Das EUPHRESCO-Projekt PREPSYS soll die wissenschaftliche Basis für die Erstellung von Leitlinien und Notfallplänen für Agrilus planipennis (EAB) und Agrilus anxius (BBB) liefern, sowie Politik und Stakeholdern wichtige Informationen in passend aufbereiteter Form zur Verfügung stellen. Darauf aufbauend sollen sich die Pflanzenschutzdienste bestmöglich auf die Risiken und Auswirkungen im Falle einer Einschleppung der Schadorganismen vorbereiten können. Das hier beantragte Projekt stellt den Beitrag des BFW zum EUPHRESCO-Projekt dar. Die spezifischen Ziele sind: - Zusammenstellung der potentiellen Risiken und Auswirkungen einer Einschleppung von EAB oder BBB - Identifikation möglicher Einschleppungswege und Gegenmaßnahmen - Verbesserung der frühen Detektion entlang der Einschleppungswege und im Falle eines Auftretens im Freiland, Vorbereitung entsprechender Methoden - Voraussagen zur natürlichen sowie der durch Menschen unterstützen Ausbreitung der beiden Schadorganismen - Zusammenfassung des Wissensstandes und Darstellung effizienter Management- und Bekämpfungsansätze - Kommunikation mit Stakeholdern (Pflanzenschutzdienste, Waldbewirtschafter, Handel, Politik und Öffentlichkeit). Die internationale Zusammenarbeit mit Partnern aus Europa und den USA im Rahmen des EUPHRESCO-Projektes ermöglicht Zugang zu breit gestreuten Informationsquellen. Managementansätze in verschiedenen Ländern können analysiert und auf die Anwendbarkeit in Europa geprüft werden. So wird eine Zusammenstellung erfolgversprechender Ansätze für das Management der Einschleppungswege, für frühe Detektion und für Notfallmaßnahmen möglich. Dazu wird das EUPHRESCO-Gesamtprojekt in sechs Arbeitspakete aufgeteilt, zu denen jeweils alle Projektpartner Beiträge leisten.
In dem Forschungsprojekt werden von MultiplikatorInnen aus den Bildungsstätten: Berufsschulen, Landwirtschaftskammern, kirchliche Bildungseinrichtungen und Verbraucherzentralen, Einstellung, Bedeutungszuschreibung, Problembewusstsein, Kenntnisstand, Informations- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie spezifische institutionelle Rahmenbedingungen erhoben und beschrieben. In einer Modellanalyse werden der Zusammenhang zwischen personenspezifischen, situationsspezifischen und sozial-interaktiven Variablen mit dem Vermittlungshandeln ermittelt und dargestellt.
§ 1.02 Begriffsbestimmungen In dieser Verordnung gelten als Fahrzeugarten "Fahrzeug" ein Binnenschiff, ein Seeschiff oder ein schwimmendes Gerät; "Binnenschiff" ein Schiff, das ausschließlich oder vorwiegend für die Fahrt auf Binnenwasserstraßen bestimmt ist; Seeschiff" ein Schiff, das zur See- oder Küstenfahrt zugelassen und vorwiegend dafür bestimmt ist; "Motorschiff" ein zur Güterbeförderung bestimmtes Schiff, das mit eigener Triebkraft allein fahren kann; "Fähre" ein Fahrzeug, das dem Übersetzverkehr dient und von der zuständigen Behörde als Fähre behandelt wird; "Behördenfahrzeug" ein Fahrzeug, das im Rahmen hoheitlicher Aufgaben eingesetzt wird; "Feuerlöschboot" ein Fahrzeug, das im Rahmen des Rettungsdienstes eingesetzt wird; "Schleppboot" ein eigens zum Schleppen gebautes Schiff; "Schubboot" ein eigens zur Fortbewegung eines Schubverbandes gebautes Schiff; "Schleppkahn" ein zur Güterbeförderung bestimmtes und zur Fortbewegung durch Schleppen gebautes Schiff ohne eigene Triebkraft oder mit eigener Triebkraft, die nur erlaubt, kleine Ortsveränderungen vorzunehmen; "Schubleichter" ein zur Güterbeförderung bestimmtes und zur Fortbewegung durch Schieben gebautes oder eigens eingerichtetes Schiff ohne eigene Triebkraft oder mit eigener Triebkraft, die nur erlaubt, außerhalb des Schubverbandes kleine Ortsveränderungen vorzunehmen; "Fahrgastschiff" ein zur Beförderung von mehr als 12 Fahrgästen gebautes und eingerichtetes Schiff; "Tagesausflugsschiff" ein Fahrgastschiff ohne Kabinen für die Übernachtung von Fahrgästen; "Kabinenschiff" ein Fahrgastschiff mit Kabinen für die Übernachtung von Fahrgästen; "schwimmendes Gerät" eine schwimmende Konstruktion mit auf ihr vorhandenen Arbeitseinrichtungen wie Krane, Bagger, Rammen, Elevatoren; "Sportfahrzeug" ein für Sport- oder Freizeitzwecke bestimmtes