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Altlasten und ihre Sanierung

<p> <p>Altlasten stellen eine große ökologische und ökonomische Belastung dar. Ihre Sanierung trägt dazu bei, den Umweltzustand erheblich zu verbessern, Standorte in eine Nachnutzung zu bringen und Investitionshemmnisse zu beseitigen.</p> </p><p>Altlasten stellen eine große ökologische und ökonomische Belastung dar. Ihre Sanierung trägt dazu bei, den Umweltzustand erheblich zu verbessern, Standorte in eine Nachnutzung zu bringen und Investitionshemmnisse zu beseitigen.</p><p> Begriffsbestimmung <p>Mit dem <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bbodschg/">Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)</a> wurden einheitliche Begriffsbestimmungen zum Thema Altlasten eingeführt.</p> <p><em>Altlasten:</em></p> <ul> <li>stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen), oder</li> <li>Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte),</li> </ul> <p>durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.</p> <p><em>Altlastverdächtige Flächen: </em></p> <ul> <li>Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.</li> </ul> <p><em>Sanierung im Sinne des Gesetzes sind Maßnahmen:</em></p> <ul> <li>zur Beseitigung oder Verminderung der Schadstoffe (Dekontaminationsmaßnahmen),</li> <li>die eine Ausbreitung der Schadstoffe langfristig verhindern oder vermindern, ohne die Schadstoffe zu beseitigen (Sicherungsmaßnahmen),</li> <li>zur Beseitigung oder Verminderung schädlicher Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Bodens.</li> </ul> <p><em>Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen sind sonstige Maßnahmen:</em></p> <ul> <li>die Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit verhindern oder vermindern, insbesondere Nutzungsbeschränkungen der betroffenen Fläche.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/359/bilder/img006.jpg"> </a> <strong> Industrielle Altablagerungen in einem Tagebaurestloch </strong> Quelle: Frauenstein / Umweltbundesamt </p><p> Statistik zur Erfassung, Gefährdungsabschätzung Sanierung und Überwachung von Altlasten <p>Die statistischen Altlastendaten werden bundesweit zur besseren Vergleichbarkeit nach der folgenden Klassifizierung veröffentlicht:</p> <ul> <li>Gefahrenverdacht abzuklären</li> <li>Gefahrenverdacht ausgeräumt</li> <li>Altlasten</li> <li>Sanierung abgeschlossen</li> <li>Altlastverdächtige Flächen</li> </ul> <p>In der Tabelle „Bundesweite Übersicht zur Altlastenstatistik“ sind der Erfassungsstand und der Stand der Bearbeitung der altlastverdächtigen Flächen und Altlasten in der Bundesrepublik Deutschland zusammengestellt.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/2_tab_altlastenstatistik_2025-11-07.png"> </a> <strong> Tab: Bundesweite Übersicht zur Altlastenstatistik </strong> Quelle: Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_tab_altlastenstatistik_2025-11-07.pdf">Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung (98,69 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_tab_altlastenstatistik_2025-11-07.xlsx">Tabelle als Excel (233,92 kB)</a></li> </ul> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

LSG Geiselaue Gebietsbeschreibung Landschafts- und Nutzungsgeschichte Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Pflanzen- und Tierwelt Entwicklungsziele Verschiedenes Exkursionsvorschläge

