s/runder-tisch/Runder Tisch/gi
Methoden und Ziele: - Umweltbildung durch Exkursionen; - Wissenstransfer von Hochschule an die regionale Oeffentlichkeit; - Schaffung von 'Runden Tischen' als Kommunikationsforum zur Mediation von regionalen Umweltkonflikten; - Integration praktischer Umweltbildungsprojekte in die universitaere Ausbildung in interdisziplinaeren Arbeitsgruppen. Zwischenergebnisse: - hohe Nachfrage nach Exkursionen im Bereich Umweltbildung durch allgemeine Oeffentlichkeit und Schulen; - vielversprechende Erprobung eines Umweltforums (Moderation zur Unterstuetzung der standortbezogenen Umweltkommunikation eines Industrieunternehmens mit Anspruchsgruppen. Kontext: 5. Umweltaktionsprogramm der EU / EU-Oeko-Audit-Verordnung).
Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Stromverbrauch im Saarland über den 2020 erreichten 20-Prozentanteil an Erneuerbarem Strom weiter auszubauen. Um der Flächenknappheit für die Errichtung von PV-Anlagen zu begegnen, hatte das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr einen „Runden Tisch Photovoltaik auf Agrarflächen“ einberufen. Vertreten waren der Bauernverband, die Landwirtschaftskammer, Projektierer aus dem Photovoltaik-Bereich, die Bürgerenergiegenossenschaften, die Landesplanung (Ministerium für Inneres, Bauen und Sport), die Fachvertretungen des Naturschutzes und der Landwirtschaft (Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz) sowie das federführende Referat F/1 (Grundsatzfragen der Energie- und Klimaschutzpolitik) des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr. Ergänzend wurde Referat F/1 (Landesdenkmalamt) im Ministerium für Bildung und Kultur beteiligt. Es wurde eine grundsätzliche Einigung erzielt, dass eine Verordnung auf Landesebene erstellt werden kann, die der Option des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Nutzung von Agrarflächen in benachteiligten Gebieten für Photovoltaikfreiflächenanlagen entspricht. Benachteiligte Gebiete sind nach der Begriffsbestimmung in § 3 Nr. 7 Erneuerbare-Energien-Gesetz Gebiete im Sinne der Richtlinie 86/465/EWG des Rates vom 14. Juli 1986 betreffend das Gemeinschaftsverzeichnis der benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete im Sinne der Richtlinie 75/268/EWG (ABI. L 273 vom 24.09.1986, S. 1), in der Fassung der Entscheidung 97/172/EG (ABI. L 72 vom 13.03.1997, S. 1). Das saarländische Kabinett hatte diese Verordnung am 27.11.2018 verabschiedet. Mittlerweile sind die in der Verordnung benannten 100 MW peak an Leistung in den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur vergeben worden. Daher wurde eine Änderungsverordnung notwendig, diese umfasst weitere 250 MW peak und gilt bis zum 31.12.2025. Verändert hat sich auch die Flächenkulisse. Durch Herausnahme weiterer Vorranggebiete verringert sie sich von 8.300 ha auf 7.470 ha. Die Änderungsverordnung wurde am 02.03.2021 vom saarländischen Kabinett verabschiedet.
