Gefördert wird der Erhalt von Brut-, Nahrungs- oder Rückzugsflächen für Vogel- und Tierarten der Agrarlandschaft auf Ackerland, insbesondere für den Rotmilan.
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt, Bundesanstalt für Gewässerkunde und Bayerischem Landesamt für Umwelt Neue UBA-Studie zeigt: Rattenmanagement muss nachhaltiger werden Zahlreiche Fische aus deutschen Flüssen sind mit Rattengift belastet. Welche Folgen das für die Gesundheit der Fische hat, wurde in einer aufwendigen Laborstudie im Auftrag des Umweltbundesamtes erstmalig untersucht. Das Ergebnis: Bereits bei Konzentrationen, die in der Leber wildlebender Fische gemessen wurden, zeigen sich schwerwiegende Symptome wie Blutgerinnungsstörungen, Blutungen und Blutarmut. Eine Untersuchung von Fischottern zeigt zudem, dass sich diese Gifte in der Umwelt anreichern. Wasserdichte Köderschutzstationen sind verfügbar und können verhindern, dass Giftköder in Gewässer gelangen. Stadtratten sind ein weltweites Phänomen. Wie viele es sind, weiß niemand. Mancherorts nehmen Meldungen über Rattensichtungen zu, während sie in anderen Städten zurückgehen oder konstant niedrig sind. Klar ist, die Größe der Rattenpopulation wird von der verfügbaren Nahrung bestimmt. In der Stadt ernähren sich Ratten vor allem von Speiseresten im Müll, Kompostabfällen oder Tierfutter. Eine wachsende Stadtbevölkerung, Klimaerwärmung und Urbanisierung sorgen zusätzlich für rattenfreundliche Städte. Um die Gesundheit der Stadtbevölkerung zu schützen und Schäden an der Infrastruktur zu vermeiden, setzen einige Kommunen auf Vorbeugung durch Aufklärung, Instandsetzung von Gebäuden und der Kanalisation sowie Maßnahmen wie rattensichere Müllbehälter. Viele Kommunen reagieren aber vor allem mit dem Einsatz von Rattengift, sogenannten Rodentiziden. Häufig eingesetzte Rodentizide sind fortpflanzungsschädigend, sehr schlecht abbaubar in der Umwelt und reichern sich in Lebewesen an. Nach geltendem EU-Recht können diese Schädlingsbekämpfungsmittel in Ausnahmefällen für begrenzte Dauer trotzdem erlaubt werden. In der Praxis werden mit Rattengift versetzte Fraßköder beispielsweise in der Kanalisation aber auch in der Nähe von Gewässern ausgebracht, wo die Tiere gehäuft anzutreffen sind. Bei Kontakt mit Wasser lösen sich die Giftköder auf und die darin enthaltenen Wirkstoffe gelangen in den Wasserkreislauf. Obwohl in den Ködern nur geringe Mengen dieser sehr giftigen Wirkstoffe enthalten sind, findet man sie weiträumig in einer Vielzahl von Wildtieren, etwa in Rotkehlchen, Spitzmäusen, Rotmilanen und Füchsen. Rückstände dieser Wirkstoffe wurden aber auch in wildlebenden Fischen beispielsweise aus der Donau, dem Rhein, der Mosel und der Elbe entdeckt. In einem Forschungsvorhaben der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) und des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU Bayern) im Auftrag des Umweltbundesamtes ( UBA ) wurden die Auswirkungen dieser Rattengift-Rückstände auf die Fischgesundheit unter kontrollierten Bedingungen im Labor untersucht. Wie bei Ratten und Mäusen führt das Rattengift auch bei Fischen zeitverzögert zu einer Hemmung der Blutgerinnung, Blutanämie, inneren und äußeren Blutungen und schließlich zum Tod. Dies zeigten experimentelle Langzeitversuche mit Regenbogenforellen, denen der Wirkstoff Brodifacoum verabreicht wurde. Der in vielen gängigen Rattengiften enthaltene Biozid-Wirkstoff reichert sich in der Leber an. In wildlebenden Fischen wurden Brodifacoum-Konzentrationen nachgewiesen, die im Laborversuch zu einer messbaren Blutgerinnungshemmung, Einblutungen und bei einzelnen Fischen sogar zum Tod führten. Die Forschenden untersuchten zudem Leberproben von Fischottern, die dem Straßenverkehr zum Opfer fielen. Auch darin wurden die zur Rattenbekämpfung eingesetzten Antikoagulanzien gefunden, teils in Konzentrationen, die deutlich höher waren, als die in untersuchten wildlebenden Fischen. Die in Deutschland streng geschützten Fischotter stehen am Ende der Nahrungskette in Gewässern und ernähren sich überwiegend von Fisch. Die nachgewiesenen Wirkstoffkonzentrationen zeigen, dass es tatsächlich zu einer Anreicherung entlang der Nahrungskette kommt. Eine Aufnahme der Wirkstoffe über ihre Nahrung liegt daher nahe. Auch in Leberproben von Kormoranen und Gänsesägern, zwei fischfressenden Wasservögeln, konnten die Forschenden Rodentizide nachweisen, was den Rückschluss untermauert, dass die gefundenen Wirkstoffe letztlich von einer Belastung der Gewässer herrühren. Derzeit findet EU-weit die Bewertung von Anträgen auf Verlängerung von Zulassungen für Rodentizide statt. Dabei erfolgt eine umfassende Neubewertung der bestehenden Zulassungen unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und neuer Leitfäden. Die für die Zulassung von Biozidprodukten zuständigen Behörden haben striktere Maßnahmen zum Gewässerschutz angekündigt. Wasserdichte Köderschutzstationen sind verfügbar und werden von vielen Kommunen bereits eingesetzt. Sie verhindern den Kontakt von Giftködern mit Wasser, auch bei Starkregen und einer Vollflutung der Kanalisation. Ab dem Jahr 2026 soll ihr Einsatz in der Kanalisation und in Uferbereichen verpflichtend sein. Angesichts der sehr bedenklichen Eigenschaften der Rodentizide, ihrer weiträumigen Verbreitung in der Umwelt und ihren Auswirkungen auf die Tierwelt muss das kommunale Rattenmanagement insgesamt nachhaltiger und ganzheitlicher werden. Die chemische Bekämpfung von Ratten, die sich schnell fortpflanzen können, stellt nach Auffassung der aktuellen Forschung ohnehin keine nachhaltige Maßnahme zur dauerhaften Reduktion einer Rattenpopulation in der Stadt dar. Langfristig effektiver ist es, den Tieren die Nahrungsquellen und Nistmöglichkeiten zu entziehen. Und gerade wenn es darum geht, einen Befall mit Ratten und Mäusen zu vermeiden, kann die breite Öffentlichkeit eine entscheidende Rolle spielen. Stadtbevölkerung und -verwaltung müssen gemeinsam sicherstellen, dass Lebensmittelreste in rattensicheren Mülleimern entsorgt und wilde Müllablagerungen beseitigt werden, Wildtierfütterungen möglichst unterbleiben, Zugänge zu Gebäuden für die Nagetiere verschlossen werden und Speisereste in der Biotonne entsorgt werden und nicht in der Toilette oder auf dem Komposthaufen landen. Durch ein koordiniertes Vorgehen der Stadtverwaltung und ein bewusstes Verhalten der Stadtbevölkerung im Umgang mit Müll können alle dazu beitragen, das Rattenvorkommen einzudämmen und den Einsatz von umweltschädlichem Rattengift auf das notwendige Minimum zu begrenzen. Die Forschungsergebnisse wurden in mehreren wissenschaftlichen Fachartikeln veröffentlicht und liegen nun in deutscher Sprache in zusammengefasster Form als Abschlussbericht vor.
Für acht exemplarisch ausgewählte Vogelarten mit verschiedenen Lebensräumen – Baumfalke, Großer Brachvogel, Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzstorch, Seeadler, Weißstorch und Wespenbussard – hat ein BfN-Forschungsprojekt insgesamt 54 FCS-Maßnahmen zusammengestellt. Diese können auch auf andere Arten mit ähnlichen Lebensraumansprüchen übertragen werden. Die Maßnahmen können verschiedenen Formen von Beeinträchtigungen wie z. B. Lebensraumverlusten entgegenwirken und bieten sich daher sowohl für das Nationale Artenhilfsprogramm (nAHP) als auch für Artenhilfsprogramme der Bundesländer an. Die Maßnahmen reichen von Schutzkonzepten für Horste über die Pflege von Streuobstwiesen und das Anlegen von Brache- bzw. Blühstreifen im Ackerland bis zur Wiedervernässung von Waldfeuchtgebieten.
Zusammenfassung: Die 4. Fassung der Roten Liste und Liste der Brutvögel Berlins umfasst insgesamt 185 Arten (inklusive 32 mittlerweile ausgestorbener). Von diesen sind 138 als regelmäßig brütende einheimische Arten zu werten, die dann in Hinblick auf ihre Gefährdung beurteilt werden. Nicht beurteilt werden acht einheimische Arten, die nur unregelmäßig brüten, sowie sieben Neozoen. Die Gefährdungseinstufung folgt dem für das ganze Bundesgebiet üblichen Schema (Ryslavy et al. 2020), angepasst an die 3. Rote Liste für Berlin (Witt & Steiof 2013). Berücksichtigt wurden alle verfügbaren Daten bis 2023. Danach entfallen 32 Brutvogelarten (19%) auf die Kategorie 0 (ausgestorben), 24 Arten (14%) auf Kategorie 1 (vom Aussterben bedroht), 14 Arten (8%) auf Kategorie 2 (stark gefährdet), sieben Arten (4%) auf Kategorie 3 (gefährdet) und vier Arten (2%) auf Kategorie R (extrem selten, geografische Restriktion). Damit befinden sich summarisch 81 Arten (48%) in einer der Kategorien 0-R bzw. 49 Arten (28%) in 1-R. Als derzeit nicht gefährdet, aber in die Vorwarnliste einzustufen, sind neun Arten (5%). Ungefährdet sind 80 Arten (47%). Gegenüber der letzten Roten Liste Berlins (2013) mussten 30 Arten in eine höhere Gefährdungskategorie eingestuft (als ausgestorben: Rohrdommel, Rotmilan, Schleiereule) oder neu in die Rote Liste bzw. Vorwarnliste aufgenommen werden. 18 Arten konnten in ihrem Gefährdungsgrad herabgestuft oder aus der Roten Liste oder Vorwarnliste entlassen werden. Als eindeutige „Verlierer“ gegenüber 2013 (Höherstufung oder Neuaufnahme in Rote Liste / Vorwarnliste sowie negativer Trend über die letzten 20–25 Jahre) sind 26 Arten zu werten (Bsp.: Wintergoldhähnchen, Zwergschnäpper, Feldsperling), als klare „Gewinner“ (Herabstufung oder Entlassen aus Roter Liste / Vorwarnliste sowie positiver Trend über die letzten 20–25 Jahre) sechs Arten (Bsp.: Hohltaube, Sperber). In der Summe belegen die Änderungen in den artspezifischen Einstufungen, dass sich die Gefährdungssituation der Brutvögel Berlins seit 2013 eindeutig verschärft hat. Hauptursachen sind steigende Flächeninanspruchnahme und -verdichtung durch Bautätigkeit, Zunahme der Verkehrsflächen und des Verkehrsaufkommens sowie ein massiv zunehmender Freizeitbetrieb, alles als Konsequenz einer sehr schnellen Zunahme der Berliner Bevölkerung, was den Druck auf die Lebensräume der Brutvögel stark erhöht. Besonders viele Arten sind vom Rückgang der Feuchtlebensräume und der Degeneration oder Austrocknung von Verlandungszonen und Röhrichtbeständen betroffen. Hier spielt auch der Klimawandel als überregionale Einflussgröße eine Rolle. Stark gefährdet sind auch die meisten Bewohner von kahlen oder vegetationsarmen Arealen (Brachen), die kaum noch geeigneten Lebensraum in Berlin finden. Zitiervorschlag: Böhner, J., K. Steiof, R. Altenkamp, A. Kormannshaus, M. Premke-Kraus, A. Ratsch, J. Scharon & J. Schwarz (2024): Rote Liste und Liste der Brutvögel von Berlin, 4. Fassung, Dezember 2024. Berl. ornithol. Ber. 34: 2–57. Weitere Informationen
Die hier zum Download bereit gestellten Dateien sind nicht barrierefrei. 06-2014 Hilfe für den Rotmilan: Artenhilfsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt für die extrem bedrohte Art erschienen 05-2014 Vandalismus gefährdet Stadtklimaprojekt 03-2014 Erster Wolfsnachwuchs des Jahres 2014 in Sachsen-Anhalt 02-2014 Frühlingserwachen und ungesunde Feinstaubbelastung 01-2014 Feinstaub-Spektakel an Neujahr
Sachsen-Anhalt gehört zu den kleinen Flächenländern in der Bundesrepublik Deutschland, besitzt aber eine ausgesprochen vielfältige Naturausstattung. Geprägt durch den Harz mit seinem höchsten Gipfel, dem Brocken, und naturnahen Lebensräumen entlang der Elbe und anderer Flüsse, bietet das Land zahllosen Tier- und Pflanzenarten geeignete Lebensräume. Dazu zählen seltene Orchideen ebenso wie Rotmilane und Elbebiber. Um sie und weitere Besonderheiten der Natur, so z. B. auch geologische Formationen wie die Teufelsmauer zu bewahren, besteht seit langem die Tradition, diese Flächen unter Schutz zu stellen. Gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG und § 21-22 NatSchG LSA Aktuelle Daten erhalten Sie bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde (UNB) der Landkreise. Pflege- und Entwicklungspläne (PEP) und andere wissenschaftliche Arbeiten (PDF) Stand September 2022 Bücher Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts. Ergänzungsband 2003 (PDF) Hrsg. vom Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. 2003. - 457 S., 2686 Literaturangaben, Farbbilder, farbige Karten, broschiert Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts Hrsg. vom Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. 2000. - 496 S. - 59 Landschaftsschutzgebiete, über 1600 Literaturangaben, 177 Farbbilder, farbige Karten, gebunden Die Naturschutzgebiete Sachsen-Anhalts Hrsg. vom Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. 1997. - 544 S. - 217 Naturschutzgebiete, über 1400 Literaturangaben, 384 Farbbilder, farbige Karten, gebunden; Gustav Fischer Verlag Jena Hinweis Unter dem Link Publikationen finden Sie alle Veröffentlichungen des Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
Die Windstrom Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG, Am Torfstich 11, 31234 Edemissen hat am 15.05.2025 eine Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Änderung der am 02.10.2024 genehmigten Windenergieanlagen auf den Grundstücken in 37581 Bad Gandersheim, Gemarkung Gremsheim, Flur 2, Flurstücke 638 und 642 sowie Flur 4, Flurstücke 767 und 753/2 beantragt. Inhaltlich geht es um die Änderung der genehmigten Schallemissionspegel und die Änderung der Kompensations- und Ablenkflächen für Feldlerche und Rotmilan.
Das Landschaftsschutzgebiet besteht aus den benachbarten Waldgebieten Großer und Kleiner Hakel. Diese liegen inmitten der großflächig entwaldeten Löß-Ackerlandschaft in der Landschaftseinheit Nordöstliches Harzvorland zwischen Heteborn und Cochstedt nordwestlich von Aschersleben. Der Hakel ist ein bewaldetes Gebiet, das zu 4/5 aus dem Großen Hakel und zu 1/5 aus dem Kleinen Hakel gebildet wird. Beide sind durch einen Ackerstreifen voneinander getrennt. Die kompakte Waldfläche ist in die umliegende offene Ackerlandschaft eingebettet. Durch die teilweise stark aufgelappte Fläche ergibt sich eine sehr hohe Grenzlinienlänge zur umgebenden Ackerlandschaft. Morphologisch steigt der Hakel von etwa 170 über NN aus Nordosten zu einem Plateau auf 230 m über NN an, das von der Domburg überragt wird. Der Besucher empfindet jedoch nur die Domburg als bemerkenswerte Erhebung. Die Wälder des Hakels beeindrucken durch ihre markanten Bestände der Trauben-Eiche, in denen vielfach die Mittelwaldstruktur noch gut zu erkennen ist. Die Rot-Buche tritt dagegen im heutigen Waldbild zurück. Aus der Beschreibung der Wald-, Wild- und Jagdgeschichte geht hervor, daß der Hakel um die Jahrtausendwende bedeutend größer gewesen sein muß. Die großen Rodungen waren etwa um 1300 abgeschlossen und in vielen Gegenden fielen die Siedlungen, vermutlich aufgrund von grassierenden Seuchen, wieder wüst. Der Hakel wird 934 das erste Mal urkundlich erwähnt. Um 900 bis 1500 stand das Land unter der Herrschaft des Bistums Halberstadt, 1648 fiel es an den Brandenburgisch-Preußischen Staat, 1807 bis 1813 war es ein Teil des Königreichs Westfalen, danach fiel es wieder an Preußen zurück. Der Name ”Hakel” leitet sich wohl von der deutschen Wurzelbezeichnung ”Hag” ab, die immer in Zusammenhang mit Wald, Busch oder Gesträuch gebraucht wurde. ”Hakelwald” wird dabei gleichgesetzt mit dem Begriff ”Hegewald”, also gehegter, geschonter Wald. Andererseits gibt es auch Begriffsdeutungen, die den Namen von den Worten Hag, Hagen oder Gehege ableiten, die alle Bezeichnungen der altgermanischen Malstätte, d. h. Gerichtsstätte, sind. Aus vor- und frühgeschichtlicher Zeit stammen drei Grabhügel der jungsteinzeitlichen Schurkeramikkultur und eine Befestigung unbekannter Zeitstellung. Letztere deutet auch darauf hin, daß das Gebiet des LSG damals weitgehend entwaldet war. Von der Domburg, einer alten Ritterburg, die vermutlich im 13. Jahrhundert in die vor- und frühgeschichtliche Befestigung hineingebaut wurde (Ersterwähnung 1310), sind heute noch die Ruinenreste und ein tiefer Burggraben erhalten. Sie wurde als Raubritternest 1367 durch den Erzbischof Dietrich von Magdeburg mit den Städten Halberstadt, Quedlinburg und Aschersleben belagert. Vor der Verwüstung der Burg gaben die Ritter jedoch das Raubgut zurück und zahlten eine Strafe. Nach wechselnden Besitzverhältnissen war die Burg noch 1496 erhalten. Wann sie verwüstet oder aufgegeben wurde, ist nicht bekannt. Der Hakel gehört neben dem Huy und dem Fallstein zu den herzynisch streichenden Höhenrücken des nördlichen Harzvorlandes. Das Hakelplateau liegt bei etwa 230 m über NN und erreicht mit der Domburg (245 m über NN) seinen höchsten Punkt. Der Untergrund des LSG wird überwiegend von Gesteinen des Unteren Muschelkalks gebildet, der im Hakelsattel großflächig oberflächennah ausstreicht. Im Bereich Hakelforst und südlich der Domburg kommen an der zentralen Scheitelstörung der Hakelstruktur Röttone an die Oberfläche. Die Muschelkalk- und Rötgesteine werden von einer geringmächtigen Lößdecke überzogen. Eingeschaltet in die Schichtenfolge des Röts, finden sich lösliche Gesteine in Form von Karbonaten und Sulfaten (Dolomit, Anhydrit/Gips). Mindestens seit dem Tertiär unterliegen diese Schichtglieder einer intensiven Auslaugung, die sich an der Oberfläche durch Karsterscheinungen manifestiert. Einen Hinweis auf das Alter der Verkarstungsprozesse geben die lokal noch vorhandenen Ausfüllungen mit tertiären Sanden und Tonen. Das heutige Verkarstungsrelief zeigt eine deutliche Abhängigkeit des anstehenden Gesteins. Im weicheren Röt finden sich Erdfälle in Form flacher Senken. Das Verbreitungsgebiet des Unteren Muschelkalks ist dagegen durch steil abfallende Dolinen mit Durchmessern bis zu mehreren zehn Metern gekennzeichnet. Der Hakel liegt auf der Cochstedter Löß-Hochfläche, die zu den tschernosembetonten Löß-Landschaften Sachsen-Anhalts gehört. In den nordöstlichen Randlagen des Waldgebietes sind Parabraunerde-Tschernoseme aus Löß entwickelt. Auf der überwiegenden Fläche der Hänge sind humose Parabraunerden bis Tschernosem-Parabraunerden aus Löß über lehmig-tonigen Fließerden und über grusigem Schutt, seltener über anstehendem Gestein, ausgebildet. Das Vorkommen von Braunerde-Rendzinen und Braunerden aus tonigem Löß und Bergton über Fließerden und Gestein beschränkt sich auf die Hänge der Seitentäler und die Kammlage. Charakteristisch für den Hakel mit seiner Lage im Regenschatten des Harzes sind geringe jährliche Niederschlagssummen zwischen 500-525 mm. Im zentralen Waldgebiet um die Domburg kann aber durch örtlich begrenzte Gewitterregen mit durchschnittlichen Niederschlägen bis 600 mm gerechnet werden. zwischen 8-9 o C schwankt die mittlere Lufttemperatur im Jahr. Im Januar liegt sie bei 0 o C, im Juni zwischen 17-18 o C. Die Waldvegetation des Hakels wird nahezu ganzflächig von Laubwäldern gebildet. Die Leitgesellschaft ist der lindenreiche Eichen-Hainbuchenwald (Galio sylvatici-Carpinetum betuli). Auf oberflächig leicht versauerten Standorten stockt als spezielle Ausbildung ein Waldreitgras-Eichen-Lindenmischwald mit Seidelbast, Maiglöckchen, Verschiedenblättrigem Schwingel und Nickendem Perlgras. Nährstoffreiche Standorte besiedelt die Ausbildung des Braunwurz-Eichen-Lindenmischwaldes, in dem der Sanikel vorkommt. Neben einer Hainrispengras-Ausbildung auf leicht stauenden Standorten mit dominierender Trauben-Eiche in der Baumschicht tritt auf Lößschleierstandorten über tonigen, wasserstauenden Röttonen und Kalkmergeln eine Bingelkraut-Ausbildung mit den kalkliebenden Arten Waldgerste, Rauhes Hartheu, Breitblättrige Sitter und Erdbeer-Fingerkraut auf. Auf Rendzinen der aus Muschelkalk aufgebauten Domburg ist ein Leberblümchen-Buchenwald ausgebildet. Dieser Waldtyp und eine Fingerkraut-Ausbildung des Eichen-Lindenmischwaldes leiten zu den Fingerkraut-Eichenwäldern über, wie sie vor allem im Kleinen Hakel angetroffen werden. Diese Wälder sind durch Weißes Fingerkraut, Ebensträußige Margerite, Schwarze Platterbse, Färberscharte, Zypressen-Wolfsmilch und Weidenblättrigen Alant gekennzeichnet. Geringere Flächenanteile werden von Nadelforsten eingenommen. Im Hakel wurden über Jahrzehnte intensive wildbiologische Untersuchungen, insbesondere am Dam- und Rehwild, aber auch an Feldhase, Rotfuchs, Schwarzwild sowie Dachs und anderen Marderartigen durchgeführt. Weitere Studien widmeten sich dem Eichhörnchen sowie den Kleinsäugergesellschaften. Der Große und der Kleine Hakel zeichnen sich durch einen außerordentlichen Greifvogelreichtum aus; über die Bestandsdynamik liegen lange Zeitreihen vor. Neben dem Rotmilan, für den das Gebiet auch einen bedeutenden Überwinterungsplatz darstellt, kommen Schreiadler, Wespenbussard, Habicht und Schwarzmilan als Brutvögel vor. 1995 erfolgte hier die erste erfolgreiche Brut des Zwergadlers in Deutschland. Insgesamt sind bis 1992 97 Arten als Brutvögel nachgewiesen worden. Davon schreiten 75 Arten regelmäßig zur Brut. Hervorhebenswert sind neben den Greifvögeln Waldkauz, Waldohreule, Mittelspecht, Hohltaube und Kolkrabe. Waldschnepfe, Grauspecht, Zwergschnäpper und Sperbergrasmücke sind brutverdächtig bzw. gelegentliche Brutvögel. Durch Nahrungsanalysen sind sowohl die Bedeutung der umgebenden Feldflur als Nahrungshabitat als auch die gravierenden Folgen der Intensivierung in der Landwirtschaft auf die Beutetiere, insbesondere den Feldhamster, dokumentiert. Neben den Wirbeltieren liegen auch für eine größere Zahl wirbelloser Tiergruppen faunistische Daten vor, so daß der Hakel zu den am besten bearbeiteten LSG des Landes gezählt werden kann. Zu nennen sind unter anderem Weichtiere, Tausendfüßler, Hundertfüßer, Webspinnen, Weberknechte, Pseudoskorpione, Köcherfliegen, Libellen, Wanzen, Zweiflügler, Schmetterlinge, Blattwespen, Wasserkäfer, Rüsselkäfer, Marienkäfer, Kurzflügler, Blatthornkäfer und Laufkäfer. Auffallend ist der insgesamt hohe Anteil thermophiler und südeuropäisch verbreiteter Arten, die als Leitarten des lindenreichen Eichen-Hainbuchenwaldes gelten können. Durch das Vorkommen von Aegopinella minor und Euomphalia strigella weist beispielsweise die Schneckenfauna einen subkontinental-pontischen Charakter auf. Da das LSG „Hakel“ flächengleich mit dem Naturschutzgebiet „Hakel“ ist, bestimmen die fachlichen und rechtlichen Bestimmungen für das Naturschutzgebiet die Entwicklungsziele des Gebietes. Nach den Darstellungen im Buch „Die Naturschutzgebiete Sachsen-Anhalts“ wird der Zustand der Wälder im Naturschutzgebiet als gut eingeschätzt. Entsprechend der Verordnung des NSG sind die Termine der naturnahen Waldbewirtschaftung zu sichern. 33,69 ha des Gebietes sind als Totalreservat der ungestörten natürlichen Entwicklung vorbehalten. Besonderer Wert soll auf die Entwicklung geschlossener Waldmäntel gelegt werden. Als Voraussetzung für einen individuenreichen Greifvogelbesatz muß das landwirtschaftlich genutzte Umland einen höheren Anteil von Dauerfutterflächen aufweisen. Bodenabbau und Windkraftanlagen im näheren Umfeld des Europäischen Vogelschutzgebietes und Europareservates sind mit den Zielen des NSG nicht vereinbar. Auf der Grundlage der Schutz- und Entwicklungsziele sollte eine Erweiterung des LSG auf die angrenzenden Agrarflächen geprüft werden. Die Waldgebiete des Hakel dürfen wegen ihres Schutzstatus als Naturschutzgebiet nur auf den Wegen betreten werden. Bei individuellem Besuch des Gebietes sind die Ge- und Verbote für das Reservat zu beachten. Von größeren Gruppenbesuchen sollte wegen der Störanfälligkeit des Gebietes Abstand genommen werden. Als Wanderung empfiehlt sich der Weg durch den Hakel von Cochstedt nach Heteborn und zurück in nördlicher Umgehung des Waldgebietes. In Cochstedt befindet sich eine im Kern gotische Kirche mit spätgotischem Flügelaltar (Anfang 16. Jahrhundert) und Sakramentsnische (1513) sowie in Heteborn eine barocke Kirche mit schlichter Ausstattung aus der Entstehungszeit. Für die Beobachtung von Greifvögeln sind die Feldwege nördlich des Hakel besonders geeignete Standorte für die Aufstellung der Spektive. Etwa 2,5 km nordöstlich von Heindorf befindet sich die obere Hakelberg-Quelle, ein hydrogeologisches Objekt. Die Quelle tritt aus dem Röt-Sandstein aus. Geschichte der Forstverwaltung Nach dem Westfälischen Frieden von 1648 wurde das Fürstentum Halberstadt säkularisiert und an das Kurhaus Brandenburg übergeben. Bald darauf wurde von Kurfürst Friedrich Wilhelm in Gröningen ein ”wohl Löbl. Forst-Ambt verordnet und bestellt, welches in dem benanten Halberstädtischen Fürstenthum und zugehörigen Graffschaften über die darinnen sämbtlich sich befindenden Wälder, Forsten, Höltzungen, und Jagden die Inspection und dirigirung haben solte”. Erster Königlich-Preußischer Oberforstmeister war 1687 Friedrich Wilhelm von Kallnein. Seine Vorgänger in der Forstverwaltung waren Joachim von Steinecker (1637 in den Adelsstand erhoben) und Andreas Prillwitz (gestorben 1673). Seit der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts wurde der Hakel vom Forstamt Thale verwaltet, das wohl zeitweise in Stecklenberg untergebracht war. In der Holz-, Mast- und Jagdordnung von 1743 sind die Maßnahmen zur Holznutzung, zum Wert und Verkauf fixiert. Als Kuriosität sei erwähnt, daß es wegen des unerlaubten Pflückens der Haselnüsse und der Laubentnahme im Hakel wiederholt zu handgreiflichen Auseinandersetzungen zwischen den Forstbeamten und der Bevölkerung umliegender Orte kam. 1779 wurde das abgedruckte ”Publicandum” veröffentlicht. Nach der Holz-, Mast- und Jagdordnung von 1743 hatten die Forstbeamten und Holzarbeiter einen Eid zu schwören. Es gab einen ”Haide-Reiter-Eid” einen ”Haide-Läufer-Eid” und einen ”Holz-Hauer-Eid”. Letzterer hatte folgenden Wortlaut: ”Ich N.N. schwöre hiermit zu Gott dem Allmächtigen einen leiblichen Eid, daß, nachdem ich in den N. Gehölzen zum Holzhauer auf- und angenommen worden, ich mich dabei getreu und redlich verhalten, insonderheit aber, wo ich an jemandem Untreu oder Eigennutz verspüren würde, solches der Königl. Krieges- und Domainen-Cammer und dem Forst-Amte sofort ungescheuet anmelden, dagegen, was mir von dem Herrn Ober-Forstmeister und anderen über diese Gehölze gesetzten Forst-Bedienten an allerley Holze niederzuhauen angewiesen wird, solches von der Erde umhauen, die größesten Bäume also fällen, daß sie im Niederfallen dem andern Holze soviel möglich keinen Schaden thun können, auch keinen Baum eher zu Klafter- und Malterholz oder sonsten fällen, als bis er von dem Beamten und Haide-Reiter angewiesen und angeschlagen, das Klafter-, Malter-, Axten- und Bartenholz in rechter Länge, und wie mir von dem Forst-Amte das ordentliche Maaß ausgestellt werden wird, wie auch das sogenannte Schiffholz, so wie es üblich, hauen, schlagen, rechte Klafter, Malter und Bunde machen, in die Höhe und Länge setzen, dabei aber mit dem Haide-Reiter richtige Kerb-Stöcke oder Bücher halten, auf selbige alles und jedes Holz, so ich Woche über hauen und schlagen werde, richtig aufschneiden oder einschreiben lassen, und solche so lange an mich behalten, und sonst an niemand aushändigen, als bis sie bei Abnahme der Forst-Rechnung von dem Königl. Forst-Amte mir abgefordert werden, in den Gehauichten eine der Holz-Ordnung gemäße Anzahl Laß-Reiser stehen lassen, die jungen Eichen und wilden Obstbäume, auch Espen, ausputzen, und niemanden mit dem Holzschlagen, Hauen und Setzen vervortheilen, auch darunter weder Geschenke noch Gaben nehmen, oder mir selbst davon einigen Vortheils und Genusses heimlich oder öffentlich nicht anmaßen, keinen Feierabend mit nach Hause nehmen, noch von den Meinigen holen, sondern an dem geordneten Lohne mich begnügen lassen, und mich überall nach Inhalt der Holz-Ordnung treu und ehrlich bezeigen will. So wahr mir Gott helfe durch seinen Sohn Jesum Christum.” Im Jahre 1817 wurden nach süddeutschen Vorbildern Oberförster, Revier- und Unterförster eingesetzt. Da sich dieses System nicht bewährte, setzte in den Jahren 1819/20 die Entwicklung des Oberförstersystems ein, bei dem der Oberförster der entscheidende Forstbeamte der unteren Ebene ist. Die Oberförster waren seit 1830 verantwortliche Verwalter des forstfiskalischen Vermögens innerhalb ihres Oberförsterei-Reviers, das sie nach den gesetzlichen und administrativen Vorschriften und genehmigten Etats- und Wirtschaftsplänen sowie unter der Aufsicht und Oberleitung der Regierung und der Forstinspektoren verwalteten. Aufgabe der Unterförster war die Ausführung der Betriebsarbeiten in den Forsten und aller damit zusammenhängenden Geschäfte wie beispielsweise die Leitung des Holzeinschlags, der Kultur- und Wegebauarbeiten sowie die Entlohnung der Waldarbeiter. Wald-, Wild- und Jagdgeschichte Im Jahre 1602 ließ Bischof Heinrich Julius den Hakel vermessen. Es gab zu dieser Zeit noch 40 Privathölzer von insgesamt 2 088 Morgen Fläche sowie einen königlichen Besitz von 3 172 Morgen. Mit einigen anderen Feldgehölzen zusammen betrug die Hakelfläche damals etwa 6 000 Morgen, das entspricht 1 500 ha. Während des Dreißigjährigen Krieges haben die Holzbestände des Hakels stark gelitten. Aufgrund einer Verordnung des Großen Kurfürsten bestimmte der Rat der Stadt Cochstedt 1668, daß Brautleute, ehe sie getraut wurden, vorher eine Anzahl Bäume im Hakel in der Ratsforst zu pflanzen hätten. 1721 wurde diese Verpflichtung aber durch Zahlung eines Talers in die Forstkasse abgelöst. Fietling, Westernholz und Lindholz verschwanden zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Noch 1781 hatten Fietling (384 Morgen) und Westernholz (204 Morgen) die gleiche Größe von 1602. Der letzte Bestand des Fietling wurde um 1860 abgeholzt. Weitere Rodungen erfolgten. Das Gelände der heutigen Gaststätte ”Waldfrieden” war Hakeborner Privatbesitz und wurde 1919 gerodet. Nach dem I. Weltkrieg fielen das Egeln’sche Klosterholz (150 Morgen zwischen dem Großen und Kleinen Hakel) sowie das von Oppen’sche Holz im Kleinen Hakel der Axt zum Opfer. Die geschlagenen Eichen dienten zur Ableistung der Kriegsschulden gegenüber der Entente. In der gesamten historisch dokumentierten Zeit spielte die Eiche im Hakel eine besondere Rolle. Über das wertvolle Nutzholz des Hakel wird zum Beispiel aus dem Jahre 1843 berichtet: ”Den höchsten Reinertrag zieht der Staat aus den ganz mit Eichen bestandenen, ringsum von den fruchtbarsten aber ganz holzarmen Gebieten umgebenen Heteborner oder Hakelrevier von 5 500 Mrg. 13 R., indem dessen Reinertrag nach dem Etat pro 1839/41 zu 10,950 Thlr. incl. 1,017 ½ Thlr. Gold (etwas über 2 Thlr. pro Mrg.) veranschlagt ist, die wirkliche Einnahme sich aber bei den sehr gestiegenen Holzpreisen wohl noch höher belaufen mag.” Die Eichenwälder des Hakel wurden seit eh und je für die Waldweide genutzt. 1722 trieb die Gemeinde Heteborn ihre Schweine für 20 Taler zur Aufnahme der Sprengmast in den Hakel. Die Gemeinde besaß auch am Fietling und am Westernholz Hütungsrechte. Zum Schutz vor zu starker Behütung wurde als Bestandteil der Holz-, Mast- und Jagdordnung 1774 ein Rescript erlassen. Im Jahre 1788 kam es zum Eintrieb von 300 Stück Rindvieh aus umliegenden Orten. Noch 1808 wurden Regelungen zur Eichen- und Buchenmast in der Holz-, Mast- und Jagdordnung erlassen. Die Waldweide mit Rindern endete zu Beginn des 19. Jahrhunderts und ist auch seit Mitte bis Ende des vorigen Jahrhunderts mit Schweinen nicht mehr üblich. Im Verlauf des 10. bis 12. Jahrhunderts hörten der Harz und die umliegenden Waldungen auf, königlicher Bannforst zu sein und gingen in die Hände des geistlichen oder weltlichen Fürstentums als Lehen über. Das Recht des Wildbanns, die Hohe Jagd, wurde Bischof Arnulph von Halberstadt mit einer Urkunde aus dem Jahre 997 durch Kaiser Otto III. unter anderem für die Wälder das Hakels verliehen. Über den Wildreichtum im Hakel informiert ein Streckenergebnis aus dem Jahre 1590. An drei Tagen wurden damals 185 wilde Schweine abgefangen. Bischof Heinrich Julius erließ 1589 ein Jagdedikt, in dem bekannt gemacht wurde, daß er ”in allen Gehägen in Sonderheit im Hakel, Hägesäulen errichtet habe, vor denen jedermann beim Jagen kehrt zu machen habe”. Eine weitere Jagdordnung wurde bereits 1603 erlassen. An diesen Aktivitäten ist die besondere Stellung der Jagd in der damaligen Zeit ablesbar. Durch die hohe Wilddichte wurde auch erheblicher Wildschaden verursacht. So wurde versucht, die Domherren durch Schenkung von Wild, so im Jahre 1604 von 14 wilden Schweinen, für die eingetretenen Schäden zu beschwichtigen. In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts hörten die Hetzjagden auf, an ihre Stelle traten die Parforcejagden. Der Hakel eignete sich jedoch nicht für letztere. Über die Jahre 1648 bis 1945 gibt es zahlreiche Angaben zur Jagd und zu den Jagdstrecken in der Literatur. In den ersten Jahren nach 1945 waren die Jagdverhältnisse im Hakel, wie auch anderswo, völlig ungeordnet. Es wurde mit Waffen und Schlingen gewildert. Polizei-Jagdkommandos, Soldaten der sowjetischen Besatzungstruppen und Jäger aus dem Institut für Kulturpflanzenforschung führten die Jagd durch. Bereits in diesen schweren Jahren wurden von Hans Stubbe, dem damaligen Direktor des Instituts für Kulturpflanzenforschung Gatersleben, alle Anstrengungen unternommen, um den Hakel als forstbotanisches und forstzoologisches Forschungs- und geschlossenes Wildeinstands- und Jagdgebiet zu erhalten. 1956 wurde der Hakel Rehwild-Forschungsgebiet, 1962 wurde eine ”Verfügung über die Ordnung der Wildforschungsgebiete” erlassen. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025
Das LSG liegt nordwestlich von Merseburg zwischen den Ortschaften Schkopau, Knapendorf, Bündorf, Milzau und Bad Lauchstädt, es befindet sich unmittelbar südlich der Buna-Werke. Es liegt in der Landschaftseinheit Querfurter Platte. Das LSG umfasst die Niederung der Laucha, die sich flach muldenförmig zwischen dem Industriekomplex im Norden und den Siedlungsgebieten im Süden eintieft. In dieser Niederung findet sich ein Mosaik verschiedenster Biotope. Bestimmend ist der Bachlauf der Laucha, der teils begradigt, teils relativ naturnah das Gebietauf ganzer Länge durchströmt. Neben dem bachbegleitenden Grünland mit nicht mehr genutzten Feuchtwiesen sind die galerieartigen Gehölze landschaftsbildprägend. Diese Wiesenform wechselt mit Frischwiesen ab, auf denen alte Obstbäume stehen. Ein weiträumiges Schilfgebiet befindet sich zwischen Schkopau und Knapendorf. Bei Knapendorf und nördlich Bündorf haben sich geringflächige Reste eines Auenwaldes erhalten. Angepflanzte flächige Gehölze am Rande des unteren Talzuges und Neuaufforstungen mit Laubgehölzen dienen als Pufferzone zur umgebenden intensiv genutzten Landschaft, bestehen aber zu einem großen Teil aus standortfremden Arten. Am Südwestrand der großen Buna-Halde hat sich durch den Einfluss des Haldensickerwassers eine salztolerante Flora angesiedelt. Der nördlich von Knapendorf liegende „Kirschberg“ stellt mit 103 m ü. NN eine geringfügige Erhebung dar und weist eine bemerkenswerte Trockenrasenvegetation auf, weshalb er auch als FND unter Schutz gestellt wurde. Das Landschaftsbild des LSG wird maßgeblich durch die Ortsränder von Knapendorf, Bündorf und Milzau bestimmt, die durch Obst- und Bauerngärten sowie kleine Wiesen mit Kopfweiden aufgelockert werden. Insgesamt finden sich im LSG Siedlungen und Gräberfelder aus allen Perioden der Urgeschichte, von der Jungsteinzeit bis ins Mittelalter, doch ist die Besiedlung im unteren Abschnitt der Laucha innerhalb der Gemarkung Schkopau dichter als im westlichen Abschnitt des LSG. Die ältesten Funde bei Schkopau stammen aus der Linienbandkeramikkultur und bezeugen die Anwesenheit der ältesten Ackerbauern Sachsen-Anhalts im LSG. Danach folgen die Stichbandkeramikkultur, die Gaterslebener Kultur, die Salzmünder Kultur, die Bernburger Kultur, die Schnurkeramikkultur, die Glockenbecherkultur, die frühe und die späte Bronzezeit sowie die frühe Eisenzeit. Die frührömische Kaiserzeit ist außerhalb des LSG durch das Gräberfeld vom Suebenhoek vertreten (s. LSG „Saale“). Das älteste Grab stammt aus der Gemarkung Knapendorf, wo nordöstlich des Ortes auf dem Fuchsberg ein Steinkistengrab der Salzmünder Kultur entdeckt wurde. In der aus vier Wandplatten zusammengefügten und mit einer fünften Platte abgedeckten Steinkiste lag das Skelett eines Kindes, daneben eine Kanne. Schon früher kam dort beim Umpflügen ein „altes Grab“ zum Vorschein. Im Bereich des Hügels fanden sich zu dem Scherben der Schnurkeramik, so dass dort einst auch ein Grab dieser Kultur vorhanden war. Die Ackerbauern der Bernburger Kultur errichteten ihren Toten bei Schkopau ein Steinkistengrab, das sie mit einem Hügel bedeckten. Die Seiten und die Decke der 2 m langen Steinkiste bestanden aus je vier Steinplatten, während die Schmalseiten mit je einer weiteren Steinplatte geschlossen waren. Eine der Seitenplatten weist, und das macht das besondere des Fundes aus, eingeritzte Verzierungen auf. Neben diesem und einem unmittelbar benachbarten Hügel der Schnurkeramikkultur verzeichnet die Flurkarte von Schkopau aus dem Jahr 1809 zwei weitere Hügel außerhalb des LSG, die ebenfalls von der Schnurkeramikkultur errichtet wurden. Bronzeschlacken aus einer spätbronzezeitlichen Siedlung bei Schkopau deuten auf metallverarbeitendes Handwerk hin. Handwerkliche Tätigkeiten vermittelt auch ein so genannter Rillenschlägel, der ebenfalls der Spätbronzezeit zuzurechnen ist. Zu dieser Zeit wurde das Land bei Schkopau und Milzau parzelliert und damit wohl der Anspruch benachbarter Sippen an den Wirtschaftsflächen dokumentiert. Im Frühmittelalter trifft man bei Schkopau auf Slawen, die wohl im späten 7. Jh. bzw. im frühen 8. Jh. den Fluss überschritten hatten und das links saalische Gebiet aufsiedelten. Mit Beginn des Abbaus der Braunkohlenvorräte wurde die Landschaft von der industriellen Entwicklung geprägt, durch die nicht nur die großflächige Tagebaulandschaft entstand, sondern auch der Chemiekomplex Buna mit seinen Auswirkungen auf Boden, Wasser und Luft. Das LSG gehört in geologischer Hinsicht vollständig zur Merseburger Buntsandstein-Platte. Zwischen Knapendorf und Schkopau sowie im Betriebsgelände der Buna-Werke tritt Mittlerer Buntsandstein großflächig zutage. Zwischen Knapendorf, Milzau und Bad Lauchstädt wird der Buntsandstein von tertiären Schichtenüberdeckt, denen aber im Unterschied zum benachbarten Geiseltal und zum nördlich gelegenen kleinen Dörstewitzer Becken mächtigere Braunkohleeinlagerungen fehlen. Unter den quartären Deckschichten dominieren saalekaltzeitlicher Geschiebemergel und weichselkaltzeitlicher Löss. In der Aue treten humose, sandig-schluffige Bildungen des Holozäns auf. Bodengeographisch gehört das LSG zum Lauchstädter Löss-Plateau. Dieses Gebietzählt mit weniger als 500 mm Jahresniederschlag zu den niederschlagärmsten Regionen in Sachsen-Anhalt, und diese Situation prägt die bodenkundlichen Verhältnisse ebenso wie die geologischen und morphologischen Gegebenheiten. Außerhalb des Lauchatales sind Tschernoseme aus Löss weit verbreitet. Diese Steppenböden wurden seit der Jungsteinzeit (Bandkeramiker) durch den Menschen als Acker genutzt und blieben dadurch im Entstehungszustand erhalten. Tschernoseme zählen zu den besten Ackerböden, die es in Deutschland gibt. Das Bachtal der Laucha ist in das Löss-Plateau eingetieft. Hier stehen Kolluvialböden an. Am häufigsten sind schwarze, durchgehend humose, grundwasserbeeinflusste Gley-Tschernoseme. Die dem Gebiet benachbarte Buna-Halde wurde als Spülhalde betrieben, auf der Produktionsrückstände verspült wurden. Dadurch ist ein Kippboden aus Kalk-, Salz- und Chemierückständen entstanden. Zu den wenigen kleinen Fließgewässern in der gewässerarmen Landschaftseinheit der Querfurter Platte gehört der Bachlauf der Laucha, der im LSG eine kleine Niederung bildet und bei Schkopau in die Saale mündet. Auf ehemaligen Teichböden zwischen Schkopau und Knapendorf haben sich Wasserflächen gebildet, die jedoch fast völlig von Schilf bewachsen sind. An Standgewässern sind nur der Schlossteich in Bündorf und das Regenrückhaltebecken westlich von Schkopau von Bedeutung. Klimatisch ordnet sich das LSG in die Ackerlandschaften mit subkontinentalem Klima des Binnenlandes ein. Die geringe Menge von durchschnittlich 498 mm/Jahr und die Verteilung der Niederschläge unterstreichen die kontinentale Klimatönung. Großräumig betragen die Jahresmitteltemperaturen etwa 8,5 °C. Die Potentiell Natürliche Vegetation des Gebiets würde sich aus Hart- und Weichholzauenwald, aber auch Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald im Komplex mit Erlenbruchwald zusammensetzen. An den Randlagen der Täler würde Waldziest-Stieleichen-Hainbuchenwald auftreten, der auf den anschließenden Hängen in Labkraut-Traubeneichen-Hainbuchenwald überginge. Der geringe Gehölzanteil des LSG besteht bei den bachbegleitenden Gehölzen an den Ufern aus Weiden und Pappeln. In den kleinen Auenwaldresten dominieren die Stiel-Eiche, die Gemeine Esche und die Feld-Ulme. Sie weisen auch eine auenwaldtypische Krautschicht auf. Neben einem großflächigen Schilfbereich und Röhrichten sowie Staudenfluren sind weiterhin bachbegleitende Grünländer ausgebildet, welche nur extensiv genutzt werden. Diese setzen sich auf den feuchten Standorten aus Kohldistelwiesen zusammen, welche mit den trockeneren Glatthaferwiesen abwechseln. Vielfach werden die Grünländer nicht mehr genutzt und verstauden. Weite Strecken der Bachufer werden auch von schmalen, nitrophilen Staudensäumen begleitet. Die salztolerante Flora am Südwestrand der Buna-Halde weist neben Salz-Binse und Salz-Schwaden auch Strand-Aster und Echten Eibisch auf. Auf dem von Industriehalden umgebenen Kirschberg ist Trockenrasen zu finden, in dem u. a. der Walliser Schwingel, Federgras, Dänischer Tragant, Liegender Ehrenpreis, Graue Skabiose und der Mondrautenfarn vorkommen. Unter den hier verbreiteten und an trockenwarme Lebensräume gebundenen Heuschreckenarten befinden sich der Verkannte Grashüpfer und die Gemeine Sichelschrecke. Aus der Tierwelt ist der Rotmilan besonders zu erwähnen, der im unteren Lauchagrund brütet. Die Gehölzstrukturen werden von zahlreichen Kleinvögeln