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Pegel Müsch 2 (Messstellen-Nr: 2718009400)

'Pegel: Müsch 2 / Gewässer: Ahr' ist eine Pegel-Messstelle und dient zur Überwachung von Oberflächengewässern in Rheinland-Pfalz. Die Pegelmessstelle Müsch 2 (ID: 613) befindet sich am Gewässer Ahr im Flusseinzugsgebiet Ahr. Die Messstelle dient zur Messung des Wasserstands.

Pegel Weinähr (Messstellen-Nr: 2589030600)

'Pegel: Weinähr / Gewässer: Gelbach' ist eine Pegel-Messstelle und dient zur Überwachung von Oberflächengewässern in Rheinland-Pfalz. Die Pegelmessstelle Weinähr (ID: 565) befindet sich am Gewässer Gelbach im Flusseinzugsgebiet Lahn. Die Messstelle dient zur Messung des Wasserstands. Weiterhin wird der Abfluss an der Messstelle gemessen.

Pegel Denn (Messstellen-Nr: 2718070900)

'Pegel: Denn / Gewässer: Kesselinger Bach' ist eine Pegel-Messstelle und dient zur Überwachung von Oberflächengewässern in Rheinland-Pfalz. Die Pegelmessstelle Denn (ID: 418) befindet sich am Gewässer Staffelerbach im Flusseinzugsgebiet Ahr. Die Messstelle dient zur Messung des Wasserstands. Weiterhin wird der Abfluss an der Messstelle gemessen.

Regionalatlas Deutschland Themenbereich Verkehr - Indikatoren zu Pkw-Dichte - Pkw-Bestand je 1.000 EW am 01.01.

