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Handlungsanleitung - Verwertung von organischen Reststoffen zur Erzeugung fruchtbarer Pflanzenkohlesubstrate und deren Nutzung im Gartenbau

Aufbauend auf den Erkenntnissen der Erforschung der Terra Preta do Indio im Amazonasgebiet sollten innovative Verfahren zur Anreicherung und langfristigen Speicherung von Kohlenstoff in Böden, für eine nachhaltige Landwirtschaft und einen nachhaltigen Gartenbau, gefördert werden. Pyrogener Kohlenstoff wurde als eine wichtige Komponente der Terra Preta do Indio beschrieben. Die positiven Eigenschaften dieser anthropogenen Schwarzerde führten zu einem wachsenden Interesse an der Verwendung von Holzkohle (Pflanzenkohle) zur Verbesserung von Böden und Komposten sowie verschiedenen, damit zusammenhängenden, Prozessen. Pflanzenkohle zeichnet sich, durch eine vielfältige Nutzung in einem integrierten, dezentralen und nachhaltigen Ansatz aus. In der vorliegenden Handlungsanleitung wird ausgehend von einer kurzen Einführung über den Stand der Forschung hinsichtlich der Terra Preta-Technologie aufgezeigt, wie aus pflanzlichen Reststoffen hochwertige Pflanzenkohlesubstrate hergestellt werden können. Dabei werden die Herstellung von Pflanzenkohle, die Kompostierung und die Milchsäure-Fermentation sowie die Anwendung von Pflanzenkohle und Pflanzenkohlesubstraten bei Topfpflanzen und im Freiland näher betrachtet. Des Weiteren wird auch die Verwertung von Fäkalien und Urin aus nachhaltigen Sanitärsysteme beschrieben. Die Handlungsanleitung schließt mit einem Kapitel zu den rechtlichen Belangen und der Güte- und Qualitätssicherung bei der Herstellung und Anwendung von Pflanzenkohlesubstraten. Die Erfahrungen aus dem TerraBoga-Projekt wurden in dieser Handlungsanleitung zusammengefasst und verallgemeinert. Ziel ist es, das Thema sowohl betrieblichen Einrichtungen wie z.B. Botanischen Gärten oder größeren Gärtnereien als auch interessierten Personen wie Kleingärtnern näher zu bringen. Quelle: Verlagsinformation

Best Available Techniques (BAT) reference document for iron and steel production

The BREF entitled 'Iron and Steel Production' forms part of a series presenting the results of an exchange of information between EU Member States, the industries concerned, nongovernmental organisations promoting environmental protection and the Commission, to draw up, review, and where necessary, update BAT reference documents as required by Article 13(1) of the Directive. This document is published by the European Commission pursuant to Article 13(6) of the Directive. This BREF for the iron and steel production industry covers the following specified in Annex I to Directive 2010/75/EU, namely: - activity 1.3: coke production - activity 2.1: metal ore (including sulphide ore) roasting and sintering - activity 2.2: production of pig iron or steel (primary or secondary fusion) including continuous casting, with a capacity exceeding 2.5 tonnes per hour. The document also covers some activities that may be directly associated to these activities on the same site. Important issues for the implementation of Directive 2010/75/EU in the production of iron and steel are the reduction of emissions to air; efficient energy and raw material usage; minimisation, recovery and the recycling of process residues; as well as effective environmental and energy management systems. The BREF document contains 13 chapters. Chapter 1 provides general information on the iron and steel sector. Chapter 2 provides information and data on general industrial processes used within this sector. Chapters 3 to 8 provide information on particular iron and steel processes (sinter plants, pelletisation, coke ovens, blast furnaces, basic oxygen steelmaking and casting electric arc steelmaking and casting). In Chapter 9 the BAT conclusions, as defined in Article 3(12) of the Directive, are presented for the sectors described in Chapters 2 to 8. Quelle: BAT-Merkblatt JRC 69967

Ermittlung von potentiellen Strahlenexpositionen durch Ableitungen aus NORM-Industrien - Vorhaben 3615S12232

Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Grundnormenrichtlinie in nationales Recht wird mit dem Vorhaben „Ermittlung von potentiellen Strahlenexpositionen durch Ableitungen aus NORM-relevanten Industriezweigen“ auf den Teilaspekt der Ableitungen eingegangen. Dabei ist zunächst zu prüfen, ob die bisherigen Regelungen der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) für den Bereich NORM mit den Inhalten der Grundnormenrichtlinie konform sind oder ob es Bedarf für weitergehende Regelungen gibt. Die Einhaltung des Grenzwertes von 1 mSv/a für die Bevölkerung gilt nach Artikel 12 der Grundnormenrichtlinie für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten. Es ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht festgelegt, was zugelassene Tätigkeiten im Sinne der Richtlinie darstellen. Für dieses Vorhaben ist diese Festlegung auch nicht erheblich, vielmehr ist es ein wesentliches Ziel, Expositionen der Bevölkerung durch Ableitungen aus NORM-Industrien zu ermitteln. Hiervon unberührt ist, ob sich daraus künftig eine Regelungsbedürftigkeit für Ableitungen ergibt oder nicht. Außerdem ist zu prüfen, ob zusätzlich zu den in der Anlage XII der StrlSchV aufgeführten Rückständen weitere NORM-Rückstände zu beachten sind und ob neben den Strahlenexpositionen durch die Beseitigung oder Verwertung dieser Rückstände auch durch Ableitungen aus Anlagen und Einrichtungen der betreffenden Industrien Dosisbeiträge für die Bevölkerung zu erwarten sind, die wegen der o. g. Bedingungen für die Einhaltung der Dosisgrenzwerte für Tätigkeiten zu beachten sind. Entsprechend der Aufgabenstellung sind hinsichtlich ihrer Ableitungen potentiell relevante Industriezweige auf der Basis einer Literaturrecherche zu identifizieren, und zwar auf der Grundlage • von Anhang VI Richtlinie 2013/59/Euratom und • des Altlasten-Branchenkatalogs aus dem Jahr 2014. Darüber hinaus sind Bewertungen von Ableitungen des Kohlebergbaus, der Radonheilbäder und -stollen sowie des Kalibergbaus vorzunehmen. Eigene Erkenntnisse des Auftragnehmers flossen ebenfalls in die Bewertung ein.