Das LSG umfasst den Hauptteil der nach der Geiselverlegung infolge Tagebauaufschluss noch vorhandenen Geiselaue, beginnend am Park westlich Frankleben und endend am Merseburger Ulmenweg, der gleichzeitig die Grenze zum städtischen Südpark bildet. Das Schutzgebiet liegt in der Landschaftseinheit Querfurter Platte. Die flache Bachaue wird innerhalb des LSG von der weitgehend begradigten Geisel durchflossen. Im Norden ist ein kurzer Abschnitt des Klyegrabens (auch „Klia“) eingeschlossen, der auch ein Normprofil besitzt. Entlang beider Fließgewässer bilden Schwarzerlen und Weidengehölze einen schmalen Saum. Abschnittsweise sind Röhrichte vorhanden, die besonders im Bereich des Zusammenflusses von Klyegraben und Geisel eine große Ausdehnung besitzen. Am nördlichen Ortsrand von Zscherben befindet sich ein größerer, vom Klyegraben durchflossener Erlenbruch. Ein weiteres Laubgehölz des insgesamt waldarmen Gebietes stellt das als FND gesicherte „Eschen- und Lindenwäldchen östlich Atzendorf“ dar. Große Flächen im Bereich der nördlichen Hänge werden von Äckern eingenommen, die sich z.T.bis auf die Talsohle hinunter ziehen. Verbreitet sind auch Grünlandflächen, die besonders im Randbereich der stärker vernässten Auenabschnitte zu finden sind. Eine Besonderheit stellen salzbeeinflusste Grünländer zwischen Zscherben und Merseburg-Süd dar, von denen der wichtigste Teil ebenso als FND ausgewiesen wurde. Der südliche Talrand wird durch die Siedlungsflächen von Beuna und Merseburg-Kötzschen begrenzt. Ein edellaubholzreicher Parköstlich des Franklebener Schlosses sowie eine parkähnliche Fläche in Beuna sind ebenfallBestandteile des LSG. Zwischen Reipisch und Beuna quert die A 38 die Geiselaue. Die ältesten Zeugnisse des Menschen im Geiseltal stammen aus der mittleren Altsteinzeit, sind über 100 000 Jahre alt und wurden im Braunkohlentagebau Neumark-Nord entdeckt. Sie belegen zwei übereinanderliegende Uferzonen eines interglazialen Gewässers am Ende der Saaleeiszeit mit Lager- und Schlachtplätzen desNeandertalers, der dort Auerochsen, Hirsche, Nashörner, Waldelefanten sowie Wildpferde und Wildrinder erlegte. Damhirschskelette mit Einstichverletzungen und ein Holzspeer werden mit Treibjagden in Zusammenhang gebracht. Die vorgeschichtlichen Siedlungen reihen sich beiderseits der Geisel relativ dicht aneinander. Die ältere Jungsteinzeit ist im Geiseltal nicht vertreten. Ein erster Siedlungsnachweis liegt für die Trichterbecherkultur durch Fundeder Baalberger Kultur bei Frankleben vor. Dichter wird die Besiedlung dann während der Schnurkeramikkultur, die alle Gemarkungen besetzt, wobei bei Frankleben allein zehn Fundstellen bekannt sind. Grabhügel aus dieser Zeit standen früher bei Atzendorf (Arthügel) und bei Kötzschen (Alkenhügel); sie wurden später während der Bronze- und Eisenzeit wiederholt als Bestattungsplätze aufgesucht. Besonders dicht ist die Besiedlung während der jüngeren Bronzezeit, aus der für die Gemarkung Frankleben allein fünf Gräberfelder und sechs Siedlungen vorliegen, wohingegen sie in der Eisenzeit wieder abnimmt. Die wirtschaftliche Bedeutung des Geiseltales belegen drei Bronzehortfunde bei Frankleben. Einer davon fand sich in einer Siedlung und umfasste insgesamt 235 Sicheln und 14 Beile, die in drei Gefäßen deponiert lagen. Die Bronzesicheln lassen auf eine prämonetare Funktion als standardisierte Tauschobjekte schließen und bezeugen zudem die Bedeutung der landwirtschaftlichen Nutzung der fruchtbaren Lössböden, während die Beile als Werkzeuge vornehmlich der Holzbearbeitung dienten. Zwei weitere Hortfunde mit Sicheln sind darüber hinaus bei Kötzschen bezeugt. Während der jüngeren Bronze- und frühen Eisenzeit wurde das Land an der Geisel durch Gräben und Grubenreihen in Parzellen unterteilt, die auf Inanspruchnahme und Abgrenzung des fruchtbaren Acker- und Weidelandes durch benachbarte Siedlergemeinschaften schließen lassen. Die Toten wurden zu dieser Zeit in Grabhügeln beigesetzt, die heute verschwunden sind und sich, wie z.B. bei Reipisch, nur noch anhand von Luftbildern über die die Hügelschüttung umschließenden Kreisgräben identifizieren lassen. Am Ende des 2. Jh. v. Chr. bestand bei Reipisch eine Siedlung der „Wandalen“, eines aus dem Gebiet an Oder und Warthe nach Westen vordringenden germanischen Stammes. Seit der Mitte des 1. Jh. v. Chr. siedeln an der Geisel die Hermunduren, wie ein Gräberfeld bei Reipisch bezeugt. Aus dem frühen Mittelalter sind Grabfunde bei Beuna bekannt geworden. Im Jahre 1698 wurde das Geiseltal erstmalig als Braunkohlenlagerstätte urkundlich erwähnt. Die Förderung beschränkte sich bis 1906 auf Grund schwieriger hydrogeologischer Verhältnisse und einer schlechten Infrastruktur auf wenige Familienbetriebe. Mit dem Aufbau der Leuna-Werke 1917 und der BUNA-Werke 1936 vergrößerte sich der Kohlebedarf enorm. Der Abbau stieg stetig an und erreichte 1957 eine Jahresförderung von 41,1 Mio. t Braunkohle. Danach erschöpften sich die Lagerstättenvorräte allmählich und 1993 wurde der Abbau mit einer Jahresförderung von 6 Mio. t Braunkohleals unrentabel eingestellt. Im Zuge des Braunkohlenbergbaues wurde die Geisel westlichdes LSG mehrfach an die Oberkante des südlichen Talhanges verlegt und auf einem Kip-pendamm zwischen dem Tagebaurestloch Großkayna und dem Tagebaurestloch Braunsbedra geführt. Erst ab Frankleben ist wieder ein Abschnitt naturnaher Bachaue vorhanden. Zur Zeit wird das Tagebaurestloch Mücheln auf die Flutung mit Saalewasser vorbereitet, die 2002 begonnen hat. Dazu ist eine Wassermenge von ca. 500 Mio. m3 Wasser notwendig. Die Flutung dauert etwa sechs Jahre. Langfristig findet eine Regeneration der Grundwasserverhältnisse statt, was für die Geiselaue eine positive Entwicklung erwarten lässt. Allerdings bestehen erhebliche Probleme bei der Absicherung einer abzuführenden Mindestwassermenge, da die Verdunstungsrate im künftigen Geiseltalsee sehr hoch sein wird und vor allemdurch Geiselwasser ausgeglichen werden muss. Die relativ ebene Landschaft der Geiselaue zwischen Frankleben und Merseburg wird von Geschiebemergel und Schmelzwassersanden der Saalekaltzeit gebildet, denen an den Talrändern eine geringmächtige weichselkaltzeitliche Lössdecke auflagert. In der Talaue, die sich nach Nordosten verbreitert, treten humosschluffige holozäne Sedimente auf. Im Südwesten, bei Frankleben, folgen im Untergrund die Körbisdorfer Schotter der kühlen Phasedes Holstein-Interglazials. Diese werden im südöstlichen Auengebiet durch geringmächtige tertiäre Sande und Schluffe der östlichen Randbecken des Geiseltals unterlagert, gefolgt von einer prätertiären tonigen Verwitterungsschicht über Mittlerem Buntsandstein. Nach Nordwesten streicht das Tertiär in der Geiseltaue an der Buntsandsteinerhebung des Merseburger Sattels aus. Das Geiseltal ist besonders durch seine reichen Fossilienfunde bekannt geworden, die im Zusammenhang mit dem Bergbau erfolgten. Sie lieferten wichtige Beiträge zur Erforschung der Flora und Fauna des Tertiärs. Daten und Fakten zum Braunkohlenabbau innerhalb des Geiseltales sowie eine umfangreiche Fossiliensammlung können im Geiseltalmuseum in Halle studiert werden. In der Aue sind randlich Kolluvialböden und im Bereich des ebenen Talbodens Auen- bis Niederungsböden ausgebildet, deren Substrate von den Tschernosemen der umliegenden Hochflächen abgetragen und in der Geiselaue wieder abgelagert wurden. Es handelt sich um in ihren Eigenschaften dem Tschernosem vergleichbare, durchgehend humose, z.T. grundwasserbeeinflusste Tschernosem-Kolluvisoleund bei oberflächennahem Grundwasserstandum Gley-Tschernoseme und Humusgleye bis Aumoorgleye. Durch den Abbau der Braunkohlenlagerstätten wurde auch die ursprüngliche Geiselaue in Mitleidenschaft gezogen. Die Wasserführung ist infolge des Pumpbetriebes anthropogen beeinflusst und weist folglich nicht mehr die bachauentypischen Schwankungen auf. Zudem nahm die Schüttungsmenge der Geiselquelle in St. Micheln im 20. Jh. stark ab. Infolge der Abwasserbelastung und der Schwebstofffracht musste die Geisel mehrfach entschlammt werden. Erst ab Frankleben weist die Geisel wieder einen naturnahen Lauf als Rest der natürlichen Bachaue in einer flachen Talmulde auf. Hervorzuheben ist das geringe Gefälle, das zu einer starken Vernässung der Talsohle geführt hat und durch Bodenaufschüttungen verstärkt wurde. Lokal begrenzt sind salzhaltige Quellbereiche vorhanden, z.B. bei Zscherben. Unterhalb des Friedhofes Kötzschen treten außerdem Schichtquellen zu Tage. Zur Entwässerung wurde im Fasanengrund ein Graben angelegt, der innerhalb