Der Datensatz zum Informationssystem Geologische Karte von Nordrhein-Westfalen 1:100.000 [IS GK 100] stellt geologische Fachdaten über Alter, Beschaffenheit und Verbreitung der Gesteine zur Verfügung. Das Kartenwerk enthält eine flächendeckende, blattschnittfreie und durch neue Kartiererkenntnisse in regelmäßigen Abständen aktualisierte Karte. Es ist eine wichtige Planungsgrundlage bei großräumigen Nutzungsvorhaben der Landesplanung: Rohstoffgewinnung, Baugrundsicherung, Grundwassererschließung oder Ausweisung von Naturschutzgebieten. Verfügbare Kartenthemen: Geologische Oberflächenkarte bis 2 Meter Tiefe (Deckschichten), Geologische Karte in 2 Meter Tiefe (Hauptschichten) und Verlauf der Verwerfungen (Tektonik).
Die Fa. Klöpfer GmbH & Co. KG, Talaue 9, 71364 Winnenden beantragte am 05.06.2024 mit Überarbeitungen vom 25.10.2024 und 21.03.2025 beim Landratsamt Ludwigsburg, ihren Steinbruch in Marbach-Rielingshausen zu erweitern. Der Steinbruch Marbach-Rielingshausen befindet sich südwestlich der Ortschaft Rielingshausen im Landkreis Ludwigsburg (Gemarkung Rielingshausen) und Rems-Murr-Kreis (Gemarkung Kirchberg an der Murr). Die Summe aller vormals genehmigten Abbauflächen beträgt ca. 19,2 ha. Die geplante Erweiterungsfläche grenzt unmittelbar östlich an den bestehenden, genehmigten Steinbruch an und umfasst eine Abbaufläche von ca. 9,3 ha. Die Erweiterungsfläche liegt vollständig innerhalb der Gemarkung Marbach-Rielingshausen, an der Häldenstraße. Naturräumlich gehört der Standort zu den "Neckar- und Tauber-Gäuplatten" (Naturraum 3. Ordnung) und innerhalb dieses Naturraums zur Untereinheit "Neckarbecken" (Naturraum 4. Ordnung, Naturraum-Nummer 123). Gegenstand des Antrags ist der Gesteinsabbau sowie die Rekultivierung der in Anspruch genommenen Flächen. Die Erschließung soll aus dem Bestand heraus erfolgen. Änderungen an Aufbereitungsanlagen und -technologien, an der Produktpalette oder an Prozessen sind im Zuge des antragsgegenständlichen Erweiterungsvorhabens nicht vorgesehen. Die Gewinnung soll auch innerhalb der Erweiterungsfläche mit Bohr- und Sprengtechnik erfolgen. Im Antrag wurden eine verwertbare Abbaumenge von durchschnittlich 720.000 t/a Produktkörnungen zuzüglich 30 % nicht verwertbarer Anteile angeführt. Zusätzlich sollen maximal 400.000 t Abraum pro Jahr bewegt und innerhalb der Lagerstätte verfüllt werden. Die Rohstoffgewinnung innerhalb der beantragten Erweiterungsfläche soll laut Antrag zur Absicherung der Versorgung des regionalen Marktes mit Baurohstoffen für einen Zeitraum von etwa 9 Jahren führen. Für das Erweiterungsvorhaben hat die Regionalversammlung am 26.7.2023 beschlossen, dass der Regionalplan der Region Stuttgart 2009 im Kapitel 3.5 „Gebiete für Rohstoffvorkommen“ dergestalt geändert wird, dass die antragsgegenständliche Erweiterungsfläche des Steinbruch Marbach-Rielingshausen als Gebiet zum Abbau oberflächennaher Rohstoffe ausgewiesen wird. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg (MLW) hat die von der Regionalversammlung beschlossene Regionalplanänderung (Kapitel 3.5 – Gebiete für Roh- stoffvorkommen) am 4.9.2024 genehmigt. Mit öffentlicher Bekanntmachung im Staatsanzeiger am 18.10.2024 ist die Regionalplanänderung rechtskräftig. Für das Vorhaben ist eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs. 1 Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit den §§ 1 und 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und Nr. 2.1.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV erforderlich. Der immissionsschutzrechtliche Antrag schließt die bau- und naturschutzrechtliche Genehmigung für den Gesteinsabbau und die Rekultivierung, die Genehmigung zur Verfüllung der Erweiterungsfläche mit unbelastetem Erdaushub, die Befreiung von Verbotstatbeständen nach der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Unteres Murrtal“ und die Befreiung von Verboten des Naturschutzgesetz (NatSchG) für die Inanspruchnahme einer Teilfläche des gesetzlich geschützten Biotops Hohlweg Kirchberger Straße sowie die Erteilung einer Genehmigung zur zeitweiligen Umwandlung zweier Streuobsbestände nach dem NatSchG ein. Nach Erteilung der Genehmigung soll mit der Realisierung des Vorhabens begonnen werden. Die Fa. Klöpfer GmbH & Co. KG, Talaue 9, 71364 Winnenden beantragte für das Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und legte dazu einen UVP-Bericht vor. Für den Steinbruch wurde in früheren Verfahren bereits eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Das Landratsamt Ludwigsburg als zuständige Genehmigungsbehörde, erachtet das Entfallen der nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 UVPG i.V.m. § 7 Abs. 3 UVPG allgemeinen Vorprüfung hier als zweckmäßig. Es besteht die UVP-Pflicht für dieses Vorhaben. Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar.
