Auslaufen der Allgemeinverfügung für Rheinhessen zur Tötung von Saatkrähen im Juli 2025, Schutz der Aussaat und Jungpflanzen im gesamten Bundesland im kommenden Jahr; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau
Vereinbarung zwischen dem Land Hessen und Verantwortlichen der Luftfahrtindustrie, keine verbindliche Lärmobergrenze und keine Sanktionsmöglichkeiten, Auswirkungen auf die Fluglärmbelastung in Mainz und Rheinhessen; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr
Nachdem eine pilzfloristische Untersuchung des Odenwaldes vorlaeufig abgeschlossen worden war, konnten deren Ergebnisse mit einzelnen weit verstreuten frueheren Befunden verglichen und dabei gezeigt werden, dass eine groessere Zahl selbst von auffaelligen Arten im Lauf der letzten Jahrzehnte als offenbar im Gebiet ausgestorben gelten muss. Andere z.T. nicht haeufige Arten haben sich jedoch seit rund 50 Jahren an oft eng begrenzten Wuchsorten mit erstaunlicher Ortstreue gehalten, einige wenige Arten scheinen heute sogar wesentlich haeufiger zu sein als seinerzeit. Die pilzfloristischen Befunde gehen zum grossen Teil in die von der Deutschen Mykologischen Gesellschaft getragene Kartierung der mitteleuropaeischen Grosspilze (= groessere Fruchtkoerper bildende Art) mit ein. - Neu in Angriff genommen wurden mykologische bzw. mykofloristische Arbeiten in der Rheinebene, und zwar mit Untersuchungen ueber holzzersetzende 'niedere' (='aphyllophorale') Basidiomyceten, eine Artengruppe, die fuer das Oekosystem Wald eine entscheidende Rolle im Rahmen seiner Stoffumsaetze spielt. Die Rheinebene stellt besonders mit ihren Auenwaeldern hinsichtlich der Aphyllophoralen ein noch weitgehend unerforschtes Gebiet dar.
Die untersuchte Region um Gundersheim gehört mit 450-500 mm Jahresniederschlag zu den niederschlagsärmsten Gebieten in ganz Deutschland und stellt somit eine besondere wissenschaftliche Herausforderung dar. Ein spezielles Augenmerk bei den Untersuchungen liegt dabei auf Starkregenereignisse sowie Trockenperioden, Kaltluftabflüsse, Kaltluftseebildung und Frostgefährdung. Durch diese besonderen Klimaverhältnisse ergeben sich erhebliche Einflüsse auf den Landschaftshaushalt des untersuchten Raumes. Die Untersuchungsergebnisse werden in Form von klimaökologischen Beratungen den Landwirten und Winzern zugänglich gemacht.
Methoden und Ziele: - Umweltbildung durch Exkursionen; - Wissenstransfer von Hochschule an die regionale Oeffentlichkeit; - Schaffung von 'Runden Tischen' als Kommunikationsforum zur Mediation von regionalen Umweltkonflikten; - Integration praktischer Umweltbildungsprojekte in die universitaere Ausbildung in interdisziplinaeren Arbeitsgruppen. Zwischenergebnisse: - hohe Nachfrage nach Exkursionen im Bereich Umweltbildung durch allgemeine Oeffentlichkeit und Schulen; - vielversprechende Erprobung eines Umweltforums (Moderation zur Unterstuetzung der standortbezogenen Umweltkommunikation eines Industrieunternehmens mit Anspruchsgruppen. Kontext: 5. Umweltaktionsprogramm der EU / EU-Oeko-Audit-Verordnung).
