Rheinschifffahrtspolizeiverordnung ( RheinSchPV ) vom 19. Dezember 1994 ( BGBl. II Seite 3816) Verordnung zur Einführung der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung ( RheinSchPEV ) geändert durch Artikel 2 der Ersten Verordnung zur Änderung rheinschifffahrtspolizeilicher Vorschriften vom 19. August 1998 (BGBl. 1998 II Seite 2260), Artikel 1 der Dritten Verordnung zur Änderung rheinschifffahrtspolizeilicher Vorschriften vom 08. August 2003 (BGBl. 2003 II Seite 788), Artikel 1 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung zur Änderung rhein- und moselschifffahrtspolizeilicher Vorschriften vom 19. Dezember 2003 (BGBl. 2003 II Seite 2132), Artikel 1 Absatz 1 der Zweiten Verordnung zur Änderung rhein- und moselschifffahrtspolizeilicher Vorschriften vom 12. Januar 2006 (BGBl. 2006 II Seite 58), Artikel 1 Nummer 1 der Dritten Verordnung zur Änderung rhein- und moselschifffahrtspolizeilicher Vorschriften vom 10. Juli 2007 (BGBl. 2007 II Seite 874), Artikel 1 Nummer 6 bis 15 der Verordnung zur Einführung der Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein (Rheinschiffspersonaleinführungsverordnung RheinSchPersEV ) vom 16. Dezember 2011 (BGBl. 2011 II Seite 1300), Artikel 3 der Vierten Verordnung zur Änderung rhein- und moselschifffahrtspolizeilicher Vorschriften vom 21. Juni 2012 (BGBl. 2012 II Seite 618), Anlage 2 zu Artikel 1 der Fünften Verordnung zur Änderung rhein- und moselschifffahrtspolizeilicher Vorschriften vom 21. März 2014 (BGBl. 2014 II Seite 242), Artikel 1 der Vierten Verordnung zur Änderung rheinschifffahrtspolizeilicher Vorschriften vom 22. Oktober 2014 (BGBl. 2014 II Seite 738), Artikel 3 der Sechsten Verordnung zur Änderung rhein- und moselschifffahrtspolizeilicher Vorschriften vom 29. Juli 2015 (BGBl. 2015 II Seite 1014), Artikel 1 der Siebten Verordnung zur Änderung rhein- und moselschifffahrtspolizeilicher Vorschriften vom 17. Juni 2016 (BGBl. 2016 II Seite 698), Artikel 1 der Neunten Verordnung zur Änderung rhein- und moselschifffahrtspolizeilicher Vorschriften vom 01. Mai 2018 (BGBl. 2018 II Seite 170), Artikel 3 und 4 der Fünften Verordnung zur Änderung rheinschifffahrtspolizeilicher Vorschriften vom 14. September 2018 (BGBl. 2018 II Seite 378), Artikel 1 der Fünften Verordnung zur Änderung rheinschifffahrtspolizeilicher Vorschriften vom 14. September 2018 (BGBl. 2018 II Seite 378), Artikel 3 der Sechsten Verordnung zur Änderung rheinschifffahrtspolizeilicher Vorschriften vom 05. November 2018 (BGBl. 2018 II Seite 490), Artikel 1 der Siebten Verordnung zur Änderung rheinschifffahrtspolizeilicher Vorschriften vom 06. Juni 2019 (BGBl. 2019 II Seite 474), Artikel 1 der Achten Verordnung zur Änderung rheinschifffahrtspolizeilicher Vorschriften vom 08. November 2019 (BGBl. 2019 II Seite 907), Artikel 1 der Zehnten Verordnung zur Änderung rhein- und moselschifffahrtspolizeilicher Vorschriften vom 02. Juni 2020 (BGBl. 2020 II Seite 346), Artikel 1 der Elften Verordnung zur Änderung rhein- und moselschifffahrtspolizeilicher Vorschriften vom 15. September 2020 (BGBl. 2020 II Seite 699), Artikel 2 der Zwölften Verordnung zur Änderung rhein- und moselschifffahrtspolizeilicher Vorschriften vom 20. Mai 2021 (BGBl. 2021 II Seite 442), Artikel 1 der Zwölften Verordnung zur Änderung rhein- und moselschifffahrtspolizeilicher Vorschriften vom 20. Mai 2021 (BGBl. 2021 II Seite 442), Artikel 1 der Dreizehnten Verordnung zur Änderung rhein- und moselschifffahrtspolizeilicher Vorschriften vom 16. Februar 