<p> Was Sie für klimafreundliche Trinkwassernutzung tun können <ul> <li>Löschen Sie Ihren Durst mit Wasser aus der Leitung: Das ist das kostengünstigste und umweltfreundlichste Getränk.</li> <li>Lassen Sie Arbeiten an der Trinkwasserinstallation nur von Fachbetrieben ausführen.</li> <li>Gehen Sie sorgsam mit warmem Wasser um: So sparen Sie Geld und Energie.</li> <li>Schützen Sie unsere Trinkwasserressource: Schützen Sie das Grundwasser und die Oberflächengewässer indem Sie keine Abfälle oder Giftstoffe in Ausguss oder Toilette werfen.</li> <li>Erkundigen Sie sich, ob noch alte Bleileitungen in der Trinkwasserinstallation Ihres Wohnhauses verbaut sind. Seit 12.01.2026 müssen diese ausgetauscht oder stillgelegt werden.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/uba_wasserverbrauch_infografik_250821.jpg"> </a> <strong> Leitungswasser schont Klima und Konto: Weniger CO2 und Kosten als bei Flaschenwasser. </strong> Quelle: Umweltbundesamt (2025) Gewusst wie <p>Trinkwasser ist in Deutschland von konstant hoher Qualität und eines der am besten kontrollierten Lebensmittel. Das Trinken von Leitungswasser erzeugt weniger als ein Prozent der Umweltbelastungen von Mineralwasser.</p> <p><strong>Trinkwasser trinken:</strong> Ob gesprudelt oder nicht: Frisches Trinkwasser aus der Leitung kann in Deutschland nahezu ausnahmslos ohne Bedenken getrunken werden. Denn das Trinkwasser in Deutschland besitzt sehr gute Qualität. Dies gilt für die großen zentralen ebenso wie auch – mit ganz wenigen Ausnahmen – für die kleineren Wasserversorgungsanlagen. Beachten Sie dabei: Trinkwasser, das länger als vier Stunden in der Trinkwasserinstallation "stagniert" (gestanden) hat, sollte nicht zur Zubereitung von Speisen und Getränken genutzt werden. Lassen Sie Stagnationswasser ablaufen und machen Sie die "Fingerprobe": Frisches Wasser ist merklich kühler als Stagnationswasser.</p> <p><strong>Qualität prüfen:</strong> Ihr Wasserversorger ist verpflichtet, Sie durch geeignetes und aktuelles Informationsmaterial über die Qualität des Trinkwassers zu informieren (z.B. über die Analysedaten und weitere Informationen im Internet). Die letzten Meter der Wasserleitung liegen allerdings nicht mehr in der Verantwortung der Wasserversorger, sondern in der Verantwortung der Hauseigentümer. Insbesondere im Falle von Verunreinigungen durch Blei, aber auch durch Mikroben (z.B. Legionellen) sind diese letzten Meter entscheidend. Beachten Sie hierzu unsere Tipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/27708">Blei im Trinkwasser</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/23201">Warmwasser</a>.</p> <p><strong>Fachkundige Installation: </strong>Schützen Sie das Trinkwasser innerhalb Ihres Hauses vor Verunreinigungen, indem Sie Arbeiten an der Trinkwasserinstallation nur von Fachbetrieben ausführen lassen. Ihr Wasserversorger führt dafür ein "Verzeichnis eingetragener Installationsbetriebe". Der Installationsbetrieb verwendet für Leitungen und Armaturen nur Produkte mit dem Prüfzeichen eines akkreditierten Zertifizierers. Weiterführende Informationen finden Sie unter <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/trinkwasser/trinkwasser-verteilen">Trinkwasser verteilen</a>.</p> <p><strong>Geringe Kosten:</strong> Trinkwasser ist im Vergleich zu anderen Getränken extrem günstig. Für einen Cent bekommt man in etwa 5 Liter Trinkwasser aus der Leitung. Pro Person und Tag kostet das rund 60 Cent für über 100 Liter Trinkwasser als Lebensmittel und für alle sonstigen häuslichen Verwendungszwecke, wenn auch die Entsorgung als Abwassergebühr hinzugerechnet wird. </p> <p><strong>Energie sparen:</strong> Warmwasser muss extra erhitzt werden. Im Schnitt fließen 10 % der Energiekosten eines Haushalts in die Bereitung von Warmwasser. Ein sparsamer Umgang mit warmem Wasser spart Geld und vermeidet CO2-Emissionen. </p> <p><strong>Wasser nicht unnötig verschmutzen:</strong> Unverbrauchte oder abgelaufene Arzneimittel gehören genau so wenig in den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/abfluss">Abfluss</a> wie Farbreste oder andere wassergefährdende Chemikalien. Wie Sie diese in Ihrem Wohngebiet am besten entsorgen, erfahren Sie aus der interaktiven <a href="http://www.arzneimittelentsorgung.de/"><strong>Entsorgungslandkarte</strong></a>. Geruchsbildende Abfälle wie Windeln oder Damenbinden gehören ebenso wie auch "normale" Abfälle in den Restmüll. Damit verhindern Sie das Verstopfen Ihrer Abwasserleitungen und entlasten die Kläranlagen.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Reparieren Sie tropfende Wasserhähne: Aus einzelnen Tropfen können im Laufe eines Jahres über 1.000 Liter werden. Insbesondere bei Warmwasserleitungen führt ein tropfender Wasserhahn zu vermeidbaren Kosten.