Emissionskataster Kraftfahrzeugverkehr Das aktuelle Emissionskataster Kfz-Verkehr ist auf der Basis der Verkehrszählungen für das Jahr 2014 neu erhoben worden, weil diese Verursachergruppe nach den bisherigen Erfahrungen erheblich zu den Feinstaub- und Stickoxid-Belastungen beiträgt. Seit dem Jahr 2001 sind in den Hauptverkehrsstraßen Berlins an vielen Stellen Detektoren errichtet worden, die die dort fahrenden Kraftfahrzeuge zählen. Diese Daten dienen primär dazu, die aktuelle Verkehrssituation in Berlin zu kennen und sie in die Verkehrssteuerung mit einzubeziehen. Diese Informationen werden in der Verkehrsregelungszentrale (VKRZ) ausgewertet, um die Bevölkerung und insbesondere die Autofahrer über Rundfunk, Internet und Anzeigetafeln an zentralen Punkten über die aktuelle Verkehrssituation zu informieren und gegebenenfalls Routenempfehlungen zur Umfahrung von Staus zu geben. Mit dem Ausbau der VKRZ soll das Ziel einer dynamischen Verkehrssteuerung nach aktueller Verkehrslage und -belastung ermöglicht werden. Erhebung der Verkehrsbelastung Seit 2002 stehen die Daten von ca. 400 Detektoren an etwa 300 Standorten innerhalb des Berliner Hauptstraßennetzes bei der Verkehrslenkung zur Verfügung. Viele dieser Detektoren unterscheiden zwischen Pkw und Lkw und können für jährliche überschlägige Verkehrsmengenerhebungen genutzt werden. Für das Jahr 2014 standen zusätzlich die Verkehrszahlen für Pkw, Lkw, Busse und Motorräder durch eine alle 5 Jahre durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in Auftrag gegebene amtliche Zählung durch geschulte Personen an vielen Verkehrsknotenpunkten zur Verfügung (vgl. Karte Verkehrsmengen (Umweltatlas 07.01, Ausgabe 2017) ). Diese amtliche Verkehrszählung hat gegenüber der Zählung durch die Detektoren den Vorteil, dass die Lkw unter und über 3,5 t besser von den sonstigen Kfz getrennt werden können. Daher wurde für 2014 diese Verkehrszählung als Grundlage für eine “ Emissionserhebung Kfz-Verkehr 2015 im Rahmen der Fortschreibung des Luftreinhalteplans 2011-2017 ” gewählt, so wie bei den bisherigen Emissionskatastern Kfz-Verkehr der Jahre 1994, 1999, 2005 und 2009 auch. Die Auspuffemissionen wurden dann wie folgt bestimmt: Die Hochrechnung der punktbezogenen Knotenzählungen auf das gesamte Berliner Hauptstraßennetz mit einem Verkehrsfluss-Rechenmodell (VISUM) durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz lieferte als Resultat die mittleren täglichen Verkehrszahlen (DTV) und die Lkw-Anteile für alle Hauptstraßen; die Ermittlung der abschnittsbezogenen Belastung des Hauptverkehrsstraßennetzes mit Linienbusverkehr der Berliner Verkehrsgesellschaft (BVG) wurde aus den Fahrplandaten 2014 errechnet; die Berechnung der Emissionen mit den Emissionsfaktoren aus dem UBA-Handbuch für Emissionsfaktoren (Version 3.3, UBA 2017) unter Berücksichtigung der Straßenart und -funktion wird mit Hilfe des Programms IMMIS em/luft ermittelt. Darüber hinaus wurden zusätzliche Korrekturen der Emissionsfaktoren für kleine Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen vorgenommen, da diese ähnlich wie Diesel-Pkw höhere reale Fahremissionen aufweisen. Detaillierte Informationen zur Erhebung von Kfz-Emissionen, den Emissionsmodellen für das Hauptstraßen- und Nebennetz sowie die Ermittlung von Auspuff-, Abrieb- und Aufwirbelungsemissionen wurden bereits in der Ausgabe 2011 bereitgestellt (SenStadtUm 2011). Die für dieses Kataster entwickelte neuartige Emissionsberechnungsmethode ist auch als Grundlage für Ausbreitungsrechnungen zur Ermittlung der Schadstoffbelastungen an Straßen geeignet und wurde auch für die Darstellungen in der Karte Verkehrsbedingte Luftbelastung durch NO 2 und PM10 (Umweltatlas 03.11.2, Ausgabe 