Untersuchungen zur möglichen Freisetzung von Nanopartikeln bei der Ablagerung und bodenbezogenen Anwendung von mineralischen Abfällen

Erste wissenschaftliche Studien zum Verbleib von technischem Nanomaterial (ENM) in Abfallverbrennungsanlagen [BÖR16, LAN16, WAL12, BAR16] deuten darauf hin, dass der Großteil der verwendeten ENM in den festen Verbrennungsrückständen verbleibt, wobei es möglicherweise nicht dauerhaft in diesen gebunden wird [WAL12]. Dementsprechend verlagert sich der Fokus der Untersuchungen hin zu nachgelagerten Schritten in der Verwertung bzw. Entsorgung der nanomaterialhaltigen mineralischen Rückstände aus der Verbrennung. Dies wurde zum Anlass genommen, um im Rahmen des zwei-jährigen UFOPLAN-Vorhabens "Untersuchungen zur möglichen Freisetzung von Nanopartikeln bei der Ablagerung und bodenbezogenen Anwendung von mineralischen Abfällen" mögliche Emissionspfade für aus der Hausmüll- bzw. Klärschlammverbrennung stammende Nanopartikel mithilfe von Labor-versuchen zu untersuchen. Als ENM wurde nanoskaliges Titandioxid (nTiO2) in Form des Produkts Hombikat UV 100 WP der Fa. Venator eingesetzt. Nach der Herstellung ENM-haltiger HMV-Schlacken und Klärschlammaschen in großtechnischen Abfallbehandlungsanlagen, wurden diese in Laborversu-chen hinsichtlich ihres Staubungs- und Elutionsverhaltens untersucht. Bei den Staubungsversuchen wurde bei Proben mit geringem Wasseranteil Titan sowohl bei den untersuchten HMV-Schlacken als auch bei den Klärschlammaschen in der alveolengängigen, der thorakalen und der einatembaren Frak-tion des Staubs in höherer Konzentration als bei der Referenz detektiert. Bei den nassen Schlacken - welche typischerweise den Verhältnissen in der Praxis entsprechen - konnte Titan nur im thorakalen Staub gegenüber der Referenzprobe nachgewiesen werden. Neben den Staubungsversuchen wurden auch Elutionsversuche durchgeführt. In den Untersuchungen konnte gezeigt werden, dass standardisierte Labor-Elutionsverfahren in der Lage sind, im Vergleich mit Kontrollmaterialien erhöhte Mobilität von nTiO2 sicher anzuzeigen. Die beobachtete erhöhte Mobilität im Laborversuch konnten in Simu-lationsversuchen im Technikumsmaßstab bestätigt werden. Dort, wo die Elutionsversuche keine er-höhte Mobilität anzeigte, trat sie auch im Simulationsversuch nicht auf. Quelle: Forschungsbericht

Kommunal vernetzt für ein sauberes Saarland

Immer häufiger haben Kommunen, aber auch das Land mit wilden Müllablagerungen und Verschmutzungen zu kämpfen. Sei es im Wald, in Fußgängerzonen, auf öffentlichen Plätzen oder – ganz besonders – an Container-Standorten. Vor diesem Hintergrund sind Lösungen dafür gefragt, die Bürgerinnen und Bürger für eine sachgerechte Abfallentsorgung zu sensibilisieren. Nur durch eine langfristige Bewusstseinsbildung, breit gestreute Informationen und ggf. auch die Ausschöpfung des zur Verfügung stehenden Sanktionsrahmens kann sich an dem aktuell unbefriedigenden Zustand etwas ändern. Nur über diesen Weg kann auch das Ziel erreicht werden, Reststoffe wieder in die Verwertung zu bringen oder ganz zu vermeiden. In vielen Kommunen gibt es dazu bereits sehr gute Ansätze. Dennoch zeigt sich, dass das Problem allein auf kommunaler Ebene nur schwer in den Griff zu bekommen ist.

Fa. Dyneon GmbH - Errichtung und Betrieb einer neuen FKW-Verwertungsanlage (H16) auf dem Grundstück mit der Flur-Nr. 1535/4 der Gemarkung Burgkirchen

Die Firma Dyneon GmbH beabsichtigt, am o. g. Standort im Chemiepark Gendorf eine neue FKW-Verwertungsanlage (H16) zu errichten und zu betreiben. Das beantragte Vorhaben ist eine nach § 4 BImSchG genehmigungspflichtige Anlage zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen mit einer Durchsatzkapazität von mehr als 10 Tonnen gefährliche Abfälle pro Tag - Nr. 8.1.1.1 der 4. BImSchV; außerdem handelt es sich hier um eine Anlage nach Industrieemissions-RL, Nr. 5.2 b) den Anhang I zur IE-RL 2010/75/EU; In der neuen FKW-Verwertung sollen Abgasströme und flüssige Rückstände aus den Anlagen der Firma Dyneon GmbH, sowie in geringem Umfang Abgasströme anderer Standortkunden verbrannt werden. Zusätzlich sollen PFC-haltige (Perfluorcarbons) Abwasserströme aus Anlagen der Firma Dyneon GmbH verbrannt werden. Kernstück der neuen FKW-Verwertungsanlage ist eine Feuerungsanlage mit einer beantragten maximalen Feuerungswärmeleistung (FWL) 13 MW. In dieser Feuerungsanlage werden flüssige Abfälle und Abgase durch Zugabe von Erdgas und Verbrennungsluft verbrannt. Nach einer mehrstufigen Reinigung des Abgases erfolgt die Ableitung ins Freie. Das in den Absorbern anfallende Abwasser wird anschließend zur Umsetzung von Calciumhydroxid zu Calciumfluorid genutzt.