Seit 2015 ist die Biotonne in Deutschland Pflicht – und das aus gutem Grund: Rund 40 Prozent der Abfälle in den grauen Restmülltonnen bestehen heute noch aus Bioabfällen aus Küche und Garten. Auch in Wohnanlagen fallen große Mengen des wertvollen Rohstoffs „Biogut“ an. Eine konsequente Trennung in der Biotonne ermöglicht es, diese Ressource sinnvoll weiterzuverarbeiten, anstatt sie unnötig im Restmüll zu verschwenden. Gleichzeitig ist die Sammlung der organischen Abfälle in Wohnanlagen besonders anspruchsvoll und ein wenig aufwendig, müssen doch die feuchten Küchenabfälle ohne Kunststoffumhüllung in die gemeinschaftlich genutzten Biotonnen im Innenhof eingefüllt werden. Als Folge landet leider immer noch viel zu viel Biogut in der Hausmülltonne. Was viele Bürgerinnen und Bürger nicht wissen: Biogut ist kein “Müll”, sondern ein wertvoller Rohstoff für die Gewinnung von Biogas und Komposterde – ein natürliches Düngemittel für die Landwirtschaft. Aufbereitetes CO 2 -neutrales Biogas aus Berliner Biogut wird in das Berliner Gasnetz eingespeist und ersetzt 1:1 fossiles Erdgas, das in vielen Wohnungen zum Heizen und für warmes Wasser genutzt wird. Wenn jede Berlinerin und jeder Berliner pro Woche 1 Kilogramm Biogut in der Biotonne sammelt, könnte damit der jährliche Gasbedarf von 8.000 3-Raum-Wohnungen gedeckt werden. Die hochwertige Verwertung zu Biogas und Kompost trägt somit aktiv zum Klimaschutz bei (Basis-Szenario des Berliner Abfallwirtschaftskonzepts 2030). Fremdstoffe wie Bioplastiktüten und andere Kunststoffe verunreinigen das Biogut und können in der Kompostierungsanlage nicht sicher aussortiert werden. Viele Plastikteile verbleiben in der Komposterde und mindern deren Qualität für die Landwirtschaft. Falsch befüllte Biotonnen werden bei zu hohem Fremdstoffanteil deshalb häufig nicht als Biogut entleert und müssen stattdessen als Restmüll entsorgt werden. Dies führt zu höheren Abfallgebühren für die Mieterinnen und Mieter. Um Fremdstoffe in der Biotonne zu vermeiden, sammeln Berlinerinnen und Berliner am besten lose in einer Schüssel oder in einer Papiertüte. Plastiktüten und auch Bioplastiktüten sind in der Biotonne tabu. In ausgewählten Wohnanlagen in Berlin-Charlottenburg und Reinickendorf startet ab Juni eine mehrmonatige Mikrokampagne zur Förderung der richtigen Nutzung der Biotonne. Über einen Zeitraum von vier Monaten werden die Bewohnerinnen und Bewohner der beteiligten Häuser in Kooperation mit den Wohnungsbaugesellschaften Gewobag und GESOBAU kontinuierlich mit verschiedenen Kommunikationsmaterialien gezielt angesprochen. Die Maßnahmen erfolgen direkt im Wohnumfeld – im Hausflur, im Tonnenraum sowie über den persönlichen Briefkasten – und sind inhaltlich und zeitlich aufeinander abgestimmt. Im Mittelpunkt der Kampagne stehen zwei klare Botschaften: „Nutze die Biotonne für dein Biogut“ und „Nimm Papiertüten für die Sammlung in der Küche“ . Ziel ist es, sowohl die Quantität als auch die Qualität des gesammelten Bioabfalls zu verbessern. Noch immer landen viele organische Abfälle im Restmüll und zu viele Störstoffe in der Biotonne – allen voran Plastiktüten, die die Verwertung des Bioguts zu Biogas und Kompost erheblich erschweren. Deshalb spielt die Papiertüte als kompostierbare Alternative eine zentrale Rolle in der Kampagne. Eine wichtige Maßnahme ist daher die mehrfache Verteilung von bedruckten Papiertüten, die neben praktischen Tipps auch darüber informieren, was in die Biotonne gehört – und warum die getrennte Sammlung von Bioabfall von Bedeutung ist. Alle Maßnahmen werden individuell auf die Gegebenheiten der jeweiligen Wohnanlage abgestimmt, um möglichst viele