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Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos-DE (Hochwasserrisikomanagement-RL 3. Zyklus 2022-2027)

Dieser Metadatensatz beschreibt "historische" Hochwasserereignisse der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos (Preliminary flood risk assessment )" als Objektart des INSPIRE Annex-Thema III "Gebiete mit naturbedingten Risiken". Die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) verwaltet im Auftrag der Wasserwirtschaftsverwaltungen in Deutschland im nationalen Berichtsportal Wasser (WasserBLIcK) die Daten der Berichterstattung zu diversen wasserbezogenen EG-Umweltrichtlinien. Auf Basis dieser Datengrundlage stellt die BfG in Abstimmung mit der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) ausgewählte Karten- und Datendienste bereit. Die hier bereitgestellten Dienste basieren auf national flächendeckend homogenisierten Datenbeständen. Andere administrative Ebenen in Deutschland (Land, Bezirk, Kreis, Kommune) stellen gegebenenfalls zu diesem Thema Dienste in einer höheren räumlichen und zeitlichen Auflösung bereit.

Pegel Kellenbach 2 (Messstellen-Nr: 2544040100)

'Pegel: Kellenbach 2 / Gewässer: Simmerbach' ist eine Pegel-Messstelle und dient zur Überwachung von Oberflächengewässern in Rheinland-Pfalz. Die Pegelmessstelle Kellenbach 2 (ID: 472) befindet sich am Gewässer Simmerbach im Flusseinzugsgebiet Nahe. Die Messstelle dient zur Messung des Wasserstands. Weiterhin wird der Abfluss an der Messstelle gemessen.

Pegel Peltzerhaus (Messstellen-Nr: 2684050700)

'Pegel: Peltzerhaus / Gewässer: Ueßbach' ist eine Pegel-Messstelle und dient zur Überwachung von Oberflächengewässern in Rheinland-Pfalz. Die Pegelmessstelle Peltzerhaus (ID: 517) befindet sich am Gewässer Ueßbach im Flusseinzugsgebiet Mosel. Die Messstelle dient zur Messung des Wasserstands. Weiterhin wird der Abfluss an der Messstelle gemessen.

Pegel Westerburg (Messstellen-Nr: 2587050200)

'Pegel: Westerburg / Gewässer: Schafbach' ist eine Pegel-Messstelle und dient zur Überwachung von Oberflächengewässern in Rheinland-Pfalz. Die Pegelmessstelle Westerburg (ID: 568) befindet sich am Gewässer Schafbach im Flusseinzugsgebiet Lahn. Die Messstelle dient zur Messung des Wasserstands. Weiterhin wird der Abfluss an der Messstelle gemessen.

Pegel Alzey (Messstellen-Nr: 2520030600)

'Pegel: Alzey / Gewässer: Selz' ist eine Pegel-Messstelle und dient zur Überwachung von Oberflächengewässern in Rheinland-Pfalz. Die Pegelmessstelle Alzey (ID: 396) befindet sich am Gewässer Selz im Flusseinzugsgebiet Oberrhein. Die Messstelle dient zur Messung des Wasserstands. Weiterhin wird der Abfluss an der Messstelle gemessen.

Pegel Niederadenau (Messstellen-Nr: 2718085500)

'Pegel: Niederadenau / Gewässer: Adenauerbach' ist eine Pegel-Messstelle und dient zur Überwachung von Oberflächengewässern in Rheinland-Pfalz. Die Pegelmessstelle Niederadenau (ID: 502) befindet sich am Gewässer Adenauerbach im Flusseinzugsgebiet Ahr. Die Messstelle dient zur Messung des Wasserstands.

Pegel Odenbach Steinbruch 2 (Messstellen-Nr: 2546085000)

'Pegel: Odenbach Steinbruch 2 / Gewässer: Odenbach' ist eine Pegel-Messstelle und dient zur Überwachung von Oberflächengewässern in Rheinland-Pfalz. Die Pegelmessstelle Odenbach Steinbruch 2 (ID: 514) befindet sich am Gewässer Odenbach im Flusseinzugsgebiet Glan. Die Messstelle dient zur Messung des Wasserstands. Weiterhin wird der Abfluss an der Messstelle gemessen.

