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Entwicklung von automatisierten (digitalen) Bilderkennungssystemen zur Holzartenbestimmung mittels künstlicher Intelligenz, Teilvorhaben 2: Implementierung von KI-Algorithmen zur Holzartenbestimmung

Textteil Regionalplan, rechtskräftig (Region Südwestsachsen)

Inhaltsverzeichnis des Textteils des rechtskräftigen Regionalplanes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.08.2007: I Allgemeine Grundsätze der Regionalentwicklung 1 Leitbild der Region II Überfachliche Grundsätze und Ziele zur Entwicklung der Raumstruktur 2 Regionale Raum- und Siedlungsstruktur 2.1 Gebietskategorien und Raumstruktur 2.2 Grundsätze und Ziele für die regionale Siedlungsentwicklung 2.3 Zentrale Orte 3 Regionale Freiraumstruktur 3.1 Leitbilder für Natur und Landschaft 3.2 Grundsätze und Ziele zur Erhaltung und Entwicklung der regionalen Freiraumstruktur und des Naturhaushaltes 3.3 Freiraum und Siedlung 3.5 Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft III Fachliche Grundsätze und Ziele zur regionalen Entwicklung 4 Regionale Wirtschaftsstruktur 4.1 Grundsätze und Ziele zur räumlichen Entwicklung von Industrie und Gewerbe 4.2 Grundsätze und Ziele zur räumlichen Entwicklung des Handels 4.3 Grundsätze und Ziele zur räumlichen Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft 4.4 Grundsätze und Ziele zur räumlichen Entwicklung der Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe 4.5 Grundsätze und Ziele zur regionalen Entwicklung von Tourismus und Erholung 5 Bereiche der Daseinsvorsorge 6 Verkehr und Nachrichtenwesen 6.1 Grundsätze und Ziele zur Entwicklung des Verkehrswesens in der Region 6.2 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) 6.3 Schienenverkehr 6.4 Straßenverkehr 6.5 Ziviler Luftverkehr 6.6 Radverkehr 6.7 Telekommunikation und Postwesen 7 Technische Infrastruktur und Umwelttechnik 7.1 Wasser 7.2 Energie 7.3 Abfallwirtschaft

Markteinfuehrung einer DV-gestuetzten Rohstoffboerse

Bundesemissionsschutzgesetz/Nationale Umsetzung der Erneuebaren Energien Richtlinie (RED II)

im Rahmen der nationalen Umsetzung der RED II im Jahr 2021 wurde die so genannte Obergrenze für abfallbasierte Kraftstoffe nach Artikel 27 Nummer 1 b Absatz 2 der RED II in Deutschland auf 1,9 Prozent festgesetzt (§13a Satz 1 der 38. BImSchV). Die europäischen Vorgaben (RED II) sehen hier allerdings eine geringere Obergrenze von 1,7 Prozent vor. Artikel 27 Nummer 1 b Absatz 2 der RED II lautet im Wortlaut: „Bei der Berechnung des Zählers ist der Anteil von Biokraftstoffen und Biogas, die aus den in Anhang IX Teil B aufgeführten Rohstoffen hergestellt werden, außer in Malta und Zypern, mit bis zu 1,7 % des Energiegehalts der auf dem Markt für den Verbrauch oder die Nutzung bereitgestellten Kraftstoffe für den Verkehr begrenzt. Die Mitgliedstaaten können diesen Grenzwert ändern, sofern dies angesichts der Verfügbarkeit des Rohstoffs gerechtfertigt ist. Alle solche Änderungen bedürfen der Genehmigung durch die Kommission.“ Meine Fragen hierzu: 1.) Die Anhebung des Grenzwertes auf 1,9 Prozent wurde wann bei der EU-Kommission beantragt und wann wurde dieser Antrag genehmigt (bitte Antrag und Genehmigung übersenden)? 2.) Falls ein solcher Antrag gestellt worden ist, mit welcher konkreten Begründung wurde die Änderung des Grenzwertes der EU-Kommission zur Genehmigung vorgelegt (bitte Antragsbegründung, aus der hervorgeht, dass die Verfügbarkeit des Rohstoffes/der Rohstoffe den Antrag rechtfertigt, übersenden). 3.) Falls ein solcher Antrag nicht gestellt worden ist, warum nicht? In diesem Fall: Welche Auswirkungen/Folgen hat die unterlassene Antragstellung für die Anwendung der erhöhten Obergrenze für die Inverkehrbringer von Kraftstoffe?

