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Neue EU-Regeln gegen Greenwashing verabschiedet

<p>Neue EU-Regeln gegen Greenwashing verabschiedet</p><p>Bisher werden Werbeaussagen zu Umweltvorteilen von Produkten, wie „öko“, „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „recycelbar“, sowie Umweltlabel kaum reguliert. Mit einer neuen Richtlinie zur Änderung des Wettbewerbs- und des Verbraucherrechts will die EU vielfach verbreitetes Greenwashing in der Werbung bekämpfen und verlässliche Umweltinformationen fördern.</p><p>Ziel der neuen Bestimmungen ist es, dass Verbraucher*innen besser informierte Kaufentscheidungen hinsichtlich der ökologischen Auswirkungen, der Haltbarkeit und der Reparierbarkeit von Produkten treffen können und so zu einem nachhaltigeren Konsumverhalten beitragen. Denn immer mehr Unternehmen versuchen, sich und ihren Produkten mit gezielten Marketing-Maßnahmen ein umweltfreundliches Image zu geben. Verbraucher*innen können dabei in die Irre geführt werden, wenn bestimmte Umweltvorteile im Zusammenhang mit dem Kauf von Produkten suggeriert werden, obwohl diese Vorteile gar nicht vorhanden oder zumindest nicht ausreichend nachgewiesen sind.</p><p>Die neue „Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen“ ((EU) 2024/825) ändert und ergänzt daher die bestehende „Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken“ (2005/29/EG) und die „Verbraucherrechte-Richtlinie“ (2011/83/EU). Der englische Titel der Richtlinie lautet „Empowering consumers for the green transition“, auch als ECGT oder EmpCo abgekürzt.</p><p>Die Änderungen sehen strengere Vorgaben für die Darstellung verlässlicher, vergleichbarer, begründeter und nachprüfbarer Informationen zu den Umwelteigenschaften von Produkten und Unternehmen vor. So sind Textaussagen in Zukunft nur noch mit Begründung möglich, bestimmte Klimaclaims sind gar nicht mehr zulässig. Zudem wird sich durch neue Anforderungen an Siegel, wie zum Beispiel öffentlich zugängliche Kriterien und ein Dritt-Zertifizierungssystem, der Markt der Siegel bereinigen. Mit diesen Änderungen werden den Konsument*innen, den Marktakteuren, Verbraucherverbänden und Gerichten genauere Maßgaben an die Hand gegeben, um zu beurteilen, ob ein Fall unlauterer umweltbezogener Werbung gegeben ist.</p><p>Die Richtlinie ist am 26. März 2024 in Kraft getreten. Die Umsetzung in den Mitgliedstaaten muss bis zum 27. März 2026 erfolgen und wird ab dem 27.&nbsp;September 2026 Anwendung finden. Die Richtlinie soll durch eine weitere EU-Richtlinie, die „Green Claims Directive (GCD)“ (auf Deutsch „Richtlinie über Umweltaussagen“), ergänzt werden. In dieser sollen spezifischere Vorgaben für die Begründungen, ihre Nachprüfbarkeit und Kommunikation von ausdrücklichen Umweltaussagen verankert werden.</p><p>Die wichtigsten Änderungen in Kürze:</p><p>Änderungen an der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG)</p><p>Die Richtlinie regelt das Verhalten von Unternehmen im Wettbewerb und insbesondere die Zulässigkeit von Werbeaussagen.</p><p>Änderungen der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie (2011/83/EU)</p><p>Die Verbraucherrechterichtlinie hat zum Zweck, in den zwischen Verbraucher*innen und Unternehmern geschlossen Verträgen ein hohes Verbraucherschutzniveau zu erreichen.</p><p>Die Änderungen an der Verbraucherrechte-Richtlinie betreffen vorvertragliche Pflichtinformationen, unter anderem über Haltbarkeit, Reparierbarkeit und die Verfügbarkeit von Aktualisierungen sowie über gewerbliche Garantien und gesetzliche Gewährleistungen.</p>

