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Analyse von Systemen zur Information über Industrieemissionen

Mit dem Ziel, ein Datenmodell für die zukünftige Berichterstattung zur Industrieemissions-Richtlinie (IE-Richtlinie, 2010/75/EU) zu entwickeln, wurden in der ersten Hälfte der Laufzeit des Vorhabens zunächst Recherchen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene durchgeführt. Die Recherchen betrafen Datenhaltungen der Länder, die Betriebliche Umweltberichterstattung mit BUBE-Online, weitere Parallelprojekte, die Befragung von Ländervertretern und mit den bisherigen Berichtspflichten vertraute Mitarbeiter des UBA sowie das Elektronische Reporting Tool (ERT) der Europäischen Kommission (KOM). Gleichzeitig wurde die aktuelle Diskussion über die Ausgestaltung der zukünftigen Berichtspflichten unter der IE-Richtlinie und deren Umsetzung in das künftig ORT (Online Reporting Tool) genannte Berichtswerkzeug verfolgt. Aus den im Rahmen der Recherche zusammengetragenen Informationen wurde anschließend ein Vorschlag zu einem Datenmodell entwickelt und mit Vertretern des UBA diskutiert.<BR>Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/

Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen Überwachungsplan des Landes Sachsen-Anhalt für Industrieemissions-Anlagen (IE-ÜPl)

Die Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU , kurz IED genannt, ist eine europäische Richtlinie mit Regelungen zur Genehmigung, zum Betrieb und zur Überwachung von Industrieanlagen in der Europäischen Union. Die Richtlinie trat am 6. Januar 2011 in Kraft. Die Umsetzung in nationales Recht der EU-Mitgliedstaaten musste bis zum 7. Januar 2013 erfolgen. Die Richtlinie verfolgt das Ziel, die Umweltverschmutzung durch Industrieanlagen durch eine integrierte Genehmigung zu vermeiden oder so weit wie möglich zu vermindern. Die Industrieemissionsrichtlinie ersetzt die bisherige Genehmigungsgrundlage für Industrieanlagen in EU-Mitgliedsländern, die sogenannte IVU-Richtlinie (2008/1/EG), sowie die Richtlinie über Abfallverbrennung (2000/76/EG), die Richtlinie über Großfeuerungsanlagen (2001/80/EG), die Lösemittelrichtlinie (1999/13/EG) und drei Richtlinien zur Titandioxidherstellung (78/176/EWG, 82/883/EWG, 92/112/EWG). Nach Artikel 23 der europäischen Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen haben die Mitgliedsstaaten ein System für Umweltinspektionen von Anlagen einzuführen, das die Prüfung der gesamten Auswirkungen von besonders umweltrelevanten Anlagen auf die Umwelt abdeckt. Diese Umweltinspektionen umfassen sowohl Vor-Ort-Besichtigungen als auch Probenahmen und die Sammlung der, für die Erfüllung der Berichtspflichten, erforderlichen Informationen. Die Richtlinie ist in nationales Recht umgesetzt. Dies schließt die Notwendigkeit der Aufstellung von Überwachungsplänen und Überwachungsprogrammen für Anlagen nach der  Industrieemissionsrichtlinie sowie die Anforderungen an die Überwachung in diesem Zusammenhang ein. Ziel ist es, die behördliche Überwachung bestimmter Industrieanlagen einheitlich, systematisch und medienübergreifend zu gestalten. In einem Überwachungsplan sind alle betroffenen Anlagen im räumlichen Geltungsbereich zu erfassen und ein Grundkonzept für deren Überwachung vorzugeben. Der anlagenübergreifende Überwachungsplan hat eine Bewertung der Umweltprobleme und Verfahren für die regelmäßige und anlassbezogene Überwachung für alle betroffenen Anlagen zu enthalten. Der Überwachungsplan bildet die Grundlage für die Erstellung der anlagenbezogenen Überwachungsprogramme. Er wird regelmäßig zum Stichtag 31. Dezember eines jeden Jahres überprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Der Überwachungsplan kann auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes heruntergeladen werden.

Anwendung der Verbrennungsrichtlinie auf Anlagentypen der Mitverbrennung, die nicht in der Richtlinie explizit genannt sind - Schwerpunkt Hochofen

Das Projekt "Anwendung der Verbrennungsrichtlinie auf Anlagentypen der Mitverbrennung, die nicht in der Richtlinie explizit genannt sind - Schwerpunkt Hochofen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt.

