Dieser Datensatz beschreibt die Grundwassermessstelle Roßdorf (43409272). Der Datensatz enthält mehrjährige Monats-Mittelwerte aller Monate. Der Datensatz enthält Extremwerte der Pegelstände. Die Messstelle ist ein GW-Beobachtungsrohr. Die Bodenzustandserhebung entspricht: 4 - Pleistozäne Hochflächen, unbedeckter GWL. Die Probennahmehäufigkeit ist wöchentlich.
Dieser Datensatz beschreibt die Grundwassermessstelle Roßdorf (43402497). Der Datensatz enthält mehrjährige Monats-Mittelwerte aller Monate. Der Datensatz enthält Extremwerte der Pegelstände. Die Messstelle ist ein GW-Beobachtungsrohr. Die Bodenzustandserhebung entspricht: 4 - Pleistozäne Hochflächen, unbedeckter GWL. Die Probennahmehäufigkeit ist wöchentlich.
Dieser Datensatz beschreibt die Grundwassermessstelle Roßdorf (43407272). Der Datensatz enthält mehrjährige Monats-Mittelwerte aller Monate. Der Datensatz enthält Extremwerte der Pegelstände. Die Messstelle ist ein GW-Beobachtungsrohr. Die Bodenzustandserhebung entspricht: 4 - Pleistozäne Hochflächen, unbedeckter GWL. Die Probennahmehäufigkeit ist wöchentlich.
Amtsblatt des Landkreises Jerichower Land, 10. Jahrgang, Nr. : 23 vom 30.12.2004 Seite 590 für den Landkreis Jerichower Land ________________________________________________________________________ 10. Jahrgang Burg, 30.12.2004 Nr.: 23 ________________________________________________________________________________________________ Inhalt ALandkreis Jerichower Land 1.Satzungen, Verordnungen und Richtlinien 500 Verordnung des Landkreises Jerichower Land über das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Elbtal- aue“ ……………………………………………… ..592 501 Richtlinie zur Schülerbeförderung im Landkreis Je- richower Land ………………………………… ….598 502 Entgeltordnung der Kreisvolkshochschule des Landkreises Jerichower Land …………………. .601 503 Satzung zur Aufhebung der Satzungen für die Kreisvolkshochschule, die Kreismusikschule und das Kreismuseum als steuerbegünstigte Betriebe gewerblicher Art ………………………………… .603 2. Amtliche Bekanntmachungen 504 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung eines Antrages auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung - Trinkwasserleitung Gommern - Vogelsang, Ortsnetz Vogelsang … 604 505 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung eines Antrages auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung - Trinkwasserleitung Pietzpuhl - Stegelitz, Trinkwasserortsnetz Pietzpuhl ……………………………………………………… 605 506 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung eines Antrages auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung – Rohrwasserleitung I, II und III Wasserwerk Burg …………………… 606 507 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung eines Antrages auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung – Trinkwasserleitung Pietzpuhl – Stegelitz (Gemarkung Stegelitz) … .607 508 Jahresrechnung 2003 des Landkreises Jerichower Land ………………………………………………..608 3. Sonstige Mitteilungen 509 Mitteilung über die Bataillonsübung „Determined Fuselier ……………………………………….… .. 608 510 Einsatzübung GÜZ Pilotprojekt der Logistikbrigade 100, Unna, in der Zeit vom 09.01. - 24.01.2004 609 B.Verwaltungsgemeinschaften, Städte und Gemeinden 1.Satzungen, Verordnungen und Richtlinien 511 Satzung über die Festsetzung des Beitragssatzes 2003/2004 zur Erhebung wiederkehrender Stra- ßenausbaubeiträge in der Abrechnungseinheit Ho- henseeden …………………………………………609 512 Satzung über die Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) der Gemeinde Parey-Elbe…………………………….610 513 Satzung über die Benutzung des von der Gemein- de Wahlitz verwalteten Friedhofs (Friedhofssat- zung) ……………………………………………….618 514 Satzung über die Gebühren für die Nutzung des Friedhofs (Friedhofsgebührensatzung) ……… ..624 515 Zweite Nachtragshaushaltssatzung und Bekannt- machung der zweiten Nachtragshaushaltssatzung 2004 der Gemeinde Biederitz ……………………626 516 Satzung über die Erhebung von Erschließungsbei- trägen in der Gemeinde Gübs …………………627 517 Entschädigungssatzung der Gemeinde Zabakuck ……………………………………………………….633 518 1. Satzung zur Änderung der Entschädigungssat- zung der Gemeinde Karow ..……………………..634 519 2. Satzung zur Änderung der Entschädigungssat- zung der Gemeinde Kade ………………………..634 520 3. Satzung zur Änderung der Entschädigungssat- zung der Gemeinde Demsin ……………………..635 Amtsblatt des Landkreises Jerichower Land, 10. Jahrgang, Nr. : 23 vom 30.12.2004 521 1. Satzung zur Änderung der Entschädigungssat- zung der Gemeinde Brettin ………………………635 Seite 591 541 Bekanntmachung zur Auflösung der Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Genthin und der Verwaltungsgemeinschaft Stremme- Nordfiener (standesamtliche Aufgaben) ………662 522 Entschädigungssatzung der Gemeinde Brettin . 