Das Projekt "Mykofloristische Untersuchungen im suedlichen Hessen" wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Darmstadt, Fachbereich 10 Biologie, Institut für Botanik.Nachdem eine pilzfloristische Untersuchung des Odenwaldes vorlaeufig abgeschlossen worden war, konnten deren Ergebnisse mit einzelnen weit verstreuten frueheren Befunden verglichen und dabei gezeigt werden, dass eine groessere Zahl selbst von auffaelligen Arten im Lauf der letzten Jahrzehnte als offenbar im Gebiet ausgestorben gelten muss. Andere z.T. nicht haeufige Arten haben sich jedoch seit rund 50 Jahren an oft eng begrenzten Wuchsorten mit erstaunlicher Ortstreue gehalten, einige wenige Arten scheinen heute sogar wesentlich haeufiger zu sein als seinerzeit. Die pilzfloristischen Befunde gehen zum grossen Teil in die von der Deutschen Mykologischen Gesellschaft getragene Kartierung der mitteleuropaeischen Grosspilze (= groessere Fruchtkoerper bildende Art) mit ein. - Neu in Angriff genommen wurden mykologische bzw. mykofloristische Arbeiten in der Rheinebene, und zwar mit Untersuchungen ueber holzzersetzende 'niedere' (='aphyllophorale') Basidiomyceten, eine Artengruppe, die fuer das Oekosystem Wald eine entscheidende Rolle im Rahmen seiner Stoffumsaetze spielt. Die Rheinebene stellt besonders mit ihren Auenwaeldern hinsichtlich der Aphyllophoralen ein noch weitgehend unerforschtes Gebiet dar.
Das Projekt "Erfassung der Geländeklimas mit Hilfe von mobilen und stationären Klimamessungen im südlichen Rheinhessen" wird/wurde gefördert durch: Kreisverwaltung Alzey-Worms / Westhofen. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Mainz, Fachbereich Geowissenschaften, Geographisches Institut.Die untersuchte Region um Gundersheim gehört mit 450-500 mm Jahresniederschlag zu den niederschlagsärmsten Gebieten in ganz Deutschland und stellt somit eine besondere wissenschaftliche Herausforderung dar. Ein spezielles Augenmerk bei den Untersuchungen liegt dabei auf Starkregenereignisse sowie Trockenperioden, Kaltluftabflüsse, Kaltluftseebildung und Frostgefährdung. Durch diese besonderen Klimaverhältnisse ergeben sich erhebliche Einflüsse auf den Landschaftshaushalt des untersuchten Raumes. Die Untersuchungsergebnisse werden in Form von klimaökologischen Beratungen den Landwirten und Winzern zugänglich gemacht.
Das Projekt "Umweltforen und thematische Exkursionen als Instrumente einer regionalen Umweltbildung" wird/wurde ausgeführt durch: Geographie für Alle.Methoden und Ziele: - Umweltbildung durch Exkursionen; - Wissenstransfer von Hochschule an die regionale Oeffentlichkeit; - Schaffung von 'Runden Tischen' als Kommunikationsforum zur Mediation von regionalen Umweltkonflikten; - Integration praktischer Umweltbildungsprojekte in die universitaere Ausbildung in interdisziplinaeren Arbeitsgruppen. Zwischenergebnisse: - hohe Nachfrage nach Exkursionen im Bereich Umweltbildung durch allgemeine Oeffentlichkeit und Schulen; - vielversprechende Erprobung eines Umweltforums (Moderation zur Unterstuetzung der standortbezogenen Umweltkommunikation eines Industrieunternehmens mit Anspruchsgruppen. Kontext: 5. Umweltaktionsprogramm der EU / EU-Oeko-Audit-Verordnung).
