Fachliche Beschreibung: Die EG-Richtlinie zum Hochwasserrisikomanagement hat die Reduzierung der Risiken durch Hochwasser als Ziel. Der erste von drei vorgeschriebenen Schritten zu diesem Ziel besteht in der Bewertung der Hochwasserrisiken. Als Ergebnis werden hier die Risikogebiete für Binnenhochwasser und Sturmflut veröffentlicht. Der zweite Schritt besteht in der Ermittlung und Darstellung von Gefahren- und Risikokarten in den Risikogebieten. Die Gefahren- und die Risikokarten decken jeweils drei Hochwassersereignisse ab. Für die Binnenhochwasser ist das häufige Ereignis (Kennzeichnung: H für High) ein 10-jährliches, das mittlere Ereignis (Kennzeichnung: M für Middle) ein 100-jährliches und das seltene Ereignis (Kennzeichnung: L für Low) ein 200-jährliches. Für die durch Sturmfluten gefährdeten Bereiche ist das häufige Ereignis ein 20-jährliches, das mittlere Ereignis wie beim Binnenhochwasser ein 100-jährliches und das seltene Ereignis ein Extremereignis, bei dem ein seltener, extrem hoher Wasserstand (7,30 mNN am Pegel St. Pauli) angenommen und zusätzlich die Wirkung der Hochwasserschutzanlagen außer Acht gelassen wird. Die Gefahrenkarten stellen das Ausmaß der Hochwasserereignisse in Form der Ausdehnung und der sich einstellenden Wassertiefen dar. Die Risikokarten zeigen, wie die betroffenen Flächen genutzt werden, die Lage von Industrieanlagen und Schutzgütern sowie die Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner. Im letzten Schritt ist ein Hochwasserrisikomanagementplan zu erarbeiten. Rechtlicher Hintergrund: Die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (2007/60/EG vom 23.10.2007) regelt die Erarbeitung und Veröffentlichung von Karten zu Hochwasserrisiken. Die rechtlichen Umsetzung dieser EG-Richtlinie in nationales Recht erfolgte mit der Änderung des WHG vom 01.03.2010. Die Daten für Hochwasserrisikomanagement (HWRM)-Karten des 1. Berichtszyklus (2013-2019) werden hier als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt.
Ziel der Anpassung der Wälder an den Klimawandel sollte die Bereitstellung der vielfältigen Ökosystemleistungen der Wälder für jetzige und künftige Generationen sein. Dazu müssen nicht nur Wälder selbst, sondern auch Betriebe, Institutionen und unsere Nutzung der Ökosystemleistungen transformiert werden. In vielen Fällen geht dies aufgrund der hohen Geschwindigkeit des Klimawandels nur durch eine aktive Steuerung. Waldbauliche Optionen umfassen insbesondere eine Erhöhung der Vitalität von Einzelbäumen mittels ausreichender Durchforstung, eine Vermeidung von Risiken durch Verkürzung von Produktionszeiten einerseits und Erhaltung alter Waldstrukturen auf dafür tauglichen Refugialstandorten andererseits sowie eine Streuung von Risiken durch Diversifizierung auf Landschafts-, Bestands- und genetischer Ebene. Die erforderlichen Anpassungen durch die Waldbesitzenden stellen die Grundlage für die zukünftige Bereitstellung von Ökosystemleistungen dar und sollten daher eine entsprechende Honorierung durch die Gesellschaft erfahren.
