Die natürliche Grundwasserbeschaffenheit ist maßgeblich durch die Wechselwirkung zwischen Grundwasser und der durchströmten Gesteinsmatrix geprägt. In Deutschland sind die Grundwässer jedoch durch anthropogene Handlungen wie z.B. Ackerbau, Rodung und Maßnahmen zur Grundwasserentnahme ubiquitär überprägt. Einflüsse einer Jahrhunderte alten Kulturlandschaft können dennoch als natürlich betrachtet werden (Funkel et al. 2004). Zur Erfüllung der Aufgaben aus der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) wurden für die hydrogeologischen Teilräume Niedersachsens (Elbracht et al., 2016) Hintergrundwerte u.a. für gelöstes Sulfat im Grundwasser ermittelt. Die Hintergrundwerte von gelöstem Sulfat umfassen die Gehalte, welche sich unter natürlichen Bedingungen durch den Kontakt des Grundwassers mit der umgebenden Gesteinsmatrix des Grundwasserleiters sowie in Kontakt mit einer Jahrhunderte alten Kulturlandschaft einstellen. Die Karte zeigt farblich differenziert Klassen der Sulfat-Hintergrundwerte der hydrogeologischen Teilräume Niedersachsens. Durch das Auswählen eines Teilraumes gelangt man zu weiterführenden Informationen (z.B. Probenanzahl, zusammengefasste Teilräume, etc.). Der Geringfügigkeitsschwellenwert (GFS) für Sulfat liegt bei 250 mg/L (LAWA, 2017) Informationen zu den Daten: Die genutzten Grundwasseranalysen stammen aus der Datenbank des Niedersächsischen Bodeninformationssystems (NIBIS). Hintergrundwerte sind definiert als das 90.-Perzentil der Normalpopulation der geogenen Konzentration des analysierten Parameters. Zur Bestimmung der Hintergrundwerte wurde die jeweils aktuellste Analyse einer Grundwassermessstelle verwendet. Bei zu geringer Probenzahl (n < 10) wurden, soweit möglich, lithologisch ähnliche Teilräume zu einem gemeinsamen Hintergrundwert zusammengefasst. Die Ermittlung der Hintergrundwerte folgte dem Verfahren zur statistischen Auswertung der Daten mittels Wahrscheinlichkeitsnetz der Staatlichen Geologischen Dienste (Wagner et al., 2011). Quellen: ELBRACHT, J., MEYER, R. & REUTTER, E. (2016): Hydrogeologische Räume und Teilräume in Niedersachsen. – GeoBerichte 3, LBEG, Hannover. DOI: 10.48476/geober_3_2016. Funkel R., Voigt H.-J., Wendland F., Hannappel S. (2004): Die natürliche ubiquitär überprägte Grundwasserbeschaffenheit in Deutschland, Forschungszentrum Jülich GmbH (47), ISBN: 3-89336-353-X. LAWA: Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (2017): Ableitung von Geringfügigkeitsschwellenwerten für das Grundwasser – Aktualisierte und überarbeitete Fassung 2016. Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Stuttgart. WAGNER, B., WALTER, T., HIMMELSBACH, T., CLOS, P., BEER, A., BUDZIAK, D., DREHER, T., FRITSCHE, H.-G., HÜBSCHMANN, M., MARCZINEK, S., PETERS, A., POESER, H., SCHUSTER, H., STEINEL, A., WAGNER, F. & WIRSING, G. (2011): Hydrogeochemische Hintergrundwerte der Grundwässer Deutschlands als Web Map Service. – Grundwasser 16(3): 155-162; Springer, Berlin / Heidelberg.
Das Landschaftsschutzgebiet besteht aus den benachbarten Waldgebieten Großer und Kleiner Hakel. Diese liegen inmitten der großflächig entwaldeten Löß-Ackerlandschaft in der Landschaftseinheit Nordöstliches Harzvorland zwischen Heteborn und Cochstedt nordwestlich von Aschersleben. Der Hakel ist ein bewaldetes Gebiet, das zu 4/5 aus dem Großen Hakel und zu 1/5 aus dem Kleinen Hakel gebildet wird. Beide sind durch einen Ackerstreifen voneinander getrennt. Die kompakte Waldfläche ist in die umliegende offene Ackerlandschaft eingebettet. Durch die teilweise stark aufgelappte Fläche ergibt sich eine sehr hohe Grenzlinienlänge zur umgebenden Ackerlandschaft. Morphologisch steigt der Hakel von etwa 170 über NN aus Nordosten zu einem Plateau auf 230 m über NN an, das von der Domburg überragt wird. Der Besucher empfindet jedoch nur die Domburg als bemerkenswerte Erhebung. Die Wälder des Hakels beeindrucken durch ihre markanten Bestände der Trauben-Eiche, in denen vielfach die Mittelwaldstruktur noch gut zu erkennen ist. Die Rot-Buche tritt dagegen im heutigen Waldbild zurück. Aus der Beschreibung der Wald-, Wild- und Jagdgeschichte geht hervor, daß der Hakel um die Jahrtausendwende bedeutend größer gewesen sein muß. Die großen Rodungen waren etwa um 1300 abgeschlossen und in vielen Gegenden fielen die Siedlungen, vermutlich aufgrund von grassierenden Seuchen, wieder wüst. Der Hakel wird 934 das erste Mal urkundlich erwähnt. Um 900 bis 1500 stand das Land unter der Herrschaft des Bistums Halberstadt, 1648 fiel es an den Brandenburgisch-Preußischen Staat, 1807 bis 1813 war es ein Teil des Königreichs Westfalen, danach fiel es wieder an Preußen zurück. Der Name ”Hakel” leitet sich wohl von der deutschen Wurzelbezeichnung ”Hag” ab, die immer in Zusammenhang mit Wald, Busch oder Gesträuch gebraucht wurde. ”Hakelwald” wird dabei gleichgesetzt mit dem Begriff ”Hegewald”, also gehegter, geschonter Wald. Andererseits gibt es auch Begriffsdeutungen, die den Namen von den Worten Hag, Hagen oder Gehege ableiten, die alle Bezeichnungen der altgermanischen Malstätte, d. h. Gerichtsstätte, sind. Aus vor- und frühgeschichtlicher Zeit stammen drei Grabhügel der jungsteinzeitlichen Schurkeramikkultur und eine Befestigung unbekannter Zeitstellung. Letztere deutet auch darauf hin, daß das Gebiet des LSG damals weitgehend entwaldet war. Von der Domburg, einer alten Ritterburg, die vermutlich im 13. Jahrhundert in die vor- und frühgeschichtliche Befestigung hineingebaut wurde (Ersterwähnung 1310), sind heute noch die Ruinenreste und ein tiefer Burggraben erhalten. Sie wurde als Raubritternest 1367 durch den Erzbischof Dietrich von Magdeburg mit den Städten Halberstadt, Quedlinburg und Aschersleben belagert. Vor der Verwüstung der Burg gaben die Ritter jedoch das Raubgut zurück und zahlten eine Strafe. Nach wechselnden Besitzverhältnissen war die Burg noch 1496 erhalten. Wann sie verwüstet oder aufgegeben wurde, ist nicht bekannt. Der Hakel gehört neben dem Huy und dem Fallstein zu den herzynisch streichenden Höhenrücken des nördlichen Harzvorlandes. Das Hakelplateau liegt bei etwa 230 m über NN und erreicht mit der Domburg (245 m über NN) seinen höchsten Punkt. Der Untergrund des LSG wird überwiegend von Gesteinen des Unteren Muschelkalks gebildet, der im Hakelsattel großflächig oberflächennah ausstreicht. Im Bereich Hakelforst und südlich der Domburg kommen an der zentralen Scheitelstörung der Hakelstruktur Röttone an die Oberfläche. Die Muschelkalk- und Rötgesteine werden von einer geringmächtigen Lößdecke überzogen. Eingeschaltet in die Schichtenfolge des Röts, finden sich lösliche Gesteine in Form von Karbonaten und Sulfaten (Dolomit, Anhydrit/Gips). Mindestens seit dem Tertiär unterliegen diese Schichtglieder einer intensiven Auslaugung, die sich an der Oberfläche durch Karsterscheinungen manifestiert. Einen Hinweis auf das Alter der Verkarstungsprozesse geben die lokal noch vorhandenen Ausfüllungen mit tertiären Sanden und Tonen. Das heutige Verkarstungsrelief zeigt eine deutliche Abhängigkeit des anstehenden Gesteins. Im weicheren Röt finden sich Erdfälle in Form flacher Senken. Das Verbreitungsgebiet des Unteren Muschelkalks ist dagegen durch steil abfallende Dolinen mit Durchmessern bis zu mehreren zehn