einer Kleingartenanlage parallel zur Geisel verläuft. Die Geisel ist ein ausgebautes Gewässer. Kurz oberhalb der Ulmenwegbrücke mündet der aus Richtung Geusa kommende Klyegraben in die Geisel. Das Klima ist durch eine mittlere Lufttemperatur von 8,5 °C und eine mittlere Niederschlagssumme von 498 mm/Jahr gekennzeichnet und ist damit dem hercynischen Trockengebiet im Lee des Harzes zuzuordnen. Die Potentiell Natürliche Vegetation des Gebiets setzt sich aus Erlenbruchwald und Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald zusammen, der an den Talrändern in Waldziest-Stieleichen-Hainbuchenwald übergeht. Trotz des beeinträchtigten Wasserhaushaltes sind im Gebiet noch ausgedehnte Feuchtflächen vorhanden, hervorzuheben sind das Schilfgebiet und die Erlenbrüche in den Bereichen Fasanengrund und Zusammenfluss von Klyegraben und Geisel. Angrenzende Flächen sind von Großseggenriedern und feuchten Wiesen bestanden. Nordwestlich von Zscherben befindet sichein nährstoffreicher Schwarzerlen-Bruchwald. Kennzeichnende Pflanzenarten sind Sumpf-Segge, Gemeiner Wasserdarm, Ufer-Wolfstrapp, Wasser-Schwertlilie, Ästiger Igelkolben, Sumpf-Gänsedistel und Rauhhaariges Weidenröschen. Westlich des Friedhofes von Kötzschen tritt ein Erlen-Eschenwald auf, dervon einer Schichtquelle mit Wasser gespeistwird. In einem von Eschen dominierten Gehölz, in dem als Nebenbaumarten Linden und Feld-Ulmen vorkommen, existiert ein Bestand des Großen Zweiblattes. Röhrichte sind besonders als Schilf- und Rohrglanzgras-Röhricht ausgebildet. Innerhalb dieser Bestände und ihrer Randbereiche wurde je nach Salzbeeinflussung u.a. Kantiger Lauch, Wiesen-Schaumkraut, Herbstzeitlose, Gemeine Brunnenkresse, Gemeiner Wasserhahnenfuß und Gelbe Spargelerbse gefunden. Großseggenrieder stehen in engem Kontakt mit den Röhrichten. Sie bilden nur kleine Flächen mit rasigen Beständen von Ufer- und Schlanksegge. Frische Grünlandbestände entlang der Bachauen sind dem Typ der Glatthafer-Wiesenzuzuordnen. Auf feuchteren Standorten sind Engelwurz-Kohldistelwiesen zu finden. Aufgrund fehlender Nutzung sind sie häufig ruderalisiert. Hervorzuheben sind Binnensalzstellen westlich und östlich der Straße zwischen Zscherben und Merseburg Süd. Diese kleinflächigenVegetationsbestände sind den Salzrasen und -wiesen zuzuordnen. Hier sind Vorkommen von Strand-Wegerich, Fuchs-Segge, Entferntährige Segge, Strand-Milchkraut, Strand- und Sumpf-Dreizack, Echtem Eibisch, Gelber Spargelerbse und Erdbeer-Klee vorhanden. Die faunistische Bedeutung des Gebietes liegt vor allem in seiner Funktion als Refugialstandort für eine artenreiche Avifauna begründet. Bemerkenswerte Brutvögel der Röhrichte zwischen Kötzschen, Zscherben und Ulmenwegbrücke sind Rohrweihe, Wasser- und Teichralle und Rohrschwirl. Ein aktueller Brutnachweis des ehemals hier vorkommenden Schilfrohrsängers steht weiterhin aus. In den Wintermonaten konnten wiederholt Bartmeisen festgestellt werden. In den wenigen Gehölzen des LSG brüten beispielsweise Rotmilan, Grün- und Kleinspecht sowie Pirol und Nachtigall. An den Fließgewässern kann der Eisvogel regelmäßig als Nahrungsgast beobachtet werden. Die Verbesserung der Wasserqualitätführte auch zur Wiederbesiedlung durch Libellenarten wie Gebänderte Prachtlibelle und Kleiner Blaupfeil. Auch für Amphibien wie Teichmolch, Erd- und Knoblauchkröte, Gras-, Wasser- und Seefrosch stellt das LSG einen wichtigen Lebensraum dar. Auf den Feuchtgrünländern konnten mit Großer Goldschrecke, Sumpfgrashüpfer und Kurzflügliger Schwertschrecke gefährdete Heuschrecken nachgewiesen werden. Bemerkenswerte Molluskenfunde sind die Schmale Windelschnecke, Feingerippte Grasschnecke und Gelippte Tellerschnecke. Die Geiselaue soll innerhalb des stark durch Großindustrie und Bergbau geprägten Umfeldes der Stadt Merseburg als Refugium erhalten werden. Sie ist als wichtiger Ausgangspunkt für die Wiederbesiedlung der vom Braunkohlenbergbau beeinträchtigten Flächen des Geiseltalreviers zu betrachten. Besondere Bedeutung gewinnt das Gebiet daher für den Aufbau eines Biotopverbundes in Richtung Klyeaue in den Ortschaften Atzendorf und Geusa und weiter bis zur Halde Blösien sowie nach Südwesten in Richtung des künftigen Geiseltalsees und Runstädter Sees. Besondere Beachtung soll hierbei den im nordwestlichen Teil gelegenen Röhrichten und Salzwiesen sowie den Auenwaldbereichen entlang von Geisel und Klyegraben geschenkt werden. Während und nach der Geiseltalseeflutung ist ein naturnaher Gesamtwasserhaushalt zu gewährleisten. Gegebenenfalls sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die auch in Trockenzeiten einen insbesondere für die Salz- und Feuchtwiesen, Erlenbrüche, Tümpel und Röhrichte essentiellen hohen Grundwasserstand sowie auentypische Überflutungsereignisse garantieren. Die Durchgängigkeit der Bachauen von Geisel und Klye ist zu erhalten; begradigte oder eingetiefte Abschnitte sind mittelfristig zu renaturieren. Der Anteil von Wiesen und Weiden in der Bachaue ist beispielsweise durch Umwandlung von Acker in Grünland zu erhöhen, wobei eine extensive Nutzung angestrebt wird. Die entstehenden blütenreichen Frisch- und Feuchtwiesen tragen zur Belebung des Landschaftsbildes bei. Der Bestand an salzbeeinflussten Grünländern ist zu fördern, indem dafür in Frage kommende Röhrichte durch Mahd in Salzwiesen rücküberführt werden. Historische Nutzungsformen am Siedlungsrand sind zu erhalten. Neben ihrem Wert als Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten bilden sie ein natürliches Element zur Einbindung der Siedlungen in das Landschaftsbild. Das Gebiet soll von weiterer Bebauung freigehalten werden. Für die im Fasanengrund bestehende Kleingartenanlage ist aufgrund der Sensibilität der dort vorhandenen Lebensräume eine schrittweise Renaturierung anzustreben. Historie der Fischteiche Die Entwicklung des Gebietes an der unteren Geisel ist eng mit dem Wirken der Bischöfe im nahen Merseburg verbunden. Die zu Fastenzeiten erlaubten Fischspeisen waren eine Ursache für das Anlegen großer Teiche. Die Bischofschronik schreibt: „Er (Bischof THILO) ließ mit großen Kosten drei Fischteiche ausgraben, zwei in Schladebach, den dritten vor dem Gotthardtstor in Merseburg“. Eine Urkunde vom März 1483 erwähnt diesen neuen Teich. Man muss davon ausgehen, dass dazu der vorhandene, 1265 genannte,  „piscina Merseburg“ erweitert wurde. Mit der Teichvergrößerung gehen Landkäufeder Bischöfe einher. 1484 und 1485 werden 201/2 Acker erworben, 1488 mit 11/2 Acker die Gemeindetrift von Atzendorf und Zscherben, 1497 weitere 24 Acker bei Zscherben sowie 1540 eine Trift, für die Bischof SIGISMUND neun Höfe mit Erbgericht an HEINRICH VON BOTHFELD in Geusa gibt. Letztlich wird 1512 der Rittersitz Kötzschen an den Bischof verkauft für 3 195 Fl. „mit sambt etlichen angeschlagenen Schaden des Gotthardsteiches halber“. Am Ausbau des Oberteiches wurde also, vielleicht mit Unterbrechungen, über den Zeitraum von 46 Jahren gearbeitet. Im 16. Jh. wurde alle drei Jahre ausgefischt. Die Erträge waren: 1568: 1 Ztr. Hecht, 219 Ztr. Karpfen; ca.100 Zoberandere Speisefische 1573: 1 1/3  Ztr. Hecht; 312 Ztr. Karpfen; ca. 90 Zober andere Speisefische 1576: 6 Ztr. Hecht; 206 Ztr. Karpfen. Die heutigen Wasserflächen gehören zum Unterteich. Alte Karten lassen erkennen, dass sich das Wasser am Oberteich einst bis nach Zscherben erstreckte. Die Röhrichte sind ihmzuzurechnen. Verschlämmung durch die Zuläufe scheint seit jeher ein Problem gewesen zu sein. 1613 soll eine Hauptschlämmung durchgeführt worden sein. Sie kostete 4 717 Fl. Bereits 1707 wurde der Teil bei Zscherben erneuert. Der Chronist berichtet, dass „bei der vorlängst angefangenen Arbeit an den Gotthardsteiche, welcher fast um den dritten Teil größer als vorhin gemachet wird, alle Teichgräber (hat) nehmen müssen“. Bereits 30 Jahre später soll bei Zscherben „mitten im Teich“ eine Insel entstanden sein. Ausgehend vom Südpark Merseburg kann das Gebiet des großen Schilfröhrichts ab der Ulmenwegbrücke auf einem Weg umwandert werden. Dabei wird ein schöner Einblick in das Röhricht, den Erlenbruch bei Zscherben und die Klyeaue zwischen Zscherben und Atzendorf gewährt. Zwischen Zscherben und Merseburg-Süd führt der Weg an einer Salzwiese vorbei und die Geisel wird überquert. Weiter südlich ist das LSG nicht durch offizielle Wanderwege erschlossen, jedoch lohnen Naturbeobachtungen im Bereich der Kleingartenanlage Fasanengrund, der Geiselaue bei Beunaund des Schlossparks Frankleben. veröffentlicht in: Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung; 18.11.2025