Die in Deutschland derzeit gültige Fassung der Klärschlammverordnung von 1992 (AbfKlärV, 1992) soll novelliert und dabei hygienischen Belangen mehr Rechnung getragenwerden. Ziel dieses Forschungsvorhabens war es, verschiedene Risikominderungsmaßnahmen im Hinblick auf ihre Eignung zur Verbesserung der Klärschlammhygiene zu prüfen und daraus Empfehlungen für die Ausgestaltung der AbfKlärV abzuleiten. Besonders persistente Schadorganismen und Krankheitserreger wurden in gezielten Untersuchungen auf deren Überlebensfähigkeit während einer thermischen Behandlung bzw. einer Langzeitlagerung von Klärschlamm und/oder anderen Wirtschaftsdüngern untersucht. Des Weiteren wurde das Verfahren der Hochdrucktemperatur-Pelletierung (HTP) geprüft. Untersucht wurde die Tenazität von Escherichia coli (EAHEC) Serovar O104: H4, thermoresistenter Parvoviren (Bovines Parvovirus, BPV) und von Sporen aerober und anaerober Sporenbildner (Bacillus globigii, Clostridium sporogenes) als Vertreter der Seuchenhygiene und Synchytrium endobioticum als Vertreter der Phytohygiene. Das Ergebnis einer Literaturrecherche ergab, dass der überwiegende Teil der vorrangig in Klärschlamm vorkommenden Schadorganismen der Seuchen- und Phytohygiene durch die in den Entwürfen zur Novellierung der AbfKlärV in Anhang 2 aufgeführten Behandlungsverfahren inaktiviert werden kann. Ausnahmen bilden vor allem Quarantäneschadorganismen der Kartoffel bzw. Schadorganismen, die persistente Überdauerungsorgane bilden oder thermoresistent sind. Dies wurde durch eigene Untersuchungen bestätigt. So verringerte sich die Zeitspanne für eine vollständige Inaktivierung des Erregers EAHEC O104:H4 Serovar von 18 Stunden bei einer thermischen Behandlung von +53 ËÌC auf 2 Stunden bei +60 ËÌC und 1 Stunde bei +70 ËÌC. Das bovine Parvovirus konnte, bei einer einstündigen Erhitzung von Klär-schlamm bzw. Gülle auf max. +80 ËÌC, um 1-2 log10-Stufen bzw. 2,4 - 3,4 log10-Stufen verringert werden. Demgegenüber war eine Inaktivierung der untersuchten Sporenbildner erst bei einer Behandlung von +110 ËÌC für dreißig Minuten bzw. +133 ËÌC für zwanzig Minuten möglich. Die persistenten Dauersori des Kartoffelkrebserregers Synchytrium endobioticum konnten selbst bei 140ËÌ C über 2 Stunden nicht ausreichend inaktiviert werden, eine Langzeitlagerung im Klärschlamm führte jedoch zu einer deutlichen Reduktion vitaler Dauersori. Aus seuchen- und phytohygienischer Sicht wird eine Pflicht zur weitergehen-den Behandlung von Klärschlämmen empfohlen. Zum Schutz vor einer Verbreitung von Quarantäneschadorganismen der Kartoffel, sollte Klärschlamm nur dann zur landwirtschaftlichen Verwertung zugelassen werden, wenn keine risikoreichen Abwässer aus Industrie und Gewerbe in die Kläranlage eingeleitet worden sind.<BR>Quelle: Forschungsbericht
The choice of the equipment for the application of biocides can have a big influence on the drift potential and thus on the emission of biocides into the environment. This is especially true for spray applications. The goal of the study was to evaluate the drift potential to The results show that drift is likely for the studied applications. This might lead to risks for non-target organisms. However, drift might be minimized by using drift-reducing equipment. These possibilities will be further evaluated in a follow-up project. Veröffentlicht in Texte | 55/2020.
Pflanzenschutzmittel (PSM) mit Luftfahrzeugen auszubringen, darf wegen hoher Risiken für die Umwelt nur für Wälder und Weinbausteillagen ausnahmsweise genehmigt werden. Der Bericht bestätigt die fachliche Angemessenheit von Risikominderungsmaßnahmen, an die das UBA seine Zustimmung zur Genehmigung von PSM zu diesem Einsatzzweck gebunden hatte. Die Autoren stellen aber auch fest, dass Fledermäuse zukünftig stärker in der Bewertung der Umweltrisiken berücksichtigt werden sollten. Der Bericht empfiehlt außerdem, den Einsatz in FFH-Gebieten stärker einzuschränken und zur Kompensation der Auswirkungen des PSM-Einsatzes die naturschutzfachliche Pflege von Weinbergflächen stärker zu fördern. Veröffentlicht in Texte | 21/2017.
