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Geltungsbereich Ortsgesetz Bürgerparksiedlung der Stadt Bremerhaven

Die in den Jahren 1949-1958 erbaute "Bürgerparksiedlung" stellt ein wichtiges städtebauliches Zeitdokument dar. Viele Gebäude sind inzwischen so stark verändert worden, dass das städtebauliche Gesamtbild der Siedlung in Gefahr gerät. Durch die Vorgabe von Gestaltungsanforderungen soll die genügend vorgefundene ursprüngliche Siedlungsstruktur geschützt und dennoch Raum für Erneuerungen gelassen werden, die das geschlossene Gesamtbild der Siedlung bewahren.

Bebauungspläne der Stadt Bremerhaven

Der Datensatz umfasst die Umrisse alle rechtsgültigen Bebauungspläne der Stadt Bremerhaven.

Geltungsbereich Ortsgesetz Werbeanlagen Innenstadt der Stadt Bremerhaven

Das Ortsgesetz soll eine einheitliche und an die vorhandene architektonische Gestaltung der Anlagen in der Fußgängerzone (Innenstadt) angepasste Gestaltung der Werbeanlagen und Anlagen zum Sonnenschutz (Markisen) in der Bürgermeister-Smidt-Straße in dem Teilbe-reich südlich der Lloydstraße, in der Fährstraße, in der Straße Karlsburg und am Theodor-Heuss-Platz gewährleisten. Zu diesem Zweck enthält die Satzung detaillierte Beschreibung über Größe, Art und Ort der zulässigen Errichtung von Werbeanlagen und Anlagen zum Sonnenschutz.

Geltungsbereiche der Bauleitplanung der Stadt Bremerhaven

Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung (Beschluss des Gemeinderats) fest, welche Nutzungen auf einer bestimmten Gemeindefläche zulässig sind. Der Bebauungsplan schafft Baurecht und stellt die verbindliche Bauleitplanung nach Baugesetzbuch (Zweiter Abschnitt) dar. Der Bebauungsplan muss die Grenzen seines räumlichen Geltungsbereichs festsetzen (§ 9 Abs. 7 BauGB). Nach dem Prinzip der Einräumigkeit darf sich der Geltungsbereich mehrerer Bebauungspläne nicht überschneiden.

Baulückenmobilisierungsprogramm der Stadt Bremerhaven

Das Baulückenmobilisierungsprogramm ist ein Instrument zur Reaktivierung und zur Mobilisierung der im Stadtgebiet vorhandenen Baulücken.

Flächennutzungsplan 2006 der Stadt Bremerhaven

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist nach dem Baugesetzbuch als vorbereitender Bauleitplan das Planungsinstrument zur langfristigen Steuerung der räumlichen Entwicklung der Stadt. Er wird unter Berücksichtigung der Ziele der Raumordnung aufgestellt. Der Flächennutzungsplan unterliegt einer stetigen Fortführung.

Außenbereich nach §35 BauGB der Stadt Bremerhaven

Durch die Satzung nach § 35 BauGB kann für Vorhaben in bestimmten bebauten Bereichen im Außenbereich festgelegt werden, dass diese nicht der Darstellung im Flächennutzungsplan z. B. als Landwirtschafts- oder Waldfläche widersprechen. Die Satzung kann auch auf Vorhaben erstreckt werden, die kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben dienen.

Flächennutzungsplan 2006 der Stadt Bremerhaven, Änderung 14

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Lehe, Ortsteil Klushof. Es wird begrenzt durch die Melchior- Schwoon-Straße im Süden, Gebäude der Stadtverwaltung im Osten und Norden, vereinzelte Wohngebäude und die Schule am Ernst-Reuter-Platz im Westen. Die genaue Eingrenzung des FNP-Änderungsbereichs ist aus dem Plan ersichtlich.

Flächennutzungsplan 2006 der Stadt Bremerhaven, Änderung 17

Das Plangebiet liegt in im Stadtteil Lehe, Ortsteil Klushof. Es wird begrenzt im Süden durch die Geeste, im Westen durch die Hafenstraße im Norden durch die Werftstraße, den Saarpark und die Stadthalle . Im Osten durch die Eisarena. Die genaue Abgrenzung des FNP-Änderungsbereiches ist aus dem Plan ersichtlich.

Schwarzplan der Stadt Bremerhaven

Im Schwarzplan, ein aus ALKIS- und ATKIS-Daten zusammengesetztes Produkt, werden ausschließlich Gebäude als schwarze Flächen dargestellt. Andere Objekte wie z. B. Straßen und Topographie sind ausgeblendet. Es kann dadurch leicht zwischen bebauter (schwarz dargestellt) und unbebauter Fläche (weiß dargestellt) unterschieden werden.

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