Metern gekennzeichnet. Der Hakel liegt auf der Cochstedter Löß-Hochfläche, die zu den tschernosembetonten Löß-Landschaften Sachsen-Anhalts gehört. In den nordöstlichen Randlagen des Waldgebietes sind Parabraunerde-Tschernoseme aus Löß entwickelt. Auf der überwiegenden Fläche der Hänge sind humose Parabraunerden bis Tschernosem-Parabraunerden aus Löß über lehmig-tonigen Fließerden und über grusigem Schutt, seltener über anstehendem Gestein, ausgebildet. Das Vorkommen von Braunerde-Rendzinen und Braunerden aus tonigem Löß und Bergton über Fließerden und Gestein beschränkt sich auf die Hänge der Seitentäler und die Kammlage. Charakteristisch für den Hakel mit seiner Lage im Regenschatten des Harzes sind geringe jährliche Niederschlagssummen zwischen 500-525 mm. Im zentralen Waldgebiet um die Domburg kann aber durch örtlich begrenzte Gewitterregen mit durchschnittlichen Niederschlägen bis 600 mm gerechnet werden. zwischen 8-9 o C schwankt die mittlere Lufttemperatur im Jahr. Im Januar liegt sie bei 0 o C, im Juni zwischen 17-18 o C. Die Waldvegetation des Hakels wird nahezu ganzflächig von Laubwäldern gebildet. Die Leitgesellschaft ist der lindenreiche Eichen-Hainbuchenwald (Galio sylvatici-Carpinetum betuli). Auf oberflächig leicht versauerten Standorten stockt als spezielle Ausbildung ein Waldreitgras-Eichen-Lindenmischwald mit Seidelbast, Maiglöckchen, Verschiedenblättrigem Schwingel und Nickendem Perlgras. Nährstoffreiche Standorte besiedelt die Ausbildung des Braunwurz-Eichen-Lindenmischwaldes, in dem der Sanikel vorkommt. Neben einer Hainrispengras-Ausbildung auf leicht stauenden Standorten mit dominierender Trauben-Eiche in der Baumschicht tritt auf Lößschleierstandorten über tonigen, wasserstauenden Röttonen und Kalkmergeln eine Bingelkraut-Ausbildung mit den kalkliebenden Arten Waldgerste, Rauhes Hartheu, Breitblättrige Sitter und Erdbeer-Fingerkraut auf. Auf Rendzinen der aus Muschelkalk aufgebauten Domburg ist ein Leberblümchen-Buchenwald ausgebildet. Dieser Waldtyp und eine Fingerkraut-Ausbildung des Eichen-Lindenmischwaldes leiten zu den Fingerkraut-Eichenwäldern über, wie sie vor allem im Kleinen Hakel angetroffen werden. Diese Wälder sind durch Weißes Fingerkraut, Ebensträußige Margerite, Schwarze Platterbse, Färberscharte, Zypressen-Wolfsmilch und Weidenblättrigen Alant gekennzeichnet. Geringere Flächenanteile werden von Nadelforsten eingenommen. Im Hakel wurden über Jahrzehnte intensive wildbiologische Untersuchungen, insbesondere am Dam- und Rehwild, aber auch an Feldhase, Rotfuchs, Schwarzwild sowie Dachs und anderen Marderartigen durchgeführt. Weitere Studien widmeten sich dem Eichhörnchen sowie den Kleinsäugergesellschaften. Der Große und der Kleine Hakel zeichnen sich durch einen außerordentlichen Greifvogelreichtum aus; über die Bestandsdynamik liegen lange Zeitreihen vor. Neben dem Rotmilan, für den das Gebiet auch einen bedeutenden Überwinterungsplatz darstellt, kommen Schreiadler, Wespenbussard, Habicht und Schwarzmilan als Brutvögel vor. 1995 erfolgte hier die erste erfolgreiche Brut des Zwergadlers in Deutschland. Insgesamt sind bis 1992 97 Arten als Brutvögel nachgewiesen worden. Davon schreiten 75 Arten regelmäßig zur Brut. Hervorhebenswert sind neben den Greifvögeln Waldkauz, Waldohreule, Mittelspecht, Hohltaube und Kolkrabe. Waldschnepfe, Grauspecht, Zwergschnäpper und Sperbergrasmücke sind brutverdächtig bzw. gelegentliche Brutvögel. Durch Nahrungsanalysen sind sowohl die Bedeutung der umgebenden Feldflur als Nahrungshabitat als auch die gravierenden Folgen der Intensivierung in der Landwirtschaft auf die Beutetiere, insbesondere den Feldhamster, dokumentiert. Neben den Wirbeltieren liegen auch für eine größere Zahl wirbelloser Tiergruppen faunistische Daten vor, so daß der Hakel zu den am besten bearbeiteten LSG des Landes gezählt werden kann. Zu nennen sind unter anderem Weichtiere, Tausendfüßler, Hundertfüßer, Webspinnen, Weberknechte, Pseudoskorpione, Köcherfliegen, Libellen, Wanzen, Zweiflügler, Schmetterlinge, Blattwespen, Wasserkäfer, Rüsselkäfer, Marienkäfer, Kurzflügler, Blatthornkäfer und Laufkäfer. Auffallend ist der insgesamt hohe Anteil thermophiler und südeuropäisch verbreiteter Arten, die als Leitarten des lindenreichen Eichen-Hainbuchenwaldes gelten können. Durch das Vorkommen von Aegopinella minor und Euomphalia strigella weist beispielsweise die Schneckenfauna einen subkontinental-pontischen Charakter auf. Da das LSG „Hakel“ flächengleich mit dem Naturschutzgebiet „Hakel“ ist, bestimmen die fachlichen und rechtlichen Bestimmungen für das Naturschutzgebiet die Entwicklungsziele des Gebietes. Nach den Darstellungen im Buch „Die Naturschutzgebiete Sachsen-Anhalts“ wird der Zustand der Wälder im Naturschutzgebiet als gut eingeschätzt. Entsprechend der Verordnung des NSG sind die Termine der naturnahen Waldbewirtschaftung zu sichern. 33,69 ha des Gebietes sind als Totalreservat der ungestörten natürlichen Entwicklung vorbehalten. Besonderer Wert soll auf die Entwicklung geschlossener Waldmäntel gelegt werden. Als Voraussetzung für einen individuenreichen Greifvogelbesatz muß das landwirtschaftlich genutzte Umland einen höheren Anteil von Dauerfutterflächen aufweisen. Bodenabbau und Windkraftanlagen im näheren Umfeld des Europäischen Vogelschutzgebietes und Europareservates sind mit den Zielen des NSG nicht vereinbar. Auf der Grundlage der Schutz- und Entwicklungsziele sollte eine Erweiterung des LSG auf die angrenzenden Agrarflächen geprüft werden. Die Waldgebiete des Hakel dürfen wegen ihres Schutzstatus als Naturschutzgebiet nur auf den Wegen betreten werden. Bei individuellem Besuch des Gebietes sind die Ge- und Verbote für das Reservat zu beachten. Von größeren Gruppenbesuchen sollte wegen der Störanfälligkeit des Gebietes Abstand genommen werden. Als Wanderung empfiehlt sich der Weg durch den Hakel von Cochstedt nach Heteborn und zurück in nördlicher Umgehung des Waldgebietes. In Cochstedt befindet sich eine im Kern gotische Kirche mit spätgotischem Flügelaltar (Anfang 16. Jahrhundert) und Sakramentsnische (1513) sowie in Heteborn eine barocke Kirche mit schlichter Ausstattung aus der Entstehungszeit. Für die Beobachtung von Greifvögeln sind die Feldwege nördlich des Hakel besonders geeignete Standorte für die Aufstellung der Spektive. Etwa 2,5 km nordöstlich von Heindorf befindet sich die obere Hakelberg-Quelle, ein hydrogeologisches Objekt. Die Quelle tritt aus dem Röt-Sandstein aus. Geschichte der Forstverwaltung Nach dem Westfälischen Frieden von 1648 wurde das Fürstentum Halberstadt säkularisiert und an das Kurhaus Brandenburg übergeben. Bald darauf wurde von Kurfürst Friedrich Wilhelm in Gröningen ein ”wohl Löbl. Forst-Ambt verordnet und bestellt, welches in dem benanten Halberstädtischen Fürstenthum und zugehörigen Graffschaften über die darinnen sämbtlich sich befindenden Wälder, Forsten, Höltzungen, und Jagden die Inspection und dirigirung haben solte”. Erster Königlich-Preußischer Oberforstmeister war 1687 Friedrich Wilhelm von Kallnein. Seine Vorgänger in der Forstverwaltung waren Joachim von Steinecker (1637 in den Adelsstand erhoben) und Andreas Prillwitz (gestorben 1673). Seit der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts wurde