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Erarbeitung methodischer Grundlagen fuer die Initiierung und Durchfuehrung von Lokalen Agenda 21-Prozessen

Das Projekt "Erarbeitung methodischer Grundlagen fuer die Initiierung und Durchfuehrung von Lokalen Agenda 21-Prozessen" wird/wurde gefördert durch: Gemeinde Riedstadt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Darmstadt, Institut für Wasserversorgung und Grundwasserschutz, Abwassertechnik, Abfalltechnik, Fachgebiet Industrielle Stoffkreisläufe, Umwelt- und Raumplanung.Im Rahmen der 'Konferenz der Vereinten Nationen fuer Umwelt und Entwicklung' (UNCED) im Juni 1992 in Rio de Janeiro haben sich ueber 170 Regierungen, darunter auch die der Bundesrepublik Deutschland, dazu verpflichtet, ihre Aktivitaeten nach dem Leitbild der nachhaltigen Entwicklung (Sustainable Development) auszurichten. Die Agenda 21, die als Schlussdokument der Konferenz von Rio verabschiedet wurde, stellt in ihrem Kapitel 28 die besondere Rolle der Kommunen bei der Verwirklichung dieses Leitbildes heraus. Die Kommunen sollen mit allen Gruppierungen ihrer Buergerschaft in einen Konsultationsprozess eintreten und eine Lokale Agenda 21, einen kommunalen Aktionsplan fuer eine nachhaltige Entwicklung, erarbeiten. In der Bundesrepublik Deutschland werden inzwischen in zunehmendem Masse solche Lokalen Agenda 21-Prozesse initiiert. Gegenstand des Forschungsvorhabens ist die Evaluierung von Lokalen Agenda 21-Prozessen und die Erarbeitung von methodischen Grundlagen fuer die Initiierung und Durchfuehrung solcher Prozesse, insbesondere auch in kleineren Staedten und Gemeinden. Ein weiterer Schwerpunkt der Betrachtung liegt auf den Moeglichkeiten der Zielfindung im Handlungsfeld 'Siedlungsentwicklung' bei der Erarbeitung einer Lokalen Agenda 21.

