Im Rahmen von Freilanderhebungen sind die Biozoenosen terrestrischer Oekosysteme zu charakterisieren und soziologisch zu klassifizieren. Aufgrund ihrer Relevanz fuer die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln werden indirekt oder direkt exponierte, an die landwirtschaftlich genutzten Flaechen angrenzende Oekosysteme als Modelle ausgewaehlt (Ackerrandstreifen und/oder Hecken). Es sollen regional verschiedene Standorte mit typischem Charakter fuer landwirtschaftlich genutzte Raeume ueber zwei aufeinanderfolgende Vegetationsperioden untersucht werden. Aus den Biozoenosen sind in Abhaengigkeit von den Standortfaktoren diejenigen Arten zu identifizieren, die aufgrund ihrer Bedeutung fuer die Struktur und die Funktionen der Oekosysteme, insbesondere im Hinblick auf die Diversitaet der Arten als repraesentativ fuer das jeweilige System angesehen werden koennen. In einem zweiten Abschnitt ist zu ueberpruefen, ob die fuer die betrachteten Oekosysteme als relevant identifizierten Arthropodenarten in den gemaess Anhang II und III der Richtlinie 91/414/EWG und SETAC-Guidance-Document (Barrett et al. 1994) zur Bewertung der Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf den terrestrischen Teil des Naturhaushalts heranzuziehenden Pruefverfahren repraesentiert werden und ob die als Pruefspezies eingesetzen Arthropoden als Stellvertreter fuer die tatsaechlich relevanten Arten angesehen werden koennen. Als Abschluss des Vorhabens sind die Konsequenzen fuer das Pruef- und Bewertungsschema zur Beurteilung der Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf den terrestrischen Bereich des Naturhaushalts und ein Vorschlag fuer die praktische Umsetzung herauszuarbeiten. Einen wichtigen Aspekt sollen dabei die zu entwickelnden Vorgaben fuer die Gestaltung sogenannter hoeherwertiger Studien einnehmen, die gemaess Anhang VI der Richtlinie 91/414/EWG zur weiterfuehrenden Risikobewertung der Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf den Naturhaushalt heranzuziehen sind, aber bisher nicht ausgefuellt sind.
Die im Rahmen des nationalen Zulassungsverfahrens und der Aufnahme von Wirkstoffen in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG vorzulegenden Analysenmethoden werden bezueglich ihrer Richtigkeit, Genauigkeit, Spezifitaet und Anwendbarkeit ueberprueft. Diese Ueberpruefung beinhaltet die Teilnahme an Expertentreffen der EU (ECCO - Peer Review Meetings) und ist ein Teil des Entscheidungsprozesses fuer die Aufnahme in die Wirkstoffpositivliste bzw. die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Geeignete Methoden werden als Kurzfassungen veroeffentlicht.
Zu Beginn des Jahres 1995 wurde eine 'Joint EU Member States/ECPA-DTWG Data Transfer Steering Group' gegruendet. Die Expertengruppe besteht aus Vertretern der Europaeischen Kommission, des Verbandes der europaeischen Pflanzenschutzmittelindustrie sowie der nationalen Pruefbehoerden. Zwischenzeitlich traten auch Vertreter der nordamerikanischen Pflanzenschutzmittelindustrie sowie der Pruefbehoerden aus USA und Kanada dieser Gruppe bei. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es zu pruefen, inwieweit die im Rahmen der Richtlinie 91/414/EWG bzw. der nordamerikanischen Pruefvorschriften einzureichenden umfangreichen Dossier-Unterlagen auch in elektronischer Form zur Verfuegung gestellt werden koennen. Die wichtigsten Gruende hierfuer sind Einsparungen von Raeumlichkeiten fuer die Archivierung, schnellere Verfuegbarkeit von Teildokumenten, Uebernahme von Teilen der Dossiers fuer die Monographieerstellung sowie Einsparung von Kosten fuer die Erstellung und den Versand der Dossiers. Als elektronisches Speichermedium wurde die CD-ROM ausgewaehlt. Als Teilergebnis wurde die erste Version der CADDY Retrieval Software (Version 1.0) fuer den Zugriff auf die CD-ROM-Daten erstellt. Sie ist seit Anfang 1998 fuer Zulassungsbehoerden bzw. Firmen verfuegbar. Derzeit wird, basierend auf den bisherigen Erfahrungen, das System optimiert, um durch einen verbesserten Zugriff auf die Daten der CD-ROM die Effizienz hinsichtlich der Wirkstoffpruefung bzw. der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zu steigern. Die BBA ist als Zulassungsbehoerde fuer Pflanzenschutzmittel und nationale Koordinierungsstelle fuer die EU-Wirkstoffpruefung massgeblich an der Entwicklung und praktischer Umsetzung beteiligt.