2011) genutzt (SenStadtUm2011). Die weitreichende Neugestaltung der dabei genutzten Berechnungsmethodik lässt Vergleiche mit vorhergehenden Emissionserhebungen auf der Grundlage einer wesentlich einfacheren Methode nur sehr eingeschränkt zu. Zwischenzeitlich hat sich gezeigt, dass vor allem in realen städtischen Verkehrssituationen neuere Dieselfahrzeuge weit höhere spezifische NO x -Emissionen aufweisen als noch 2009 vorhergesagt. Dies hat zu der deutlichen Überschätzung der NO 2 -Abnahme sowohl an Hauptverkehrsstraßen, aber als Folge auch in Wohngebieten geführt. Mittlerweile wurden die NO x -Emissionsfaktoren für Euro-5-Fahrzeuge und auch für die ab 01.09.2015 vorgeschriebenen Euro-6-Fahrzeuge insbesondere für Diesel-Pkw und leichte Nutzfahrzeuge nach oben korrigiert. Diese Emissionsfaktoren wurden im neuen UBA-Handbuch Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs (Version 3.3, UBA 2017) im Frühjahr 2017 erstmals veröffentlicht. Im UBA-Handbuch wurden nur die Emissionsfaktoren für Pkw neu bewertet. Für leichte Nutzfahrzeuge, für die ähnlich hohe Emissionen im realen Fahrbetrieb gemessen worden sind, wurden die Emissionsfaktoren für die Berechnung der Berliner Verkehrsemissionen nach oben korrigiert. Des Weiteren lagen für das Jahr 2015 neuere Zählungen der Berliner Flottenzusammensetzung vor, sodass die NO 2 -Belastung in Berlin für 2015 neu gerechnet werden konnte. Ziel der Rechnung war eine belastbarere Aussage über die Anzahl der von zu hohen NO 2 -Werten betroffenen Bewohner treffen zu können.
Das Hamburger Luftmessnetz (HaLm) * betreibt 15 Messstationen zur Überwachung der Luftqualität * unterscheidet zwischen Hintergrund-, Ozon- und Verkehrs-Messstationen * misst kontinuierlich gemäß EU-Richtlinien und dem Bundesimmissionsschutzgesetz Die Hintergrund-Messstationen dienen der allgemeinen Luftüberwachung. Sie erfassen die Schadstoffkomponenten Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffmonoxid (NO), Stickstoffdioxid (NO2) und Schwebstaub (Feinstaub-PM10: Partikel kleiner als 10 Mikrometer und Feinstaub-PM2,5: Partikel kleiner als 2,5 Mikrometer). Eine Station misst außerdem Kohlenmonoxid (CO). Die Ozon-Messstationen ermitteln neben Ozon (O3) auch die NO2- und NO-Belastungen. An den Verkehrs-Messstationen werden die für den Autoverkehr typischen Schadstoffe NO, NO2 und Feinstaub-PM10 bzw. Feinstaub-PM2,5 sowie z.T. Benzol und CO gemessen. Die Messungen finden gemäß EU-Richtlinien und dem Bundes-Immissionsschutzgesetz kontinuierlich statt und erfüllen folgende Aufgaben/Zwecke: * Messungen nach den EU-Richtlinien für Feinstaub-PM10/PM2,5, Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffdioxid (NO2), Benzol, Kohlenmonoxid (CO) und Ozon (O3), umgesetzt in der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (39. BImSchV) * Ozonwarn- und -Informationsdienst * Information der Öffentlichkeit * Bereitstellung von Daten für immissionsschutzrechtliche Genehmigungen * Aufstellung von Daten-Zeitreihen zur Ermittlung von Belastungstrends * allgemeine Überwachung der Luftqualität entsprechend der Vierten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz Nach automatischer und manueller Plausibilitätsprüfung werden die Messdaten in einer Datenbank vorgehalten und können in der Zentrale des Hamburger Luftmessnetzes mit verschiedenen Software-Tools ausgewertet werden. Aktuelle Stundenmittelwerte werden über Videotext (Norddeutscher Rundfunk NDR Seite 678, Hamburg1 Seite 155) und Internet (https://luft.hamburg.de) der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. In dem Internetangebot finden sich darüber hinaus zusammengefasste und historische Daten, Charakterisierungen der Messstationen sowie weitere inhaltliche Erläuterungen.