Internationaler Bodenschutz

Hintergrund Die weltweit steigende Nachfrage nach nachwachsenden Rohstoffen und nach Fleisch, sowie das anhaltende Bevölkerungswachstum führen dazu, dass die Nachfrage nach fruchtbaren Böden steigt. Gleichzeitig gehen fruchtbare und gesunde Böden aufgrund von Degradationsprozessen wie ⁠ Erosion ⁠, Versalzung und Kontamination verloren. Schätzungen zufolge sind bereits 20-25% der Böden weltweit degradiert, d.h. in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt. Bodendegradation ist ein fortschreitender Prozess der mit jedem Jahr weitere 5-10 Millionen Hektar zusätzlich betrifft (Vergleich: Österreich hat eine Fläche von 8,4 Millionen Hektar). Die weltweite Bodendegradation gefährdet somit auf lange Sicht die globale Ernährungssicherung und entzieht insbesondere ländlichen Regionen eine ihrer wichtigsten Grundlagen für Einkommen und wirtschaftliche Entwicklung. Die Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) gibt an, dass bereits heute 1,5 Mrd. Menschen und somit mehr als ein Fünftel der Weltbevölkerung direkt von Bodendegradation betroffen sind. Bodendegradation ist dabei ein globales Phänomen. Bereits 2011 hat daher das Umweltbundesamt zusammen mit internationalen Institutionen wie dem Sekretariat der ⁠ UN ⁠-Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung (UNCCD), dem Umweltprogramm der UN (⁠ UNEP ⁠) und dem International Food Policy Research Institute (IFPRI) in einem Call for Action einen global koordinierten Ansatz zum Schutz der Böden gefordert. Die Rio+20 Konferenz und das Konzept einer „Land Degradation Neutral World“ Auf der Konferenz der Vereinten Nationen über nachhaltige Entwicklung in Rio der Janeiro 2012 ( Rio+20 Konferenz ) haben die Staats- und Regie­rungschefs zugesagt, eine „land degra­dation neutral world“ anzustreben. Dies beinhal­tet auch eine Welt ohne Nettobodenverlust. Unterm Strich sollen sich also zukünftig Boden­verlust etwa durch ⁠ Erosion ⁠, Versiegelung und andere Formen der Bodendegradation und Bodenwiederherstellung die Waage halten. Da Bodendegradation nicht gänzlich verhindert werden kann, muss sie zumindest minimiert und nicht vermeidbare Bodendegradation muss durch Wiederherstellungs- und Sanierungsmaß­nahmen ausgeglichen werden (siehe Abbildung). Diese Absichtserklärung gilt es nun auf globaler, regionaler und nationaler Ebene umzusetzen. Der Verlust von Böden durch Bodendegradation muss minimiert und nicht vermeidbare Bodendegradation muss durch Wiederherstellungsmaßnahmen ausgeglichen werden. Die globalen Nachhaltigkeitsziele (SDGs) Die globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals – SDGs) sind wie das Konzept der “Welt ohne Nettobodenverlust“ ein Ergebnis der Rio+20-Konferenz im Jahr 2012. Mit ihrer Hilfe soll die weltweite Entwicklung sozial, ökologisch und ökonomisch nachhaltig gestaltet werden. Dabei setzt sich insbesondere Ziel 15 „Leben an Land“ für eine nachhaltige Nutzung von Böden und eine Umkehr von Landdegradation ein: „Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodendegradation beenden und umkehren und dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende setzen“. Das Umweltbundesamt unterstützt den Umsetzungsprozess der bodenbezogenen SDGs gezielt mit Forschungsaktivitäten. Im Rahmen von Sachverständigengutachten wurde untersucht, welche grundsätzlichen Möglichkeiten bestehen, Bodendegradation auf globaler Ebene messbar zu machen und die Bedeutung des organisch gebundenen Kohlenstoffs und sein Potenzial als Indikator für Land- und Bodendegradation beleuchtet. Aktuell werden in einem weiteren Forschungsprojekt Handlungsempfehlungen zur Umsetzung des SDG-Unterziels „Erreichen einer landdegradationsneutralen Welt“ in Deutschland und auf globaler Ebene erarbeitet. Monitoring und Bewertung Informationen bilden die Basis für politische Entscheidungen. Wichtig sind insbesondere Informationen zu Trends und Treibern der Bodendegradation. Dies ist jedoch mit vielfältigen Hindernissen behaftet. Hinzu kommt, dass die Definition von Bodendegradation häufig im Auge des Betrachters liegt. Hier gilt es praktikable und aussagekräftige Lösungen zu finden. Rechtliche Steuerung Die Umsetzung des internationalen Bodenschutzes, insbesondere des Ziels einer „Land Degradation Neutral World“, bedarf rechtlicher Instrumente – auf nationaler wie internationaler Ebene. Hinreichende völkerrechtliche Vorgaben fehlen bislang. Auch für die Umsetzung auf nationaler Ebene müssen Vorschläge („best practices“) erarbeitet werden. Bitte weiterlesen .

H2020-EU.3.5. - Societal Challenges - Climate action, Environment, Resource Efficiency and Raw Materials - (H2020-EU.3.5. - Gesellschaftliche Herausforderungen - Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe), Integrated aquaculture based on sustainable water recirculating system for the Victoria Lake Basin (VicInAqua)

Das Projekt "H2020-EU.3.5. - Societal Challenges - Climate action, Environment, Resource Efficiency and Raw Materials - (H2020-EU.3.5. - Gesellschaftliche Herausforderungen - Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe), Integrated aquaculture based on sustainable water recirculating system for the Victoria Lake Basin (VicInAqua)" wird/wurde ausgeführt durch: Hochschule Karlsruhe.

Umsetzung der nationalen Roadmap im Post-Rio+20-Prozess in Aktionsplattformen zur Förderung des nachhaltigen Konsums