Die Afrikanische Schweinepest ist in Rheinhessen auf dem Rückzug – Sperrzonen zwischen Mainz und Bingen konnten verkleinert werden „Seit einem Jahr ist im Bereich zwischen Mainz und Bingen kein Fall mehr von Afrikanischer Schweinepest aufgetreten. Das zeigt: Die Maßnahmen wirken. Damit konnte auch die EU überzeugt werden, dass die Sperrzone verkleinert werden kann. Das ist ein großer Erfolg für alle Beteiligten und war nur durch die vertrauensvolle Zusammenarbeit, etwa mit dem Kreis Mainz-Bingen, der Jägerschaft, dem Bauern- und Winzerverband, den beteiligten Behörden, der Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft sowie allen umsichtigen Bürgerinnen und Bürgern möglich“, sagte Umweltministerin Katrin Eder. Seit Sommer 2024 ist Rheinland-Pfalz von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) direkt betroffen. Seitdem wurden viele Maßnahmen getroffen, um eine Ausbreitung der Seuche, die Haus- und Wildschweine befällt, nicht nur zu verhindern, sondern sie zurückzudrängen und zu tilgen. Nun konnte für den Bereich zwischen Mainz und Bingen, das Gebiet Beta, bei der EU die Verkleinerung der Sperrzonen beantragt werden. Dies war möglich, da durch vom Land getroffene Maßnahmen, wie Hunde- und Drohnensuchen aber auch durch jagdliche Maßnahmen, überzeugend gezeigt werden konnte, dass die Tierseuchenbekämpfung wirkt und in diesem Gebiet seit einem Jahr keine ASP mehr aufgetreten ist. Da durch die errichteten Zäune auch keine Abwanderung potentiell infizierter Tiere stattfinden konnte, haben die EU und die Mitgliedsstaaten dem Antrag auf Rückstufung zugestimmt. Das bedeutet, dass für das Gebiet zwischen Mainz und Bingen die bisherige Sperrzone II in eine Sperrzone I überführt und die bisherige Sperrzone I aufgehoben werden kann. Die Rückstufungen der Sperrzonen bringen jeweils auch Erleichterungen für die verschiedenen Nutzergruppen (Landwirtschaft, Jägerschaft, Bürgerinnen und Bürger) mit sich, die im Detail der geltenden Allgemeinverfügung zu entnehmen sind. Tatsächlich könnte, eine gleichbleibende Lage vorausgesetzt, im Herbst auch die Rückstufung für große Teile der restlichen Sperrzone II beantragt werden. Im nächsten Jahr könnte die vollständige Aufhebung folgen. Voraussetzung ist immer, dass keine neuen Fälle auftreten. Auch die behördlich angeordneten Maßnahmen, und damit auch der errichtete Zaun, würden dann, und erst dann, ihre Notwendigkeit verlieren. Daher appelliert das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität nochmals an alle, sich an die getroffenen Maßnahmen zu halten und eventuell aufgefundene Kadaver von Wildschweinen dem zuständigen Veterinäramt zu melden.
Nur in Spanien und Deutschland, hier auf Tertiärkalk und Rotliegendem in Rheinhessen (RP). Erstmals in Oesau (2006) für Deutschland angegeben; an wenigen Fundstellen in RP und HE (s. auch Meinunger & Schröder 2007).
Im südlichen West- und Mitteleuropa und in Südosteuropa verbreitet. Die Vorkommen in Deutschland gehören zu den nördlichsten der Art und sind als warmzeitliche Relikte zu werten. Sie sind mehrere hundert Kilometer voneinander entfernt (nördl. Rheinhessen, Harz- und Kyffhäusergebiet) und auch deutlich vom Hauptareal isoliert. Drei Reliktvorkommen auf Kalkmagerrasen.
Für sein außergewöhnliches, jahrzehntelanges Engagement für das Gemeinwohl ist Dirck Richter aus Mülheim an der Mosel in einer Feierstunde im Dienstgebäude der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord in Koblenz mit der Verdienstmedaille des Landes Rheinland-Pfalz geehrt worden. Er erhielt diese von Ministerpräsident Alexander Schweitzer verliehene Auszeichnung aus den Händen des SGD-Nord-Präsidenten Wolfgang Treis. Dirck Richters kommunalpolitische Arbeit begann 1974 mit der Wahl in den Gemeinderat der Ortsgemeinde Mülheim, dem er bis 2024 angehörte – 40 Jahre lang als reguläres Mitglied und zehn Jahre lang – von 1994 bis 2004 – als Erster Beigeordneter. Darüber hinaus saß er von 2004 bis 2012 im Rat der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues. Von 1984 bis 2019 gehörte er zusätzlich dem Kreistag des Landkreises Bernkastel-Wittlich an, wo