==Pkw-Bestand je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner am 01.01.== ===Aussage=== Der Indikator gibt Auskunft zum Pkw-Besatz der Bevölkerung. Die PKW-Dichte ist in ländlichen Regionen zumeist höher als in Ballungsräumen. Die Verkehrsbelastung durch Durchgangs- und Einpendelverkehr bleibt unberücksichtigt. ===Indikatorberechnung=== Für die Berechnung des Indikators „Pkw-Bestand je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner“ wird die Zahl des Pkw-Bestands am 01.01. durch die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner am 31.12. des jeweiligen Vorjahres dividiert und mit 1.000 multipliziert. ===Herkunftsstatistik=== Der Indikator beruht auf Daten der amtlichen Kraftfahrzeugstatistik des Kraftfahrt-Bundesamtes zum Personenkraftwagenbestand sowie der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zur Bevölkerung. ===Merkmalsbeschreibungen=== *'''Kraftfahrzeugbestand''' Zahl der Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt der Zählung an einem festgelegten Stichtag (1. Januar eines jeden Jahres) mit einem amtlichen Kennzeichen zum Verkehr zugelassen (bis 1.1.2007 einschließlich der vorübergehend abgemeldeten Fahrzeuge) und im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) gespeichert sind. Mit einbezogen sind Fahrzeuge der Bundespolizei und des Technischen Hilfswerkes (THW). Dagegen sind nicht einbezogen die Fahrzeuge der Bundeswehr sowie Fahrzeuge mit rotem bzw. Kurzzeitkennzeichen und mit Ausfuhrkennzeichen. Die Daten zum Kraftfahrzeugbestand stammen vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. *'''Personenkraftwagen''' Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Wohnmobile, Krankenwagen, Bestattungswagen und beschussgeschützte Fahrzeuge zählten bis 30. September 2005 nicht zu den Personenkraftwagen. Mit der EU-weiten Harmonisierung werden diese Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung ab 1. Oktober 2005 den Personenkraftwagen zugeordnet. *'''Bevölkerung''' Die Bevölkerung einer Gemeinde umfasst seit Anfang der 1980er Jahre alle Personen, die auf der Grundlage der geltenden melderechtlichen Bestimmungen in dieser Gemeinde ihre alleinige oder die Hauptwohnung haben. Vorher wurde die Bevölkerung am Ort der alleinigen oder der vorwiegend benutzten Wohnung erfasst (Wohnbevölkerung). Bei den Bevölkerungsdaten handelt es sich um Fortschreibungszahlen, die ab dem Berichtsmonat Mai 2022 auf den Ergebnissen des Zensus vom 15. Mai 2022 basieren. Die Berichtsjahre 2011 bis 2021 basieren auf den Ergebnissen des Zensus vom 09. Mai 2011. Die jährliche Fortschreibung der Bevölkerung erfolgt mit Hilfe der Ergebnisse der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen), der Wanderungsstatistik (Zu- und Fortzüge) sowie von Daten zu Ehelösungen, Aufhebungen von Lebenspartnerschaften, dem Wechsel der Staatsangehörigkeit und Bestandskorrekturen aufgrund von nachgereichten Meldungen der Standes- und Einwohnermeldeämter. Zur Bevölkerung zählen auch die im Bundesgebiet gemeldeten Ausländer (einschließlich Staatenlose und Schutzsuchende). Nicht zur Bevölkerung gehören hingegen die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen. Die Ergebnisse können Fälle mit unbestimmtem oder diversem Geschlecht beinhalten, die durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren auf männlich und weiblich verteilt wurden. Bevölkerungsdaten für die Berichtsjahre 1987 bis 2010 wurden in den alten Bundesländern aufgrund der Ergebnisse der Volkszählung vom 25. Mai 1987 erstellt, in den neuen Bundesländern bildet die am 3. Oktober 1990 aufgrund eines Auszugs des zentralen Einwohnerregisters der ehemaligen DDR festgestellte amtliche Einwohnerzahl die Grundlage. ===Regionale Besonderheiten=== *Alle Länder Da dieser Indikator auf einer unterjährigen stichtagsbezogenen Erhebung basiert und zur Berechnung die Bevölkerung am 31.12.des Vorjahres herangezogen wird, erfolgt die visuelle Darstellung der Karten auf Grundlage des Gebietsstandes am 31.12. des Vorjahres. *Deutschland (bis 1999) Einschl. Fahrzeuge mit BP-Kennzeichen, die nicht mehr gesondert ausgewiesen sind. *Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bayern, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt (2006) Landessumme einschl. Fahrzeuge, die regional nicht zugeordnet werden konnten. *Thüringen (1996) Ergebnisse der kreisfreien Stadt Eisenach sind im Wartburgkreis enthalten. *Thüringen (2019) Infolge kreisübergreifender Gebietsänderungen am 1. Januar 2019 können für die Kreisebene für das Berichtsjahr 2019 für die Kreisfreie Stadt Suhl und die Landkreise Ilm-Kreis, Saalfeld-Rudolstadt, Schmalkalden-Meiningen, Sonneberg und Wartburgkreis keine Werte angezeigt werden. ===Weiterführende Informationen=== [http://www.kba.de |Kraftfahrt-Bundesamt] [https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsber ichte/Bevoelkerung/bevoelkerungsfortschreibung-2017.pdf |Bevölkerungsfortschreibung:] [https://www.regionalstatistik.de/genesis/online/data?operat ion=themes |Regionaldatenbank: Themenbereiche]

Pegel Miehlen 2 (Messstellen-Nr: 2589075800)

'Pegel: Miehlen 2 / Gewässer: Mühlbach' ist eine Pegel-Messstelle und dient zur Überwachung von Oberflächengewässern in Rheinland-Pfalz. Die Pegelmessstelle Miehlen 2 (ID: 494) befindet sich am Gewässer Mühlbach im Flusseinzugsgebiet Lahn. Die Messstelle dient zur Messung des Wasserstands. Weiterhin wird der Abfluss an der Messstelle gemessen.