Das vorliegende Policy Paper bildet den Abschluss des Vorhabens „Digitalisierung von Märkten und Lebensstilen: Neue Herausforderungen für nachhaltigen Konsum“ und ist Teil der Leuchtturm-Initiative „Wege und Bausteine einer digitalen Agenda für nachhaltigen Konsum“ des BMUV . Im Projekt wurden vier Pilotierungen im Themenfeld vorgenommen, die nicht Teil dieses Berichtes sind (siehe Links). Dieser Bericht veranschaulicht die verschiedenen Ebenen des Zusammenspiels zwischen Digitalisierung und nachhaltigem Konsum. Aus dieser Perspektive werden Ansatzpunkte für politische Maßnahmen zur Nutzung der Chancen und zur Vermeidung von Risiken formuliert. Veröffentlicht in Fact Sheet.
Jährlich mehrere hundert Tonnen an Arzneimitteln im Abwasser In deutschen Gewässern und Böden lassen sich Arzneimittelrückstände mittlerweile immer häufiger nachweisen. Das belegen aktuelle Daten aus Forschungsprojekten und der Gewässerüberwachung. Jeden Tag gelangen mehrere Tonnen an Arzneimittelwirkstoffen in die Umwelt, hauptsächlich durch die menschliche Ausscheidung, mehrere hundert Tonnen pro Jahr zusätzlich durch die unsachgemäße Entsorgung von Altmedikamenten über die Toilette. Wie sich diese Substanzen auf die Umwelt auswirken, wird derzeit nicht systematisch untersucht. Diese Lücke muss nach Auffassung des Umweltbundesamtes (UBA) ein zulassungsbegleitendes Umweltmonitoring schließen. „Die Vorsorge beim Umgang mit Arzneimittelrückständen muss verbessert werden, denn diese Stoffe können problematisch für die Umwelt sein. Eine bessere Überwachung soll helfen, Belastungsschwerpunkte und ökologische Auswirkungen von Medikamenten zu erkennen und die medizinische Versorgung umweltverträglicher zu gestalten.“, erklärt UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Vorkommen und Auswirkungen von Arzneimitteln in der Umwelt werden nach Meinung des Umweltbundesamtes unterschätzt. Wegen des demografischen Wandels unserer Gesellschaft wird die Konzentration von Humanarzneimitteln in der Umwelt vermutlich noch weiter zunehmen. Jochen Flasbarth: „Das UBA empfiehlt daher, ein Umweltmonitoring für Arzneimittel einzuführen. Es soll bereits im Zulassungsprozess für Medikamente verankert werden. Dadurch kann der Schutz der Umwelt gestärkt und die Versorgung der Patienten umweltverträglicher gestaltet werden.“ Eine aktuelle Literaturstudie, die im Auftrag des Umweltbundesamtes durchgeführt wurde, führt die aus Umweltsicht besonders problematischen Arzneimittel auf. Die Studie enthält Daten zu Verhalten und Vorkommen von Arzneimitteln in der Umwelt, priorisiert nach Verbrauchsmenge, Umweltkonzentration und umweltschädigendem Potenzial. Von den 156 in Deutschland in verschiedenen Umweltmedien nachgewiesenen Arzneimittelwirkstoffen wurden 24 mit hoher Priorität eingestuft. Das bedeutet, dass diese Stoffe ein hohes Potential haben, Umweltorganismen zu schädigen. Einer dieser Wirkstoffe ist das weit verbreitete Schmerzmittel „Diclofenac“, welches Nierenschäden in Fischen hervorrufen kann und mittlerweile in sehr vielen Gewässern zu finden ist. Es steht deshalb auch auf der EU-Kandidatenliste für neue so genannte prioritäre Stoffe zur EG- Wasserrahmenrichtlinie . Arzneimittel gelangen hauptsächlich mit dem häuslichen Abwasser in die Umwelt. Die meisten Stoffe werden nach der Einnahme - oft unverändert - wieder ausgeschieden. Schätzungsweise mehrere hundert Tonnen pro Jahr nicht verbrauchter Medikamente entsorgen viele Bürger unsachgemäß direkt über Spüle oder Toilette. Da viele Kläranlagen heute noch nicht in der Lage sind, alle Stoffe rückstandslos abzubauen oder zurückzuhalten, erreicht der Rest, wenn auch stark verdünnt, die Flüsse und kann dort besonders empfindliche Organismen wie Fische dauerhaft schädigen. Um