636 523 Entschädigungssatzung der Gemeinde Demsin 637 542 Bekanntmachung der Gemeinde Möser Umbenennung eines Teilstückes der August- Be- bel- Straße in „Winterseck“ Verwaltungsgemein- schaft Möser ………………………………………662 524 Entschädigungssatzung der Gemeinde Kade …639 525 Entschädigungssatzung der Gemeinde Karow ..640 543 Bekanntmachung über die 3. Auslegung der 1. Än- derung des Flächennutzungsplanes der Gemein- de Hohenwarthe ………………………………….663 526 Entschädigungssatzung der Gemeinde Klitsche 641 527 Entschädigungssatzung der Gemeinde Roßdorf643 544 Abstimmungsbekanntmachung – Gemeinde Wul- kow …………………………………………………664 528 Entschädigungssatzung der Gemeinde Schla- genthin ……………………………………………..644 545 Abstimmungsbekanntmachung – Stadt Jeri- chow……………………………………………… 665 529 Satzung der Stadt Möckern für Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sonder- nutzungssatzung)……………………………… …646 546 Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Wul- kow über die Jahresrechnung 2003 und die Entlas- tung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2003…………………………………………………667 530 Gebührensatzung der Stadt Möckern für Sonder- nutzungen von öffentlichen Straßen (Sondernut- zungsgebührensatzung) ……………………… …650 547 Bekanntmachung über die Auslegung der 2. Ände- rung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schermen ………………………………………… 667 531 Satzung der Stadt Möckern über die Erhebung ei- ner Hundesteuer…………………………………..653 532 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haus- haltssatzung 2005 der Gemeinde Möser … …..656 2. 548 Bekanntmachung der Gemeinde Lostau, Widmung eines Teils des Wirtschaftsweges 034_008, Verwal- tungsgemeinschaft Möser ……………………… 667 Amtliche Bekanntmachungen 533 Bekanntmachung über den Satzungsbeschuss zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Brunnenbreite II”, Möser……………………. .…658549 Gemeinsame Abstimmungsbekanntmachung der Gemeinden Brettin, Demsin, Kade, Karow, Klitsche, Roßdorf, Schlagenthin, Zabakuck ………………668 534 Bekanntmachung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung über die Verände- rungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes „Am Fenn“ ……………………………………… …658550 Berichtigung zur gemeinsamen Bekanntmachung über die Auslegung der Beteiligtenverzeichnisse und die Erteilung von Abstimmungsscheinen für den Volksentscheid am 23. Januar 2005 ………670 535 Bekanntmachung über die Auslegung der 2. Ände- rung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenwarthe ..…………………………………. ...659551 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung der Verwaltungsgemeinschaft Möckern-Fläming - Ge- meinschaftsvereinbarung und Genehmigungsverfü- gung …………………………………………… …671 536 Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes „Grabenbruch“, Gemeinde Lostau …………………………………………… ..659 537 Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ei- ner 2. vereinfachten Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Sandstücken“, Gemeinde Schermen ……………………………………… …659 538 Bekanntmachung über die Aufhebung des Feststel- lungsbeschlusses zum geänderten Flächennut- zungsplan der Gemeinde Hohenwarthe …… …660 539 Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Parkplatz an der Trogbrü- cke“, Gemeinde Hohenwarthe ………………… 660 540 Bekanntmachung zur Auflösung der Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Genthin und der Verwaltungsgemeinschaft Stremme- Nordfiener (gewerberechtliche Aufgaben) … …662 552 Vereinbarung über die Bildung der Verwaltungsge- meinschaft Biederitz-Möser und Genehmigungsver- fügung ………………………………………..……677 3.Sonstige Mitteilungen C.Kommunale Zweckverbände 1.Satzungen, Verordnungen und Richtlinien 553 1. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseiti- gung des Wasserverbandes Burg (Gebiet „Neu“) Abwasserbeseitigungsabgabensatzung ………680 554 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhe- bung von Gebühren für die dezentrale Abwasser- beseitigung im Wasserverband Burg (Gebiet „Alt“) ………………………………………………………683 555 4. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseiti- gung (Schmutzwasser) des Wasserverbandes Burg Amtsblatt des Landkreises Jerichower Land, 10. Jahrgang, Nr. : 23 vom 30.12.2004 (Gebiet „Alt“) Abwasserbeseitigungsabgabensat- zung ……………………………………………………..684 556 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhe- bung von Gebühren für die öffentliche Wasserver- sorgung des Trinkwasser- und Abwasserverbandes Genthin (TAV) -Wassergebührensatzung- ……685 2. Amtliche Bekanntmachungen D.Regionale Behörden und Einrichtungen 1.Satzungen, Verordnungen und Richtlinien 3. Amtliche Bekanntmachungen 2. Sonstige Mitteilungen 592 559 Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg“ 2005 ……..689 557 Bekanntmachung des Beschlusses