BfS-Magazin: „Einblicke Ausgabe 04/2009 | Informationen über ein Endlager“ (PDF, nicht barrierefrei)

ASSE E I N BLICK E 04/2009 INFORMATIONEN ÜBER EIN ENDLAGER GÜNSTIGE GELEGENHEITOPTIONENVERGLEICHINFOGRAFIK Wie die Asse zum Endlager wurdeBundesamt stellt Diskussionspapier ins InternetWoher der Atommüll im Schacht kommt „DAS WAR REINE BILLIGENTSORGUNG“ Sie kämpft seit Jahrzehnten in der Bürgeriniative „AufpASSEn“ für eine möglichst ungefährliche Stilllegung, er trägt seit einem halben Jahr die politische Verantwortung dafür: ein Gespräch zwischen Ursula Kleber und Umweltminister Sigmar Gabriel Aus dem seit 2005 stillgelegten AKW Obrigheim kam über die Hälfte der radioaktiven Abfälle, die in der Asse lagern. Asse Einblicke: Frau Kleber, Sie schreiben so locker „Rückholung ist machbar, Herr Nachbar“ auf Ihrer Homepage. Sie haben sich also schon auf eine Option festgelegt. Sie wollen, dass der Müll raus- kommt. Kleber: Nein, wir haben uns nicht fest- gelegt. Aber wir wollen einfach zeigen, dass diese Option nicht so beängstigend ist, wie viele denken. Ansonsten sind wir für einen Optionenvergleich – dass also nun endlich vernünftig und tief gehend untersucht wird, was der beste Umgang mit dem Müll ist. Und der Optionenvergleich muss zügig zustande kommen, schon aufgrund der Stabilitätspro- bleme in der Asse. Gabriel: Wenn die Option der Rückholung keine wäre, dann wäre sie ja schon ausge- schlossen worden, aber sie wird selbst von den kritischen Wissenschaftlern aus der Bürgerinitiative nicht verworfen. Die sagen stattdessen: Ja, es ist eine Option, aber wir Foto: dpa wissen nicht, ob es die für die Langzeitsicher- heit der Bevölkerung und der Umwelt beste Option ist. Ich finde, dass es vernünftig ist, den Wissenschaftlern Zeit zu geben, und nicht das zu tun, was in der Asse viel zu häufig der Fall war, nämlich politische Vorga- ben zu machen, wie das Ergebnis auszusehen hat. Herr Gabriel, läuft denn aber die Zeit nicht weg? Könnte ein langwieriges Planfeststellungsverfahren nicht dringend gebotene Maßnahmen verzögern? Gabriel: Gesetzt den Fall, dass wir uns für eine Option entschieden haben, und ein darin enthaltenes Planfeststellungsver- fahren die Umsetzung verzögert, bliebe im Rahmen des Atomrechts immer noch die Möglichkeit im Sinne der Gefahrenabwehr, Maßnahmen einzuleiten. Ich gehe aber da- von aus, dass wir den Stand des Bergwerks so sichern können, um genug Zeit für eine ordentliche Umsetzung zu haben. Frau Kleber, Sie leben seit Jahrzehnten neben dem Berg. Haben Sie heute mehr Angst als früher? Kleber: Es ist heute eher so, dass ich weni- ger Angst habe, weil endlich etwas passiert bezüglich der Asse. Nun wird das Problem endlich wahrgenommen, nachdem wir jahre- lang auf verlorenem Posten standen und befürchtet haben, dass auf die Asse einfach ein Deckel draufkommt. Als 2001 offiziell das Flutungskonzept der GSF (Gesellschaft für Strahlen-Forschung; heute Helmholtz- Zentrum München) auf einer Veranstaltung vorgestellt wurde, die ich selbst mitorgani- siert habe, war niemand da. Keine Journa- listen und auch keine Vertreter der Politik. Und Sie, Herr Gabriel, waren von 1999 bis 2003 Ministerpräsident in Niedersachsen. Gabriel: Ich will mich da nicht rausreden, nur zwei Hinweise: Unter dem Ministerpräsi- denten Gerhard Schröder ist die erste Stütz- maßnahme überhaupt gemacht worden in der Südflanke, und als ich 2005 Bundesum- weltminister geworden bin, habe ich als Fortsetzung Seite 4 ASSE-UNTERSUCHUNGS- AUSSCHUSS NIMMT ARBEIT AUF Mitte Juni vom niedersächsischen Landtag beschlossen und bereits konstituiert, beschäftigt sich der Parlamen- tarische Untersuchungsausschuss mit der Aufklärung der Missstände im Endlager Asse. Dabei umfasst der Untersuchungsauftrag mehrere Themenblöcke: So soll das radioaktive Inventar, das in der Asse lagert, ermittelt und geklärt werden, warum das Bergwerk als Lager für radioaktive Abfälle ausgewählt wurde. Es ist davon auszugehen, dass die Arbeit des Untersuchungs- ausschusses zwei Jahre oder länger dauern wird, da auch Akten bei Bundesbehörden eingesehen werden müssen. Zur Aufklärung wird das Bundesamt für Strahlenschutz mit dem Asse-Untersuchungsausschuss kooperieren. Alle bereits gewonnenen Erkenntnisse und vorlie- genden Unterlagen werden offen und transparent zur Verfügung gestellt. 2 ASSE EINBLICKE R E P O R TA G E ALS DER FORTSCHRITT PAUSE MACHTE Die Atomeuphorie der 60er Jahre wurde nur durch die ungelöste Endlager- frage gedämpft. Doch plötzlich tauchte die Asse als günstige Gelegenheit auf: ein Stück deutsche Mentalitätsgeschichte Text: Oliver Gehrs Die Tür in eine Welt ohne Stromzähler schien weit offenzustehen: ein Mitarbeiter in der Personenschleuse zum Reaktorraum des Kraftwerks Lingen in Niedersachsen (1978) Als ein spanisches Forschungsschiff Anfang 1968 nur 200 Kilometer vor der spanischen Nordküste eine verstärkte Radioaktivität fest- stellte, standen die Wissenschaftler zunächst vor einem Rätsel. Erst einige Monate später hatten sie nach Anfragen bei europäischen Behörden den Grund dafür erfahren: In un- gefähr 4.000 Meter Tiefe lag ein riesiger Berg Atommüll – weit über dreitausend Fässer. Strahlende Fracht aus Atomkraftwerken in Großbritannien, Frankreich, den Niederlan- den, Belgien und Deutschland. Wobei der deutsche Anteil an der Verklap- pung noch recht bescheiden war. Als der Frachter „Topaz“ im Mai 1967 in Emden ein- gelaufen war, um 480 Fässer deutschen Atom- müll aus dem Kernforschungszentrum Karls- ruhe zu laden, lagerten in seinem Bauch bereits etliche Altlasten aus den Nachbar- ländern. Im Hafen leisteten die Arbeiter zu Beginn des Beladens Widerstand – aus Angst vor einer Kontamination. Wobei es weniger die deutschen Fässer waren, die dem Personal Sorgen bereiteten, sondern die eng- lischen, die teilweise nicht mal Deckel hatten. Doch schließlich konnte die konzertierte Akti- on reibungslos verlaufen und Anfang Juni 1967 über 1.000 Tonnen radioaktiver Müll in den Tiefen des Meeres verschwinden. Das Löschen der sensiblen Fracht auf ho- her See wirft ein grelles Licht auf die Anfänge der Entsorgung von radioaktivem Abfall, die in der allgemeinen Atomeuphorie in den 60er Jahren erst einmal Nebensache war und weitgehend in einem juristischen Niemands- land stattfand. Wichtig erschien den Indus- trieländern das Rennen um die leistungsfä- higsten Reaktoren und den billigsten Strom und weniger die Gefahr für Mensch und Natur. Selbst nüchterne Politiker beschworen ein Leben ohne Stromzähler, und den Atom- forschern fehlte noch schlichtweg das Wissen über viele Langzeitfolgen der neuen Techno- logie. So ging der friedensbewegte Physiker Carl Friedrich von Weizsäcker 1969 davon aus, dass sich der gesamte Atommüll der Bundesrepublik im Jahr 2000 in einem Kubus von der Größe eines Einfamilienhauses ent- Foto: dpa sorgen lasse. „Wenn man das gut versiegelt und verschließt und in ein Bergwerk steckt, wird man hoffen können, dass man damit dieses Problem gelöst hat.