Geschlossene Hohlformen BB

Der Datensatz beinhaltet Daten des LBGR über die geschlossenen Hohlformen Brandenburgs und wird über je einen Darstellungs- und Downloaddienst bereitgestellt. Als geschlossene Hohlformen werden Flächen gekennzeichnet, die bei angenommener Wasserundurchlässigkeit und ständigem Zufluss mit Wasser gefüllt wären. Sie stellen also abflusslose Senken dar. Dies kann sowohl kleinere Strukturen wie z.B. Tagebaurestlöcher oder Seen mit erhöhter Uferlage, als auch größere Teile von Senkenbereichen treffen.

Sanierungsrahmenplan Tagebaubereich Delitzsch-Südwest/Breitenfeld

Titel: Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebaubereich Delitzsch-Südwest/Breitenfeld Planungsstand: verbindlicher Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan seit 02.12.1999 Inhalt: * Die bergbauliche Sanierung mit Tagebaugroßgeräten und mobiler Erdbautechnik zur Gestaltung standsicherer und für die Flutung vorbereiteter Restlochböschungen ist weitestgehend abgeschlossen. Sowohl im Tagebaubereich Delitzsch-Südwest (DSW) als auch im Tagebaubereich Breitenfeld (BRF) konzentrieren sich die laufenden Sanierungsarbeiten auf die Wiederherstellung eines weitgehend nachsorgefreien Gebietswasserhaushalts mit der Flutung der Restlöcher, die Grunderschließung (Wegebau), die Sanierung von Oberflächengewässern (Lober) und den Rückbau vorhandener bergbaulicher Anlagen (Tagesanlagen DSW). * Die Maßnahmen zur Landschaftsgestaltung sind zu großen Teilen beendet und werden mit der Grobgestaltung und Erschließung der im Plangebiet ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Erholung in den Bereichen DSW und BRF abgeschlossen. Am Werbeliner See wurden und werden asphaltierte Rad- und Wanderwege zur Grunderschließung des zukünftigen Sees hergestellt. * Im Zuge der Restlochflutung entstehen der Werbeliner See, der Zwochauer See, der Grabschützer See (DSW) und der Schladitzer See (BRF), wobei mit dem Werbeliner See das größte Gewässer entsteht (4,4 km²). Die Flutung des Werbeliner Sees erfolgt seit Dezember 1998 (Einleitung von Luppewasser) und ist nahezu abgeschlossen. Die zur Verbesserung der Wasserqualität über eine bestehende Rohrleitung vorgesehene Fremdflutung des Zwochauer Sees mit Wasser aus dem Schladitzer See wurde aus naturschutzfachlichen Versagungsgründen nicht begonnen. Die Flutung der übrigen Restlöcher erfolgt durch den natürlichen Grundwasserwiederanstieg. Die Vorflutgestaltung beider Tagebaubereiche schließt die Anbindung des Werbeliner und des Schladitzer Sees ein. Die Maßnahmen zur Renaturierung von Fließgewässern konzentrieren sich auf die Rückverlegung des Lobers, die naturnahe Umgestaltung des Haynaer Ableiters und die Wiederherstellung von Ostergraben und Freirodaer Graben. * Die im nördlichen Bereich der Kippe DSW sowie auf den an die Bereiche DSW und BRF angrenzenden unverritzten Flächen etablierte Landwirtschaft wird fortgeführt. Durch den verstärkten Flurholzanbau sollen diese Flächen jedoch strukturiert und landeskulturell aufgewertet werden. Prioritäre Handlungsfelder der Forstwirtschaft bestehen in der Beseitigung von Pflanzausfällen (Nachpflanzungen) und in der Pflege (Verbissschutz, Bekämpfung von Kleinnagern) der in den letzten Jahren im Rahmen der bergbaulichen Wiedernutzbarmachung angepflanzten Bestände. * Die Entwicklung von Natur und Landschaft schließt das gezielte Belassen von Sukzessionsflächen (Beschränkungen für die öffentliche Nutzung) ein. Als besonders wertvoll für diese Vorgänge gilt das Umfeld des Grabschützer Sees. Große Teile des Plangebiets sind Bestandteil des SPA-Gebiets DE 4439-452 "Agrarraum und Bergbaufolgelandschaft bei Delitzsch". * Freizeit und Erholung sollen sich am Nordostufer des Werbeliner Sees (Bootshafen, Fischereistützpunkt) und am Südostufer des Schladitzer Sees (Schladitzer Bucht, Hayna) sowie für den örtlichen Bedarf südlich der Ortslage Wolteritz konzentrieren. Im Bereich der Schladitzer Bucht konnte nach erfolgter verkehrstechnischer Anbindung die Nachnutzung durch das Engagement eines privaten Investors (all-on-sea) bereits vorzeitig beginnen. Schwerpunkt der weiteren Arbeit sind die medientechnische Erschließung des Standorts und die Erweiterung der Parkplatzkapazitäten. Am Südufer des Zwochauer Sees ist ein Badestrand vorprofiliert worden. * Der bestehende und in das überregionale Projekt "Straße der Braunkohle" eingebundene Aussichts- und Informationspunkt (Schaufelradbagger SRs 6300) soll über das Rad- und Wanderwegenetz an das Sanierungsgebiet DSW angebunden werden. Im Rahmen von erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen wird der ehemalige Montageplatz Breitenfeld umgestaltet. * Die infrastrukturellen Maßnahmen sind auf die Herstellung regional vernetzter Rad- und Wanderwege (Schwerpunkt Radweg Leipzig-A 14-Schladitzer See), die Anbindung der Erholungsbereiche DSW und BRF an das vorhandene lokale Verkehrsnetz sowie die Herstellung der erforderlichen Parkmöglichkeiten ausgerichtet. Mit der Fertigstellung eines Parkplatzes (nordöstlich der Ortslage Zwochau) wurden die Voraussetzungen für die Nachnutzung bereits geschaffen (Badestrand am Zwochauer See, Naturlehrpfad am Grabschützer See). * Die Gewerbefläche im Bereich BRF ist fast vollständig belegt. Im Bereich DSW wird die Entwicklung und Ansiedlung fortgeführt. Im Bereich der ehemaligen Tagesanlagen DSW wird eine vorhandene Kieshalde aufbereitet und vermarket. Der am Südufer des Restlochs DSW im Rahmen der Wiedernutzbarmachung begonnene Einbau bergbaufremder, nicht kontaminierter Erdstoffe wird fortgeführt.

