Hüde – In dieser Woche beginnen in den Uferzonen des Dümmers wichtige Pflegearbeiten des Naturschutzes: Im Auftrag des NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz), der Staatlichen Moorverwaltung, des Domänenamtes sowie des Landkreises Diepholz werden Fräsmaschinen die Verbuschung der Schilfzone durch Weidensträucher zurückdrängen, um dem Schilf wieder mehr Raum zu geben. „Zum Einsatz kommen Raupenfahrzeuge, die speziell mit Forstfräsen ausgestattet sind und die Weidenbüsche mitsamt ihrem Wurzelwerk kleinhäckseln. So verhindern wir, dass die Schilfzone weiter verbuscht und können wieder große zusammenhängende Schilfbereiche entwickeln“, erläutert Heinrich Belting von der Naturschutzstation Dümmer des NLWKN das Vorgehen. Die Pflegearbeiten sind für den Naturschutz am See besonders wichtig, da das Röhricht eine große Bedeutung für den Erhalt zahlreicher bedrohter Vogelarten hat, die durch die europäische Vogelschutzrichtlinie besonderen Schutz genießen. Dazu zählen unter anderem Rohrdommel, Rohrsänger und Wasserralle, die durch das Zurückdrängen des Weidenbewuchses wieder ideale Brutbedingungen im Schilfgürtel vorfinden. Ein Vorteil für den aufwändigen Pflegeeinsatz ist die derzeitige Trockenphase: „Dadurch ist der Wasserstand im See niedriger als sonst und auch die Schilfzone ist trocken, so dass die Maschinen sehr gut im Schilf arbeiten können, ohne größere Schäden zu verursachen“, ergänzte Belting. Die Pflegearbeiten werden etwa drei Wochen in Anspruch nehmen und voraussichtlich bis Mitte September abgeschlossen sein.
LAU 12/10
Schutz- und Erhaltungsziele gemäß Verordnung
Bergbaufolgelandschaft Kayna Süd (DE 4737-401)
Natura 2000–Gebiet: SPA0025
Das EU SPA „Bergbaufolgelandschaft Kayna Süd“ (DE 4737-401) ist Teil des zur Umsetzung der FFH-
und der Vogelschutz-Richtlinie in Landesrecht verordneten NSG „Bergbaufolgelandschaft Kayna-Süd“
(NSG0253_).
Für das Vogelschutzgebiet „Bergbaufolgelandschaft Kayna Süd“ (DE 4737-401) gelten im Besonderen
die speziell für die Vogelarten und ihre Lebensräume formulierten Schutz- und Erhaltungsziele. Für
weitere betroffene Arten und/oder Lebensraumtypen gelten die Schutz- und Erhaltungsziele für das
Gesamtgebiet entsprechend.
Die Formulierung der Schutz- und Erhaltungsziele erfolgte im §3 (Schutzzweck) in der Verordnung des
NSG „Bergbaufolgelandschaft Kayna Süd“ (NSG0253_) [VO v. 08.11.2010 (Amtsblatt des Landes-
verwaltungsamtes Sachsen-Anhalt) - 12(2010)].
(1) Das Naturschutzgebiet „Bergbaufolgelandschaft Kayna-Süd“ als Bestandteil des europäischen
Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 liegt in der naturräumlichen Haupteinheit „Querfurter Platte“. In
diesem in weiten Bereichen strukturarmen Naturraum stellen die Bergbaufolgelandschaften sowohl
strukturell, als auch aufgrund ihrer Fauna, Flora und Habitate sehr wertvolle Lebensräume dar. Teile der
offenen und halboffenen Bereiche konnten sich dabei zu bedeutenden Lebensräumen gefährdeter Tier-
und Pflanzenarten, insbesondere als Brut-, Nahrungs- und Rastgebiete für Arten des Anhangs I der
VSchRL entwickeln. Ein besonderer Wert des Gebietes besteht in der bisher wenig gestörten Suk-
zession. Zukünftig bedarf allerdings die Erhaltung des bisherigen offenen Landschaftscharakters eines
Managements. Der teilweise zum Naturschutzgebiet gehörende See ist ein geeignetes Rastplatz und
Nahrungshabitat für zahlreiche Wasservögel, darunter verschiedene bestandsbedrohte Arten sowie Arten
des Anhangs I sowie nach Art. 4 Abs. 2 der VSchRL. Zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung unterliegt
der See noch dem natürlichen Grundwasserwiederanstieg. Bis zum Erreichen des endgültigen Wasser-
spiegels werden die Uferbereiche einer gewissen Dynamik unterworfen bleiben. Langfristig können sich
danach die wertvollen Röhrichte wieder ausbreiten.