“ Doch diese Hoffnung trog gewaltig. Je mehr Meiler ans Netz gingen, desto mehr zeichnete sich ab, dass die Endlagerfrage ein zentrales Thema würde und dass es mit Blick auf die Mengen an Müll und die gestiegene Atomskepsis der Öffentlichkeit mit einer Billigentsorgung im Atlantik nicht getan sein würde. Auch wenn sich die Bundesregierung erst 1983 zusammen mit anderen Staaten auf die sogenannte „Londoner Dumping Konven- tion“ verständigte, die das Beseitigen radioak- tiver Abfälle im Meer beendete. Bereits 1955, kurz nach der Genfer Konfe- renz, die der Bundesrepublik überraschend die zivile Nutzung der Kernkraft erlaubte, wurde ein eigenes Bundesministerium für Atomfragen geschaffen und ein „Erstes deu- tsches Atomprogramm“ aufgelegt, das sich bereits mit Fragen der Entsorgung von radio- aktiven Abfällen beschäftigte. „Diese müssen 3 ASSE EINBLICKE 04/2009 sich vor allem auf die sichere Beseitigung oder Verwertung radioaktiver Rückstände sowie auf die Dekontamination von radioak- tiven Verunreinigungen erstrecken…“, hieß es darin klar und deutlich. Schon im Zuge von ersten Untersuchungen, welche geolo- gischen Formationen sich zur Aufnahme von Atommüll eignen, rückten 1960 alte Salzberg- werke in den Fokus der Behörden – wobei auf eine Suche in Bayern verzichtet wurde, um den dortigen Fremdenverkehr nicht zu stören. Die Zeit drängte bereits: Denn im selben Jahr nahm das erste deutsche Kernkraftwerk in Kahl seinen Betrieb auf – nur sechs Jahre nach der Errichtung des ersten zivilen Kern- kraftwerks der Welt im russischen Obninsk. Es folgten das AKW Rheinsberg auf dem Gebiet der DDR und im Westen der Siedewas- serreaktor Gundremmingen und der Druck- wasserreaktor Obrigheim. Zwar gab es in der allgemeinen atomaren Aufbruchstimmung vereinzelt kritische Stimmen – aber die wur- den parteiübergreifend als „Atompsychose“ von gestrigen Grüblern abgetan, die dem technischen Fortschritt engherzig im Wege standen. Selbst die SPD unter den Kanzlern Willy Brandt und Helmut Schmidt unter- stützte im Großen und Ganzen die forsche Atompolitik – schon um dem von der Kern- energie restlos begeisterten ersten Atommini- ster und späteren Kanzlerkandidaten Franz- Josef Strauß Paroli zu bieten. Doch während der Bau und die Planung weiterer Meiler voranschritt, war die Entsor- gungsfrage immer noch ungelöst, wobei die politische Erarbeitung von Lösungen weitge- hend als Unterstützung einer Industrie ange- sehen wurde, die die technologische Konkur- renzfähigkeit des Landes sicherstellte. Man konnte sich nur schlecht vorstellen, dass der Fortschritt nicht auch irgendwann die Frage der Entsorgung zur Zufriedenheit aller lösen würde. Doch irgendwie kam der Fortschritt in dieser Disziplin nicht so recht voran. Erst 1973, also fast 20 Jahre nach dem Einstieg in die friedliche Nutzung der Kern- energie, legte das Bundesministerium für Forschung und Technik ein schlüssiges Konzept für den Verbleib des radioaktiven Ausschusses vor. Das sogenannte „Integrierte Entsorgungszentrum“ sollte ein geschlossenes System aus schnellem Brüter, einer Wieder- aufarbeitungsanlage und einem angeschlos- senen Endlager sein – das nicht nur das Problem der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle obsolet machen sollte, sondern auch die üblichen Transporte des hochradioak- tiven Mülls in die Wiederaufarbeitungsanla- gen in Frankreich und Großbritannien. Zu diesem Zeitpunkt aber betrieben Poli- tik und Wirtschaft schon fleißig Entsorgung – praktisch auf dem kurzen Dienstweg, und der hatte schon recht früh direkt in die Asse geführt. „Es gab eine ungelöste Entsorgung, aber eine gelöste Beseitigung,“ schreibt der Geschichtswissenschaftler Detlev Möller, der im Zuge seiner Dissertation an der Bundes- *) Detlev Möller: „Endlagerung radioaktiver Abfälle in der Bundesrepublik Deutschland“; Peter Lang Verlag 2009; 390 S.; ISBN 978-3-631-57579-6; www.peterlang.com wehr-Universität Hamburg die Endlagerung radioaktiver Abfälle in der Bundesrepublik untersucht hat *, und zu dem Schluss kommt, dass das zentrale Element die Asse war. Möllers Fazit, das sich auf zahlreiche Ministerial-Akten stützt: „1968 wurde die Asse trotz unklarer Langzeitsicherheit offiziell als Endlager bis zum Jahr 2000 benannt.“ Denn während sich Politiker und Wissen- schaftler bei der Umsetzung des Entsorgungs- zentrums einer Vielzahl ungelöster Probleme gegenübersahen (u. a. dem der Standort- suche, die Jahre später ergebnislos abgebro- chen wurde), hatte man von der Wintershall AG bereits Mitte der 60er Jahre ein verlo- ckendes Angebot erhalten: 700.000 DM sollte die Asse kosten, womit man der Billigentsor- gung auf offenem Meer, die nur 200 DM pro alle damals angefallenen schwach- und mit- telradioaktiven Abfälle in diesem Bergwerk endgelagert. Die Deutschen durften sich mit ihren Erfahrungen in der Asse sogar weltweit als Endlagerspezialisten fühlen, was zu Anfra- gen aus dem Ausland führte, ob man denn das alte Salzbergwerk in der Nähe von Wolfen- büttel nicht als europäisches Endlager nutzen könne. Aber da war nicht nur der Bundes- kanzler Helmut Schmidt skeptisch. Eigentlich sollte die Endlagerung in der Asse noch viel länger andauern – einer inte- ressierten Fachöffentlichkeit wurde von Amts wegen schon 1968 versichert, dass die radio- aktiven Festabfälle aus den AKWs im Umfang von einigen 100.000 Kubikmetern bis 1998 vor allem in der Asse verschwinden sollten. Doch so weit kam es nicht mehr. Nachdem die Asse als atomares Endlager ausfiel, wurde selbst in Grönland und Australien nach Ersatz gesucht Tonne gekostet hatte, finanziell betrachtet wesentlich näher kam als mit eigens ge- bohrten Kavernen im Salz – auch dies war lange Zeit eine Überlegung. Und da man die prosperierende Branche nicht durch eine allzu teure Müll-Lagerung bremsen wollte, waren sich die Behörden mit der Wintershall- AG schnell einig – obwohl deren Bergleute schon damals vor einem täglichen Wasser- zulauf von sieben Kubikmetern gewarnt hat- ten, wie Endlager-Experte Möller anhand von Sitzungsprotokollen des Atomministeriums rekonstruieren konnte. Doch die Aussicht, das deutsche Entsorgungsproblem mit einem Schlag loszuwerden, war zu verlockend. Schon 1967 begann in der Asse ein Ver- suchsprogramm mit der Einlagerung von über 2.000 Fässern – nach dem Ausbau des Schachtes 1968 stieg das Volumen des einge- lagerten Mülls kontinuierlich an. Im Novem- ber 1969 bat der Atomkraftwerks-Produzent AEG sogar schriftlich um eine „feste Zusage“ für die Abnahme schwachradioaktiver Ab- fälle, die er auch erhielt. Schon da war die ursprüngliche Deklaration der Asse II als Forschungsendlager ad absurdum geführt worden. Plötzlich sollte es nicht mehr nur fünf bis zehn Jahre als temporäres Lager dienen, sondern auf längere Sicht für große Mengen Müll zur Endstation werden. Spätes- tens als man im Berg dazu überging, die Fässer über sogenannte Salzböschungen abzukippen anstatt sie zu stapeln, war eine Rückholung nur noch theoretisch gegeben. Die Asse kam genau zum richtigen Zeit- punkt. Die Suche nach einem Standort für ein Entsorgungszentrum zog sich hin, die Tech- nik für den schnellen Brüter und die Wieder- aufarbeitungsanlage war noch unausgereift, und gleichzeitig gingen in den Siebziger- jahren so viele AKWs ans Netz, dass sich die Mengen an radioaktivem Müll vervielfachten. Von 1967 bis 1978 wurden schließlich fast 1976 wurde das Atomgesetz novelliert und der Begriff „Endlager“ erstmals juristisch defi- niert. Neue Einlagerungsgenehmigungen durften nur noch nach einem Planfeststel- lungsverfahren mit Beteiligung der Öffent- lichkeit erteilt werden. Damit war allen Beteiligten klar, dass die Entsorgung in der Asse ihrem Ende entgegenging. Die verblie- bene Zeit wurde allerdings noch einmal weidlich genutzt. Allein im letzten Jahr der Einlagerung gelangten über 30.000 Fässer durch den Förderschacht in die Tiefe – das entspricht rund einem Viertel des heutigen Gesamtinventars. Nachdem die Asse als Endlager ausfiel, wurde auch in anderen Ländern nach Ersatz gesucht und Gespräche mit den entspre- chenden Stellen in Australien, Algerien, Grönland und Iran geführt, allerdings erfolg- los. Gleichzeitig stand die Suche nach einem geeigneten Standort für das „Integrierte Ent- sorgungszentrum“, die sich auf Gorleben kon- zentriert hatte, vor dem Ende. Nach dem so- genannten Gorleben-Hearing, in dessen Zuge 1979 auch etliche Kritiker angehört wurden und das durch den Reaktorunfall im US- amerikanischen Harrisburg überschattet war, empfahl der damalige niedersächsische Ministerpräsident Ernst Albrecht (CDU), das Projekt Wiederaufarbeitung vorerst nicht weiterzuverfolgen. Erst mit der deutschen Wiedervereinigung wurde ein neues Endlager für die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle gefunden. Nicht weit von der Asse – in Morsleben. Aber das ist eine andere, wenn auch ähnliche Geschichte. Oliver Gehrs ist Redakteur der „Einblicke“. Er schreibt u. a. für das Wirtschaftsmagazin „brand eins“ und war Wirtschafts- korrespondent des „Spiegel“ sowie leitender Redakteur der „Süddeutschen Zeitung“.

