[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] Impfreport 2023 Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen in Rheinland-Pfalz Impressum Herausgeber Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz Mainzer Straße 112 56068 Koblenz poststelle@lua.rlp.de https://lua.rlp.de Autoren Dr. Anja Schoeps und Prof. Dr. Philipp Zanger Titelfoto Prostock-studio / Adobe Stock Ein herzliches Dankeschön an alle Kolleg*innen in den rheinland-pfälzischen Gesundheitsämtern für die tolle Zusammenarbeit und für ihren unermüdlichen Einsatz! Diese Publikation wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Rheinland-Pfalz herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerberinnen/Wahlwerbern oder Wahlhelferinnen/Wahlhelfern zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zu Gunsten einer politischen Gruppe verstanden werden könnte. 2 Inhaltsverzeichnis Hintergrund und Methoden .............................................................................................. 4 Die Ständige Impfkommission (STIKO) ................................................................................................ 4 Datenquelle ......................................................................................................................................... 5 Vorgelegte Impfbücher ..................................................................................................... 6 Erregerspezifische Impfquoten .......................................................................................... 7 Poliomyelitis (Kinderlähmung) ............................................................................................................ 7 Tetanus ................................................................................................................................................ 8 Diphtherie............................................................................................................................................ 9 Pertussis (Keuchhusten) .................................................................................................................... 10 Hepatitis B ......................................................................................................................................... 11 Haemophilus influenzae Typ b (Hib).................................................................................................. 12 Masern............................................................................................................................................... 13 Mumps............................................................................................................................................... 14 Röteln ................................................................................................................................................ 15 Varizellen (Windpocken) ................................................................................................................... 16 Pneumokokken .................................................................................................................................. 17 Meningokokken C .............................................................................................................................. 18 Impfquoten im zeitlichen Verlauf .................................................................................... 19 Impfschutz in Verbindung mit dem hexavalenten Impfstoff ............................................................ 19 Masern, Mumps, Röteln (MMR)........................................................................................................ 19 Weitere Impfungen – Varizellen, Pneumokokken, Meningokokken C ............................................. 20 Zusammenfassung .......................................................................................................... 