Ökosystemleistungen: Bundesländer, Jahre, Ökosysteme

Katrin Eder: „Der Landesnahverkehrsplan ist eine deutliche, qualitative Verbesserung für den ÖPNV in Rheinland-Pfalz“

Nach Zustimmung der beiden Zweckverbände kann der LNVP erlassen werden – ÖPNV wird einheitlicher in den Standards, barrierefreier und sicherer – Belange von Bus- und Bahnverkehr übergreifend bearbeitet Der Landesnahverkehrsplan (LNVP) ist auf dem Weg. Nachdem die beiden Zweckverbände – der ZÖPNV Süd und der SPNV Nord – zugestimmt haben und sich das rheinland-pfälzische Kabinett noch einmal mit dem LNVP befasst hat, kann der Nahverkehrsplan als Rechtsverordnung erlassen werden. „Mit dem Landesnahverkehrsplan bewegt sich Rheinland-Pfalz – trotz der schwierigen finanziellen Herausforderungen bundesweit – einen großen Schritt auf die Mobilität der Zukunft zu. Das Landesangebot aus Schiene und Regionallinien erhält eine sichere Perspektive. Der ÖPNV wird insgesamt qualitativ verbessert, einheitlicher in Standards und Design, barrierefreier und sicherer. Damit erhält das ohnehin schon gute Angebot in Rheinland-Pfalz einen weiteren Schub in Richtung Qualität und Klimafreundlichkeit. Möglich wurde das durch eine gute und konstruktive Zusammenarbeit mit den Zweckverbänden und Kommunen, aber auch durch ein breites Beteiligungsverfahren der ÖPNV-Interessensverbände mit fast 800 formalen Rückmeldungen sowie einer Befragung von ÖPNV-Nutzenden. Rheinland-Pfalz ist das einzige Bundesland, das einen Landesnahverkehrsplan erstellt hat, der die Belange von Bus- und Bahnverkehr übergreifend bearbeitet. Der ÖPNV bewegt und verbindet die Menschen in Rheinland-Pfalz. Der LNVP stellt dabei die Weichen für qualitative Neuerungen und Verbesserungen, lässt aber auch die nötige Flexibilität“, erklärte Mobilitäts- und Klimaschutzministerin Katrin Eder. Achim Hallerbach, Verbandsvorsteher SPNV-Nord und Landrat Kreis Neuwied, erklärte: „Der neue Landesnahverkehrsplan ist das Ergebnis eines langen, sehr intensiven Arbeitsprozesses, an dem viele Akteure engagiert beteiligt waren. Das Land hat dabei den Dialog gesucht und die Expertise aus Kommunen, Verkehrsverbünden und den beiden rheinland-pfälzischen SPNV-Aufgabenträger einbezogen. Herausgekommen ist ein Konzept, das einmal den Status quo dokumentiert und auch Perspektiven für einen leistungsfähigen und klimafreundlichen SPNV in Rheinland-Pfalz eröffnet. Den Aufgabenträgern, den Landkreisen und Städten war es wichtig, dass die Finanzierung insbesondere der Regio-Linien seitens des Landes zugesichert wird. Da die Kosten allein durch Tarif- und Betriebskostensteigerungen erheblich sind, braucht es klare Regelungen für die Übernahme dieser Kosten. Wer bestellt, der bezahlt, diese einfache Regelung wurde in den LNVP eingebunden. Wir sehen den LNVP als wichtigen Schritt in einen weiteren Entwicklungsprozess und werden die Strategie gemeinsam mit dem Land und unseren Partnern mit Leben füllen.“ Dietmar Seefeldt, Verbandsvorsteher des ZÖPNV Süd und Landrat im Landkreis Südliche Weinstraße erläuterte: „Mit der Feststellung, dass das Land die Mittel zur Finanzierung des Schienenverkehrs sowie der regionalen Busverkehre in Rheinland-Pfalz zur Verfügung stellt, besteht eine belastbare Grundlage für die Weiterentwicklung der Schienen- und Busangebote. Mit der darüber hinaus gegebenen Zusage, nach einem festen Schlüssel zusätzlich Landesmittel für die Finanzierung lokaler Verkehre bereitzustellen, geht das Mobilitätsministerium einen weiteren Schritt auf die kommunale Familie zu. Land und Kommunen ziehen über die beiden Zweckverbände institutionell, konzeptionell und finanziell an einem Strang. Alle Partner sind in einer gemeinsamen Verantwortung. Deshalb konnte die Verabschiedung des Landesnahverkehrsplans gelingen. Dies ist das Fundament für den weiteren gemeinsamen Weg beim Ausbau des ÖPNV auf Straßen und Schienen.