Gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie ist u. a. die Qualität von Grund- und Oberflächenwasser zu erhalten bzw. in bestimmten Zeiträumen zu verbessern. In diesem Sinne erarbeitet die Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfULG) in einem Projekt Strategien zur Erreichung dieser Ziele. Zum einen werden hierzu Maßnahmenkataloge stoffaustragsmindernder Maßnahmen erarbeitet. Zum anderen werden Werkzeuge (Modelle, Schätzverfahren usw.) zur Auswahl und der Prüfung der Wirksamkeit stoffaustragsmindernder Maßnahmen entwickelt und zur Anwendung gebracht. Unter Federführung des Sächsischen Landesamtes für Umwelt und Geologie werden durch die LfULG Bewirtschaftungs- und Maßnahmenpläne für Einzugsgebiete erarbeitet und Strategien zu ihrer umfassenden Umsetzung entwickelt.
Der Arbeitskreis landwirtschaftlicher Gewässerschutz ist eine Initiative der Landwirte im Freistaat Sachsen zum Schutz und zur Reinhaltung unserer Gewässer. Über einen kooperativen freiwilligen Ansatz werden stoffaustragsmindernde, standortangepasste Maßnahmen in Praxisdemonstrationen auf ihre Wirksamkeit überprüft und in Workshops/Feldtagen ausgewertet. Die einzelbetriebliche Beratung begleitet die Landwirtschaftsbetriebe während der Erprobungs- /Einführungsphase sowie der Optimierung, Ausweitung und dauerhaften Beibehaltung der stoffaustragsmindernden Verfahren. Projektlaufzeit: 2019-2023
Die Erstellung und Fortschreibung von Naturschutzfachplanungen durch das Nationalparkamt umfasst konzeptionelle Rahmenvorgaben zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Nationalpark (Nationalpark-Programm) und Landschaftsschutzgebiet (Rahmenkonzept) und von Pflege- und Entwicklungsplanungen, insbesondere mit folgenden Teilen - für den Nationalpark: - Waldpflegemaßnahmen - Offenlandbehandlung - Wildstandsregulierung - Fießgewässerentwicklung - Nutzungen und Gestaltungen - Verkehrslenkung und -beruhigung - Besucherkonzeption - Bergsport - Information und naturkundliche Bildung - Forschung und Dokumentation - für das Landschaftsschutzgebiet: - Besucherkonzeption - Bergsport Grundlage: § 14 Abs. 1 und 2 NLPR-VO
Die nachhaltige Jagd basiert auf einem glaubwürdigen Nutzungsethos unter Berücksichtigung anderer Nutzngsinteressen. Sie beinhaltet die Regulierung von Wilddichten zur Abwendung von Wildschäden, die Fleisch- und Pelzgewinnung, die Sicherung und Verbesserung der Lebensgrundlagen des Wildes, die Erhaltung artenreicher und gesunder Wildbestände, wowie über regulative Eingriffe den Schutz gefährdeter Tiere und Pflanzen. Entsprechende Leitbilder wurden entwickelt.
Fachliche Durchführung von regionalen Arten- und Biotopschutzprojekten; fachliche regionale Begleitung landesweiter Arten- und Biotopschutzprojekte; Biotopfeststellungen, insbesondere besonders geschützter Biotope gemäß §26 SächsNatSchG; naturschutzfachliche Beratung der unteren Naturschutzbehörden (Landkreise und Stadt Chemnitz) und der höheren Naturschutzbehörde (Regierungspräsidium Chemnitz, Umweltvollzug); Mitwirkung in der Landschaftsplanung und an der Biotopkartierung; naturschutzfachliche Stellungnahmen im Rahmen von Fördermittelverfahren zur Landschaftspflege, zur Biotopgestaltung und zum Artenschutz, Effizienzkontrollen; naturschutzfachliche Stellungnahmen zu Eingriffsvorhaben außerhalb von Schutzgebieten. Bearbeitung aller Vorgänge im Zusammenhang mit der FFH-Richtlinie.