Fuer die Aufnahme von Wirkstoffen in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG muessen die einheitlichen Grundsaetze (Anhang VI) erfuellt sein. Ein wichtiges Ausschlusskriterium fuer die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist die Persistenz im Boden. Uebersteigt der DT50-Wert groesser 3 Monate und der DT90-Wert groesser 1 Jahr in Freilandversuchen, ist keine Zulassung moeglich dies gilt nicht, sofern wissenschaftlich nachgewiesen wird, dass die Akkumulierung im Boden unter entsprechenden Feldbedingungen so gering ist, dass sich in den Folgekulturen weder unannehmbare Rueckstandsmengen ansammeln noch unannehmbare phytotoxische Auswirkungen einstellen und dass sich keine unannehmbaren Auswirkungen auf das Grundwasser, Oberflaechenwasser, die Luft und den Nichtzielorganismen zeigen. Zur Konkretisierung des Begriffs 'unannehmbar' werden Einzelkriterien erarbeitet, die auf den ebenfalls zu entwickelnden Risikoabschaetzungen basieren, welche sich wiederum auf eine vorzunehmende Auswahl an Untersuchungen stuetzen. Aufgrund der hohen Komplexitaet der Materie wird hier Fachwissen aus den Bereichen Verbleib und Verhalten in Boden, Wasser und Luft, Auswirkungen auf die Nichtzielorganismen (Aquatik und Terrestrik) sowie Rueckstaende in Pflanzen und Nachbaukulturen zusammengetragen und gemeinsam bewertet. Durch Mitwirkung von ECCO werden die Ergebnisse international verfuegbar gemacht.
In Fortsetzung des ersten ECCO-Vertrages sind die BBA sowie das PSD (Pesticide Safety Directorate) in York/UK von der Europaeischen Kommission beauftragt worden, weitere drei Runden der ECCO-Peer Review Meetings zu organisieren. Diese Sitzungen sind ein Teil des Entscheidungsprozesses fuer die Aufnahme von Wirkstoffen in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG. Jeweils bis zu sieben Experten aus den Mitgliedstaaten der EU werden von der BBA und vom PSD eingeladen, um die von Mitgliedstaaten erstellten Wirkstoffmonographien zu diskutieren, die Kommission wissenschaftlich zu beraten und somit die Entscheidung im Staendigen Ausschuss Pflanzenschutz (SCPH) in Bruessel vorzubereiten. In fuenf Sitzungen je Runde werden die verschiedenen Pruefgebiete diskutiert. Im abschliessenden Overview Meeting werden jeweils Experten der berichterstattenden Mitgliedstaaten sowie die Sitzungsleiter aus der BBA und dem PSD die Ergebnisse ueberpruefen und zusammenfassen. In Angliederung an das Forschungsprojekt werden auf Basis der Ergebnisse dieser Sitzungen in Zusammenarbeit mit der Europaeischen Kommission und den Berichterstattenden Mitgliedstaaten Dokumente erstellt, die der Working Group 'Plant Protection Products' (evaluation/legislation) und dem Staendigen Ausschuss Pflanzenschutz (SCPH) als Beratungsgrundlage fuer die Erarbeitung von Entscheidungsvorschlaegen ueber die Aufnahme dieses Wirkstoffes in Anhang I der Richtlinie dienen.
Im Rahmen des 1. Vertrages des ECCO-Projektes wurden in Expertensitzungen ausgewaehlte Pflanzenschutzmittelwirkstoffe hinsichtlich einer moeglichen Aufnahme in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG auf wissenschaftlicher Grundlage geprueft. In Angliederung an das Forschungsprojekt werden auf Basis der Ergebnisse dieser Sitzungen in Zusammenarbeit mit der Europaeischen Kommission und den Berichterstattenden Mitgliedstaaten Dokumente erstellt, die der working group 'Plant Protection Products' (evaluation/legislation) und dem Staendigen Ausschuss fuer Pflanzenschutz (SCPH) als Beratungsgrundlage fuer die Erarbeitung von Entscheidungsvorschlaegen ueber die Aufnahme dieses Wirkstoffes in Anhang I der Richtlinie dienen.
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