gezielt Minderungsmaßnahmen bei der Abwasserreinigung in Kläranlagen ergreifen zu können, muss die Belastungssituation mit solchen Problemsubstanzen jetzt identifiziert werden. Selbst im Trinkwasser können sehr geringe Konzentrationen enthalten sein. Pro Liter Wasser handelt sich dabei um Bruchteile von Mikrogramm. Zur Demonstration: Ein Mikrogramm pro Liter entspricht etwa der Zuckerkonzentration in einem 50 m-Schwimmbecken, in dem ein Stück Würfelzucker aufgelöst wurde. Trinkwasserhygienisch sind diese Arzneimittelspuren zwar unerwünscht, für den Menschen besteht dadurch aber keine Gesundheitsgefahr. Alle jetzt zu treffenden Maßnahmen zum Schutz des Trinkwassers dienen deshalb der Vorsorge und langfristigen Versorgungssicherheit, nicht der Abwehr konkreter Risiken. Die Prüfung der Umweltwirkungen von Arzneimitteln ist EU-weit fester Bestandteil der Zulassungsverfahren. In Deutschland ist das Umweltbundesamt seit 1998 für die Umweltrisikobewertung von Human- und Tierarzneimitteln zuständig. Im Falle eines Umweltrisikos kann das Umweltbundesamt Auflagen zur Risikominderung erwirken oder bei Tierarzneimitteln sogar die Zulassung verweigern. Die Umweltrisikobewertung bei der Zulassung beruht u.a. auf berechneten Umweltkonzentrationen. Ein systematisches Monitoring der tatsächlichen Umweltkonzentrationen gibt es bisher nicht. Das soll sich nach Wunsch des Umweltbundesamtes in Zukunft ändern. Ein an die Zulassung gekoppeltes Monitoring kann dazu beitragen, die tatsächlichen Umweltkonzentrationen von als kritisch eingeschätzten Arzneimitteln zu bestimmen und das Umweltrisiko besser einzuschätzen.
UBA empfiehlt so wenig Schädlingsbekämpfungsmittel wie möglich In mehreren Bundesländern beginnt jetzt die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners, zum Beispiel in Berlin und Brandenburg. Die Raupen dieses Schmetterlings bilden Brennhaare aus, die bei Menschen Gesundheitsbeschwerden auslösen können. Bevor die Raupen diese Haare ausbilden, werden sie chemisch oder biologisch bekämpft – in der Regel Ende April bis Anfang Mai. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes: „Wir plädieren dafür, den Einsatz von chemischen und biologischen Mitteln gegen Eichenprozessionsspinner genau abzuwägen. Diese Bekämpfung wirkt nicht nur auf den Schädling, sondern tötet unbeabsichtigt auch andere Lebewesen. Zuerst sollte geprüft werden, wo und ob der Befall toleriert werden kann. Vom Menschen wenig genutzte Gebiete können vorrübergehend abgesperrt werden. Sind nur einzelne Bäume befallen, können die Eichenprozessionsspinner gezielt abgesaugt werden. Erst wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, sollte eine chemische oder biologische Bekämpfung stattfinden.“ Dabei müssen die vorgeschriebenen Abstände zu Gewässern beachtet werden. Eine Anwendung in Naturschutzgebieten ist verboten. In den letzten Jahren hat sich der Eichenprozessionsspinner – eine in Deutschland heimische Schmetterlingsart – teilweise massenhaft vermehrt, besonders im Nordosten und Südwesten Deutschlands sowie in Teilen Nordrhein-Westfalens. Seine Brennhaare können die Gesundheit von Menschen beeinträchtigen. Wenn Menschen mit den Brennhaaren in Kontakt kommen, kann dies einen starken Juckreiz auslösen, der mehrere Tage andauern kann. Auf der Haut können Flecken oder Quaddeln auftreten, die Insektenstichen ähneln, die sogenannte Raupendermatitis. Die Brennhaare reizen bei manchen Menschen auch die Schleimhäute der Atemwege und können Husten, Bronchitis oder Asthma auslösen. Außerdem kann es zu Reizungen der Augen kommen, in Form von Rötungen, Juckreiz und einer Bindehautentzündung. In äußerst seltenen Fällen können die Brennhaare eine Kreislaufreaktion verursachen. Befallen die Eichenprozessionsspinner