Web Map Servise (WMS) mit den Luftmesswerte - HaLm - in Hamburg. Das Hamburger Luftmessnetz (HaLm) * betreibt 15 Messstationen zur Überwachung der Luftqualität * unterscheidet zwischen Hintergrund-, Ozon- und Verkehrs-Messstationen * misst kontinuierlich gemäß EU-Richtlinien und dem Bundesimmissionsschutzgesetz Die Hintergrund-Messstationen dienen der allgemeinen Luftüberwachung. Sie erfassen die Schadstoffkomponenten Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffmonoxid (NO), Stickstoffdioxid (NO2) und Schwebstaub (Feinstaub-PM10: Partikel kleiner als 10 Mikrometer und Feinstaub-PM2,5: Partikel kleiner als 2,5 Mikrometer). Eine Station misst außerdem Kohlenmonoxid (CO). Die Ozon-Messstationen ermitteln neben Ozon (O3) auch die NO2- und NO-Belastungen. An den Verkehrs-Messstationen werden die für den Autoverkehr typischen Schadstoffe NO, NO2 und Feinstaub-PM10 bzw. Feinstaub-PM2,5 sowie z.T. Benzol und CO gemessen. Die Messungen finden gemäß EU-Richtlinien und dem Bundes-Immissionsschutzgesetz kontinuierlich statt und erfüllen folgende Aufgaben/Zwecke: * Messungen nach den EU-Richtlinien für Feinstaub-PM10/PM2,5, Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffdioxid (NO2), Benzol, Kohlenmonoxid (CO) und Ozon (O3), umgesetzt in der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (39. BImSchV) * Ozonwarn- und -Informationsdienst * Information der Öffentlichkeit * Bereitstellung von Daten für immissionsschutzrechtliche Genehmigungen * Aufstellung von Daten-Zeitreihen zur Ermittlung von Belastungstrends * allgemeine Überwachung der Luftqualität entsprechend der Vierten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz Nach automatischer und manueller Plausibilitätsprüfung werden die Messdaten in einer Datenbank vorgehalten und können in der Zentrale des Hamburger Luftmessnetzes mit verschiedenen Software-Tools ausgewertet werden. Aktuelle Stundenmittelwerte werden über Videotext (Norddeutscher Rundfunk NDR Seite 678, Hamburg1 Seite 155) und Internet (http://luft.hamburg.de) der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. In dem Internetangebot finden sich darüber hinaus zusammengefasste und historische Daten, Charakterisierungen der Messstationen sowie weitere inhaltliche Erläuterungen. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Web Feature Service (WFS) mit den Messwerten des Hamburger Luftmessnetzes. Das Hamburger Luftmessnetz (HaLm) * betreibt 15 Messstationen zur Überwachung der Luftqualität * unterscheidet zwischen Hintergrund-, Ozon- und Verkehrs-Messstationen * misst kontinuierlich gemäß EU-Richtlinien und dem Bundesimmissionsschutzgesetz Die Hintergrund-Messstationen dienen der allgemeinen Luftüberwachung. Sie erfassen die Schadstoffkomponenten Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffmonoxid (NO), Stickstoffdioxid (NO2) und Schwebstaub (Feinstaub-PM10: Partikel kleiner als 10 Mikrometer und Feinstaub-PM2,5: Partikel kleiner als 2,5 Mikrometer). Eine Station misst außerdem Kohlenmonoxid (CO). Die Ozon-Messstationen ermitteln neben Ozon (O3) auch die NO2- und NO-Belastungen. An den Verkehrs-Messstationen werden die für den Autoverkehr typischen Schadstoffe NO, NO2 und Feinstaub-PM10 bzw. Feinstaub-PM2,5 sowie z.T. Benzol und CO gemessen. Die Messungen finden gemäß EU-Richtlinien und dem Bundes-Immissionsschutzgesetz kontinuierlich statt und erfüllen folgende Aufgaben/Zwecke: * Messungen nach den EU-Richtlinien für Feinstaub-PM10/PM2,5, Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffdioxid (NO2), Benzol, Kohlenmonoxid (CO) und Ozon (O3), umgesetzt in der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (39. BImSchV) * Ozonwarn- und -Informationsdienst * Information der Öffentlichkeit * Bereitstellung von Daten für immissionsschutzrechtliche Genehmigungen * Aufstellung von Daten-Zeitreihen zur Ermittlung von Belastungstrends * allgemeine Überwachung der Luftqualität entsprechend der Vierten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz Nach automatischer und manueller Plausibilitätsprüfung werden die Messdaten in einer Datenbank vorgehalten und können in der Zentrale des Hamburger Luftmessnetzes mit verschiedenen Software-Tools ausgewertet werden. Aktuelle Stundenmittelwerte werden über Videotext (Norddeutscher Rundfunk NDR Seite 678, Hamburg1 Seite 155) und Internet (http://luft.hamburg.de) der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. In dem Internetangebot finden sich darüber hinaus zusammengefasste und historische Daten, Charakterisierungen der Messstationen sowie weitere inhaltliche Erläuterungen. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Wissenschaftlich diskutierte biologische und gesundheitliche Wirkungen hochfrequenter Felder Gesundheitsrelevante Wirkungen unterhalb empfohlener Grenzwerte sind wissenschaftlich nicht belegt. Es gibt keinen Nachweis für eine Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder der kognitiven Leistungsfähigkeit. Es gibt keinen Nachweis für ein erhöhtes Krebsrisiko. Der Wirkmechanismus des oxidativen Stresses wird weiter untersucht. Hochfrequente elektromagnetischer Felder entstehen vor allem bei der Nutzung moderner Kommunikationsmittel wie Rundfunk, Fernsehen, Mobilfunk, Schnurlostelefone, WLAN oder Bluetooth. Im Zeitraum von 2002 bis 2008 wurde das Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramm ( DMF ) zu biologischen und gesundheitlichen Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder durchgeführt. Diese Wirkungen werden umgangssprachlich Elektrosmog genannt. Inzwischen gibt es eine Vielzahl von weiteren experimentellen Studien und Beobachtungsstudien an Menschen aus verschiedenen Ländern. Weder im DMF noch in anderen Studien wurde ein Nachweis für nicht-thermische biologische Wirkungen unterhalb der empfohlenen Grenzwerte erbracht. Thermisch bedingte biologische Wirkungen sind bei Temperaturschwankungen von weniger als 1 °C auch unterhalb bzw. im Bereich der Grenzwerte möglich. Diese haben aber keine Bedeutung für die Gesundheit. Insgesamt geben die Ergebnisse keinen Anlass, die Schutzwirkung der international empfohlenen Grenzwerte in Zweifel zu ziehen. Sind bisherige Erkenntnisse auf den Mobilfunkstandard 5G übertragbar? Der Mobilfunkstandard 5G stellt keine vollkommen neue Mobilfunktechnologie dar, sondern eine Weiterentwicklung der vorherigen Mobilfunkgenerationen. Viele technische Aspekte von 5G sind mit denen bisheriger Mobilfunkstandards vergleichbar. Zur Datenübertragung werden weiterhin hochfrequente elektromagnetische Felder verwendet. Zu dem bisher genutzten Frequenzbereich, der auch durch 5G weiter genutzt wird, kommen zukünftig höhere Frequenzen oberhalb von 6 Gigahertz (GHz) dazu. Erkenntnisse aus bisherigen nationalen und internationalen Studien zu biologischen und gesundheitlichen Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder können zu einem großen Teil auf die 5G-Technologie und die hierfür zunächst angewandten Frequenzbereiche übertragen werden. Innerhalb der in Deutschland gültigen Grenzwerte für Mobilfunksendeanlagen und bei Einhaltung der im Rahmen der Produktsicherheit an Mobiltelefone gestellten Anforderungen gibt es keine bestätigten Belege für eine schädigende Wirkung der elektromagnetischen Felder des Mobilfunks. Die technischen Aspekte und mögliche biologische Wirkungen der aktuell für 5G genutzten Frequenzbereiche unterhalb von 7 GHz hat die Strahlenschutzkommission in einer Stellungnahme bewertet. Sie kommt zu folgendem Schluss: In dem untersuchten Frequenzbereich ergeben sich im Vergleich zu älteren Standards nur wenige Änderungen. Weiterhin gibt es derzeit keine belastbaren Hinweise für gesundheitliche Risiken bei Expositionen von Personen unterhalb der in Deutschland gültigen Grenzwertvorgaben für Sendeanlagen und Endgeräte. In einem weiteren Ausbauschritt sind für 5G auch Frequenzbänder im Milli- oder Zentimeterwellenbereich vorgesehen, also oberhalb von ca. 24 GHz. Diesen Frequenzbereich hat die Strahlenschutzkommission ebenfalls in einer Stellungnahme bewertet. Sie kommt zu folgendem Schluss: Auch in diesem Frequenzbereich gibt es keine anderen, potenziell negativen biologischen