2022 (BGBl. 2022 II Seite 82), Artikel 1 Satz 1 Nummer 1 der Dreizehnten Verordnung zur Änderung rhein- und moselschifffahrtspolizeilicher Vorschriften vom 16. Februar 2022 (BGBl. 2022 II Seite 82), Artikel 1 der Neunten Verordnung zur Änderung rheinschifffahrtspolizeilicher Vorschriften vom 10. August 2022 (BGBl. 2022 II Seite 444), Erste Verordnung zur Änderung der Vierundzwanzigsten Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung vom 09. Februar 2023 (BGBl. 2023 II Nummer 62), Artikel 1 der Ersten Verordnung zur Änderung rheinschifffahrtspolizeilicher Vorschriften und weiterer Vorschriften des Binnenschifffahrtsrechts vom 05. April 2023 (BGBl. 2023 II Nummer 105), Artikel 1 der Vierzehnten Verordnung zur Änderung rhein- und moselschifffahrtspolizeilicher Vorschriften vom 16. Mai 2023 (BGBl. 2023 II Nummer 141), Artikel 1 der Fünfzehnten Verordnung zur Änderung rhein- und moselschifffahrtspolizeilicher Vorschriften vom 22. November 2023 (BGBl. 2023 II Nummer 321), Artikel 1 der Sechzehnten Verordnung zur Änderung rhein- und moselschifffahrtspolizeilicher Vorschriften vom 11. März 2024 (BGBl. 2024 II Nummer 97), § 1 der Fünfundvierzigsten Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (45. RheinSchPVAbweichV ) vom 16. Juli 2024 (BGBl. 2024 II Nummer 280), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Ersten Verordnung zur Änderung rhein- und moselschifffahrtspolizeilicher Vorschriften und weiterer Vorschriften des Binnenschifffahrtsrechts vom 05. August 2025 (BGBl. 2025 II Nummer 216). Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV) Erster Teil Auf der gesamten Rheinstrecke anwendbare Bestimmungen (Kapitel 1 bis Kapitel 8) Zweiter Teil Sonderbestimmungen für einzelne Strecken (Kapitel 9 bis Kapitel 14) Dritter Teil Umweltbestimmungen (Kapitel 15) Anlagen Die Anordnungen vorübergehender Art sind jeweils in roter Schrift eingearbeitet. Download Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV) Stand: 01. Januar 2026
Greenpeace hat den Rhein mehrmals auf primäre Mikroplastikpartikel mit dem Schwerpunkt Microbeads untersucht und entsprechende Berichte zu den Ergebnissen veröffentlicht. Bei einer ersten Untersuchung im Jahr 2019 wurden 22 Proben zwischen Duisburg und Basel genommen und bis zu 7,2 Partikel pro Kubikmeter bei Köln-Stammheim gefunden. Ein Jahr später war Greenpeace für Untersuchungen wieder auf dem Rhein, dieses Mal zwischen Duisburg und Monheim. Während der Schiffstour wurden 44 Proben genommen, wobei die höchste Konzentration an Mikroplastikpartikeln bei 3,3 Partikeln pro Kubikmeter (Höhe Dormagen) lag. Eine Besonderheit stellten stündliche Probenahmen über 24-Stunden dar, die Greenpeace jeweils stromaufwärts und stromabwärts am Chempark Dormagen und am Chempark Krefeld-Uerdingen durchführte. Die Ergebnisse bestätigten, dass kontinuierlich Mikroplastikpartikel den Rhein stromabwärts gelangen. Die Mikroplastik-Konzentration war nachts niedriger als tagsüber. Darüber hinaus hat Greenpeace Mikroplastikpartikel in Sedimentproben vom Flussufer nachgewiesen. Greenpeace hat im Jahr 2021 weitere Untersuchungen durchgeführt. Die höchste Konzentration an Mikroplastikpartikeln lag bei 1,1 Partikeln pro Kubikmeter in einer Probe, die bei Dormagen entnommen wurde. Letztlich konnte Greenpeace in allen Wasserproben, die während der Schiffstouren genommen wurde, primäres Mikroplastik nachweisen. Die Greenpeace-Expert:innen Manfred Santen und Daniela von Schaper haben das Projekt im Jahr 2020 geleitet.