Sanierungsrahmenplan Tagebau Espenhain

Titel: Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Espenhain Planungsstand: fortgeschriebene Fassung wurde am 25.09.2003 durch das Sächsische Staatsministerium des Innern genehmigt, verbindlich seit 15.04.2004 Inhalt: * Die bergbauliche Sanierung mit Tagebau-Großgeräten (Kippenrückgewinnung und Verkippung des Randschlauches) wurde im Mai 2001 abgeschlossen. Arbeiten an den Nord- und Nordostböschungen von Markkleeberger und Störmthaler See, die Ostböschung der ehemaligen Tagebauausfahrt, die Bereiche Göhrener und Getzelauer Insel sowie am Dammbauwerk zwischen den Restseen bildeten die verbliebenen Handlungsschwerpunkte. * Maßnahmen zur Landschaftsgestaltung konzentrieren sich auf die Nordböschung des am 15.07.2006 in öffentliche Nutzung übergebenen Markkleeberger Sees (Uferpromenade im Bereich Bornaische Straße mit archäologischer Fundstätte), das Dammbauwerk zwischen den Seen (Wildwasserstrecke "Kanu-Park", Gewässerverbund), das Steilufer im Bereich Störmthal-Güldengossa (Erhalt "geologischer" und "ökologischer Fenster) sowie das Umfeld des künftigen Wassersportzentrums Gruna (Regattastrecke, Hafen, Strand). * Schwerpunkte bei der Sanierung von Altlasten bilden die Altablagerungen an der B 2/95 (Schutz des Grundwassers, Fassung und Behandlung von Deponiegasen, niveaugleiche Verfüllung) sowie die industrielle Absetzanlage zur Ascheverspülung im östlichen Teil der Halde Trages (Begrünung, Sukzession). Der Betrieb der Zentraldeponie Cröbern soll so erfolgen, dass Grundwasserschutz (Basisabdichtung) und Sichtschutz (Schutzwaldgürtel) gewährleistet werden. * Im Zuge der Restlochflutung unter Einleitung von Sümpfungswässern aus dem aktiven Bergbau entstehen der 2,5 km² große Markkleeberger See (Flutung 1999-2006) sowie der 7,3 km² große Störmthaler See (2003-2011). Die Vorflutgestaltung schließt einen Verbund zwischen beiden Seen, die Anbindung des Markkleeberg Sees über die Kleine Pleiße an die Pleiße, die Bespannung des Gösel-Altlaufes zwischen Pötzschau und Dreiskau-Muckern sowie die Renaturierung der Pleiße ein. * Die in den Altkippenbereichen etablierte Landwirtschaft verfügt über einen Bestandsschutz (Anlage von Alleen und Flurgehölzen zur Landschaftsaufwertung). Prioritäre Handlungsfelder der Forstwirtschaft bestehen in der Waldmehrung (naturnahe, standort- und funktionsgerechte Aufforstungen mit Schwerpunkt Alt- und Neukippenbereiche) sowie im Umbau von Pappel-Reinbeständen (Altkippen und Halde Trages). * Die Entwicklung von Natur und Landschaft schließt die gezielte Belassung von Sukzessionsflächen mit Beschränkung von Sanierungsmaßnahmen auf den Abbau örtlicher Gefährdungspotenziale (Südufer Markkleeberger See mit Getzelauer Insel, Westufer Störmthaler See mit Göhrener Insel), den Erhalt bestehender Formen und Lebensräume (Erosionsformen Halde Trages, Göselaue, Steilufer Störmthal-Güldengossa) sowie gezielte Vernetzungen mit dem Tagebauumfeld (Oberholz) ein. * Freizeit und Erholung werden sich am Markkleeberger See auf das Nord- und Ostufer (Uferpromenade, Wachauer und Auenhainer Strand, Wildwasserstrecke, Segelstützpunkt) und am Störmthaler See auf das Wassersportzentrum Gruna auf der Magdeborner Halbinsel (Kanuregattastrecke, Segelhafen, Strand) konzentrieren. Beide Seen werden untereinander mit einem auch für Segelboote befahrbaren, mit einer Schleuse versehenen Kanal verknüpft und mittelfristig in einen "Gewässerverbund Region Leipzig" eingebunden. * Das Verkehrsnetz wird mit dem im August 2006 fertig gestellten Neubau der Autobahn A 38, der A 72 (Leipzig-Chemnitz) und der K 7924 (Dreiskau-Muckern - Störmthal) schrittweise ausgebaut. Damit werden neben der Verbesserung der regionalen Verkehrsinfrastruktur Voraussetzungen zur Erschließung der Bergbaufolgelandschaft geschaffen. Bei der Herstellung des Wegenetzes bilden Querungen von Pleiße und B 2/95 im Bereich Gaschwitz/Großdeuben Schwerpunkte. * Die Revitalisierung der bis 1993 vom Abbau bedrohten Ortslage Dreiskau-Muckern (EXPO-Dorf 2000) ist weit fortgeschritten (1993 50, 2001 300 Einwohner). Im Sanierungsgebiet entstanden im Rahmen der Initiative "Kunst statt Kohle" mehrere Landschaftskunstwerke (Butterfly am Südufer des künftigen Störmthaler Sees), die in Zukunft ergänzt werden sollen. Der Dispatcherturm (Magdeborner Halbinsel) und der Aussichtsturm (Rundwanderweg Halde Trages) bieten markante Ausblicke.

