Kartendienst des Recycling Atlas der Bundesrepublik Deutschland. Die Karte der Metall-Recycling-Standorte der Bundesrepublik Deutschland wird von der Deutschen Rohstoffagentur in der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe veröffentlicht. Sie zeigt die Standorte von Metall-Recycling-Betriebsstandorten für die Metalle Aluminium, Blei, Edelmetalle, Eisen/Stahl, Kupfer, Magnesium, Multi-Metall (Standorte, die komplexe Metallsysteme recyceln), Multi-Metall-Batterie (Standorte, die Metalle aus der Verwertung von komplexen Batteriesystemen recyceln), Nickel, Refraktärmetalle, Zink, Zinn und Quecksilber. Zusätzlich können Informationen wie Standortkapazitäten und Recycling-Input-Rates abgefragt werden.
Verbesserungen durch das novellierte ElektroG sind ab 2022 zu erwarten 947.067 Tonnen Elektroaltgeräte wurden 2019 von den Kommunen, Händlern und Herstellern in Deutschland gesammelt, zeigt eine aktuelle Auswertung des Umweltbundesamts (UBA). Dies entspricht einer Sammelquote von 44,3 Prozent. Das seit 2019 in allen EU-Ländern geltende Mindestsammelziel von 65 Prozent wurde demnach deutlich (um rund 443.000 Tonnen) verfehlt. Das novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sieht ab 2022 neue Pflichten zur Rücknahme von Elektroaltgeräten sowie besseren Information der Verbraucherinnen und Verbraucher vor, um die Sammelmenge zu erhöhen. UBA-Präsident Dirk Messner: „Die Änderungen sind ein wichtiger Schritt. Zum Beispiel sollen ab dem 1. Juli 2022 auch Lebensmitteldiscounter Elektroaltgeräte zurücknehmen – so kann die Altgeräteentsorgung verbrauchernah und gleich mit dem Wocheneinkauf erledigt werden. Bis sich die Novellierungen allerdings in den Zahlen niederschlagen, wird weitere Zeit vergehen. Auch Handel, Hersteller und die Kommunen müssen sich stärker einbringen und Sammel- und Rücknahmemöglichkeiten weiter verbessern, beispielsweise durch besser erreichbare Wertstoffhöfe oder flexiblere Annahmezeiten. Immer noch werden zu viele Altgeräte abseits der korrekten Pfade entsorgt.“ Mit dem Ziel, das Verursacherprinzip im Hinblick auf Sammlung und Entsorgung von Elektrogeräten zu stärken und die Sammelquote von 65 Prozent zu erreichen und langfristig sicherzustellen, arbeitet das UBA bereits an konkreten Strategien zur erweiterten Herstellerverantwortung. Dirk Messner: „Wir müssen die Akteure – vom Hersteller über den Handel bis zu den Kommunen – noch stärker als bisher in die Verantwortung nehmen. Auf dem Weg zu einer echten Kreislaufwirtschaft müssen deutlich mehr Altgeräte gesammelt, mehr Altgeräte zur Wiederverwendung vorbereitet, Schadstoffe sicher aus dem Materialkreislauf ausgeschleust und Rohstoffe in großer Menge zurückgewonnen werden. Um den Einsatz von Rezyklaten zu stärken, ist zum Beispiel auch eine Bepreisung von Primärrohstoffen denkbar.“ Ziel ist, den Produktstrom insgesamt – also von der Rohstoffherstellung über das Produktdesign, das Konsumverhalten und die Entsorgung bis hin zur Bereitstellung von Sekundärrohstoffen – in Richtung einer echten zirkulären Ökonomie zu entwickeln. Untersuchungen zeigen, dass viele Bürgerinnen und Bürger nicht ausreichend über Entsorgungsmöglichkeiten und -pflichten informiert sind. Immer noch werden zu viele Altgeräte nicht korrekt entsorgt: So landen kleine Altgeräte wie elektrische Zahnbürsten oder Wecker noch häufig im Restmüll oder werden bei den Verpackungsabfällen entsorgt. Oder sie bleiben unentsorgt in Schubläden und Kellern liegen. Große Altgeräte wie Waschmaschinen und gewerblich genutzte Elektrogeräte werden oft von nicht zertifizierten Schrottplätzen und (Schrott-)Sammlern gesammelt. Im Rahmen eines Forschungsvorhabens lässt das UBA aktuell diese illegalen Wege untersuchen, um