null Abruf der Feinstaubwerte in der Neujahrsnacht für Baden-Württemberg Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der baden-württembergischen Redaktionen, wenn Sie sich für die Entwicklung der Feinstaubwerte in der Silvesternacht interessieren und aktuell am 01.01.2026 oder 02.01.2026 berichten möchten, erinnern wir Sie daran, dass Sie die Werte auf unserer Webseite Immissionsdaten Baden-Württemberg selbst abrufen können, und zwar für alle Messstellen, an denen wir Feinstaub PM10 kontinuierlich messen. Dies betrifft Standorte im städtischen und ländlichen Hintergrund sowie einige verkehrsnahe Standorte. Anleitung: Abruf von gemessenen Werten für Feinstaub PM10 auf den Webseiten der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Möchten Sie die Entwicklung der Feinstaubwerte verfolgen, rufen Sie unsere Webseite: Themen/Luft/Aktuelle Messwerte/Tabelle auf. Um eine Übersicht über die höchsten Werte des Tages zu erlangen, wählen Sie die Funktion „Tabelle“ sowie den Luftschadstoff „Feinstaub PM10“. Hier können Sie den höchsten Wert des Tages und des Vortages ablesen. Die Tabelle ist sortierbar. Um den zeitlichen Verlauf und die Konzentration zu einer bestimmten Uhrzeit ablesen zu können, wechseln Sie zur Funktion Diagramm , wählen die entsprechende Station aus und fahren mit Ihrem Maus-Cursor entlang der Kurve im Diagramm zur höchsten Stelle am entsprechenden Tag. So können Sie die Uhrzeit ermitteln, zu der der höchste 24h-Mittelwert (in µg/m³) ermittelt wurde. In der Grafik darunter finden Sie die Stundenmittelwerte. Auch hier fahren Sie mit Ihrem Maus-Cursor an der Kurve im Diagramm entlang zur höchsten Stelle am entsprechenden Tag. So können Sie sich den höchsten Stundenmittelwert (in µg/m³) des Tages anzeigen lassen. Rückblick: Feinstaubwerte in der Silvesternacht in den vergangenen Jahren Erhöhte Werte meist kurz nach Mitternacht In den vergangenen Jahren kam es in der Silvesternacht meist kurz nach Mitternacht zum Anstieg der Feinstaubwerte an den wohnortnahen LUBW-Messstellen zur Überwachung der Luftqualität. Der Rauch von gezündeten Böllern und Raketen besteht zum großen Teil aus Feinstaub und führt häufig zu einer erhöhten Feinstaubbelastung in der Luft. Dauer und Höhe der Belastung hängen von den Emissionen und den Witterungsverhältnissen ab. Aber auch in den vergangenen Jahren war die Belastung der Luft mit Feinstaub unterschiedlich stark ausgeprägt. Die meteorologischen Größen Wind, Temperatur und Niederschlag haben Auswirkungen auf die Austauschbedingungen in der Luft. Im Winter bestehen während ausgeprägten Hochdruckwetterlagen häufig schlechte Ausbreitungsbedingungen mit geringen Windgeschwindigkeiten und einer stabilen Schichtung der Atmosphäre (Inversionswetterlage). Vereinfacht gesagt: Ist es windig, wird die Feinstaubbelastung meist innerhalb von wenigen Stunden verweht; haben wir eine Inversionswetterlage, kann sich eine erhöhte Belastung auch über einen Tag und mehr in der Luft halten. Informationen zu den meteorologischen Bedingungen während der Silvesternacht finden Sie nun neu unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/luft/messwerte-meteorologie#karte . Es handelt sich um aktuelle meteorologische Messwerte des Luftmessnetzes Baden-Württemberg. Wichtiger Hinweis : Die meteorologischen Daten der LUBW durchlaufen keine qualitätssichernde Beurteilung, dennoch vervollständigen sie zusammen mit den Schadstoffdaten das Angebot und geben einen Einblick in die meteorologische Situation vor Ort. Weitere Informationen