Sanierungsrahmenplan Tagebau Witznitz

Titel: Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Witznitz Planungsstand: verbindlicher Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan seit 09.09.2000 Inhalt: * Die bergbauliche Sanierung zur Herstellung dauerstandsicherer Restlochböschungen ist abgeschlossen. Noch bestehende Handlungsschwerpunkte beschränken sich auf Voraussetzungen zur Vorbereitung von Folgenutzungen. * Maßnahmen zur Landschaftsgestaltung konzentrieren sich beim Hainer See auf die Nordböschung (Freizeitbereich mit Badestrand), die Südwestböschung (Wassersportbereich, Badestrand) sowie die Südostecke (Gestaltung der Badestelle Haubitz), den Verbindungsdamm Rötha-Kahnsdorf (Seenverbund zwischen Hainer und Kahnsdorfer See), die Flächen der ehemaligen Tagesanlagen nördlich von Kahnsdorf (Voraussetzungen zur Einordnung von erholungsbezogenen Einrichtungen und Anlagen) und den ehemaligen Holzplatz südöstlich von Kahnsdorf (Bootshaus, Bootsliegeplätze, Campingplatz). * Im Zuge der Restlochflutung unter Einleitung von Sümpfungswässern aus dem aktiven Bergbau (vorrangig Vereinigtes Schleenhain) entstehen bis ca. Ende 2007 der 5,6 km² große Hainer See mit dem Teilbereich Haubitz (Teilabtrennung durch die kleine Landzunge) und der 1,2 km² große Kahnsdorfer See. Die Vorflutgestaltung schließt künftig einen Verbund beider Seen und die Anbindung des Hainer Sees an die Pleiße sowie die Reaktivierung des "Langen Borns" ein. * Die im Westbereich des Sanierungsgebietes etablierte Landwirtschaft verfügt über einen Bestandsschutz (Anlage von Alleen und Flurgehölzen zur Landschaftsaufwertung). Prioritäre Handlungsfelder der Forstwirtschaft bestehen in der Waldmehrung (naturnahe, standort- und funktionsgerechte Aufforstungen mit Schwerpunkten im West- und Südbereich des Kahnsdorfer Sees, im Südbereich des Hainer Sees sowie im ehemaligen Tagebauvorfeld zwischen Espenhain und dem "Langen Born") und dem waldökologischen Umbau bestehender forstlicher Reinbestände (Bereich Margarethenhain). * Die Entwicklung von Natur und Landschaft konzentriert sich vorrangig auf den gesamten Kahnsdorfer See mit seinen Ufer- und Randbereichen. Durch gezielte Vernetzung der Bergbaufolgelandschaft mit den umgebenden Landschaftsstrukturen soll von Borna über den Speicher Witznitz und die Eula- und Wyhraaue sowie den Kahnsdorfer See (Aufforstungen im West- und Süduferbereich) eine regionale Landschaftsachse zur Restauenlandschaft der Pleiße im Bereich Rötha-Böhlen wiederhergestellt werden. * Für Freizeit und Erholung bestehen am Hainer See geeignete Voraussetzungen am Nordufer (Badestrand, Ferienhäuser), am Südwest- und Südufer (Badestrand, Segelhafen, Bootsliegeplätze, Bootshaus, Campingplatz) und im Nordbereich von Kahnsdorf (erholungsbezogene Einrichtungen und Anlagen). Im Rahmen des Projekts "Gewässerverbund Region Leipzig" besteht die Option, den Hainer See an die Fließgewässer Pleiße und Wyhra anzubinden. * Der Anschluss an das Verkehrsnetz wird gegenwärtig durch die B 95 (Leipzig-Chemnitz) und die K 7931 (Rötha-Kahnsdorf) gewährleistet. Durch den schrittweisen Ausbau der vorgesehenen Ost-West-Verbindung (ab B 176 bei Neukieritzsch zur B 95 unter nördlicher Umgehung von Großzössen und Ausbau der Haubitzer Straße) besteht künftig eine günstige Erschließung des Gesamtbereiches, die durch die vorgesehene Trassierung der A 72 noch eine weitere Aufwertung erhält. Die künftigen Erholungsbereiche werden durch ein Netz von Rad-, Wander- und Reitwegen sowie Aussichtspunkten erschlossen. Bei der Wegenetzgestaltung findet auch die Nutzung für Kutschfahrten entsprechende Berücksichtigung. * Ein besonderer Schwerpunkt bei der Gestaltung der Bergbaufolgelandschaft ist das Projekt zur Entwicklung eines Unterwasserfreizeitbereichs im Hainer See (Tauchsport, Pflanzen- und Tierwelt beobachten, Gastronomie).

