Zu den Aufgaben des Referats Luftreinhaltung/ Atomrechtliche Aufgaben gehören: im Bereich Luftreinhaltung > die Bearbeitung von planerischen und grundsätzlichen Fragen der Luftreinhaltung, > die Zuständigkeit für - die Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV), - die Verordnung über Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren (28. BImSchV), - das Hamburgisches Gesetz zur Umsetzung der europäischen Schwefel-Richtlinie 2005/33/EG, > die Steuerung der Luftqualitätsüberwachung (Luftmessnetz), > die Bewertung der Luftqualität, > die Aufstellung und Fortschreibung von Luftreinhalteplänen, > die Entwicklung und Begleitung von Luftreinhaltemaßnahmen, > die Bewertung von Luftreinhaltungsaspekten im Rahmen der Bauleitplanung, > die Mitwirkung an Rechtsetzungsverfahren, > die Vertretung Hamburger Interessen in Bund-Länder-Gremien, im Bereich Atomrechtlicher Aufgaben > die Wahrnehmung atomrechtlicher Aufgaben für das Land Hamburg in der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, > die Risikovorsorge und Gefahrenabwehr beim legalen und illegalen Umgang mit Kernbrennstoffen, > die Bearbeitung von Grundsatzfragen beim Schutz der Bevölkerung vor der schädlichen Einwirkung ionisierender Strahlung, > die Optimierung der nuklearen Katastrophenschutzvorsorge für die hamburgische Bevölkerung, im Bereich Emissionskataster > das Führung des Emissionskatasters Luft und die Erteilung von Auskünften, > die Organisation und Durchführung der Datenerhebungen in Hamburg für das Emissionskataster sowie für das nationale und das europäische PRTR (Pollutant Release and Transfer Register, Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister), > die Erfüllung weiterer nationaler und europäischer Berichtspflichten, > das Verfassen von Stellungnahmen zur Bauleitplanung > die Aufbereitung und Bereitstellung der Informationen für diese Aufgaben in GIS-Systemen, sowie der Immissionsschutz vor elektromagnetischen Feldern bei Anlagen der Energie- und Kommunikationstechnik.
Das vorliegende Promotionsvorhaben strebt an, anhand der Verbindung der Kategorie Geschlecht mit anderen gesellschaftlichen Kategorien wie Einkommen, Alter, Ethnizität, Lebensform u.a., die unterschiedliche Vulnerabilität verschiedener Gruppen von Frauen und Männern gegenüber den Klimawandelfolgen aufzudecken. Dadurch sollen Anhaltspunkte für die Entwicklung von Vorschlägen hinsichtlich des Gender Mainstreamings bei umweltpolitischen Handlungen im Bereich des Risikomanagements herausgearbeitet werden, um daraus Handlungsempfehlungen für die Festigung der Verknüpfung zwischen Klimagerechtigkeit und Geschlechtergerechtigkeit abzuleiten. Hierzu wird eine empirische Studie in zwei überflutungsgefährdeten Küstengebieten in Mexiko und Deutschland mit einem anschließenden Nord-Süd-Vergleich zwischen beiden Ländern durchgeführt.