Greenwashing erkennen – Transparenz schaffen

UBA-Forschungsbericht hilft bei Einordnung von werblichen Umweltaussagen Klimaneutral, nachhaltig, recycelbar – Unternehmen bewerben ihre Produkte gern mit diesen oder vergleichbaren Umweltaussagen. Doch nicht alle Aussagen sind rechtlich zulässig. Das Umweltbundesamt (UBA) hat im Rahmen eines Forschungsprojekts die Herausforderungen für verlässliche Umweltinformationen analysieren lassen. Die Ergebnisse liegen nun in einem Bericht vor und bieten neben einem Beitrag zu den aktuellen Diskussionen um die EU-Initiativen „Empowering consumers for green transition“ und „Green claims“ auch konkrete Empfehlungen für Unternehmen und Verbraucher*innen im Spannungsfeld zwischen valider Umweltinformation und Greenwashing. „Das Umweltbundesamt setzt sich dafür ein, dass Verbraucher*innen die notwendigen Informationen bekommen, um nachhaltige Kaufentscheidungen treffen zu können. Doch leider sind missverständliche und nicht belegte Aussagen immer noch weit verbreitet“, sagt Dirk Messner, Präsident des ⁠ UBA ⁠. „Mit der Umsetzung der neuen EU-Vorgaben über umweltbezogene Informationen für Verbraucher*innen erwarten wir, dass Unternehmen vermehrt vertrauenswürdige Siegel wie den Blauen Engel nutzen und irreführende Aussagen zurückgehen.“ Mit der im letzten Jahr beschlossenen „EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel“ (EU 2024/825) zur Änderung des Wettbewerbs- und Verbraucherrechts sollen Greenwashing in der Werbung eingedämmt und verlässliche Umweltinformationen gefördert werden. So werden Textaussagen künftig grundsätzlich nur zulässig sein, wenn sie spezifisch genug beschrieben bzw. begründet sind. Bestimmte ⁠ Klima ⁠-Claims werden ganz verboten. Neue Anforderungen an Siegel, wie öffentlich zugängliche Kriterien und ein unabhängiges Zertifizierungssystem, sollen zudem den unübersichtlichen Markt der Umweltsiegel bereinigen. Ergänzend dazu soll die geplante europäische „Green claims directive“ (Richtlinie über Umweltaussagen) die Begründung und Nachprüfbarkeit von Umweltaussagen weiter präzisieren. Diese Richtlinie befindet sich derzeit in den abschließenden Verhandlungen. Der aktuelle Forschungsbericht des UBA bietet eine systematische Aufbereitung der Thematik Greenwashing. Er beinhaltet eine Analyse der rechtlichen Instrumente zur Bekämpfung von Greenwashing, stellt die bestehenden Empfehlungen und Prinzipien zur Begründung guter Umweltaussagen zusammen und beleuchtet die Wahrnehmungen und Wirkungen auf Verbraucher*innen.

Greenwashing erkennen – Transparenz schaffen

<p>Greenwashing erkennen – Transparenz schaffen</p><p>UBA-Forschungsbericht hilft bei Einordnung von werblichen Umweltaussagen</p><p>Klimaneutral, nachhaltig, recycelbar – Unternehmen bewerben ihre Produkte gern mit diesen oder vergleichbaren Umweltaussagen. Doch nicht alle Aussagen sind rechtlich zulässig. Das Umweltbundesamt (UBA) hat im Rahmen eines Forschungsprojekts die Herausforderungen für verlässliche Umweltinformationen analysieren lassen. Die Ergebnisse liegen nun in einem Bericht vor und bieten neben einem Beitrag zu den aktuellen Diskussionen um die EU-Initiativen „Empowering consumers for green transition“ und „Green claims“ auch konkrete Empfehlungen für Unternehmen und Verbraucher*innen im Spannungsfeld zwischen valider Umweltinformation und Greenwashing.</p><p>„Das Umweltbundesamt setzt sich dafür ein, dass Verbraucher*innen die notwendigen Informationen bekommen, um nachhaltige Kaufentscheidungen treffen zu können. Doch leider sind missverständliche und nicht belegte Aussagen immer noch weit verbreitet“, sagt Dirk Messner, Präsident des ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠. „Mit der Umsetzung der neuen EU-Vorgaben über umweltbezogene Informationen für Verbraucher*innen erwarten wir, dass Unternehmen vermehrt vertrauenswürdige Siegel wie den Blauen Engel nutzen und irreführende Aussagen zurückgehen.“</p><p>Mit der im letzten Jahr beschlossenen „EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel“ (EU 2024/825) zur Änderung des Wettbewerbs- und Verbraucherrechts sollen Greenwashing in der Werbung eingedämmt und verlässliche Umweltinformationen gefördert werden. So werden Textaussagen künftig grundsätzlich nur zulässig sein, wenn sie spezifisch genug beschrieben bzw. begründet sind. Bestimmte ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a>⁠-Claims werden ganz verboten. Neue Anforderungen an Siegel, wie öffentlich zugängliche Kriterien und ein unabhängiges Zertifizierungssystem, sollen zudem den unübersichtlichen Markt der Umweltsiegel bereinigen.</p><p>Ergänzend dazu soll die geplante europäische „Green claims directive“ (Richtlinie über Umweltaussagen) die Begründung und Nachprüfbarkeit von Umweltaussagen weiter präzisieren. Diese Richtlinie befindet sich derzeit in den abschließenden Verhandlungen.</p><p>Der aktuelle Forschungsbericht des UBA bietet eine systematische Aufbereitung der Thematik Greenwashing. Er beinhaltet eine Analyse der rechtlichen Instrumente zur Bekämpfung von Greenwashing, stellt die bestehenden Empfehlungen und Prinzipien zur Begründung guter Umweltaussagen zusammen und beleuchtet die Wahrnehmungen und Wirkungen auf Verbraucher*innen.</p>

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