Das Projekt "Umsetzung der nationalen Roadmap im Post-Rio+20-Prozess in Aktionsplattformen zur Förderung des nachhaltigen Konsums" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Adelphi Consult GmbH.Ausgangslage: Mit der Rio+20-Konferenz sind neue politische Impulse mit Blick auf die Förderung des nachhaltigen Konsums in Deutschland zu erwarten. Neben der Weiterentwicklung des umweltpolitischen Instrumentariums besteht die Herausforderung darin, einen klaren Umsetzungsrahmen zur Förderung des nachhaltigen Konsums für alle gesellschaftliche Akteure zu schaffen und umsetzungsorientierte Aktionsplattformen zu etablieren, die von Wirtschaft und Zivilgesellschaft getragen werden. Dieses Vorhaben flankiert die im Jahr 2012 begonnenen Aktivitäten von BMU/UBA zu einer nationalen Roadmap zur Förderung des nachhaltigen Konsums in Deutschland und soll die Umsetzung der identifizierten Handlungsoptionen sicherstellen. Zentrales Anliegen ist, die eigenen Handlungskapazitäten von Akteuren aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft für nachhaltigen Konsum noch besser als bisher zu mobilisieren und weiter zu stärken. Das Vorhaben ist somit wichtiger Baustein für die Strategieumsetzung des BMU/UBA und unterstützt BMU/UBA bei der öffentlichen Positionierung des Themas im Follow-up-Prozess zur Rio+20-Konferenz. Ziel des Vorhabens ist es, mit Akteuren aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft umsetzungsorientierte Aktionsplattformen zur Förderung des nachhaltigen Konsums aufzubauen. Grundansatz soll dabei sein, auf Grundlage von Dialogprozessen mit ausgewählten (neuen) Akteursgruppen (z. B. Jugendverbände, Sozialverbände, Stiftungen, Wirtschaftsvereinigungen, E-Commerce) neue Kooperations- und Aktionsformate ( z. B. wie Jugend-Klimabündnis, Cariteam-Modelle, Energiespar-Clubs) zu initiieren, um neue Zielgruppen für die Themenstellung 'Förderung des nachhaltigen Konsums' adäquat erschließen zu können. Methodik: AP1: Durchführung von 4 Informations- und Dialogformaten mit ZielGrp., die in der nationalen Roadmap für nachhaltigen Konsum identifiziert wurden; AP 2-5: 4 konkrete Umsetzungsbausteine für Aktionsformate für die bessere Verankerung des Themas 'Nachhaltiger Konsum' in den ZielGrp.

Auswertung für die kommunale Praxis: Welche Impulse und Akzente hat Rio plus 20 für die kommunale Praxis gebracht?

Das Projekt "Auswertung für die kommunale Praxis: Welche Impulse und Akzente hat Rio plus 20 für die kommunale Praxis gebracht?" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: ICLEI - Local Goverments for Sustainability, Europasekretariat GmbH.Auf der UN-Konferenz zur nachhaltigen Entwicklung (Rio+20) ist deutlich geworden, dass die lokale Ebene der Dreh- und Angelpunkt auf dem Weg zu einer nachhaltigen Zukunft ist. Die Kommunen waren in die Vorbereitung der Rio+20-Konferenz von Anfang an offiziell eingebunden. Sie bildeten eine der neun Major Groups und konnten in Form von Textbeiträgen und Kommentaren Einfluss auf das Abschlussdokument nehmen. Allerdings lassen sich aus dem Abschlussdokument keine konkreten Handlungsoptionen für die kommunale Nachhaltigkeitsarbeit ableiten. Es bleibt den Nationen und Kommunen selbst überlassen, die Ergebnisse der Konferenz in Leitlinien und Maßnahmen umzusetzen. Diese Lücke soll durch dieses Projekt geschlossen werden, in dem die Ergebnisse der Konferenz ausgewertet und auf den lokalen Kontext übertragen werden. Konkret werden die Eindrücke und Ergebnisse vor, in und nach der Rio +20 Konferenz gesichtet und daraufhin untersucht, welche Anknüpfungspunkte sich für deutsche Kommunen und lokale Initiativen bieten. Daraus entstehende erste Thesen für die Weiterentwicklung der kommunalen Nachhaltigkeit in Deutschland werden in einem bundesweiten Expertenworkshop von verschiedenen Seiten kritisch unter die Lupe genommen und zu Leitlinien weiterentwickelt, die in einem weiteren Schritt an der kommunalen Wirklichkeit gespiegelt werden. Dadurch sollen konkrete praktische Handlungsoptionen für die kommunale Weiterarbeit am Thema Nachhaltige Entwicklung aufgezeigt werden. Die Ergebnisse dieses Prozesses fließen schließlich in einem Leitfaden zusammen, der Kommunalverwaltungen und anderen Nachhaltigkeitsakteuren dabei hilft, die Ergebnisse der Riokonferenz in Strategien, Projekte, Prozesse und Maßnahmen vor Ort zu gießen. Dieser Leitfaden wird am 8./9. Oktober 2013 auf dem 'Netzwerk 21 Kongress' in Stuttgart durch das Umweltbundesamt veröffentlich und den Kommunen vorgestellt werden.