der Hakel vom Forstamt Thale verwaltet, das wohl zeitweise in Stecklenberg untergebracht war. In der Holz-, Mast- und Jagdordnung von 1743 sind die Maßnahmen zur Holznutzung, zum Wert und Verkauf fixiert. Als Kuriosität sei erwähnt, daß es wegen des unerlaubten Pflückens der Haselnüsse und der Laubentnahme im Hakel wiederholt zu handgreiflichen Auseinandersetzungen zwischen den Forstbeamten und der Bevölkerung umliegender Orte kam. 1779 wurde das abgedruckte ”Publicandum” veröffentlicht. Nach der Holz-, Mast- und Jagdordnung von 1743 hatten die Forstbeamten und Holzarbeiter einen Eid zu schwören. Es gab einen ”Haide-Reiter-Eid” einen ”Haide-Läufer-Eid” und einen ”Holz-Hauer-Eid”. Letzterer hatte folgenden Wortlaut: ”Ich N.N. schwöre hiermit zu Gott dem Allmächtigen einen leiblichen Eid, daß, nachdem ich in den N. Gehölzen zum Holzhauer auf- und angenommen worden, ich mich dabei getreu und redlich verhalten, insonderheit aber, wo ich an jemandem Untreu oder Eigennutz verspüren würde, solches der Königl. Krieges- und Domainen-Cammer und dem Forst-Amte sofort ungescheuet anmelden, dagegen, was mir von dem Herrn Ober-Forstmeister und anderen über diese Gehölze gesetzten Forst-Bedienten an allerley Holze niederzuhauen angewiesen wird, solches von der Erde umhauen, die größesten Bäume also fällen, daß sie im Niederfallen dem andern Holze soviel möglich keinen Schaden thun können, auch keinen Baum eher zu Klafter- und Malterholz oder sonsten fällen, als bis er von dem Beamten und Haide-Reiter angewiesen und angeschlagen, das Klafter-, Malter-, Axten- und Bartenholz in rechter Länge, und wie mir von dem Forst-Amte das ordentliche Maaß ausgestellt werden wird, wie auch das sogenannte Schiffholz, so wie es üblich, hauen, schlagen, rechte Klafter, Malter und Bunde machen, in die Höhe und Länge setzen, dabei aber mit dem Haide-Reiter richtige Kerb-Stöcke oder Bücher halten, auf selbige alles und jedes Holz, so ich Woche über hauen und schlagen werde, richtig aufschneiden oder einschreiben lassen, und solche so lange an mich behalten, und sonst an niemand aushändigen, als bis sie bei Abnahme der Forst-Rechnung von dem Königl. Forst-Amte mir abgefordert werden, in den Gehauichten eine der Holz-Ordnung gemäße Anzahl Laß-Reiser stehen lassen, die jungen Eichen und wilden Obstbäume, auch Espen, ausputzen, und niemanden mit dem Holzschlagen, Hauen und Setzen vervortheilen, auch darunter weder Geschenke noch Gaben nehmen, oder mir selbst davon einigen Vortheils und Genusses heimlich oder öffentlich nicht anmaßen, keinen Feierabend mit nach Hause nehmen, noch von den Meinigen holen, sondern an dem geordneten Lohne mich begnügen lassen, und mich überall nach Inhalt der Holz-Ordnung treu und ehrlich bezeigen will. So wahr mir Gott helfe durch seinen Sohn Jesum Christum.” Im Jahre 1817 wurden nach süddeutschen Vorbildern Oberförster, Revier- und Unterförster eingesetzt. Da sich dieses System nicht bewährte, setzte in den Jahren 1819/20 die Entwicklung des Oberförstersystems ein, bei dem der Oberförster der entscheidende Forstbeamte der unteren Ebene ist. Die Oberförster waren seit 1830 verantwortliche Verwalter des forstfiskalischen Vermögens innerhalb ihres Oberförsterei-Reviers, das sie nach den gesetzlichen und administrativen Vorschriften und genehmigten Etats- und Wirtschaftsplänen sowie unter der Aufsicht und Oberleitung der Regierung und der Forstinspektoren verwalteten. Aufgabe der Unterförster war die Ausführung der Betriebsarbeiten in den Forsten und aller damit zusammenhängenden Geschäfte wie beispielsweise die Leitung des Holzeinschlags, der Kultur- und Wegebauarbeiten sowie die Entlohnung der Waldarbeiter. Wald-, Wild- und Jagdgeschichte Im Jahre 1602 ließ Bischof Heinrich Julius den Hakel vermessen. Es gab zu dieser Zeit noch 40 Privathölzer von insgesamt 2 088 Morgen Fläche sowie einen königlichen Besitz von 3 172 Morgen. Mit einigen anderen Feldgehölzen zusammen betrug die Hakelfläche damals etwa 6 000 Morgen, das entspricht 1 500 ha. Während des Dreißigjährigen Krieges haben die Holzbestände des Hakels stark gelitten. Aufgrund einer Verordnung des Großen Kurfürsten bestimmte der Rat der Stadt Cochstedt 1668, daß Brautleute, ehe sie getraut wurden, vorher eine Anzahl Bäume im Hakel in der Ratsforst zu pflanzen hätten. 1721 wurde diese Verpflichtung aber durch Zahlung eines Talers in die Forstkasse abgelöst. Fietling, Westernholz und Lindholz verschwanden zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Noch 1781 hatten Fietling (384 Morgen) und Westernholz (204 Morgen) die gleiche Größe von 1602. Der letzte Bestand des Fietling wurde um 1860 abgeholzt. Weitere Rodungen erfolgten. Das Gelände der heutigen Gaststätte ”Waldfrieden” war Hakeborner Privatbesitz und wurde 1919 gerodet. Nach dem I. Weltkrieg fielen das Egeln’sche Klosterholz (150 Morgen zwischen dem Großen und Kleinen Hakel) sowie das von Oppen’sche Holz im Kleinen Hakel der Axt zum Opfer. Die geschlagenen Eichen dienten zur Ableistung der Kriegsschulden gegenüber der Entente. In der gesamten historisch dokumentierten Zeit spielte die Eiche im Hakel eine besondere Rolle. Über das wertvolle Nutzholz des Hakel wird zum Beispiel aus dem Jahre 1843 berichtet: ”Den höchsten Reinertrag zieht der Staat aus den ganz mit Eichen bestandenen, ringsum von den fruchtbarsten aber ganz holzarmen Gebieten umgebenen Heteborner oder Hakelrevier von 5 500 Mrg. 13 R., indem dessen Reinertrag nach dem Etat pro 1839/41 zu 10,950 Thlr. incl. 1,017 ½ Thlr. Gold (etwas über 2 Thlr. pro Mrg.) veranschlagt ist, die wirkliche Einnahme sich aber bei den sehr gestiegenen Holzpreisen wohl noch höher belaufen mag.” Die Eichenwälder des Hakel wurden seit eh und je für die Waldweide genutzt. 1722 trieb die Gemeinde Heteborn ihre Schweine für 20 Taler zur Aufnahme der Sprengmast in den Hakel. Die Gemeinde besaß auch am Fietling und am Westernholz Hütungsrechte. Zum Schutz vor zu starker Behütung wurde als Bestandteil der Holz-, Mast- und Jagdordnung 1774 ein Rescript erlassen. Im Jahre 1788 kam es zum Eintrieb von 300 Stück Rindvieh aus umliegenden Orten. Noch 1808 wurden Regelungen zur Eichen- und Buchenmast in der Holz-, Mast- und Jagdordnung erlassen. Die Waldweide mit Rindern endete zu Beginn des 19. Jahrhunderts und ist auch seit Mitte bis Ende des vorigen Jahrhunderts mit Schweinen nicht mehr üblich. Im Verlauf des 10. bis 12. Jahrhunderts hörten der Harz und die umliegenden Waldungen auf, königlicher Bannforst zu sein und gingen in die Hände des geistlichen oder weltlichen Fürstentums als Lehen über. Das Recht des Wildbanns, die Hohe Jagd, wurde Bischof Arnulph von Halberstadt mit einer Urkunde aus dem Jahre 997 durch Kaiser Otto III. unter anderem für die Wälder das Hakels verliehen. Über den Wildreichtum im Hakel informiert ein Streckenergebnis aus dem Jahre 1590. An drei Tagen wurden damals 185 wilde Schweine abgefangen. Bischof Heinrich Julius erließ 1589 ein Jagdedikt, in dem bekannt gemacht wurde, daß er ”in allen Gehägen in Sonderheit im Hakel, Hägesäulen errichtet habe, vor denen jedermann beim Jagen kehrt zu machen habe”. Eine weitere Jagdordnung wurde bereits 1603 erlassen. An diesen Aktivitäten ist die besondere Stellung der Jagd in der damaligen Zeit