</li> <li>Verwenden Sie Stagnationswasser zum Blumengießen.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps4_wassersparen_0.jpg"> </a> <strong> Wasser spart man nicht nur am Wasserhahn </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps4_wassersparen_0.jpg">Bild herunterladen</a> (3,12 MB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps3_wasserverbrauch_0.jpg"> </a> <strong> Unser Wasserverbrauch ist versteckt </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps3_wasserverbrauch_0.jpg">Bild herunterladen</a> (2,77 MB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong> In Deutschland garantiert die gute Einhaltung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV), dass Trinkwasser gesundheitlich unbedenklich und frei von vermeidbaren Verunreinigungen ist und am "Wasserhahn" in einwandfreiem Zustand entnommen werden kann. Mehr als 99 % der Messwerte des deutschen Trinkwassers genügen den Güteanforderungen der TrinkwV oder übertreffen sie deutlich.</p> <p><strong>Gesetzeslage: </strong>Die Neufassung der <a href="https://www.recht.bund.de/eli/bund/bgbl_1/2023/159"><strong>TrinkwV vom 23.06.2023</strong></a> setzt neue Vorgaben der <a href="http://data.europa.eu/eli/dir/2020/2184/oj"><strong>EU-Trinkwasserrichtlinie</strong></a> um und sorgt dafür, dass unser Trinkwasser auch weiterhin bedenkenlos und ohne Gefahren für die Gesundheit genutzt werden kann. Die Trinkwasserrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), jährlich einen Datensatz zur durchgeführten Überwachung des Trinkwassers, gefundenen Überschreitungen, Vorfällen und zugelassenen Abweichungen zu übermitteln. In Deutschland sind dafür das Bundesministerium für Gesundheit (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmg">BMG</a>) und das Umweltbundesamt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>) zuständig.</p> <ul> <li> <p><strong>Blei: </strong>Seit Dezember 2013 liegt der Grenzwert für Blei bei 0,01 Milligramm pro Liter (mg/L) und wird am 13.01.2028 auf 0,005 mg/L abermals abgesenkt. Schon jetzt kann der Grenzwert nur in einer Installation verlässlich eingehalten werden, die keine Bleirohre enthält. Trotzdem sind auch noch heute in manchen Altbauten Bleileitungen zu finden. Vermieter müssen darüber informieren und waren verpflichtet, bekannte Bleileitungen bis zum 12. Januar 2026 auszutauschen oder stillzulegen. Blei ist ein Nerven- und Blutgift, das sich im Körper anreichert. Schwangere Frauen, Ungeborene, Säuglinge und Kleinkinder sind besonders gefährdet. Trinkwasser, das den Grenzwert für Blei von 0,01 mg/L überschreitet, kann vor und während der ersten Lebensjahre die Intelligenzentwicklung beeinträchtigen.</p> <p>Wenn eine Überschreitung des Grenzwertes im Trinkwasser festgestellt wird, muss Abhilfe – letztlich durch das Entfernen der Bleileitungen – geschaffen werden. Das Wasser sollte bis dahin nicht mehr getrunken oder zur Zubereitung von Speisen und Getränken verwendet werden. Hingegen ist eine äußerliche Anwendung des Wassers zur Körperpflege aus gesundheitlicher Sicht noch möglich. Die Anwendung von Filtern zur Bleientfernung ist nicht sinnvoll. </p> </li> <li><strong>Nitrat: </strong>Überschreitungen des Grenzwertes für Nitrat von 50 mg/L werden seit 1999 deutlich seltener: Lag die Überschreitungsrate 1999 noch bei 1,1 % der Messwerte, so war sie 2007 auf 0,08 % gesunken und bewegt sich seit 2017 zwischen 0,01 % bis 0,04 %. Eine Grenzwertüberschreitungen im Trinkwasser ist demnach eine seltene Ausnahme.</li> </ul> </p><p> Was Sie für klimafreundliche Trinkwassernutzung tun können <ul> <li>Löschen Sie Ihren Durst mit Wasser aus der Leitung: Das ist das kostengünstigste und umweltfreundlichste Getränk.</li> <li>Lassen Sie Arbeiten an der Trinkwasserinstallation nur von Fachbetrieben ausführen.</li> <li>Gehen Sie sorgsam mit warmem Wasser um: So sparen Sie Geld und Energie.</li> <li>Schützen Sie unsere Trinkwasserressource: Schützen Sie das Grundwasser und die Oberflächengewässer indem Sie keine Abfälle oder Giftstoffe in Ausguss oder Toilette werfen.</li> <li>Erkundigen Sie sich, ob noch alte Bleileitungen in der Trinkwasserinstallation Ihres Wohnhauses verbaut sind. Seit 12.01.2026 müssen diese ausgetauscht oder stillgelegt werden.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/uba_wasserverbrauch_infografik_250821.jpg"> </a> <strong> Leitungswasser schont Klima und Konto: Weniger CO2 und Kosten als bei Flaschenwasser. </strong> Quelle: Umweltbundesamt (2025) </p><p> Gewusst wie <p>Trinkwasser ist in Deutschland von konstant hoher Qualität und eines der am besten kontrollierten Lebensmittel. Das Trinken von Leitungswasser erzeugt weniger als ein Prozent der Umweltbelastungen von Mineralwasser.