Die landwirtschaftliche Nutzung beeinflusst die Biodiversität von Acker- und Grünlandflächen. So wirkt sich die Art und Weise der Bodenbearbeitung auf die Artenzahl und die Gesamtzahl an Laufkäfern, Spinnen usw. einer Ackerfläche aus. Diese und andere Arten werden, im Vergleich zu gepflügten Flächen, in besonderer Weise durch die dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung und die Direktsaat gefördert. Im Mittelpunkt der Untersuchungen des LfULG stehen, neben der Ermittlung der Arten- und Individuenzahl, u. a. die Wechselwirkungen zwischen dem Auftreten räuberischer Laufkäferarten und dem Auftreten von Schnecken auf konventionell mit dem Pflug und konservierend (d. h. pfluglos) und in Mulchsaat bestellten Flächen.
1927 wurde mit der Registrierung der wichtigsten geologischen Aufschlüsse in Sachsen begonnen; 1979 erschien die Veröffentlichung "Die geologischen Naturdenkmale in den Bezirken Dresden, Karl-Marx-Stadt und Leipzig" von H. Prescher. Diese Auflistung war die Bearbeitungsgrundlage für den Geotopschutz in Sachsen nach 1990 und führte zur Entwicklung des Geotopkatasters Sachsen. Die interne Datenbank enthält ca. 2000 Geotope mit Angaben zu Lokalität, Lage (Koordinaten), Messtischblatt, Schutzstatus u.a.. Eine lückenlose bildliche Darstellung in der Datenbank ist geplant.
Gemäß VwV-NpVw vom 04.07.1996 umfassen die Aufgaben der Nationalparkwacht folgende Schwerpunkte: 1. Besucher der freien Landschaft über die Vorschriften zum Schutz von Natur und Landschaft zu informieren 2. die Einhaltung und Durchsetzung der in Nr. 1 genannten Vorschriften zu überwachen, 3. Zuwiderhandlungen gegen mit Strafe oder Geldbußen bedrohte Rechtsvorschriften zu unterbinden und bei der Verfolgung von Verstößen mitzuwirken, Damit sind im wesentlichen folgende Befugnisse der Naturschutzwacht verbunden: - Naturschutzgebiete und sonstige geschützte Flächen und Objekte auch außerhalb von Wegen zu betreten, - eine Person zur Feststellung ihrer Personalien anzuhalten, wenn sie bei Rechtsverstößen angetroffen wird oder solcher Verstöße verdächtig ist bzw. Personen vorübergehend von einem Ort zu verweisen oder das Betreten eines Ortes vorübergehend zu verbieten, - besonders geschützte Tiere und Pflanzen im Sinne von §1 der Bundesartenschutzverordnung oder Teile davon, die unbefugt entnommen wurden, sicherzustellen. Den Naturschutzwarten können ehrenamtliche Helfer zur Erfüllung ihrer Aufgaben beigeordnet werden. Weitere Informationen zur Nationalparkwacht finden Sie unter https://www.nationalpark-saechsische-schweiz.de/wir-ueber-uns/nationalparkwacht/.
Ausgehend von der europäischen Boden-, Naturschutz- und Bodenschutzpolitik sind im Bereich Bodenkultur folgende generelle Arbeitsschwerpunkte integriert: 1) Bodenbearbeitung, Landschaftswasserhaushalt und physikalischer Bodenschutz (grarproduktionsbezogener Erosions- und Gefügeschutz sowie Bodenbearbeitungs- und Bodenschutzverfahren, Agrarfauna, Bodenwasserhaushalt), 2) Umweltschonende Landbewirtschaftung, Schutz von Lebensräumen und Arten in Agrarlandschaften durch naturnahe Landwirtschaft), 3) Monitoring und Dokumentation von Entscheidungen sowie 4) Öffentlichkeitsarbeit, Information und Transfer zum Bodenschutz. Weiterhin wird neben der Evaluierung von Förderprogrammen im Bereich Acker- und Pflanzenbau Schwerpunkt auf die Modellentwicklung (Auswertestandards) zur Prüfung und Etablierung von Parametern und Modellen zum nachhaltigen Boden- und Ressourcenschutz gelegt sowie auf die Entwicklung und Implementierung von GIS-Anwendung in der Landwirtschaft.
Wirtschaften im Biosphärenreservat muss dem Modellcharakter des Gebietes Rechnung tragen und beispielhaft natur- und sozialverträglich sein. Wirtschaftsformen und Produkte mit schonender Nutzung natürlicher Potenziale sollen gefördert werden, während durch Verzicht auf Großprojekte eine ausgeglichene wirtschaftliche Entwicklung gesichert werden soll.