der Verbands- versammlung des Wasserversorgungsverbandes „Im Burger Land“ zum Wirtschaftsplan …………687 558 Bekanntmachung des Beschlusses zum Jahresab- schluss 2003 des Trinkwasser- und Abwasserver- bandes Genthin ………………………………… 687 Seite 560 Offenlegungsgebiete der Gemarkungen Gommern, Lostau, Woltersdorf ………………………………691 3.Sonstige Mitteilungen E.Sonstiges 1.Amtliche Bekanntmachungen 2.Sonstige Mitteilungen ________________________________________________________________________ ALandkreis Jerichower Land 1.Satzungen, Verordnungen und Richtlinien 500 Verordnung des Landkreises Jerichower Land über das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Elbtalaue“ Auf der Grundlage der §§ 29, 32, 39 und 62 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) vom 23. Juli 2004 (GVBl. LSA Nr. 41/2004), wird rechtsverbindlich festgesetzt: §1 Schutzgegenstand (1) Das in § 2 beschriebene Gebiet in den Gemarkungen Jerichow, Klietznick, Ferchland, Derben, Neuder- ben, Parey, Zerben, Ihleburg, Parchau, Burg-Blumenthal, Schartau, Niegripp und Hohenwarthe im Landkreis Jerichower Land wird zum LSG „Elbtalaue“ rechtsverbindlich festgesetzt. (2) Das LSG hat eine Größe von ca. 7.607 ha. §2 Geltungsbereich (1) Das LSG ergibt sich aus der Übersichtskarte im Maßstab 1 : 100.000, die als Anlage zu dieser Verord- nung mit veröffentlicht ist. Der genaue Grenzverlauf ist in einem aus neunzehn Einzelkarten bestehenden, nicht veröffentlichten Kartensatz (topographische Karten im Maßstab 1 : 10.000) dargestellt, der Bestandteil dieser Verordnung ist. Die Grenze verläuft auf der dem Gebiet abgewandten Seite der in den Karten darge- stellten Punktreihe. (2) Bei Auftreten eines Widerspruchs zu der mit veröffentlichten Karte im Maßstab 1 : 100.000 gilt die einge- tragene Grenze auf den neunzehn nicht veröffentlichten Karten im Maßstab 1 : 10.000. (3) Eine Ausfertigung der Verordnung wird beim Landkreis Jerichower Land, als untere Naturschutzbehörde, aufbewahrt und kann dort von jedermann während der Geschäftszeiten kostenlos eingesehen werden. §3 Schutzzweck (1) Das LSG wird geprägt durch geomorphologische Vielfalt, die praktisch den gesamten Formenreichtum dieses Landschaftstyps aufweist. Der Schutzzweck des LSG besteht in der Erhaltung der Relikte der natürli-
Verordnung über den Naturpark Dübener Heide/Sachsen-Anhalt Vom . Mai 2002 Aufgrund von § 21 Abs. 1 Satz 1, 3, Abs. 4, § 27 Abs. 1 Satz 1, 3 und § 45 Abs. 3 Nr. 1 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 11. Februar 1992 (GVBI LSA S. 108), zuletzt geändert durch Artikel 90 des Dritten Rechtsbescheinigungsgesetzes vom 7. Dezember 2001 (GVBI LSA S. 540) in Verbindung mit Abschnitt II Nr. 10 des Beschlusses der Landesregierung über den Aufbau der Landesregierung Sachsen-Anhalts und die Abgrenzung der Geschäftsbereiche vom 21. Juli 1998 (MBI LSA S. 1570), zuletzt geändert durch Beschluss vom 20. Februar 2001 (MBI LSA S. 159), wird nach Einhaltung des Verfahrens nach § 26 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt verordnet: §1 Erklärung (1) Die im § 2 genannten Teile der Dübener Heide werden zu einem Naturpark erklärt und gemäß § 5 in Zonen gegliedert. (2) Der Naturpark erhält die Bezeichnung Dübener Heide/Sachsen-Anhalt. §2 Flächenbeschreibung und Abgrenzung (1) Der Naturpark erstreckt sich in einer Gesamtgröße von etwa 42.750 ha über Gebiete in den Landkreisen Bitterfeld und Wittenberg. Die äußere Grenze des Naturparkes wird in der als Anlage beigefügten Übersichtskarte im Maßstab 1:100000 dargestellt. Der Naturpark umfasst ganz oder teilweise: 1. im Landkreis Bitterfeld die Gebiete der Stadt Jeßnitz und der Gemeinden Altjeßnitz, Burgkemnitz, Friedersdorf, Mühlbeck, Muldenstein, Plodda, Pouch, Rösa, Roßdorf, Schlaitz, Schwemsal, Krina, Gröbern, Gossa; 2. im Landkreis Wittenberg die Gebiete der Städte Gräfenhainichen, Bad Schmiedeberg, Kemberg und Pretzsch sowie der Gemeinden Bergwitz, Radis, Rotta, Schköna, Söllichaz, Tornau, Uthausen, Ateritz, Korgau, Meuro, Dorna, Schnellin, Trebitz, Priesitz. (2) Die Grenzen des Naturparkes sind in einem aus 27 Teilblättern bestehenden topographischen Schwarz-Weiß-Kartensatz im Maßstab 1:10000 eingetragen. Maßgebend für den Grenzverlauf des Schutzgebietes ist die Außenkante der schwarz dargestellten Punktreihe. Je eine Ausfertigung des Kartensatzes im Maßstab 1:10000 wird bei der obersten und den jeweils zuständigen oberen und unteren Naturschutzbehörden sowie im Landesamt für Umweltschutz und beim Naturparkträger aufbewahrt. Außerdem bewahren die Verwaltungsgemeinschaften und Verbandsgemeinden Kartenausfertigungen für ihren Zuständigkeitsbereich gemäß § 26 Abs. 4 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt auf. Diese Karten sind während der jeweiligen Dienstzeiten