</p> <p><strong>Trinkwasser trinken:</strong> Ob gesprudelt oder nicht: Frisches Trinkwasser aus der Leitung kann in Deutschland nahezu ausnahmslos ohne Bedenken getrunken werden. Denn das Trinkwasser in Deutschland besitzt sehr gute Qualität. Dies gilt für die großen zentralen ebenso wie auch – mit ganz wenigen Ausnahmen – für die kleineren Wasserversorgungsanlagen. Beachten Sie dabei: Trinkwasser, das länger als vier Stunden in der Trinkwasserinstallation "stagniert" (gestanden) hat, sollte nicht zur Zubereitung von Speisen und Getränken genutzt werden. Lassen Sie Stagnationswasser ablaufen und machen Sie die "Fingerprobe": Frisches Wasser ist merklich kühler als Stagnationswasser.</p> <p><strong>Qualität prüfen:</strong> Ihr Wasserversorger ist verpflichtet, Sie durch geeignetes und aktuelles Informationsmaterial über die Qualität des Trinkwassers zu informieren (z.B. über die Analysedaten und weitere Informationen im Internet). Die letzten Meter der Wasserleitung liegen allerdings nicht mehr in der Verantwortung der Wasserversorger, sondern in der Verantwortung der Hauseigentümer. Insbesondere im Falle von Verunreinigungen durch Blei, aber auch durch Mikroben (z.B. Legionellen) sind diese letzten Meter entscheidend. Beachten Sie hierzu unsere Tipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/27708">Blei im Trinkwasser</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/23201">Warmwasser</a>.</p> <p><strong>Fachkundige Installation: </strong>Schützen Sie das Trinkwasser innerhalb Ihres Hauses vor Verunreinigungen, indem Sie Arbeiten an der Trinkwasserinstallation nur von Fachbetrieben ausführen lassen. Ihr Wasserversorger führt dafür ein "Verzeichnis eingetragener Installationsbetriebe". Der Installationsbetrieb verwendet für Leitungen und Armaturen nur Produkte mit dem Prüfzeichen eines akkreditierten Zertifizierers. Weiterführende Informationen finden Sie unter <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/trinkwasser/trinkwasser-verteilen">Trinkwasser verteilen</a>.</p> <p><strong>Geringe Kosten:</strong> Trinkwasser ist im Vergleich zu anderen Getränken extrem günstig. Für einen Cent bekommt man in etwa 5 Liter Trinkwasser aus der Leitung. Pro Person und Tag kostet das rund 60 Cent für über 100 Liter Trinkwasser als Lebensmittel und für alle sonstigen häuslichen Verwendungszwecke, wenn auch die Entsorgung als Abwassergebühr hinzugerechnet wird. </p> <p><strong>Energie sparen:</strong> Warmwasser muss extra erhitzt werden. Im Schnitt fließen 10 % der Energiekosten eines Haushalts in die Bereitung von Warmwasser. Ein sparsamer Umgang mit warmem Wasser spart Geld und vermeidet CO2-Emissionen. </p> <p><strong>Wasser nicht unnötig verschmutzen:</strong> Unverbrauchte oder abgelaufene Arzneimittel gehören genau so wenig in den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/abfluss">Abfluss</a> wie Farbreste oder andere wassergefährdende Chemikalien. Wie Sie diese in Ihrem Wohngebiet am besten entsorgen, erfahren Sie aus der interaktiven <a href="http://www.arzneimittelentsorgung.de/"><strong>Entsorgungslandkarte</strong></a>. Geruchsbildende Abfälle wie Windeln oder Damenbinden gehören ebenso wie auch "normale" Abfälle in den Restmüll. Damit verhindern Sie das Verstopfen Ihrer Abwasserleitungen und entlasten die Kläranlagen.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Reparieren Sie tropfende Wasserhähne: Aus einzelnen Tropfen können im Laufe eines Jahres über 1.000 Liter werden. Insbesondere bei Warmwasserleitungen führt ein tropfender Wasserhahn zu vermeidbaren Kosten.</li> <li>Verwenden Sie Stagnationswasser zum Blumengießen.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps4_wassersparen_0.jpg"> </a> <strong> Wasser spart man nicht nur am Wasserhahn </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps4_wassersparen_0.jpg">Bild herunterladen</a> (3,12 MB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps3_wasserverbrauch_0.jpg"> </a> <strong> Unser Wasserverbrauch ist versteckt </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps3_wasserverbrauch_0.jpg">Bild herunterladen</a> (2,77 MB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong> In Deutschland garantiert die gute Einhaltung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV), dass Trinkwasser gesundheitlich unbedenklich und frei von vermeidbaren Verunreinigungen ist und am "Wasserhahn" in einwandfreiem Zustand entnommen werden kann. Mehr als 99 % der Messwerte des deutschen Trinkwassers genügen den Güteanforderungen der TrinkwV oder übertreffen sie deutlich.