per Mail bei den obersten Abfallbehörden nach. Da es sich um eine Totalerhebung handelt, ist eine Hochrechnung nicht erforderlich. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Der Berichtszeitraum umfasst ein volles Kalenderjahr. Bei dieser Erhebung gibt es keine saisonbedingten Effekte und somit werden auch keine Saisonbereinigungsverfahren angewandt. 3.5 Beantwortungsaufwand Da es sich um eine Statistik mit wenigen Fällen und wenigen Erhebungsmerkmalen handelt, ist der Aufwand für die Auskunftspflichtigen als gering einzuschätzen. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Erhebung als genau zu bewerten. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Da es sich um eine Totalerhebung handelt, liegen stichprobenbedingte Fehler nicht vor. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen und eine sorgfältige Datenerfassung entgegengewirkt. Zur Plausibilitätsüberprüfung werden unter anderem Vorjahresvergleiche durchgeführt. Über die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder eine Aussage getroffen werden. 4.4 Revisionen Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die Zeitspanne zwischen dem Ende des Berichtszeitraumes und der Veröffentlichung erster vorläufiger Ergebnisse auf Bundesebene beträgt in der Regel 12 bis 13 Monate. Aufgrund des frühen Veröffentlichungstermins kann es allerdings sein, dass die zur Verfügung gestellten Daten noch revidiert werden. In der Regel erfolgen dann meist nur geringfügige oder gar keine Korrekturen, so dass bereits die vorläufigen Ergebnisse als sehr zuverlässig angesehen werden können. 5.2 Pünktlichkeit In den letzten Berichtsjahren gab es bei der Erhebung über die Haushaltsabfälle keine nennenswerten Verzögerungen. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die jährliche Erhebung über Haushaltsabfälle wird in allen Bundesländern und nach dem gleichen Verfahren durchgeführt. Allerdings kann die Vergleichbarkeit des spezifischen Abfallaufkommens (Aufkommen kg pro Kopf) auf Länderebene aus folgenden Gründen eingeschränkt sein: - Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle: Aufgrund der regional unterschiedlichen Organisation der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung enthalten die Haushaltsabfälle in unterschiedlichem Maße auch hausmüllähnliche Gewerbeabfälle (sogenannten Geschäftsmüll). - Unterschiedliche Ausgestaltung der Abfallsammlung: Die Abfallsammlung wird von den örE unterschiedlich ausgestaltet. Ausschlaggebend hierfür sind neben der Siedlungsstruktur auch die regional unterschiedliche Verfügbarkeit von Entsorgungsangeboten sowie kommunalpolitische Entscheidungen. Unterschiedliche Arten von Hol- und Bringsystemen (insbesondere bei Grünschnitt, Glas, Papier), mögliche Zusatzkosten für häufigere Leerungen sowie die Gewährung von Rabatten für Eigenkompostierer oder Gutschriften für Papiersammlungen beeinflussen das Abfallaufkommen je Abfallart. - Einsammlungen durch gemeinnützige Organisationen und privatwirtschaftliche Unternehmen: Neben den örE sammeln auch gemeinnützige Organisationen und privatwirtschaftliche Unternehmen Abfallfraktionen ein, die den Haushaltsabfällen zugerechnet werden. Diese Abfallmengen werden nicht in allen Fällen in die Abfallbilanzen der örE einbezogen. - Bevölkerungszahl: Bei der Betrachtung des Pro-Kopf-Abfallaufkommens ist zu berücksichtigen, dass Abfall auch von Personen erzeugt wird, die nicht zu dem für die Durchschnittswertbildung herangezogenen Einwohnerbegriff zählen (z. B. Stationierungsstreitkräfte, Zweitwohnsitze). Die Pro-Kopf-Werte werden damit überhöht ausgewiesen. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die vorliegende Zeitreihe reicht von 2003 bis zum gegenwärtigen Berichtsjahr. Die Daten der einzelnen Jahre sind gut miteinander vergleichbar. In der vorliegenden Zeitreihe sind bis auf die Elektroaltgeräte bislang keine Änderungen aufgetreten, die Auswirkungen auf die zeitliche Vergleichbarkeit haben. Elektroaltgeräte: Seit dem 24. März 2006 sind nach dem "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten"(ElektroG) die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten für die Rücknahme und Entsorgung der Altgeräte verantwortlich (Prinzip der Produktverantwortung). Die Sammlung der Geräte aus privaten Haushalten findet zum Teil weiter durch die Kommunen statt, zum Teil nehmen aber auch Händler und Hersteller Altgeräte zurück. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind zur Ermittlung und Berichterstattung der kategorieweisen Daten über die Rücknahme und Entsorgung der Altgeräte an die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) nur dann verpflichtet, sofern sie die Geräte eigenständig verwerten. Die EAR koordiniert als Gemeinsame Stelle der Hersteller die Abholung und Entsorgung der übrigen Geräte. Den obersten Abfallbehörden der Länder liegen derzeit für die Berichtsjahre ab 2006 keine bundeseinheitlichen Mengen aus der Abholkoordination der EAR für Elektroaltgeräte vor. Auf eine Ausweisung dieser Abfälle wird daher für diese Berichtsjahre verzichtet. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Die Erhebung über Haushaltsabfälle erfasst die Abfallarten, die als überwiegend haushaltstypisch definiert wurden (z. B. Hausmüll, Sperrmüll, Verpackungen, Garten- und Parkabfälle) und auch tatsächlich bei den privaten Haushalten anfallen und im Rahmen der öffentlichen Müllabfuhr, durch private und gemeinnützige Sammlungen und von Dualen Systemen eingesammelt werden. Die Erhebung der Abfallentsorgung nach § 3 Absatz 1 UStatG richtet ihr Augenmerk auf die Entsorgung der an Entsorgungsanlagen angelieferten Abfälle und erfasst unter anderem ebenfalls Haushaltsabfälle, schließt aber die im Gewerbe entstandenen hausmüllähnlichen Abfälle ein. Letztere werden in der Regel nicht den örE überlassen, sondern privatwirtschaftlich entsorgt. Die Menge der an Entsorgungsanlagen angelieferten Haushaltsabfälle ist also größer als die bei den privaten Haushalten eingesammelten Haushaltsabfälle. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Erhebung über Haushaltsabfälle ist intern kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Das Resultat der Erhebung dient als Input für weitere Berechnungen, z. B. Abfallbilanz, Umweltgesamtrechnung, Indikatoren, Eurostat-Datenbanken und Datenlieferung gemäß EU-Abfallstatistikverordnung. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: In der Regel werden die Ergebnisse der Erhebung über Haushaltsabfälle jährlich in Form einer Pressemitteilung der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt. Veröffentlichungen: Datenreihen zu der Erhebung über Haushaltsabfälle ab dem Berichtszeitraum 2004 finden Sie in der GENESIS-Online-Datenbank. Datenreihen ab dem Berichtszeitraum 2004 zum Pro-Kopf-Aufkommen an Haushaltsabfällen sind abrufbar im Regionalatlas unter www.destatis.de > Statistik visualisiert > Regionalatlas. Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32121 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Mikrodaten sind nicht verfügbar. Sonstige Verbreitungswege: Tiefer gegliederte Länderergebnisse können über die Homepage des jeweiligen Landesamtes oder in der "Regionaldatenbank" abgerufen werden (www.statistikportal.de). 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Methodenpapiere liegen nicht vor. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: www.destatis.de Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse sind nach Veröffentlichung frei zugänglich. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt: www.destatis.de/kontaktformular © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2025
Abluftemissionen von biologischen Abfallbehandlungsanlagen zum Zweck der Komposterzeugung werden über die TA Luft geregelt. Dabei hat sich die Kombination aus Wäscher und Biofilter zur Abluftbehandlung mit dem Ziel der Staubabscheidung und Geruchsminderung weitgehend bewährt. Hauptsächliches Augenmerk liegt dabei auf der Begrenzung von Geruchsemissionen. Neben Anforderungen an die Begrenzung von geruchsintensiven Stoffen wird die effektive Reduktion aller kritischen organischen Stoffe der Klassen 1 und 2 nach Nr. 3.1.7 TA Luft zur Einhaltung der festgeschriebenen Grenzwerte gefordert. Bei der mechanisch-biologischen Behandlung von Siedlungsabfällen hat sich in Untersuchungen und Praxiserfahrungen der letzten Jahre gezeigt, dass der Biofilter nicht ausreicht, um die Abluft zu reinigen und die Anforderungen der TA Luft an eine effektive Reduktion aller kritischen organischen Stoffe der Klassen 1 und 2 zu erfüllen. Mit in Kraft treten der 30. BImSchV sind für mechanisch-biologische Restabfallbehandlungsanlagen weitergehende bzw. alternative Abluftreinigungsverfahren notwendig, so dass sich ein neuer Stand der Technik auf dem Gebiet der Abluftreinigung abzeichnen wird. Untersucht werden alternative Abluftreinigungsverfahren zur Behandlung der Emissionen von biologischen Abfallbehandlungsverfahren sowie mechanisch-biologische Restabfallbehandlungsverfahren. Das Projekt wird in Kooperation mit einem Industriepartner durchgeführt. Neben der Bilanzierung der quantitativen Emissionen sollen deren potenzielle Umweltauswirkungen auf Basis einer ökobilanziellen Abschätzung ermittelt werden, um die unterschiedlichen Systeme miteinander vergleichen zu können.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 349 |
| Kommune | 12 |
| Land | 77 |
| Weitere | 37 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 114 |
| Zivilgesellschaft | 30 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 7 |
| Förderprogramm | 272 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 119 |
| Umweltprüfung | 3 |
| unbekannt | 30 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 144 |
| Offen | 283 |
| Unbekannt | 5 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 410 |
| Englisch | 79 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 7 |
| Bild | 37 |
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| Webdienst | 1 |
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| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 243 |
| Lebewesen und Lebensräume | 349 |
| Luft | 193 |
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| Wasser | 185 |
| Weitere | 432 |