Nachhaltigkeit im internationalen Chemikalienmanagement - Weiterentwicklung des Rio-Prozesses post 2020

Das Projekt "Nachhaltigkeit im internationalen Chemikalienmanagement - Weiterentwicklung des Rio-Prozesses post 2020" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Adelphi Research gemeinnützige GmbH.Das Projekt dient der Erarbeitung von Konzepten und Beiträgen, die Deutschland in den politischen Prozess um die Ausgestaltung eines Folgeprozesses, kurz: SAICM post 2020, einbringen kann. Einer Analyse und Bewertung des aktuellen SAICM-Prozesses hinsichtlich der Erreichung des 2020-Zieles folgt die Ableitung von Zielen und Unterzielen sowie inhaltlichen Schwerpunkten eines neuen Prozesses. Diese Arbeiten integrieren auch Überlegungen, wie das Leitbild einer Nachhaltigen Chemie zukünftig stärker im internationalen Chemikalienmanagement verankert werden kann. Auf Grundlage der Analyse werden Parameter einer SAICM post 2020-Plattform definiert. Die Ausgestaltung dieser Parameter soll gemeinsam mit den SAICM-Akteuren in Deutschland und europäisch/international diskutiert und definiert werden. Die Erkenntnisse des Projektes fließen parallel in einen partizipativen Prozess auf EU-Ebene ein, der die Überlegungen weiterentwickelt. Vorgesehen sind insgesamt 6 Workshops mit Vertretern der EU Mitgliedsstaaten und der Europäischen Kommission in Brüssel, ca. 20 Interviews mit SAICM-Akteuren auf nationaler und internationaler Ebene, und die Befragung von etwa 300 Akteuren im SAICM-Prozess.

Rio + 20 kommunal - Bestandsaufnahme und langfristige Zukunftsperspektiven lokaler Nachhaltigkeitsprozesse in Deutschland

Das Projekt "Rio + 20 kommunal - Bestandsaufnahme und langfristige Zukunftsperspektiven lokaler Nachhaltigkeitsprozesse in Deutschland" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: IZT - Institut für Zukunftsstudien und Technologiebewertung gemeinnütziger GmbH.Die UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung im Jahre 1992 im brasilianischen Rio de Janeiro war ein Meilenstein internationaler Politik und besitzt bis heute eine herausragende Bedeutung. Erstmals gelang es auf globaler Ebene, umwelt- und entwicklungspolitische Probleme im Zusammenhang zu betrachten und Weichenstellungen für eine weltweite, nachhaltige Entwicklung abzustimmen. In der übergreifenden 'Rio-Deklaration für Umwelt und Entwicklung' wurden das Recht auf nachhaltige Entwicklung (sustainable development) verankert sowie das Vorsorge- und das Verursacherprinzip als Leitprinzipien anerkannt. Als unerlässliche Voraussetzungen hierfür werden u.a. die Bekämpfung der Armut, eine angemessene Bevölkerungspolitik, Verringerung und Abbau nicht nachhaltiger Konsum- und Produktionsweisen sowie die umfassende Einbeziehung der Bevölkerung in politische Entscheidungsprozesse genannt. Neben der 'Rio-Deklaration' wurden auf dem Erdgipfel 1992 weitere zentrale 'Dokumente' wie die Klimarahmenkonvention, die Biodiversitätskonvention und die Walddeklaration verabschiedet und die Wüstenkonvention auf den Weg gebracht. Historische Bedeutung erlangte die erste Rio-Konferenz vor allem auch, weil auf ihr mit der 'Agenda 21' ein umfassender Aktionsplan zur Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung vorgelegt wurde. Die Regierungen der Nationalstaaten werden darin aufgefordert, auf nationaler Ebene die Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung anhand von Strategien und Handlungsprogrammen zu organisieren und dabei auch zivilgesellschaftliche Organisationen und andere Institutionen zu beteiligen. Neben der internationalen und nationalstaatlichen Ebene wird in Kapitel 28 erstmals auch die lokale Ebene als wichtiger Handlungsbereich bei der Lösung globaler Probleme adressiert. An die Kommunen erging der Aufruf, im Dialog mit lokalen Stakeholdern, so auch mit Wirtschaft und Zivilgesellschaft, drängende Probleme vor Ort zu identifizieren und ein kommunales Handlungsprogramm für eine zukunftsfähige Entwicklung - eine sogenannte 'lokale Agenda 21' zu erarbeiten. 1 Zwei Jahrzehnte nach dieser historischen Konferenz fand vom 20.- 22. Juni 2012 wiederum in Rio des Janeiro die 'United Nations Conference on Sustainable Development - Rio+20' statt. Große Erwartungen waren an diese internationale Rio-Nachfolgekonferenz geknüpft, denn auf ihr sollten weltweit die Umsetzung des vereinbarten Leitbildes Nachhaltige Entwicklung bilanziert, neue Perspektiven entwickelt und der globalen Nachhaltigkeitspolitik mehr Stoßkraft verliehen werden. Zwanzig Jahre nach der ersten Rio-Konferenz sind einige der weltweiten Probleme und Herausforderungen noch größer geworden. Dies hat zur Konsequenz, dass die Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung deutlich forciert werden muss. (Text gekürzt)

