Forsteinrichtung Unter Forsteinrichtung versteht man das mittlerweile über Jahrhunderte bewährte Instrument zur Umsetzung einer geregelten und nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Regelmäßige Inventuren sorgen dafür, dass nicht mehr Holz genutzt wird als nachwachsen kann. Viele Wälder waren im 17. Jahrhundert in einem desolaten Zustand. Die Verhüttung von Erz, die Glasherstellung und der Bedarf an Bau- und Brennholz fraßen die Holzvorräte auf. Waldweide und Streunutzung ließen den Waldboden verarmen. Der Fortbestand des Waldes und die Versorgung nachfolgender Generationen mit Holz waren ernsthaft gefährdet. Man benötigte dringend Methoden, um dieser Fehlentwicklung entgegenzuwirken. Die Einführung einer geregelten, planmäßigen und nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder war die Grundlage für die moderne Forstwirtschaft wie wir sie heute kennen und die Geburtsstunde der Forsteinrichtung. Diese versteht sich seit jener Zeit als Instrument zur Sicherung der Nachhaltigkeit und stellt einen planmäßigen und schonenden Umgang mit der Ressource Wald sicher. Neben der Sicherung von Holzvorräten gehen heutige Anforderungen an den Wald sehr viel weiter. Er soll der Erholung dienen und vor Umweltgefahren schützen. Deshalb hat die Forsteinrichtung nicht nur die nachhaltige Sicherung der Holznutzung, sondern die Sicherung aller vom Wald wahrzunehmenden Funktionen planerisch zu berücksichtigen. Hierzu besteht ein gesetzlicher Auftrag durch das Waldgesetz für den Freistaat Sachsen § 22 (2) SächsWaldG. Waldbewertung Die sächsische Waldwertermittlungsrichtlinie ist seit dem 01.03.2000 in Kraft. Sie ist von den sächsischen Forstbehörden für Waldbewertungen, Schadens- und Entschädigungsbewertungen im Wald anzuwenden. Sie wird forstlichen Sachverständigen zur Anwendung empfohlen. Die Richtlinie enthält insgesamt 19 Anlagen, die als Hilfsmittel zur Waldwertermittlung konzipiert sind. Die Anlagen enthalten z.B. durchschnittliche Holzpreise, durchschnittliche Holzerntekosten, Alterswertfaktoren, aktuelle Lohn- und Lohnnebenkosten sowie Zinsfaktoren. Waldinventur - permanente Betriebsinventur WISA (WaldInventurSachsen) auf Stichprobenbasis für Forstbetriebe > 1.500 Hektar - Vorbereitung der BWI 3 (Bundeswald-inventur) - Zuarbeit zur Aufnahmeanweisung BWI³ - Stellungnahme zu Inventuren Dritter - Vorbereitung und Durchführung der Landeswald-inventur
Im Januar 2006 erfolgte die Gründung des Staatsbetriebes Sachsenforst. Die neue Rechtsform trägt dem Erfordernis Rechnung, die sächsische Forstverwaltung zukunftsfähig zu gestalten. Ihr wird jetzt ein Höchstmaß an Selbstständigkeit verliehen, um die im Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) verankerten Aufgaben für Wald, Forstwirtschaft und Gesellschaft aus einer Hand, effektiv, kompetent und in gleichbleibend hoher Qualität umzusetzen. Der Staatsbetrieb Sachsenforst wird noch effizienter, aufgabenorientierter und flexibler, als dies bisher möglich war, den landeseigenen Staatswald bewirtschaften sowie Dienstleistungs- und Hoheitsaufgaben im Privat- und Körperschaftswald erfüllen. Sachsenforst ist einer der größten Arbeitgeber im ländlichen Raum Sachsens. Auf der operativen Ebene gibt es 12 Forstbezirke und 3 Großschutzgebietsverwaltungen. Der Hauptsitz des Staatsbetriebes Sachsenforst mit Geschäftsleitung, Kompetenzzentrum für Wald und Forstwirtschaft, Amt für Großschutzgebiete und der Oberen Forst- und Jagdbehörde befindet sich im Pirnaer Ortsteil Graupa. Sachsenforst ist Interessenvertreter für die Gesellschaft für ausgewählte Bereiche, übernimmt Verantwortung für Großschutzgebiete, erbringt ausgewählte Dienstleistungen und bewirtschaftet natürliche Ressourcen im sächsischen Landeswald. Das Kompetenzzentrum Wald und Forstwirtschaft entwickelt über eine