Im August 2025 ist der Re-Use Berlin Pop Up Store im Bikini Berlin von einer Box in der Mall in ein großes Ladengeschäft im Erdgeschoss gezogen. Auf 187 qm bieten 13 unabhängige Upcycling-Label ihre Mode, Accessoires, Möbel und Objekte an und zeigen, wie kreativ, hochwertig und vielfältig Wiederverwendung sein kann. Alle Produkte sind aus wiederverwendeten Materialien sowie handgemacht und fair in Berlin produziert. Am 22. Oktober besuchte Berlins Umweltsenatorin Ute Bonde den Store und betonte, wie wichtig Projekte wie diese seien, um mehr Sichtbarkeit für gute Abfallvermeidungskonzepte zu schaffen. Der neue Superstore soll nicht nur ein Ladengeschäft sein, sondern auch eine Bühne für nachhaltiges Design, ein Treffpunkt für die Community und ein kreatives Statement gegen Fast Fashion. Mehr Informationen Zum Instagram-Account des neuen Superstore Pressmitteilung zum Besuch der Umweltsenatorin Weitere Standorte von Re-Use Partner Stores Jährlich entstehen in Berlin bei öffentlichen Veranstaltungen rund 1.600 Tonnen Abfall, davon allein 750 Tonnen bei Großveranstaltungen mit mehr als 100.000 Gästen. Die Website „Abfallarme Großveranstaltungen“ bündelt verschiedene Hilfestellungen rund um die Organisation, Bewerbung und Durchführung solcher Veranstaltungen. Der Leitfaden „Abfallarme Großveranstaltungen“ stellt konkrete Maßnahmen für die Planung und Durchführung abfallarmer Events vor. Er wurde um neue Informationen zum Spenden überschüssiger Lebensmittel sowie zur passgenauen Kommunikation mit den verschiedenen Beteiligten ergänzt. Im Kommunikationsbaukasten finden sich Icons, Slogans und Textbausteine, die individuell an verschiedene Events angepasst werden können. Der Kontaktbereich der Website enthält Unternehmen, Initiativen und Behörden, die ihre Dienste für die Umsetzung von Maßnahmen zur Abfallvermeidung auf Veranstaltungen anbieten – gegliedert nach Branchen wie Catering, Dekoration, Entsorgung oder Mehrweg. Unternehmen und Initiativen, die aufgeführt werden möchten, können ihre Daten unkompliziert über ein Formular einreichen. Zur Website Anfang Oktober verlieh Bundesumweltminister Carsten Schneider erstmals das Umweltzeichen Blauer Engel für umweltfreundliche Veranstaltungen. Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) wurde für ihr Veranstaltungskonzept für den Festakt zur Verleihung des Deutschen Umweltpreises ausgezeichnet. Dabei setzt die DBU unter anderem auf Ökostrom, wiederverwendbare Materialien für Bühnenbau und Ausstattung sowie die bevorzugte Zusammenarbeit mit lokalen Dienstleistern. Zudem erhielten Gäste ein ÖPNV-Ticket für die Anreise. Seit Anfang 2025 können Veranstaltungen mit dem Blauen Engel zertifiziert werden – nach strengen Kriterien in Bereichen wie Mobilität, Energie, Catering und Abfall. Im Gegensatz zur Produkt-Zertifizierung erfolgt bei Veranstaltungen eine zweite Prüfphase nach der Durchführung, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen eingehalten wurden. Das neue Siegel bietet Orientierung und motiviert Veranstalter zu mehr Nachhaltigkeit. Mehr Informationen zum Blauen Engel für Veranstaltungen Pressemitteilung der DBU Die Berliner Stadtreinigung (BSR) testet seit Juli einen neuen urbanen Sperrmüll-Abholservice, den Sperrling. Er wurde für die Abholung von kleinen Mengen Sperrmüll entwickelt und punktet mit der digitalen Buchung und einer unkomplizierten und schnellen Abholung über ausschließlich emissionsfreie Elektro-Lastenräder. Der Sperrling fährt von Montag bis Samstag in jeweils drei Zeitfenstern und kann bis zu 4 Stunden vor dem Beginn des Abholzeitraums online gebucht werden. Im Testzeitraum kann der Service zunächst nur in einigen Teilen Berlins genutzt werden, das Einzugsgebiet soll aber stetig erweitert werden. Alle abgeholten Dinge werden übrigens begutachtet und bei Eignung zur Wiederverwendung zur NochMall gebracht. Mehr Informationen Der Online-Fachdialog am 18. September widmete sich verschiedenen Ansätzen zur Berechnung und Kommunikation von Einsparpotenzialen, die durch Wiederverwendung und Reparatur realisiert werden können. Fachleute aus Verwaltung, Wissenschaft und Zivilgesellschaft stellten neue Tools und