Bäume in der Nähe von Siedlungen oder an öffentlichen, starkfrequentierten Orten, lässt sich der Kontakt zwischen Menschen und dem Schmetterling kaum vermeiden. An diesen Orten kann ein Eingreifen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Eichenprozessionsspinner notwendig sein. Eine chemische oder biologische Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners in Eichenwäldern darf hingegen nur dann vorgenommen werden, wenn durch den Kahlfraß der Raupen ein Absterben ganzer Waldbestände droht. Ob dies wirklich eintritt, ist umstritten, denn Eichen können nach Kahlfraß erneut austreiben. Das Umweltbundesamt empfiehlt, vor dem Einsatz von chemischen oder biologischen Bekämpfungsmitteln abzuwägen, inwieweit der Eichenprozessionsspinner durch andere Maßnahmen zurückgedrängt werden kann. Fällt der Befall schwach aus und/oder die betroffenen Gebiete werden von Menschen kaum aufgesucht, können auch andere Maßnahmen helfen. Befallene Waldgebiete können beispielsweise vorübergehend abgesperrt oder mit Warnschildern versehen werden, um betroffene Spaziergänger oder Waldarbeiter zu schützen. In gut zugänglichen Bereichen, insbesondere bei befallenen Einzelbäumen, zum Beispiel an Kindertagesstätten, Schwimmbädern und Friedhöfen, sollten Raupen oder Nester durch professionelle Schädlingsbekämpfer abgesaugt werden. Erst wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen oder sich nicht durchführen lassen, lässt sich der Einsatz chemischer und biologischer Bekämpfungsmittel rechtfertigen. Generell gilt: Eine Bekämpfungsmaßnahme zum Schutz von Baumbeständen fällt unter das Pflanzenschutzrecht, womit die festgelegten Anwendungsbestimmungen des verwendeten Pflanzenschutzmittels gelten. Eine Bekämpfungsmaßnahme zum Schutz der menschlichen Gesundheit fällt unter das Biozidrecht und die hierfür festgelegten Anwendungsbestimmungen. Aus Umweltschutzsicht sollte bei einer chemischen oder biologischen Bekämpfung prinzipiell auf Mittel zurückgegriffen werden, die möglichst spezifisch auf die zu bekämpfende Art einwirken. Vorzuziehen ist eine biologische Bekämpfung auf Basis von Bacillus thuringiensis, da sie beschränkt auf Schmetterlingsarten wirkt. Ein negativer Einfluss auf andere Insektenarten kann damit so gering wie möglich gehalten werden. Um Belastungen der Umwelt zu mindern, sollten die Bekämpfungsmaßnahmen während windstiller und niederschlagsfreier Wetterlagen durchgeführt werden. Dadurch können sich die verwendeten Mittel nur in geringem Maße auf angrenzende Flächen ausbreiten. Außerdem sind bei der Anwendung der jeweiligen Produkte räumliche und zeitliche Einschränkungen zum weiteren Schutz anderer Insekten erforderlich. Stets sollte gelten, dass Bekämpfungen nur situativ und lokal erfolgen. Chemische oder biologische Bekämpfungsmaßnahmen in Wald- und Naturschutzgebieten, fernab von Siedlungen, zum Zwecke des Gesundheitsschutzes sind nach Ansicht des Umweltbundesamtes nicht vertretbar. Für Bekämpfungsmaßnahmen in Waldgebieten gilt das Pflanzenschutzrecht. Dementsprechend hat hier die Verwendung gemäß der Zulassung als Pflanzenschutzmittel und den damit verbundenen Auflagen hinsichtlich der Frequenz der Anwendung sowie der zu treffenden Risikominderungsmaßnahmen zu erfolgen. Unter anderem ist hierbei zu beachten, dass Abstände zu Waldrändern einzuhalten, mögliche Vorkommen EU-rechtlich besonders geschützter Falterarten zu berücksichtigen und ein Refugialraumanteil von mindestens 50 Prozent einer zusammenhängenden Fläche einzuhalten sind. Die Anwendung darf nur in mindestens zweijährigem Abstand erfolgen und die Anwendung in Naturschutzgebieten ist zum Schutz gefährdeter und geschützter Insekten-Arten verboten. Eichenholz wird in Deutschland forstwirtschaftlich genutzt, häufig