Wirkungen als die bereits bekannten Temperatureffekte. Die Datenlage aus derzeit wenigen wissenschaftlichen Studien ist für eine abschließende Aussage jedoch nicht ausreichend. Infolge der geringen Eindringtiefe bei hohen Frequenzen sind Wirkungen am ehesten bei Haut und Augen zu erwarten. Auch das BfS geht davon aus, dass auch in diesen höheren Frequenzbereichen keine gesundheitlichen Auswirkungen zu erwarten sind, solange international empfohlene Grenzwerte eingehalten werden. Da hierzu bislang jedoch nur wenige Untersuchungsergebnisse vorliegen, sieht das BfS noch Forschungsbedarf. Worauf sollte bei bestehenden und neuen Kommunikationstechnologien geachtet werden? Aus Sicht des BfS ist beim Betrieb der bestehenden sowie bei der Entwicklung neuer drahtloser Kommunikationstechniken weiterhin auf eine Minimierung der Exposition der Nutzerinnen und Nutzer sowie der Bevölkerung zu achten. Obwohl die verbleibenden Unsicherheiten in der Bewertung möglicher Langzeitrisiken von intensiver Handynutzung gering sind, gibt das BfS Hinweise zur persönlichen Expositionsminimierung durch Endgeräte . Damit können mögliche, aber nicht nachgewiesene Risiken niedrig gehalten werden. Nutzerinnen und Nutzer können durch die Auswahl von Geräten mit niedrigen angegebenen SAR -Werten und durch einfache Verhaltensmaßnahmen ihre persönliche Exposition gering halten. Grundsätzlich fordert das BfS wesentliche Parameter neuer Techniken rechtzeitig bekannt zu geben. Dadurch haben die Wissenschaft und der Strahlenschutz die Gelegenheit, die Gesundheitsverträglichkeit neuer Techniken vor der Einführung zu prüfen. Stand: 30.01.2026
Das Hamburger Luftmessnetz (HaLm) * betreibt 15 Messstationen zur Überwachung der Luftqualität * unterscheidet zwischen Hintergrund-, Ozon- und Verkehrs-Messstationen * misst kontinuierlich gemäß EU-Richtlinien und dem Bundesimmissionsschutzgesetz Die Hintergrund-Messstationen dienen der allgemeinen Luftüberwachung. Sie erfassen die Schadstoffkomponenten Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffmonoxid (NO), Stickstoffdioxid (NO2) und Staub (Feinstaub/PM10: Partikel kleiner als 10 Mikrometer). Einige Stationen messen außerdem Kohlenmonoxid (CO). Die Ozon-Messstationen ermitteln neben Ozon (O3) auch die NO2- und NO-Belastungen. An den Verkehrs-Messstationen werden die für den Autoverkehr typischen Schadstoffe Benzol, NO, NO2, CO und Feinstaub gemessen. Die Messungen finden gemäß EU-Richtlinien und dem Bundes-Immissionsschutzgesetz kontinuierlich statt und erfüllen folgende Aufgaben/Zwecke: * Messungen nach den EU-Richtlinien für Schwebstaub PM10 / PM2,5, Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffdioxid (NO2), Benzol, Kohlenmonoxid (CO) und Ozon (O3), umgesetzt in der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (39. BImSchV) * Ozonwarn- und -Informationsdienst * Information der Öffentlichkeit * Bereitstellung von Daten für immissionsschutzrechtliche Genehmigungen * Aufstellung von Daten-Zeitreihen zur Ermittlung von Belastungstrends * allgemeine Überwachung der Luftqualität entsprechend der Vierten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz Nach automatischer und manueller Plausibilitätsprüfung werden die Messdaten in einer Datenbank vorgehalten und können in der Zentrale des Hamburger Luftmessnetzes mit verschiedenen Software-Tools ausgewertet werden. Aktuelle Stundenmittelwerte werden über Videotext (Norddeutscher Rundfunk NDR Seite 678, Hamburg1 Seite 155), Ansagetelefon (040 42845-2424) und Internet der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Bei Überschreitung des Informationswertes für Ozon von 180 µg/m³ und des Alarmwertes von 240 µg/m³ erfolgt die Information der Öffentlichkeit über regionale Rundfunkanstalten Die Daten für die Messkomponente Ozon (O3) werden stündlich aus dem laufenden Messprozess gewonnen und auf einem speziellen Kommunikationsrechner bereitgestellt. Die Daten werden an folgenden Messorten gewonnen: Rostock-Holbeinplatz Neubrandenburg Gülzow Löcknitz Rostock-Stuthof Göhlen Leizen Garz Güstrow und Rostock-Warnemünde.