“ Die Inhalte des LNVP im Überblick Regionale Linien und der Verkehr auf der Schiene, die das Land in der Fläche miteinander verbinden, werden erhalten und gesichert. Demnach werden die Verkehre, die schon heute zu 100 Prozent durch das Land getragen werden, als Mindestbedienangebot im Rahmen der Pflichtaufgabe definiert. Dies sind die Nahverkehre auf der Schiene und die regionalen Verkehre im Bereich des Busses. Damit wurde eine Lösung gefunden, die sowohl bei den Kommunen als auch beim Land keine Mehrkosten auslöst und zugleich das gute Qualitätsniveau dauerhaft sichert. Das schafft Stabilität und Planungssicherheit. Mit einer landesweit flächendeckenden und einheitlichen Erfassung der Fahrgastzahlen wird die Basis für eine effiziente und bedarfsgerechte Verkehrsplanung gelegt. Der LNVP schafft klare und einheitliche Strukturen innerhalb des ÖPNV in Rheinland-Pfalz. Verbundgrenzen werden dadurch ein Stück weit überwunden. Der ÖPNV in Rheinland-Pfalz wird einheitlicher und damit wiedererkennbarer. Das umfasst eine landesweit einheitliche Formensprache im Design der Züge und Busse bis hin zu den Fahrkartenautomaten, betrifft aber auch Nutzerstruktur bei Onlineportalen. Durch ein landesweites einheitliches Management werden Schwachpunkte im Fahrplan leichter identifiziert. Das gilt auch für Probleme beim Umstieg vom Zug auf den Bus. Einheitliche Regelungen definieren zum Beispiel, wie lange etwa ein Anschlussbus bei einer Verspätung wartet. Der LNVP definiert und empfiehlt mit Blick auf die Barrierefreiheit einheitliche Ausbaustandards für Bushaltestellen in Rheinland-Pfalz. Hier sind im Doppelhaushalt 2025/26 erstmals zusätzlich rund 15 Millionen Euro vorgesehen, die vor allem für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen eingeplant sind. Zudem erhält der LNVP einen Schlüssel, wie die im §16 Absatz 5 Nahverkehrsgesetz verankerte Mitfinanzierung des Landes bei den lokalen Verkehren umgesetzt werden kann. Im Doppelhaushalt 2025/2026 sind hierfür 15 Millionen Euro jährlich zur Mitfinanzierung der lokalen Verkehre eingestellt, aufaddiert also 30 Millionen Euro. Insgesamt wendet das Mobilitätsministerium im Zuge des LNVP in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 rund 60 Millionen Euro auf. Schon in der Vergangenheit wurden die gefahrenen Buskilometer auf den vom Land finanzierten regionalen Linien, das Rückgrat des straßengebundenen ÖPNV, von einer Million im Jahr 2016 auf rund 33 Millionen im Jahr 2024 gesteigert. „In 2025 werden wir dafür 88,7 Millionen Euro und in 2026 sogar 116,4 Millionen Euro aufwenden. In Rheinland-Pfalz verbinden derzeit 142 regionale Buslinien – zu 100 Prozent vom Land gefördert – das Land“, erläuterte Mobilitätsministerin Katrin Eder. Im Jahr 2016 wurden im Schienenpersonennahverkehr etwa 38 Millionen Kilometer pro Jahr gefahren. In 2024 konnten bereits rund 42 Millionen Kilometer verzeichnet werden. „Gleichzeitig treiben wir die Reaktivierung von Schienenstrecken voran: Acht für den öffentlichen Verkehr nicht mehr genutzte Bahnstrecken werden in Planungsphase 1 und 2 überführt. Wir stärken damit die Regionen in Rheinland-Pfalz und verbinden Stadt und Land miteinander, ganz im Sinne des Landesnahverkehrsplans“, so die Ministerin weiter. Katrin Eder ergänzte: „Die Landesmittel für den ÖPNV wurden im Doppelhaushalt 2025/2026 für jedes Jahr um jeweils über 190 Millionen Euro erhöht. Das war ein ungeheurer Kraftakt und stellt einen großen Erfolg dar.“ Dies alles geschieht vor dem Hintergrund deutlich anwachsender Kosten. Im Bereich Schiene stiegen die Kosten in den vergangenen Jahren jährlich um durchschnittlich mehr als zehn Prozent. Der Kilometerpreis bei Neuvergaben von Busverträgen ist seit 2021 um rund ein Drittel angestiegen. Trotzdem ist es gelungen, mit dem LNVP das gute Angebot in der Fläche abzusichern. „Der Landesnahverkehrsplan ist ein klares Bekenntnis zum ÖPNV in Rheinland-Pfalz“, so Katrin Eder.