Es handelt sich um Flächen, bei denen nach § 78b WHG ein signifikantes Hochwasserrisiko ermittelt wurde und die bei einem Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit [HQextrem] über das festgesetzte bzw. vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet hinaus überschwemmt werden können. Der Stand der verwendeten Grundlagen ist der Attributtabelle zu entnehmen. Die Lage und Rechtsverbindlichkeit ergeben sich aus den Angaben für Risikogebiete des HQextrem aus dem 2. Zyklus (2019) der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) sowie den aktuellen Angaben für festgesetzte Überschwemmungsgebiete und vorläufige Sicherungen.§ 78b WHG Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten (Fassung gemäß Änderung durch Hochwasserschutzgesetz II)(1) Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten sind Gebiete, für die nach § 74 Absatz 2 Gefahrenkarten zu erstellen sind und die nicht nach § 76 Absatz 2 oder Absatz 3 als Überschwemmungsgebiete festgesetzt sind oder vorläufig gesichert sind; dies gilt nicht für Gebiete, die überwiegend von den Gezeiten beeinflusst sind, soweit durch Landesrecht nichts anderes bestimmt ist. Für Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten gilt Folgendes:1. bei der Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich sowie bei der Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bauleitplänen für nach § 30 Absatz 1 und 2 oder nach § 34 des Baugesetzbuches zu beurteilende Gebiete sind insbesondere der Schutz von Leben und Gesundheit und die Vermeidung erheblicher Sachschäden in der Abwägung nach § 1 Absatz 7 des Baugesetzbuches zu berücksichtigen; dies gilt für Satzungen nach § 34 Absatz 4 und § 35 Absatz 6 des Baugesetzbuches entsprechend;2. außerhalb der von Nummer 1 erfassten Gebiete sollen bauliche Anlagen nur in einer dem jeweiligen Hochwasserrisiko angepassten Bauweise nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet oder wesentlich erweitert werden, soweit eine solche Bauweise nach Art und Funktion der Anlage technisch möglich ist; bei den Anforderungen an die Bauweise sollen auch die Lage des betroffenen Grundstücks und die Höhe des möglichen Schadens angemessen berücksichtigt werden.(2) Weitergehende Rechtsvorschriften der Länder bleiben unberührt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Gebiete mit naturbedingten Risiken“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Willkommen zur neuen "UBA aktuell"-Ausgabe! Wie stark sind Städte und Gemeinden in Deutschland bereits vom Klimawandel betroffen und wie passen sie sich an diese Folgen an? Aufschluss geben die Ergebnisse einer Befragung im Auftrag des UBA, die wir Ihnen in dieser Newsletterausgabe vorstellen wollen. Eine weitere Befragung zeigt, wie aktiv die Städte und Gemeinden beim Schutz des Klimas sind. Außerdem geht es in dieser Ausgabe unter anderem darum, wie die Verkehrswende für alle ein Gewinn werden kann, wie sich Infraschall auf die menschliche Gesundheit auswirkt und wie ressourcenintensiv die Digitalisierung in Deutschland ist. Nicht zuletzt möchten wir auf den Bundespreis UMWELT & BAUEN hinweisen: Noch bis 18. November 2024 können vorbildliche Projekte für das Bauen im Bestand eingereicht werden. Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Große Mehrheit deutscher Städte und Gemeinden sieht sich vom Klimawandel betroffen – und passt sich an Häufigeres Extremwetter durch den Klimawandel bedroht auch Menschen und ihren Besitz Quelle: animaflora / Fotolia.com Ob Starkregen und Sturzfluten, lange Hitze- oder Dürreperioden – 77 Prozent der Kommunen in Deutschland, die jüngst an einer Befragung des UBA teilnahmen, sahen sich in den vergangenen 10 Jahren von den Folgen extremer Wetterereignisse und/oder anderen negativen Klimawandelfolgen betroffen. Und bei fast allen Extremwetterereignissen und Klimafolgen erwarten sie, dass die Betroffenheit in Zukunft noch zunehmen wird, etwa bei Waldbränden, intensivem Hagel, erhöhtem Allergieaufkommen und neuen Krankheiten. Viele Gemeinden reagieren, um sich gegen die als überwiegend für sie negativ eingeschätzten Folgen der Klimakrise zu wappnen: Über 