kostenlos einsehbar. §3 Schutzzweck (1) Die Festsetzung des Naturparkes Dübener Heide/Sachsen-Anhalt dient unter Beachtung der Ziele der Raumordnung und der besonderen Berücksichtigung der Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung und naturschutzrechlichen Bestimmungen dem Zweck: 1. der Erhaltung und Wiederherstellung der für den Naturraum typischen Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Teillandschaften und Lebensräume in der Dübener Heide als Grundlage für die Erholung des Menschen und damit der Sicherung und Verbesserung der ökologischen und wirtschaftlichen Lebensgrundlagen der Bevölkerung, 2. der Entwicklung der Dübener Heite zu einem Naturpark, in dessen Naturraum mit seinen komplexen Lebensraumgefügen a) die nachhaltige, standortgerechte Nutzung der Naturressourcen, die entwicklungsbezogene Landschaftspflege und natürliche Entwicklung von Ökosystemen sowie b) die Schaffung und Verbesserung der Grundlagen für eine nachhaltige und ressourcenschonende Regionalentwicklung beispielhaft gewährleistet sind. (2) Die besonderen Schutzzwecke der Teillandschaften und Lebensräume sind in den Schutzgebietsverordnungen der Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete bestimmt. §4 Enwicklungsziele Im Naturpark sind im Sinne einer naturraumbezogenen einheitlichen und großräumigen Entwicklung 1. neben der Eigenart und Schönheit der Landschaft und deren Mannigfaltigkeit in großen zusammenhängenden Wäldern mit typischen Waldwiesen und Mooren, Bachtälchen, Teichen und Seen sowie Ackerflächen auch die kulturhistorischen Werte und Traditionen sowie typische Landnutzungsformen zu bewahren und durch die Entwicklung eines ökologischen Verbundssystems zu fördern, um der Naturparkregion zu eines besonderen Bedeutung für Naturschutz und Landschaftspflege, Bildung, Erholung und Fremdenverkehr zu verhelfen, 2. Bereiche für Erholung und Fremdenverkehr schutzzonenspezifisch umweltverträglich und wirtschaftlich tragfähig zu erschließen, 3. die nachhaltige Bewirtschaftung in Land- und Forstwirtschaft sowie der Gewässer entsprechend den Schutzzielen der Zonen zu fördern, 4. die gebietstypische Siedlungsstruktur mit ihren historisch gewachsenen Ortsbildern in traditioneller Bauweise mit Gärten und Freiflächen zu erhalten und zu entwickeln, 5. die Umweltbelastungen durch das Verkehrsauskommen zu begrenzen, 6. ein Netz von abgestimmten Wegen zur Besucherlenkung und damit zum Schutz von Natur und Landschaft auszuweisen und zu entwickeln, 7. durch gezielte und umfassende Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit das Anliegen des Naturparkes und das Verständnis für Naturschutz und Landschaftspflege sowie für umweltschonendes Verhalten zu vermitteln. §5 Zonierung (1) Das Gebiet des Naturparkes wird in drei Zonen gegliedert: 1. die Naturschutzzone (Zone I), 2. die Landschaftsschutz- und Erholungszone (Zone II), 3. die Puffer- und Entwicklungszone (Zone III). (2) Die Zone I umfasst alle vorhandenen Naturschutzgebiete im Sinne von §§ 17 und 59 Abs. 1 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Sie dient den Zielen des Naturschutzes entsprechend den jeweiligen Errichtungsverordnungen. (3) Die Zone II umfaßt alle vorhandenen Landschaftsschutzgebiete im Sinne von §§ 20, 59 Abs. 1, 1a des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Sie dient den Zielen der landschaftsbezogenen Erholung unter dem Aspekt eines naturverträglichen Tourismus entsprechend den jeweiligen Errichtungsverordnungen. (4) Die Zone III umfasst die übrigen Bereiche und dient als Puffer- und Entwicklungszone. §6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen (1) Zur einheitlichen Entwicklung und Pflege des Naturparkes ist innerhalb von fünf Jahren durch den Träger des Naturparkes eine Pflege- und Entwicklungskonzeption bzw. Ein Pflege- und Entwicklungsplan für den Naturpark vorzulegen. Als Grundlage zur Umsetzung der §§ 3 und 4 hat er 1. die Empfehlungen der Pflege- und Entwicklungspläne zu den Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten im Sinne einer einheitlichen naturraumbezogenen Gebietsentwicklung zu berücksichtigen und Empfehlungen in Bezug auf das Gesamtgebiet zu geben sowie 2. die Möglichkeiten der nachhaltigen Entwicklung sowie der Verbesserung des Erholungswertes des Naturparkes unter Beachtung der Naturschutzbelange aufzuzeigen. (2) Die Pflege- und Entwicklungskonzeption oder der Pflege- und Entwicklungsplan ist im Bedarfsfall fortzuschreiben. Die obere Naturschutzbehörde kann eine