Das Erstellen eines möglichst kompletten Ökologischen Profils einer Population ist von entscheidender Bedeutung in Naturschutz und Landschaftsplanung. Die Zauneidechse (Lacerta agilis LINNAEUS, 1758) ist weit verbreitet in Eurasien und bevorzugt offene bis halboffene Lebensräume. Hierzu gehören auch Habitate, die in der unmittelbaren Nähe von Menschen liegen wie Straßenränder, Bahntrassen oder Steinbrüche. Die Art ist daher oftmals Opfer von Störung, Zerstörung oder Fragmentierung ihrer Lebensräume durch menschliche Aktivitäten und daher oftmals das Ziel von Ausgleichsmaßnahmen. Diese sind am effektivsten, wenn sie auf die Ökologie der betroffenen Population abgestimmt sind. Ziel dieses Projektes ist daher das Erstellen einer möglichst effizienten Methode zur Ermittlung der Ökologie von Kleintieren am Beispiel einer Zauneidechsen-Population in der Dellbrücker Heide in Köln. Hierzu werden klassische Sichtungs basierte Begehungen mit Radio-Teleme-trie zur Aktionsraumbestimmung und hoch-auflösende Drohnenaufnahmen zur Habitatbestimmung verbunden, um ein möglichst vollständiges ökologisches Profil zu erhalten. Das Profil beinhaltet: Aktivität der Tiere in Bezug auf Wetter und Temperatur, Aktionsraumdichte und Habitatpräferenzen. Zusätzlich ist geplant, in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn die Möglichkeit zu untersuchen, Eidechsenbestände direkt per Drohne aufzunehmen. Das Projekt beinhaltet bisher eine laufende Doktorarbeit (Vic Clement) sowie zwei abgeschlossene Master-Arbeiten zu Wetter abhängiger Aktivität (Julia Platzen-Edanakaparampil) und Habitatpräferenz (Rieke Schluckebier). Derzeit geplant sind ebenfalls zwei weitere Masterarbeiten zur Habitatpräferenz und zum Einfluss einer Drohne auf das Fluchtverhalten der Tiere (Lisa Schmitz und Tobias Demand).
Gebäudecharakteristik und Konzeption der Anlagentechnik: Kollektorfläche: 10,2 m2; Kollektor: Indach; WW-Anlage; Speicher: 1 Stck. Solarspeicher 500 l; Dachneigung: 30 Grad; Ausrichtung: Süden. Geplante Maßnahmen zur Verbreitung: - Begleitung des Einbaus der Solaranlage durch Abkündigungen, Erwähnungen in den Predigten und Fürbitten in den Gottesdiensten. Hinweis im Gemeindeblatt, Ähnliches gilt für die Gemeindekreise; - Spezieller thematischer Gottesdienst zum Thema 'Bewahrung der Schöpfung'; - Festhalten der einzelnen Bauphasen durch Foto und Video; - Veröffentlichungen, Texte, Fotos in der lokalen Presse und in Kirchenzeitungen; - Veröffentlichungen im Rundfunk; - Zusammenarbeit in dem Hornocamp; - Einbeziehung von Parteien und Vereinen vor Ort einschl. Frau Schneider von 'pro Guben'; - Während der Bauzeit ist ein entsprechendes Bauschild anzubringen; - Nach Abschluss der Arbeiten ist ein Schild am Gebäude anzubringen, dass auf die Solaranlage hinweist; - Einladungen zu Gemeindeausflügen nach Guben aussprechen; - Vorstellung des Projektes in und gegenüber Kirchengemeinden des KK Cottbus, Partnergemeinden, Gemeinden der Ökumene vor Ort; - Einladung des Pfarrkonventes des KK Cottbus in unser Haus; - Literatur zur Solartechnik wird auf dem Büchertisch der Gemeinde vertrieben; - Berücksichtigung des Projektes in der Christenlehre, im Konfirmandenunterricht und in der Jungen Gemeinde; - Begleitung durch den Bauausschuss, den Rechtsausschuss, den Finanzausschuss, den Kindergartenausschuss und den Öffentlichkeitsausschuss der Gemeinde; - Ausstellung zum Projekt im Gemeindehaus und in der Klosterkirche; - Besichtigung der Anlage durch Parteien und interessierte Gruppen; - Erhalt des Umweltpreises durch den Verein für Energie und Umwelt e. von Pro Guben unter Schirmherrschaft des Bürgermeisters der Stadt Guben. Fazit: Als Fazit kann man sagen, dass der Einbau der Solaranlage für das Objekt neben der hohen Akzeptanz auch Bewunderung für die Bereitschaft zur Erhaltung der Schöpfung hervorgerufen hat. Durch die großzügige Förderung durch die Bundesstiftung Umwelt konnte der stark strapazierte Haushalt der Gemeinde geschont werden. Dafür war jeder Beteiligte bereit, einiges für die Öffentlichkeitsarbeit zu leisten. Ferner muss gesagt werden, dass die Bearbeitung der Förderanträge sehr unbürokratisch durchgeführt wurde. Diese Maßnahme als Ganzes kann jederzeit weiterempfohlen werden.
