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Found 195 results.

Landesentwicklungsplan Saarland 2030 - Vorbehaltsgebiete für Rohstoffsicherung -VBR-

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Daten des Landesentwicklungsplan Saarland 2030, 1. Entwurf vom 07.07.2023 dar.:Darstellung von Vorbehaltsgebieten für Rohstoffsicherung -VBR- im Rahmen des LEP 2030, 1. Entwurf.

Uranprospektion/-Exploration im Schwarzwald und angrenzenden Gebieten

Uranexploration und -prospektion. Versuchsgrube Muellenbach: von einem Stollen aus soll der im Jahre 1977 durch Bohrungen erschlossene Lagerstaettenteil durch Strecken unter Tage erschlossen werden. Ein geophysikalisches Messprogramm soll die Struktur der vorliegenden Depression zwischen den nordschwarzwaelder Graniten und dem Battert-Sattel klaeren.

Umsetzung der Produktverantwortung durch Kreislaufschließung bei Geokunststoffen, Teilvorhaben 7:Implementierung der Kreislaufschließung bei GEOK in den eigenen Herstellungs- und Vertriebsprozess (Schwerpunkt Geogitter/Vliesstoffe)

Direktrecycling von Lithium-Eisenphosphat-Batterien mithilfe eine optimierten Schwarzmasse-Gewinnung, DiLiRec - Direktrecycling von Lithium-Eisenphosphat-Batterien mithilfe eine optimierten Schwarzmasse-Gewinnung

Autonomes Abgrabungsmonitoring im Locker- und Festgestein auf Basis von Fernerkundungsdaten für ein nachhaltiges Flächenmanagement, Teilvorhaben 1

Immissionsschutzrechtliches Änderungsgenehmigungsverfahren zur Erweiterung des Steinbruches Waibertal Ost und zur Änderung der Rekultivierung, Gemarkung Großkuchen, Fa. Calcitwerk Schön+Hippelein GmbH & Co. KG

Die Firma Calcitwerk Schön+Hippelein GmbH & Co. KG, Im Waibertal in 89520 Heidenheim an der Brenz, betreibt auf den Flst.-Nrn. 252, 254/1, 700, 700/4, 700/5 und 704, Gemarkung Großkuchen einen Steinbruch zum Abbau von hochwertigem Weißjura-Kalkstein (Steinbruch Waibertal Ost). Der Steinbruch befindet sich im Waibertal, einem östlichen Seitentrockental des oberen Brenztals, nördlich der Kreisstraße K 3009 zwischen den Heidenheimer Teilorten Aufhausen und Großkuchen. Westlich des obigen Steinbruchs liegt das Gelände des Steinbruchs der Firma Karl Kraft Steinwerke oHG, im Norden und Osten schließt sich Forstgebiet an. Im derzeitigen Steinbruchbetrieb werden laut Angabe der Antragstellerin bedarfsabhängig ca. 780.000 m3 hochwertiger Weißjura-Kalkstein pro Jahr abgebaut. Da die zuletzt am 11.05.2004 genehmigten Abbaugrenzen in Kürze erreicht sein werden, beantragt die Firma Calcitwerk Schön+Hippelein GmbH & Co. KG die Erweiterung des bestehenden Abbaugeländes um 52,5 Hektar auf den Flurstücken 252, 254/1, 700/4, 700/5, 700, 704, Gemarkung Großkuchen. Der Antrag vom 18.05.2024 ging beim Landratsamt Heidenheim am 24.05.2024 ein. Die Antragsunterlagen wurden zuletzt am 23.05.2025 ergänzt. Die geplanten Erweiterungsflächen schließen sich direkt nördlich und östlich an den bestehenden Steinbruchbetrieb an. Insgesamt wird eine Fläche von 52,5 Hektar beantragt, die aus 45,8 Hektar Abbau- und 6,7 Hektar Kippenfläche besteht. Des Weiteren soll eine Anpassung der genehmigten Rekultivierungsplanung an das Erweiterungsvorhaben auf einer Fläche von 45,9 Hektar erfolgen. Die tiefste, nur kurzzeitig offenliegende Abbausohle beträgt 515 Meter über Normalnull (m ü. NN). Durch die Erweiterung des bestehenden Steinbruchs werden überwiegend forstwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch genommen. Der Abbau erfolgt, nach Entfernung des Oberbodens und des nicht verwertbaren Abraums, durch Sprengungen. Der gelöste Kalkstein wird dann vor Ort selektiert und aufbereitet. Vorgesehen ist weiterhin die schrittweise Wiederverfüllung und Rekultivierung der in Anspruch genommenen Flächen. Nach Genehmigungserteilung soll der Abbau auf den Erweiterungsflächen fortgesetzt werden. Die Erweiterung liegt innerhalb des rechtskräftig ausgewiesenen Vorranggebiets für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe Nr. 14 „Steinbruch Waibertal (Ost)“ der Teilfortschreibung Rohstoffsicherung des Regionalplans 2010 der Region Ostwürttemberg (Plansatz 3.5.1 (Z)). Die Erweiterung des bestehenden Steinbruchs um 52,5 ha bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung nach §§ 4, 10 und 16 BImSchG i. V. m. §§ 1 und 2 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) und Ziffer 2.1.1 des Anhangs zur 4. BImSchV. Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) der 4. BImSchV i. V. m. Ziffer 2.1.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV wird das Genehmigungsverfahren im förmlichen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde für das Vorhaben ist das Landratsamt Heidenheim. Das Vorhaben unterfällt des Weiteren der Ziffer 2.1.1 der Anlage 1 zum UVPG. Danach besteht nach § 1 Abs. 2 der 9. BImSchV i. V. m. § 9 Abs. 1 Nr. 1, § 6 UVPG die Pflicht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