Geflügelpest: Weniger Nachweise, aber keine Entwarnung

Die Klassische Geflügelpest (hochpathogene Aviäre Influenza oder HPAI) breitet sich in Rheinland-Pfalz deutlich langsamer, aber nach wie vor weiter aus. Inzwischen gibt es gesicherte Nachweise des Landesuntersuchungsamtes (LUA) bei 95 Wildvögeln und aktuell bei Gänsen und Enten in einem Geflügelbetrieb im Zuständigkeitsgebiet des Veterinäramts des Rhein-Pfalz-Kreises. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, wurden nach Angaben der Kreisverwaltung alle knapp 100 Gänse und Enten in diesem Bestand getötet. Die Behörde weist außerdem darauf hin, dass angesichts des aktuellen Seuchengeschehens eine bis zum 16. Dezember verlängerte Aufstallpflicht für Geflügel gilt - im Rhein-Pfalz-Kreis sowie in den kreisfreien Städten Ludwigshafen, Speyer und Frankenthal. Die Folge des an HPAI frisch erkrankten Kranichzugs war ein hoher Viruseintrag in die Umwelt und in die standorttreue Wasservogelpopulation in Rheinland-Pfalz. Das LUA weist die Geflügelpest jetzt vor allem bei tot gefundenen Graureihern, Wildgänsen oder Schwänen nach. Das Problem: Das Virus der Klassischen Geflügelpest kann sowohl in Gewässern als auch im Wassergeflügel länger überleben, insbesondere in Enten. Die über längere Zeit Virus-belasteten Gewässer sind eine Infektionsquelle für andere Wasservögel. Und infizierte Wasservögel können das Virus auf nicht aufgestalltes Hausgeflügel übertragen. Das Risiko der Weiterverbreitung wird immer noch als grundsätzlich hoch angesehen, hängt aber weiterhin von den lokalen Gegebenheiten ab. Eine Aufstallpflicht kann deshalb auf Betriebs- oder Landkreisebene durch die zuständigen Veterinärämter der rheinland-pfälzischen Kreise nach einer risikoorientierten Analyse und Bewertung der Lage angeordnet, verlängert oder aufgehoben werden. Hintergrund: Die Klassische Geflügelpest ist eine hoch ansteckende oft tödlich verlaufende Erkrankung von Vögeln. Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit (Inkubationszeit) vergehen Stunden bis wenige Tage. Die Erkrankungserscheinungen können sehr vielfältig sein. Laut Friedrich Loeffler-Institut besteht eine grundsätzliche Infektionsgefahr für Säugetiere, wenn sie Fleisch oder Aas von infizierten Wasservögeln und damit große Virusmengen aufnehmen. Das Robert Koch-Institut schätzt das Risiko einer Infektion beim Menschen dagegen als sehr gering ein - abgesehen von Menschen mit sehr engem Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel. Deshalb gilt: Wer einen toten oder kranken Wildvogel findet, darf ihn auf keinen Fall berühren - auch um das Virus nicht weiterzutragen. Auch der Kontakt von