Tägliche Verkehrs- und Kriminalitätslage - Betrug mit hohem Vermögensschaden - Betrug mit hohem Vermögensschaden - Verbranntes Brötchen - Hakenkreuze - Besitzer des Fahrrades gesucht Betrug mit hohem Vermögensschaden Burg, 13.11.2024, 10:40 Uhr Eine 66-jährige Bürgerin aus Burg ist leider einem Online-Banking-Betrug zum Opfer gefallen und hat dadurch einen hohen Vermögensschaden erlitten. Die Bürgerin wurde am Morgen von einer angeblichen Bankangestellten der Abteilung Betrugsfälle angerufen, die ihr mitteilte, dass Unbekannt versuche unberechtigterweise Abbuchungen von ihrem Konto vorzunehmen. Die vermeintlichen Abbuchungen sollen aus Holland vorgenommen werden. Um dies zu verhindern rufe die Angestellte an und bat darum, das Online-Banking freizuschalten, um den auf dem Konto befindlichen Betrag „einzufrieren“ und damit vor fremden Abbuchungen zu schützen. Die sich mit Namen Barbara Müller ausgegebene angebliche Bankangestellte wirkte auf die Geschädigte seriös, auch weil sie wusste, wieviel Geld auf dem Konto war. Die Geschädigte schaltete letztlich das Online-Banking frei. Am Nachmittag nahm sie eine Kontoalarm-Meldung auf ihrem Handy wahr. Hier wurde ihr mitgeteilt, dass ein Betrag im oberen fünfstelligem Bereich von ihrem Konto abgebucht wurde. Die Geschädigte hatte keinen Zugriff mehr auf ihr Konto. Die Geschädigte begab sich zu ihrer Bankfiliale wo ihr mitgeteilt wurde, dass ein sehr hoher Geldbetrag abgebucht wurde. Das Konto wurde nunmehr gesperrt. Ob die Geschädigte das Geld zurück bekommt ist fraglich. Wie man sich verhält, wenn man Opfer eines Online-Banking-Betrugs geworden ist, ist unter dem Link https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Checklisten/BSI-ProPK-Checkliste-Onlinebanking.pdf?__blob=publicationFile&v=1 nachzulesen. Informieren Sie sich bei Ihrer Bank, welche Sicherheitsvorkehrungen Sie vornehmen können, um sich vor Phishing zu schützen. Ein weiterer Hinweis: Wenn man im Online-Banking eine selbst getätigte Überweisung wieder zurückholen möchte, muss man sich beeilen, denn es ist nicht immer möglich. Solange der Betrag noch nicht auf dem Empfängerkonto eingegangen ist, besteht noch die Möglichkeit, den Betrag zurückzubuchen. Es sind in diesem Fall jedoch nur wenige Minuten, die man dafür Zeit hätte. Ist diese Zeit überschritten, so kann Ihre Bank nicht mehr auf den Betrag zurückgreifen. Verkehrsunfall Jerichow OT Roßdorf, B1, 14.11.2024, 17:50 Uhr Der Fahrer eines Pkw Hyundai befuhr die B1 aus Brandenburg kommend in Richtung Genthin. Auf Höhe einer Tankstelle beobachtete der 40-jährige Fahrzeugführer, wie ein entgegenkommendes Fahrzeug beabsichtigt nach links in Richtung der Tankstelle abzubiegen, ohne den entgegenkommenden Verkehr zu beachten. Um einen Frontalzusammenstoß zu vermeiden lenkte der Hyundai-Fahrer reflexartig nach rechts, rammte ein Verkehrszeichen und durchfuhr einen Straßengraben. Der Pkw kam auf einer angrenzenden Rasenfläche zum Stehen. Trotz dieses Manövers wurde der Hyundai von dem entgegenkommenden Renault hinten links touchiert. Verletzt wurde bei dem Verkehrsunfall niemand. Der Hyundai wurde abgeschleppt. Verbranntes Brötchen Burg, Zibbeklebener Straße, 14.11.2024, 19:00 Uhr Ein angebranntes Brötchen rief am Donnerstagabend die Feuerwehr und die Polizei auf den Plan. Ein in einer Mikrowelle erwärmtes Brötchen einer Mitarbeiterin eines Geschäfts verursachte solch eine starke Rauchentwicklung, so dass Brandalarm in einer Spielhalle und in angrenzenden Geschäften ausgelöst wurde. Die Feuerwehr rückte mit vier Fahrzeugen und 25 Kameraden an. Es war kein offenes Feuer entstanden. Die Feuerwehr deaktivierte letztlich die Brandmeldeanlage und konnte wieder abrücken. Hakenkreuze Burg, Zibbeklebener Straße, 14.11.2024, 20:00 Uhr Polizeibeamte hatten an der rückwärtigen Fassade eines Einkaufsmarktes zwei Hakenkreuze festgestellt. Die Hakenkreuze waren etwa 20 mal 20 cm bzw. 30 mal 50 cm groß und wurden von den Beamten unkenntlich gemacht. Besitzer des Fahrrades gesucht Burg, Bahnhof, 31.10.2024, 04:24 Uhr Die Polizei stellte im Zuge einer Verkehrskontrolle ein Fahrrad sicher, da der Radfahrer bei der Kontrolle die fadenscheinige Behauptung äußerte, das Fahrrad auf einem Sperrmüllhaufen gefunden und mitgenommen zu haben. Zuvor versuchte der Radfahrer, sich der Verkehrskontrolle durch Flucht mit dem Rad zu entziehen. Einen Eigentumsnachweis konnte er nicht vorlegen. Die Polizei sucht nun den rechtmäßigen Besitzer dieses schwarzen Rades des Herstellers „Prophete“. Der Besitzer möchte sich bitte im Polizeirevier Jerichower Land melden und entsprechenden Eigentumsnachweis vorlegen. Impressum: Polizeiinspektion Stendal, Polizeirevier Jerichower Land, Beauftragter für Pressearbeit, Bahnhofstraße 29 b 39288 Burg, Tel: +49 3921 920 198 Fax: +49 3921 920 305 Mail: za.prev-jl@polizei.sachsen-anhalt.de