GHK: Gefahrenhinweiskarte des linksrheinischen Mainzer Beckens (Rutschungen)

Die Hangstabilitätskarte des linksrheinischen Mainzer Beckens wurde erstmals von KRAUTER & STEINGÖTTER 1983 erstellt. In ihr sind im Maßstab 1 : 50 000 von Hangbewegungen betroffene bzw. gefährdete Gebiete dargestellt worden. In der 2. Auflage von ROGALL & SCHMITT (2005) wurden auf Basis aktueller Karten und neueren Schadensfällen weitere kritische Hangbereiche identifiziert. Bei der nun vorliegenden 3. Auflage der Gefahrenhinweiskarte handelt es sich um eine komplette Überarbeitung und Neukartierung der Rutschgebiete. Als Grundlage für die Arbeiten diente das Digitale Geländemodell (DGM) des Landes Rheinland-Pfalz aus den Jahren 2016 bis 2022. Das hochauflösende Geländemodell stellt die Geländeoberfläche in bisher unerreichter Genauigkeit dar, so dass Abrisse, Geländekanten, Senken und Wülste bei richtiger Betrachtung deutlich hervortreten und präzise kartiert und bewertet werden können. Mit Hilfe des Digitalen Geländemodells konnten die Rutschgebiete wesentlich detaillierter und präziser identifiziert werden, so dass nicht nur Aussagen zur Ausdehnung der Rutschungen gemacht werden konnten, sondern es auch möglich war, die Aktivität der Rutschmassen abzuschätzen und zu bewerten. Für die Bereiche innerhalb der dargestellten Gefahrengebiete gilt nicht zwangsläufig, dass sie stark gefährdet oder nicht bebaubar sind. Im Vorfeld der Bauplanung ist hier jedoch ein erhöhter Untersuchungsaufwand hinsichtlich der Hangstabilität notwendig und oft sind auch konstruktive Anpassungen der Bauwerke bei der Bauplanung vorzusehen. Umgekehrt kann jedoch nicht gefolgert werden, dass Baumaßnahmen, die außerhalb der ausgewiesenen Gefahrengebiete liegen, grundsätzlich unbedenklich sind. Die Gefahrenhinweiskarten sollten als ergänzende Planungsgrundlage im Vorfeld von Bauvorhaben dienen. Zu beachten sind die verlinkten weiterführenden Erläuterungen.

Katrin Eder: „Geplante Novelle des Heizungsgesetzes treibt Mieterinnen und Mieter in die Kostenfalle“