ablesbar. Durch die hohe Wilddichte wurde auch erheblicher Wildschaden verursacht. So wurde versucht, die Domherren durch Schenkung von Wild, so im Jahre 1604 von 14 wilden Schweinen, für die eingetretenen Schäden zu beschwichtigen. In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts hörten die Hetzjagden auf, an ihre Stelle traten die Parforcejagden. Der Hakel eignete sich jedoch nicht für letztere. Über die Jahre 1648 bis 1945 gibt es zahlreiche Angaben zur Jagd und zu den Jagdstrecken in der Literatur. In den ersten Jahren nach 1945 waren die Jagdverhältnisse im Hakel, wie auch anderswo, völlig ungeordnet. Es wurde mit Waffen und Schlingen gewildert. Polizei-Jagdkommandos, Soldaten der sowjetischen Besatzungstruppen und Jäger aus dem Institut für Kulturpflanzenforschung führten die Jagd durch. Bereits in diesen schweren Jahren wurden von Hans Stubbe, dem damaligen Direktor des Instituts für Kulturpflanzenforschung Gatersleben, alle Anstrengungen unternommen, um den Hakel als forstbotanisches und forstzoologisches Forschungs- und geschlossenes Wildeinstands- und Jagdgebiet zu erhalten. 1956 wurde der Hakel Rehwild-Forschungsgebiet, 1962 wurde eine ”Verfügung über die Ordnung der Wildforschungsgebiete” erlassen. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025
Die natürliche Grundwasserbeschaffenheit ist maßgeblich durch die Wechselwirkung zwischen Grundwasser und der durchströmten Gesteinsmatrix geprägt. In Deutschland sind die Grundwässer jedoch durch anthropogene Handlungen wie z.B. Ackerbau, Rodung und Maßnahmen zur Grundwasserentnahme ubiquitär überprägt. Einflüsse einer Jahrhunderte alten Kulturlandschaft können dennoch als natürlich betrachtet werden (Funkel et al. 2004). Zur Erfüllung der Aufgaben aus der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) wurden für die hydrogeologischen Teilräume Niedersachsens (Elbracht et al., 2016) Hintergrundwerte u.a. für gelöstes Ammonium im Grundwasser ermittelt. Die Hintergrundwerte von gelöstem Ammonium umfassen die Gehalte, welche sich unter natürlichen Bedingungen durch den Kontakt des Grundwassers mit der umgebenden Gesteinsmatrix des Grundwasserleiters sowie in Kontakt mit einer Jahrhunderte alten Kulturlandschaft einstellen. Die Karte zeigt farblich differenziert Klassen der Ammonium-Hintergrundwerte der hydrogeologischen Teilräume Niedersachsens. Durch das Auswählen eines Teilraumes gelangt man zu weiterführenden Informationen (z.B. Probenanzahl, zusammengefasste Teilräume, etc.). Informationen zu den Daten: Die genutzten Grundwasseranalysen stammen aus der Datenbank des Niedersächsischen Bodeninformationssystems (NIBIS). Hintergrundwerte sind definiert als das 90.-Perzentil der Normalpopulation der geogenen Konzentration des analysierten Parameters. Zur Bestimmung der Hintergrundwerte wurde die jeweils aktuellste Analyse einer Grundwassermessstelle verwendet. Bei zu geringer Probenzahl (n < 10) wurden, soweit möglich, lithologisch ähnliche Teilräume zu einem gemeinsamen Hintergrundwert zusammengefasst. Die Ermittlung der Hintergrundwerte folgte dem Verfahren zur statistischen Auswertung der Daten mittels Wahrscheinlichkeitsnetz der Staatlichen Geologischen Dienste (Wagner et al., 2011). Quellen: ELBRACHT, J., MEYER, R. & REUTTER, E. (2016): Hydrogeologische Räume und Teilräume in Niedersachsen. – GeoBerichte 3, LBEG, Hannover. DOI: 10.48476/geober_3_2016. Funkel R., Voigt H.-J., Wendland F., Hannappel S. (2004): Die natürliche ubiquitär überprägte Grundwasserbeschaffenheit in Deutschland, Forschungszentrum Jülich GmbH (47), ISBN: 3-89336-353-X. WAGNER, B., WALTER, T., HIMMELSBACH, T., CLOS, P., BEER, A., BUDZIAK, D., DREHER, T., FRITSCHE, H.-G., HÜBSCHMANN, M., MARCZINEK, S., PETERS, A., POESER, H., SCHUSTER, H., STEINEL, A., WAGNER, F. & WIRSING, G. (2011): Hydrogeochemische Hintergrundwerte der Grundwässer Deutschlands als Web Map Service. – Grundwasser 16(3): 155-162; Springer, Berlin / Heidelberg.
Zeitpunkt und Ausmass postglazialer Klimaschwankungen sind zu ermitteln und gegenueber den Stoerungen des Haushalts der Natur durch den Menschen abzugrenzen.
Aufbau einer absoluten Eichenchronologie des Postglazials, Ueberpruefung der Kohlenstoffproduktion; Datierung von Erosions- und Akkumulationsphasen ueber Jahrringanalysen subfossiler Stammlagen; Veraenderung der Oekologie der Auenwaelder, des Hydrosystems; Vermoorung der Flusstaeler; Auswirkungen des menschlichen Eingriffes (Rodung, Oberflaechenerosion, Auelehmakkumulation).
Auf dem Grundstück Nr. 29/74 in Flur 6 der Gemarkung Börfink nordwestlich der K 49 wurden zwei mit Wald bestockte Teilflächen im Winterhalbjahr 2024/2025 gerodet. Die Waldflächen wurden in Abstimmung mit dem Biotopbetreuer des Landkreises Birkenfeld wieder zu landwirtschaftlichen Flächen zur Steigerung der Artenvielfalt und Anreicherung der Biodiversität umgewandelt. Die Flächen werden im Rahmen des Vertragsnaturschutzprogramms „Artenreiches Grünland“ bewirtschaftet, d.h. ohne Düngung und der früheste Schnitt erfolgt nach dem 1. Juli. Da die Flächen im Landschaftsschutzgebiet Hochwald - Idarwald mit Randgebieten liegen und eine der Teilflächen größer als ein Hektar ist, ist eine standortbezogene Vorprüfung nach § 7 (7) UVPG zum waldrechtlichen Genehmigungsverfahren durchzuführen. Die Zuständigkeit der Unteren Forstbehörde ergibt sich aus § 14 LWaldG, da es sich bei der Waldumwandlung um einen Genehmigungstatbestand nach LWaldG handelt. Gemäß Nr. 17.2.3 der Anlage 1 zum UVPG bedarf es für das vorliegende Vorhaben – Rodung von Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart von 1 ha bis weniger als 5 ha Größe - einer standortbezogenen UVP-Vorprüfung nach § 7 Abs. 2 des UVPG. Die standortbezogene Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung in zwei Stufen durchgeführt. In der ersten Stufe prüft die zuständige Behörde, ob bei dem Neuvorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen, besteht keine UVP-Pflicht. Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen, so prüft die Behörde auf der zweiten Stufe unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien, ob das Neuvorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Absatz 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wäre. Die UVP-Pflicht besteht, wenn das Neuvorhaben nach Einschätzung der Behörde solche Umweltauswirkungen haben kann. Stufe 1: Das Vorhaben liegt im Landschaftsschutzgebiet „Hochwald - Idarwald mit Randgebieten“. Stufe 2: Erhebliche Auswirkungen auf die Schutzgüter des Landschaftsschutzgebietes sind nach eingehender Prüfung nicht festzustellen. Aufgrund der ermittelten Projektwirkungen aus der Dokumentation und den Fach-Stellungnahmen der berührten Behörden wird deutlich, dass durch das beantragte forstliche Vorhaben – Umwandlung von Borkenkäferkalamität abgängigen Fichtenbeständen auf der Gemarkung Börfink keine erheblichen und nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 UVPG zu erwarten sind. Aus der Waldumwandlung resultieren keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen Unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse besteht kein Erfordernis, eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung für das Rodungsvorhaben des Antragstellers durchzuführen.