und hierfür nachweislich verwendetes Fahrzeug, an Bord dessen Personen zu Sport- oder Freizeitzwecken fahren; Fahrzeugzusammenstellungen "Verband" ein starrer Verband oder ein Schleppverband; "starrer Verband" ein Schubverband oder gekuppelte Fahrzeuge; "Schubverband" eine starre Verbindung von Fahrzeugen, von denen sich mindestens eines vor dem oder den beiden Fahrzeugen mit Maschinenantrieb befindet, das oder die den Verband fortbewegt oder fortbewegen und als "schiebendes Fahrzeug" oder "schiebende Fahrzeuge" bezeichnet werden; als starr gilt auch ein Verband aus einem schiebenden und einem geschobenen Fahrzeug, deren Kupplungen ein gesteuertes Knicken ermöglichen; "gekuppelte Fahrzeuge" eine Zusammenstellung von längsseits starr gekuppelten Fahrzeugen, von denen sich keines vor dem Fahrzeug mit Maschinenantrieb befindet, das die Zusammenstellung fortbewegt; "Schleppverband" eine Zusammenstellung von einem oder mehreren Fahrzeugen, schwimmenden Anlagen oder Schwimmkörpern, die von einem oder mehreren zum Verband gehörigen Fahrzeugen mit Maschinenantrieb geschleppt wird; "Großverband" ein Schubverband, bei dem das Produkt aus Gesamtlänge und Gesamtbreite der geschobenen Fahrzeuge 7 000 m² oder mehr beträgt; Schiffstechnische Begriffe "Länge" oder " L " die größte Länge des Schiffskörpers in m , ohne Ruder und Bugspriet; "Breite" oder " B " die größte Breite des Schiffskörpers in m, gemessen an der Außenseite der Beplattung (ohne Schaufelräder, Scheuerleisten und ähnliches); "Tiefgang oder " T " der senkrechte Abstand vom tiefsten Punkt des Schiffskörpers, ohne Berücksichtigung des Kiels oder anderer fester Anbauten, bis zur Ebene der größten Einsenkung des Schiffskörpers, in m ; Personal "Schiffsführer" ein Mitglied der Decksmannschaft, das qualifiziert ist, ein Fahrzeug auf den Binnenwasserstraßen zu führen und die Gesamtverantwortung an Bord, auch für die Besatzung, die Fahrgäste und die Ladung, zu tragen; "Besatzung" die Decksmannschaft und das Maschinenpersonal; "Decksmannschaft" die Besatzung mit Ausnahme des Maschinenpersonals; "Mitglieder einer Decksmannschaft" Personen, die am allgemeinen Betrieb eines Fahrzeugs auf Binnenwasserstraßen beteiligt sind und verschiedene Aufgaben wie beispielsweise Aufgaben im Zusammenhang mit der Navigation, der Überwachung des Betriebs des Fahrzeugs, dem Ladungsumschlag, der Ladungsstauung, der Fahrgastbeförderung, der Schiffsbetriebstechnik, der Wartung und Instandsetzung, der Kommunikation, der Gesundheit und Sicherheit sowie dem Umweltschutz ausführen, mit Ausnahme von Personen, die ausschließlich mit dem Betrieb der Maschinen, Krane oder elektrischen und elektronischen Anlagen betraut sind; "Mindestbesatzung" die vorgeschriebene Mindestbesatzung nach Kapitel 19 dieser Verordnung; "Bordpersonal" alle Beschäftigten an Bord eines Fahrgastschiffes, die nicht zur Besatzung gehören; "Sicherheitspersonal" das nach ADN vorgeschriebene Sicherheitspersonal, der Sachkundige für Flüssigerdgas ( LNG ) und der Sachkundige für Fahrgastschifffahrt sowie der Ersthelfer und der Atemschutzgeräteträger; "Sachkundiger für Flüssigerdgas" eine Person, die qualifiziert ist, am Bunkervorgang von Fahrzeugen, die Flüssigerdgas als Brennstoff nutzen, beteiligt zu sein oder der Schiffsführer eines solchen Fahrzeugs zu sein; "Sachkundiger für die Fahrgastschifffahrt" eine an Bord tätige Person, die qualifiziert ist, in Notsituationen an Bord von Fahrgastschiffen Maßnahmen zu ergreifen; "Fahrgast" jede Person an Bord eines Fahrgastschiffes, die nicht zur Besatzung oder zum Bordpersonal gehört; "Fahrzeit" die Zeit an Bord eines Fahrzeuges, das sich auf Reisen befindet; die in Tagen berechnete Zeit, die Mitglieder einer Decksmannschaft während einer Reise an Bord eines Fahrzeugs auf Binnenwasserstraßen verbringen, einschließlich Be- und Entladetätigkeiten, für die aktiver Schiffsbetrieb erforderlich ist; "Radarfahrt" eine Fahrt bei unsichtigem Wetter mit Radar; "besonderes Risiko" ein Sicherheitsrisiko aufgrund besonderer Schifffahrtsbedingungen, für die ein Schiffsführer über eine Befähigung verfügen muss, die über die allgemeinen Befähigungsstandards für die Führungsebene