40 Prozent der Kommunen haben bereits Maßnahmen zur Klimaanpassung umgesetzt, weitere knapp 40 Prozent planen entsprechende Maßnahmen. Hierzu gehört etwa, klimaangepasste Baumarten zu pflanzen, Bebauungsgrenzen festzulegen, um Versiegelung und damit einhergehende Aufwärmung und schnellen Abfluss von Regenwasser zu bremsen, Gewässer zu renaturieren und die Bevölkerung über Gefahren und vorsorgende Schutzmaßnahmen zu informieren. Dies alles sind Ergebnisse der ersten bundesweiten, repräsentativen Umfrage zum Stand der kommunalen Klimaanpassung in Deutschland, die im Auftrag des UBA durchgeführt wurde und an der sich über 22 Prozent der Kommunen (insgesamt 1.062) beteiligt haben. Die Umfrage zeigt auch: Die großen kreisfreien Städte sind die Vorreiter bei der Klimaanpassung und umfassender aufgestellt als kleinere Kommunen oder Landkreise. In mehr als der Hälfte der kreisfreien Städte gibt es bereits Klimaanpassungsmanager*innen. Bei Städten und Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohner*innen ist dies nur bei 4 Prozent der Fall. Fehlende personelle (80 Prozent) und finanzielle Ressourcen (73 Prozent) sind die bedeutendsten Hemmnisse bei der Planung oder Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen. UBA-Präsident Dirk Messner: „Die Anpassung an die Klimakrise ist eine der zentralen Aufgaben der kommenden Jahre und Jahrzehnte. Wir brauchen daher eine solche im Grundgesetz verankerte Gemeinschaftsaufgabe, um die personelle und finanzielle Ausstattung der Kommunen für die Klimaanpassung zu sichern.“ Denn bei der Klimaanpassung geht es um den Schutz unserer Gesundheit, Risikovorsorge und unseren Wohlstand. Kommunen kommt hierbei eine Schlüsselrolle zu: Sie kennen die Gegebenheiten vor Ort am besten und können so die passenden Maßnahmen ergreifen. 50 Jahre Umweltbundesamt – Ein Rückblick auf die Geschichte und Errungenschaften "RAL unterwegs" wirft einen Blick auf die wichtigsten Meilensteine, Herausforderungen und Erfolge, die das Amt in den letzten fünf Jahrzehnten geprägt haben, u.a. mit UBA-Expertinnen*Experten im Gespräch. UBA-Zahl des Monats Oktober 2024 Quelle: Lena Aubrecht / UBA
Das Projekt ermittelt Ausmaß, Stärke und ökologische Wirkungen der dürre- und hitzebedingten Waldschäden in Wäldern ohne forstliche Bewirtschaftung und vergleicht sie mit benachbarten Wirtschaftswäldern. Es wird geprüft, ob und unter welchen Voraussetzungen sich Wälder selbstgesteuert an den Klimawandel anpassen und leitet daraus Empfehlungen für die Einbindung natürlicher Prozesse in Anpassungsstrategien für Wirtschaftswälder ab. Wälder mit natürlicher Waldentwicklung bilden ein wichtiges Referenzsystem für den Waldnaturschutz und den naturnahen Waldbau. Diese unbewirtschafteten Naturwälder bestehen zum Teil schon seit Jahrzehnten in Form von z.B.Naturwaldreservaten und Kernzonen von Nationalparks. Die Entwicklung der Waldschäden der Trockenjahre 2018 und 2019 und die damit verbundene Veränderung von Störungsregimen und Lückendynamik zeigt, dass ihnen darüber hinaus in der Erkennung der Klimafolgen und der Anpassung der Wälder an den Klimawandel eine Schlüsselrolle zukommt. DANK lotet dieses Potenzial einschließlich der Transfermöglichkeiten in Wirtschaftswälder aus und erarbeitet daraus Empfehlungen für das Risikomanagement und Klimaanpassungsstrategien. Um dieses Ziel zu erreichen, werden entlang eines für Süd- und Mitteldeutschland repräsentativen Klimagradienten in zwei Nationalparks (Hainich und Berchtesgaden), 14 Naturwaldreservaten (NWR) und angrenzenden Wirtschaftswäldern die lang- und kurzfristigen Wirkungen des Klimawandels untersucht hinsichtlich: 1. Mortalität der Bäume, Lückendynamik und Waldstruktur, 2. Reaktionen in Radialwachstum und Wassernutzungseffizienz der Bäume, 3. Dynamik der Bodenvegetation einschließlich der Verjüngung, 4. Veränderungen in der Vogel- und Insektenfauna sowie der Funga. Aus der kombinierten Betrachtung lang- und kurzfristiger Ökosystemreaktionen werden praktische Handlungsempfehlungen für die Bewältigung von Schadereignissen sowie wissenschaftliche Grundlagen für die Entwicklung von Klimaanpassungsstrategien erarbeitet.
