Für den Schutz des in Sachsen stark gefährdeten Feuersalamanders (Salamandra salamandra) ist − nicht zuletzt wegen zunehmender Gefährdung durch Klimawandel und Pathogene wie den Chytridpilz Batrachochytrium salamandrivorans (Bsal) − ein detailliertes Wissen zu dessen Verbreitung essenziell. Dabei sollten vorhandene Artnachweise aus allen verfügbaren rezenten und historischen Quellen herangezogen und für zielgerichtete Freilanderfassungen berücksichtigt werden. Zur Verdichtung der Fundpunkte von Feuersalamandern in Sachsen und speziell im Verbreitungsschwerpunkt Sächsische Schweiz wurden historische Nachweise revalidiert und mittels einer Citizen-Science-Kampagne durch aktuelle Nachweise ergänzt. So konnte die Anzahl der bislang in etablierten Artdatenbanken verfügbaren Nachweise erheblich gesteigert werden. Durch eine Synthese der multiplen rezenten und historischen Quellen kann somit erstmals die zeitliche Entwicklung der Vorkommen bis auf Gewässerebene nachvollzogen werden. Darauf basierend sind nunmehr ein gezieltes Langzeitmonitoring sowie eine prädiktive Analyse der Bestands- und Habitatentwicklung möglich.
Die Besuchszahlen im Nationalpark (NLP) Sächsische Schweiz steigen seit Jahren. In einer Reihe von Gelegenheitsstudien wurde das Verhalten der Gäste mithilfe von Befragungen (N=414) analysiert. Theoretische Grundlage waren drei psychologische Ansätze: räumliche Orientierung, normative Entscheidungsfindung und Fokustheorie des normativen Verhaltens. Zur räumlichen Orientierung wurden hauptsächlich Pfeilwegweiser und Wegemarkierungen genutzt. Fast die Hälfte der Befragten berichteten aber von Schwierigkeiten, im Gelände erlaubte und gesperrte Wege voneinander zu unterscheiden. Knapp 20 % zeigten sich - trotz des großen Waldbrands im Juli 2022 - nicht oder wenig einverstanden mit dem Verbot von Feuer. Fast ein Drittel wollte sich in der Kernzone nicht immer an das Wegegebot halten. Dies birgt Gefahren für den Hauptzweck des NLP: den Schutz der Flora und Fauna. Empfehlungen zur Beschilderung, Kommunikation und weitere Studien ergänzen den vorliegenden Beitrag.
"Landschaftsrahmenplanung für die Sächsische Schweiz" Natürliche und kulturgeschichtliche Grundlagen in der Sächsischen Schweiz, Heimatschutz, Natur und Landschaftsschutz, Verwaltungsgliederung, Landschaftsanalyse, Biotopkartierung, Flächenutzung, Landschaftsbelastung und Landschaftschäden, Landschaftsdiagnose und Synthese, Raumgliederung, Landschaftsprognose, Leitbilder für die Raumeinheiten, Zielkonzeption
Oberlausitzer Bergland, der Sächsischen Schweiz, dem Erzgebirge und dem Vogtland hinterlässt das 'Pinselohr in unregelmäßigen Abständen seine Spuren. Als Art der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie, muss der EU-Kommission regelmäßig über den Erhaltungszustand von Luchspopulationen berichtet werden. Hierfür ist ein koordiniertes Monitoring unentbehrlich. Gleichzeitig unterliegt der Luchs in Sachsen dem Jagdrecht, und damit der Hegeverpflichtung der Jagdausübungsberechtigten. Er hat als streng geschützte Art keine Jagdzeit. Mit dem Ziel eines passiven Luchs-Monitorings wurden deshalb in den oben genannten potenziellen Verbreitungsgebieten Sachsens im Frühjahr 2008 etwa 40 ehrenamtlich tätige Personen aus Jagd-, Forst- und Naturschutzkreisen als 'Luchs-Erfasser ausgebildet (Liste der Erfasser siehe www.luchs-sachsen.de). Dabei gilt es, zufällig gefundene Nachweise, wie Sichtbeobachtungen, Spuren, Kot- oder Haarfunde zu überprüfen und mittels eines Erhebungsbogens zu dokumentieren. Aufgabe der Luchs-Erfasser ist es auch, entsprechenden Hinweisen aus der Bevölkerung nachzugehen. Zusätzlich wird im Winter 2009/2010 erstmals großräumig ein aktives Monitoring durchgeführt. Für dieses sogenannte opportunistische Fotofallen-Monitoring wurden acht Einsatzgebiete in Süsdachsen ausgewählt. Hierbei kommen 12 digitale Infrarot-Fotofallen vom Typ RM 45 der Firma RECONYX zur Anwendung. Die so zusammengetragenen Nachweise werden an der TU Dresden - Prof. für Forstzoologie gesammelt und an die zentrale Datenbank des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie weiter gegeben. Darüber hinaus soll die Sammlung umfangreicher Informationen Grundlagen für ein angepasstes Luchs-Management schaffen, um potenziellen Interessenskonflikten frühzeitig entgegenwirken zu können. Träger des Luchs-Monitorings ist das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL). Unterstützt wird das Projekt durch die Oberste Jagdbehörde des Freistaates und den Landesjagdverband Sachsen e.V.. Koordinierung, Schulung der Luchs-Erfasser und wissenschaftliche Begleitung des Vorhabens obliegen der Professur für Forstzoologie der TU Dresden mit Sitz in Tharandt. Um das Vorhaben von wissenschaftlicher Seite zu unterstützen, begann im Herbst 2008 eine Masterarbeit an der Professur für Forstzoologie/Tharandt. Da vor allem im Vogtland auch aktuelle Hinweise auf die Art vorliegen, soll in dieser Untersuchung das Vorkommen des Luchses im Vogtland anhand eines Lockstock- und Fotofallen- Monitorings sowie gezielter Abspüraktionen dokumentiert werden. Die Studie wird aus Mitteln der Jagdabgabe des Freistaates gefördert. U.s.w.