Sanierungsrahmenplan Tagebaubereich Zwenkau/Cospuden

Titel: Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für die stillgelegten Tagebaue Zwenkau und Cospuden Planungsstand: verbindlicher Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan seit 08.06.2006 Inhalt: * Am 28.02.1997 wurde durch die Verbandsversammlung mit Beschluss Nr. II/VV 10/04d/ 1997 die gemeinsame Fortschreibung des verbindlichen Braunkohlenplans Tagebau Zwenkau und des Braunkohlenplans als Sanierungsrahmenplan Tagebau Cospuden beschlossen. * Die Tagebaue Cospuden und Zwenkau selbst wurden während ihrer Betriebszeit als unabhängig voneinander laufende und räumlich getrennte Abbaubereiche betrieben. Es bestanden jedoch bedeutsame und enge Nachbarschaftsbeziehungen mit einigen technologischen Schnittstellen. Diese Schnittstellen lagen insbesondere in der Überlagerung der Grundwasserabsenkungsbereiche sowie des Verkippungs- und Förderregimes. So wurden die gesamten Abraummassen des Tagebaus Cospuden im Tagebaubereich Zwenkau verkippt bzw. zur Wiedernutzbarmachung der Oberfläche eingesetzt. Im Rahmen der Sanierung beider Tagebaue wurden weitere technologische Verknüpfungen notwendig. * Eine gemeinsame Fortschreibung beseitigte die bestehende, vielfältige räumliche und sachliche Abgrenzungs- und Schnittstellenproblematik. * Mit Beschluss Nr. IV/VV 06/02b/2006 wurde der fortgeschriebene Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan Tagebaubereich Zwenkau/Cospuden als Satzung durch die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands Westsachsen am 16.03.2006 festgestellt. Nach Einreichung des Braunkohlenplans zur Genehmigung mit Schreiben vom 22.03.2006 wurde mit Datum vom 05.05.2006 durch die oberste Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde die Genehmigung erteilt. * Das Sanierungsgebiet soll als Bestandteil des "Leipziger Neuseenlands" nachhaltig zu einem wertvollen und vielfältig nutzbaren Lebens- und Landschaftsraum mit den Kernbereichen Zwenkauer und Cospudener See entwickelt werden. * Im Bereich Cospuden sind die bergbaulichen Sanierungsarbeiten und die Wiedernutzbarmachung der Oberfläche nahezu abgeschlossen. Das Restloch ist wassergefüllt, hat bereits seit dem Jahr 2000 den konzipierten Endwasserspiegel von + 110,0 m NN erreicht und wird bereits öffentlich genutzt. Der Endwasserspiegel und die bereits erreichten limnologischen Verhältnisse im Seewasserkörper werden derzeit durch die Einleitung von Wasser aus dem Entwässerungsbetrieb des aktiven Braunkohlentagebaus Profen der MIBRAG mbH gestützt. Schwerpunkte der Wiedernutzbarmachung bilden die Komplettierung des Wegesystems, die Wiederherstellung eines ausgeglichenen, sich weitgehend selbst regulierenden Gebietswasserhaushalts mit dem natürlichen Wiederanstieg des Grundwassers und die Ableitung zukünftig anfallenden Überschusswassers des Cospudener Sees sowie der Ertüchtigung bzw. Herstellung dafür notwendiger Fließgewässer. * Der Tagebau Zwenkau wurde als letzter Sanierungstagebau der LMBV mbH im mitteldeutschen Revier im Jahr 1999 außer Betrieb genommen. Bis zum Zeitpunkt der Außerbetriebnahme wurde der Tagebau zur Braunkohlengewinnung zur Sicherung der Kohlelieferungen zum Kraftwerk Lippendorf (alt) durch die MIBRAG mbH auf Basis eines Pachtverhältnisses betrieben. Noch im Zuge der Restauskohlung des Tagebaus wurde das Betriebsregime an Erfordernisse der nachfolgenden Sanierungsarbeiten angepasst. Aufgrund des Förderbrückeneinsatzes entstanden während des Betriebs erhebliche Wiedernutzbarmachungsdefizite, insbesondere in Form von Brückenkippenarealen und offenen Hohlformen. Am 30.09.1999 verließ der letzte Kohlezug den Tagebau Zwenkau. * Die notwendigen Sanierungsarbeiten werden in Verantwortung der LMBV mbH durchgeführt. Der Rückbau der bergtechnischen Anlagen und Tagebaugroßgeräte und die Wiedernutzbarmachung der Kippenflächen sind nahezu abgeschlossen. Die regionalen Anstrengungen um den Erhalt der Abraumförderbrücke F 45 als technisches Denkmal und Zeitzeuge des mitteldeutschen Braunkohlenbergbaus waren nicht erfolgreich. Lediglich ein technisches Modell im Aussichtspavillon am Kap Zwenkau/Stadt Zwenkau erinnert an das technische Denkmal. * Die im Plangebiet aufgestellten raumordnerischen Ziele und Grundsätze sollen die Entwicklung einer vielfältig nutzbaren, gestalterisch akzeptanzfähigen und weitgehend nachsorgefreien Bergbaufolgelandschaft als einen eigenständigen Landschaftsraum mit überregionaler touristischer Bedeutung gewährleisten und eine miteinander verträgliche Gestaltung der Belange von Hochwasserschutz, Freizeit und Erholung, Natur und Landschaft und Waldmehrung mit klarer Funktionstrennung zwischen intensiv genutzten und störempfindlichen Bereichen sicherstellen. * Im Einzelnen sind folgende Entwicklungsschwerpunkte zu benennen: o Nutzung des Zwenkauer Sees als Speicherbecken als Bestandteil der Gesamtkonzeption des vorbeugenden Hochwasserschutzes an der Weißen Elster, o Gewährleistung eines wirksamen Landschafts-, Natur- und Artenschutzes in den besonders wertvollen Auenbereichen der Weißen Elster und in den Sukzessionsarealen sowie deren räumliche und funktionale Vernetzung mit Landschaftselementen im Sanierungsgebiet und im übrigen unverritzten Umfeld unter besonderer Beachtung der im Plangebiet befindlichen FHH-Gebiete Nr. 50E "Leipziger Auensystem" und Nr. 218 "Elsteraue südlich Zwenkau" sowie der SPA-Gebiete "Leipziger Auwald" und "Elsteraue bei Groitzsch", o Schaffung eines zusammenhängenden, reich strukturierten Waldgebiets durch die systematische Erhöhung des Waldanteils und den Schutz des vorhandenen Waldes, o Sicherung der vorhandenen Sport-, Freizeit- und Erholungseinrichtungen in den Bereichen Cospudener See (Landschaftspark Nordufer, Zöbigker Winkel) und am Standort des Freizeitparks Belantis sowie die Entwicklung entsprechender Angebote am Zwenkauer See (' Nordufer und Kap Zwenkau), o Schaffung eines touristischen Gewässerverbunds zwischen dem Zwenkauer und dem Cospudener See mit Anbindung an das Stadtgebiet Leipzig über die bestehende Schleuse am Nordstrand des Cospudener Sees, o Verkehrsanbindung und innere Erschließung des Sanierungsgebiets durch die Realisierung großräumiger Verbindungen (A 72), die bedarfsgerechte verkehrstechnische Erschließung der Erholungsbereiche, die Wiederherstellung devastierter bzw. unterbrochener historischer Wegebeziehungen sowie die Schaffung eines vielseitig nutzbaren Rad- und Wanderwegenetzes mit Einbindung in das überregionale und regionale Verkehrs- und -wegenetz.

Braunkohlenplanung (Region Leipzig)

AUFGABEN und ZIELE Nach § 4 (4) SächsLPlG ist der Regionale Planungsverband Westsachsen verpflichtet, für jeden Tagebau in seinem Zuständigkeitsbereich einen Braunkohlenplan als Teilregionalplan aufzustellen, der für stillgelegte oder stillzulegende Tagebaue als Sanierungsrahmenplan vorzulegen ist. Braunkohlenpläne sind auf der Grundlage langfristiger energiepolitischer Vorgaben der Staatsregierung aufzustellen und enthalten Angaben und Festlegungen in beschreibender oder zeichnerischer Form zu folgenden Problemkreisen: * Abbaugrenzen und Sicherheitslinien des Abbaus, * Grenzen der Grundwasserbeeinflussung, * Haldenflächen und deren Sicherheitslinien, * fachliche, räumliche und zeitliche Vorgaben, * Grundzüge zur Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung, * Anzustrebende Landschaftsentwicklung im Rahmen der Rekultivierung, * Wiederaufbau von Siedlungen, * Änderungen an Verkehrswegen, Vorflutern, Bahnen oder Leitungen aller Art Nach § 4 (5) SächsLPlG wird die Abgrenzung eines Braunkohlenplanes durch Gebiete für den Abbau (Abbaubereiche), Außenhalden, Umsiedlungen und die Beeinflussung des obersten Grundwasserleiters bestimmt. Das Plan- bzw. Sanierungsgebiet kann im Maximalfall das gesamte Einwirkungsgebiet eines Tagebaus, das durch die Reichweite der Grundwasserabsenkung, bezogen auf den obersten Grundwasserleiter, bestimmt ist, erfassen. Damit reicht der Geltungsbereich von Braunkohlenplänen deutlich weiter als der von bergrechtlichen Betriebsplänen, die sich auf alle unter Bergaufsicht stehenden Flächen und Objekte beziehen. Das in der Anlage zum Gesetz bestimmte Braunkohlenplangebiet Westsachsen, das alle vom aktiven Braunkohlenbergbau, dem Sanierungsbergbau, Abbauplanungen bis 1989 und der Grundwasserabsenkung berührten Gebiete einschließt, umfasst insgesamt 33 Kommunen in den Landkreisen Delitzsch, Leipziger Land und Muldentalkreis sowie die Kreisfreie Stadt Leipzig. Bergrechtliche Betriebspläne der im Braunkohlenplangebiet gelegenen Bergbauunternehmen oder die Sanierungsvorhaben sind nach § 4 (5) mit den Braunkohlenplänen in Einklang zu bringen. Das in § 6 geregelte Verfahren zur Aufstellung von Raumordnungsplänen enthält für Braunkohlenpläne als Besonderheiten die Verpflichtung von Bergbautreibendem bzw. des Trägers der Sanierungsmaßnahme zur Vorlage aller zur Beurteilung der sozialen und ökologischen Verträglichkeit des Vorhabens erforderlichen Angaben, die Auflage zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Maßgabe des Bundesberggesetzes für Neu- bzw. wesentlich geänderte Vorhaben zum Abbau von Braunkohle sowie die Erörterung von in das Beteiligungs- und Anhörungsverfahren gemäß § 6 (2) SächsLPlG eingebrachten Anregungen und Bedenken.

