API src

Found 126 results.

Related terms

Änderungsgenehmigung (§ 16 BImSchG) der Agrargenossenschaft Hochland eG Gahma

Die Agrargenossenschaft Hochland eG Gahma, Gahma 75 in 07368 Remptendorf hat am 05.07.2019 einen Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung ihrer Anlage zur Haltung und Aufzucht von Rindern und Güllelagerung nach den Nr. 7.1.5 in Verbindung mit Nr. 9.36 des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) am Standort Remptendorf, Gemarkung Gahma, Flur 0 Flurstück Nr. 1107/1, 1107/2, 1108/2, 1109/2, 1111/1, 1107/3 und Gemarkung Rauschengesees, Flur 2 Flurstück Nr. 6/2, 7/2, 10/2, 11/2, 13/1, 14/2 und 17/2 sowie zum Betrieb der geänderten Anlage gestellt. Gegenstand des Änderungsantrages sind folgende Maßnahmen: 1. Errichtung eines abgedeckten Güllerundbehälters 2. Erhöhung der Reststofflagerkapazität.

Mehr Methan durch Antibiotikaeinsatz in der Rinderhaltung

Werden Rinder mit Antibiotika behandelt, setzen sie über den Dung eine deutlich größere Menge des schädlichen Treibhausgases Methan frei. Zu dieser überraschenden Erkenntnis kam ein internationales Forscherteam um Tobin Hammer von der Universität von Colorado, Boulder, in einer Studie, die am 25. mai 2016 im Fachblatt „Proceedings B“ der britischen Royal Society erschienen ist. Ein Rind produziert täglich mehrere hundert Liter des aggresiven Klimagases Methan. Es wird nicht nur bei der Verdauung von Wiederkäuern frei, der weit überwiegende Teil des von Rindern freigesetzten Methans beim Rülpsen abgegeben. Die Wirkung von Antibiotika auf diesen Prozess untersuchten die Forscher nicht.

Förderung der Tierhaltung in Rheinland-Pfalz - Stallbauten von Rind und Schwein

Förderung von Stallbauten bei der Haltung von Rind und Schwein; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau

Tierschutzbericht 2016/2017

Rechtliche Rahmenbedingungen (u. a. Haltung von Sauen im Kastenstand, Verbot ganzjähiger Anbindehaltung von Rindern, Verbandsklage Tierschutz), Vollzug tierschutzrechtlicher Vorschriften, Tierhaltung (u. a. Amputations-Kürzen der Schwänze von Schweinen, Wildtiere im Zirkus, Kastrieren männlicher Ferkel, Enthornung von Kälbern, Taubenvergrämung), Eigenkontrollen - Tierschutzindikatoren (u. a. Qualzucht), Hundeführerschein junior, Transport von Tieren, Töten und Schlachten von Tieren (u. a. Schächten, Verfütterung lebender Futtertiere, Hahnenköpfen), Fischerei, Tierversuche, Öffentlichkeitsarbeit (u. a. Tierschutzpreis), Tierschutzbeirat; Anlagen: Transportkontrollen, Versuchstierzahlen, Richtlinie für Vergabe des Tierschutzpreises, Mitglieder des Tierschutzbeirats, Jahresbericht Tierschutzbeirat 2016 und 2017

Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Haltung bzw. zur Aufzucht von Rindern durch Herrn Alfons und Frau Renate Kerler, Hausen

Herr Alfons und Frau Renate Kerler betreiben auf den Grundstücken Flur-Nrn. 878 und 880 der Gemarkung Hausen einen Milchviehstall. Die Anlage liegt im bauplanungsrechtlichen Außenbereich (§ 35 Baugesetzbuch - BauGB). Am Vorhabensstandort befindet sich derzeit ein baurechtlich genehmigter Rinderstall. Durch die geplante Erweiterung wird die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsschwelle erstmals überschritten. Das Vorhaben ist nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nr. 7.1.5 des Anhang 1 zur 4. BImSchV genehmigungsbedürftig. Bei der Anlage handelt es sich um ein Vorhaben nach Nr. 7.5.1 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG. Das Landratsamt Unterallgäu führte die erforderliche allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durch.