Anwendungsbeispiele vor, darunter den CO₂-Rechner von Re-Use Berlin und dessen Anwendung in der NochMall, den „A-Gain Guide CO₂-Kalkulator“ und die Reparaturstatistik der anstiftung. Auch die methodischen Grundlagen und die Datenverfügbarkeit wurden diskutiert. Der Fachdialog ist Teil einer von Re-Use Berlin organisierten Dialogreihe. Zu jedem Fachdialog stehen im Nachgang alle Präsentationsfolien sowie ein Nachbericht zur Verfügung, beispielsweise zu Chancen und Herausforderungen der Sharing Economy, zu kreativen Lösungen der Wiederverwendung von Gebrauchtwaren oder zur Förderung von Reparatur durch Netzwerke und Reparaturboni. Übersicht über alle Fachdialoge und Nachberichte Am 30. September fand der erste berlinweite Aktionstag gegen Lebensmittelverschwendung statt. Der Aktionstag wurde durch die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz im Rahmen des 2024 initiierten Runden Tisches gegen Lebensmittelverschwendung in Berlin durchgeführt. Es gab vielfältige Veranstaltungen, so z.B. Koch- und Mess-Aktionen, Bildungsworkshops, die Verteilung von Lebensmittel-Retter-Tüten und Fortbildungen. Eingebettet war der Aktionstag in die bundesweite Aktionswoche „Zu gut für die Tonne!“ des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. Berlin lag mit 35 im Rahmen der Aktionswoche angebotenen Aktionen bundesweit an der Spitze! Eine Übersicht zu den einzelnen Aktionen gibt es auf der Website der Berliner Ernährungsstrategie. Mehr Informationen Wie lassen sich Berlinerinnen und Berliner in großen Wohnanlagen für die getrennte Sammlung von Bioabfällen gewinnen? Zwei Wohnanlagen in Reinickendorf und Charlottenburg machten es vor und beteiligten sich an maßgeschneiderten „Mikrokampagnen“ der Senatsumweltverwaltung. Hier übernahmen unter Anweisung einer Werbeagentur engagierte Hausmeister der Wohnungsbaugesellschaften Gesobau und Gewobag die Rolle des Kampagnenchefs. Plakate, Handzettel, Tonnen- und Bodenaufkleber sowie Info-Briefe von Vermietern und Senatsumweltverwaltung erinnerten vier Monate lang permanent an die korrekte Sammlung von Bioabfällen in der Biotonne. Als Sammelhilfe wurden – ganz nach der Devise „Papier statt Plastik“– mehrmals Papiertüten mit aufgedruckten Informationen an die Haushalte verteilt. Die so gesammelten Bioabfälle werden von der BSR zu wertvollem Biogas und Kompost weiterverarbeitet. Die Kampagnen werden im November ausgewertet. Mehr Informationen zur Biotonne in Wohnanlagen Mehr Informationen zur Biotonne und zur Verwertung der Bioabfälle Was viele Gartenbesitzerinnen und -besitzer in Berlin nicht wissen: Die Biotonne ist eine wichtige und sinnvolle Ergänzung zum Komposthaufen im eigenen Garten – eben das perfekte Paar. Aktuell kompostieren in gartenreichen Gebieten viele Haushalte selbst und lassen sich von der verpflichtenden Nutzung der Biotonne befreien. Die Senatsumweltverwaltung ließ daher an Haushalte in den Stadtteilen Müggelheim und Blankenfelde Bioabfallsammeltüten verteilen, die gleichzeitig als Informationsmedium dienen. Der Infotext auf den Tüten klärt über die Vorteile der Biotonne auf und weist daraufhin, dass die meisten Gärten in Berlin überdüngt sind. Häufig landen zu viele Küchen- und Gartenabfälle auf dem Komposthaufen. Nach dem Lesen sind die Tüten aus Papier praktische Sammelhilfen für kompostierbare Küchenabfälle. Mehr Informationen Die „Zu gut für die Tonne“-App des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) hilft mit vielen praktischen Reste-Rezepten und Haltbarkeitstipps beim Verwerten von Resten – ohne großen Aufwand und Einkauf. Nun hat die App gemeinsam mit verschiedenen Partnern der Lebensmittelbranche eine Mitmach-Aktion gestartet, bei der tolle Preise zu gewinnen sind, unter anderem 30 Plätze bei Wochenend-Kochevents inklusive Anreise und zwei Übernachtungen, aber auch Küchengadgets und Überraschungspakete. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer richten in der App ein persönliches Küchentagebuch ein und erfassen zweimal für jeweils 7 Tage ihre Lebensmittelabfälle. Sie erhalten im Laufe der zwei Wochen viele alltagstaugliche Tipps und individuelle Statistiken und nehmen mit Abschluss der Mitmach-Aktion automatisch am Gewinnspiel teil. Mehr Informationen zur Mitmach-Aktion Mehr Informationen zur App Berlin setzt ein Zeichen für Null Verschwendung! Ab 03. bis zum 30. November 2025 finden die Zero-Waste-Aktionswochen statt, die ganz im Zeichen von Abfallvermeidung und Ressourcenschonung stehen. Bereits die erste Auflage im letzten Jahr brachte fast 100 Akteure und über 300 Veranstaltungen zusammen. Auch in diesem Jahr finden sich spannende Workshops und Vorträge aber auch Aktionen von Werkstätten, Nachbarschaftsinitiativen und Kleidertauschpartys in ganz Berlin im Aktionskalender. Berlinerinnen und Berliner sowie Fachleute können die Themen nachhaltiger Konsum, Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung praxisnah erleben und sich dazu austauschen. Die Zero-Waste-Aktionswochen sind ein Projekt der Zero-Waste-Agentur (ZWA), einer Initiative der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR). Mehr Infos und Programm Berlin geht einen weiteren großen Schritt Richtung Nachhaltigkeit und plant, wie zahlreiche weitere europäische und deutsche Städte und Regionen, den Übergang zur Kreislaufstadt. Zentrale Themen werden dabei die zirkuläre Transformation der Berliner Wirtschaft und ganzer Wertschöpfungsketten (z. B. Gebäude und Bauwerke) sowie ressourcenschonender Konsum sein. Um prioritäre Handlungsfelder und die künftige Umsetzung festzulegen, startet nun ein Dialogprozess zur Erarbeitung einer Kreislaufwirtschaftsstrategie. Die Strategie soll das bisherige „Abfallwirtschaftskonzept für Siedlungs- und Bauabfälle sowie Klärschlämme 2020–2030 (Zero Waste Strategie) des Landes Berlin“ ergänzen. In diesem Prozess arbeitet die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) mit der Berliner Zero Waste Agentur (ZWA) und weiteren externen Institutionen zusammen. Außerdem soll die Berliner Stadtgesellschaft einbezogen werden, unter anderem über eine Online-Beteiligung über die zentrale Berliner Beteiligungsplattform mein.berlin.de. Mehr Informationen Pressemitteilung zum Start des Strategieprozesses Abfallwirtschaftskonzept für Siedlungs- und Bauabfälle sowie Klärschlämme 2020-2030 (Zero Waste Strategie) des Landes Berlin Zero Waste Future Festival 22. November 2025, 13:00 -18:00 Uhr; NochMall, Auguste-Viktoria-Allee 99, 13403 Berlin-Reinickendorf Mehr Informationen und Programm Auftaktveranstaltung der Europäischen Woche der Abfallvermeidung (EWAV) 24. November 2025, 10:00 – 12:50 Uhr, Online Das diesjährige Motto der EWAV ist „Reparieren statt Wegwerfen: Elektroschrott vermeiden!“ Mehr Informationen und kostenlose Anmeldung
<p>Neue relevante Spurenstoffe </p><p>Das Gremium zur Relevanzbewertung von Spurenstoffen hat im Juni 2025 die Einschätzung des Spurenstoffzentrums bestätigt: Die Arzneimittel Venlafaxin, dessen aktiver Metabolit O-Desmethylvenlafaxin sowie Gabapentin mit dem strukturähnlichen Pregabalin und die Chemikalie Hexamethoxymethylmelamin, sind relevante Spurenstoffe.</p><p><strong>Venlafaxin und <em>O</em>-Desmethylvenlafaxin</strong></p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/dokument/kurzdossier-venlafaxin-o-desmethylvenlafaxin-cas-nr">Venlafaxin</a> ist ein verschreibungspflichtiges Antidepressivum aus der Gruppe der Serotonin- und Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmer. Der menschliche Körper scheidet Venlafaxin bis zu 10 % unverändert und den Rest als <em>O</em>-Desmethylvenlafaxin (ODV) wieder aus. Beide Stoffe gelangen so über das häusliche Abwasser in kommunale Kläranlagen, wo sie durch konventionelle Reinigungsverfahren kaum oder gar nicht entfernt werden. Infolgedessen treten sie im Ablauf der Kläranlagen auf und können in Oberflächengewässern in Konzentrationen von bis zu 0,55 µg/L (Venlafaxin) und 2,5 µg/L (ODV) nachgewiesen werden.