Das Gebiet gehört zu einer Reihe von LSG, die in den verschiedenen Landschaften des Flämings ausgewiesen wurden und künftig in den Naturpark „Fläming“ eingebunden werden sollen. Das LSG „Wittenberger Vorfläming und Zahnabachtal“ ist das östlichste dieser Gebiete. Der westlichste Teil des Schutzgebietes ist der Apollensberg nördlich Apollensdorf, der als Stauchendmoräne direkt bis an das Elbetal vordringt. Die LSG-Grenze verläuft von hier nördlich entlang der Landkreisgrenze. Die Stadt Zahna wird großräumig im Norden, Westen und Süden umgangen. Der Kienberg südlich von Zahna ist Bestandteil des LSG. Unter Einschluss des Gallunberges verläuft die Grenze nördlich und westlich von Piesteritz zum Apollensberg. Das LSG liegt nahezu vollständig in der Landschaftseinheit Rosslau-Wittenberger Vorfläming und greift nur in der Kropstädter Heide kleinflächig auf den Hochfläming über, der hier nach Osten ausläuft. Das Schutzgebiet erfasst die von den Flämingfließgewässern Zahna-, Riesche-, Krähe-, Fauler, Trajunscher und Apollensdorfer Bach zertalten Hochflächen des Vorflämings, die überwiegend von Wald eingenommen werden. Die Waldbestockung wird durch Kiefernforsten bestimmt. Nur kleinflächig, wie beispielsweise am Kienberg oder an den Rändern der Täler, sind naturnahe Laubwälder ausgebildet. Den landschaftlichen Reiz des Gebietes bestimmen ganz wesentlich die Täler, in denen durch Gehölze gegliedertes Grünland das Landschaftsbild prägt. Die Ortslagen sind i. d. R. von weiten Rodungsinseln umgeben, die für Ackerbau genutzt werden. Feldwege werden vielfach von Obstgehölzen gesäumt. An einigen Straßen sind Alleen ausgebildet. Auf der Achse Wittenberg-Reinsdorf-Nudersdorf greifen Siedlungsstrukturen weit in das Landschaftsschutzgebiet hinein und erzeugen eine stark zergliederte Grenzziehung. Mit Woltersdorf, Külso und Dietrichsdorf treten innerhalb des LSG bzw. an dessen Rand Rundlingeals interessante Siedlungsformen auf. Wie in allen Bereichen im Fläming erfolgte im Mittelalter eine weitgehende Rodung der Wälder und ihre Folgenutzung als Hutungen, Heiden und Triften sowie Acker- und Grünland in den Tälern. Schaf- und Ziegenhutung, Rinderweide, Zeidlerei u. a. prägte die Flächen. In den verbliebenen Waldflächen fanden Streunutzung, Reisigentnahme, Laubschnitt und Brennholzgewinnung statt. Dies führte zur Degradierung der Wälder und ihrer Standorte. Eine Besonderheit der mittelalterlichen Nutzung war der Weinbau, der viele geeignete Flächen im Vorfläming einnahm. Ein klassischer Weinberg war der Apollensberg. Heute ist der Weinbau im Gebiet vollständig erloschen. Erst mit Ende des 18. Jh. und dem Übergang zur Kahlschlagnutzung entstanden die Kiefernforsten. Noch im 19. Jh. waren weite, heute bewaldete Flächen in landwirtschaftlicher Nutzung. Für die Woltersdorfer Heide beispielsweise ist belegt, dass diese noch 1851 überwiegend landwirtschaftlich genutzt wurde. Erst später wurde das Gebiet großflächig vom Forstamt Glücksburg aufgeforstet. Mit der Aufforstung des Vorflämings entwickelte sich auch die heute vorhandene Verteilung der Wald- und Offenlandflächen. Die Siedlungen wurden schrittweise von Wald umschlossen, so dass sie heute auf Rodungsinseln liegen. An den Bächen wurden zahlreiche Mühlen betrieben. Am bekanntesten ist die Külsoer Mühle als Ausflugsgaststätte. Durch die Mühlenstaue kam es zur Abflussverzögerung, die Vernässung und Moorbildung in den Tälern verursachte. Das LSG erfasst Teile des vorwiegend durch das saale-kaltzeitliche Inlandeis geprägten Flämings. Das Gelände fällt von Norden, von der Kropstädter Heide (ca. 150 m ü. NN), nach Süden, zum Elbetal (ca. 70 m ü. NN), zwar tendenziell ab, wird jedoch durch abwechslungsreiche Reliefkleinformen belebt. Diese kamen vor allem durch die stauchende Wirkung des Inlandeises zustande, die sichbesonders deutlich zwischen Straach, Reinsdorf und Jahmo widerspiegelt. Hier treten zahlreiche langgestreckte Sattel-Mulden-Strukturen auf. Ihre Streichrichtung ist WSW-ENE. Die Sättel sind aufgebrochen und haben Abstände von 200 bis 400 m. Es stehen Bildungen des Tertiärs in Form von miozänen Sanden (Quarz-, Glimmer- und Formsand), Tonen (Flaschenton) und Braunkohlen an. Die wenig widerständigen sandigen und kohligen Sedimente wurden meist erodiert. Dadurch treten die geologischen Sättel als Depressionen, d. h. Tälchen und Becken, in Erscheinung. Häufig wurden sie durch Rohstoffgewinnung noch vertieft. Einige der alten Abbaugruben, z. B. bei Reinsdorf, sind heute wassergefüllt. Im Bereich der geologischen Mulden hingegen präparierte die Erosion anstehende widerständige Sande und Kiese des Pleistozäns als Geländerücken heraus (Reliefumkehr). So bildet der Michelsberg bei Grabo mit 185 m ü. NN die größte Erhebung des LSG. Um Grabo treten auch Reste frühglazialer, südlicher Terrassenschotter auf. Recht monoton sind die Hochflächen aus meist saale-kaltzeitlichem, seltener elster-kaltzeitlichem Geschiebemergel, wie sie großflächig östlich von Schmilkendorf und westlich von Zahna vorkommen. Nur einzelne Sölle beleben hier das Relief. Große Sandergebiete liegen zwischen Kropstädt, Euper und Bülzig. Sie entstanden durch Schmelzwässer des warthe-stadialen Inlandeises der Saale-Kaltzeit, die vom Hohen Fläming nach Süden abflossen und dabei ältere Geländeformen verschütteten oder zerstörten. Südlich von Bülzig gehen die Sander in Talsande des ehemaligen Breslau-Bremer Urstromtals über. Das LSG gehört zu den Bodengroßlandschaften der Sander, sandigen Platten und sandigen Endmoränen der Altmoränenlandschaften. Im zentralen Teil des Wittenberg-Rosslauer Vorflämings sind gegenüber anderen Bodenlandschaften dieser Großlandschaft, insbesondere im hier beschriebenen Landschaftsausschnitt, große Unterschiede im Bodeninventar vorhanden, das örtlich kleinflächigwechselt. Dieser Wechsel ist durch die anstehenden Lockergesteine bedingt. Insbesondere im Bereich der Stauchendmoräne kommen unterschiedliche tertiäre Sedimente in eng benachbarten schmalen Streifen vor und beeinflussen die Bodenentwicklung. Im LSG überwiegen die Sand-Böden. Es sind Braunerden und Acker-Braunerden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, die in lehmigem Geschiebedecksand über Bändersand bzw. in schwach schluffigem Geschiebedecksand über Schmelzwassersand ausgebildet sind. Unter Wald, insbesondere unter Kieferbeständen, sind die Sand-Böden in unterschiedlichem Maße versauert und ausgewaschen, d. h. podsoliert. Damit ist die Ausbildung einer sauren, stickstoffarmen Humusauflage, die als Rohhumus bezeichnet wird, verbunden. Alte, wahrscheinlich mittelalterliche Ackerhorizonte sind häufig und begünstigen die Podsolierung. Eine verbreitete Erscheinung ist die Eutrophierung der ansonsten sauren Sand-Böden im Südteil des LSG. Sie äußert sich in höheren pH-Werten und erhöhten Nährstoffgehalten der Böden, so dass der Auflagehumus und die Bodenvegetation nicht in Übereinstimmung mit dem Horizontprofil der Böden stehen. In den Bereichen tertiärer Schluff- und Tonvorkommen sind abhängig von deren Tiefenlage lehmunterlagerte Sand-Böden bis Pseudogleye ausgebildet, die durch gestautes Bodenwasser nur schwach beeinflusst bzw. durch Stauwasser bestimmt sind. Das Vorkommen tertiärer feinkörniger Quarzsande, verbunden mit ihrer Einmischung in den Geschiebedecksand oder in Flugsanddecken, begünstigt ebenfalls die Podsolierung. Auf den Geschiebelehm-Vorkommen sind, entsprechend ihrer Position im Gelände und der Tiefenlage, Braunerde-Fahlerden bis Parabraunerde-Pseudogleye aus Sandlöss über Geschiebelehm oder aus Geschiebedecksand über Geschiebelehm ausgebildet. Die Entkalkungstiefe dieser Böden liegt meistens unterhalb 1,5 m unter Gelände. In dieses Bodenmosaik der grundwasserfernen Hochflächen sind kleinere Niederungen und Täler mit Gleyen sowie verbreitet Humus- und Anmoorgleyen aus meist sandigen Substraten und selten Niedermoore eingeschaltet. Diese sehr