Übergang in eine Green Economy: Notwendige strukturelle Veränderungen und Erfolgsbedingungen für deren tragfähige Umsetzung in Deutschland

Das Projekt "Übergang in eine Green Economy: Notwendige strukturelle Veränderungen und Erfolgsbedingungen für deren tragfähige Umsetzung in Deutschland" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Forschungszentrum Jülich GmbH, Kompetenzzentrum Analysen, Studien, Strategien (KOMPASS).Ausgangslage: Green Economy ist das Leitbild einer umweltverträglichen Wirtschaft, die Ökologie und Ökonomie positiv miteinander verbindet und die gesellschaftliche Wohlfahrt steigert. Green Economy bedeutet, dass die Wirtschaft sich innerhalb ökologischer, durch Umweltziele unterlegter Leitplanken, entwickelt. Der Übergang in eine Green Economy erfordert daher eine drastische Erhöhung der Ressourceneffizienz und strukturelle Veränderungen wie z.B. eine Stärkung der Produktion und des Konsums umweltfreundlicher Produkte und Dienstleistungen. Ziel: Das Vorhaben soll untersuchen, welche Veränderungen der ökonomischen und institutionellen Rahmenbedingungen für eine Green Economy notwendig sind. Folgenden Bereiche sind zu analysieren: a) Green Economy Programme und Initiativen in anderen Ländern als Grundlage zur Weiterentwicklung der nationalen Green Economy Strategie und zur Identifizierung möglicher Kooperationen. Zudem sind die Ergebnisse der Rio plus 20 Konferenz zum Thema Green Economy zu analysieren und bei Bedarf wissenschaftliche ad hoc Analysen im Rahmen des Follow up Prozesses durchzuführen. b) Analyse grundlegender, systemischer Hemmnisse beim Übergang in eine Green Economy und Möglichkeiten zu ihrer Überwindung c)Entwicklung institutioneller Ansätze zur Beschleunigung des grünen Transformationsprozesses (z.B. Capacity building, Aufbau eines Monitoring Systems). d) Analyse der Marktpotenziale grüner Dienstleistungen (u.a. als Grundlage zur Erhöhung inländischer ressourcenarmer Wertschöpfung) und Möglichkeiten zu ihrer Ausschöpfung. Methodik: Literaturrecherchen, konzeptionelle Arbeiten, Fachgespräche mit Experten zu ausgewählten Themen (z.B. grüne Dienstleistungen, sektorübergreifende Fragestellungen).

