Die Daten beinhalten Angaben zu Einzeldenkmale, Gartendenkmale, Sachgesamtheiten, Denkmalschutzgebieten und Nebenanlagen. Der Datensatz dient als Grundlage für die Bereitstellung von Informationen zum Thema Schutzgebiete im Zusammenhang mit der Richtlinie 2007/2/EG (INSPIRE). Die Eintragungen von Kulturdenkmalen auf der Denkmalkarte gehen auf die Eintragungen in den Kulturdenkmallisten zurück. Nach § 10 Abs. 1 des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes ist weder der Status eines Kulturdenkmals noch der daraus folgende Denkmalschutz von der Aufnahme in diese Listen abhängig.