Maßnahmen dagegen zu entwickeln. Gleichzeitig nimmt die Menge an neuen Elektrogeräten stetig und deutlich zu. 2019 wurden 2,9 Millionen Tonnen neue Geräte gezählt, das ist ein Anstieg um gut 60 Prozent gegenüber 2013. Der enorme Anstieg ist teilweise durch die Erweiterung des Anwendungsbereichs des ElektroG begründet. So fallen seit Februar 2016 auch Photovoltaikmodule, die eine sehr lange Lebensdauer haben, unter das ElektroG und seit August 2018 im Rahmen des neu eingeführten offenen Anwendungsbereichs („ open scope “) auch Produkte mit fest verbauter elektrischer Funktion wie Textilien (z. B. beleuchtete bzw. „blinkende“ Schuhe oder Kleidung) oder Möbel (z. B. elektrische Massagesessel, Gaming-Sessel mit integrierten Lautsprechern oder LED-Beleuchtung). Seit Mai 2019 werden außerdem passive Geräte wie Kabel, Steckdosen oder Lichtschalter vom Anwendungsbereich erfasst. Aber auch kürzere Nutzungsdauern, eine steigende Anzahl von Privathaushalten, mehr Geräte pro Haushalt oder durchschnittlich höhere Gewichte pro Gerät sowie generell größere Geräte, z. B. bei Kühlschränken oder Fernsehern, tragen dazu bei, dass die Gesamtmasse der Geräte jährlich steigt. Erste Maßnahmen zur Steigerung der Altgerätesammelmenge werden durch das Anfang 2021 novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) umgesetzt. Es tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. So müssen beispielsweise ab 1. Juli 2022 auch Lebensmittelhändler (z. B. Supermärkte und Discounter) mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern Altgeräte kostenfrei zurücknehmen, wenn sie mehrmals im Jahr oder dauerhaft Neugeräte anbieten. Der Elektrogerätehandel muss ab nächstem Jahr außerdem stärker über Rücknahmepflichten und Rückgabemöglichkeiten informieren. Auch sollen alle Sammel- und Rücknahmestellen einheitlich gekennzeichnet werden.
In den vergangenen 10 Jahren ist das Aufkommen von Verpackungen EU-weit um fast 18 Prozent gestiegen, wobei rund 66 Prozent der Verpackungsabfälle dem Recycling zugeführt wurden. Die Revision der Verpackungsrichtlinie sollte daher vor allem dazu beitragen, die Abfallvermeidung, die Recyclingfähigkeit von Verpackungen und den Rezyklateinsatz zu stärken und Informationsanforderungen weiter zu entwickeln. Die materiellen Anforderungen sollten in der Richtlinie selbst festgelegt werden, ergänzt durch die Möglichkeit, bei Bedarf weitergehende Anforderungen an bestimmte Verpackungsarten in nachgeordneten Rechtsakten zu regeln. In einem „Scientific Opinion Paper“ legt das Umweltbundesamt hierzu ein Regelungskonzept und Empfehlungen vor. Veröffentlicht in Scientific Opinion Paper.
Das Recycling von Kunststoffabfällen und der Einsatz von Kunststoffrezyklaten in Neuprodukten schonen Primärrohstoffe und sparen gegenüber der Produktion aus Rohöl Energie und CO 2 -Emissionen ein. Unter den Verwertungsverfahren ist das Recycling, d.h. die werkstoffliche Verwertung, meist die umweltfreundlichste Entsorgungsvariante. In der Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes steht die werkstoffliche Verwertung von Abfällen konsequenterweise an oberster Stelle der Verwertungsoptionen. Dennoch werden Kunststoffabfälle in Deutschland überwiegend energetisch verwertet. Das Recycling von Kunststoffabfällen stagniert seit Jahren auf niedrigem Niveau. Und das, obwohl deutlich mehr Kunststoffe diesen Verwertungsweg gehen könnten. Die Ursachen sind vielfältig. Daher ist auch ein Bündel an Maßnahmen und Instrumenten erforderlich, die auf den Abbau von Hemmnissen und die Förderung des hochwertigen Kunststoffrecyclings und Rezyklateinsatzes abzielen. Welche das aus Sicht des Umweltbundesamtes sein sollten, stellen wir in diesem Papier vor. Veröffentlicht in Position.