hinausgeht; "Befähigungszeugnis" ein gemäß dieser Verordnung ausgestelltes Zeugnis; "Unionsbefähigungszeugnis" ein von einer hierfür benannten Behörde eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder von einem Drittstaat, dessen Zeugnisse von der Europäischen Kommission als gültig anerkannt wurden, ausgestelltes Zeugnis, das bescheinigt, dass eine Person die Anforderungen der Richtlinie ( EU ) 2017/2397 erfüllt. "Sprechfunkzeugnis" ein gemäß der Vollzugsordnung für den Funkdienst, die dem Internationalen Fernmeldevertrag beigefügt ist, ausgestelltes nationales Zeugnis, mit dem die Erlaubnis zum Bedienen einer Funkstelle auf einem Binnenwasserstraßenfahrzeug erteilt wird; "Rheinpatent" ein Befähigungszeugnis gemäß § 12.01 zum Führen von Fahrzeugen; "Schifferdienstbuch" eine persönliche Aufzeichnung der Berufserfahrung eines Besatzungsmitglieds, insbesondere Einzelheiten zu seinen Fahrzeiten und Reisen; "Bordbuch" eine offizielle Aufzeichnung der von einem Fahrzeug und seiner Besatzung ausgeführten Reisen; "aktives Schifferdienstbuch" oder "aktives Bordbuch" ein für Eintragungen offenes Schifferdienst- oder Bordbuch; "Befähigung" die nachgewiesene Fähigkeit, Kenntnisse und Fertigkeiten einsetzen zu können, die nach den festgelegten Standards für die ordnungsgemäße Ausführung der für den Betrieb von Binnenwasserfahrzeugen notwendigen Aufgaben erforderlich sind; "Führungsebene" das Maß der Verantwortung, das mit der Funktion des Schiffsführers und der Gewährleistung, dass andere Mitglieder der Decksmannschaft alle Aufgaben im Rahmen des Betriebs eines Fahrzeugs ordnungsgemäß ausführen, verbunden ist; "Betriebsebene" das Maß der Verantwortung, das mit der Funktion des Matrosen, Bootsmannes oder Steuermannes und der Kontrolle über die Erfüllung aller Aufgaben verbunden ist, die in den dieser Person übertragenen Verantwortungsbereich fallen und nach geeigneten Verfahren unter der Leitung einer auf der Führungsebene tätigen Person ausgeführt werden; Andere Begriffe "Binnenwasserstraße" eine für die in § 1.01 genannten Fahrzeuge befahrbare Wasserstraße, mit Ausnahme des Meeres; "ADN" die dem europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen beigefügte Verordnung (ADN) in der jeweils geltenden Fassung; "Binnenschiffszeugnis" ein Rheinschiffsattest oder Unionszeugnis für Binnenschiffe im Sinne des § 1.04 der Rheinschiffsuntersuchungsordnung ( RheinSchUO ); "Schiffsuntersuchungskommission" die innerstaatliche Behörde, die mit der Ausstellung des Schiffsattests beauftragt und deren Zusammensetzung in § 2.01 RheinSchUO geregelt ist; "zuständige Behörde" die für die Wahrnehmung von Aufgaben nach dieser Verordnung jeweils benannte nationale Behörde eines Rheinuferstaates oder Belgiens; "ausstellende Behörde" diejenige zuständige Behörde eines Staates, die das entsprechende Befähigungszeugnis ausgestellt hat; "Flüssigerdgas (LNG)" Erdgas, das durch Abkühlung auf eine Temperatur von -161 °C verflüssigt wurde; " ES-TRIN " der Europäische Standard der technischen Vorschriften für Binnenschiffe, Ausgabe 2025/1 1) . " ES-QIN " der Europäische Standard für Qualifikationen in der Binnenschifffahrt, Ausgabe 2024/1 2) ; " STCW -Übereinkommen" das Übereinkommen der Internationalen Maritimen Organisation ( IMO ) über die Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (1978) in der jeweils anwendbaren Fassung, einschließlich den Übergangsbestimmungen des Artikels VII und Regel 1/15 des Übereinkommens und einschließlich der im jeweiligen Fall anwendbaren Bestimmungen des STCW-Codes, jeweils in der anwendbaren Fassung. 1) Europäischer Standard der technischen Vorschriften für Binnenschiffe (ES-TRIN), Edition 2025/1, vom Europäischen Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Berich der Binnenschifffahrt ( CESNI ) angenommen mit Beschluss 2024-II-1 vom 17. Oktober 2024. 2) Europäischer Standard für Qualifikationen in der Binnenschifffahrt (ES-QIN), Ausgabe 2024/1, vom Europäischen Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI) angenommen mit Beschluss 2024-I-1 vom 11. April 2024. Stand: 01. Januar 2026