RSG: Vorschlagsflächen für die Darstellung als Rohstoffsicherungsflächen in den Regionalen Raumordnungsplänen

Vorschlagsflächen für die Darstellung als Rohstoffsicherungsflächen in den Regionalen Raumordnungsplänen, basierend auf der prognostischen Rohstoffkarte (Stand 1982) und Erhebungen des LGB in den Jahren 1995-2010. Die Kategorien 1, 2 und 3 wurden vom LGB den Planungsgemeinschaften als potentielle Vorrang- und Vorbehaltsflächen zur Übernahme in die Regionalen Raumordnungspläne vorgeschlagen. Zum besseren Verständnis wurde die Kategorie der potentiellen Vorrangflächen weiter differenziert, eine Wertung oder Abstufung ist mit dieser Kategorisierung jedoch nicht verbunden: 1a: Rohstoff wird in der Fläche abgebaut (nachgewiesene Bauwürdigkeit) 1b: Rohstoff wird mindestens in einem Teilbereich der Fläche abgebaut (nachgewiesene Bauwürdigkeit) und für den Rest der Fläche liegt eine lagerstättenkundliche Untersuchung vor oder es sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ähnliche oder gleichartige lagerstättenkundliche Bedingungen zu erwarten 1c: Rohstoff wird bisher nicht abgebaut, es liegt aber eine detaillierte lagerstättenkundliche Untersuchung vor, die eine Bauwürdigkeit nachweist 1d: Rohstoffvorkommen mit besonderen Merkmalen, insbesondere Einzigartigkeit / Seltenheit mit landes- oder bundesweiter Bedeutung,einzige Lagerstätte eines bestimmten Rohstoffs in weitem Umkreis, Einsatzmöglichkeit für denkmalpflegerische Zwecke (Naturwerksteine). Darüber hinaus können solche Flächen erfasst werden, für die zwar keine direkte detaillierte lagerstättenkundliche Untersuchung vorliegt, jedoch aus der genauen Kenntnis benachbarter Lagerstätten begründbare Hinweise auf die hervorragende Qualität vorliegen. 2: Rohstoff wird auf der Fläche bisher nicht abgebaut, aufgrund geologischer Erkenntnisse ist jedoch von einer potentiellen Bauwürdigkeit auszugehen 3: Diese Fachplanungsflächen besitzen die Qualitätsmerkmale von potentiellen Vorrangflächen der Kategorie 1. Es ist jedoch nach aktueller rohstoffgeologischer Einschätzung vertretbar, eine Gewinnungstätigkeit in den nächsten 10 Jahren, die auf die Genehmigung des Plans folgen, auszuschließen. Diese Flächen entsprechen dem Wunsch nach raumplanerischer Festsetzung als Vorrangflächen für den Lagerstättenschutz.

Regionales Raumordnungsprogramm 2010 Zeichnerische Darstellung Landkreis Emsland

Regionales Raumordnungsprogramm 2010 für den Landkreis Emsland (RROP 2010) Der Kreistag des Landkreises Emsland hat in seiner Sitzung am 17. Januar 2011 das RROP 2010 als Satzung beschlossen. Das RROP 2010 wurde vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Regierungsvertretung Oldenburg - mit Bescheid vom 1. April 2011 genehmigt. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Emsland am 31. Mai 2011 erlangt das RROP 2010 Rechtskraft. Bitte beachten: Durch rechtskräftige Urteile des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 28. August 2013, Az.: 12 KN 22/10 und 123 KN 146/12, wurde das RROP 2010 des Landkreises Emsland hinsichtlich des Teilbereichs Windenergie für unwirksam erklärt . Seit dem 15.02.2016 gilt die 1. Änderung des RROP 2010 im sachlichen Teilabschnitt Energie (siehe oben).

Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen 2017

Diese Daten sind auf Anforderung im XPlanungsformat (XPlanGML) erhältlich. Das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) ist der Raumordnungsplan für das Land Niedersachsen. Das LROP basiert auf einer Verordnung aus dem Jahre 1994, wurde seitdem mehrfach aktualisiert, in den Jahren 2008 und 2017 insgesamt neu bekannt gemacht und zuletzt 2022 geändert. Folgende Themen des LROP 2017 sind von der letzten Änderung 2022 nicht betroffen und daher weiterhin in der Fassung von 2017 gültig: - Zentrale Orte - Vorranggebiete hafenorientierte wirtschaftliche Anlagen, - Vorranggebiete Entsorgung radioaktiver Abfälle - Vorranggebiete Straßen - Vorranggebiete Seehafen/Binnenhafen - Vorranggebiet Verkehrsflughafen Mit verbindlichen Aussagen zu raumbedeutsamen Nutzungen (Siedlung, Verkehrswege, Rohstoffgewinnung u. a.) und deren Entwicklungen dient das LROP dazu, die oftmals widerstreitenden wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und ökologischen Interessen an den Raum aufeinander abzustimmen. Es stellt so die planerische Konzeption für eine zukunftsfähige Landesentwicklung dar. Das LROP umfasst eine sogenannte „Beschreibende Darstellung" mit textlichen Festlegungen und eine „Zeichnerische Darstellung" (Karte im Maßstab 1 : 500 000). Die beschreibende Darstellung des Programms ist in vier Abschnitte gegliedert: Abschnitt 1 enthält die Ziele und Grundsätze zur Entwicklung des Landes und seiner Teilräume, zur Einbindung des Landes in die norddeutsche und europäische Entwicklung, zur integrierten Entwicklung der Küste, der Inseln und des Meeres und zur Entwicklung der Räume in den Verflechtungsbereichen Bremen / Niedersachsen. Abschnitt 2 trifft Regelungen zur Entwicklung der Siedlungsstrukturen insbesondere zu den Themenbereichen Siedlungsentwicklung, Standortfunktionen, Entwicklung der Daseinsvorsorge und Zentralen Orte (Ober- und Mittelzentren) und Entwicklung der Versorgungsstrukturen des Einzelhandels. Abschnitt 3 trifft Regelungen zur Entwicklung der Freiraumstrukturen und Freiraumnutzungen insbesondere zu den Themenbereichen Bodenschutz, Natur und Landschaft, Landwirtschaft / Forstwirtschaft / Fischerei, Erholung, Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung und Wassermanagement. Abschnitt 4 trifft Regelungen zur Entwicklung der technischen Infrastruktur und zu raumstrukturellen Standortpotenzialen mit Zielen und Grundsätzen der Raumordnung zu Mobilität / Verkehr / Logistik, See- und Binnenhäfen sowie hafenorientierte Anlagen, Energieerzeugung und -transport, zu Altlasten und Abfallentsorgungsanlagen.

Textteil Regionalplan, Gesamtfortschreibung

Inhaltsverzeichnis 0 Vorbemerkungen Allgemeine Grundsätze der Regionalentwicklung 1 Leitbild für die nachhaltige Ordnung und Entwicklung der Region Überfachliche Ziele und Grundsätze der Raumordnung 2 Regionale Raum- und Siedlungsstruktur 2.1 Zentrale Orte und Verbünde 2.2 Gemeinden mit besonderen Gemeindefunktionen 2.3 Verbindungs- und Entwicklungsachsen 3 Regionalentwicklung 3.1 Gebiete mit besonderem landesplanerischen Handlungsbedarf 3.2 Transnationale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit Fachliche Ziele und Grundsätze der Raumordnung 4 Schutz, Pflege, Sanierung und Entwicklung von Natur und Landschaft 4.1 Landschaftsentwicklung und -sanierung 4.1.1 Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft 4.1.2 Bereiche der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen 4.1.3 Wiedernutzbarmachung von Rohstoffabbauflächen 4.2 Landschaftsbild und Landschaftserleben 4.3 Arten- und Biotopschutz, ökologisches Verbundsystem 4.4 Regionale Grünzüge und Grünzäsuren 4.5 Wasser, Gewässer und Hochwasserschutz 4.6 Siedlungs- und Freiflächenklima 5 Gewerbliche Wirtschaft und Handel 5.1 Gewerbliche Wirtschaft 5.2 Handel und Dienstleistungen 6 Rohstoffsicherung 7 Freizeit, Erholung, Tourismus 8 Land- und Forstwirtschaft 9 Verkehr 10 Energieversorgung und erneuerbare Energien 11 Verteidigung Regionale Besonderheiten 12 Sorbisches Siedlungsgebiet Anhang 1 Anhänge zu den einzelnen Plankapiteln zu Kap. 2.1 Zentrale Orte und Verbünde zu Kap. 4.2 Landschaftsbild und Landschaftserleben zu Kap. 4.5 Wasser, Gewässer und Hochwasserschutz zu Kap. 6 Rohstoffsicherung zu Kap. 7 Freizeit, Erholung, Tourismus zu Kap. 9 Verkehr zu Kap. 10 Windenergienutzung zu Kap. 11 Verteidigung zu Kap. 12 Sorbisches Siedlungsgebiet Anhang 2 Glossar Anhang 3 Hinweise auf gesetzliche Bestimmungen, Abkommen, Verordnungen und Pläne Anhang 4 Fachplanerische Inhalte des Landschaftsrahmenplanes

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