praxisorientierte Ressortforschung Grundlagen für forstbetriebliche Entscheidungsprozesse für die Bewirtschaftung des sächsischen Staatswaldes. In der Verantwortung für den Gesamtwald in Sachsen werden zudem die fachlichen Voraussetzungen für die Beratung privater und körperschaftlicher Waldbesitzer geschaffen. Als Obere Forst- und Jagdbehörde Sachsens bearbeitet Sachsenforst forstpolitische und umweltrelevante Aufgaben zur Umsetzung des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen und wirkt bei der Durchführung anderer den Wald berührender Gesetze mit. Zum Staatsbetrieb Sachsenforst gehören folgende Betriebsteile a) die Geschäftsleitung in Pirna/Ortsteil Graupa mit Außenstellen in Bautzen und Chemnitz b) das Kompetenzzentrum Wald und Forstwirtschaft in Pirna/Ortsteil Graupa mit Außenstelle in Pirna c) die obere Forstbehörde und die obere Jagdbehörde in Pirna/Ortsteil Graupa mit Außenstellen in Pirna/Ortsteil Liebethal und Bautzen d) das Amt für Großschutzgebiete in Pirna/Ortsteil Graupa mit den Außenstellen in Bad Schandau, Guttau/Ortsteil Wartha und Königsbrück e) die Forstbezirke f) die Sondereinrichtungen
a) Bodenschutzkalkung: Wiederholte flächige Ausbringung (Flug-, Blasegeräte, manuell) magnesiumreicher Karbonatkalke auf den Waldboden zum Schutz des Bodens (Kompensation eingetragener und gespeicherter Säure), seiner Bestockung (Ernährung, Benadlung, Vitalität) und waldbürtiger Gewässer (Transfer von Schwermetallen und Säure) - Einzelflächenplanung, Flächen-, Mengen-, Qualitätskontrolle durch Forstbezirke - Fachberatung, Gesamtflächenplanung, Ausschreibung, Zuschlagserteilung durch Geschäftsleitung des SBS b) Meliorationskalkung: Einmalige partielle Ausbringung (Pflanzplatz, Pflanzstreifen) und Einarbeitung (Lochbohrer, Fräse, manuell) magnesiumreicher Karbonatkalke in saure, basenarme Waldböden bei Begründung einer neuen Waldgeneration aus edaphisch anspruchsvollen Baumarten (Laubhölzer, Weißtanne), um deren Aufwachsen sowie den Anflug von Sukzessions-Baumarten zu sichern bzw. zu fördern. - Flächenplanung, Flächen-, Mengen-, Qualitätskontrolle durch Forstbezirke - Fachberatung durch Geschäftsleitung des SBS c) Düngung: Ausbringung von Mineraldüngern (Mengen- und/oder Spurenelemente) zur Behebung von diagnostizierten Ernährungsdefiziten und/oder -disharmonien - Flächenplanung, Flächen-, Mengen-, Qualitätskontrolle durch Forstbezirke - Fachberatung durch Geschäftsleitung des SBS Es werden Versuche bzw. Untersuchungen zur Wirkung von Bodenschutz- und Meliorationskalkungen auf Humus, Boden, Bodenwasser, Bodenvegetation, Kronen- und Ernährungszustand von Waldökosystemen durchgeführt (Meliorationskalkungen im Rahmen von Waldumbauversuchen, Bodenschutzkalkungen unter Praxisbedingungen).
Öffentlichkeitsarbeit des Staatsbetriebes umfasst - die Planung und Organisation von Ausstellungen und sonstigen öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen zu Wald und Forstwirtschaft - die konzeptionelle Entwicklung zur forstlichen Öffentlichkeitsarbeit sowie die Vorbereitung und Durchführung entsprechender Projekte - Information von Presse, Hörfunk und Fernsehen über die Facharbeit des Staatsbetriebes Sachsenforst, zentrale Koordination der Medienkontakte - die Konzeptentwicklung, Koordination und Beratung der Forstbezirke zur Waldpädagogik - die Herausgabe von Veröffentlichungen des Staatsbetriebes Sachsenforst bzw. Mitarbeit bei Veröffentlichungen des SMEKUL - die Betreuung des Internetauftritts des Staatsbetriebes Sachsenforst. Ziele der Öffentlichkeitsarbeit des Staatsbetriebes sind insbesondere - die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Belange der Forstwirtschaft - die Information und Kommunikation zu Aufgaben, Leistungen und Angeboten des Staatsbetriebes Sachsenforst sowie zur Bedeutung der Waldfunktionen.
