Die Firma hat mit Datum vom 28.05.2024 die Erteilung einer Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz zur wesentlichen Änderung einer Anlage zur Herstellung oder zum Erschmelzen von Roheisen oder Stahl beantragt.
Die Änderungen umfassen:
1. Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen:
- Errichtung und Betrieb von Trockenkühlern und einem Kältespeicher,
- Stilllegung der Kühlanlagen inklusive der Kühltürme,
- Veränderung der Lage des Blocklagers,
- Optimierung der Verkehrswege, Verlegung der Werkseinfahrt,
2. Optimierung der Abluft und Minderung von Luftschadstoffemissionen
- Zusammenführung der Entstaubungsanlage BE 21-1 mit der Intensiv Entstaubungsanlage BE 21-2,
- Erhöhung des Volumenstroms der Emissionsquelle 1.21 von 120.000 m³/h auf 250.000 m³/h,
- Stilllegung der diffusen Emissionsquellen des Schrottlagers und der Schmelz- und Gießhalle,
- Umleitung des gefilterten Abluftstroms der BE 40 auf die BE 11 und Emissionsquelle Q 1.11,
- Stilllegung der Emissionsquelle Q 1.40 und Rückbau des Kamins,
- Änderung der Nebenbestimmungen Nr. 4.1.2 und 4.1.3 des Genehmigungsbescheids der Bezirksregierung Arnsberg vom 07.05.2010 (Az.: 900-53.0069/08/0302 B1): Verzicht auf Emissionsgrenzwerte für Arsen, Cadmium und Kobalt und freiwillige Absenkung der Emissionsgrenzwerte für Nickel und Blei auf jeweils 0,1 mg/m³,
3. Betrieb der Schlackenbehandlungsanlage von Montag bis Freitag von 06:00 bis 22:00 Uhr,
4. Errichtung und Betrieb einer Entstaubungsanlage (BE 111) und einer neuen Emissionsquelle Q 1.111 für die Abluft der Schlackenbehandlungsanlage.