Die Fachgebiete - Chemie, Energie, Bergbau; - Metall, Verkehrswesen, Abfallbehandlung, Lagerung; - Papier, Druck, Holz, - Lärmschutz umfassen folgende Aufgabengebiete: 1.Vollzug des BImSchG und zugeordneter Verordnungen einschließlich fachtechnischer; 2. zuständige Behörde für Überwachung von Anlagen und Anlagen gemäß Zuständigkeitsverordnung (nach BImSchG): ZuV Immissionsschutz, ZuV Chemikalienrecht, Benzinbleigesetz, Treibhausgas-Emmissionshandelsgesetz; 3. Verantwortung für Schutz (incl. Vorsorge) vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen u.ä.; 4. Vollzug und Kontrollen zur Einhaltung von chemikalienrechtlichen Vorschriften, der Vorschriften des Benzinbleigesetzes in Verbindung mit dr 10. ImSchV für Gesamtsachsen.
Überwachung, Fachbegleitung von Maßnahmen zum Bodenschutz wie Erfassung, Bewertung von Untersuchungen zu Böden: Abfallverwertung auf Böden, Rekultivierung, Bodeninanspruchnahme für Objekte in kommunaler Trägerschaft und unter Bergrecht stehend.
- Überwachung, Fachbegleitung von Maßnahmen zum Bodenschutz sowie zur Erfassung, Bewertung von Untersuchungen zu Böden: Abfallverwertung auf Böden und Rekultivierung im Bereich von Anlagen unter Bergrecht - Reduzierung der Flächeninanspruchnahme Anmerkung: Aufgabenwahrnehmung durch die LDD erfolgt nur bei einer Selbstbetroffenheit der unteren Verwaltungsbehörden
- Durchführung von Genehmigungsverfahren (sog. "Notifizierungsverfahren") - Überwachung der Abfallströme
Überwachung, Fachbegleitung von Maßnahmen zum Bodenschutz wie Erfassung, Bewertung von Untersuchungen zu Böden: Abfallverwertung auf Boden, Rekultivierung, Bodeninanspruchnahme.