20 3 Hintergrund und Methoden Impfungen zählen zu den effektivsten Maßnahmen der medizinischen Vorsorge. Sie bieten einen wirksamen Schutz vor Infektionskrankheiten und zeichnen sich durch eine gute Verträglichkeit aus. Schwerwiegende Nebenwirkungen treten nur sehr selten auf. Ziel einer Impfung ist es in erster Linie, die geimpfte Person vor einer übertragbaren Krankheit zu bewahren. Darüber hinaus soll die Verbreitung bestimmter Erreger gestoppt werden, so dass selbst Personen, die nicht erfolgreich geimpft werden können, vor der Erkrankung geschützt werden. Für diesen sogenannten „Herdenschutz“ wird ein sehr hoher Anteil geimpfter Personen in der Bevölkerung benötigt. Diese benötigte „Durchimpfungsrate“ variiert zwischen den unterschiedlichen Erregern und ist abhängig davon, wie ansteckend die Erkrankung ist. Die Durchimpfungsrate gegen Pocken war weltweit so hoch, dass sie zur kompletten Ausrottung von Pocken auf der ganzen Welt geführt hat. Aktuell ist die Beseitigung von Masern und Poliomyelitis ein erklärtes Ziel sowohl nationaler als auch internationaler Gesundheitsstrategien. Damit Impfprogramme erfolgreich umgesetzt werden können und sowohl der individuelle Schutz als auch der Gemeinschaftsschutz gewährleistet ist, braucht es klare, wissenschaftlich fundierte Empfehlungen. In Deutschland übernimmt diese Aufgabe die Ständige Impfkommission (STIKO). Die Ständige Impfkommission (STIKO) Die Ständige Impfkommission (STIKO) ist ein unabhängiges Expertengremium, dessen Mitglieder ihre Tätigkeit ehrenamtlich ausüben. Sie entwickelt Impfempfehlungen für die Bevölkerung in Deutschland auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse. Dabei berücksichtigt die STIKO sowohl den individuellen Schutz durch eine Impfung, als auch die positiven Effekte für die Allgemeinheit. Grundlage ihrer Empfehlungen sind die Prinzipien der evidenzbasierten Medizin (RKI - Über die STIKO). Abbildung 1: Impfkalender für Säuglinge und Kleinkinder der STIKO (Stand: 2025) 4 Die STIKO gibt dabei sehr konkrete Empfehlungen, welche Impfungen in welchem Alter erfolgen sollten. Diese Empfehlungen werden im Impfkalender der STIKO dargestellt (Abbildung 1). Hierunter finden sich seit 2024 neu auch Empfehlungen zur Impfung gegen Meningokokken B und gegen Respiratorische Synzytial-Viren (RSV). Datenquelle Die Daten für den vorliegenden Impfreport stammen aus der Schuleingangsuntersuchung (SEU) von Kindern, die im Jahr 2023 eingeschult wurden. Diese Untersuchungen finden für gewöhnlich im Jahr vor der geplanten Einschulung statt; für die im vorliegenden Bericht ausgewertete Kohorte also von Herbst 2022 bis Sommer 2023. Neben einer Untersuchung auf körperliche Gesundheit und geistige Entwicklung erheben die Gesundheitsämter während der SEU auch den Impfstatus. Als Grundlage hierfür dienen die vorgelegten Impfbücher. Alle im Rahmen der SEU erhobenen Daten werden von den Gesundheitsämtern an das Statistische Landesamt übermittelt, wo sie auf Plausibilität geprüft und gegebenenfalls korrigiert werden. Auf Grundlage des §34 Infektionsschutzgesetz erhält das Landesuntersuchungsamt von dort die Daten zum Wohnort und zu den erhaltenen Impfungen zur weiteren Auswertung und Übermittlung an das Robert Koch-Institut. Sie bilden gleichzeitig die Grundlage für diesen Bericht. Während der Corona-Pandemie wurden die SEU ausgesetzt, so dass für die Jahre 2020-2022 keine Impfreports vorliegen. Im Folgenden werden die Durchimpfungsraten der 5-6-jährigen Kinder, die in den Jahren 2016 und 2017 geboren wurden, berichtet. Diese Kinder gelten unter folgenden Voraussetzungen als vollständig grundimmunisiert: Impfung Polio Tetanus Diphtherie Pertussis Haemophilus influenzae Typ b (Hib) Hepatitis B Mumps Röteln Masern Varizellen Meningokokken C Pneumokokken Rotaviren Anzahl Impfungen 3 3 3 3 3 3 2 2 2 2 1 3 je nach Impfstoff: 2-3 Anzahl der empfohlenen Impfungen für die Grundimmunisierung lt. Empfehlungen der STIKO für 2016 und 2017 geborene Kinder 5
<p>Bleirohre: Blei im Trinkwasser ist gesundheitsgefährdend </p><p>Wie Sie Bleileitungen erkennen und welche Rechte Sie haben</p><p><ul><li>Bleirohre und damit bleihaltiges Trinkwasser kann es höchstens noch in älteren Gebäuden geben (Baujahr vor 1973).</li><li>Wenn Sie unsicher sind, prüfen Sie das Leitungsmaterial.</li><li>Bleifreie Leitungen sind Ihr gutes Recht: Hausbesitzer und Wasserwerke sind zum Austausch oder zum Stilllegen von Bleileitungen und Teilstücken von Bleileitungen verpflichtet.</li><li>Kleinkinder und Schwangere sollten Wasser, das durch Bleileitungen geflossen ist, nicht als Trinkwasser oder zur Zubereitung von Speisen verwenden.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p>Blei ist auch in sehr niedrigen Aufnahmemengen gesundheitsgefährdend und kann bei Ungeborenen, Säuglingen und Kleinkindern das Nervensystem schädigen sowie die Blutbildung und die Intelligenzentwicklung beeinträchtigen.