Mölter GbR, Sellericherhöhe - Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Haltung von Rindern als Milchvieh sowie einer Anlage zur Lagerung von Gülle - Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles gem. Nr. 7.5.1, Spalte 2 der Anlage 1 z. UVPG i.V.m. § 7 Abs. 1 UVPG

Die Mölter GbR beantragt eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Haltung von Rindern als Milchvieh sowie einer Anlage zur Lage- rung von Gülle am Standort "Im Winkel 6" in 54608 Sellerich (Gemarkung Sellerich, Flur 12, Flurstücke 146 und 147). Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Maßnahme gemäß Nr. 7.5.1, Spalte 2 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), bei der gemäß § 7 Abs. 1 UVPG im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung zu entscheiden ist, ob eine Umweltverträglichkeits- prüfung (UVP) durchgeführt wird. Die erfolgte Vorprüfung hat ergeben, dass durch die Verwirklichung des Vorhabens keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Stephan van de Sand, Friesdonker Weg 4, 47559 Kranenburg

Der Antragsteller Herr Stephan van de Sand hat mit Datum vom 31.07.2023 (Eingang 23.08.2023) bei der Kreisverwaltung Kleve einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Änderung und den Betrieb einer vorhandenen baurechtlich genehmigten Anlage zur Haltung von Masthähnchen und Rindern auf 29.600 Masthähnchenplätzen, 150 Milchkuhplätze sowie 10 Kälbern und 10 Rindern auf dem Grundstück Friesdonker Weg 4, 47559 Kranenburg Gemarkung Niel, Flur 3, Flurstücke 217, 219 und 220 beantragt. Die Anlage stellt eine Anlage zur Haltung von gemischten Beständen mit Mastgeflügel (Masthähnchen) und Rindern dar und fällt unter die Nr. 7.11.3 der Anlage 1 des UVPG. Hierfür ist eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles erforderlich.

Diewald Martin; Inbetriebnahme eines stillgelegten Stalls zur Haltung von Zuchtsauen

Insgesamt betrachtet, handelt es sich bei dem von Herrn Diewald beantragten Erweiterung des Zuchtsauenstalls und bereits genehmigten Hähnchenmaststalls und Rinderhaltung um eine gemeinsame Anlage. Die Änderung des Betriebs der genehmigungsbedürftigen Anlage bedarf demnach der Genehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG, da durch die Änderung nachteilige Auswirkungen nicht ausgeschlossen werden kann. Die Haltung erfolgt in Boxen auf Spaltenböden. Im Wartungsbereich werden die Zuchtsauen in Gruppen von ca. zehn Sauen gehalten. Die tragenden Sauen werden kurz vor der Geburt in die Abferkelbuchten eingestellt. Nach der Geburt verbleiben die Tiere, einschließlich der Ferkel für ca. vier Wochen in den Abferkelbuchten. Die Fütterung erfolgt N-reduziert und an der Zuchtphase angepasst.

Fa. Häglsperger, Neuerrichtung und Betrieb eines Masthähnchenstalles mit 35.000 Tierplätzen; Bestand 108 Rinder

Herr Häglsperger betreibt auf dem Grundstück Flur-Nr. 997/1 der Gemarkung Aich eine Rinderhaltung mit 48 Mastrindern, 40 Milchkühen und 20 Kälbern. Es ist geplant, östlich der Hofstelle einen Masthähnchenstall mit insgesamt 35.000 Tierplätzen neu zu errichten und zu betreiben. Gemäß dem Flächennutzungsplan befinden sich der Standort des Vorhabens sowie die umliegende Nutzung im Außenbereich. Die bestehende Rinderhaltung des Herrn Häglsperger sowie der geplante Hähnchenmaststall stellen eine gemeinsame Anlage dar. Die Summe der prozentualen Anteile der Tierzahlen (Masthähnchen 35.000 Tierplätze und Rinderhaltung 108 Tierplätze) überschreitet die Grenze zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbedürftigkeit. Demnach bedarf die Anlage gemäß Nr. 7.1.11.3 des Anhang 1 zur 4. BImSchV einer Genehmigung im vereinfachten Verfahren.

Walter Sax -Antrag auf Erteilung einer Genehmigung gem. § 4 BImSchG, für die Errichtung und Betrieb eines Tierhaltungsbetriebes, bestehend aus Rinderhaltung und Hähnchenmast

Herr Walter Sax betreibt eine baurechtlich genehmigte Rinderhaltung. Der landwirtschaftliche Betrieb soll durch die Errichtung und Betrieb einer Hähnchenmastanlage erweitert werden. Die Hähnchenmast in Verbindung mit der bestehenden Rinderhaltung ist gemäß Nr. 7.1.3.2 und 7.1.11.3 des Anhang 1 der 4. BImSchV immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtig.

1 2 3 4 511 12 13