</p> <p><strong>Gesetzeslage: </strong>Die Neufassung der <a href="https://www.recht.bund.de/eli/bund/bgbl_1/2023/159"><strong>TrinkwV vom 23.06.2023</strong></a> setzt neue Vorgaben der <a href="http://data.europa.eu/eli/dir/2020/2184/oj"><strong>EU-Trinkwasserrichtlinie</strong></a> um und sorgt dafür, dass unser Trinkwasser auch weiterhin bedenkenlos und ohne Gefahren für die Gesundheit genutzt werden kann. Die Trinkwasserrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), jährlich einen Datensatz zur durchgeführten Überwachung des Trinkwassers, gefundenen Überschreitungen, Vorfällen und zugelassenen Abweichungen zu übermitteln. In Deutschland sind dafür das Bundesministerium für Gesundheit (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmg">BMG</a>) und das Umweltbundesamt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>) zuständig.</p> <ul> <li> <p><strong>Blei: </strong>Seit Dezember 2013 liegt der Grenzwert für Blei bei 0,01 Milligramm pro Liter (mg/L) und wird am 13.01.2028 auf 0,005 mg/L abermals abgesenkt. Schon jetzt kann der Grenzwert nur in einer Installation verlässlich eingehalten werden, die keine Bleirohre enthält. Trotzdem sind auch noch heute in manchen Altbauten Bleileitungen zu finden. Vermieter müssen darüber informieren und waren verpflichtet, bekannte Bleileitungen bis zum 12. Januar 2026 auszutauschen oder stillzulegen. Blei ist ein Nerven- und Blutgift, das sich im Körper anreichert. Schwangere Frauen, Ungeborene, Säuglinge und Kleinkinder sind besonders gefährdet. Trinkwasser, das den Grenzwert für Blei von 0,01 mg/L überschreitet, kann vor und während der ersten Lebensjahre die Intelligenzentwicklung beeinträchtigen.</p> <p>Wenn eine Überschreitung des Grenzwertes im Trinkwasser festgestellt wird, muss Abhilfe – letztlich durch das Entfernen der Bleileitungen – geschaffen werden. Das Wasser sollte bis dahin nicht mehr getrunken oder zur Zubereitung von Speisen und Getränken verwendet werden. Hingegen ist eine äußerliche Anwendung des Wassers zur Körperpflege aus gesundheitlicher Sicht noch möglich. Die Anwendung von Filtern zur Bleientfernung ist nicht sinnvoll. </p> </li> <li><strong>Nitrat: </strong>Überschreitungen des Grenzwertes für Nitrat von 50 mg/L werden seit 1999 deutlich seltener: Lag die Überschreitungsrate 1999 noch bei 1,1 % der Messwerte, so war sie 2007 auf 0,08 % gesunken und bewegt sich seit 2017 zwischen 0,01 % bis 0,04 %. Eine Grenzwertüberschreitungen im Trinkwasser ist demnach eine seltene Ausnahme.</li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>
In Nordrhein-Westfalen wurden heute Ozonkonzentrationen oberhalb der Informationsschwelle von 180 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft gemessen. Betroffene Orte und Regionen finden Sie in den Tabellen des WDR-Videotexts ab Seite 197 sowie online unter: Empfehlungen zum Verhalten bei erhöhter Ozonbelastung Bei Ozonwerten über der Informationsschwelle wird besonders empfindlichen Personen empfohlen, körperliche Anstrengungen im Freien zu vermeiden. Sportliche Aktivitäten sollten möglichst auf die frühen Vormittags- oder die Abendstunden verlegt werden. Ozon kann Symptome wie Schleimhautreizungen, Atemwegsbeschwerden, Kopfschmerzen und eine verminderte körperliche Leistungsfähigkeit verursachen. Diese Beschwerden treten vor allem bei empfindlichen Personengruppen auf, zu denen etwa zehn bis zwanzig Prozent der Bevölkerung zählen. Auch Menschen mit Arbeitsplätzen im Freien, Sportler (aufgrund der erhöhten Atemfrequenz), Säuglinge und Kleinkinder (wegen ihres höheren Atemvolumens) sind besonders gefährdet. Schutz vor Sonnenbrand nicht vergessen Wer sich im Freien aufhält, sollte zudem an ausreichenden Sonnenschutz denken. Sonnenbrand ist nicht nur schmerzhaft, sondern erhöht auch das Risiko für Hautkrebs. Besonders Kinderhaut ist empfindlich und benötigt besonderen Schutz. Weitere Informationen und Prognosen Sollten die Ozonwerte die Alarmschwelle von 240 Mikrogramm pro Kubikmeter überschreiten, erfolgt eine weitere Pressemitteilung. Aktuelle Karten mit Ozonprognosen für Nordrhein-Westfalen (für den laufenden und den folgenden Tag) finden Sie unter: So können Sie zur Verbesserung der Luftqualität beitragen: Weitere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen von Ozon finden Sie unter: zurück