Beteiligung des BfS am "Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit ( APUG )" Menschen brauchen eine Umwelt, in der sie gesund leben können. Um dieses Ziel zu unterstützen, kooperieren mehrere Ministerien und Bundesoberbehörden im Rahmen des "Aktionsprogramms Umwelt und Gesundheit" – kurz APUG . Die beteiligten Bundesoberbehörden sind das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS) , das Bundesinstitut für Risikobewertung ( BfR ), das Robert Koch-Institut ( RKI ) und das Umweltbundesamt ( UBA ). Mit dem Aktionsprogramm werden Forschungsprojekte und Informationskampagnen in den Bereichen Umwelt-, Gesundheits- sowie Verbraucherschutz gefördert. Schwerpunkt des Programms sind Kinder und Jugendliche. Unter anderem erschien in diesem Zusammenhang der Ratgeber Umwelt und Kindergesundheit . Im Rahmen des Aktionsprogramms wird die Zeitschrift "UMID: Umwelt und Mensch – Informationsdienst" (vormals "Umweltmedizinischer Informationsdienst – Informationen zu Umwelt Gesundheit Verbraucherschutz") herausgegeben. UMID aktuell: Ausgabe 2/2025 APUG Ziele Aktivitäten UMID UMID aktuell: Ausgabe 2/2025 Aktuelle Ausgabe des UMID (Um die aktuelle Ausgabe als PDF herunterzuladen, bitte auf das Bild klicken. Sie werden zum Internetangebot des Umweltbundesamtes weitergeleitet.) Elektromobilität ist ein Schlüssel für eine klimafreundliche Mobilität, da sie einen maßgeblichen Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen des Verkehrssektors leistet. In ihrem Beitrag „ Magnetische Felder bei der Elektromobilität “ befassen sich Dirk Geschwentner und Martin Zang vom Bundesamt für Strahlenschutz mit der Magnetfeldexposition der Allgemeinbevölkerung durch Fahrzeuge mit elektrischen Antriebssystemen sowie durch die Ladeinfrastruktur. Weitere Themen in UMID 2/2025: Kommunikation wissenschaftlicher Unsicherheit – am Beispiel von Aluminium in Antitranspirantien Der überarbeitete Luftqualitätsindex (LQI) des Umweltbundesamtes 2025 Wie belastet sind wir? Die PARC Aligned Studies untersuchen die chemische Exposition der europäischen Bevölkerung Die Zeitschrift UMID : Umwelt und Mensch – Informationsdienst erscheint zweimal im Jahr und informiert über aktuelle Themen aus Umwelt & Gesundheit, Umweltmedizin und Verbraucherschutz. Die Onlineversion des UMID 2/2025 erhalten Sie kostenfrei zum Download. Zeitschrift "UMID: Umwelt und Mensch – Informationsdienst" APUG Das APUG wurde der Öffentlichkeit 1999 vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ( BMU ) und vom Bundesministerium für Gesundheit ( BMG ) vorgestellt. Seit 2002 wirkt auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit. Die beteiligten Bundesoberbehörden sind das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ), das Bundesinstitut für Risikobewertung ( BfR ) , das Robert Koch-Institut ( RKI ) und das Umweltbundesamt ( UBA ) . Die Geschäftsstelle ist im Umweltbundesamt angesiedelt. Das Aktionsprogramm vernetzt die Politikbereiche Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz auf Ebene der beteiligten Ministerien und Bundesoberbehörden. Die APUG -Botschaft lautet "Umwelt und Gesundheit gehören zusammen - Umweltschutz ist nachhaltige Gesundheitsvorsorge!". APUG enthält Strategien, Maßnahmen und Ziele für die umfassende Auseinandersetzung mit den gesundheitlichen Folgen von Umwelteinwirkungen auf den Menschen. Das Ziel Im Mittelpunkt des Aktionsprogramms stehen Aufklärung: Die Bevölkerung soll über umweltbedingte Gesundheitsrisiken und gesunde Ernährungsweisen verstärkt informiert werden. Forschung: Forschungsprojekte, zum Beispiel zur Schadstoffbelastung und –empfindlichkeit von Kindern und Jugendlichen oder zur chemischen und biologischen Belastung von Innenräumen sowie zu Lärm, Strahlung , Umweltmedizin, beschäftigen sich mit umweltbedingten Gesundheitsrisiken, um Kinder, Jugendliche und Erwachsene noch besser vor Gesundheitsrisiken durch Umwelteinflüsse zu schützen. Kinder und Jugendliche: Die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen soll vor schädlichen Umwelteinflüssen geschützt und der Einfluss vor Schadstoffen auf den kindlichen Organismus untersucht werden. Denn Maßnahmen, die Kinder schützen, kommen gleichzeitig dem Schutz der gesamten Bevölkerung zu Gute. Damit