er 35 Jahre lang die FDP-Fraktion leitete und sich in den Kreisausschuss sowie in Fachgremien einbrachte. Neben der Politik setzte sich Dirck Richter intensiv für kulturelle Belange ein, insbesondere in Mülheim an der Mosel. Mehr als 30 Jahre lang kommentierte er fachkundig die traditionelle Weinprobe zum Mülheimer Markt und trat in ähnlicher Funktion auch in benachbarten Moselgemeinden auf. Als Inhaber des traditionsreichen Weinguts Max Ferdinand Richter in der 9. Generation engagiert sich der promovierte Agrarökonom auch seit dem Jahr 2000 im Vorstand des Bauern- und Winzerverbandes Bernkastel-Wittlich. Von 2008 bis 2025 führte Dirck Richter als Vorsitzender den länderübergreifenden Weinausschuss der Industrie- und Handelskammern in Rheinland-Pfalz und Rheinhessen an und bündelte damit die Interessen der Winzerinnen und Winzer. Von 2019 bis 2025 war er in der Vertreterversammlung der Schutzgemeinschaft Mosel aktiv und trat für die regionale Herkunft und die Eigenarten der Moselweine ein. Seit 2011 wirkt er im Verwaltungs- und Aufsichtsrat des Deutschen Weinfonds (DWF) sowie des Deutschen Weininstitut (DWI) mit und stärkt dabei die Qualität, Vielfalt und Bekanntheit deutscher Weine auf nationaler und internationaler Ebene. Von 1978 bis 2017 diente Dirck Richter zudem als ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht Bernkastel-Kues und brachte dort seinen Sinn für Gerechtigkeit ein. Bereits 1990 erhielt er die Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz, 2016 die Freiherr-vom-Stein-Plakette. Bei der Aushändigung der Landesverdienstmedaille würdigte SGD-Nord-Präsident Wolfgang Treis Dirck Richter als einen Kommunalpolitiker und Winzer, dessen vielfältiges Engagement kulturelle und gesellschaftspolitische Werte bewahre und die Mosel als Weltklasse-Weinregion stärke. An der Feierstunde nahmen neben Familie, Freunden und Wegbegleitern zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Gesellschaft teil. Die Anregung, Dirck Richter mit der Verdienstmedaille des Landes Rheinland-Pfalz zu ehren, geht auf den früheren Landrat des Landkreises Bernkastel-Wittlich, Gregor-Eibes, zurück. Er war bei der Feierstunde ebenfalls zugegen.
Die Waldeidechse kommt in Deutschland in allen Bundesländern vor. Im nördlichen Deutschland fehlt sie weitgehend in zentralen Gebieten Sachsen-Anhalts. Geringe Fundortdichten weisen das östliche Brandenburg, Teile Mecklenburg-Vorpommerns sowie die Marschlandschaften und das Elbtal Niedersachsens auf. Markante Verbreitungslücken bestehen daneben in Rheinhessen, dem nördlichen BadenWürttemberg und im östlichen Bayern. Die TK25-Q-Rasterfrequenz in Deutschland beträgt 40,22 % (Zeitraum 2000 – 2018) und liegt damit knapp über der Schwelle für die Einstufung in die Kriterienklasse „häufig“. Der langfristige Bestandstrend ist sowohl im Tiefland als auch im Mittelgebirge durch einen starken Rückgang gekennzeichnet, was u. a. mit sinkenden Grundwasserständen (Feuchtigkeitsverluste in Wiesen-, Heide- und Moorhabitaten) und Veränderungen der Waldwirtschaft bzw. Waldstruktur in diesem Zeitraum zu erklären ist. Der Rückgang verschärfte sich infolge der Abkehr von der Kahlschlagwirtschaft etwa seit Mitte der 1980er-Jahre, weil Waldlücken, auf die die Art angewiesen ist, seither nur noch selten entstehen. Zum Mangel an Waldblößen trugen auch die zunehmenden Stickstoffeinträge aus der Luft und die vielerorts vorgenommenen Waldkalkungen bei. Die Auswirkungen auf die Eidechsen-Populationen waren während der Vorarbeiten zur Roten Liste von 2009 erst in Ansätzen erkennbar und spiegelten sich in den Verbreitungsdaten noch nicht wider. Die genannten Faktoren halten bis in die Gegenwart an. Für den kurzfristigen Bestandstrend wird insgesamt eine mäßige Abnahme angenommen. Stärkere Abnahmen sind dabei in Berlin, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz zu beobachten. Hier spielen neben den erwähnten Veränderungen in Wäldern die weitere Intensivierung der Landwirtschaft und die zunehmende Bebauung eine Rolle. Auffällig ist in allen Gebieten der deutliche Schwund der Funddichte auch innerhalb noch besiedelter