Franz-Josef Ermann, Gettrup 7, 48308 Senden

Der Landrat des Kreises Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7, 48653 Coesfeld, hat Herrn Franz-Josef Ermann mit Datum vom 30.04.2020 eine Genehmigung mit folgendem verfügenden Teil erteilt: „Hiermit wird Ihnen auf Ihren Antrag vom 05.12.2016 gemäß §§ 4 und 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit §§ 1 und 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV - sowie den Ziffern 7.1.8.1 und 9.36 des Anhangs 1 der 4. BImSchV die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer genehmigungspflichtigen Anlage zur Haltung von 1.687 Sauen einschließlich dazugehöriger Ferkelaufzuchtplätze und 3 Eber und zur Güllelagerung am Standort Gettrup 7, 48308 Senden, Gemarkung Senden, Flur 58, Flurstück 289, erteilt.“ Eingeschlossene Entscheidungen: • Baugenehmigung gemäß Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW). Der Genehmigungsbescheid ist unter Nebenbestimmungen zum Baurecht/Brandschutz, Boden- und Gewässerschutz, Immissionsschutz, Veterinärrecht, Landschaftsschutz, Arbeitsschutz und zur Reststoffverwertung und Abfallentsorgung ergangen. Für diese Anlage ist das BVT-Merkblatt über Intensivhaltung von Geflügel und Schweinen „Beste verfügbare Techniken der Intensivhaltung von Geflügel und Schweinen“ von Juli 2003 maßgeblich.

Abschlussbericht: „Vorhaben SR 2416 des Bundesamtes für Strahlenschutz | Mengenaufkommen an NORM-Rückständen für das deutsche Entsorgungskonzept“ (PDF, nicht barrierefrei)