unterschiedliche Bodenausstattung ist eine Ursache für das abwechslungsreiche Landschaftsbild. Während der Weichsel-Kaltzeit lag der Fläming südlich des Inlandeises im Bereich einer periglazialen Kältesteppe. Auf Dauerfrostboden entstanden auch in den sonst gut wasserdurchlässigen Sanden linienartige Abflussbahnen. Während die oberen, mit Talsand gefüllten Abschnitte dieser Periglazialtälchen heute oft trocken liegen, werden tiefere Teile von Bächen genutzt, z. B. Rieschebach, Krähebach, Zahnabach u. a. Beiderseits der Vorfluter stehen die jüngsten Sedimente des LSG in Form von fluviatilen Ablagerungen und Moorbildungen an. Das Gebiet weist ein ausgeprägtes hydrographisches System auf, das zur Entwässerung des Gebietes beiträgt. Die größeren Fließgewässer haben einen im Wesentlichen von Norden nach Süden gerichteten Verlauf und münden in die Elbe. Die bedeutendsten Fließgewässer sind der Zahnabach im Osten und der Rieschebach im Westen des LSG. Kleinere Bäche, die ebenfalls in die Elbe oder die größeren Bäche münden, sind Krähe-, Fauler, Trajunscher und Apollensdorfer Bach. Klimatisch liegt das LSG im Übergangsbereich vom wärmegetönten und damit durch subkontinentales Klima geprägten Elbetal zu den niederschlagsreicheren und kühleren Gebieten des Hochflämings. Während der mittlere Jahresniederschlag im Elbetal bei Wittenberg zwischen 540 bis 560 mm beträgt, steigter im Vorfläming bis auf 580 mm und erreicht im Hochfläming nördlich Wittenberg sogar 600 bis 620 mm. Die Jahresmitteltemperaturen um 8,5 °C im Vorfläming entsprechen den großklimatischen Verhältnissen dieses Raumes und weisen im Zusammenhang mit dem Sommermaximum im Juli auf eine regionale Klimagunst. Diese wird durch das Elbetal gefördert. Sie weist bei Wittenberg eine Jahresmitteltemperatur von 8,6 °C auf. Im Hochfläming dagegen werden nur Werte von 8,1 °C erreicht. Die Potentiell Natürliche Vegetation des Vorflämings im Landschaftsschutzgebiet würde flächig vom Knäulgras-Linden-Hainbuchenwald nährstoffreicherer Standorte und dem Wachtelweizen-Linden-Hainbuchenwald ärmerer Standorte gebildet. Am Südrand des Gebietes bei Zörnigall tritt auf den Niederterrassen bereits Pfeifengras-Stieleichenwald auf. Frischere Standorte in Tälern und an deren Rändern werden vom Waldziest-Stieleichen-Hainbuchenwald eingenommen. Die Täler selbst weisen auf moorigen Standorten Walzen-Seggen-Erlenbruchwald auf, der auf mineralischen Nassstandorten in Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald übergeht. Mit dem landschaftlichen Wechsel zum Hochfläming wird der Hainbuchenwald südlich des Zahnabachtales vom Straußgras-Eichenwald abgelöst, der in der Kropstädter Heide in einen Komplex von Schattenblümchen-Buchenwald und Waldmeister-Buchenwald wechselt. Die aktuelle Waldvegetation wird aber überwiegend von Kiefernforsten bestimmt. Naturnahe Waldgesellschaften treten nur kleinflächig und vor allem in den Tälern und an den Talrändern sowie im Bereich der ehemaligen Truppenübungsplätze auf. In den Tälern kommen Erlen-Bruchwald, an quelligen Standorten Schaumkraut-Erlenbruchwald, Erlen-Eschenwald und Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald vor. Von den Talflanken des Rieschebachtals wird Straußgras-Eichenwald und Honiggras-Eichenwald beschrieben. Kleinflächig ist im Bereich des Hochflämings auch Eichen- und Buchenwald vorhanden. In der Woltersdorfer Heide ist Eichen-Birkenwald verbreitet. Im frischen Waldziest-Stieleichen-Hainbuchenwald des Kienberges konzentrieren sich Vorkommen floristischer Besonderheiten des Gebietes. Hier wachsen Süße Wolfmilch, Sanikel, Hain-Wachtelweizen und Ährige Teufelskralle. Das strukturreiche Gebiet des Flämings bietet auch einer artenreichen Vogelwelt Lebensraum. Als bestandsgefährdete Art bewohnt der Sperber die Waldgebiete, Baumfalke und Wespenbussard sind Brutvögel im Kienbergwald. Der Schwarzspecht brütet in den Buchenbeständen. Wachtel und Rebhuhn sind Bewohner der Äcker im Gebiet. Weitere im LSG vorkommende seltene Arten sind Ortolan und Sperbergrasmücke in den offenen und mit Gehölzen durchsetzten Landschaften. Charakteristische Lebensgemeinschaften der Täler sind die Feucht- und Quellwiesen. In den Bachauen wachsen auf nährstoffreichen, basenarmen, feuchten Standorten die Engelwurz-Kohldistel-Gesellschaft und die Gesellschaft der Spitzblütigen Binse. Auf den anmoorigen Quellstandorten sind weiterhin auch Binsen-Pfeifengras-Wiesen ausgebildet. Auf frischen Standorten sind Glatthaferwiesen entwickelt. Die Feuchtwiesen werden aufgrund der standörtlichen Bedingungen, ihrer geringen Flächigkeit und der Ertragslage oft nicht mehr bewirtschaftet und entwickeln sich dann zu Staudenfluren aus Großem Mädesüß, Wald-Engelwurz und Brennnessel. Weiterhin bilden sich Dominanzgesellschaften aus Wiesen-Fuchsschwanz, Rohr-Glanzgras, verschiedenen Seggenarten und der Wald-Simse aus. Die Pfeifengraswiesen weisen bemerkenswerte Arten auf. Dazu gehören Kümmel-Silge, Schmalblättriges Wollgras, Kleiner Baldrian, Sumpf-Veilchen, Wassernabel und Sumpf-Farn. Von besonderer floristischer Bedeutung sind das Redbachquellgebiet mit dem Vorkommen des Breitblättrigen Knabenkrauts und das Feuchtgebiet am Küchenholzgraben mit dem hier ebenfalls vorkommenden Breitblättrigen Knabenkraut sowie Beständen der Arnika und des Lungen-Enzians. Die Tierwelt der Täler setzt sich aus charakteristischen Arten zusammen. Zahna und Rischebach werden vom Elbebiber besiedelt. An den sauberen Fließgewässern kommt die Gebirgsstelze vor. In den renaturierten Flämingbächen siedeln Bachneunauge, Schmerle, Drei- und Neunstachliger Stichling und Bachforelle in stabilen Beständen. Bewohner des gehölzdurchsetzten Offenlandes ist der Neuntöter. In den Wäldern und an Waldrändern siedeln Habicht, Grünspecht, Buntspecht und Kleinspecht, Pirol, Garten-, Mönchs- und Klappergrasmücke. Blindschleiche und Waldeidechse sind verbreitet. Die Feldsölle und ehemalige Abbaugruben sind wichtige Amphibienlaichgewässer und Libellenlebensräume. Rotbauchunke, Erdkröte, Gras- und Teichfrosch treten auf. Die Ringelnatter kommt ebenfalls vor. Von besonderer Bedeutung für das Gebiet sind die Vorkommen von Trocken- und Magerrasen sowie Heiden auf den ehemaligen Truppenübungsplätzen, aber kleinflächig verstreut auch im gesamten Gebiet. Hier sind großflächig Wolfsmilch-Besenheiden anzutreffen, die einen unterschiedlichen Grad der Verbuschung zeigen. Auch Silbergras-Pionierfluren oder Trockenrasen sowie Nelken-Grasnelken-Magerrasen sind großflächig vorhanden. In den Rasenbreitet sich zunehmend das Land-Reitgrasaus. In den Heidegesellschaften leben Blauflüglige Ödlandschrecke, Warzenbeißer, Rotleibiger Grashüpfer und Gefleckte Keulenschrecke. Auch aus der Gruppe der Laufkäfer wurden charakteristische Arten nachgewiesen. An Heiden gebundene Wildbienen im Gebiet sind Heidekraut-Sandbiene, Heidekraut-Seidenbiene und die in Sachsen-Anhalt vom Aussterben bedrohte Filzbiene. Auch zahlreiche Schmetterlingsarten sind aufgrund ihrer Ernährungsgrundlage an die Besenheide gebunden. Charakteristische Kriechtiere der trockenen offenen Lebensräume sind Kreuzkröte, Zauneidechse und Blindschleiche. Leitarten der Vögel der Offenlandschaften im Gebiet sind Heidelerche, Neuntöter, Raubwürger, Brachpieper und Ziegenmelker. Auch der Wiedehopf wurde im Gebiet beobachtet. Der Apollensberg stellt einen weiteren standörtlichen Komplex für wärmeliebende Lebensgemeinschaften dar, der schon von Botanikern wie August Zobel zu Beginn des 20. Jh. erforscht wurde. Zahlreiche, sehr bemerkenswerte, damals nachgewiesene Arten sind heute verschwunden. Fehlende extensive Nutzung der Magerrasen, Verbuschung, Verwaldung und nicht zuletzt die militärische Nutzung durch sowjetische Streitkräfte sind Ursachen dafür. Dennoch finden sich heute noch sehr artenreiche Magerrasen vom Typ der Mädesüß-Wiesenhafer-Gesellschaft. Hier wachsen neben den namensgebenden Arten Kleines Mädesüß und