Teil 2: Sensitivitätsanalyse [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] Wasserversorgungsplan
Rheinland-Pfalz 2022
Teil 2 Sensitivitätsanalyse
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Pfalz herausgegeben. Sie darf weder von Parteien, noch Wahlbewerbern oder Wahlhelfern im Zeit-
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Impressum
Herausgeber: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM)
Kaiser-Friedrich-Straße 1, 55116 Mainz
www.mkuem.rlp.de
Twitter: http://twitter.com/Umwelt.RLP
Facebook: http://Facebook.com/UmweltRLP
Bearbeitung:
Christof Baumeister (LfU)
Jochen Kampf (LfU)
Martin Schykowski (LfU)
Marie Kirsch (MKUEM)
Karten: Copyright LfU auf Basis GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2022
Layout:Tatjana Schollmayer (Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz)
Titelfoto: Neubornquelle Wörrstadt (Rheinhessen) © Tatjana Schollmayer
Stand: Januar 2025
© 2025 Nachdruck und Wiedergabe nur mit Genehmigung des Herausgebers
Inhalt
1Einleitung und Zielsetzung4
2Zusammenfassung der untersuchten Szenarien6
3 Sonderformen der öffentlichen Wasserversorgung8
4Ergebnisse der untersuchten Szenarien10
4.1Ist-Zustand 2018 (Szenario 0 – Karte 1)10
4.2Anstieg des Pro-Kopf-Verbrauchs (Szenario 1 – Karte 2)12
4.3Anstieg des Wasserbedarfs durch Bevölkerungsentwicklung (Szenario 2 – Karte 3)14
4.4Reduzierung des Grundwasserdargebots (Szenario 3 – Karte 4)16
4.5Worst Case-Szenario (Szenario 4 – Karte 5)19
5
Tabellarische Darstellung der Dargebotsreserven
6 Fazit und Handlungsbedarf
Wasserversorgungsplan Rheinland-Pfalz 2022 – Sensitivitätsanalyse
21
29
3
1 Einleitung und Zielsetzung
In den letzten Jahren wurde die öffentliche Was-
serversorgung in Rheinland-Pfalz zunehmend
vor Herausforderungen gestellt. Insbesondere
heiße, trockene Sommer wie in den Jahren 2018,
2020 und 2022 mit überdurchschnittlichen
Entnahmespitzen aber auch die Auswirkungen
struktureller Änderungen in der Bevölkerung auf
den Gesamtverbrauch sind auf Dauer regional
bzw. lokal nicht ohne Weiteres zu handhaben.
Die Struktur der Wasserversorgung wird in
Rheinland-Pfalz über den Wasserversorgungs-
plan beschrieben und dargestellt. Der Plan ist in
§ 53 Landeswassergesetz verankert und verfolgt
die beiden folgenden wesentlichen Ziele:
■■ Die Darstellung der Versorgungsgebiete mit
ihrer wesentlichen Versorgungsstruktur und
ihrem nutzbaren Grundwasserdargebot.
■■ Das Aufweisen von Möglichkeiten und Maß-
nahmen zur Sicherstellung der öffentlichen
Wasserversorgung. Insbesondere auch sol-
chen, die dem Zweck dienen, einen Ausgleich
zwischen Wasserüberschuss- und Wasser-
mangelgebieten herbeizuführen.
Der Wasserversorgungsplan ist daher eine
orientierende Einschätzung der Versorgungs
situation auf regionaler Ebene. Auf lokaler
Ebene kann er im Bedarfsfall keine detaillier
ten Untersuchungen der Dargebotsreserven
und des damit verbundenen individuellen
Handlungsbedarfs ersetzen.
4
Zur Beschreibung der Versorgungsinfrastruktur
wurde für den im Jahr 2022 veröffentlichten
Wasserversorgungsplan Teil 1 eine systematische
Bestandsaufnahme der rheinland-pfälzischen
Wasserversorgung durchgeführt.
Der Plan beschreibt hierfür einige für die Was-
serversorgung relevante Hintergründe, wie die
Hydrologie im Land, Grundsätze bezüglich der
Grundwasserqualität sowie klimatische Faktoren.
Im Fokus stehen jedoch die von den Wasser-
versorgungsbetreibern bereitgestellten Daten zu
Bedarf, Deckung und Dargebotsreserven für das
Jahr 2018. Das Basisjahr 2018 wurde gewählt,
weil es mit seiner reduzierten Grundwasserneu-
bildung und seiner sommerlichen Trockenheit,
die zukünftig zu erwartenden Verhältnisse bei
fortschreitendem Klimawandel gut repräsentiert.
Basierend auf den Daten der Bestandaufnahme
wurde für den hier vorliegenden Teil 2 des Was-
serversorgungsplans eine Sensitivitätsanalyse in
Form mehrerer fiktiver Szenarien durchgeführt.