können Sie unseren Pressemitteilungen zur Neujahrsnacht aus den Jahren 2020 und 2018 entnehmen. Diese Meldungen geben die entsprechenden Entwicklungen für die beiden unterschiedlichen Wetterlagen sehr gut wieder: Inversionswetterlage 02.01.2020 Hohe Belastung der Luft mit Feinstaub am Neujahrstag Feinstaub: Vom Winde verweht 01.01.2018 Baden-Württemberg nach der Silvesternacht Nachfolgend finden Sie die verlinkte Liste der LUBW-Messstationen zur Überwachung der Luftqualität in Baden-Württemberg, an denen Feinstaub-PM10 erfasst wird: Messstelle Aalen Baden-Baden Bernhausen Biberach Eggenstein Freiburg Freiburg Schwarzwaldstraße Friedrichshafen Gärtringen Heidelberg Heilbronn Heilbronn Weinsberger Straße-Ost Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße Karlsruhe-Nordwest Kehl Konstanz Ludwigsburg Mannheim Friedrichsring Mannheim-Nord Neuenburg Pfinztal Karlsruher Straße Pforzheim Reutlingen Reutlingen Lederstraße-Ost Schramberg Oberndorfer Straße Schwarzwald-Süd Schwäbische Alb Schwäbisch Hall Stuttgart Am Neckartor Stuttgart Arnulf-Klett-Platz Stuttgart Hohenheimer Straße Stuttgart-Bad Cannstatt Tauberbischofsheim Tübingen Tübingen Mühlstraße Ulm Villingen-Schwenningen Weil am Rhein Wiesloch Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de
An der Station "Worms" mit der ID 41242 am Fluss Rhein wird der Wasserstand gemessen
Die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) erstellt Abflussprojektionen für Pegel in den Einzugsgebieten von Donau, Elbe, Ems, Rhein und Weser und stellt diese als Beitrag und Grundlage zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) über den DAS-Basisdienst "Klima und Wasser" bereit. Die Projektionen fußen auf den Szenarien und Daten, die auch den Berichten des Weltklimarates zugrunde liegen. Diese globalen Klimadaten werden durch Europäische Wetterdienste und Klimaforschungsinstitute für Europa regionalisiert. Für Deutschland und die internationalen Einzugsgebietsanteile werden diese Daten durch den Deutschen Wetterdienst (DWD) ebenfalls im Rahmen des DAS-Basisdienstes aufbereitet. Die BfG setzt die hydrometeorologischen Größen (Lufttemperatur, Niederschlag, Globalstrahlung, Wind, relative Luftfeuchte) und deren für die Zukunft projizierten Änderungen mittels eines Wasserhaushaltsmodells in Tageswerte hydrologischer Größen (u.a. Abfluss) um. Die hier bereitgestellten Daten basieren auf einem Klimadatenfundus, der im Kontext des 5. IPCC-Sachstandsberichts (IPCC, 2013) durch das globale Coupled Model Intercomparison Project Nr. 5 (CMIP5, Meehl und Bony, 2011) und den europäischen Teil des Coordinated Regional Climate Downscaling Experiment (EURO-CORDEX, Jacob et al., 2014) sowie nationale Modellaktivitäten (ReKliEs-De, Hübner et al., 2017) generiert wurden. Die rohen Klimamodelldaten wurden durch die BfG einer grundlegenden Prüfung unterzogen (Nilson, 2021; Nilson et al., 2014) um unplausible Projektionen auszuschließen. Auf Basis dieser Prüfung ergeben sich somit Ensembles von 16 Abflussprojektionen für das Hochemissionsszenario RCP8.5, 11 Projektionen für das mittlere Szenario RCP4.5 und 10 Simulationen für das bzgl. klimaschutzfortgeschritten optimistische RCP2.6-Szenario. Die verbliebenen Klimaprojektionen wurden durch den DWD aufbereitet. Zu den Aufbereitungsschritten gehört eine multivariate Biasadjustierung (Cannon, 2018) auf Basis des hydrometeorologischen Referenzdatensatzes HYRAS (Tageswerte; z.B. Rauthe et al., 2013) sowie eine räumliche Disaggregierung auf das ebenfalls von HYRAS vorgegebene