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Wasserbuch anlagenbezogen

Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte)

Wasserbuch Flächengebiet Festsetzung

Bei den Wasserbucheinträgen zur Flächengebietsfestsetzung handelt es sich u.a. um folgende wasserrechtliche Tatbestände: Wasserschutzgebiete gemäß § 51 WHG i.V.m. § 46 SächsWG; Heilquellenschutzgebiete gemäß § 53 WHG i.V.m. § 47 SächsWG; Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern sowie vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 WHG i.V.m. § 72 SächsWG; Risikogebiete gemäß § 74 WHG bzw. überschwemmungsgefährdeter Gebiete gemäß § 75 SächsWG; Hochwasserentstehungsgebiete gemäß § 78d WHG i.V.m. § 76 SächsWG; Festsetzung von Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 3 WHG i.V.m. § 24 Abs. 4 SächsWG

Geprüfte Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen:Deutschland, Jahre, Anlagenart, Bauart

Geprüfte Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen:Deutschland, Jahre, Anlagenart, MaßgebendeWassergefährdungsklasse

Geprüfte Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen:Deutschland, Jahre, Anlagenart, Gefährdungsstufe

Geprüfte Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen:Deutschland, Jahre, Anlagenart, Maßgebende Stoffart,Fassungsvermögen

Geprüfte Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen:Deutschland, Jahre, Anlagenart, Ergebnis der Prüfung, Artdes Mangels

Geprüfte Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen:Deutschland, Jahre, Anlagenart, Inbetriebnahme, Ergebnisder Prüfung

Geprüfte Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen:Deutschland, Jahre, Anlagenart, Art der Prüfung, Ergebnisder Prüfung

Vergleich Screening- und Risikoermittlungsmethoden

Für eine erste grobe Abschätzung der Risiken für Bevölkerung und Umwelt für die netzartigen, der Störfallverordnung (StFV) unterstellten Anlagen (Bahnen, Strassen und Rohleitungen) sind in den letzten 15 Jahren sogenannte 'Screeningmethoden' entwickelt und weiterentwickelt worden. Sie dienen dem Vollzug auf Stufe Kurzbericht. Gleichzeitig sind auch Rahmenberichte entwickelt und weiterentwickelt worden, die methodische Vorgaben für den Vollzug auf der Stufe Risikoermittlung machen (für Stehtankanlagen, für Erdgashochdruckanlagen und für Felsentankanlagen). Sie alle sind zu unterschiedlichen Zeitpunkten und mit den unterschiedlichen betroffenen Inhabern und Behördenvertretenden (weiter)entwickelt worden. Der unterschiedliche Wissensstand und die abweichenden Randbedingungen haben dadurch unweigerlich zu Differenzen geführt, die fachlich nicht begründbar sind und einem harmonisierten Vollzug der StFV entgegen stehen. Diese Unterschiede, hauptsächlich bei den Parametern für die Ereignisbäume, sollen synoptisch aufgezeigt und hinsichtlich Relevanz bewertet werden. Daraus sind Empfehlungen für die Revision der entsprechenden Vollzugsunterlagen abzuleiten. Projektziele: Das Forschungsprojekt verfolgt das Ziel, die Abschätzung (Stufe Kurzbericht) und Beurteilung (Stufe Risikoermittlung) von technischen Risiken im Bereich der Störfallvorsorge zu verbessern und über die breite Palette der betroffenen Anlagen soweit fachlich erforderlich zu harmonisieren.

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