Die EU-Kommission bereitet derzeit gemeinsam mit den Mitgliedsstaaten eine kofinanzierte Partnerschaft unter dem neuen EU-Forschungsrahmenprogramm Horizon Europe vor. Die Laufzeit soll 7 Jahre betragen und ab 01/2022 starten. Ziel des Programms ist es, die mit Risikobewertung und Risikomanagement betrauten Behörden der Mitgliedstaaten und der EU mit Daten, neuen Tools und Methoden zu unterstützen. Die EU fördert die Partnerschaft mit 50%. Es wird ein Gesamtbudget von 400 Mio. Euro angestrebt (200 Mio Euro EU-Förderung, 200 Mio. Euro durch die Mitgliedstaaten). Die Partnerschaft ist zu einem wesentlichen Teil eine Fortsetzung des laufenden HBM4EU-Projekts, das UBA koordiniert. Die in HBM4EU entwickelte europäische Human-Biomonitoring-Plattform und die Projektergebnisse sollen fachlich und systematisch weiterentwickelt und nachhaltig auf EU-Ebene verankert werden. Die Sammlung und Auswertung von Daten zur Chemikalienbelastung der europäischen Bevölkerung wird ebenso fortzusetzen sein wie die Methodenentwicklung, die Priorisierung von Stoffen, die Arbeit an 'guidance values' und an Strategien für den 'policy uptake' der Ergebnisse. Das Vorhaben soll eine Beteiligung an PARC unterstützen.
Das Projekt ermittelt Ausmaß, Stärke und ökologische Wirkungen der dürre- und hitzebedingten Waldschäden in Wäldern ohne forstliche Bewirtschaftung und vergleicht sie mit benachbarten Wirtschaftswäldern. Es wird geprüft, ob und unter welchen Voraussetzungen sich Wälder selbstgesteuert an den Klimawandel anpassen und leitet daraus Empfehlungen für die Einbindung natürlicher Prozesse in Anpassungsstrategien für Wirtschaftswälder ab. Wälder mit natürlicher Waldentwicklung bilden ein wichtiges Referenzsystem für den Waldnaturschutz und den naturnahen Waldbau. Diese unbewirtschafteten Naturwälder bestehen zum Teil schon seit Jahrzehnten in Form von z.B.Naturwaldreservaten und Kernzonen von Nationalparks. Die Entwicklung der Waldschäden der Trockenjahre 2018 und 2019 und die damit verbundene Veränderung von Störungsregimen und Lückendynamik zeigt, dass ihnen darüber hinaus in der Erkennung der Klimafolgen und der Anpassung der Wälder an den Klimawandel eine Schlüsselrolle zukommt. DANK lotet dieses Potenzial einschließlich der Transfermöglichkeiten in Wirtschaftswälder aus und erarbeitet daraus Empfehlungen für das Risikomanagement und Klimaanpassungsstrategien. Um dieses Ziel zu erreichen, werden entlang eines für Süd- und Mitteldeutschland repräsentativen Klimagradienten in zwei Nationalparks (Hainich und Berchtesgaden), 14 Naturwaldreservaten (NWR) und angrenzenden Wirtschaftswäldern die lang- und kurzfristigen Wirkungen des Klimawandels untersucht hinsichtlich: 1. Mortalität der Bäume, Lückendynamik und Waldstruktur, 2. Reaktionen in Radialwachstum und Wassernutzungseffizienz der Bäume, 3. Dynamik der Bodenvegetation einschließlich der Verjüngung, 4. Veränderungen in der Vogel- und Insektenfauna sowie der Funga. Aus der kombinierten Betrachtung lang- und kurzfristiger Ökosystemreaktionen werden praktische Handlungsempfehlungen für die Bewältigung von Schadereignissen sowie wissenschaftliche Grundlagen für die Entwicklung von Klimaanpassungsstrategien erarbeitet.
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