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BGH Edelstahl Siegen GmbH

Die Firma hat mit Datum vom 28.05.2024 die Erteilung einer Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz zur wesentlichen Änderung einer Anlage zur Herstellung oder zum Erschmelzen von Roheisen oder Stahl beantragt. Die Änderungen umfassen: 1. Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen: - Errichtung und Betrieb von Trockenkühlern und einem Kältespeicher, - Stilllegung der Kühlanlagen inklusive der Kühltürme, - Veränderung der Lage des Blocklagers, - Optimierung der Verkehrswege, Verlegung der Werkseinfahrt, 2. Optimierung der Abluft und Minderung von Luftschadstoffemissionen - Zusammenführung der Entstaubungsanlage BE 21-1 mit der Intensiv Entstaubungsanlage BE 21-2, - Erhöhung des Volumenstroms der Emissionsquelle 1.21 von 120.000 m³/h auf 250.000 m³/h, - Stilllegung der diffusen Emissionsquellen des Schrottlagers und der Schmelz- und Gießhalle, - Umleitung des gefilterten Abluftstroms der BE 40 auf die BE 11 und Emissionsquelle Q 1.11, - Stilllegung der Emissionsquelle Q 1.40 und Rückbau des Kamins, - Änderung der Nebenbestimmungen Nr. 4.1.2 und 4.1.3 des Genehmigungsbescheids der Bezirksregierung Arnsberg vom 07.05.2010 (Az.: 900-53.0069/08/0302 B1): Verzicht auf Emissionsgrenzwerte für Arsen, Cadmium und Kobalt und freiwillige Absenkung der Emissionsgrenzwerte für Nickel und Blei auf jeweils 0,1 mg/m³, 3. Betrieb der Schlackenbehandlungsanlage von Montag bis Freitag von 06:00 bis 22:00 Uhr, 4. Errichtung und Betrieb einer Entstaubungsanlage (BE 111) und einer neuen Emissionsquelle Q 1.111 für die Abluft der Schlackenbehandlungsanlage.

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