</p><p>Einmal im aquatischen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/%C3%B6?tag=kosystem#alphabar">Ökosystem</a> angelangt, bleiben diese Stoffe aufgrund ihrer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Persistenz#alphabar">Persistenz</a> sehr lange in der Umwelt. Dies ist insbesondere für Fische problematisch, denn für Venlafaxin ist eine hohe Fischtoxizität nachgewiesen. Ebenso überschreiten die Konzentrationen im Oberflächengewässer bereits Grenzwerte wie den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PNEC#alphabar">PNEC</a> und einen JD-UQN-Vorschlag. Das Vorkommen von Venlafaxin in der aquatischen Umwelt stellt also ein ökotoxikologisches Risiko dar. Für ODV fehlen vergleichbare Daten, jedoch ist aufgrund der ähnlichen Struktur ebenfalls von einer ökotoxikologischen Relevanz auszugehen.</p><p><strong>Deshalb sind Venlafaxin und O-Desmethylvenlafaxin relevante Spurenstoffe</strong><strong>:</strong></p><p><strong>Gabapentin und Pregabalin</strong></p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/dokument/kurzdossier-gabapentin-pregabalin-cas-nr-60142-96-3">Gabapentin und Pregabalin</a> sind strukturell verwandte Arzneimittel, die zur Behandlung von Epilepsie sowie chronischen Nervenschmerzen eingesetzt werden. Auch sie gelangen über das kommunale Abwasser in Kläranlagen, wo sie nur unzureichend entfernt werden.</p><p>In der Kläranlage können zudem Lactam-Derivate dieser Wirkstoffe entstehen: Gabapentin-Lactam und Pregabalin-Lactam. Die Bildung der Lactam-Verbindungen ist allerdings umkehrbar – ein tatsächlicher Abbau findet also nicht statt. Entsprechend gelangen sowohl die Ausgangssubstanzen als auch ihre Lactame in die Umwelt.</p><p>Gabapentin und Pregabalin sind sehr mobil. Sie können sich im aquatischen Ökosystem und im Wasserkreislauf weit verbreiten – bis in das Grund- und Trinkwasser. Dies belegen bereits verschiedene Monitoringdaten.</p><p>In Tierversuchen wurde darüber hinaus eine schädigende Wirkung auf die Reproduktion nachgewiesen. Da es sich um Humanarzneimittel handelt, existieren jedoch keine entsprechenden Einstufungen nach <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/c?tag=CLP#alphabar">CLP</a>-Verordnung. Die hohe Mobilität und die Reproduktionstoxizität von Gabapentin und Pregabalin könnten insbesondere für das Roh- und Trinkwasser ein Problem darstellen.</p><p><strong>Deshalb sind Gabapentin und </strong><strong>Pregabalin relevante Spurenstoffe:</strong></p><p><strong>Hexamethoxymethylmelamin (HMMM)</strong></p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/dokument/kurzdossier-hmmm-cas-nr-3089-11-0">Hexamethoxymethylmelamin (HMMM)</a> kommt als Vernetzungsmittel für Reifenpolymere sowie in Beschichtungen und Kunststoffen für Dosen, Spulen und Fahrzeuge zum Einsatz. Trotz dieser Anwendungsbereiche ist der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stoff#alphabar">Stoff</a> bislang nicht unter der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/r?tag=REACH-Verordnung#alphabar">REACH-Verordnung</a> registriert – der Grund hierfür ist nicht abschließend geklärt.</p><p>Durch die Anwendung als Reifenvernetzungsmittel kann HMMM beispielsweise mit dem Straßenablauf in die Umwelt gelangen. Der Nachweis von HMMM im Kläranlagenabfluss deutet zudem darauf hin, dass auch das kommunale Abwasser eine Eintragsquelle sein könnte. Obwohl HMMM noch nicht sehr lange in Messprogrammen integriert ist, weisen Monitoringdaten darauf hin, dass HMMM weit verbreitet in deutschen Oberflächengewässern vorkommt.</p><p>HMMM ist sehr mobil und kann sich dadurch leicht in der aquatischen Umwelt verbreiten. Bisher gibt es kaum Daten zu toxikologischen und ökotoxikologischen Effekten von HMMM.</p><p>HMMM wird in der Umwelt zu anderen Stoffen umgewandelt, unter anderem auch zu Melamin. Wie viel Melamin dadurch entsteht, ist noch nicht abschließend geklärt. Erste Studien legen nahe, dass HMMM nur einen geringen Beitrag zur Melaminbelastung leistet. Die Fragegestellung ist deshalb relevant, weil Melamin ebenfalls ein relevanter Spurenstoff ist: Er ist persistent, mobil und humantoxisch und gilt daher als besonders besorgniserregend – insbesondere im Hinblick auf das Grund- und Rohwasser, welche zur Trinkwassergewinnung dienen.</p><p><strong>Deshalb ist </strong><strong>HMMM ein relevanter Spurenstoff:</strong></p><p><strong>Was bedeutet die Einstufung als „relevanter Spurenstoff“?