Menschen direkt und wirksam zu erreichen. Bild: Yeşil Çember Was kommt in die Biotonne? Viele Berlinerinnen und Berliner wissen nicht genau, welche Küchenabfälle in die Biotonne sollen: Häufig werden fälschlicherweise Essenreste in die Hausmülltonne oder verdorbene Lebensmittel aus dem Kühlschrank samt Verpackungen in die Biotonne geworfen. Weitere Informationen Bild: lichtl Ethics & Brands GmbH Aktionen und Termine Die sprechende Biotonne: In diesem Jahr lassen wir die Biotonne selbst mit den Bewohnerinnen und Bewohnern in Berliner Wohnanlagen sprechen! Wer den Deckel der Tonne öffnet und genau zuhört, der wird erfahren, welche Abfälle die Biotonne gerne mag und welche Dinge ihr „Bauchschmerzen“ bereiten. Ergänzend dazu beraten wir Besucherinnen und Besucher persönlich zur Nutzung der Biotonne und halten die wichtigsten Infos in vielen Sprachen bereit. Weitere Informationen Bild: Yeşil Çember Rückblick auf Aktionen zur Biotonne in Wohnanlagen Mit vielfältigen Aktionen wurden Bewohnerinnen und Bewohner von innerstädtischen Wohnanlagen in Berlin informiert, warum es sinnvoll ist Lebensmittelabfälle zu reduzieren und wie aus ihrem Biogut in der Biotonne Biogas und Kompost gewonnen wird. Weitere Informationen Bild: Joris Felix Patzschke für RESTLOS GLÜCKLICH e.V. Modellprojekt „Unsere Biotonne. Unsere Energie.“ 2019–2021 In Wohnanlagen gibt es zwar ein großes Potenzial für die Sammlung von Bioabfällen, leider wird dort die Biotonne aus verschiedenen Gründen jedoch nicht richtig oder überhaupt nicht genutzt. Die Kampagne „Unsere Biotonne. Unsere Energie.“ informierte Bewohnerinnen und Bewohner über die richtige Mülltrennung in Berlin. Weitere Informationen
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die digitalen Kartengrundlagen aus dem Themenbereich Geologie des Saarlandes dar.:Die Karte der oberflächennahen Rohstoffe 1: 50 000 (KOR 50) Abbauflächenstellt die Verbreitung der nutzbaren Industrieminerale, Steine und Erden dar und bildet die Datengrundlage für die Karte der oberflächen¬nahen Rohstoffe 1:200 000 der BRD.
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die digitalen Kartengrundlagen aus dem Themenbereich Geologie des Saarlandes dar.:In dem Datensatz „Rohstoffpotenzialflächen – Kategorie 1“ im Massstab 1:50.000 werden mögliche Vorrangflächen dargestellt.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Geologie aus der oberflächennahen Rohstoffabbauflächen umgesetzte Daten, des Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz bereit.:Dieser Dienst (WMS Gruppe) stellt ins Inspire-Datenmodell „Geologie“ transformierte Daten der oberflächennahen Rohstoffabbauflächen des Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) bereit.
Uebersicht ueber den Kiesabbau in Baden-Wuerttemberg.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 1106 |
| Kommune | 7 |
| Land | 228 |
| Wissenschaft | 2 |
| Zivilgesellschaft | 7 |
| Type | Count |
|---|---|
| Bildmaterial | 1 |
| Daten und Messstellen | 19 |
| Ereignis | 8 |
| Förderprogramm | 865 |
| Taxon | 1 |
| Text | 186 |
| Umweltprüfung | 80 |
| unbekannt | 145 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 320 |
| offen | 940 |
| unbekannt | 45 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1230 |
| Englisch | 136 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 17 |
| Bild | 5 |
| Datei | 43 |
| Dokument | 205 |
| Keine | 599 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 3 |
| Webdienst | 62 |
| Webseite | 534 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 1151 |
| Lebewesen und Lebensräume | 940 |
| Luft | 557 |
| Mensch und Umwelt | 1305 |
| Wasser | 592 |
| Weitere | 1233 |