Kriminalitäts- und Verkehrsgeschehen - Komplettentwendung PKW - Fahrradiebstahl - Unfall mit Rehwild - Verkehrsunfall mit Sachschaden Komplettentwendung PKW Möckern, Magdeburger Straße, 28.11.2023 von 00:01 bis 06:00 Uhr Unbekannte Täter entwendeten in der Nacht von Montag auf Dienstag einen in Möckern in der Magdeburger Straße abgestellten VW Passat in der Farbe Schwarz. Die durch die Polizei unmittelbar darauf durchgeführten Fahndungsmaßnahmen verliefen ergebnislos. Es wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und der VW Passat zur Fahndung ausgeschrieben. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen übernommen. Hinweise zu tatverdächtigen Personen und zum Verbleib des VW Passates erbittet das Polizeirevier Jerichower Land persönlich, telefonisch (03921/920-0) der per E-Mail ( levd.prev-jl@polizei.sachsen-anhalt.de ). Fahrraddiebstahl Burg, August-Bebel-Straße, 25.11.2023, 16:30 – 17.30 Uhr Unbekannte Täter entwendeten von einem Fahrradständer in Burg, August-Bebel-Straße ein schwarz/silbernes Trekkingrad. Das Fahrrad wurde um 16:30 Uhr durch den 54- jährigen Geschädigten mittels Fahrradschloss gegen Diebstahl gesichert. Als er um 17:30 Uhr das Fahrrad wieder nutzen wollte, stellte er den Diebstahl fest. Die Polizei hat das Fahrrad zur Fahndung ausgeschrieben und eine Strafanzeige aufgenommen. Der entstandene Schaden beläuft sich auf ca. 1000,- Euro. Hinweise zu tatverdächtigen Personen und zum Verbleib des Diebesgutes erbittet das Polizeirevier Jerichower Land persönlich, telefonisch (03921/920-0) der per E-Mail ( levd.prev-jl@polizei.sachsen-anhalt.de ). Tipps der Polizei zum Schutz vor Fahrrad-Dieben: (Quelle: www.polizei-beratung.de/presse/detailseite/vorsicht-fahrrad-diebe/ ) Unfall mit Rehwild Roßdorf, Bundesstraße 1, 27.11.2023, 08:17 Uhr Ein 48-Jähriger Mann aus Wusterwitz befuhr mit seinem PKW die Bundesstraße 1 aus Bensdorf kommend in Richtung Dunkelfort, als plötzlich ein Reh die Fahrbahn von rechts nach links querte. Trotz eingeleiteter Gefahrenbremsung kam es zum Zusammenstoß mit dem Reh. Am Fahrzeug entstand Sachschaden und das Reh flüchtete von der Unfallstelle. Verkehrsunfall mit Sachschaden Möckern, OT Waldrogäsen, Landstraße 52, 28.11.2023, 05:54 Uhr Ein 22-jähriger Mann aus Dörnitz befuhr mit seinem PKW VW Polo die Landstraße 52 aus Waldrogäsen in Richtung Küsel. In einem Kurvenbereich kam er wegen Glätte von der Fahrbahn ab. Am Fahrzeug entstand Sachschaden. Im Auftrag PHM Eismann Impressum: Polizeiinspektion Stendal, Polizeirevier Jerichower Land, Beauftragter für Pressearbeit, Bahnhofstraße 29 b 39288 Burg, Tel: +49 3921 920 198 Fax: +49 3921 920 305 Mail: za.prev-jl@polizei.sachsen-anhalt.de
Tägliche Verkehrs-und Kriminalitätslage "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" "Schornsteinbrand beim Mehrfamilienhaus" "Verkehrsunfall mit "Wild" "Frau auf Betrüger reingefallen" Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Burg, Goethepark, 29.11.2024, 00:30 Uhr Im Rahmen der Streifentätigkeit haben Polizeibeamte des Polizeireviers Jerichower Land im Bereich Goethepark mehrmals die Parole „Sieg Heil“ lautstark wahrgenommen. Bei der Nahbereichsfahndung konnten in der Bahnhofstraße aus Richtung Bahnhof zwei junge Männer festgestellt werden. Die zwei Männer wurden einer Identitätsfeststellung unterzogen. Von den Beamten wurde eine Strafanzeige wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen aufgenommen und der Staatsschutz hat die Ermittlungen übernommen. Schornsteinbrand beim Mehrfamilienhaus Möckern OT Hohenziatz, Wiesenweg, 28.11.2024, 06:15 Uhr Durch die Rettungsleitstelle des Landkreises Jerichower Land wird die Polizei über einen Brand in Hohenziatz, im Wiesenweg, informiert. Beim Eintreffen der Polizei war die Feuerwehr schon bei der Brandbekämpfung und konnte den Schornsteinbrand löschen. Personen wurden nicht verletzt und eine genaue Bezifferung des Schadens ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht möglich. Die Polizei leitete eine Brandermittlung ein und sicherte Spuren. Die Feuerwehren Hohenziatz und Lübars waren mit vier Fahrzeugen und 16 Kameraden vor Ort. Verkehrsunfall mit Wild Roßdorf, Bundesstraße 1, 28.11.2024, 16:35 Uhr Ein unerwarteter Zwischenfall ereignete sich für eine 25-jährige PKW-Fahrerin aus Roßdorf. Als diese die Bundesstraße 1 aus Richtung Dunkelforth in Richtung Bensdorf befuhr, kreuzte plötzlich ein Reh die Fahrbahn. Trotz eingeleiteter Gefahrenbremsung konnte ein Zusammenstoß nicht mehr verhindert werden. Am Fahrzeug entstand Sachschaden und das Reh flüchtete von der Unfallstelle. Frau auf Betrüger reingefallen Gemeinde Elbe-Parey, 26.11.2024 und 28.11.2024 Eine 80-jährige Frau aus der Gemeinde Elbe-Parey ist am gestrigen Tage auf bislang unbekannte Betrüger hereingefallen. Die Geschädigte erhielt bereits am 26.11.2024 einen Anruf durch eine unbekannte Nummer und ihr wurde mitgeteilt, dass sie im Lotto gewonnen haben soll. Die