TK25-Q. Insgesamt ergibt sich die Rote-Liste-Kategorie „Vorwarnliste“. Durch die Neubewertung des langfristigen Bestandstrends fällt die Art in die Kriterienklasse „starker Rückgang“ (zuvor Kriterienklasse „mäßiger Rückgang“). Der kurzfristige Bestandstrend wird aktuell als mäßige Abnahme eingeschätzt. In der letzten Roten Liste wurde er als mäßige oder im Ausmaß unbekannte Abnahme beurteilt. Die Rote-Liste-Kategorie verändert sich von „Ungefährdet“ in der RL 2009 zur aktuellen Einstufung in die „Vorwarnliste“.Das breite Habitatspektrum der Waldeidechse bedingt auch eine Vielzahl von Gefährdungen in den unterschiedlichen Lebensräumen. Spezielle Gefährdungsursachen ausschließlich für die Waldeidechse gibt es nicht (Thiesmeier 2013, Große 2015).Folgende Faktoren gefährden die Waldeidechse: Aufgrund der engen Bindung an Waldstandorte ist die Art durch Veränderungen in der Waldbewirtschaftung, der -struktur und der -qualität vielfältigen Gefährdungen ausgesetzt; insbesondere die rasche Aufforstung von Kahlschlägen sowie der Verlust von Saumstrukturen (z. B. durch Ausbau und Befestigung von Wirtschaftswegen) und Lichtungen führt zum Verschwinden der Art. Auch das Zuwachsen offener Böden in Folge von Eutrophierung ist ein zunehmendes Problem. Waldsäume und Lichtungen wachsen deutlich schneller zu; die Anlage großer zusammenhängender Bearbeitungsflächen im Ackerbau und im Grünland führt zum Verlust von kleinflächigen Habitaten mit ihren für die Art überlebenswichtigen Strukturen wie Hecken, Gehölzgruppen, Wegrandstreifen und Gräben; bei Eingriffen durch Bebauung, Aus- oder Neubau von Verkehrswegen oder Nutzungsänderungen der Landwirtschaft werden die Habitatansprüche der Waldeidechse oft nicht berücksichtigt, da die Art gemäß BNatSchG nicht zu den streng geschützten Arten zählt. Dies gilt besonders bei Instandhaltungsmaßnahmen im Gleisbett der Eisenbahn (in immer kürzer werdenden Abständen), beim Bau von Lärmschutzwänden (Trennung von Teilhabitaten, Beschattung) und regional beim Bau von Photovoltaikanlagen; das Trockenlegen von Mooren (besonders durch Torfabbau) und Feuchtstellen in Heiden führt zur Verbuschung oder Bewaldung und damit zur Entwertung ehemals wertvoller Habitate. Dabei ist auch der Feuchtigkeitsverlust in den Waldeidechsenhabitaten durch den Klimawandel ein möglicher Grund für den regional starken Rückgang. Ziel für die Entwicklung von Waldeidechsen-Habitaten muss die Erhaltung eines abwechslungsreichen Vegetationsmosaiks mit strukturreichen Freiflächen (unterschiedlich hohe Vegetation und Reichtum an Kleinstrukturen wie Altholz, Lesesteinhaufen etc.) und kleinen Gehölzflächen sein. In Wäldern haben innere und äußere Saumstrukturen besondere Bedeutung. Weitere Schutzmaßnahmen sind: Aufbau und Förderung linearer Strukturen wie Hecken oder ungenutzten Wegrändern sowie Gräben mit Kraut- und Grassäumen in der Agrarlandschaft; Erhaltung lichter Randstrukturen im Bereich der Gewässer und Moore; Gehölzreduzierung auf Freiflächen in mehrjährigem Abstand; Belassen von Kleinstrukturen auf Brachen und am Rand von Agrarflächen; Erhaltung von Randstreifen bei der Böschungsmahd an Weg- und Grabenrändern im Sommer; Berücksichtigung der Lebensansprüche der Art bei Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen an Verkehrstrassen und weiteren Sekundärlebensräumen.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 44 |
| Kommune | 3 |
| Land | 20 |
| Weitere | 109 |
| Wissenschaft | 13 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 1 |
| Daten und Messstellen | 1 |
| Förderprogramm | 28 |
| Lehrmaterial | 3 |
| Taxon | 3 |
| Text | 108 |
| Umweltprüfung | 3 |
| unbekannt | 14 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 121 |
| Offen | 28 |
| Unbekannt | 12 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 161 |
| Englisch | 4 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 7 |
| Datei | 12 |
| Dokument | 49 |
| Keine | 66 |
| Webseite | 71 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 94 |
| Lebewesen und Lebensräume | 161 |
| Luft | 82 |
| Mensch und Umwelt | 145 |
| Wasser | 70 |
| Weitere | 147 |