Im Fachinformationssystem Waldökologie, Waldverjüngung und Waldpflege werden alle am SBS erfassten Daten und Informationen aus waldbaulichen Versuchsflächensystemen zusammengefasst. Dies betrifft mehrere Teilbereiche des waldbaulichen Versuchswesens, hierfür wurden jeweils spezielle Teilprojekte eines komplexen Datenbanksystems [DATAPOOL] entwickelt. Folgende DATAPOOL - Projekte sind bisher spezifiziert und werden verwendet: - Mikroklima / Waldklima - Waldertrag und Bestandesstruktur - Ökophysiologie Darüber hinaus werden Vegetationsdaten in einem gesonderten Access Datenbankprojekt [VEGETATI] gehalten und bereitgestellt. Insbesondere das komplexe DATAPOOL Projekt ermöglicht die Bereitstellung umfassender Informationen für weitere erforderliche Auswertungsschritte: So sind beispielsweise umfangreiche ertrags- und waldwachstumskundliche Auswertungen der erfassten Versuchsflächen [spez. ertragskundliches Auswerteprogramm] in Abhängigkeit von waldbaulichen Behandlungsvarianten, standörtlichen Unterschieden oder anderen Einflussfaktoren möglich. Darüber hinaus können über die räumliche Darstellung und Auswertung der Bodenvegetations- und Bestandesstrukturen in 2d- und 3d Varianten auf Basis eines CAD-Systems und eines speziellen 'Waldbau-Visualisierungstools auch quantifizierte Strukturanalysen erstellt, Wachstums- bzw. Vitalitätsabhängigkeiten hinsichtlich der Bodenvegetation (Kleinstandort) oder der Bestandesstruktur (Konkurrenz) hergestellt werden. Mit der Verfügbarkeit der digitalen Standortsinformationen wird auch eine Verschneidung mit allen räumlichen/ flächenhaften FGIS - Informationen für spezielle Auswertungszwecke möglich (Schnittstelle zum FGIS). Kombinationen aus ökophysiologischen und mikroklimatischen Daten werden i.d.R. benötigt, um für typische Standortsbedingungen artspezifische/ herkunftsspezifische Umweltabhängigkeiten der Assimilation und Transpiration zu ermitteln - gefundene funktionale Abhängigkeiten gehen in Simulationsmodelle zur umweltabhängigen Berechnung der ökophysiologischen Aktivität der relevanten Arten der Bodenvegetation sowie der Baumarten des Waldumbaus ein. Über die mikroklimatischen Daten der Waldklimastationen stehen i.d.R. auch standortsrepräsentative hochauflösende Jahresdynamiken der Umweltbedingungen (Meteorologie, Bodenfeuchte, Strahlung) aus differenzierten Varianten waldbaulicher Versuche und aus Freiflächenmessungen zur Verfügung. Diese werden eingesetzt, um abgelaufene Umweltbedingungen hinsichtlich relevanter Prozesse im Wald (Wachstum, Vitalität, Schaderreger, Vegetationsentwicklung etc.) beurteilen zu können. Sie sind essentielle Voraussetzung zum 'treiben' von Modellen der Waldentwicklung bzw. des Waldwachstums, des Wasserhaushaltes im Wald oder auch für Modelle hinsichtlich der Schaderregerentwicklung etc.
Braunkohlebergbau: - Grundsatzfragen des aktiven Braunkohlenbergbaues und des Sanierungsbergbaues - Zulassung von Betriebsplänen "Folgen des Grundwasserwiederanstiegs" (ZVB GWW) - Zulassung von Betriebsplänen im aktiven Braunkohlenbergbau und in der Braunkohlensanierung - Abfallrechtliche Genehmigungen, genehmigungsbedürftige Anlagen nach BImSchG Untertagebergbau: - Sanierung im Uranerzbergbau - Untertägiger Bergbau - Besucherbergwerke - Zulassung geothermischer Anlagen - Zulassung von Bohrungen
Die Aufgaben zur Forsttechnik beinhalten im wesentlichen folgende Schwerpunkte: - Beratung der Forstämter und Maschinenstützpunkte bei Einführung, Vorstellung, Popularisierung neuer Technik und Technologien sowie in Grundsatzfragen zur Forsttechnik - Erarbeitung von Konzepten zum Technikeinsatz im Forstbetrieb - Mitarbeit bei Stützpunktarbeit (Ziele, Themen, Anleitung, Kontrolle, Stützpunkttage).
Die Forstliche Rahmenplanung als besitzübergreifende und umfassende forstliche Fachplanung stellt die Verbindung zwischen der forstlichen Planung und den Zielen der Raumordnung sowie Landesplanung her. Forstliche Rahmenpläne können insbesondere als Landeswaldprogramm und als den Erfordernissen angepasste räumliche und sachliche Teilpläne aufgestellt werden. Die darin eingeschlossenen Teilaufgaben beinhalten: - Erarbeitung forstlicher Rahmenpläne mit entsprechendem Raumbezug - Stellungnahmen im Bereich Landes-/Regionalplanung - Forstliche Beiträge zur Landschaftsplanung und -gestaltung - Durchführung der Waldmehrungsplanung - Erarbeitung von Beiträgen zu Fachplanungen und Strukturprogrammen anderer Planungsträger
Unter Waldbewirtschaftung werden die Teilbereiche Waldarbeit, Forsttechnik und Walderschließung zusammengefasst, für die vom Landesforstpräsidium die landesweite Einführung, Koordination, Organisation sowie Inspektion von effektiven und umweltverträglichen forstlichen Arbeitsverfahren und Walderschließungsmaßnahmen durchgeführt wird. Ziel ist eine pflegliche, standortsangepasste, nachhaltige und planmäßige Bewirtschaftung des Waldes.
Der Forstschutz dient der Abwehr von Gefahren, die den Wald und den seinen Funktionen dienenden Einrichtungen durch Dritte drohen sowie der Verhinderung bzw. Beseitigung von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Wald. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben obliegt den unteren Forstbehörden der Landkreise und Kreisfreien Städte sowie den Forstschutzbeauftragten. Forstschutzbeauftragte sind die Revierleiter im Dienst des Staatsbetriebes Sachsenforst sowie die Forstbedienstete im privaten Forstdienst, die auf Antrag ihres Arbeitsgebers durch die zuständige Forstbehörde zum Forstschutzbeauftragten ernannt worden sind.