Mit dem Ziel, das Kunststoffrecycling weiter zu steigern, wurden in diesem Vorhaben die Verfahren und Prozesse der werkstofflichen Verwertung von Kunststoffabfällen in den Blick genommen – von der Sortierung über die Aufbereitung bis hin zu einem erneuten Einsatz in der Produktion. Ausgehend von der Beschreibung des Standes der Technik wurden mögliche, innovative technische Optimierungspotenziale identifiziert und dargestellt, die zur Verbesserung der Rezyklatqualitäten und ihren Einsatzmöglichkeiten in Neuprodukten beitragen können. Für eine Bewertung der Umweltwirkungen der technischen Innovationen im Vergleich zum Stand wurden ökobilanzielle Berechnungen vorgenommen. Veröffentlicht in Texte | 92/2021.
Das Schließen von Materialkreisläufen ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer Kreislaufwirtschaft. Die Kurzexpertise setzt sich mit der Fragestellung auseinander, wie der Einsatz von Post-Consumer-Recycling-Kunststoffen in energieverbrauchsrelevanten Geräten gestärkt werden kann. Dabei wird vor allem die technische und regulatorische Machbarkeit einer Rezyklateinsatzquote untersucht. Basierend auf einer Analyse des Stands des Einsatzes von Recycling-Kunststoffen in Geräten sowie der aktuell verfügbarer Nachweissysteme wurden Politikempfehlungen erarbeitet, wie der Einsatz von Kunststoffrezyklaten gesteigert werden kann und diese in einem Fachgespräch mit relevanten Akteuren diskutiert. Veröffentlicht in Texte | 24/2021.
In dieser Studie werden detailliert dargestellt: die Verwendung von Kunststoffprodukten und Möglichkeiten des Rezyklateinsatzes im Baubereich, verwendete Kunststoffmengen, Rücknahmesysteme, Verwertungstechniken, aktueller Rezyklateneinsatz und Bauproduktverpackungen aus Kunststoff. Potentiale zur Steigerung des hochwertigen Rezyklateinsatzes wurden identifiziert und bestehende Hürden und Handlungsoptionen für Politik und Wirtschaft dargestellt. Aktueller Rezyklateinsatz sowie technische und mengenmäßige Potentiale sind stark abhängig vom Einsatzbereich der Kunststoffe. Die größten Hürden für einen Rezyklateinsatz sind dabei Produktlebensdauer, Rückbaufähigkeit und technische Anforderungen. Veröffentlicht in Texte | 151/2021.
In den vergangenen 10 Jahren ist das Aufkommen von Verpackungen EU-weit um fast 18 Prozent gestiegen, wobei rund 66 Prozent der Verpackungsabfälle dem Recycling zugeführt wurden. Die Revision der Verpackungsrichtlinie sollte daher vor allem dazu beitragen, die Abfallvermeidung, die Recyclingfähigkeit von Verpackungen und den Rezyklateinsatz zu stärken und Informationsanforderungen weiter zu entwickeln. Die materiellen Anforderungen sollten in der Richtlinie selbst festgelegt werden, ergänzt durch die Möglichkeit, bei Bedarf weitergehende Anforderungen an bestimmte Verpackungsarten in nachgeordneten Rechtsakten zu regeln. In einem "Scientific Opinion Paper" legt das Umweltbundesamt hierzu ein Regelungskonzept und Empfehlungen vor. Quelle: www.umweltbundesamt.de
Dieser Bericht beleuchtet die Kreislaufführung von Kunststoffen in ihrem zweitgrößten Anwendungsbereich, den Bauprodukten. Er untersucht Produktion, Rücknahme und Recycling von Bauprodukten aus Kunststoff, sowie den Einsatz von Kunststoffrezyklaten in Bauprodukten. Zusätzlich werden Kunststoffverpackungen von Bauprodukten behandelt. Die aktuelle Produktion von Baukunststoffen wird nach Mengen, Sorten und Produkten differenziert dargestellt, ebenso wie das sich entwickelnde anthropogene Kunststofflager. Die mengenmäßig relevanten Kunststoffsorten sind Polyvinylchlroid (PVC), Polyethylen (PE), expandiertes Polystyrol (EPS) und Polyurethan (PUR). Sie sind vor allem in Rohren, Profilen und Dämmungen verbaut. Die verschiedenen Rücknahmesysteme für Baukunststoffe werden vergleichend dargestellt und ihr Beitrag zum Recycling bewertet. Einzelne dieser Rücknahmesysteme ermöglichen ein hochwertiges Recycling. Die Recyclingtechnologien für Bauprodukte werden vorgestellt und die Thematik von Additiven als Hürden für ein hochwertiges Recycling behandelt. Die Chancen und Hindernisse des Rezyklateinsatzes in Bauprodukten werden aus der Schnittmenge der verfügbaren Technologien, des Rezyklatangebotes und der Anforderungen an Bauprodukte aus Kunststoff abgeleitet. In Abhängigkeit einiger Faktoren, wie z. B. Rezyklatquellen, Degradation oder Produktanforderungen, muss im Einzelfall abgewogen werden, ob bzw. wie viel Recyclingmaterial eingesetzt werden kann. Grundsätzlich besteht aber Potenzial für die Steigerung des Rezyklateinsatzes. Der Einsatz von Kunststoffen als Verpackungsmaterial für Bauprodukte wird dargestellt und die Möglichkeit des Rezyklateinsatzes in diesen Verpackungen beleuchtet. Der Bericht schließt mit Empfehlungen an unterschiedliche Akteure, wie der Rezyklateinsatz in Bauprodukten und deren Verpackungen gefördert werden kann. Wichtige Punkte sind hierbei die Einführung einer Rezyklatquote für Folien als Bauproduktverpackungen und die Beschreibung von Recyclingmöglichkeiten und Rezyklatgehalt in der technischen Dokumentation von Bauprodukten. Quelle: Forschungsbericht
Dieser Bericht beleuchtet die Kreislaufführung von Kunststoffen in ihrem zweitgrößten Anwendungsbereich, den Bauprodukten. Er untersucht Produktion, Rücknahme und Recycling von Bauprodukten aus Kunststoff, sowie den Einsatz von Kunststoffrezyklaten in Bauprodukten. Zusätzlich werden Kunststoffverpackungen von Bauprodukten behandelt. Die aktuelle Produktion von Baukunststoffen wird nach Mengen, Sorten und Produkten differenziert dargestellt, ebenso wie das sich entwickelnde anthropogene Kunststofflager. Die mengenmäßig relevanten Kunststoffsorten sind Polyvinylchlroid (PVC), Polyethylen (PE), expandiertes Polystyrol (EPS) und Polyurethan (PUR). Sie sind vor allem in Rohren, Profilen und Dämmungen verbaut. Die verschiedenen Rücknahmesysteme für Baukunststoffe werden vergleichend dargestellt und ihr Beitrag zum Recycling bewertet. Einzelne dieser Rücknahmesysteme ermöglichen ein hochwertiges Recycling. Die Recyclingtechnologien für Bauprodukte werden vorgestellt und die Thematik von Additiven als Hürden für ein hochwertiges Recycling behandelt. Die Chancen und Hindernisse des Rezyklateinsatzes in Bauprodukten werden aus der Schnittmenge der verfügbaren Technologien, des Rezyklatangebotes und der Anforderungen an Bauprodukte aus Kunststoff abgeleitet. In Abhängigkeit einiger Faktoren, wie z. B. Rezyklatquellen, Degradation oder Produktanforderungen, muss im Einzelfall abgewogen werden, ob bzw. wie viel Recyclingmaterial eingesetzt werden kann. Grundsätzlich besteht aber Potenzial für die Steigerung des Rezyklateinsatzes. Der Einsatz von Kunststoffen als Verpackungsmaterial für Bauprodukte wird dargestellt und die Möglichkeit des Rezyklateinsatzes in diesen Verpackungen beleuchtet. Der Bericht schließt mit Empfehlungen an unterschiedliche Akteure, wie der Rezyklateinsatz in Bauprodukten und deren Verpackungen gefördert werden kann. Wichtige Punkte sind hierbei die Einführung einer Rezyklatquote für Folien als Bauproduktverpackungen und die Beschreibung von Recyclingmöglichkeiten und Rezyklatgehalt in der technischen Dokumentation von Bauprodukten. Quelle: Forschungsbericht
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