</p><p><strong>Bleileitungen – kaum noch ein Problem:</strong> In Teilen Bayerns und Baden-Württembergs kommen Bleileitungen schon seit Ende des 19. Jahrhunderts nicht mehr zum Einsatz. In Nord- und Ostdeutschland wurden Bleileitungen bereichsweise noch bis Anfang der 1970er-Jahre genutzt. Aber längst nicht alle vor 1973 gebauten Häuser sind betroffen, weil auch schon vor 1973 häufig andere Werkstoffe (z. B. Kupfer oder verzinkter Stahl) verwendet wurden. Häuser, die nach 1973 errichtet wurden, sind nicht mehr betroffen.</p><p><strong>Bleileitungen erkennen:</strong> Um festzustellen, ob sich noch Bleileitungen in Ihrem Haus befinden, sind folgende Maßnahmen hilfreich:</p><p><strong>Bleileitungen nicht mehr zulässig: </strong>Die am 24.06.2023 in Kraft getretene, novellierte Trinkwasserverordnung sieht ein Verbot von Bleileitungen vor. Demnach sind bis zum 12.01.2026 alle Bleileitungen und auch Teilstücke zu entfernen oder stillzulegen. Auch kleinere Teilabschnitte aus Bleileitungen können in Kombination mit anderen metallenen Werkstoffen zu hohen Bleigehalten im Wasser führen. Deshalb ist beim Austausch von Bleileitungen darauf zu achten, dass diese vollständig ausgetauscht werden und eine Entfernung auch von Teilstücken ist zwingend notwendig. Wenden Sie sich bei Unsicherheiten an das Gesundheitsamt oder ziehen Sie Fachbetriebe der Sanitär- und Heizungstechnik zu Rate. Auch die Verbraucherzentralen und Mietervereine sowie der Verband der Haus- und Grundbesitzer können Ihnen helfen.</p><p><strong>Bleihaltiges Wasser nicht trinken:</strong> Verwenden Sie (möglicherweise) bleibelastetes Wasser nicht als Trinkwasser oder zur Zubereitung von Speisen. Für schwangere Frauen, Säuglinge und Kinder bis zum sechsten Lebensjahr ist Wasser aus Bleirohren als Trinkwasser immer ungeeignet. Verwenden Sie stattdessen in solchen Fällen abgepacktes Wasser mit dem Aufdruck „Geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung“. Die Anwendung von Filtern zur Bleientfernung ist nicht sinnvoll.</p><p>Hintergrund</p><p><strong>Umweltsituation:</strong> Das Trinkwasser in älteren Häusern mit Wasserrohren aus Blei kann erhöhte Bleigehalte aufweisen und dadurch Ihre Gesundheit gefährden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn das Wasser längere Zeit in Bleirohren gestanden hat (z. B. über Nacht). Gesundheitlich bedeutend ist vor allem die schleichende Belastung durch regelmäßige Aufnahme kleiner Bleimengen. Sie beeinträchtigt die Blutbildung und Intelligenzentwicklung bei Ungeborenen, Säuglingen und Kleinkindern. Besonders empfindlich auf Blei reagiert das sich entwickelnde kindliche Nervensystem. Beim Erwachsenen wird Blei ausgeschieden oder in den Knochen eingelagert. Es kann von dort aber wieder ins Blut gelangen (z. B. während der Schwangerschaft).</p><p><strong>Gesetzeslage: </strong>Nähere Bestimmungen zur Trinkwasserqualität in Deutschland und zu Grenzwerten für bedenkliche Stoffe finden sich in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Angesichts des ständig erweiterten Wissens zur Giftigkeit von Blei gerade für die Jüngsten unter uns setzte der Verordnungsgeber den Grenzwert für Blei im Trinkwasser in den letzten Jahrzehnten mehrmals herab. Ende der 1990er-Jahre betrug er 0,040 mg/l, später noch 0,025 mg/l. Seit 1. Dezember 2013 gilt laut Trinkwasserverordnung 0,010 mg/l verbindlich einzuhalten.</p><p>In der aktuellen Trinkwasserverordnung wird der Grenzwert weiter abgesenkt: Ab dem 12.01.2028 gilt ein Grenzwert von 0,005 mg/l (entspricht 5 µg/l). Der Verordnungsgeber räumte den Gebäudeeigentümern und Wasserversorgern eine Übergangszeit bis 12.01.2026 ein. Bis dahin müssen sie eventuell noch vorhandene Bleirohre und auch Teilstücke gegen Rohre aus besser geeignetem Material austauschen oder zumindest stilllegen. Bereits der seit 1. Dezember 2013 geltende Grenzwert ist in Trinkwasser, das durch Bleirohre geflossen ist, vermutlich nicht einzuhalten. Im Stagnationswasser wird er sogar oft um ein Vielfaches überschritten. Daher gab es zum vollständigen Austausch der Bleileitungen schon bisher eigentlich keine Alternative. Auch kleine Teilabschnitte aus Blei sind kritisch, denn im Kontakt mit anderen metallenen Werkstoffen können sie durch galvanische Korrosion unverhältnismäßig viel Blei ins Trinkwasser abgeben.