FHprofUnt2012: Sekundärbrennstoffanalyse mittels Röntgenfluoreszenz (StAR)

Das Projekt "FHprofUnt2012: Sekundärbrennstoffanalyse mittels Röntgenfluoreszenz (StAR)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fachhochschule Münster, IKFM Institut für Konstruktions- und Funktionsmaterialien, Labor für Instrumentelle Analytik und Kunststoffanalytik durchgeführt. Der Gesetzgeber hat in der europäischen Richtlinie 2000/76/EG einheitliche Normen für die Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen erlassen, die eine Untersuchung der physikalischen und chemischen Zusammensetzung bei der Anlieferung und Annahme der Abfälle vorschreibt und damit vor der eigentlichen Verbrennung. Das Ziel des geplanten Forschungsprojektes 'StAR - Sekundärbrennstoffanalysen mittels Röntgenfluoreszenz' besteht darin, ein kostengünstiges und prozessnahes analytisches Verfahren zur quantitativen Bestimmung umwelt- und prozessrelevanter Elemente in Sekundärbrenn stoff(ström)en zu entwickeln. Ein geeignetes Röntgenfluoreszenz analyseverfahren (RFA) könnte auf Grund der leichten Automatisierbarkeit und der sehr einfachen Probenvorbereitung die derzeitige Praxis revolutionieren und die tatsächliche Einhaltung aktueller und zukünftiger Umweltstandards garantieren. Die RFA ist jedoch eine sehr matrixabhängige Relativmethode. Matrixabhängig bedeutet in diesem Zusammenhang, dass das gemessene Elementsignal signifikant von der Gesamtzusammensetzung der Probe abhängig ist. Die exakte Quantifizierung der enthaltenen Elemente in einer Sekundärbrennstoffprobe, deren Zusammensetzung je nach Herkunft sehr stark variieren kann (Matrixeffekte), ist derzeit mit der RFA nicht möglich. Heute werden zwar schon vor allem mobile Hand-RFA-Geräte eingesetzt, aber deren Quantifizierungsmechanismen sind in der Regel unzureichend und sind daher nur als Screening zu betrachten. Das grundlegende Problem für den breiten, quantitativen Einsatz der RFA in dieser Anwendung besteht darin, dass derzeit weder Kalibriermaterialien noch zertifizierte Referenzmaterialien für diese Fragestellung zur Verfügung stehen und vorkalibrierte (standardlose) Quantifizierungsalgorithmen für diesen Anwendungsbereich derzeit noch nicht ausgereift sind. Der innovative Ansatz dieses Vorhabens ist, eben diese sogenannten standardlosen Quantifizierungsalgorithmen, die bei anderen Matrices, wie z.B. Stahl, hervorragend funktionieren, für vergleichsweise leichte Matrices wie Sekundärbrennstoffe, wo die Matrixelemente nicht vollständig mit der RFA messbar sind, zu entwickeln und anzupassen. Das würde erstmals die Möglichkeit eröffnen, werkseitig vorkalibrierte RFA Geräte auf den Markt zu bringen, die dann unabhängig vom vorliegenden Stoffstrom, die Einhaltung der geforderten chemischen Prüfung zeitnah vor der Verbrennung und damit potentiellen Freisetzung in die Umwelt garantieren könnten. Auf dieser Grundlage könnte dann in Zukunft eine automatische Messung und Sortierung von Sekundärbrennstoff(strömen)en mit Hilfe der RFA in thermischen Abfallbehandlungsanlagen zeit- und prozessnah erfolgen.

Bewertung der Umsetzung und möglicher Entwicklungen der Europäischen Rechtssetzungen zur Überwachung der Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen

Das Projekt "Bewertung der Umsetzung und möglicher Entwicklungen der Europäischen Rechtssetzungen zur Überwachung der Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt. Ziele und erwartete Ergebnisse: Das wichtigste Ziel der Studie ist die Begutachtung der Umsetzung der Abfallverbrennungsrichtlinie und die Erarbeitung von möglichen Überarbeitungsvorschlägen. Damit wird eine Grundlage für die in Artikel 14 der Richtlinie vorgesehene Überarbeitung geschaffen und die in Artikel 11 (13) und 16 vorgesehene Weiterentwicklung erleichtert. Ein weiteres Ziel der Studie ist es, einen Beitrag im Zusammenhang mit der Überarbeitung der IVU-Richtlinie und verbundener Richtlinien zu liefern. Innerhalb dieser allgemeinen Zielsetzung werden folgende spezifische Ziele verfolgt: a. Sammlung, Analyse und Darstellung von Informationen hinsichtlich der Umsetzung der Abfallverbrennungsrichtlinie in den 27 EU Mitgliedsländern, unter Berücksichtigung der Zusammenhänge mit der IVU-Richtlinie und möglicherweise problematischer Bereiche. b. Durchführung einer Kosten-Nutzen-Analyse zur Umsetzung anhand ausgewählter Beispiele (Mitgliedstaaten); c. Begutachtung und Darstellung von Informationen zur Entwicklung des Standes der Technik und der erreichten Fortschritte bei Emissionsminderungstechniken, um die Kommission in die Lage zu versetzen, zukünftige Bestimmungen bei der Novellierung der Richtlinie festzulegen; d. Beschreibung, Begutachtung und Darstellung möglicher Optionen zur Novellierung der Abfallverbrennungsrichtlinie; e. Erstellung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für eine Novellierung der Richtlinie, die auf den dargestellten Optionen basiert. Die Ergebnisse sollen der Kommission einen besseren Überblick über die Umsetzung der Abfallverbrennungsrichtlinie verschaffen, um sie in die Lage zu versetzen, die anstehende Novellierung der Richtlinievorgaben zielführend durchzuführen.

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