Zielsetzung: HebPlanet - Hebammen für Planetare Gesundheit: In den letzten Jahren sieht sich die Menschheit mit einer planetaren Dreifachkrise von enormen Ausmaßen konfrontiert. Der Klimawandel, der Verlust der biologischen Vielfalt und die zunehmende Umweltverschmutzung gehen mit zahlreichen negativen Gesundheitsfolgen einher - insbesondere für vulnerable Gruppen wie Schwangere, Stillende, ungeborene Kinder und Säuglinge. Hebammen spielen für diese Bevölkerungsgruppen eine wesentliche Rolle, da sie Familien in einer sehr sensiblen Lebensphase eng - und auch in ihrem häuslichen Umfeld aufsuchend - über einen längeren Zeitraum begleiten. Dabei arbeiten Hebammen auch interdisziplinär, können durch ihre Tätigkeit in sensiblen Lebensphasen als Change Agents und Multiplikator*innen für Planetary Health fungieren und damit zu Gesundheitsförderung und Umweltentlastung bei jungen Familien beitragen. Die Akademisierung der Hebammenausbildung und die damit einhergehende Neugestaltung von Lehrmodulen in den primärqualifizierenden wie auch in den Masterstudiengängen bietet eine optimale Gelegenheit für die Implementierung von Planetary Health Lehrinhalten, auch im Hinblick auf die studiengangübergreifenden Veranstaltungen, z.B. mit Medizinstudierenden. Jedoch sind Planetary Health Themen im Studium zur Hebamme bislang nicht oder nur unzureichend systematisch integriert. Zudem erfolgte bislang keine Erhebung des Wissens- und Kompetenzzuwachses zu Planetary Health und nachhaltiger Gesundheitsversorgung bei Hebammenstudierenden. Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung und Verankerung eines Planetary Health Curriculums für, bzw. in, das Studium zur Hebamme. Das übergeordnete Ziel ist, künftige Hebammen zu planetarer Gesundheitskompetenz in ihrem beruflichen Handeln zu befähigen. Dadurch soll ihr Wissen und ihre Kompetenzen zu Planetary Health gestärkt werden, um das Finden, Verstehen, Bewerten und Anwenden, bzw. die Integration in den (beruflichen) Alltag von Informationen zu Planetary Health zu fördern. Somit sollen Hebammen zu transformativen Handlungs- und Nachhaltigkeitskompetenzen ausgebildet werden um Gesundheit und Umwelt in der jetzigen wie in künftigen Generationen zu fördern. Themen und Handlungsfelder wie klimasensible Gesundheitsberatung von Schwangeren und jungen Familien zu nachhaltiger Ernährung, aktiver Mobilität und Konsumverhalten sowie eine nachhaltige und ressourcenschonende Berufspraxis von Hebammen stehen dabei im Vordergrund.
Die Mütterberatungsstellen beim Kinder- und Jugendgesundheitsdienst der Bezirke bieten mit Sprechstunden, Hausbesuchen und Gruppenveranstaltungen ein gesundheitlich vorbeugendes Beratungsangebot für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern an. Sie unterstützen und beraten in allen Fragen der Ernährung und Pflege sowie zu Schutzimpfungen und koordinieren weiterführende Hilfen. Weitere, ebenfalls kostenlose Angebote sind: Stillberatung, Wiegen und Messen des Kindes, Hausbesuche durch eine Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin auch im Rahmen der Frühen Hilfen, Ärztliche Beratung und/ oder Untersuchung des Kindes, Einladungswesen U 6/7, Informationen und Beratung über Eltern-Kind-Kuren, Fluorettenausgabe, Antworten auf Fragen zu Themen wie: Schlafstörungen, lang anhaltendes Schreien, Probleme beim Füttern, altersgerechte Entwicklung, Erschöpfungszustände der Eltern, Wochenbettdepression
Für Säuglinge kann diese Erkrankung lebensbedrohlich sein: Das Landesuntersuchungsamt (LUA) registriert zurzeit in Rheinland-Pfalz mehr Keuchhustenfälle als zu Jahresbeginn. Vor allem Schwangere und enge Kontaktpersonen von Neugeborenen sollten vorsorglich ihren Impfschutz kontrollieren. Nachdem im Januar und Februar 2026 pro Monat durchschnittlich 0,7 Erkrankungen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner gemeldet wurden, ist dieser Wert im März und April auf 1,4 Erkrankungen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner angestiegen. Damit liegen die Fallzahlen über dem Niveau des Vorjahres und erinnern an den Beginn der Keuchhustenwelle im Jahr 2024. Keuchhusten (Pertussis) ist eine hochansteckende bakterielle Infektionskrankheit, die über Tröpfchen beim Husten, Niesen oder Sprechen übertragen wird. Typisch sind langanhaltende, anfallsartige Hustenattacken, die sich über Wochen ziehen können. Für gesunde Erwachsene verläuft die Erkrankung häufig belastend, aber ohne schwere Komplikationen. Besonders gefährdet sind jedoch Säuglinge, da Keuchhusten bei ihnen teils ohne typischen Husten, aber mit plötzlichen Atemproblemen verlaufen kann. Auch ältere Menschen und Personen mit Vorerkrankungen haben ein erhöhtes Risiko für Komplikationen. Vor dem Hintergrund der aktuell zunehmenden Fallzahlen rät das LUA vorsorglich zu einer Überprüfung des Impfschutzes gegen Keuchhusten. Die ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) empfiehlt grundsätzlich allen Altersgruppen einen wirksamen Pertussis-Impfschutz. Besonders wichtig ist jedoch der Schutz von Neugeborenen. Die STIKO empfiehlt daher insbesondere Schwangeren und engen Kontaktpersonen von Neugeborenen eine Keuchhusten-Impfung, damit schützende Antikörper auf das Kind übertragen werden und gleichzeitig das Risiko einer Übertragung aus dem unmittelbaren Umfeld sinkt. Daten aus den Schuleingangsuntersuchungen zeigen, dass in Rheinland-Pfalz über 90 Prozent der Schulkinder vollständig geimpft sind. Allerdings lässt dieser Schutz im Laufe der Jahre nach. Deshalb sind regelmäßige Auffrischimpfungen im Jugend- und Erwachsenenalter etwa alle zehn Jahre wichtig. Hierbei kommen Kombinationsimpfstoffe zum Einsatz, die gleichzeitig auch gegen Tetanus und Diphterie immunisieren. Weitere Informationen erhalten Bürgerinnen und Bürger in ihrer Hausarztpraxis oder in kinderärztlichen und gynäkologischen Praxen. Wer über längere Zeit unter quälendem Husten leidet oder Kontakt zu Erkrankten hatte, sollte ärztlichen Rat einholen. Weitere Informationen zur Pertussis-Impfung bietet das Robert Koch-Institut unter https://www.rki.de/SharedDocs/FAQs/DE/Impfen/Pertussis/FAQ-Liste_Pertussis_Impfen.html .
<p> Die wichtigsten Fakten <ul> <li>Die europäische Nitratrichtlinie, die Grundwasserrichtlinie sowie die deutsche Grundwasser- und Trinkwasserverordnung verpflichten dazu, Überschreitungen des Grenzwertes für Nitrat von 50 Milligramm pro Liter zu verhindern.</li> <li>Seit 2008 wird der Grenzwert jedes Jahr an etwa jeder sechsten Messstelle überschritten. </li> <li>Der landwirtschaftlich bedingte Eintrag von Nährstoffen ist wesentliche Ursache für hohe Nitratkonzentrationen im Grundwasser.</li> <li>Das Bundesverwaltungsgericht entschied 2025, dass ein nationales Aktionsprogramm zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen zu erstellen ist. </li> </ul> </p><p> Welche Bedeutung hat der Indikator? <p>In der Landwirtschaft wird Nutzpflanzen Stickstoff durch Dünger zugeführt. Oft wird Dünger jedoch nicht standort- und nutzungsgerecht ausgebracht. Überschüssiger Stickstoff wird ausgewaschen und gelangt als Nitrat ins Grundwasser und andere Gewässer. In Flüssen und Seen führt das zur Überdüngung (siehe Indikatoren <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/47329">„Ökologischer Zustand der Flüsse“</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/47330">„Ökologischer Zustand der Seen“</a>), im Grundwasser zu Stickstoffanreicherungen und Überschreiten des Nitrat-Grenzwertes. Nitrat kann im menschlichen Körper in Nitrosamine umgewandelt werden. Bei Säuglingen kann es dadurch zu einer Störung des Sauerstofftransports kommen (Methämoglobinämie). Im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/11839">Trinkwasser</a> wird der Grenzwert zwar nur sehr selten überschritten, allerdings ist es aufwändig und teuer, in den Wasserwerken Nitrat aus dem Rohwasser zu entfernen.</p> </p><p> Wie ist die Entwicklung zu bewerten? <p>Die europäische <a href="https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/1991/676/oj?locale=de">Nitratrichtlinie (EU-RL 91/676/ EWG) hat das Ziel</a> Verunreinigungen des Grundwassers durch landwirtschaftliche Nitrateinträge zu vermeiden. Mitgliedsstaaten müssen Aktionsprogramme entwickeln, um Nitratkonzentrationen über 50 mg/l zu verhindern. Dies ist seit 2016 auch Ziel der <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/nachhaltigkeitspolitik/die-deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846">Nachhaltigkeitsstrategie</a> der Bundesregierung (BReg 2016).</p> <p>Seit 2008 liegt der Anteil der Messstellen, die den Grenzwert überschreiten, zwischen 15 und 19 %. Auch der Anteil der Messstellen mit einer erhöhten Nitratkonzentration über 25 mg/l stagniert seit 2008 bei etwa 33–38 %. Die Nitratbelastung des Grundwassers bleibt damit weiterhin zu hoch.</p> <p>Das zentrale Element zur Umsetzung der Nitratrichtlinie ist die <a href="https://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Pflanzenbau/Ackerbau/_Texte/Duengung.html">Düngeverordnung</a> (DüV). Überarbeitungen der DüV erlauben unter anderem belastete Gebiete gesondert auszuweisen und dort strengere Bewirtschaftungsauflagen geltend zu machen. Daneben baut Deutschland seit 2019 ein nationales Monitoringprogramm auf, das jährlich Aussagen über die Nährstoffbelastung und die Wirkung der Maßnahmen der DüV ermöglichen soll. Rechtliche Grundlage für dieses Wirkungsmonitoring soll zukünftig eine Monitoringverordnung bilden. </p> </p><p> Wie wird der Indikator berechnet? <p>Deutschland muss regelmäßig Daten über den Zustand des Grundwassers an die Europäische Umweltagentur (EUA) übermitteln. Dafür wurden von den Bundesländern repräsentative Messstellen ausgewählt und zum EUA-Grundwassermessnetz zusammengefasst. Die Daten werden über das Umweltbundesamt an die EUA gemeldet. Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> vergleicht die Messstellen, an denen der Grenzwert überschritten wird, mit der Gesamtzahl der Messstellen.</p> <p><strong>Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel </strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/11224"><strong>"Grundwasserbeschaffenheit"</strong></a><strong>.</strong></p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Ist bei Kindern besondere Vorsicht geboten? Ja, denn ihre Haut ist empfindlicher als die Haut Erwachsener. Hohe UV -Belastungen und Sonnenbrände bei Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen erhöhen deutlich das Risiko , an Hautkrebs zu erkranken - für den schwarzen Hautkrebs um das zwei- bis dreifache. Die Augenlinsen der Kinder sind noch deutlich durchlässiger für UV - Strahlung als die Linsen Erwachsener. Mehr schädigende UV -A- Strahlung könnte die Netzhaut erreichen. Daher ist bei Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen besonders auf einen wirkungsvollen UV -Schutz zu achten. Säuglinge sollen grundsätzlich nicht direkter Sonnenbestrahlung ausgesetzt werden.
Leitfaden schafft Grundlage für Sicherung der Trinkwasserqualität Der im Februar 2017 erschienene "Leitfaden zur Untersuchung und Bewertung von radioaktiven Stoffen im Trinkwasser bei der Umsetzung der Trinkwasserverordnung" legt die Grundlagen für eine umfassende Überprüfung der Wasserqualität im Hinblick auf radioaktivitätsbezogene Parameter. Laut Trinkwasserverordnung sind Wasserversorgungsunternehmen grundsätzlich verpflichtet, Untersuchungen zur Konzentration von Radionukliden im Trinkwasser vorzunehmen. Der Leitfaden bietet dafür einheitliche Grundlagen. Basis ist eine europäische Richtlinie, die 2013 in Kraft trat und 2015 in der deutschen Trinkwasserverordnung aufgenommen wurde. 2009 schuf das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) mit einer umfangreichen systematischen Untersuchung eine fachliche Grundlage für die Festlegung von Anforderungen an die Überwachung der natürlichen Radioaktivität im Trinkwasser im Rahmen des Trinkwasserrechts. Wasserspeicher im Wasserwerk Quelle: © Joachim Donath Der Leitfaden zur Untersuchung und Bewertung von radioaktiven Stoffen im Trinkwasser schafft die Grundlage für die langfristige Qualitätssicherung des Trinkwassers. Er vereinheitlicht sowohl die Untersuchungen als auch die Umsetzung durch die Aufsichtsbehörden. Er entstand unter der Federführung des BfS und ersetzt eine frühere Fassung aus dem Jahr 2012. Laut Trinkwasserverordnung sind Wasserversorgungsunternehmen grundsätzlich verpflichtet, Untersuchungen der Konzentration von Radionukliden im Trinkwasser vorzunehmen. Der Leitfaden leistet einen Beitrag zum einheitlichen Verständnis der rechtlichen Vorgaben. Das Bundesumweltministerium ( BMUKN ), das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ), das Bundesministerium für Gesundheit ( BMG ), das Umweltbundesamt ( UBA ), die zuständigen Landesbehörden sowie der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) empfehlen die Anwendung des Trinkwasser-Leitfadens. Der Leitfaden entspricht dem aktuellen Stand der Wissenschaft. Entstehung des Leitfadens: Erste BfS -Studie zwischen 2003 und 2008, europäische Richtlinien und Verordnungen Im Auftrag des Bundesumweltministeriums hat das BfS von 2003 bis 2008 ein umfangreiches Forschungsprogramm durchgeführt, um den Gehalt an natürlichen Radionukliden im Trinkwasser zu ermitteln und die daraus resultierende Strahlenbelastung zu ermitteln. Das BfS hat die Studie "Strahlenexposition durch natürliche Radionuklide im Trinkwasser in der Bundesrepublik Deutschland" 2009 veröffentlicht. Die Studie erfasste große Teile des Bundesgebiets, Experten untersuchten 582 Trinkwasserproben. In Ballungsgebieten stammten diese vorwiegend aus größeren Wasserversorgungsanlagen, die teilweise mehrere Millionen Menschen mit Trinkwasser versorgen. Zusätzlich wurden gezielt Proben von Wasserversorgungsanlagen in Gebieten mit erhöhter natürlicher Radioaktivität der Bundesländer Bayern, Sachsen, Baden-Württemberg, Thüringen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt untersucht. Aufgrund dieser Herangehensweise sind die gewonnenen Daten repräsentativ im Sinne der Aufgabenstellung. Ergebnis: Strahlenbelastung des Menschen durch natürliche Radionuklide im Trinkwasser gering