Da in Rheinland-Pfalz der allergrößte Teil (97 %)
des Trinkwassers aus Grundwasser gewonnen
wird, ist für die zukünftige Sicherstellung der
Trinkwasserversorgung im Land insbesondere
das Dargebot an Grundwasser entscheidend.
Dieses wird durch die mittlere jährliche Grund-
wasserneubildungsrate beschrieben.
Wasserversorgungsplan Rheinland-Pfalz 2022 – Sensitivitätsanalyse
Die lokale Bestimmung der Grundwasserneubil-
dung in den Gewinnungsgebieten der 189 Was-
serversorgungsbetreiber im Land wäre mit einem
sehr großen Aufwand verbunden gewesen, da sie
eine genaue standortspezifische Erhebung und
Auswertung hydrogeologischer Parameter und
Prozesse erfordert. Daher wurden in der Regel
näherungsweise die erteilten Entnahmegeneh-
migungen der Wasserversorger als Grundlage für
die Bestimmung verwendet.
Dem verfügbaren Dargebot steht als zweiter
entscheidender Faktor der Wasserbedarf für die
öffentliche Wasserversorgung gegenüber. Dieser
hängt in hohem Maß vom Pro-Kopf-Verbrauch
und von der Bevölkerungszahl ab.
Um die Sensitivität der rheinland-pfälzischen
Trinkwasserversorgung zu untersuchen, wurden
vier verschiedene, fiktive Szenarien gewählt, die
zukünftig mögliche Entwicklungen bei Wasser-
bedarf und Wasserdargebot simulieren.
Die Ergebnisse sind in einer Tabelle mit den Dar-
gebotsreserven der Wasserversorgungsbetreiber
sowie in fünf Karten, die die Versorgungssicher
heit der Versorgungsgebiete unter den v. g. Be-
dingungen zeigen, dargestellt.
Wasserversorgungsplan Rheinland-Pfalz 2022 – Sensitivitätsanalyse
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Die BG Grundbesitzgesellschaft mbH & Co. KG (im weiteren BG genannt) plant die Entwicklung des Altstandortes „Ehem. Betriebsgelände Fa. Dyckerhoff Mainzer Landstraße“ sowie der unmittelbar umgebenden Flächen zu einer Wohnnutzung mit Nutzgärten und Kindergarten sowie zu einer Bodenbehandlungsanlage. Der Bebauungsplan „Dyckerhoff-Gelände“ wurde am 16.08.2023 öffentlich bekannt gemacht und ist somit rechtskräftig.
Um das Bodenmanagementkonzept umsetzen zu können, ist die Rodung von Wald erforderlich. Die BG Grundbesitzgesellschaft mbH & Co. KG beabsichtigt daher, die eigene derzeit ungenutzte Waldfläche auf der Gemarkung Bodenheim, Flur 8, Grundstücks-Nr. 224/11 mit einer Größe von 1,3 ha durch eine Rodung in eine andere Bodennutzungsart zum Zwecke der Errichtung von Wohnungsbauten umzuwandeln.
Die Zuständigkeit der Unteren Forstbehörde ergibt sich aus § 14 LWaldG, da es sich bei der Waldumwandlung um einen Genehmigungstatbestand nach LWaldG handelt.
Gemäß Ziffer 17.2.3 der Anlage 1 zum UVPG bedarf es für das vorliegende Vorhaben - Rodung von Wald zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Bodennutzungsart von 1 ha bis weniger als 5 ha Größe - einer standortbezogenen UVP-Vorprüfung nach § 7 Abs. 2 des UVPG.
Die standortbezogene Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung in zwei Stufen durchgeführt. In der ersten Stufe prüft die zuständige Behörde, ob bei dem Neuvorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen, besteht keine UVP-Pflicht. Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen, so prüft die Behörde auf der zweiten Stufe unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien, ob das Neuvorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Absatz 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wäre. Die UVP-Pflicht besteht, wenn das Neuvorhaben nach Einschätzung der Behörde solche Umweltauswirkungen haben kann.
Die Prüfung hat in der ersten Stufe ergeben, dass keine Schutzgebiete entsprechend der Anlage 3 Ziffern 2.31 bis 2.3.11 des UVPG betroffen sind.
Als Ergebnis dieser Vorprüfung ist unter Zugrundelegung der in den Anlagen 2 und 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien festgestellt worden, dass auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden kann. Aus der Waldumwandlung resultieren somit keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen.