Cybutryn, besser bekannt unter dem Handelsnamen Irgarol®, ist ab dem 27. Januar 2017 nicht mehr als Wirkstoff in Antifouling-Produkten zulässig. Dies hat die EU-Kommission bereits am 27. Januar 2016 beschlossen. Antifouling-Wirkstoffe sollen Aufwuchs (Fouling) durch Einzeller, Algen und kleine Tiere – wie Seepocken oder Muscheln – auf Schiffsrümpfen verhindern, indem sich die Wirkstoffe langsam aus der Farbe lösen und ins umliegende Wasser gelangen. Dort schaden sie auch den lokalen Ökosystemen, zu denen Wasserpflanzen, Ruderfußkrebse und Algen gehören. Wenn im Frühjahr frisch gestrichene Bootskörper zu Wasser gelassen werden, gelangen auf diesem Weg besonders viele Biozide in die Gewässer. Mit Cybutryn wird zum ersten Mal ein Wirkstoff der Produktart Antifouling aufgrund von unannehmbaren Umweltrisiken nicht genehmigt. Restmengen von Antifouling-Produkten mit Cybutryn müssen bis zum Stichtag – 27. Januar 2017 – entsorgt werden.
Die Marine Art des Monats im November 2010 zum Internationalen Jahr der biologischen Vielfalt ist Stephos longipes – ein Eiscopepode. Stephos longipes ist ein kleiner calanoider Copepode, der um den antarktischen Kontinent beheimatet ist. Copepoden (Ruderfußkrebse) sind unter einem bis etwa zwölf Millimeter große Krebstiere, die im Meer von den flachen Schelfgebieten bis in größte Tiefen vorkommen. In den meisten Meeresgebieten stellen sie sowohl die häufigste als auch die artenreichste Gruppe im Zooplankton.
Die vorliegende Studie evaluiert die Anwendbarkeit des von HELCOM im Rahmen der Meeresstra-tegie-Rahmenrichtlinie (MSRL) verwendeten Kern-Indikators 'Zooplankton mean size and total stock (MSTS)' zur Beschreibung des guten ökologischen Zustands (GES) des Nahrungsnetzes in der westlichen Ostsee. Anhand einer monatlichen Datenerhebung in der Kieler Bucht, der Mecklenburger Bucht, der Arkona See und im Bornholmbecken in den Jahren 2015 - 2016 wurde untersucht inwieweit indikatorrelevante Zooplankton-Taxa im Hinblick auf ihr saisonales Vorkommen, die interannuelle Variabilität im zeitlichen Auftreten oder die Variabilität der Probenahme ausreichend durch die derzeitig bestehende Probenahme-Strategie im Monitoring erfasst werden. Die Ergebnisse zeigen eine große zeitliche und interannuelle Variabilität im Untersuchungsgebiet insbesondere bei denjenigen Gruppen, die durch parthenogenetische Fortpflanzung schnell auf sich ändernde Umweltbedingungen reagieren können, wie z.B. die Rotatorien und die Cladoceren. Zur quantitativen Erfassung dieser Gruppen und des Zooplanktons im Allgemeinen ist daher eine höhere Frequenz in der Probenahme notwendig, da sich ihr zeitliches Auftreten über eine lange produktive Phase von März bis September erstreckt, die nur unzulänglich mit dem bestehenden Monitoring beprobt wird. Bedeutende Bestände eines kleinen cyclopoiden Copepoden in der Kieler und Mecklenburger Bucht schränken die Anwendbarkeit des Indikators im Hinblick auf seine Aussagekraft bezüglich eutrophierungsbedingter Verschiebungen in der Größenstruktur des Zooplanktons ein. Hier ist bisher nicht ausreichend geklärt, ob das Auftreten dieser Gruppe durch die Erhöhung von Nähr-stoffeinträgen gefördert wird. Auf Basis der Langzeitdaten der mittleren Größe und Gesamtbiomasse wurden Referenzperioden für einen guten Umweltzustand bezüglich Eutrophierung und Ernährungszustand des Fischbestandes für die Arkonasee und das Bornholmbecken definiert. Dies erfolgte auf Basis von Langzeitdaten für Chlorophyll und altersspezifisches Gewicht der Sprotten. Die jeweils für die Sommerperiode und das Jahresmittel berechneten Schwellenwerte zeigten für das Zooplankton in der Arkonasee einen guten Zustand, da die mittlere Größe und die Gesamtbiomasse über den Zeitraum von 1983 bis 2018 zuge-nommen haben. In der Bornholmsee zeigt sich hingegen für die mittlere Größe seit den frühen 90er Jahren ein schlechter Zustand, während die Biomasse kritische Schwellenwerte nicht unterschritten hat. Quelle: Forschungsbericht
Erfassung biologischer Parameter an stehenden Gewässern.