Flaumiger Wiesenhafer u. a. auch Heide-Günsel, Ästige Graslilie, Hügelmeier, Skabiosen-Flockenblume, Berg-Haarstrang und Rauhes Veilchen. Staudensäume, Mantelgebüsche und xerotherme Wälder bilden ein eng verflochtenes Mosaik. Vegetationskundlich können der Hirschwurz-Storchschnabel-Saum, das Liguster-Schlehen-Gebüsch und der Schwalbenwurz-Eichen-Trockenwald unterschieden werden. Im LSG sollen Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes gesichert, gepflegt und entwickelt werden. Dazu sind die typischen landschaftlichen Reliefformen und die Wald-Offenland-Verteilung zu erhalten. Neben den Kiefernforsten, die langfristig zu naturnäheren Laub- und Mischwäldern umzuwandeln sind, gilt der Schutz insbesondere den Eichen-Hainbuchen-, Eichen-Kiefern-, Traubeneichen-Rotbuchen-, Erlen-Eschen- und Erlenbruchwäldern, die den naturnahen Charakter des Gebietes betonen. In den Tälern sind die Fließgewässer und das Grünland, insbesondere die Feuchtwiesen und deren Gliederung durch Gehölze, zu bewahren und zu entwickeln. Die charakteristischen Siedlungsstrukturen sind zu erhalten und vor allem ist die harmonische Einbindung der Orte in die umgebende Landschaft zu sichern. Eingriffe durch Bodenabbau, Zersiedlung, Bau von Versorgungstrassen u. a., die das gewachsene Landschaftsbild verändern und die Erholungseignung der Landschaft beeinträchtigen, sollen unterbunden werden. Naturschutzfachlich bedeutsame Offenbiotope innerhalb der Wälder sind zu sichern und zu pflegen. Die wasserwirtschaftlichen Zielstellungen konzentrieren sich auf die Bachtäler. Hier sollen Grundwasserabsenkungen vermieden und die Fließgewässer nach ökologischen Zielstellungen erhalten und entwickelt werden. Dabei kommt neben der Gewährleistung der ökologischen Durchgängigkeit sowohl den morphologischen als auch den Güte- und Abflussparametern eine komplexe Bedeutung zu. Zur Wiederherstellung des typischen Landschaftscharakters der Täler gehört die Mehrung des Feuchtgrünlandes; die Nutzung soll auf die extensive Bewirtschaftung des Grünlandes ausgerichtet werden. Zur Verbesserung der Standortverhältnisse ist der Flurholzanbau zuprüfen. Trocken- und Magerrasen sowie Heiden, insbesondere auf den ehemaligen Truppenübungsplätzen der Woltersdorfer und der Teucheler Heide, sollen erhalten und gepflegt werden. Zur Sicherung von artenreichen Ackerwildkrautfluren auf armen Sandäckern und dörflichen Ruderalfluren sind geeignete Schutzmaßnahmen einzuleiten. Alle auf das Landschaftsbild, die Lebensgemeinschaften und den Naturhaushalt ausgerichteten Maßnahmen sollen auch einen Beitrag zur Erhaltung und Verbesserung der Erholungseignung des Gebietes leisten. Landschaftsverträgliche Erholungsformen, wie Wandern und Radfahren, sollen durch geeignete Infrastrukturentwicklungen gefördert werden. Auch Zielstellungen der Umweltbildung und -erziehung sollten mit denen der Erholung verbunden werden. Kienberg und Zahnabachtal Von Zahna aus durch das Zahnabachtal erschließt ein breiter Weg das Waldgebiet des Kienberges. Hier stocken auf frischen bis feuchten Standorten naturnahe Wälder, von denen die Eichen-Hainbuchenwälder besonders artenreich sind. Den Kienberg selbst zeichnen deutliche Reliefformen in der sonst ebenen Landschaft aus. Am Südrand des Kienbergwaldes kann man den Weg über Bülzig zurück nach Zahna oder weiter entlang des Zahnabachtales zur Külsoer Mühle wählen. Weiter entlang des Zahnabachtals gelangt man zu den Rundlingen Külso und Dietrichsdorf mit einer neuromanischen Backstein-Dorfkirche von 1864. In der Kirche befindet sich ein Altarbild aus der ersten Hälfte des 16. Jh., vermutlich von LUCAS CRANACH D. J. Zahnabachtal zwischen Wüstemark undJahmo Von Zahna aus gelangt man Richtung Rahnsdorf in das Zahnabachtal, an dessen südlichem Talrand ein Weg über Wüstemark nach Köpnick und Jahmo führt. An der Zahna sind verschiedentlich die Spuren des Elbebibers zu bemerken. Grünland, Ufergehölze und kleine Bruchwälder begleiten den Bachlauf. In Jahmo befindet sich eine im Kern romanische Feldsteinkirche, die im 18. Jh. verändert wurde. Durch die Kropstädter Heide kann man auf verschiedenen Wegen nach Kropstädt gelangen. Auch in Kropstädt befindet sich eine im Kern spätromanische Dorfkirche, die später mehrfach verändert wurde. Von Kropstädt führt ein Weg über Wüstemark und Woltersdorf zurück nach Zahna. Rieschebachtal Durch das Rieschebachtal wählt man Wegeabseits der befahrenen Straße und gelangt von Reinsdorf über Nudersdorf nach Straach. Von hier kann man den Rückweg durch die Wälder in Richtung Schmilkendorf wählen. Apollensberg Die weit gegen das Elbetal vorgeschobene Stauchendmoräne des Apollensberges, auf dem vor wenigen Jahren ein großes Metallkreuz errichtet wurde, kann von Apollensdorf aus erreicht werden. Der Apollensberg bietet besonders den botanisch Interessierten vielfältige Erlebnisse; jedermann wird bei klarer Sicht den guten Ausblick über das Elbetal hinüber zur Dübener Heide schätzen. Vom Apollensberg aus kann man den Weg nach Norden in Richtung Reinsdorf fortsetzen oder weiter den Elbetalrand entlang nach Griebo, durch die „Grieboer Schweiz“, bis nach Coswig wandern. veröffentlicht in: Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025
Das LSG liegt auf Flächen des Landkreises Wittenberg sowie der Städte Wittenberg und Dessau-Roßlau. Die Flächenanteile, die sich im früheren Landkreis Anhalt-Zerbst, der bis zum 30.06.2007 bestand, befanden, liegen heute ebenfalls im LK Wittenberg. Folgende Schutzgebiete und weitere Bestandteile des Schutzgebietssystems überlagern sich teilweise mit dem LSG Oranienbaumer Heide: SPA0032LSA Mittlere Oranienbaumer Heide FFH0168LSA Mittlere Oranienbaumer Heide NSG0184___ Mittlere Oranienbaumer Heide NDF0001DE_ Vordere Moch-Hau NDF0002DE_ Moch-Teiche NDF0004DE_ Mochwiese Im Zentrum des LSG liegen das Naturschutzgebiet (NSG0184) „Mittlere Oranienbaumer Heide“, das Europäische Vogelschutzgebiet (SPA0032LSA) „Mittlere Oranienbaumer Heide“ sowie das Fauna-Flora-Habitat Gebiet (FFH0168LSA) gleichen Namens, welche durch die Pufferfunktion des umgebenen LSG 0072 zusätzlich geschützt werden. Die Natura 2000- Gebiete, SPA0032LSA und FFH0168LSA, überlagern das NSG0184 zu ca. 72 %. SPA0032LSA und FFH0168LSA sind zueinander flächengleich. Innerhalb dieser Schutzgebietskategorien gelten die zusätzlichen Schutzbestimmungen der NSG- Verordnung und der Natura 2000 – Landesverordnung. Für das NSG0184 liegt ein Pflege- und Entwicklungsplan aus dem Jahre 1995 vor. Das LSG repräsentiert einen großflächigen, unzerschnittenen Landschaftsraum innerhalb des Nordsächsischen Heidelands der Düben-Dahlener Heide und nimmt dabei eine Übergangsstellung zwischen dem nördlich gelegenem Mittelelbegebiet und dem südlich angrenzendem Nordsächsischen Heideland ein. Abb.1 Naturräumliche Gliederung der Region Elbe-Mulde-Tiefland; Auszug aus: Schutzwürdigkeitsgutachten (SWG) und Pflege- und Entwicklungsplan (PEP) NSG „Mittlere Oranienbaumer Heide", Grundlagenteil, Seite 11, Ökoplan Gesellschaft für ökologische Untersuchungen und Landschaftspflegeplanung mbH Die im Norden vorherrschenden fluviatil geprägten Sedimente des Elbeurstromtals, die teilweise von spätglazialen, äolischen Dünenbildungen, die von Ost nach West streichen, überlagert werden, liegen weichselglazialen Niederterrassenschottern auf. Im Südteil bilden saaleglaziale Geschiebemergel die Hochfläche der glazialen Moränenlandschaft. Das LSG ist durch ein besonderes Landschaftsbild charakterisiert. Eine großflächig offene Landschaft mit trockenen Zwergstrauch- und Ginsterheiden, basenreichen sowie acidophilen Sandtrockenrasen und Silbergras- Pionierfluren wird von ausgedehnten Waldgebieten umgeben, die sich wie ein schützender Ring um die Offenlandbiotope im Kern des Gebietes legen. Obwohl die Waldflächen überwiegend aus Kiefernforsten bestehen, gibt es naturnahe Eichen- Hainbuchenwälder, Pfeifengras-Eichenwälder sowie Erlen- Eschenwälder