unterstützt das Aktionsprogramm eine Politik der nachhaltigen Entwicklung. Ziele Der Staat will die Bevölkerung vor Gesundheitsrisiken schützen. Dafür braucht er gesicherte Erkenntnisse über den Gesundheitszustand der Bevölkerung sowie über die Wirkung von Umwelteinflüssen auf die Gesundheit. Er muss Risiken erkennen, Standards festsetzen und die Bevölkerung über Gesundheitsgefahren informieren. Das Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit (APUG) fördert Strategien und Maßnahmen, um Gesundheitsrisiken, deren Ursache Umwelteinflüsse sind, erfassen, bewerten und vermitteln zu können. Ziel ist, die Datenlage für die Einschätzung der Belastungssituation zu verbessern und repräsentative Daten über die bestehende Schadstoffbelastung der Bevölkerung sowie deren häuslicher Umgebung (Referenzwerte) zu ermitteln. Erfassen – Gesundheitsbeobachtung und –berichterstattung Die gegenwärtig vorliegenden Umweltdaten und Daten zur Gesundheit sind meist nicht zusammen auswertbar. Dies erschwert eine angemessene Beurteilung der Umwelteinflüsse auf die Gesundheit, also eine Beurteilung, bei der Zusammenhänge weder unter- noch überschätzt werden. Forschungsprojekte im Rahmen des APUG sollen diese Lücke schließen: Diese sollen Wege aufzeigen, wie Verfahren und Methoden zur Abschätzung umweltbezogener Gesundheitsrisiken verbessert werden können. Bewerten – Umgang mit Risiken Die wissenschaftliche Bewertung und die gesellschaftliche Wahrnehmung von Gesundheitsrisiken durch Umwelteinflüsse können auseinanderliegen. Dies kann zu Verunsicherung in der Bevölkerung und zu Vertrauensverlust gegenüber Behörden führen. Wichtig ist deswegen, die Prozesse der Risikobewertung transparenter, effektiver und effizienter zu gestalten. Die im Rahmen des Aktionsprogramms eingerichtete "Risikokommission" hat hierzu Vorschläge erarbeitet, die im Abschlussbericht vorgestellt werden. Immer mehr Menschen leiden an Gesundheitsstörungen, deren Ursache sie selbst in der Umwelt sehen. Der zunehmende Bedarf an umweltmedizinisch ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten veranlasste die Ärztekammern, die Zusatzbezeichnung "Umweltmedizin" zu schaffen. Das Aktionsprogramm unterstützt umweltmedizinische Forschungsprojekte und Aktivitäten, die zur Qualitätssicherung in der Umweltmedizin beitragen, um die medizinische Versorgung und Betreuung betroffener Personen zu verbessern. Vermitteln – Information und Kommunikation Informationen zu umweltrelevanten Gesundheitsgefahren werden immer wichtiger. Um dem Bedarf nach allgemein verständlicher Information über die Wirkung von Umwelteinflüssen und Produkten auf die Gesundheit nachzukommen und das Vorsorgeverhalten der Bevölkerung zu unterstützen, verstärken die am APUG beteiligten Ministerien und Bundesoberbehörden ihre Öffentlichkeitsarbeit zu umweltbedingten Gesundheitsrisiken. Aktivitäten Die Forschungsprojekte sowie Informations- und Aufklärungsaktivitäten des Aktionsprogramms Umwelt und Gesundheit befassen sich insbesondere mit den Themen Schutz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen vor schadstoffbedingten Gesundheitsrisiken, Durchführung von umfangreichen Surveys zur Ermittlung der umweltbedingten Belastungen von Kindern und Jugendlichen, Förderung einer gesundheits- und umweltbewussten Lebensweise durch die Ermittlung und Darstellung von Risiken, zum Beispiel im Wohnbereich, sowie von Produkten, Ernährung oder Strahlung , Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen, Handlungsempfehlungen und Aufklärungsmaterialien zum Schutz vor umweltbedingten Gesundheitsrisiken sowie zur Information der Öffentlichkeit, Verbesserung der Risikobewertung und der Risikokommunikation , Erforschung umweltmedizinischer Zusammenhänge, Durchführung von Modellprojekten zu Umwelt und Gesundheit auf der lokalen Ebene. Die Finanzierung der Aktivitäten erfolgt aus Mitteln der beteiligten Bundesministerien und Bundesoberbehörden. Die internationale Einbindung Das Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit ist eingebunden in den europäischen Prozess für Umwelt und Gesundheit. „Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Umwelt, die ein höchstmögliches