Arbeitsgemeinschaft HGN Hydrogeologie GmbHIAF - Radioökologie GmbH Öko Institut e.V. MagdeburgDresden Darmstadt Abschlussbericht zum Vorhaben SR 2416 des Bundesamtes für Strahlenschutz Mengenaufkommen an NORM-Rückständen für das deutsche Entsorgungskonzept Dieser Bericht gibt die Auffassung und Meinung des Auftragnehmers wieder und muss nicht mit der Meinung des Auftraggebers (Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) übereinstimmen. Kurzbezeichnung:Mengenaufkommen NORM für dt. Entsorgungskonzept Auftraggeber:Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Postfach 12 06 29, 53 048 Bonn vertreten durch: Bundesamt für Strahlenschutz, PF 10 01 41 38 201 Salzgitter Vertrag vom:10.08.2001 Text:225 Anlagen:2 :Dr. habil. Rainer Gellermann (HGN) Dr. habil. Hartmut Schulz (IAF) Dipl.-Phys. Christian Küppers (Öko-Institut) Federführende Bearbeiter Seiten MitarbeitBernhard Becker (HGN) Simone Mohr (Öko-Institut) Astrid Schellenberger (IAF)Magdeburg, den 31.10.2003 HGN Hydrogeologie GmbHDresden, den 31.10.2003Darmstadt, den 31.10.2003 IAF-Radioökologie GmbHÖko-Institut e.V. Dr. Rainer Gellermann (Niederlassungsleiter) Verteiler: 5 x Auftraggeber 1 x HGN Gez. Dr. Hartmut Schulz Gez. Christian Küppers 1 x IAF 1 x Öko-Institut HGN Hydrogeologie GmbH • Niederlassung Magdeburg • Lübecker Straße 53-63 • 39124 Magdeburg Tel.: 03 91 / 24 47 28-0 • Fax: 03 91 / 24 47 28-9 • E-Mail: magdeburg@hgn-online.de IAF-Radioökologie GmbH Dresden • Karpatenstraße 20 • 01326 Dresden Tel.: 03 51 / 26330-0 • Fax: 03 51 / 26330-22 • E-Mail: info@iaf-dresden.de Öko-Institut e.V. • Niederlassung Darmstadt • Elisabethenstraße 55-57 • 64283 Darmstadt Tel.: 06151 / 8191-0 • Fax: 06151 / 81 91-10 • E-Mail: c.kueppers@oeko.de 5-01-11 Abschlussbericht Mengenaufkommen NORM für dt. Entsorgungskonzept HGN - IAF - Öko Institut Inhaltsverzeichnis 1 Veranlassung, Aufgabenstellung ....................................................................................................14 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 2 Veranlassung Aufgabenstellung Voraussetzungen der Bearbeitung Planung und Ablauf des Vorhabens Wissenschaftlicher und technischer Stand Zusammenarbeit mit anderen Stellen 14 14 15 15 16 16 Grundlagen .....................................................................................................................................17 2.1 Grundbegriffe 17 2.2 Rückstände nach Anlage XII Teil A StrlSchV 22 2.3 Charakterisierung TENORM bildender Prozesse 22 2.4 Entstehung radioaktiver NORM-Abfälle 25 2.5 Vorabprüfung zur Eingrenzung relevanter Bereiche 27 2.5.1 Studien des BMU zur Abfassung der Positivliste von Rückständen.................................................27 2.5.2 Weitere TENORM bildende Prozesse..............................................................................................28 2.5.3 Materialien bei Arbeiten nach Anlage XI Teil B ................................................................................29 2.5.4 Zusatz natürlicher Radionuklide zu Produkten.................................................................................30 2.5.5 Zweckgerichtete Verwendung von natürlich vorkommenden Radionukliden ...................................32 2.5.6 Sonderfälle.......................................................................................................................................33 2.6 Ausgeklammerte Materialien 34 3 Datenerhebung zum Mengengerüst ...............................................................................................36 3.1 Durchführung der Recherchen 36 3.2 Ergebnisse 38 3.3 Bewertung der Rechercheergebnisse 45 3.3.1 Behörden / Ämter .............................................................................................................................45 3.3.2 Verbände und Wirtschaft..................................................................................................................46 3.4 Schlussfolgerungen aus den Recherchen 46 4 Aktueller Sachstand zu Art und Mengenaufkommen von NORM-Rückständen ............................48 4.1 Vorbemerkung 48 4.2 Zuordnungsbereich 1: Überwachungsbedürftige Rückstände 49 4.2.1 Rückstände der Erdöl- und Erdgas-Gewinnung (Anl. XII Teil A Punkt 1 StrlSchV)..........................49 4.2.2 Rückstände aus der Verarbeitung von Rohphosphat (Anl. XII Teil A Punkt 2 StrlSchV)..................53 4.2.3 Rückstände der Gewinnung und Aufbereitung von Bauxit (Anlage XII Teil A Punkt 3a StrlSchV) .........................................................................................................................................54 4.2.4 Rückstände der Aufbereitung von Columbit, Pyrochlor, Mikrolyth, Euxenit (Anl. XII Teil A Punkt 3a StrlSchV) ..........................................................................................................................55 4.2.5 Rückstände der Aufbereitung von Seltenen-Erden-Erzen (Anl. XII Teil A Punkt 3a StrlSchV).........57 4.2.6 Rückstände der Gewinnung und Aufbereitung von Uranerzen (Anl. XII Teil A Punkt 3a StrlSchV) .........................................................................................................................................58 4.2.7 Rückstände der Gewinnung und Aufbereitung von Kupferschiefererzen (Anl. XII Teil A Punkt 3a StrlSchV) ....................................................................................................................................58 4.2.8 Rückstände aus der Gewinnung und Aufbereitung von Zinnerzen (Anl. XII Teil A Punkt 3a StrlSchV) .........................................................................................................................................58 4.2.9 Rückstände aus Gewinnung, Aufbereitung oder Weiterverarbeitung anderer Rohstoffe (Anlage XII Teil A Punkt 3b StrlSchV) .............................................................................................58 4.2.10 Rückstände aus der Rauchgasreinigung der Roheisenmetallurgie (Primärverhüttung) (Anlage XII Teil A Punkt 4 StrlSchV).............................................................................................................61 4.2.11 Rückstände aus der Rauchgasreinigung der Nichteisenmetallurgie (Primärverhüttung) (Anlage XII Teil A Punkt 4 StrlSchV) ...............................................................................................62 4.2.12 Formstücke (Anlage XII Teil A Punkt b)) ..........................................................................................64 4.2.13 Hinterlassenschaften mit Rückständen aus früheren Tätigkeiten und Arbeiten (Anlage XII Teil A Punkt c)........................................................................................................................................65 4.3 Zuordnungsbereich 2: Sonstige überwachte Rückstände 68 4.3.1 Ablagerungen aus der Verarbeitung von Rohphosphat ...................................................................68 4.3.2 Schlämme, Ablagerungen der Grubenentwässerung ......................................................................68 4.3.3 Materialien, Anlagenteile der Geothermie ........................................................................................69 4.3.4 Materialien der Wasserwirtschaft .....................................................................................................70 4.3.4.1 Betrachtete Bereiche ..................................................................................................................70 4.3.4.2 Wasserwerksschlämme ..............................................................................................................70 Magdeburg-Dresden-Darmstadt BfS Vorhaben SR 2416 K.