</p><p><strong>Marktbeobachtung:</strong> Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts war Blei aufgrund seiner technisch hervorragenden Eigenschaften ein gebräuchliches Material für Trinkwasserleitungen in Gebäuden. Auch die Leitungen zum Anschluss der Gebäude an die Verteilungsleitung unter der Straße (Hausanschlussleitung) wurden damals häufig aus Blei gefertigt. In Teilen Süddeutschlands wurden Bleileitungen allerdings schon 1878 verboten. Auch in den restlichen Teilen Deutschlands ging der Einsatz von Blei in der Trinkwasser-Installation mehr und mehr zurück. Seit 1973 wird Blei nicht mehr als Leitungsmaterial verwendet.</p>
Zielsetzung: HebPlanet - Hebammen für Planetare Gesundheit: In den letzten Jahren sieht sich die Menschheit mit einer planetaren Dreifachkrise von enormen Ausmaßen konfrontiert. Der Klimawandel, der Verlust der biologischen Vielfalt und die zunehmende Umweltverschmutzung gehen mit zahlreichen negativen Gesundheitsfolgen einher - insbesondere für vulnerable Gruppen wie Schwangere, Stillende, ungeborene Kinder und Säuglinge. Hebammen spielen für diese Bevölkerungsgruppen eine wesentliche Rolle, da sie Familien in einer sehr sensiblen Lebensphase eng - und auch in ihrem häuslichen Umfeld aufsuchend - über einen längeren Zeitraum begleiten. Dabei arbeiten Hebammen auch interdisziplinär, können durch ihre Tätigkeit in sensiblen Lebensphasen als Change Agents und Multiplikator*innen für Planetary Health fungieren und damit zu Gesundheitsförderung und Umweltentlastung bei jungen Familien beitragen. Die Akademisierung der Hebammenausbildung und die damit einhergehende Neugestaltung von Lehrmodulen in den primärqualifizierenden wie auch in den Masterstudiengängen bietet eine optimale Gelegenheit für die Implementierung von Planetary Health Lehrinhalten, auch im Hinblick auf die studiengangübergreifenden Veranstaltungen, z.B. mit Medizinstudierenden. Jedoch sind Planetary Health Themen im Studium zur Hebamme bislang nicht oder nur unzureichend systematisch integriert. Zudem erfolgte bislang keine Erhebung des Wissens- und Kompetenzzuwachses zu Planetary Health und nachhaltiger Gesundheitsversorgung bei Hebammenstudierenden. Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung und Verankerung eines Planetary Health Curriculums für, bzw. in, das Studium zur Hebamme. Das übergeordnete Ziel ist, künftige Hebammen zu planetarer Gesundheitskompetenz in ihrem beruflichen Handeln zu befähigen. Dadurch soll ihr Wissen und ihre Kompetenzen zu Planetary Health gestärkt werden, um das Finden, Verstehen, Bewerten und Anwenden, bzw. die Integration in den (beruflichen) Alltag von Informationen zu Planetary Health zu fördern. Somit sollen Hebammen zu transformativen Handlungs- und Nachhaltigkeitskompetenzen ausgebildet werden um Gesundheit und Umwelt in der jetzigen wie in künftigen Generationen zu fördern. Themen und Handlungsfelder wie klimasensible Gesundheitsberatung von Schwangeren und jungen Familien zu nachhaltiger Ernährung, aktiver Mobilität und Konsumverhalten sowie eine nachhaltige und ressourcenschonende Berufspraxis von Hebammen stehen dabei im Vordergrund.
Medizinische Strahlenanwendungen während der Stillzeit Aus medizinischen Gründen kann sich die Notwendigkeit ergeben, dass sich stillende Mütter einer diagnostischen oder therapeutischen Strahlenanwendung unterziehen müssen. In den meisten Fällen ist damit kein erhöhtes Strahlenrisiko für den Säugling verbunden. Stillende Mütter sollten mit ihrem behandelnden Arzt bzw. ihrer behandelnden Ärztin darüber sprechen, ob bzw. welche Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz des Kindes getroffen werden müssen. Was ist bei Strahlenanwendungen in der Stillzeit zu beachten? Quelle: Анастасия_Стягайло/stock.adobe.com Was ist in der Stillzeit zu beachten, wenn Untersuchungen oder Therapien anstehen, bei denen Strahlung eingesetzt wird? Auch wenn in den meisten Fällen damit kein erhöhtes Strahlenrisiko für den Säugling verbunden ist, gibt es einige Aspekte, die bei Röntgenuntersuchungen, aber auch bei nuklearmedizinischen Anwendungen und bei Strahlentherapie für stillende Mütter im Hinblick auf den Strahlenschutz des Säuglings wichtig sind. Wird es aus medizinischen Gründen notwendig, dass sich stillende Mütter einer diagnostischen oder therapeutischen Strahlenanwendung