"Geobotanische Kartierung linkselbische Sächsischen Schweiz"
Gemäß VwVNpVw vom 04.07.1996 umfassen die Aufgaben für die Verwaltung des Nationalparkes bzw. der Nationalparkregion Sächsiche Schweiz folgende Schwerpunkte: 1. Programme und Konzepte für den Schutz, die Pflege und die Entwicklung der Gebiete aufzustellen und für deren Durchführung zu sorgen; 2. fachliche Stellungsnahmen zu den in § 50 Abs. 1 Satz 3 der VwVNpVw angeführten Entscheidungen und Erklärungen zu erarbeiten; 3. Kontakte mit den Gemeinden, Behörden und Verbänden im Gebiet zu halten; 4. die Öffentlichkeit und die Bildungseinrichtungen über Aufgaben und Ergebnisse ihrer Tätigkeit zu unterrichten sowie Besucher zu betreuen. Informationen zum Nationalpark Sächsische Schweiz finden Sie unter: https://www.nationalpark-saechsische-schweiz.de/.
Sachsenforst ist zuständig für: -die Bewirtschaftung und Verwaltung des Staatswaldes des Freistaates Sachsen, -die forsttechnische Betriebsleitung und den Revierdienst im Körperschaftswald, Beratung, Betreuung und forsttechnische Hilfe im Privatwald, -die Durchführung forstlicher Förderungsmaßnahmen, -die forstliche Rahmenplanung und sonstige Fachplanungen für die Forstwirtschaft, -die Durchführung von Standorterkundungen, Waldfunktionskartierungen u. a., -die Durchführung praxisbezogener Versuchs- und Forschungsaufgaben auf dem Gebiet der Forstwirtschaft, -die Erarbeitung und laufende Fortschreibung der Waldbiotopkartierung im Zusammenwirken mit dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, -die Waldpädagogik, -die Aufgaben eines Amtes für Großschutzgebiete nach dem Sächsischen Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege mit der Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz, Biosphärenreservatsverwaltung Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft und Naturschutzgebietsverwaltung Königsbrücker Heide/ Gohrischheide, Elbniederterrasse Zeithain, -die Fachaufsicht über die unteren Forstbehörden als obere Forstbehörde.
Artendatenbanken des Nationsalparks Sächsische Schweiz (Flora, Fauna: Wirbellose, Wirbeltiere)
Die geologischen Gegebenheiten und die geologische Entwicklung der Nationalparkregion Sächsische Schweiz (Elbsandsteingebirge) werden allgemeinverständlich dargelegt. Auf der Rückseite Erläuterung und geologische Zeitskala für dieses Gebiet.
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Oberes Elbtal, Am Viertelacker 14 in 01259 Dresden hat bei der Landesdirektion Sachsen mit Schreiben vom 2. Juni 2025 die Entscheidung beantragt, ob für das Vorhaben anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden kann. Schadensbeseitigung Hochwasser 06/2013 Seidewitz in Pirna, - Sohl- und Böschungsinstandsetzung, - Beseitigung von 7 Schad-stellen im Mauerwerk und naturnaher Ausbau, - Herstellung einer fischdurchgängigen Sohlsicherung. Das Vorhaben „Seidewitz - Hochwasserschadensbeseitigung 06/2013 in Pirna, Teilobjekt 2, Projekt 5742“ fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen, welche im Ergebnis negativ ausfiel.
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