Sanierungsrahmenplan Tagebau Haselbach

Titel: Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Haselbach Planungsstand: verbindlicher Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan seit 14.06.2006, zur Zeit laufenden Teilfortschreibung Inhalt: * Zur Entwicklung des länderübergreifenden Sanierungsgebietes entstand in Zusammenarbeit zwischen dem Regionalen Planungsverband Westsachsen und der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen eine gemeinsame raumordnungsplanerische Grundlage, deren Verbindlichkeit im Zuge der jeweils geltenden Landesgesetze (Freistaat Sachsen - Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan, Freistaat Thüringen - Bestandteil des Regionalen Raumordnungsplanes) hergestellt wurde. * Nach dem Abschluss der bergbaulichen Sanierung mit Tagebau-Großgeräten (Außenverkippung mit Massen aus dem Tagebau Schleenhain) im März 1995 bildeten der Abbruch der Tagesanlagen einschließlich Rekultivierung und Aufforstung der Flächen, Böschungssanierungen und die Herstellung einer regelbaren Vorflutanbindung an die Schnauder verbliebene Handlungsschwerpunkte. Ohne Beeinträchtigungen der Wiedernutzbarmachung im östlichen Teil des Sanierungsgebietes sollen in den nächsten ca. 25 Jahren die südöstlich des Haselbacher Sees auf Thüringer Gebiet aufgehaldeten Tone abtransportiert werden. * Bereits 1974 erfolgte die Ausweisung des Restloches Haselbach III als künftiges Naherholungsgebiet (weitentwickelten Kippenforstbeständen). Maßnahmen zur Landschaftsgestaltung konzentrierten sich u.a. auf die Besandung von Strandbereichen. Künftige Schwerpunkte bilden die zu renaturierenden Fliegewässerabschnitte der Schnauder westlich des Haselbacher Sees und des Saalgrabens einschließlich wiederherzustellender Teiche im Kammerforst (Thüringen). Schwerpunkte bei der Sanierung von Altlasten bilden kontaminierte Flächen im Gelände der ehemaligen Tagesanlagen Haselbach, die Haus-Industriemüll- bzw. Bauschuttdeponie Restloch -Haselbach I (Thüringen) sowie die Altablagerungen Restloch Regis IV und Brücke Heuersdorf. * Im Zuge der Restlochflutung unter Einleitung von Sümpfungswässern aus dem aktiven Bergbau (Tagebau Vereinigtes Schleenhain) entstand der 3,3 km² große Haselbacher See (Flutung 1993...2000; Ausgleich von Abström- und Verdunstungsverlusten infolge des benachbarten aktiven Tagebaues Vereinigtes Schleenhain weiter erforderlich). Die Vorflutgestaltung erfolgte durch eine regelbare Anbindung an die Schnauder. * Schwerpunkt der in den Kippenbereichen etablierten Forstwirtschaft besteht mittelfristig im waldökologischen Umbau forstlicher Reinbestände. Durch Sukzession entstandene Waldzellen insbesondere in den Böschungssystemen des Haselbacher Sees (Nord-, Ostböschung) sollen erhalten und der weiteren natürlichen Entwicklung überlassen werden. * Die Entwicklung von Natur und Landschaft schließt die gezielte Belassung von Sukzessionsflächen (südöstliche Randzone des Haselbacher Sees, ehemalige Ausfahrt des Tagebaues am Kammerforst [Thüringen]) sowie länderübergreifende Vernetzungen durch Landschaftsverbünde ein (Integration von Kippenflächen des Tagebaues Vereinigtes Schleenhain; Flächen der Tonhalde Haselbach nach abgeschlossener Rohstoffrückgewinnung; Restloch Haselbach I nach Sanierung). * Freizeit- und Erholungsnutzungen werden sich auf das Nordwest-, Nord-, und Ost- (Sachsen) sowie das Südwestufer mit Badestränden einschließlich angrenzender Liegewiesen und zweckentsprechender Infrastruktur konzentrieren (landschaftsverträgliche wassergebundene Freizeit-, Erholungs- und Sportnutzungen (Baden, Kanu, Rudern, Segeln [kleine Bootsklassen], Angeln und Tauchen). Der aktuelle Erschließungsschwerpunkt auf sächsischer Seite biegt beim Nordwestufer (' Zuwegungen, Parkmöglichkeiten, Strand). Im Hinterland des Ostufers bestehen Möglichkeiten zur baulichen Einordnung von Sport- und Freizeiteinrichtungen auf 12 ha Fläche. * Das Verkehrsnetz wird mit dem Neubau der K 7932 Regis-Breitingen - B 93 und der K 7931 Neukieritzsch - Deutzen (Fertigstellung 2002/03) schrittweise ausgebaut (zugleich Erschließung der Bergbaufolgelandschaft). Hinzu kommt eine "innere Erschließung" durch ein Rad- und Wanderwegenetz (Anschluss an das regionale Radwegenetz) sowie die Anlage von Parkmöglichkeiten.

Sanierungsrahmenpläne (Region Oberlausitz/Niederschlesien)

Übersicht über die Sanierungsrahmenpläne Bisher sind folgende Titel erschienen: Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Bärwalde (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 19.09.1996 und des Genehmigungsbescheides vom 04.02.1998) Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Berzdorf (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 19.09.1996 und des Genehmigungsbescheides vom 30.04.1998) Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Burghammer (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 06.07.2000 und des Genehmigungsbescheides vom 02.05.2001) Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Heide (sächsischer Teil) (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 21.06.2001 und des Genehmigungsbescheides vom 21.05.2002) Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Laubusch/Kortitzmühle (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 21.11.1996 und des Genehmigungsbescheides vom 26.02.1999) Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Lohsa, Teil 1 (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 25.07.1996 und des Genehmigungsbescheides vom 09.06.1997) Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Lohsa, Teil 2 (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 10.11.2000 und des Genehmigungsbescheides vom 27.06.2001) Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Olbersdorf (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 29.03.1995 und des Genehmigungsbescheides vom 29.08.1995) Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Scheibe (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 29.03.2001 und des Genehmigungsbescheides vom 10.01.2002) Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für die stillgelegten Tagebaue Skado und Koschen (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 25.07.1996 und des Genehmigungsbescheides vom 09.06.1997) Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Spreetal (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 12.09.2002 und des Genehmigungsbescheides vom 23.04.2003) Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Trebendorfer Felder (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 26.02.2004 und des Genehmigungsbescheides vom 23.09.2004) Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau I Werminghoff (Knappenrode) (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 05.06.2003 und des Genehmigungsbescheides vom 15.03.2004) Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für die stillgelegten Tagebaue im Raum Zeißholz (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 12.12.2002 und des Genehmigungsbescheides vom 27.10.2003)

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