</strong></p><p>Die Einstufung als „relevanter Spurenstoff“ weist für Spurenstoffe darauf hin, dass Maßnahmen zur Eintragsminderung ergriffen werden sollten. Diese können die Rückkopplung in die europäischen Genehmigungs- und Zulassungsverfahren für chemische Stoffe oder in andere rechtliche Vorgaben, wie die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/w?tag=Wasserrahmenrichtlinie#alphabar">Wasserrahmenrichtlinie</a> sein. Informationskampagnen sowie die gezielte verbesserte Elimination dieser Stoffe bei der Abwasserreinigung sind weitere Schritte. Ebenso gibt es die Möglichkeit, einen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/das-spurenstoffzentrum-des-bundes-stoffmanagement">„Runden Tisch“ zu herstellerbezogenen Maßnahmen</a> einzuberufen. Die Erstellung einer Liste relevanter Spurenstoffe ist auch unter dem Themenfeld „Risiken durch Stoffeinträge begrenzen“ Teil der <a href="https://www.bmuv.de/download/nationale-wasserstrategie-2023">Nationalen Wasserstrategie</a>, die das Bundeskabinett im März 2023 beschlossen hat. Die Kurzdossiers aller relevanten Spurenstoffe werden <a href="https://www.umweltbundesamt.de/relevante-spurenstoffe#relevante-spurenstoffe">hier</a> veröffentlicht.</p><p> </p><p> </p><p> </p><p> </p><p> </p><p> </p>
Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Stromverbrauch im Saarland über den 2020 erreichten 20-Prozentanteil an Erneuerbarem Strom weiter auszubauen. Um der Flächenknappheit für die Errichtung von PV-Anlagen zu begegnen, hatte das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr einen „Runden Tisch Photovoltaik auf Agrarflächen“ einberufen. Vertreten waren der Bauernverband, die Landwirtschaftskammer, Projektierer aus dem Photovoltaik-Bereich, die Bürgerenergiegenossenschaften, die Landesplanung (Ministerium für Inneres, Bauen und Sport), die Fachvertretungen des Naturschutzes und der Landwirtschaft (Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz) sowie das federführende Referat F/1 (Grundsatzfragen der Energie- und Klimaschutzpolitik) des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr. Ergänzend wurde Referat F/1 (Landesdenkmalamt) im Ministerium für Bildung und Kultur beteiligt. Es wurde eine grundsätzliche Einigung erzielt, dass eine Verordnung auf Landesebene erstellt werden kann, die der Option des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Nutzung von Agrarflächen in benachteiligten Gebieten für Photovoltaikfreiflächenanlagen entspricht. Benachteiligte Gebiete sind nach der Begriffsbestimmung in § 3 Nr. 7 Erneuerbare-Energien-Gesetz Gebiete im Sinne der Richtlinie 86/465/EWG des Rates vom 14. Juli 1986 betreffend das Gemeinschaftsverzeichnis der benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete im Sinne der Richtlinie 75/268/EWG (ABI. L 273 vom 24.09.1986, S. 1), in der Fassung der Entscheidung 97/172/EG (ABI. L 72 vom 13.03.1997, S. 1). Das saarländische Kabinett hatte diese Verordnung am 27.11.2018 verabschiedet. Mittlerweile sind die in der Verordnung benannten 100 MW peak an Leistung in den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur vergeben worden. Daher wurde eine Änderungsverordnung notwendig, diese umfasst weitere 250 MW peak und gilt bis zum 31.12.2025. Verändert hat sich auch die Flächenkulisse. Durch Herausnahme weiterer Vorranggebiete verringert sie sich von 8.300 ha auf 7.470 ha. Die Änderungsverordnung wurde am 02.03.2021 vom saarländischen Kabinett verabschiedet. - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 132 |
| Europa | 5 |
| Land | 77 |
| Weitere | 88 |
| Wissenschaft | 22 |
| Zivilgesellschaft | 18 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 5 |
| Förderprogramm | 96 |
| Lehrmaterial | 1 |
| Text | 120 |
| Umweltprüfung | 13 |
| unbekannt | 54 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 185 |
| Offen | 102 |
| Unbekannt | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 280 |
| Englisch | 52 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
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| Dokument | 101 |
| Keine | 123 |
| Unbekannt | 3 |
| Webdienst | 1 |
| Webseite | 82 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 117 |
| Lebewesen und Lebensräume | 245 |
| Luft | 95 |
| Mensch und Umwelt | 289 |
| Wasser | 102 |
| Weitere | 250 |