anrufende Person gab sich als Sparkassenmitarbeiter aus. Die Geschädigte wurde stutzig und legte augenblicklich auf. Am 28.11.2024 kam es erneut zu einem Anruf, dieses Mal gab sich die Person am anderen Ende der Leitung jedoch als Polizist aus und teilte mit, dass er im Raubdezernat der Polizei Genthin tätig sei. Dieses Dezernat existiert jedoch in der Struktur des Polizeireviers Jerichower Land nicht! Der falsche Polizist teilte der Dame mit, dass die Polizei Kenntnis darüber habe, dass sie Opfer eines Raubdelikts werden könnte und zum eigenen Schutz Bargeld und Goldschmuck in einen Umschlag unter den Briefkasten legen soll. Der Briefumschlag wurde von einem unbekannten Mann abgeholt. Der Frau ist dadurch ein Gesamtschaden im unteren bis mittleren fünfstelligen Bereich entstanden. Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen wurden eingeleitet. Im gesamten Landkreis Jerichower Land soll es aktuell gehäuft zu Anrufen falscher Polizeibeamter kommen. Damit Sie nicht auch zum Opfer dieser Betrugsmasche werden, ergehen folgende Hinweise: Impressum: Polizeiinspektion Stendal, Polizeirevier Jerichower Land, Beauftragter für Pressearbeit, Bahnhofstraße 29 b 39288 Burg, Tel: +49 3921 920 198 Fax: +49 3921 920 305 Mail: za.prev-jl@polizei.sachsen-anhalt.de
Tägliche Verkehrs- und Kriminalitätslage "Hinweis zu einer anstehenden Amok Lage" "Fahrraddiebstahl" "Verkehrssunfall mit Wild" "Aktionstag am 05.09.2024, Das sichere Fahrrad" Hinweis zu einer anstehenden Amok Lage Burg, Karl- Marx – Straße, Sekundarschule Diesterweg, 28.08.2024, 05:59 Uhr Am 28.08.2024 um 05:59 Uhr ging mit unterdrückter Rufnummer ein Hinweis über einen Anschlag in der Einsatzleitstelle der Polizei ein. Dieser sollte in der Diesterweg Sekundarschule in Burg stattfinden. Ein Schüler der 7. Klasse soll in einem sozialen Netzwerk dieses angekündigt haben. Die Polizei verlegte sofort mit mehreren Streifenwagen zum Ereignisort und leitete umfangreiche Ermittlungen und polizeiliche Maßnahmen ein. Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse und der anzuzweifelnden Ernsthaftigkeit eines tatsächlichen Anschlages wurde nach umfangreichen polizeilichen Maßnahmen der Schulunterricht pünktlich um 07:30 Uhr aufgenommen. Eine Strafanzeige wurde aufgenommen und die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen übernommen. Fahrraddiebstahl Genthin, Jerichower Straße, 27.08.2024, 16:15 bis 16.25 Uhr Unbekannte Täter entwendeten vor einem Geschäft in Genthin in der Jerichower Straße ein hellblaues Damenrad. Das Fahrrad war durch die Geschädigte nicht gegen Diebstahl gesichert. Hinweise zu tatverdächtigen Personen und zum Verbleib des Diebesgutes erbittet das Polizeirevier Jerichower Land persönlich, telefonisch (03921/920-0) oder per E-Mail ( levd.prev-jl@polizei.sachsen-anhalt.de ). Tipps der Polizei zum Schutz vor Fahrrad-Dieben: oder in schlecht einsehbaren Straßen abzustellen. Auch Öffentlichkeit schützt vor Diebstahl. (Quelle: www.polizei-beratung.de/presse/detailseite/vorsicht-fahrrad-diebe/ ) Verkehrsunfall mit Wild Kleinwusterwitz, Landstraße 34, 27.08.2024, 20:12 Uhr In den Abendstunden des gestrigen Tages kam es auf der Landstraße 34 zwischen den Ortslagen Kleinwusterwitz und Roßdorf zu einem Verkehrsunfall mit Rehwild. Das Tier kreuzte plötzlich von rechts nach links die Fahrbahn und trotz eingeleiteter Gefahrenbremsung des 29-jährigen Fahrzeugführers, konnte der Zusammenstoß mit dem Tier nicht mehr verhindert werden. Am Fahrzeug entstand Sachschaden und das Tier verendete an der Unfallstelle. In eigener Sache Info Bus des LKA zum Aktionstag „Das sichere Fahrrad“ Am 05.09.2024 findet in Burg auf dem Gummersbacher Platz ein von der Polizei organisierter Aktionstag rund um das Thema „Fahrrad“ statt. Zusammen mit dem Kooperationspartner Verkehrswacht Jerichower Land lädt die Polizei alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zwischen 10:00 – 14:00 Uhr auf den Gummersbacher Platz in Burg ein. Hier wird neben dem Info – Bus des Landeskriminalamtes auch die Verkehrswacht mit der Fahrradcodierung zugegen sein. Im Info - Bus des LKA besteht die Möglichkeit, sich über einen effektiven Diebstahlschutz von Fahrrädern beraten zu lassen. Im Weiteren überprüfen die Burger Polizeibeamten auf Wunsch auch die Verkehrssicherheit des Fahrrades und vergeben gegebenenfalls den sogenannten „Fahrrad TÜV“. Selbstverständlich werden auch Fragen zum mechanischen und elektronischen Einbruchschutz an Einfamilienhäusern von den Spezialisten des LKA und des Polizeireviers Jerichower Landes beantwortet. Impressum: Polizeiinspektion Stendal, Polizeirevier Jerichower Land, Beauftragter für Pressearbeit, Bahnhofstraße 29 b 39288 Burg, Tel: +49 3921 920 198 Fax: +49 3921 920 305 Mail: za.prev-jl@polizei.sachsen-anhalt.de