Geeignete Rechtsinstrumente für die nationale Umsetzung der bodenbezogenen sustainable development goals, inbesondere des Ziels einer 'land degradation neutral world'

Das Projekt "Geeignete Rechtsinstrumente für die nationale Umsetzung der bodenbezogenen sustainable development goals, inbesondere des Ziels einer 'land degradation neutral world'" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Ecologic Institut gemeinnützige GmbH.Die Staatengemeinschaft hat 2012 in dem Abschlussdokument der Rio+20-Konferenz vereinbart, sich für eine 'land degradation neutral world' einsetzen zu wollen. Diese Zielstellung ist auch in den von der UN-Generalversammlung im September 2015 beschlossenen 'sustainable development goals' (im Weiteren: SDG) enthalten, die Richtschnur für die nationalen und internationalen Politiken bis 2030 sein sollen. SDG 15 verlangt 'to halt and reserve land degradation'. Target 15.3 greift die Formulierung des Abschlussdokuments der Rio-20-Konferenz auf. Die SDG müssen anschließend von den Nationalstaaten umgesetzt werden. Das Vorhaben verfolgt drei Ziele: Erstens soll ermittelt werden, ob das deutsche und europäische Recht schon hinreichend Rechtsinstrumente vorsehen, um das Ziel einer 'land degradation neutral world' umsetzen zu können. Auch das untergesetzliche Regelwerk sowie die konkrete Implementation der Vorschriften sind zu analysieren. Die Ergebnisse der Rechtsstudie von 2014, Ecologic Institute, Legal Means to implement the objective 'land degradation neutral world' in interantional law, sind zu berücksichtigen. Ferner sollen Vorschläge für geeignete rechtliche Instrumente unterbreitet werden. Basierend auf den Ergebnissen der Prüfung sollen zweitens Vorschläge für Best Practices und/oder ein Manual für die nationale Implementierung erstellt werden. Drittens soll ein internationaler Dialog im Rahmen eines internationalen Workshops zur Vorstellung der Ergebnisse organisiert werden.

Erreichen einer 'Land Degradation Neutral World' - Indikatoren und Handlungsempfehlungen zur Implementierung eines SDG-Targets zu 'Land Degradation Neutrality'

Das Projekt "Erreichen einer 'Land Degradation Neutral World' - Indikatoren und Handlungsempfehlungen zur Implementierung eines SDG-Targets zu 'Land Degradation Neutrality'" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Ecologic Institut gemeinnützige GmbH.Böden sind eine endliche und bedrohte Ressource. Durch die wachsende Weltbevölkerung, sich ändernde Konsumgewohnheiten und einen steigenden Bedarf an nachwachsenden Rohstoffen zur energetischen und stofflichen Nutzung nimmt der Bedarf an fruchtbaren Böden zu. Zugleich gehen jährlich weltweit ca. 10 Millionen ha Böden infolge von Bodendegradation verloren. Diese Problematik wurde von der Staatengemeinschaft im Rahmen der Konferenz der Vereinten Nationen über nachhaltige Entwicklung vom Juni 2012 in Rio de Janeiro (Rio+20 Konferenz) erkannt. Im Abschlussdokument der Rio+20 Konferenz wurde zugesagt, eine 'land degradation neutral world' (LDNW) anzustreben. Unterm Strich sollen sich also zukünftig Bodenverlust und Wiederherstellung die Waage halten. Aktuell wird an den UN darüber beraten das Konzept einer LDNW in die globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals - SDGs) aufzunehmen. Die SDGs werden zurzeit in einem zwischenstaatlichen Verhandlungsprozess bis September 2015 erarbeitet. Die SDGs werden bis 2030 ein Leitbild für eine globale Entwicklung vorgeben und eine entsprechende politische Steuerungswirkung entfalten. Die Zielerreichung im Rahmen der SDGs soll anhand von quantifizierbarer Indikatoren überprüft werden. Dementsprechend wird das Vorhaben dazu dienen(a) ein passendes Indikatorenset zu einem LDNW-Target zu erstellen, dass die Problematik der Land- und Bodendegradation umfassend abbildet und auf globaler Ebene anwendbar ist,(b) die Grundlagen für ein entsprechendes, globales Monitoringkonzept zu entwickeln und (c) politische Handlungsempfehlungen für ein international koordiniertes Vorgehen zu erarbeiten, mithilfe dessen eine LDNW erreicht werden kann. Die Ergebnisse des Vorhabens werden in den globalen Diskussionsprozess zu den SDGs eingespeist.

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