MoNoPoLi - Moderne Bindersysteme - Nachhaltige Polymere für Lithium-Batterien

Baseline Studie zu Biokraftstoffen 2008

Die Europäische Union fördert die Nutzung von Biokraftstoffen und anderen erneuerbaren Energien im Transportwesen. Die im April 2009 entsprechend neu aufgelegte Richtlinie für Erneuerbare Energien sieht vor, dass bis 2020 zehn Prozent der im Transport eingesetzten Kraftstoffe aus erneuerbaren Energien stammen. Außerdem gibt die EU-Richtlinie vor, welche Nachhaltigkeitsanforderungen die Biokraftstoffe erfüllen müssen, die im Geltungsbereich der Richtlinie gehandelt werden. Im Rahmen eines zweijährigen Projekts hat Ecofys für die Europäische Kommission untersucht, welche Auswirkungen auf Nachhaltigkeit von einer Biokraftstoffnutzung in der EU zu erwarten sind. Dieser Abschlußbericht enthält grundlegende Informationen zu Herstellung und Nutzung von Biokraftstoffen, zur Herkunft der Rohstoffe und den damit verbundenen Dynamiken im internationalen Handel und der Politik. Es ist zugleich eine Analyse der Auswirkungen auf Nachhaltigkeit und Landnutzungsänderung. Im Jahr 2008 wurde der Großteil der in der EU verbrauchten Biokraftstoffe in Europa produziert (ca. 70 Prozent). Auch die zur Herstellung der Biokraftstoffe verwendeten Rohstoffe stammten mehrheitlich aus Europa (ca. 60 Prozent). Außerhalb der EU sind nationale Rechtsvorschriften noch nicht auf die Nachhaltigkeitsanforderungen vorbereitet, die die EU für Biokraftstoffe anlegt. Freiwillige Zertifizierungssysteme werden jedoch weitgehend akzeptiert und in Ländern angewandt, die viel zum europäischen Biokraftstoffmarkt beitragen, wie Brasilien, Indonesien oder Malaysia. Das Projekt war eine Zusammenarbeit zwischen Ecofys, Winrock, Agra CEAS, der Chalmers University und IIASA.

Middeldorf Rohstoffhandel GmbH & Co.KG - Erweiterung der Betriebsfläche und Änderung der Erschließung

Die Middeldorf Rohstoffhandel GmbH & Co. KG hat mit Datum 06.02.2023 einen Antrag zur wesentlichen Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach § 16 Abs.1 BImSchG zur Erweiterung der Betriebsfläche und Änderung der Erschließung gestellt. Die erweiterte Betriebsfläche ist geplant als Stellfläche für Leercontainer, Rangierfläche und LKW-Parkplatz. Durch die geänderte Erschließung über den Promenadenweg würde eine Reduzierung des LKW-Verkehrs auf der Herbertzstraße erfolgen, sodass der Verkehr sich auf von der Wohnbebauung weiter entfernte Bereiche verlagert. Außerdem soll es eine wirkungsvolle Lärm-Abschirmung in Richtung der südlich gelegenen Wohnbebauung ermöglichen.

Recycling von Dämmstoffen

Jährlich fallen in Deutschland etwa 200.000 Tonnen Dämmstoffe als Abfall an. Nach dem Abriss oder Rückbau der Dämmmaterialien werden diese derzeit meist auf Deponien abgelagert oder verbrannt. Hierbei handelt es sich nicht nur um einen bedeutenden Materialstrom in Bezug auf die Menge, sondern auch um einen sowohl ökonomisch als auch ökologisch relevanten Aspekt. Dämmstoffe bieten daher einen vielversprechenden Ansatzpunkt für Umweltschutzmaßnahmen und den schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen. Dies gilt insbesondere für die mittelfristige Sicherung der Versorgung und die Preise von Rohstoffen auf den betroffenen Märkten. Ein grundlegendes Hemmnis, das dem Recycling von Dämmstoffen entgegensteht, ist die Sauberkeit sowie Sortenreinheit, in der die jeweiligen Dämmstoffe nach dem Rückbau zur Verfügung stehen. In 2022 hat Berlin sich mit dem Thema Dämmstoffe und Verwertungspotential auseinandergesetzt und beauftragte die Erstellung einer Studie zur Identifizierung der Entsorgungsstrukturen von Dämmstoffen in Berlin, mit dem Ziel sich eine Übersicht über bestehende Strukturen zu verschaffen sowie auch anhand von Praxisbeispielen aufzuzeigen, dass ein Recycling von Dämmstoffen möglich ist. Die Studie wurde in 2024 abgeschlossen. Eine zentrale Erkenntnis aus den analysierten Praxisfällen lautet, dass das Recycling von Dämmstoffmaterial – nicht nur als saubere Verschnitte sondern auch als zurückgebautes Material – grundsätzlich möglich ist. Dabei wurde deutlich, dass die Anforderungen der Ausschreibung und Vergabe sowie auch die Bereitschaft der beteiligten Akteure, eine stoffliche Verwertung anzustreben, eine entscheidende Rolle für das Recycling der Dämmstoffe spielen. Zudem wurde festgestellt, dass die Rahmenbedingungen (Art des Dämmmaterials, Einbauart, etc.) die Aufwände erheblich beeinflussen. Der Ausbau von losen oder mechanisch befestigten Materialien war zum Beispiel mit geringem Zeitaufwand möglich. Wärmedämmverbundsystemen (WDVS) dagegen waren nur mit einem höheren Zeitaufwand recycelbar. Für die marktrelevantesten Dämmstoffe wurde der Zusatzaufwand für den sortenreinen Rückbau und Recycling der jeweiligen Dämmstoffart dargestellt. Unter anderem wurde empfohlen, dass Bauherren einen selektiven Rückbau mit klaren Demontage- und Entsorgungskonzepten in der Ausschreibung fordern. Die Sensibilisierung und Schulung der Baustellenarbeitende wurde ebenso vorgeschlagen, um Fremdstoffe in den Sammelbehältern zu vermeiden und die Qualitätsstandards der Recycler und Hersteller zu erfüllen. Die Studie und deren Ergebnisse können Sie hier abrufen. Dämmstoffe in der Kreislaufwirtschaft Verwertung von gewerblichen Siedlungs- und Bauabfällen gemäß Gewerbeabfallverordnung

Wissenschaftliche Ansätze und Instrumente für Kreislaufwirtschaftsinnovationen, TP3: Rohstoffbörse

Wissenschaftliche Ansätze und Instrumente für Kreislaufwirtschaftsinnovationen, TP1: Circular Design Lab

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