auch in Schutzgebieten. Vor der Genehmigung einer chemischen oder biologischen Bekämpfung sollte die zuständige Behörde (i.d.R. der Pflanzenschutzdienst) deshalb stattdessen einen zeitweiligen Verzicht auf den Einschlag von Eichenholz erwägen. Denn ein Einschlagstopp kann die durch Fraß hervorgerufenen Schäden am Baumbestand zumindest teilweise kompensieren. Das gilt vor allem für die Anwendung in FFH-Gebieten, in denen der Schutz der Umwelt Vorrang vor forstwirtschaftlichen Zielen haben sollte. Zuständig für die Genehmigung der chemischen Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners sind die Pflanzenschutzmittelstellen der Bundesländer. Für die Bekämpfung an stark befallenen Stellen in Siedlungsnähe, zum Beispiel Waldrändern, einzelnen Bäumen, oder von Menschen häufig frequentierten Bereichen (Parks, Schulen, Kindergärten etc.) gilt das Biozidrecht. Hier soll die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners möglichst zielgerichtet erfolgen. Bei Bioziden soll analog der für Pflanzenschutzmittel geltenden Abstände je nach Mittel ein Abstand von mindestens 25 bis 100 Metern zu Oberflächengewässern eingehalten werden. Zudem sollten nur Gerätschaften verwendet werden, die eine zielgenaue Aufbringung der Bekämpfungsmittel ermöglichen. Zuständig für die Genehmigung der biologischen Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners sind die Verwaltungen der Landkreise.
In vielen deutschen Städten und Kommunen werden Ratten in der Kanalisation mit antikoagulanten Rodentiziden bekämpft. In dieser Studie wurden zahlreiche Umweltproben von Flüssen und Kläranlagen, die im Verlauf von kommunalen Rattenbekämpfungsmaßnahmen gesammelt wurden, auf Rückstände der Rodentizid-Wirkstoffe untersucht. Es wurde gezeigt, dass Antikoagulanzien bei der konventionellen Abwasserbehandlung nicht vollständig eliminiert werden und sich in der Leber von Fischen anreichern. Insbesondere bei Starkregen - und Rückstauereignissen führt die gängige Praxis der Ausbringung von Fraßködern am Draht in der Kanalisation zur Freisetzung antikoagulanter Wirkstoffe in die aquatische Umwelt. Veröffentlicht in Texte | 145/2020.
Bis zur Einführung des Erneuerbare-Energien- Gesetzes 2017 wurde der Ausbau von Windenergie und Photovoltaik hauptsächlich durch Einspeisevergütungen bzw. Marktprämien gefördert. Durch die Umstellung auf Ausschreibungen entstehen zusätzliche Risiken für die Akteure, da trotz erheblicher Vorentwicklungskosten nicht klar ist, ob ein Projekt tatsächlich einen Anspruch auf Vergütung erhalten wird. Kleinere Akteure wie Bürgergenossenschaften können dadurch benachteiligt werden. Ein Förderprogramm für Bürgerenergiegesellschaften in der Vorentwicklungsphase kann mehrere finanzielle Risiken eines Ausschreibungssystems adressieren und so den Erhalt der Akteursvielfalt in den Auktionsrunden unterstützen. Das Kurzgutachten untersucht, wie ein solches Förderprogramm ausgestaltet werden könnte. Dazu wird das Instrument auch in den Kontext anderer bereits bestehender Beispiele zur Verminderung von Risiken für Bürgerenergiegesellschaften eingeordnet. Veröffentlicht in Climate Change | 65/2021.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 777 |
Land | 12 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 690 |
Text | 60 |
unbekannt | 36 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 79 |
offen | 708 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 775 |
Englisch | 152 |
unbekannt | 1 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 1 |
Dokument | 24 |
Keine | 423 |
Webdienst | 1 |
Webseite | 351 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 570 |
Lebewesen & Lebensräume | 621 |
Luft | 505 |
Mensch & Umwelt | 787 |
Wasser | 501 |
Weitere | 769 |