Im Jahre 1818 wurde an der Ufermauer der Hafeneinmündung der Pegel Speyer errichtet, dessen regelmäßige Beobachtung mit dem 01.01.1822 begann. Der Lattenpegel mit metrischer Skala hatte seinen Nullpunkt auf Niedrigwasserhöhe. Ab 1885 befand sich der Pegelnullpunkt in der Stromsohle. 1891 wurde ein Druckluftschreibpegel ergänzt. Zwischen dem 22.3. und 10.5.1945 wurde die Beobachtung des Pegels wegen Kampfhandlungen eingestellt, der Schreibpegel wurde in dieser Zeit unbrauchbar. Durch die Zerstörung der nahegelegenen Eisenbahnbrücke am 23.3.1945, deren Konstruktionsteile bis 1946 im Rhein lagen, wurde zeitweise die Wasserführung beeinflusst. 1962 wurde am gleichen Ort ein neuer Treppenpegel angelegt und ein massives Pegelhäuschen zur Aufnahme eines Schwimmer-Schreibpegels errichtet, der am 8.7.1963 in Betrieb genommen wurde. Im Oktober 1973 wurde dieser Schreibpegel gegen einen Lochstreifenpegel ausgetauscht, der den Wasserstand viertelstündlich registrierte. Bis zur Aufstellung des Schreibpegels im Jahre 1891 wurde der Lattenpegel täglich um 7:00 Uhr abgelesen, nach der Zerstörung des Schreibpegels im Jahre 1945 wieder zur gleichen Zeit. Ab 1.11.1952 wurden die Wasserstände täglich um 13:00 Uhr abgelesen, ab 16.5.1955 gab es eine tägliche Sonderablesung für den Rundfunk um 5:00 Uhr. Änderungen der Höhe des Pegelnullpunktes über NN bzw. NHN: ab 1820: NN+ 91,244 m (Nullpunkt auf Niedrigwasserhöhe) ab 01.01.1885: NN+ 88,447 m (Tieferlegung: Nullpunkt an Stromsohle) ab 01.01.1953: NN+ 88,523 m (neues System [DHHN 12]; die Höhenlage des Pegels zum Gelände hat sich nicht geändert) ab 01.11.1998: NN+ 88,511 m (DHHN 85; die Höhenlage des Pegels zum Gelände hat sich nicht geändert) ab 18.07.2017: NHN+ 88,47 m (neues System [DHHN 2016]) Quellen: Centralbureau Meteorol. Hydrogr. Ghzgt. Baden (Hrsg.)(1889): Der Rheinstrom WSA Speyer (o. J.): Pegelstammbuch Pegel I. Ordnung Speyer
| Organisation | Count |
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| Bund | 120 |
| Europa | 3 |
| Kommune | 4 |
| Land | 32 |
| Weitere | 12 |
| Wissenschaft | 32 |
| Zivilgesellschaft | 38 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 1 |
| Förderprogramm | 112 |
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| Text | 26 |
| unbekannt | 22 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 36 |
| Offen | 125 |
| Unbekannt | 1 |
| Language | Count |
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| Deutsch | 158 |
| Englisch | 24 |
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