Raster von 5 km x 5 km. Auf dieser Grundlage wurden durch die BfG Simulationen mit dem Wasserhaushaltsmodell LARSIM-ME (Version 2019; Fleischer et al., in Vorber.) durchgeführt und in die bereitgestellten 37 Abflussprojektionen generiert. Die Projektionen sind u.a. in Teile der Klimawirkungs- und Risikoanalyse des Bundes für Deutschland eingeflossen (KWRA 2021). Die Veröffentlichung der nächsten Risikoanalyse ist für 2028 geplant (KRA 2028). Die Pflege und Weiterentwicklung der Modelle und Daten erfolgt kontinuierlich u.a. im Rahmen der Ressortforschung der Bundesministerien für Verkehr und Umwelt.
Messstelle betrieben von STANDORT DUISBURG.
Aims: Floods in small and medium-sized river catchments have often been a focus of attention in the past. In contrast to large rivers like the Rhine, the Elbe or the Danube, discharge can increase very rapidly in such catchments; we are thus confronted with a high damage potential combined with almost no time for advance warning. Since the heavy precipitation events causing such floods are often spatially very limited, they are difficult to forecast; long-term provision is therefore an important task, which makes it necessary to identify vulnerable regions and to develop prevention measures. For that purpose, one needs to know how the frequency and the intensity of floods will develop in the future, especially in the near future, i.e. the next few decades. Besides providing such prognoses, an important goal of this project was also to quantify their uncertainty. Method: These questions were studied by a team of meteorologists and hydrologists from KIT and GFZ. They simulated the natural chain 'large-scale weather - regional precipitation - catchment discharge' by a model chain 'global climate model (GCM) - regional climate model (RCM) - hydrological model (HM)'. As a novel feature, we performed so-called ensemble simulations in order to estimate the range of possible results, i.e. the uncertainty: we used two GCMs with different realizations, two RCMs and three HMs. The ensemble method, which is quite standard in physics, engineering and recently also in weather forecasting has hitherto rarely been used in regional climate modeling due to the very high computational demands. In our study, the demand was even higher due to the high spatial resolution (7 km by 7 km) we used; presently, regional studies use considerably larger grid boxes of about 100 km2. However, our study shows that a high resolution is necessary for a realistic simulation of the small-scale rainfall patterns and intensities. This combination of high resolution and an ensemble using results from global, regional and hydrological models is unique. Results: By way of example, we considered the low-mountain range rivers Mulde and Ruhr and the more alpine Ammer river in this study, all of which had severe flood events in the past. Our study confirms that heavy precipitation events will occur more frequently in the future. Does this also entail an increased flood risk? Our results indicate that in any case, the risk will not decrease. However, each catchment reacts differently, and different models may produce different precipitation and runoff regimes, emphasizing the need of ensemble studies. A statistically significant increase of floods is expected for the river Ruhr in winter and in summer. For the river Mulde, we observe a slight increase of floods during summer and autumn, and for the river Ammer a slight decrease in summer and a slight increase in winter.