(2) Der gebietsspezifische Schutzzweck besteht insbesondere in der Erhaltung und Entwicklung eines
günstigen Erhaltungszustandes:
1. der Habitat- und Strukturfunktionen für Vogelarten nach der VSchRL,
2. des überdurchschnittlich vielgestaltigen Landschaftsausschnittes mit der Möglichkeit der von
menschlichen Aktivitäten weitgehend unbeeinflussten und lediglich unter der Beweidung durch
pflanzenfressende Großsäuger als Maßnahme zur Offenlanderhaltung stehenden Gebiets-
entwicklung zur Gewährleistung der Lebensraumfunktionen für Vogelarten nach der VSchRL,
3. des strukturreichen standörtlichen Mosaiks auf überwiegend nährstoffarmen Substraten als
Voraussetzung zur spontanen Entstehung, Entwicklung und Erhaltung von naturschutzfachlich
wertgebenden Sekundärlebensräumen sowie für das Vorkommen entsprechender Arten und
Artengemeinschaften,
4. der charakteristischen Vogelgemeinschaft der halboffenen Kulturlandschaft, insbesondere der
Bestände der Arten nach Anhang I VSchRL Sperbergrasmücke, Heidelerche und Neuntöter
sowie der Arten nach Art. 4 Abs. 2 VSchRL Raubwürger und Wendehals unter Erhaltung und
Entwicklung von Offenlandflächen mit stellenweise vegetationsarmen Bereichen im Komplex mit
dominierenden Dornstrauchgebüschen, Kleingehölzen und strukturreichen Vorwäldern,
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
LAU 12/10
Schutz- und Erhaltungsziele gemäß Verordnung
5. der Vogelgemeinschaft von Rieden und Röhrichtbeständen, insbesondere des Rohrweihen-,
Rohrdommel- und Blaukehlchen- Bestandes (Anh. I VSchRL) und der Zugvogelart Drossel-
rohrsänger nach Art. 4 Abs. 2 VSchRL,
6. der Bestände von Rotmilan und Schwarzmilan einschließlich der Erhaltung und Entwicklung
abgeschirmter Altholzbestände als Bruthabitat und des störungsarmen Offenlandes als
Nahrungshabitat,
7. des Brachpieper-Bestands unter Erhaltung und Pflege von großflächig trockenen Offenland-
bereichen mit lichter, niedriger Vegetation und weiten vegetationslosen Bereichen,
8. der Bestände von an Steilwände gebundenen Zugvogelarten nach Art. 4 Abs. 2 VSchRL wie
Uferschwalbe, Bienenfresser und Wendehals,
9. hinsichtlich der Funktion des Gebietes als Zugrastgebiet für Zwergsäger, Sumpfohreule,
Fischadler und Kornweihe (Anhang I VSchRL) und für Arten nach Art. 4 Abs. 2 VSchRL,
insbesondere Pfeif-, Schell-, Tafel-, Reiher- und Stockente, Saat-, Bless- und Graugans,
Blesshuhn, Gänsesäger, Kormoran, Sturm-, Silber- und Lachmöwe, Hauben- und Zwergtaucher
und Bekassine,
10. der weitgehend unbeeinflussten aquatischen und Offenland-Lebensräume für die sonstige
dem Artenwandel unterzogene Flora und Fauna und als Rückzugshabitat für gefährdete Arten
des Umlandes.
(3) Der Schutzzweck der Bergbaufolgelandschaft Kayna-Süd, die als Vorkommensgebiet zahlreicher
Vogelarten nach der VSchRL Teil des kohärenten europäischen ökologischen Netzes besonderer
Schutzgebiete mit dem Namen Natura 2000 ist, umfasst die Erhaltung und Wiederherstellung eines
günstigen Erhaltungszustandes durch schutzverträgliche Nutzungsregelungen und gezielte Pflege-
maßnahmen, insbesondere von:
1. Arten nach Artikel 4 Absatz 1 (Anhang I - Arten) der VSchRL, hierzu zählen insbesondere:
Neuntöter (Lanius collurio, Code A338), Rohrdommel (Botaurus stellaris, Code A021),
Zwergsäger (Mergus albellus, Code A068), Rohrweihe (Circus aeruginosus, Code A081),
Kornweihe (Circus cyaneus, Code A082), Fischadler (Pandion haliaetus, Code A094),
Rotmilan (Milvus milvus, Code A074), Schwarzmilan (Milvus migrans, Code A073),
Sumpfohreule (Asio flammeus, Code A222), Bruchwasserläufer (Tringa glareola, Code
A166), Blaukehlchen (Luscinia svecica, Code A272), Heidelerche (Lullula arborea, Code
A246), Brachpieper (Anthus campestris, Code A255) und Sperbergrasmücke (Sylvia
nisoria, Code A307),
2. Arten nach Artikel 4 Absatz 2 der VSchRL, hierzu zählen insbesondere:
Raubwürger (Lanius excubitor, Code A340), Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis, Code
A004), Haubentaucher (Podiceps cristatus, Code A005), Pfeifente (Anas penelope, Code
A050), Reiherente (Aythya fuligula, Code A061), Schellente (Bucephala clangula, Code
A067), Tafelente (Aythya ferina, Code A059), Sturmmöwe (Larus canus, Code A182),
Lachmöwe (Larus ridibundus, Code A179), Silbermöwe (Larus argentatus, Code A184),
Wendehals (Jynx torquilla, Code A233), Bienenfresser (Merops apiaster, Code A230),
Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe, Code A277), Bekassine (Gallinago gallinago, Code
A153), Blässhuhn (Fulica atra, Code A125), Drosselrohrsänger (Acrocephalus
arundinaceus, Code A 298), Sumpfrohrsänger (Acrocephalus palustris, Code A296),
Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpaceus, Code A297).
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