Erfassung biologischer Parameter an stehenden Gewässern.
Scrubber-Abwasser: Einleitverbote zum Schutz der Meere empfohlen Das Umweltbundesamt hat die Auswirkungen der Abwassereinleitungen aus Abgasreinigungsanlagen von Seeschiffen (Scrubber) auf die Meeresumwelt untersuchen lassen. Das Scrubber-Abwasser enthält Schadstoffe wie Schwermetalle und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, seine Einleitung in die Meere wird als äußerst bedenklich eingestuft. Einleitverbote – mindestens regional – werden empfohlen. Im Auftrag des Umweltbundesamtes ( UBA ) untersuchte das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) mit weiteren Partnern im Projekt „Environmental Impacts of Discharge Water from Exhaust Gas Cleaning Systems on Ships (ImpEx)“ im Zeitraum von 2020 bis 2023 Abwasserproben von vier Schiffen auf die Schadstoffbelastung und deren ökotoxikologische Wirkung. Sowohl wasserlösliche als auch partikelgebundene Schadstoffe wurden erfasst. Insbesondere Vanadium, Nickel, Kupfer, Eisen und Zink sowie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe ( PAK ) reichern sich im Abwasser der Scrubber an und können bei Meeresorganismen zu Genmutationen oder Vergiftungen führen. In Labortests wurde die Gesamttoxizität des Abwassers an marinen Leuchtbakterien, Algen und Ruderfußkrebsen untersucht. Das Ergebnis zeigte, dass das Abwasser je nach Scrubber-System als „praktisch nicht toxisch“ bis „hochgradig toxisch“ und „extrem toxisch“ zu bewerten ist. Darüber hinaus erfolgten spezifische Tests auf mutagene und dioxinähnliche Wirkung, die in vielen Proben ebenfalls nachgewiesen werden konnten. Einleitverbote für Scrubber-Abwasser empfohlen Die Ergebnisse begründen den dringenden Handlungsbedarf: Als erste Maßnahme schlägt das BSH vor, in besonders sensiblen Meeresgebieten (Particular Sensitiv Sea Areas) und/oder küstennahen Gebieten ein Einleitverbot auszusprechen. Ein globales Verbot, Scrubber-Abwasser in die Meeresumwelt zu leiten, wird als nur langfristig umsetzbare Maßnahme bewertet, da für überregionale Meeresgebiete die Entscheidungen auf internationaler Ebene in der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) getroffen werden. Um diesen Prozess voranzubringen, wurden die Studienergebnisse auch bei dem zuständigen Umweltschutzgremium (MEPC) der IMO eingereicht. Das UBA setzt sich dort sowie auf regionaler Ebene (Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt der Ostsee – HELCOM und des Nordostatlantiks – OSPAR ) und national im Rahmen des Maßnahmenprogramms für die Nord- und Ostsee zur Umsetzung der europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtline (MSRL) für eine Minderung der Scrubber-Abwassereinleitungen ein. Scrubber-Technik verlagert Schadstoffeintrag von der Luft ins Wasser Scrubber sind Abgasreinigungssysteme, die als Alternative zu schwefelreduziertem Kraftstoff für Seeschiffe zugelassen sind. Dabei wird Meerwasser im Abgas versprüht, um den Schwefel aus diesem auszuwaschen. Neben dem ausgewaschenen Schwefel gelangen weitere Schadstoffe wie Schwermetalle, Ölrückstände und auch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe ( PAK ) in das Abwasser. Dieses Wassergemisch aus zum Teil langlebigen und krebserregenden Schadstoffen wird oftmals fast ungereinigt ins Meer eingeleitet und belastet somit die Meeresumwelt. Heute setzen ungefähr 25 Prozent der Welthandelsflotte (bezogen auf die Tragfähigkeit der Schiffe) Scrubber ein. So können die Schiffe weiter mit kostengünstigem Schweröl fahren. Im „open-loop“-Verfahren von Scrubbern wird Meerwasser verwendet und direkt wieder ins Gewässer eingeleitet. Im „closed-loop“-Verfahren wird das Wasser mehrfach verwendet, teilweise gereinigt und kann für einen gewissen Zeitraum an Bord in Tanks gespeichert werden. Wird dieses Abwasser nicht im Hafen entsorgt, sondern außerhalb von Verbotszonen eingeleitet, wird befürchtet, dass dort Hot Spots, Gebiete mit besonders hoher Schadstoffbelastung, entstehen.
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