Maß an Gesundheit und Wohlbefinden ermöglicht“, so haben es die europäischen Staaten in der „Europäischen Charta Umwelt und Gesundheit“ formuliert. Die Charta wurde 1989 auf der von der Weltgesundheitsorganisation ( WHO ) initiierten Ersten Europäischen Konferenz Umwelt und Gesundheit in Frankfurt am Main verabschiedet. Fünf Jahre später wurde auf der Zweiten Europäischen Ministerkonferenz für Umwelt und Gesundheit in Helsinki beschlossen, dass jedes Land einen nationalen Aktionsplan für Umwelt und Gesundheit entwickeln soll. Diesen hat Deutschland auf der Dritten Konferenz für Umwelt und Gesundheit in London 1999 vorgelegt. Im Juni 2004 beschlossen auf der vierten Konferenz zu Umwelt und Gesundheit in Budapest die Gesundheits- und Umweltminister aus ganz Europa einen „Aktionsplan zur Verbesserung von Umwelt und Gesundheit der Kinder in der europäischen Region". UMID Im " UMID : Umwelt und Mensch – Informationsdienst" (vormals "Umweltmedizinischer Informationsdienst – Informationen zu Umwelt Gesundheit Verbraucherschutz") werden Kurzfassungen neuer Forschungsresultate und Erfahrungsberichte zu umweltbedingten Risikofaktoren und Gesundheitsstörungen, Übersichtsreferate, Kommentare, Empfehlungen, Merkblätter, Pressemitteilungen, Ergebnisse von Umfragen, Kasuistiken, Hinweise auf Publikationen und Veranstaltungen sowie Rezensionen veröffentlicht. Jährlich erscheinen zwei Ausgaben, die sich an Behörden und Institutionen, die im Bereich Umwelt und Gesundheit arbeiten, sowie an Ärzte und andere auf dem Gebiet der Umweltmedizin tätige Fachkräfte richten. Von 1992 bis 1999 wurde der UMID vom "Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene" im Umweltbundesamt ( UBA ) betreut und herausgegeben. Seit Anfang 2000 übernimmt diese Aufgabe ein Redaktionsteam, das sich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der am Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit (APUG) beteiligten Bundesoberbehörden (Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ), Bundesinstitut für Risikobewertung ( BfR ) , Robert Koch Institut ( RKI ) und Umweltbundesamt ( UBA ) ) zusammensetzt. Stand: 10.03.2026
Fachgespräch EMF -Monitoring München, 25. und 26. November 2021 Beim Monitoring elektromagnetischer Felder (EMF) existieren unterschiedliche Konzepte, die für die Nutzung durch das KEMF unterschiedlich geeignet sind. Das BfS hat den Menschen im Fokus. Damit sind Expositionen hier besonders relevant. Messungen mit Personenexposimetern haben zwar gewichtige Einschränkungen, sind aber vielfach wertvoll für den Erkenntnisgewinn und die Kommunikation. Im Rahmen der Gründung des "Kompetenzzentrums Elektromagnetische Felder ( KEMF )" wurde ein verstärktes EMF -Monitoring beschlossen. Diese kontinuierliche Beobachtung soll die bisherigen Aktivitäten des Bundesamts für Strahlenschutz ( BfS) im Bereich Exposition der Bevölkerung gegenüber elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern, etwa die Verfolgung wissenschaftlicher Publikationen und die Vergabe von Forschungsvorhaben, erweitern. Hierdurch soll aber keine Konkurrenz zu bereits in Deutschland bestehenden Monitoring- Aktivitäten geschaffen, sondern diese sinnvoll ergänzt werden. Das Fachgespräch diente der allgemeinen Diskussion zu diesem Thema sowie dem Erfahrungsaustausch in Bezug auf nationale und internationale Monitoringkonzepte und -aktivitäten. Dazu gab es verschiedene Vorträge. Die auf dieser Basis gesammelten Erkenntnisse sollen genutzt werden, um zu ermitteln und zu begutachten, welche Konzepte und Ansätze für das KEMF brauchbar sind und sich mit den zur Verfügung stehenden Mitteln umsetzen lassen. Inhalte des Fachgesprächs Im Einführungsvortrag legte Gregor Dürrenberger (Schweiz) dar, dass vor Ausarbeitung eines detaillierten Konzeptes das Ziel eines EMF -Monitorings definiert werden sollte: Ein EMF -Monitoring kann als Kontrollsystem genutzt werden. Es kann dem Gewinn wissenschaftlicher Erkenntnisse dienen. Es kann ein Mittel der wissenschaftlichen und/oder politischen ( Risiko -)Kommunikation sein. Des Weiteren wurden unterschiedliche Monitoringansätze, - wie Emissions-, Immissions- und Expositionsmonitoring -, erläutert. Dabei ging es um die Vor- und Nachteile der verschiedenen Monitoringansätze und wie sie in gesellschaftspolitische Kontexte eingebettet sind. Vorstellung der Ansätze bereits bestehender EMF -Monitoring- Aktivitäten Immissionsmonitoring - Bundesnetzagentur und Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU) Die im Fachgespräch vorgestellten in Deutschland betriebenen Monitoringansätze der Bundesnetzagentur und des LfU Bayern sind jeweils reines Immissionsmonitoring. Dabei wird entweder die Summe ausgewählter EMF -Einwirkungen an einem Messpunkt über längere Zeit aufgezeichnet oder es werden Kurzzeit-Immissionsmessungen vieler Messpunkte zusammengefasst und diese Untersuchungen werden in verschiedenen Messreihen wiederholt. Diese Ansätze erfordern viel Arbeit und passen nur teilweise zu den Zielen des BfS / KEMF . Einerseits hat das BfS den Menschen bzw. die gesundheitlichen Wirkungen im Blick. Daher sind nicht Immissionen an bestimmten Messpunkten relevant, sondern die Exposition , d.h. alle EMF -Einwirkungen auf Personen. Des Weiteren sind zusammengefasste, abstrakte Immissionsmessungen für Laien schwer verständlich und lassen sich schlecht einordnen bzw. bewerten. Messansätze im Hochfrequenzbereich Erfassung von Immissionsbeiträgen ortsfester Funkanlagen Der Vortrag von Christian Bornkessel ( TU Ilmenau) beleuchtete und bewertete verschiedene Messansätze im Hochfrequenzbereich. Dabei ging Herr Bornkessel auf verschiedene Probleme ein, wie klein- und großskalige örtliche Feldvariationen und zeitliche Schwankungen von Feldstärken. Weiterhin erläuterte er, durch welche Ansätze diese Probleme minimiert oder behoben werden können. Als Idee ergab sich ein Messansatz als Kombination der Momentanwert-Messungen auf einem Punktgitter mit exemplarischen Maximalwert-Messungen bzw. die Hochrechnung auf die maximale Anlagenauslastung. Dadurch lassen sich typische Unterschiede zwischen minimaler sowie maximaler momentaner Immission von Mobilfunkanlagen erfassen. Durch sogenannte codeselektive Messungen können Aussagen zu verschiedenen Mobilfunkgenerationen getroffen werden. Der Ansatz beschränkt sich auf die Erfassung von Immissionsbeiträgen ortsfester Funkanlagen und liefert einen Proxy für mögliche Expositionsbeiträge solcher Anlagen. Kontextbezogene Expositionsmessungen Ein deutlich anderes Konzept für die Schweiz stellte Sebastian Egger (Bundesamt für Umwelt/BAFU) mit „Kontextbezogenen Expositionsmessungen“ vor. Dabei werden Messungen auf definierten Routen von 1–1,5 km Länge mittels Personenexposimetern durchgeführt. Hierbei werden tatsächliche Beiträge, wie hoch Menschen in typischen und alltäglichen Aufenthaltsszenarien Strahlung ausgesetzt sind (Stadtzentrum, zentrale und ländliche Wohngebiete, Industrie, Natur- und Freizeitgebiet etc. ), erfasst. Durch regelmäßige Wiederholungen der Routenmessungen lassen sich zeitliche Veränderungen der Beiträge erkennen. Ergänzt wird dieses Konzept durch Spotmessungen in Wohnungen und Langzeitmessungen, wobei ebenfalls Personenexposimeter zum Einsatz kommen. Eignung Dieses Konzept eignet sich einerseits zu Kommunikationszwecken, da Messwerte an bestimmten repräsentativen Orten oder in realen, nachvollziehbaren Situationen erfasst werden. Zudem lassen sich mit diesem Ansatz Erkenntnisse über zeitliche Expositionsänderungen gewinnen. Nachteilig sind die Messunsicherheiten von Personenexposimetern. Es ist zudem bekannt, dass nahe am Körper betriebene (in der Regel eigene) Geräte die potenziell größten Expositionsbeiträge verursachen. Mit Personenexposimetern können diese Beiträge nicht angemessen erfasst werden. Messaktivitäten in Deutschland und anderen europäischen Ländern In ergänzenden Vorträgen wurden weitere Messaktivitäten in Deutschland und anderen europäischen Ländern vorgestellt. Dazu gehören Messungen beim Aufbau eines 5G-Testfeldes in Sachsen, ein Immissionsmonitoring bei Funkanlagen in Frankreich, ein EMF -Emissions-Monitoring im Hochfrequenz -Bereich in Serbien sowie Messungen mittels tragbarer Messgeräte in den Niederlanden. Zusätzlich behandelte Themen waren ein EMF - Hochfrequenz -Monitoring mittels Smartphones durch Sascha