Klimaschutzministerin kritisiert die geplante Abschaffung des Heizungsgesetzes – Klimaschutzziele und Wärmewende gefährdet – Große Verunsicherung bei Handwerksbetrieben und Verbraucherinnen und Verbrauchern Energie- und Klimaschutzministerin Katrin Eder hat harte Kritik an der geplanten Abschaffung des Heizungsgesetzes durch die Bundesregierung geäußert. „Die geplante Abschaffung ist eine klimapolitische Fehlentscheidung. Diese 180-Grad-Wende ist nicht nur ökologisch riskant, sondern auch wirtschaftspolitisch kurzsichtig und sozial schädlich. Sie verunsichert Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Handwerk und Industrie. Die Eckpunkte gefährden Investitionen, Planungssicherheit und Arbeitsplätze. Mit dem Wegfall der 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energie bei neu eingebauten Heizungen wird das Gebäudeenergiegesetz faktisch entkernt. Das ist ein fatales Signal – insbesondere der geplante weitere Betrieb von Ölheizungen wirkt aus der Zeit gefallen und konterkariert unsere Klimaziele. Leidtragende dieser Kehrtwende werden Hundertausende von Mieterinnen und Mietern in Rheinland-Pfalz vor allem im Geschosswohnungsbau sein, insbesondere in dicht besiedelten Städten. Sie haben kaum Möglichkeiten, die Art ihrer Versorgung mit Wärmeenergie selbst zu bestimmen. Sie dürften künftig verstärkt auf teure Gaslösungen angewiesen sein und unter steigenden Preisen leiden. Heute ist daher ein schlechter Tag für den Klimaschutz! Denn die vorgestellten Eckpunkte für ein Gebäudemodernisierungsgesetz der GroKo sind ein schwerer Schlag für alle, die sich für ein Erreichen der Klimaschutzziele in Deutschland und Rheinland-Pfalz einsetzen. Wer beim Heizen auf fossile Technologien setzt, bürdet kommenden Generationen höhere Kosten und größere Risiken auf.“ Die Ministerin weiter: „Wer heute noch eine Ölheizung einbaut, wird das in Zukunft bitter bezahlen. Denn gerade beim Heizöl werden die Preise aufgrund der CO2-Bepreisung massiv steigen. Synthetische Kraftstoffe werden auf absehbare Zeit viel zu teuer bleiben, als dass sie preislich mit effizienten Wärmelieferanten wie Wärmepumpen und aus Erneuerbaren gespeisten Wärmenetzen mithalten können.“ Scharfe Kritik übte die Ministerin auch an der geplanten Grüngasquote: „Die zur Verfügung stehende Menge an Biomethan reicht gerade, um die Einstiegshöhe der Grüngasquote zu erfüllen. Der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft braucht sehr viel Strom. Biomethan und Wasserstoff werden einfach anderswo gebraucht – zur Verstromung bei Dunkelflauten oder in der Industrie. Von daher ist diese Regelung hochproblematisch für energieintensive Unternehmen. Man kann Biomethan und Wasserstoff nur an einer Stelle verbrennen. In der Wärmeversorgung gibt es Alternativen. Daher ist es hier besonders schlecht eingesetzt. Wer besonders unter der geplanten Grüngasquote leiden wird, sind Mieterinnen und Mieter. Sie können sich nicht entscheiden, wie sie heizen wollen. Wessen Vermieterin oder Vermieter weiter auf Gasheizungen setzt, der wird in die Kostenfalle getrieben, zumal in den Städten wenig Biogas zur Verfügung steht. Zugleich fehlt mir die Vorstellungskraft, wie die Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger die Grüngasquote kontrollieren sollen. Von den geplanten Neuerungen werden auch die Handwerksbetriebe und die industriellen Hersteller moderner Heizlösungen getroffen. Hier wird die Zukunftsbranche der Wärmepumpenhersteller in Verunsicherung gestürzt. Wirtschaftspolitisch erfüllt mich der Beschluss daher mit großer Sorge. Zudem werden die Handwerksbetriebe auch hier in Rheinland-Pfalz vor den Kopf gestoßen, die sich in Erwartung des Wärmepumpenhochlaufs fortgebildet und investiert haben. Sie müssen sich nun fragen, ob sie weiter auf Wärmepumpen setzen sollen oder zurückkehren müssen zu Ölheizungen und Gasthermen.“ „Schließlich treffen die Änderungen bei der kommunalen Wärmeplanung die Kommunen“, erläuterte Klimaschutzministerin Katrin Eder weiter. „Diese hatten sich gerade auf den Weg gemacht, ihre Pläne zu erstellen. Nun kündigt die Bundesregierung an, erneut die Regeln ändern zu wollen, ohne konkret zu werden. Im schlimmsten Fall müssen wir nach der bundesgesetzlich angekündigten Novelle auch unser Landesgesetz noch einmal ändern. Die Kommunen drohen also wertvolle Zeit zu verlieren. Dabei bleibt die Aufgabe, die Wärmeversorgung klimaneutral umzustellen, selbstverständlich bestehen. Ich kann daher nur jedem Stadtrat und jeder Bürgermeisterin und jedem Bürgermeister raten, weiter an der Wärmeplanung zu arbeiten. Ihre Bürgerinnen und Bürger werden es Ihnen danken, denn sie brauchen Planungssicherheit.“

GWB: Uran

Darstellung von Uran

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