Die Studie ergab, dass die Belastung durch natürliche Radionuklide im Trinkwasser in Deutschland insgesamt als gering eingestuft werden kann. Erwachsene sind demnach aufgrund von Radionukliden im Trinkwasser durchschnittlich einer Strahlung von etwa 0,009 Millisievert pro Jahr ausgesetzt. Bei Säuglingen liegt dieser Wert im Schnitt etwa bei 0,05 Millisievert . Zum Vergleich: Die natürliche Strahlenbelastung, der die Bevölkerung insgesamt im Schnitt pro Jahr ausgesetzt ist beträgt etwa 2,1 Millisievert . Allerdings kann das Trinkwasser je nach Beschaffenheit des Untergrunds einen erhöhten Gehalt an natürlichen Radionukliden aufweisen. Eine vom BfS geleitete fachübergreifende Arbeitsgruppe aus Vertretenden von Ministerien, Landesmessstellen, analytischen Laboratorien und Trinkwasserverbänden erarbeitete daraufhin zwischen 2009 und 2012 einen Leitfaden zur Untersuchung und Bewertung von Radioaktivität im Trinkwasser, der die bestehenden Anforderungen auf empfehlender Basis konkretisiert. Mit der Richtlinie 2013/51/EURATOM legte der Rat der Europäischen Union 2013 Anforderungen an den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung hinsichtlich radioaktiver Stoffe im Trinkwasser fest und verpflichtete die EU -Mitgliedsstaaten, die Richtlinie bis zum 28. November 2015 in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland erfolgte die Umsetzung mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom 18. November 2015. Anforderungen an die praktische Umsetzung Der Leitfaden benennt, welche Anforderungen die jeweiligen Untersuchungsstellen bei den Probennahmen erfüllen müssen – zum Beispiel welche Untersuchungsverfahren anzuwenden sind oder wie häufig Proben genommen werden sollen. Für bestimmte Radionuklide gibt die Verordnung zudem Referenzaktivitätskonzentrationen an, mit denen die Messergebnisse in Bezug gesetzt werden können. Diese Instrumente sind die Grundlage, um in Einzelfällen Maßnahmen zur Reduzierung von Radionuklidkonzentrationen im Trinkwasser anordnen zu können und damit zum Schutz der menschlichen Gesundheit die Qualität des Trinkwassers sicher zu stellen. Die im Leitfaden erläuterten Untersuchungen und Bewertungen von radioaktivitätsbezogenen Parametern im Trinkwasser bei der Umsetzung der Trinkwasserverordnung dürfen nur von dafür zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden. Eine Zulassung als Untersuchungsstelle durch die zuständige Landesbehörde erhalten Labore, die hierfür nach den Regelungen der geltenden Trinkwasserverordnung akkreditiert sind. Dabei ist es auch möglich, dass sich Labore nur für die Untersuchung einzelner Parameter akkreditieren lassen. Als qualitätssichernde Maßnahme haben akkreditierte Labore regelmäßig an Vergleichsanalysen teilzunehmen. Diese werden für die Bestimmung von natürlichen Radionukliden im Trinkwasser u. a. vom Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) regelmäßig angeboten. Damit soll die langfristige hohe Qualität des Trinkwassers in Deutschland weiterhin gesichert werden. Stand: 16.04.2026
Mit Danone und Nestlé rufen zwei große Lebensmittelhersteller große Mengen an Babynahrung deutschlandweit öffentlich aus dem Handel. Grund: Diese Produkte können ein bakterielles Gift (Toxin) enthalten, das Säuglinge krankmachen kann. Cereulid, das durch den Mikroorganismus Bacillus Cereus produziert wird, kann Übelkeit und Erbrechen hervorrufen. In seltenen Fällen drohen auch schwere lebensbedrohliche Vergiftungen. Eltern, die eines oder mehrere der betroffenen Produkte gekauft haben, werden von den Herstellern gebeten, ihre Kinder nicht mehr damit zu füttern. Weitere Informationen zum Rückruf von Danone und zum Rückruf von Nestlé gibt es auf lebensmittelwarnung.de Dort finden Sie auch die aktualisierte Liste der von Nestlé zurückgerufenen Produkte .
Der Lebensmittelkonzern Danone ruft weitere Chargen der Babynahrungsmarken Aptamil und Milumil öffentlich und deutschlandweit zurück. Hintergrund sind aktualisierte Empfehlungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) zu Grenzwerten für das bakterielle Gift Cereulid, das Säuglinge krankmachen kann. Cereulid, das durch den Mikroorganismus Bacillus Cereus produziert wird, kann Übelkeit und Erbrechen hervorrufen. In seltenen Fällen drohen aber auch schwere lebensbedrohliche Vergiftungen. Eltern, die eines oder mehrere der betroffenen Produkte gekauft haben, werden von den Herstellern gebeten, ihre Kinder nicht mehr damit zu füttern. Weitere Informationen gibt es auf lebensmittelwarnung.de Dort finden Sie auch die aktualisierte Liste der von Danone zurückgerufenen Produkte .
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