und Erlenbruchwälder in den feuchten Niederungsgebieten. Durch Rodungen, Brände und den Übungsbetrieb der Sowjetarmee ab 1945 entstanden im Zentrum des ehemaligen Truppenübungsplatzes wertvolle Offenlandkomplexe, die nach Aufgabe der militärischen Nutzung 1992 der natürlichen Sukzession überlassen wurden. Dadurch entwickelten sich auf vielen, ehemals offenen Flächen, Pionierwälder. Die Offenland- und Pionierwaldsukzessionsstadien stellen für viele bedrohte Pflanzen, Pflanzengesellschaften und Tierarten selten gewordene Lebensräume dar. Der Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus) findet besonders günstige Bruthabitate vor, so dass das Gebiet zu den wichtigsten Brutplätzen dieser Art innerhalb Sachsen-Anhalts gehört. Die heutige Weidenutzung mit Heckrindern und Konikpferden dient der Erhaltung der offenen und halboffenen Heiden und Magerrasen und damit dem Fortbestand der wertvollen Fauna und Flora des Gebietes. Neben großen trockenen Heideflächen mit Calluna vulgaris, Ginsterheiden und Sandtrockenrasen gibt es auch Feuchtgebiete entlang der Bäche, z. B. am Lauf des Schmerz-Sollnitzbaches. In dessen Niederung liegen die Mochwiese – ein Komplex aus Feuchtwiesen mit Orchideen, Seggenrieden und Röhrichtflächen –, der Mochteich und der Mochhau. Auf ehemaligen Kies- bzw. Braunkohleabbauflächen im südlichen und östlichen Teil sind naturnahe Stillgewässer entstanden, wie die Alte Grube nordöstlich von Möhlau und der Stillgewässerkomplex am Sarmen. Das LSG wurde in 2 Zonen gegliedert (A, B) , die unterschiedlichen Schutzzwecken dienen. Dazu zählen in Zone A besonders die Erhaltung von schutzwürdigen Pflanzengesellschaften in ihren Sukzessionsphasen, die Entwicklung von offenen und geschlossenen Vorwaldbereichen mit Trockenrasen und Zwergstrauchheiden sowie die extensive Nutzung des Grünlands in den Fließgewässerniederungen. In den Zonen A und B sollen u. a. landschaftsgliedernde Strukturen wie Feldgehölze, Hecken, Alleen und Baumreihen erhalten und geschaffen werden, um damit den Lebensraumverbund mit den umgebenden Schutzgebieten zu ermöglichen. Kleine Fließgewässer, Kleingewässer, Feucht- und Nasswiesen, ungestörte Uferbereiche von Abgrabungsgewässern sind zu sichern und zu entwickeln. Für sanfte touristische Nutzungen des LSG sind vorrangig Zone B und die konfliktarmen Bereiche der Zone A vorgesehen. Intensivere Freizeitnutzungen sind auf die Randbereiche der Zone B zu beschränken. Letzte Aktualisierung: 18.11.2025
Der Hochwasserschutz an der niedersächsischen Mittelelbe erfolgt bisher nahezu ausschließlich durch Erhöhung der Deiche. Zwar wurden einige Deichrückverlegungen vorgeschlagen, deren Umsetzung wurde aber bislang nicht konsequent verfolgt. Aufgrund der Einengung der Auen an der Elbe und deren Nebenflüssen sowie aufgrund des Klimawandels drohen künftig extreme Hochwässer. Daher soll der Hochwasserabfluss beschleunigt werden. Hierzu sieht ein "Auenstrukturplan für die Niedersächsische Elbe" die dauerhafte Rodung von Gehölzen in Uferbereichen auf einer Fläche von 163 ha vor - davon stehen 40 ha als prioritärer FFH-Lebensraumtyp (FFH-LRT) "Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder" (EU-Code 91E0*) unter europäischem Schutz. Die im Zusammenhang mit dieser Maßnahme modellierte Absenkung des Hochwasserscheitels der Elbe beträgt nur an einer einzigen Stelle 26 cm, liegt aber meist bei lediglich 2 - 10 cm. Da hierdurch nicht nur seltenere Extremhochwässer, sondern auch die alljährlichen Hochwässer abgesenkt werden, sind viele weitere geschützte Habitate im Biosphärenreservat (BR) "Niedersächsische Elbtalaue", das Teil des BR "Flusslandschaft Elbe" ist, beeinträchtigt. Ein Paradigmenwechsel ist nötig, weil der Hochwasserrhythmus essenziell für die Biologie dieses Naturraums ist und infolge der Verringerung von Zuflüssen aus dem Quellgebiet auch die Landwirtschaft von Wassermangel betroffen ist. Hochwasserschutz sollte länderübergreifend durch die Wiederherstellung z. T. noch nach 1970 abgedeichter Überschwemmungsflächen betrieben werden. Nur so kann sich Grundwasser durch Versickerung wieder auffüllen und biologische Vielfalt in den Auen der Elbe wiederhergestellt werden.
Die natürliche Grundwasserbeschaffenheit ist maßgeblich durch die Wechselwirkung zwischen Grundwasser und der durchströmten Gesteinsmatrix geprägt. In Deutschland sind die Grundwässer jedoch durch anthropogene Handlungen wie z.B. Ackerbau, Rodung und Maßnahmen zur Grundwasserentnahme ubiquitär überprägt. Einflüsse einer Jahrhunderte alten Kulturlandschaft können dennoch als natürlich betrachtet werden (Funkel et al. 2004). Zur Erfüllung der Aufgaben aus der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) wurden für die hydrogeologischen Teilräume Niedersachsens (Elbracht et al., 2016) Hintergrundwerte u.a. für gelöstes Eisen im Grundwasser ermittelt. Die Hintergrundwerte von gelöstem Eisen umfassen die Gehalte, welche sich unter natürlichen Bedingungen durch den Kontakt des Grundwassers mit der umgebenden Gesteinsmatrix des Grundwasserleiters sowie in Kontakt mit einer Jahrhunderte alten Kulturlandschaft einstellen. Die Karte zeigt farblich differenziert Klassen der Eisen-Hintergrundwerte der hydrogeologischen Teilräume Niedersachsens. Eisen ist ein Metall, welches in fast allen Böden und Gesteinen natürlich vorhanden ist. Je nach hydrochemischen Milieu tritt es eher als Fe2+ oder Fe3+ auf, in dieser Auswertung wurde der Gesamt-Eisen-Gehalt betrachtet. Durch das Auswählen eines Teilraumes gelangt man zu weiterführenden Informationen (z.B. Probenanzahl, zusammengefasste Teilräume, etc.). Informationen zu den Daten: Die genutzten Grundwasseranalysen stammen aus der Datenbank des Niedersächsischen Bodeninformationssystems (NIBIS). Hintergrundwerte sind definiert als das 90.-Perzentil der Normalpopulation der geogenen Konzentration des analysierten Parameters. Zur Bestimmung der Hintergrundwerte wurde die jeweils aktuellste Analyse einer Grundwassermessstelle verwendet. Bei zu geringer Probenzahl (n < 10) wurden, soweit möglich, lithologisch ähnliche Teilräume zu einem gemeinsamen Hintergrundwert zusammengefasst. Die Ermittlung der Hintergrundwerte folgte dem Verfahren zur statistischen Auswertung der Daten mittels Wahrscheinlichkeitsnetz der Staatlichen Geologischen Dienste (Wagner et al., 2011). Quellen: ELBRACHT, J., MEYER, R. & REUTTER, E. (2016): Hydrogeologische Räume und Teilräume in Niedersachsen. – GeoBerichte 3, LBEG, Hannover. DOI: 10.48476/geober_3_2016. Funkel R., Voigt H.-J., Wendland F., Hannappel S. (2004): Die natürliche ubiquitär überprägte Grundwasserbeschaffenheit in Deutschland, Forschungszentrum Jülich GmbH (47), ISBN: 3-89336-353-X. WAGNER, B., WALTER, T., HIMMELSBACH, T., CLOS, P., BEER, A., BUDZIAK, D., DREHER, T., FRITSCHE, H.-G., HÜBSCHMANN, M., MARCZINEK, S., PETERS, A., POESER, H., SCHUSTER, H., STEINEL, A., WAGNER, F. & WIRSING, G. (2011): Hydrogeochemische Hintergrundwerte der Grundwässer Deutschlands als Web Map Service. – Grundwasser 16(3): 155-162; Springer, Berlin / Heidelberg.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 201 |
| Land | 450 |
| Schutzgebiete | 1 |
| Wissenschaft | 11 |
| Zivilgesellschaft | 13 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 18 |
| Ereignis | 5 |
| Förderprogramm | 135 |
| Taxon | 5 |
| Text | 95 |
| Umweltprüfung | 216 |
| WRRL-Maßnahme | 1 |
| unbekannt | 179 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 409 |
| offen | 226 |
| unbekannt | 18 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 636 |
| Englisch | 41 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 18 |
| Bild | 9 |
| Datei | 9 |
| Dokument | 314 |
| Keine | 177 |
| Unbekannt | 9 |
| Webdienst | 71 |
| Webseite | 138 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 653 |
| Lebewesen und Lebensräume | 653 |
| Luft | 653 |
| Mensch und Umwelt | 653 |
| Wasser | 653 |
| Weitere | 653 |