Haustieren (wie Hunden beim Spazierengehen) mit kranken oder verstorbenen Vögeln sollte unbedingt vermieden werden. Funde sollten an das zuständige Veterinäramt gemeldet werden. Weitere Informationen zur Geflügelpest finden sich auf der LUA-Homepage . Übersicht über vom FLI bestätigte Fälle bei Wildvögeln, Privathaltungen und Geflügelbetrieben seit 21.10.2025 (Stand: 05.12.2025 11:30 Uhr) Landkreis Tierart(en) Kreisweite Aufstallpflicht Aufstallpflicht zurzeit terminiert bis Kreis Ahrweiler 1x Kranich Nein Kreis Altenkirchen 1x Kranich Nein Kreis Alzey-Worms Worms (kreisfreie Stadt) 1x Wildgans 1x Wildgans Aufstallpflicht für alle Geflügelhaltungen in den Ortsgemeinden Eich, Gimbsheim und Hamm sowie in der kreisfreien Stadt Worms ( zur Allgemeinverfügung ). bis auf Weiteres unbefristet Kreis Bad Dürkheim Neustadt (kreisfreie Stadt) 3x Kranich 1x Wildgans Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 15.12.2025 Kreis Bad Kreuznach 1x Kranich Nein Kreis Bernkastel-Wittlich 7x Kranich 1x Wildgans Ja ( zur Allgemeinverfügung ) bis auf Weiteres unbefristet Kreis Birkenfeld 1x Kranich 1x Graureiher Nein Eifelkreis Bitburg-Prüm 3x Kranich 2 x Wildgans Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 19.12.2025 Kreis Cochem-Zell 1x Kranich Nein Donnersbergkreis 4x Kranich Nein Kreis Germersheim 1x Wildgans Ja ( zur Allgemeinverfügung) 15.12.2025 Kreis Kaiserslautern Kaiserslautern (kreisfreie Stadt) 6x Kranich 1x Kranich Nein Kreis Kusel 1x Kranich Nein Kreis Mainz-Bingen Mainz (kreisfreie Stadt) 2x Kranich 1x Schwan 1x Schwan Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 03.05.2026 Kreis Mayen-Koblenz Koblenz (kreisfreie Stadt) 9x Kranich Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 31.12.2025 Kreis Neuwied 2x Kranich 1x Wildgans Nein Rhein-Hunsrück-Kreis 4x Kranich, 1x Waldschnepfe, 1x Graureiher, 1x Greifvogel Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 31.12.2025 Rhein-Lahn-Kreis 4x Kranich 1x Graureiher Nein Rhein-Pfalz-Kreis Ludwigshafen (kreisfreie Stadt) Frankenthal (kreisfreie Stadt) Speyer (kreisfreie Stadt) 2x Wildgans 1x Graureiher Geflügelbetrieb mit Gänsen und Enten 1x Schwan Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 16.12.2025 Kreis Südliche Weinstraße Landau (kreisfreie Stadt) Privathaltung mit Gänsen Nein Kreis Südwestpfalz Pirmasens (kreisfreie Stadt) Zweibrücken (kreisfreie Stadt) 4x Kranich 1x Kranich 1x Kranich, 1x Graureiher Nein Kreis Trier-Saarburg Trier (kreisfreie Stadt) 7x Kranich 1x Graureiher 4x Kranich Nein Kreis Vulkaneifel Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 19.12.2025 Westerwaldkreis 5x Kranich 1x Wildgans Nein