-Nr. 5.18.003.1.1 Seite 2 von 225 Mengenaufkommen NORM für dt. Entsorgungskonzept HGN - IAF - Öko Institut 4.3.4.3 Materialien aus der Aufbereitung von Mineralwasser .................................................................73 4.3.4.4 Materialien aus der Nutzung von Heilwasser..............................................................................74 4.3.5 Materialien der Bodenluft- und Grundwassersanierung ...................................................................75 4.3.6 Flusssedimente in Gebieten mit radioaktiven Ableitungen...............................................................77 4.3.7 Materialien aus der Papierindustrie, Zellstoffindustrie......................................................................78 4.3.8 Materialien in Klimaanlagen und Be-/Entlüftungssystemen .............................................................79 4.3.9 Mineralsande, mineralsandhaltige Produkte ....................................................................................80 4.3.10 Materialien aus Arbeitsfeldern der Anlage XI Teil B StrlSchV ..........................................................81 4.3.11 Probenmaterial.................................................................................................................................81 4.3.12 Filterstäube aus der Verhüttung von Sekundärrohstoffen ................................................................82 4.4 Materialien aus der Aufbereitung von Rückständen oder sonstigen überwachten Materialien (Verwertung, Recycling) 82 4.4.1 Schmelzanlage GERTA ...................................................................................................................82 4.4.2 Quecksilberrezyklierung der Fa. GMR Leipzig.................................................................................83 4.4.3 Verbrennungsanlage der Fa. Infraserv.............................................................................................85 4.5 Zusammenfassende Bewertung der Rechercheergebnisse 86 5 Aktueller Sachstand zu Art und Mengenaufkommen anderer Materialien .....................................87 5.1 Vorbemerkung 87 5.2 Zuordnungsbereich 3: Materialien aus anzeigebedürftigen Arbeiten 88 5.2.1 Arbeiten mit thorierten Schweißelektroden ......................................................................................88 5.2.2 Handhabung thorierter Gasglühkörper.............................................................................................89 5.2.3 Verwendung von natürlichem Uran oder natürlichem Thorium zu chemischen Zwecken ................91 5.2.4 Handhabung thorierter Legierungen ................................................................................................92 5.2.5 Arbeiten mit uran- oder thoriumhaltigen Produkten..........................................................................93 5.3 Zuordnungsbereich 4: Abfälle aus dem Zusatz radioaktiver Stoffe zu Konsumgütern 93 5.3.1 Herstellung von thorierten Schweißelektroden.................................................................................93 5.3.2 Herstellung von Gasglühkörpern/-strümpfen....................................................................................94 5.3.3 Herstellung von Lampen mit thorierten Elektroden ..........................................................................95 5.3.4 Verwendung von Uran bei der Herstellung von Produkten ..............................................................95 5.3.5 Thorierte Oberflächenvergütung in der Optik ...................................................................................96 5.3.6 Produkte mit Zusatz von Mineralen erhöhter Radioaktivität .............................................................96 5.4 Zuordnungsbereich 5: Funde und Erlangen der tatsächlichen Gewalt 97 5.4.1 Materialien aus Funden....................................................................................................................97 5.4.2 Materialien durch Erlangen der tatsächlichen Gewalt ....................................................................101 5.5 Zuordnungsbereich 6: Abfälle aus dem Umgang mit Stoffen 102 5.6 Ergänzende Angaben zum Mengenaufkommen 103 5.6.1 Bestände an Thorium und Radium in Landessammelstellen und Lagern ......................................103 5.6.2 Import von Abfällen nach KrW-/AbfG .............................................................................................104 5.7 Zusammenfassende Bewertung der Rechercheergebnisse zu anderen Materialien 107 6 Erstellung eines Aktivitäts-Mengengerüstes für NORM-Rückstände .......................................... 108 6.1 Vorbemerkung 108 6.2 Zuordnungsbereich 1: Überwachungsbedürftige Rückstände 110 6.2.1 Rückstände der Erdöl- und Erdgas-Industrie .................................................................................110 6.2.2 Rückstände aus der Verarbeitung von Rohphosphat.....................................................................113 6.2.3 Rückstände der Gewinnung und Aufbereitung von Bauxit .............................................................114 6.2.4 Rückstände aus der Aufbereitung von Columbit, Pyrochlor, Mikrolyth...........................................115 6.2.5 Rückstände der Aufbereitung von Seltenen-Erden-Mineralen .......................................................117 6.2.6 Rückstände aus der Gewinnung und Aufbereitung anderer Rohstoffe ..........................................117 6.2.7 Rückstände aus der Rauchgasreinigung der Roheisenmetallurgie (Primärverhüttung) .................119 6.2.8 Rückstände aus der Rauchgasreinigung der Nichteisenmetallurgie (Primärverhüttung) ...............120 6.2.9 Formstücke ....................................................................................................................................121 6.2.10 Hinterlassenschaften......................................................................................................................122 6.3 Zuordnungsbereich 2: Sonstige überwachte Rückstände 124 6.3.1 Materialien der Wasserwirtschaft ...................................................................................................124 6.3.1.1 Wasserwerksschlämme ............................................................................................................124 6.3.1.2 Materialien aus der Nutzung von Mineral- und Heilwasser .......................................................125 6.3.2 Flusssedimente..............................................................................................................................126 6.3.3 Mineralsande und mineralsandhaltige Produkte ............................................................................126 6.4 Materialien aus der Aufbereitung von Rückständen / sonstigen überwachten Materialien 127 6.4.1 Schmelzanlage GERTA .................................................................................................................127 6.4.2 Quecksilberrezyklierung der Fa. GMR Leipzig...............................................................................128 6.5 Zusammengefasstes Aktivitäts-Mengengerüst für NORM-Rückstände 128 Magdeburg-Dresden-Darmstadt BfS Vorhaben SR 2416 K.-Nr. 5.18.003.1.1 Seite 3 von 225