besiedelt. Das Röhricht weist mit Wasserralle, Drosselrohrsänger und Rohrschwirl auch seltene Schilfbrüter auf. An hängenden Ästen der Bäume am Rande des Röhrichts baut die Beutelmeise ihr kunstvolles Nest. An den Standgewässern des Gebietes kommen mit Teichmolch, Erdkröte, Wechselkröte, Knoblauchkröte, Gras- Teich- und Seefrosch bemerkenswerte Amphibienarten vor. Besonderes Ziel dieses LSG sollte die Erhaltung, Pflege und Entwicklung der reichhaltig strukturierten Landschaft sein. Sie besitzt eine hohe Bedeutung als Lebensraum für eine Vielzahl geschützter Tier- und Pflanzenarten in dieser sonst großräumig anthropogen und industriell geprägten Kulturlandschaft. Dies ist gleichzeitig ein wesentlicher Beitrag zur Erhaltung und Schaffung eines Biotopverbundes zwischen der Saaleaue und der westlich angrenzenden Agrarlandschaft der Querfurter Platte. Für die weitere Entwicklung des Gebietes ist besonders im oberen Bereich die Schaffung und Beachtung von Gewässerschonstreifen wichtig. Die Reduzierung der Abwassereinleitungen in die Laucha ist zur Verbesserung der Wassergüte des Fließgewässers ebenso erforderlich wie die Verhinderung des Nährstoffeintrages aus der intensiv genutzten Agrarlandschaft und der Versalzung durch Zulaufgräben von der Buna-Halde. Die sumpfigen Bereiche mit den Röhrichten sind durch Sicherung des Wasserhaushaltes unbedingt zu erhalten. Die Nasswiesenbereiche und die Streuobstwiesen sind durch extensive Formen der Nutzung ebenfalls zu sichern. Standortfremde Gehölze sind schrittweise umzuwandeln, wobei der natürlichen Verjüngung der Bestände Vorrang vor Pflanzung einzuräumen ist. Ein besonderer Schwerpunkt hinsichtlich der Biotoppflege ist auf den Knapendorfer Kirschberg zu legen, da seine Arten- und Biotopausstattung für das LSG und das weitere Umfeld, so bis Gröst, Mücheln und Querfurt, einmalig ist. Auf Dauer wäre hier eine extensive Schafbeweidung vorzusehen, der eine Entbuschung und Erstmahd vorausgehen sollte. Mit diesen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie einer begrenzten Entwicklung des Wegenetzes ist das LSG für eine naturverträgliche Erholung in Natur und Landschaft zuerhalten, die inmitten der dichten Besiedlung, des Industriekomplexes und der einförmigen Agrarlandschaft einen besonderen Stellenwert einnimmt. Wesentlich ist die Freihaltung des Gebietes von Bebauung sowie die Einbindung der Ortsränder in die umgebende Landschaft. Dazu sind durch Gehölzpflanzungen, Förderung von Staudenfluren und Wiesen harmonische Übergänge von den Siedlungsrändern zur Landschaft zu schaffen. Das LSG kann von den angrenzenden Ortschaften aus, besonders entlang der Laucha, erwandert werden, wenn auch nicht überall entsprechende Wege vorhanden sind. Bad Lauchstädt Als nahegelegene Sehenswürdigkeit bietetsich Bad Lauchstädt mit seinen historischen Kuranlagen und dem Goethe-Theater für einen Besuch an. Die Lauchstädter Heilquelle wurde um 1700 entdeckt, der Ausbau der Kuranlagen begann nach 1730. Der Ort entwickelte sich zum Modebad der kleinen thüringischen und sächsischen Fürstenhöfe und erlebte seine Glanzzeit von 1775 bis 1810. GOETHE und SCHILLER hielten sich mehrfach in Bad Lauchstädt auf. Die meisten historischen Bauwerke sind restauriert und vermitteln das Flair ihrer Entstehungszeit. Das Goethe-Theater ist eine dreigliedrige klassizistische Anlage, die 1802 von H. GENTZ unter Mitwirkung von Goethe errichtet wurde. Weitere Sehenswürdigkeiten sind der Herzogspavillon, der 1735 von J. H. HOPPENHAUPT erbaut wurde. Das Quellenensemble, bestehend aus Kursaal, zwei Pavillons, Quellenfassung und Teichgarten mit Achsenweg zum Schloss, zwischen 1776 und 1787 nach einheitlichem barocken Gesamtplan von J. W. CHRYSELIUS errichtet, ist ebenso beeindruckend wie die Kolonaden entlang der Laucha, auch im Jahre 1787 von J. W. CHRYSELIUS geschaffen. Die Pfarrkirche ist ein einschiffiger Barockbau aus den Jahren 1684/85 mit Benutzung spätgotischer Teile. Das Schloss entstand aus einer Wasserburg und wurde 1462 als bischöfliche Sommerresidenz ausgebaut. Nach weiteren Ausbauten erfolgte 1684 der Umbau für die Herzöge von Sachsen-Merseburg. Chemische Werke Buna Die reichen Braunkohlevorräte im Geiseltal bei Merseburg trugen zur Wahl der wichtigen Standorte der chemischen Industrie Leuna und Buna (Gründung 1936) bei. Nachdem ursprünglich im Buna-Werk künstlicher Kautschuk hergestellt wurde, erweiterte sich die Produktionspalette ständig auf eine Vielzahl chemischer Zwischen- und Fertigprodukte. Die dafür benötigte Energie wurde ausschließlich aus der Verbrennung von Braunkohle gewonnen, die in den mitteldeutschen Revieren Schwefelgehalte von 2,5 bis 4 % aufweist. In den Energieerzeugungsanlagen entstand bei der Verbrennung neben dem Staub auch Schwefeldioxid. Die unzureichenden oder fehlenden Abgasreinigungsanlagen führten in der Vergangenheit zu starken Luftbelastungen sowohl in der näheren Umgebung als auch durch Ferntransport in weiterer Entfernung. Durch Energieträgerwechsel auf Öl und Gas sowie durch moderne Filtertechnik wurden die Emission dieser Luftschadstoffe beträchtlich gesenkt. Die riesigen Mengen an Abprodukten wurden auf großdimensionierten Halden in der Werksumgebung deponiert. Da bei der Anlage dieser Halden noch keine Untergrundsicherungen durchgeführt wurden, dringen verschiedenartige Schadstoffe im Sickerwasser in den Boden und damit in das Grundwasser, das ständig kontrolliert und in Abwasserbehandlungsanlagen gereinigt und behandelt werden muss. Es wird erwogen, die durch Emissionen der Deponie beinträchtigte Laucha um den Deponiekörper weiträumig herumzuführen. veröffentlicht in: Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025
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