Menschen im Mittelpunkt: Rheinland-Pfalz unterstützt Personalgewinnung im ÖPNV

Ein leistungsfähiger ÖPNV braucht nicht nur gute Angebote, sondern vor allem engagierte Menschen, die ihn möglich machen. Deshalb unterstützen das Land Rheinland-Pfalz und die beiden Zweckverbände SPNV-Nord (Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord) und ÖPNV RLP Süd (Öffentlicher Personennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd) die Suche nach engagierten Fachkräften im ÖPNV. Begleitet wird der Start von einer Plakatkampagne, die unter dem Motto „Echte Menschen. Echte Jobs.“ die Vielfalt und Bedeutung der Berufe im ÖPNV sichtbar macht. Der öffentliche Nahverkehr in Rheinland-Pfalz steht vor einer akuten Personalherausforderung. Schon heute fehlen landesweit hunderte Busfahrerinnen und Busfahrer sowie Triebfahrzeugführerinnen und -führer – Tendenz steigend. Laut einer deutschlandweiten Erhebung des VDV (Verband Deutscher Verkehrsunternehmen) müssen bis 2030 rund 21 Prozent mehr Mitarbeitende eingestellt werden, um den gewünschten Ausbau von Bus und Bahn zu ermöglichen. Gleichzeitig gehen jährlich etwa 6.000 Beschäftigte im Fahrdienst in den Ruhestand. „Ein funktionierender Nahverkehr ist ein zentraler Baustein für eine zukunftsfähige Mobilität und dafür brauchen wir Menschen, die ihn mit Leben füllen. Von den Unternehmen im ÖPNV wurde im Rahmen eines runden Tischs der Wunsch an uns herangetragen, dass das Land bei der Akquise von neuen Mitarbeitenden aktiv unterstützt. Genau hier setzen wir an und machen Berufe im ÖPNV sichtbar“, so Katrin Eder, Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz. Plattform für Jobs im Nahverkehr Das neue Karriereportal auf www.move-rlp.de bietet erstmals in Rheinland-Pfalz eine zentrale Anlaufstelle für Jobs im Nahverkehr. Interessierte finden dort gebündelte Informationen zu Berufsbildern, offenen Stellen und Einstiegsmöglichkeiten – von Lokführerinnen und Lokführern über Werkstattpersonal bis hin zur Kundenbetreuung. „Die Personalgewinnung ist für die Verkehrsunternehmen längst zur zentralen Zukunftsfrage geworden. MoveRLP schafft erstmals eine gemeinsame Plattform, um landesweit für Berufe im ÖPNV zu werben“, ergänzte die Mobilitätsministerin. moveRLP – Mobilität verbindet Rheinland-Pfalz Zeitgleich mit der Fachkräftekampagne wird die Mobilitätsmarke für Rheinland-Pfalz eingeführt. Sie stellt bewusst die Menschen in den Mittelpunkt – als Mitarbeitende oder als Fahrgäste. Das Land und die beiden Zweckverbände SPNV-Nord und ÖPNV Süd schaffen unter dem Namen eine zentrale Anlaufstelle für die Mobilität in Rheinland-Pfalz. moveRLP hilft, die relevanten Leistungen im Nahverkehr in den Alltag der Fahrgäste zu bringen. moveRLP schafft eine gemeinsame Sprache, um die Vielfalt der regionalen Angebote sichtbar zu machen. Die zentrale Website von moveRLP ist ab sofort online. Fahrgäste und die interessierte Öffentlichkeit finden auf der Website www.move-rlp.de neben der Jobbörse viele Informationen rund um die Leistungen und Angebote des öffentlichen Nahverkehrs in Rheinland-Pfalz. Die Verkehrsverbünde, Verkehrsunternehmen und Kommunen waren in die Entwicklung von moveRLP eingebunden und sind enge Partner der Mobilitätsmarke. So steht moveRLP für einen landesweiten, partnerschaftlichen Ansatz im ÖPNV. Zusätzlich gibt moveRLP auf Instagram Einblicke hinter die Kulissen und zeigt, was sich im Land bewegt. „Der Service ÖPNV muss bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommen. Dafür wird moveRLP die zentrale Anlaufstelle. Der ÖPNV ist ein wesentlicher Bestandteil im Alltag der Menschen, er muss selbstverständlich sein – uns geht es um die Menschen, nicht um die Marke. Dafür werden im Rahmen von moveRLP weitere Maßnahmen nach und nach folgen, damit unser Service bei den Menschen ankommt und selbstverständlicher Bestandteil ihres Alltags werden kann“, führte Katrin Eder hinsichtlich der Mobilitätsmarke aus. Weitere Informationen unter www.move-rlp.de / Instagram: @moveRLP

Bodenfläche (tatsächliche Nutzung): Bundesländer, Stichtag (bis 31.12.2022), Nutzungsarten (AdV-Nutzungsartenkatalog 2009)

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