Die in den Jahren 1949-1958 erbaute "Bürgerparksiedlung" stellt ein wichtiges städtebauliches Zeitdokument dar. Viele Gebäude sind inzwischen so stark verändert worden, dass das städtebauliche Gesamtbild der Siedlung in Gefahr gerät. Durch die Vorgabe von Gestaltungsanforderungen soll die genügend vorgefundene ursprüngliche Siedlungsstruktur geschützt und dennoch Raum für Erneuerungen gelassen werden, die das geschlossene Gesamtbild der Siedlung bewahren.
Das Ortsgesetz soll eine einheitliche und an die vorhandene architektonische Gestaltung der Anlagen in der Fußgängerzone (Innenstadt) angepasste Gestaltung der Werbeanlagen und Anlagen zum Sonnenschutz (Markisen) in der Bürgermeister-Smidt-Straße in dem Teilbe-reich südlich der Lloydstraße, in der Fährstraße, in der Straße Karlsburg und am Theodor-Heuss-Platz gewährleisten. Zu diesem Zweck enthält die Satzung detaillierte Beschreibung über Größe, Art und Ort der zulässigen Errichtung von Werbeanlagen und Anlagen zum Sonnenschutz.
Das Plangebiet der 22. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) „Poggenbruchstraße/ Weg 89“ befindet sich räumlich im östlichen Bereich des Bremerhavener Stadtteils Wulsdorf im Ortsteil Jedutenberg. Die genaue Abgrenzung des FNP-Änderungsbereiches ist aus dem Plan ersichtlich.
Im Schwarzplan, ein aus ALKIS- und ATKIS-Daten zusammengesetztes Produkt, werden ausschließlich Gebäude als schwarze Flächen dargestellt. Andere Objekte wie z. B. Straßen und Topographie sind ausgeblendet. Es kann dadurch leicht zwischen bebauter (schwarz dargestellt) und unbebauter Fläche (weiß dargestellt) unterschieden werden.
Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung (Beschluss des Gemeinderats) fest, welche Nutzungen auf einer bestimmten Gemeindefläche zulässig sind. Der Bebauungsplan schafft Baurecht und stellt die verbindliche Bauleitplanung nach Baugesetzbuch (Zweiter Abschnitt) dar. Der Bebauungsplan muss die Grenzen seines räumlichen Geltungsbereichs festsetzen (§ 9 Abs. 7 BauGB). Nach dem Prinzip der Einräumigkeit darf sich der Geltungsbereich mehrerer Bebauungspläne nicht überschneiden.
Darstellung des Verwaltungsgebiets der Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbH im Fischereihafen Bremerhaven.
Das Baulückenmobilisierungsprogramm ist ein Instrument zur Reaktivierung und zur Mobilisierung der im Stadtgebiet vorhandenen Baulücken.
Übersicht der abgerechneten öffentlichen und privaten Straßen und Wege.
Durch die Satzung nach § 35 BauGB kann für Vorhaben in bestimmten bebauten Bereichen im Außenbereich festgelegt werden, dass diese nicht der Darstellung im Flächennutzungsplan z. B. als Landwirtschafts- oder Waldfläche widersprechen. Die Satzung kann auch auf Vorhaben erstreckt werden, die kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben dienen.
Darstellung der 14 KOP Bezirke.