unterziehen müssen, sollten sie mit ihrem behandelnden Arzt bzw. ihrer behandelnden Ärztin darüber sprechen, ob bzw. welche Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz des Kindes getroffen werden sollten. Röntgenuntersuchungen (inklusive Mammografie und Computertomografie) in der Stillzeit Vor und nach Röntgenuntersuchungen müssen Stillende in der Regel keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen treffen. Bei Röntgenverfahren, bei denen Kontrastmittel (wie z. B. nicht-radioaktives Jod) verabreicht werden, ist eine Stillpause in aller Regel nicht nötig. Vor mammografischen Aufnahmen ist es ratsam, zu stillen oder die Muttermilch abzupumpen, da die Milch in der Brust die Bildqualität verschlechtern kann. Das Entleeren der Brust direkt vor der Untersuchung erleichtert die Diagnostik. Nuklearmedizinische Anwendungen in der Stillzeit Bei einer nuklearmedizinischen Untersuchung oder Therapie werden radioaktive Stoffe in Form von Radiopharmaka verabreicht, die ionisierende Strahlung abstrahlen. Diese Strahlung wird medizinisch genutzt, um unter anderem Stoffwechselvorgänge im Körper sichtbar zu machen, Entzündungen zu behandeln oder Tumore zu zerstören. Nuklearmedizinische Untersuchungen und Therapien werden bei stillenden Müttern relativ selten durchgeführt, weil viele Radiopharmaka sich in der Muttermilch anreichern und das Kind durch die aufgenommene Muttermilch einer Strahlung ausgesetzt werden kann. Ist eine nuklearmedizinische Untersuchung oder Therapie jedoch in der Stillzeit nötig, sollte je nach Art des Radiopharmakons entweder das Stillen unterbrochen oder in seltenen Fällen beendet werden. Selbst dann kann das Kind durch den engen Kontakt zur Mutter einer gewissen Strahlung ausgesetzt werden. Trägt oder hält die Mutter das Kind im Arm, können die radioaktiven Stoffe im Körper der Mutter zu einer äußeren Strahlenexposition des Kindes führen. Dies gilt natürlich auch für andere Bezugspersonen als die Mutter. Diese äußere Strahlenexposition ist meist jedoch sehr gering. Trotzdem sollte auch hier die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt einschätzen, ob und für welchen Zeitraum ein längerer Körperkontakt zum Kind zu vermeiden ist. Wenn das Stillen vorübergehend unterbrochen werden muss, sollte die Muttermilch während der Stillpause regelmäßig abgepumpt werden. So wird sichergestellt, dass das Stillen nach der erforderlichen Pause fortgesetzt werden kann. Durch das Abpumpen wird auch die Ausscheidung des Radiopharmakons aus der Brust unterstützt und die Brustdrüsen werden einer geringeren Strahlung ausgesetzt. Die abgepumpte Milch kann unbedenklich entsorgt werden. Empfehlungen bei nuklearmedizinischer Untersuchung oder Therapie in der Stillzeit Die Internationale Strahlenschutzkommission (International Commission on Radiological Protection, ICRP ) sowie die Internationale Atomenergie-Organisation (International Atomic Energy Agency, IAEA ) haben Empfehlungen zur möglichen Unterbrechung des Stillens für die am häufigsten verwendeten Radiopharmaka veröffentlicht. Da die Empfehlungen sich je nach Radiopharmakon unterscheiden, sollten Stillende zunächst mit ihrem behandelnden Arzt bzw. ihrer behandelnden Ärztin dieses Thema besprechen und sich umfassend aufklären lassen. Das gilt insbesondere im Fall einer nuklearmedizinischen Therapie, bei der relativ hohe Aktivitäten injiziert werden. Vermehrtes Trinken und eine häufige Blasenentleerung helfen in jedem Fall, die Ausscheidung des Radiopharmakons aus dem Körper der Mutter zu beschleunigen. Strahlentherapie in der Stillzeit Jede strahlentherapeutische Behandlung stellt in der Durchführungsart und im Umfang eine Einzelfallentscheidung dar. Daher sollten Stillende mit ihrer behandelnden Ärztin oder ihrem behandelnden Arzt über dieses Thema sprechen und sich umfassend aufklären lassen. Es gibt verschiedene Formen der Strahlentherapie (zum Beispiel Teletherapie mit Photonen , Brachytherapie , intraoperative Strahlentherapie, Partikeltherapie), die sich in ihrem eventuellen Risiko für stillende Mütter und ihre Säuglinge unterscheiden. Die häufigste Form der Strahlentherapie ist die Teletherapie mit Photonen . Diese stellt in beinahe allen Fällen kein Problem für stillende Mütter und ihre Säuglinge dar. Es gibt wenige Fälle, wie beispielsweise eine Brachytherapie mit Implantaten in der Nähe der Brust, bei der unter Umständen das Stillen ausgesetzt werden sollte. Es gibt auch Fälle einer Teletherapie mit besonders hochenergetischen Photonen , Protonen oder Schwerionen, die zu einer kurzzeitigen Bildung von radioaktiven Stoffen im Körper führen und deshalb gesondert betrachtet werden müssen. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt erstellt gemeinsam mit einer Medizinphysikerin oder einem Medizinphysiker einen individuellen Bestrahlungsplan der auch Faktoren wie das Stillen berücksichtigt. So kann es zum Beispiel bei der Teletherapie mit Photonen unter Umständen möglich sein, eine niedrigere Bestrahlungsenergie zu wählen, um die kurzzeitige Bildung von radioaktiven Stoffen zu vermeiden, so dass keine radioaktiven Stoffe im Körper gebildet werden. Grundsätzlich gilt: Je näher die Strahlentherapie an der Brust stattfindet, desto mehr Aufmerksamkeit sollte dem Thema geschenkt werden. Ansprechpartner*innen Ansprechpartner*innen zum Thema Stillen während einer Strahlen- oder nuklearmedizinischen Behandlung können neben den behandelnden Ärzt*innen auch Frauenärzt*innen sein. Sie können Tipps zum Abpumpen geben und entsprechende Verordnungen erstellen, aber auch einschätzen, ob bei einer kräftezehrenden Behandlung eventuell das Stillen reduziert oder beendet werden sollte, um die Stillende nicht zu sehr zu belasten. Sie informieren auch über gute Alternativen. Stand: 24.11.2025
In Nordrhein-Westfalen wurden heute Ozonkonzentrationen oberhalb der Informationsschwelle von 180 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft gemessen. Betroffene Orte und Regionen finden Sie in den Tabellen des WDR-Videotexts ab Seite 197 sowie online unter: Bei Ozonwerten über der Informationsschwelle wird besonders empfindlichen Personen empfohlen, körperliche Anstrengungen im Freien zu vermeiden. Sportliche Aktivitäten sollten möglichst auf die frühen Vormittags- oder die Abendstunden verlegt werden. Ozon kann Symptome wie Schleimhautreizungen, Atemwegsbeschwerden, Kopfschmerzen und eine verminderte körperliche Leistungsfähigkeit verursachen. Diese Beschwerden treten vor allem bei empfindlichen Personengruppen auf, zu denen etwa zehn bis zwanzig Prozent der Bevölkerung zählen. Auch Menschen mit Arbeitsplätzen im Freien, Sportler (aufgrund der erhöhten Atemfrequenz), Säuglinge und Kleinkinder (wegen ihres höheren Atemvolumens) sind besonders gefährdet. Wer sich im Freien aufhält, sollte zudem an ausreichenden Sonnenschutz denken. Sonnenbrand ist nicht nur schmerzhaft, sondern erhöht auch das Risiko für Hautkrebs. Besonders Kinderhaut ist empfindlich und benötigt besonderen Schutz. Sollten die Ozonwerte die Alarmschwelle von 240 Mikrogramm pro Kubikmeter überschreiten, erfolgt eine weitere Pressemitteilung. Aktuelle Karten mit Ozonprognosen für Nordrhein-Westfalen (für den laufenden und den folgenden Tag) finden Sie unter: Weitere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen von Ozon finden Sie unter: zurück
Tipps zum UV -Schutz Video: Richtiger Sonnenschutz Gesundheitlichen Folgen der UV-Strahlung – von Sonnenbrand bis Hautkrebs – kann jede und jeder Einzelne wirkungsvoll vorbeugen. Die wichtigsten Sonnenschutzregeln haben wir hier für Sie zusammengefasst, damit Sie sich selbst und Ihre Kinder gut schützen können: 1. Starke Sonne meiden! Meiden Sie starke Sonne! Bei Sonnenhöchststand zur Mittagszeit ist die Wirkung der Sonne mehrfach höher als vormittags oder nachmittags. Richten Sie sich bei Aktivitäten im Freien nach dem UV-Index und schützen Sie Ihre Kinder entsprechend. Den UV-Index erfahren Sie beispielsweise über den Wetterbericht, im Internet oder über unseren Newsletter . Beachten Sie, dass die UV -Belastung aufgrund von Reflexionen an Schnee, Wasser und hellen Oberflächen wie helle, blendende Hausfassaden, Asphalt oder helle Sandflächen höher sein kann, als der UV-Index angibt. 2. Anziehen! Der beste und einfachste Schutz ist mit Kleidung und einer Kopfbedeckung zu erreichen. Kleidung mit Schutz vor ultravioletter ( UV -)Strahlung ist in manchen Fällen empfehlenswert. Die Kopfbedeckung sollte auch die Ohren und den Nacken schützen und die Augen beschatten. Die Schuhe sollten den Fußrücken bedecken. 