Polizeidirektion Stendal - Pressemitteilung Nr.: 576/07 Polizeidirektion Stendal - Pressemitteilung Nr.: 576/07 Stendal, den 10. Juli 2007 Schäferhund griff 70-Jährige an 08.-09.07.07, Schopsdorf Unbekannte Täter haben in der Nacht von einem Transporter, der auf einem Firmengelände im Gewerbegebiet stand, die amtlichen Kennzeichen entwendet. Es besteht der dringende Verdacht, dass die Tat im Zusammenhang mit dem Diebstahl eines Lkws steht, der in derselben Nacht von einem angrenzenden Gelände entwendet wurde. An diesem Fahrzeug waren keine Kennzeichen vorhanden. 07.07.07, Hohenziatz Eine 70-jährige Frau wurde am Samstagvormittag von einem unangeleinten Schäferhund attackiert, als sie einen kleinen Chihuahua auf den Arm nahm, um ihn vor den Angriffen des Schäferhundes zu schützen. Die Frau wurde zu Boden geworfen und zog sich dabei Verletzungen zu. Der Schäferhund entriss der Frau den kleinen Hund. Erst der hinzukommende Besitzer des Schäferhundes konnte die Hunde trennen. Der Chihuahua wurde mit schweren Verletzungen in eine Magdeburger Tierklinik gebracht. Der Besitzer des Tieres meldete den Vorfall. 07.-08.07.07, Magdeburgerforth Der am vergangenen Wochenende verübte Einbruch in eine Gaststätte konnte aufgeklärt werden. Bereits am Montagvormittag wurden die beiden mutmaßlichen Täter, zwei Männer im Alter von 27 und 28 Jahren, vorläufig festgenommen. Das Diebesgut wurde sichergestellt. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. 09.07.07, B 246a Polizeibeamte in Zivil stellten einen Sattelzug fest, der mit ca. 100 km/h durch einen Baustellenbereich fuhr, in dem eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h gilt. Das Fahrzeug wurde gestoppt. Gegen den 32-jährigen LKW-Fahrer wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Die im Fahrzeug vorhandene Tachoscheibe wurde sichergestellt. 07.-08.07.07, Burg Aus einem verschlossenen Keller in einem Mehrfamilienhaus in der Johannes-Brahms-Straße haben unbekannte Täter zwei Fahrräder, ein 26-er Damenfahrrad und ein 21-er Kinderfahrrad, entwendet. 09.07.07, Burg Einem 22-Jährigen wurde ein Schlüsseletui mit EC-Karte und Bargeld entwendet. Der Mann hatte das Etui nach eigenen Angaben in einer Kaufhalle in seine Hosentasche gesteckt. 09.07.07, gegen 17.15 Uhr, Ihleburg Eine Scheibe eines Transporters wurde durch unbekannte Täter beschädigt. Nach ersten Erkenntnissen wurde nichts aus dem Fahrzeug entwendet. Eine Strafanzeige wurde aufgenommen. 09.07.07, Genthin, Geschwindigkeitskontrolle 25 Überschreitungen wurden festgestellt. 9 Messergebnisse lagen im Bußgeldbereich. Der höchste Messwert betrug 72 km/h. Die Messstelle befand sich in einem Baustellenbereich, in dem eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h gilt. 09.07.07, gegen 22 Uhr, zwischen Leitzkau und Dannigkow Ein Ford Fiesta kollidierte mit einem Reh. Die Fahrerin des Fords klagte nach dem Unfall über Schmerzen, sie wurde zur ärztlichen Versorgung in das Krankenhaus in Zerbst gebracht. 09.-10.07.07, Möckern Ein PKW Skoda stieß mit einem Reh zusammen. Der dabei am Fahrzeug entstandene Sachschaden beträgt nach ersten Schätzungen ca. 2.500 Euro. Das Tier verendete an der Unfallstelle. 09.-10.07.07, Burg Ein 33-jähriger, erheblich unter Alkoholeinfluss stehender Mann zog sich in der Nacht zum Dienstag erhebliche Verletzungen zu, als er mit seinem Fahrrad, welches er schob, hinter einem parkenden VW Golf die Fahrbahn in der Franzosenstraße überqueren wollte. Der Mann geriet an der Bordsteinkante ins Stolpern, stürzte auf die Heckklappe des Pkws und schließlich zu Boden. Die Heckscheibe des Fahrzeuges wurde zerstört, die Heckklappe eingedellt. Der Verletzte wurde in das Burger Kreiskrankenhaus gebracht. Bereich Genthin 09.07.07, zw. 15.30 ¿ 18.30 Uhr, B1, Parchen; 30 km/h gem. KFZ: 219; 25 Überschreitungen, höchste gem. Geschw.72 km/h 09.07.07, zw. 16 ¿ 17.30 Uhr, Roßdorf, Thomas-Müntzer-Str, Geschwindigkeitskontrolle, es wurden zwei Überschreitungen festgestellt. Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 66 km/h. 09.07.07, gegen 12 Uhr, Genthin An der Kreuzung Am Werder/Berliner Chaussee kam es zu einem Unfall. Beide Unfallbeteiligten hielten an der Ampel. Als diese dann auf ¿Grün¿ schaltete, fuhr eine nachfolgende Opel-Fahrerin auf einen, vor ihr stehenden PKW BMW auf. Es entstand geringer Schaden. Am Opel wurde der vordere Stoßfänger beschädigt. Impressum: Polizeidirektion Stendal Pressestelle Uchtewall 05 39576 Stendal Tel: (03931) 682-204 Fax: (03931) 682-202 Mail: pressestelle@sdl.pol.lsa-net.de Impressum: Polizeidirektion Stendal Pressestelle Uchtewall 05 39576 Stendal Tel: (03931) 682-204 Fax: (03931) 682-202 Mail: pressestelle@sdl.pol.lsa-net.de
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