Die Pegelmessstelle Köln (ID: 479) befindet sich am Gewässer Rhein im Flusseinzugsgebiet Mittelrhein. Die Messstelle dient zur Messung des Wasserstands. Weiterhin wird der Abfluss an der Messstelle gemessen.
§ 7 Ausbildungsprogramme, Lehrgänge, Prüfungen, Sicherheitsausbildung (1) Ausbildungsprogramme im Sinne des § 10.01 Nummer 2 Buchstabe b sind die nach § 55 Absatz 1 Nummer 1 oder 3 oder Absatz 2 der Binnenschiffspersonalverordnung zugelassenen Ausbildungsprogramme oder die nach § 55 Absatz 3 der Binnenschiffspersonalverordnung zugelassenen Weiterbildungsprogramme für die Betriebsebene. (2) Ausbildungsprogramm im Sinne des § 10.01 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb ist das nach § 55 Absatz 1 der Binnenschiffspersonalverordnung zugelassene Ausbildungsprogramm. (3) Ausbildungsprogramm im Sinne des § 10.01 Nummer 3 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa der Rheinschiffspersonalverordnung ist das nach § 55 Absatz 3 der Binnenschiffspersonalverordnung zugelassene Weiterbildungsprogramm für die Betriebsebene. (4) Ausbildungsprogramm im Sinne des § 10.01 Nummer 4 Buchstabe b der Rheinschiffspersonalverordnung ist das nach § 55 Absatz 1 der Binnenschiffspersonalverordnung zugelassene Ausbildungsprogramm. (5) Ausbildungsprogramm im Sinne des § 10.01 Nummer 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa der Rheinschiffspersonalverordnung ist das nach § 55 Absatz 1 oder Absatz 2 der Binnenschiffspersonalverordnung zugelassene Ausbildungsprogramm. (6) Ausbildungsprogramm im Sinne des § 12.01 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb der Rheinschiffspersonalverordnung ist das nach § 55 Absatz 2 der Binnenschiffspersonalverordnung zugelassene Ausbildungsprogramm. (7) Basislehrgang für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt im Sinne des § 16.02 Satz 2 Buchstabe a der Rheinschiffspersonalverordnung ist auch das durch § 55 Absatz 1 Nummer 1 der Binnenschiffspersonalverordnung zugelassene Ausbildungsprogramm mit dem Schwerpunkt Personenschifffahrt. (8) Die Prüfung für die besondere Berechtigung für das Befahren der Abschnitte des Rheins mit besonderen Risiken im Sinne des § 13.03 Nummer 5 in Verbindung mit der Anlage 5 der Rheinschiffspersonalverordnung besteht aus Antwort-Wahl-Aufgaben, sofern sich aus der Prüfungsordnung nach § 76 der Binnenschiffspersonalverordnung nichts anderes ergibt. (9) Grundlegende Sicherheitsausbildung im Sinne des § 10.01 Nummer 1 Buchstabe b der Rheinschiffspersonalverordnung ist eine grundlegende Sicherheitsausbildung, die zugelassen wurde nach § 53 der Binnenschiffspersonalverordnung oder der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaates der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt. Stand: 31. Januar 2026