3. Augen schützen! Eine Sonnenbrille beugt Augenschäden wie Linsentrübung (Kataraktbildung) oder Schädigung der Netzhaut vor. Hinsichtlich der UV -Filterwirkung bestehen grundsätzlich keine Bedenken, preisgünstige Brillen von seriösen Händlern zu verwenden, sofern diese einen Herstellerhinweis zum absoluten UV -Schutz ( UV 400) und einen ausreichenden Seitenschutz aufweisen. 4. Eincremen! Cremen Sie alle unbedeckten Körperstellen eine halbe Stunde vor dem Rausgehen sorgfältig und großzügig mit einer Sonnencreme ein. Ein Lichtschutzfaktor von mindestens 30 (hoher Schutz) wird empfohlen. Aufenthalte in großen Höhen, auf Schnee, am und im Wasser und in sonnenreichen Regionen erfordern ein Sonnenschutzmittel mit LSF 50+ (sehr hoher Schutz). Für Kinder sowie UV-empfindliche Personen und Menschen mit Hauttyp I und II ist ebenfalls ein sehr hoher Schutz empfehlenswert. Verwenden Sie eine Sonnencreme mit UV-A- und UV-B-Filter. Cremen Sie mehrmals täglich nach. Achtung: Nachcremen verlängert die Schutzwirkung nicht. Es erhält sie nur. 5. Schutz beim Baden! Wasser reflektiert die UV -Strahlung, wodurch die Strahlung und ihre Wirkung verstärkt werden. Schutz bieten hier T-Shirt und Badehose oder spezielle UV- Badekleidung . Unbedeckte Haut sollte eine halbe Stunde vor dem Baden sorgfältig und großzügig mit einer Sonnencreme eingecremt werden. Nach dem Aufenthalt im Wasser sollte die unbedeckte Haut mit Sonnenschutzcreme nachgecremt werden, um die Schutzwirkung zu erhalten. 6. Keine Medikamente, Kosmetika und Sonne! Achten Sie bei Medikamenten auf Nebenwirkungen im Zusammenhang mit Sonnenlicht. Fragen Sie sicherheitshalber vorher Ihren Arzt. Kosmetika, Deodorants und Parfüms sollten beim Aufenthalt in der Sonne möglichst nicht verwendet werden. Es besteht die Gefahr bleibender Pigmentstörungen. 7. Keine Solarien! Solarien zu nutzen bedeutet eine zur natürlichen UV -Strahlenbelastung zusätzliche UV -Bestrahlung, die nur zusätzlich der Haut schadet. Aufgrund der eindeutigen Gesundheitsschäden durch UV -Strahlung wird national wie international dringend von der Nutzung von Sonnenbänken abgeraten. Ein Vorbräunen im Solarium vor dem Urlaub führt nicht zu einer nennenswerten Erhöhung des Eigenschutzes der Haut und schützt nicht vor Sonnenbrand. 8. Schutz für Kinder! Säuglinge gehören nicht in die pralle Sonne. Suchen Sie ihnen einen schattigen Platz und ziehen Sie sie sonnengerecht an. Auf Sonnencreme sollte im ersten Lebensjahr verzichtet werden. Bei Kindern ist die konsequente Anwendung aller Sonnenschutzregeln Pflicht. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre gehören auf keinen Fall in ein Solarium - das ist in Deutschland gesetzlich verboten. 9. Vorbild sein! Gehen Sie mit gutem Beispiel voran, damit Kinder sich von klein auf an den richtigen Umgang mit der Sonne gewöhnen. Stand: 31.10.2025
In Nordrhein-Westfalen wurden heute Ozonkonzentrationen oberhalb der Informationsschwelle von 180 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft gemessen. Betroffene Orte und Regionen finden Sie in den Tabellen des WDR-Videotexts ab Seite 197 sowie online unter: Empfehlungen zum Verhalten bei erhöhter Ozonbelastung Bei Ozonwerten über der Informationsschwelle wird besonders empfindlichen Personen empfohlen, körperliche Anstrengungen im Freien zu vermeiden. Sportliche Aktivitäten sollten möglichst auf die frühen Vormittags- oder die Abendstunden verlegt werden. Ozon kann Symptome wie Schleimhautreizungen, Atemwegsbeschwerden, Kopfschmerzen und eine verminderte körperliche Leistungsfähigkeit verursachen. Diese Beschwerden treten vor allem bei empfindlichen Personengruppen auf, zu denen etwa zehn bis zwanzig Prozent der Bevölkerung zählen. Auch Menschen mit Arbeitsplätzen im Freien, Sportler (aufgrund der erhöhten Atemfrequenz), Säuglinge und Kleinkinder (wegen ihres höheren Atemvolumens) sind besonders gefährdet. Schutz vor Sonnenbrand nicht vergessen Wer sich im Freien aufhält, sollte zudem an ausreichenden Sonnenschutz denken. Sonnenbrand ist nicht nur schmerzhaft, sondern erhöht auch das Risiko für Hautkrebs. Besonders Kinderhaut ist empfindlich und benötigt besonderen Schutz. Weitere Informationen und Prognosen Sollten die Ozonwerte die Alarmschwelle von 240 Mikrogramm pro Kubikmeter überschreiten, erfolgt eine weitere Pressemitteilung. Aktuelle Karten mit Ozonprognosen für Nordrhein-Westfalen (für den laufenden und den folgenden Tag) finden Sie unter: So können Sie zur Verbesserung der Luftqualität beitragen: Weitere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen von Ozon finden Sie unter: zurück