Schießl von der RWTH Aachen und die Anwendung computerbasierter Simulationen und Modellrechnungen für EMF -Monitorings durch Gernot Schmid von Seibersdorf Laboratories. Fazit Aus Sicht des Strahlenschutzes ist die Exposition von Menschen gegenüber elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern relevant. Das Fachgespräch hat gezeigt, dass ein systematisches, flächendeckendes und repräsentatives EMF -Expositionsmonitoring aufgrund des hohen zeitlichen und personellen Aufwands sowie technischer Einschränkungen nicht zu erreichen ist. Die zentrale Frage, die vor Erstellung eines Konzeptes beantwortet werden muss, lautet also, welchem Zweck ein EMF -Monitoring dienen soll. Für ein Monitoring als Mittel der wissenschaftlichen Kommunikation ist die Definition des Kommunikationsbedarfs und der Kommunikationsstrategie entscheidend. Beim Zweck des wissenschaftlichen Erkenntnisgewinns hat das BfS den Menschen bzw. gesundheitliche Fragen im Fokus. Damit sind Expositionen und nicht Immissionen relevant. Umfassende Immissionsmonitorings verfehlen dabei den Zweck auf Expositionsseite, lassen aber qualitativ den Schluss zu, dass der Expositionsbeitrag durch Anlagen klein ist. Es gibt kein allgemein anerkanntes Konzept, insbesondere im Hochfrequenzbereich, um quantitativ auf die Exposition zu schließen. Allerdings können Immissionsmessungen für die ( Risiko -)Kommunikation hilfreich sein. Punktuelle Messungen sind wichtig bei der Bewertung neuer Technologien. Mittels Personenexposimetern kann das Ausgesetztsein von Menschen erfasst werden, wobei es nicht möglich ist, die Beiträge von körpernah betriebenen Endgeräten angemessen zu erfassen. Trotz dieser Einschränkung sind Messungen mit Personenexposimetern in Referenzszenarien und auf Messrouten wertvoll für den Erkenntnisgewinn und die Kommunikation. Zudem kann die Wiederholung dieser Messungen Zeittrends erkennen lassen. Dieser Artikel wurde sprachlich mit KI überarbeitet. Stand: 20.01.2026
Elektromobilität ist ein Schlüsselfaktor für die Reduzierung von Treibhausgasen im Verkehrssektor und damit zentraler Baustein in der Verkehrswende. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat die in elektrisch angetriebenen Fahrzeugen auftretenden nieder- und zwischenfrequenten Magnetfelder untersuchen lassen. Der Beitrag in der UMID-Ausgabe 02/2025 zeigt, dass durch die Einhaltung empfohlener Expositionshöchstwerte gesundheitlich bedenkliche Magnetfeldexpositionen vermieden werden können.Ein weiterer Artikel stellt am Beispiel des Themas Aluminium in Antitranspirantien dar, wie bei der Kommunikation von Risiken wissenschaftliche Unsicherheiten angemessen vermittelt werden können. Außerdem informiert das aktuelle Heft zu Zielen, Ablauf und aktuellem Stand der PARC Aligned Studies und zeigt den Beitrag Deutschlands zu diesem internationalen Forschungsvorhaben. Darüber hinaus thematisieren Beiträge den neuen Luftqualitäts-Index des Umweltbundesamtes zur Bewertung der Luftqualität in Deutschland und das Webportal zur Gesundheitsberichterstattung des Bundes.Die Zeitschrift UMID: Umwelt und Mensch – Informationsdienst erscheint zweimal im Jahr und informiert über aktuelle Themen aus Umwelt und Gesundheit, Umweltmedizin und Verbraucherschutz. Die ausschließlich online erscheinende Zeitschrift UMID kann kostenfrei abonniert werden.Hinweis: Die Datei liegt ist derzeit noch nicht barrierefrei, dies wird schnellstmöglich behoben.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 306 |
| Europa | 13 |
| Kommune | 2 |
| Land | 9 |
| Weitere | 42 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 78 |
| Zivilgesellschaft | 5 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 235 |
| Text | 71 |
| unbekannt | 46 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 94 |
| Offen | 258 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 326 |
| Englisch | 80 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Dokument | 59 |
| Keine | 171 |
| Multimedia | 1 |
| Webseite | 137 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 198 |
| Lebewesen und Lebensräume | 283 |
| Luft | 205 |
| Mensch und Umwelt | 352 |
| Wasser | 185 |
| Weitere | 337 |