Im Jahre 1818 wurde ein hölzerner Lattenpegel (Skalierung in hessischen Dezimalfuß) am linksseitigen Hebejoch der damaligen Schiffsbrücke errichtet und ab dem 1.12.1818 regelmäßig beobachtet. 1872 erfolgte die Umstellung auf das metrische System, 1878 wurde die Pegellatte an die Kaimauer oberhalb der Schiffsbrücke versetzt. 1896 wurde ein Pegelhaus zur Aufnahme eines selbstschreibenden Luftdruckpegels eingerichtet (1929 durch Schwimmerschreibpegel ersetzt). Durch Kriegseinwirkung wurde der Schwimmerschreibpegel 1945 zerstört und das Pegelhaus stark beschädigt (nach 1947 wiederhergestellt). Seit Juli 1956 ist der Pegel mit Datenfernübertragung ausgestattet, seit Dezember 1969 mit einer Messwertansageeinrichtung. Durch den Betrieb der Mainschleusen, die Passagierschifffahrt am nahegelegenen Anleger, die Beseitigung von Resten der alten Römerbrücke direkt unterhalb des Pegels ca. 1860, durch Brückentrümmer der zerstörten Eisenbahn- und Straßenbrücken (von März 1945 bis 1947) wurden die Wasserstands- und Abflussverhältnisse z.T. erheblich beeinflusst. Änderungen der Höhe des Pegelnullpunktes über NN bzw. NHN: ab 1852: NN+ 80,811 m (80,625 m über Amsterdamer Pegel) ab 1881: NN+ 80,414 m (Preußische Landesaufnahme) ab 1909: NN+ 80,399 m (Ghzgl. Hydrogr. Bureau 1913) ab 1923: NN+ 80,376 m (HLfWG 1931) ab 01.11.1931: NN+ 80,385 m (HLfWG 1933) ab 01.11.1938: NN+ 78,385 m (Tieferlegung des Pegelnullpunkts) ab 01.01.1954: NN+ 78,430 m (neues System [DHHN 12]; die Höhenlage des Pegels zum Gelände hat sich nicht geändert) ab 01.07.1995: NHN+ 78,372 m (DHHN 92; die Höhenlage des Pegels zum Gelände hat sich nicht geändert) ab 01.11.2019: NHN+ 78,37 m (neues System [DHHN 2016]) Quellen: Ghzgl. Hydrogr. Bureau Darmstadt (1907): Die Pegel am Rhein Ghzgl. Hydrogr. Bureau Darmstadt (1913): Feinnivellement des Rheins Hess. Landesanst. f. Wetter u. Gewässerk. (HLfWG) (1931): Wasserstandsbewegungen an Hauptpegeln des Rheins 1921-1930 Hess. Landesanst. f. Wetter u. Gewässerk. (HLfWG) (1933): Wasserstandsbewegungen an Hauptpegeln des Rheins 1932 WSA Mainz (1966a): Pegelstammbuch Pegel I.O. Mainz (Bd. I: 1797-1964) WSA Mainz (1966b mit Ergänz.): Pegelstammbuch Pegel I.O. Mainz (Bd. II: ab 1965)
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 2364 |
| Europa | 26 |
| Kommune | 134 |
| Land | 1332 |
| Weitere | 704 |
| Wirtschaft | 1596 |
| Wissenschaft | 1856 |
| Zivilgesellschaft | 110 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 1 |
| Chemische Verbindung | 134 |
| Daten und Messstellen | 3161 |
| Ereignis | 21 |
| Förderprogramm | 677 |
| Gesetzestext | 1 |
| Hochwertiger Datensatz | 59 |
| Infrastruktur | 1879 |
| Kartendienst | 1 |
| Lehrmaterial | 2 |
| Software | 1 |
| Taxon | 138 |
| Text | 2559 |
| Umweltprüfung | 135 |
| Videomaterial | 1 |
| WRRL-Maßnahme | 284 |
| unbekannt | 502 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 2185 |
| Offen | 3400 |
| Unbekannt | 227 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 5774 |
| Englisch | 3040 |
| Leichte Sprache | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1707 |
| Bild | 94 |
| Datei | 2716 |
| Dokument | 2389 |
| Keine | 1611 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 2 |
| Webdienst | 3 |
| Webseite | 3682 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 1843 |
| Lebewesen und Lebensräume | 5810 |
| Luft | 1562 |
| Mensch und Umwelt | 5264 |
| Wasser | 4112 |
| Weitere | 5408 |