Heizkraftwerkes zur Verbrennung von Rest- und Ersatzbrennstoffen zur energetischen Versorgung der Anlage zur Herstellung von Wellpappenrohpapier mit Dampf und zur Stromerzeugung

Die Progroup Power 2 GmbH plant die Errichtung und den Betrieb eines EBS-Heizkraftwerkes auf dem Standort in Sandersdorf-Brehna. Im August 2020 ist am gleichen Standort die Papiermaschine der Progroup PaperPM3 GmbH zur Herstellung von Wellpappenrohpapier in Betrieb gegangen. Im Rahmen der bestehenden Genehmigungen wurde auch eine Dampfkesselanlage für die Papiermaschine 3 (PM3) beantragt und errichtet. Diese besteht im Wesentlichen aus 4 erdgasbefeuerten Dampfkesseln mit jeweils 36 MW Feuerungswärmeleistung, einer Niederdruck-Dampfturbine sowie einer Zusatzwasser- und Kondensataufbereitung. Zur zukünftigen nachhaltigen Dampfversorgung der PM3 soll neben der bestehenden Dampfkesselanlage durch die Progroup Power 2 GmbH ein eigenständig genehmigtes EBS-Heizkraftwerk "Power 2" errichtet und betrieben werden. Das EBS-Heizkraftwerk "Power 2" besteht aus einem Reststoffkessel, einer Dampfturbine, Brennstoff- und Aschelager sowie Nebenanlagen. Das neue Heizkraftwerk dient der Versorgung der Papiermaschine mit Dampf, sowie der thermischen Verwertung von in der Papierproduktion anfallenden Reststoffen. Zur Steigerung des Nutzungsgrades wird in Kraft-Wärme-Kopplung zusätzlich Strom erzeugt. Das neue Heizkraftwerk kann den Bedarf der Papiermaschine annährend decken, wodurch der Einsatz von fossilem Erdgas in der bestehenden Dampfkesselanlage weitgehend verdrängt wird. Die Regelversorgung wird demzufolge über den neuen Reststoffkessel erfolgen. Die Erdgaskessel dienen künftig nur noch dem Ausgleich von Lastspitzen und als Reserveeinheiten (Spitzenlast- und Reservekessel).

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