Natürliche Radioaktivität in Paranüssen Paranüsse enthalten wie alle Nahrungsmittel natürliche radioaktive Stoffe - allerdings manche dieser Radionuklide in höherem Maße. Ein geringer Verzehr von Paranüssen führt zu geringen zusätzlichen Strahlendosen, die keinen Anlass zur Sorge geben. Das gilt auch für ungeborene Kinder oder Säuglinge, wenn die Mutter Paranüsse verzehrt. Die Strahlendosis ist umso höher, je mehr Paranüsse gegessen werden. Welche zusätzliche Strahlendosis als akzeptabel betrachtet wird, ist eine persönliche Entscheidung. Paranüsse Quelle: RHJ/stock.adobe.com Paranüsse enthalten wie alle Nahrungsmittel natürliche radioaktive Stoffe ( Radionuklide ), die Strahlung aussenden. Anders als viele andere Nahrungsmittel reichern Paranüsse diese Radionuklide , insbesondere Radium, in höherem Maße an. Wie zahlreiche andere Nussarten können Paranüsse wegen ihres hohen Gehaltes einfach und mehrfach ungesättigter Fettsäuren das Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen senken. Sie zählen zudem zu den Lebensmitteln mit den höchsten Gehalten des essentiellen Spurenelements Selen. Bei Verzehr von Paranüssen entsteht eine vermeidbare Strahlendosis In wissenschaftlichen Veröffentlichungen wurden die positiven Effekte einer Selenzufuhr mithilfe von Paranüssen untersucht. In einigen davon sowie in verschiedenen Internetforen wird empfohlen, zur Verbesserung der Selenversorgung zwei Paranüsse täglich zu verzehren. Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) rät, diese Empfehlungen zu hinterfragen und sich über die mögliche zusätzliche Strahlendosis zu informieren. Die Gründe: Mit dem Verzehr von Paranüssen nehmen Menschen auch das darin enthaltene (radioaktive) Radium zu sich, das ähnlich wie Kalzium in Knochen und Zähne eingelagert wird. Dies ist gerade dann ungünstig, wenn Knochen wachsen, da Radium in die sich bildenden Knochen eingelagert wird und zu einer zusätzlichen Strahlendosis führt. Der Selenstatus kann durch Nahrungsergänzungsmittel auch ohne zusätzliche Strahlendosis verbessert werden. Zudem kann der Selengehalt von Paranüssen stark schwanken, sodass mit Paranüssen keine gezielte Selenversorgung möglich ist. Empfehlungen des BfS für verschiedene Personengruppen Für verschiedene Personengruppen gibt das BfS folgende Empfehlungen zum Verzehr von Paranüssen : Für Erwachsene ist ein maßvoller Verzehr von Paranüssen unbedenklich, da er für sie nur zu geringen zusätzlichen Strahlendosen führt. Um zusätzliche Strahlendosen gering zu halten, empfiehlt das BfS , vorsorglich auf den übermäßigen Verzehr von Paranüssen zu verzichten. Welche zusätzliche Strahlendosis als akzeptabel betrachtet wird, ist eine persönliche Entscheidung. Frauen empfiehlt das BfS , während Schwangerschaft und Stillzeit vorsorglich auf Paranüsse zu verzichten, um zu vermeiden, dass Radium in die Knochen ihres Kindes eingelagert wird. So schützen sie ihr Kind vor unnötigen Strahlendosen, auch wenn diese bei einem maßvollen Verzehr nur gering sind. Kinder und Jugendliche sollten ebenfalls am besten keine Paranüsse essen. So vermeiden sie, dass Radium in ihre Knochen eingelagert wird und lange zu einer Strahlendosis beiträgt. Niemand muss sich Sorgen machen, wenn nur geringe Mengen an Paranüssen verzehrt werden. Die zusätzliche Strahlendosis ist bei einem geringen Verzehr entsprechend niedrig, wie Modellrechnungen zu typischen Strahlendosen zeigen. Manche Personen essen jedoch ungewöhnlich viele Paranüsse – bis zu 20 Kilogramm pro Jahr, wie Anfragen an das BfS zeigen. Es lohnt sich daher in jedem Fall, sich über die Höhe der zusätzlichen Strahlendosis zu informieren. Welche zusätzliche Strahlendosis man als akzeptabel betrachtet, ist eine persönliche Entscheidung. Medien zum Thema Mehr aus der Mediathek Radioaktivität in der Umwelt In Broschüren, Videos und Grafiken informiert das BfS über radioaktive Stoffe im Boden, in der Nahrung und in der Luft. Stand: 20.10.2025
Die Mütterberatungsstellen beim Kinder- und Jugendgesundheitsdienst der Bezirke bieten mit Sprechstunden, Hausbesuchen und Gruppenveranstaltungen ein gesundheitlich vorbeugendes Beratungsangebot für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern an. Sie unterstützen und beraten in allen Fragen der Ernährung und Pflege sowie zu Schutzimpfungen und koordinieren weiterführende Hilfen. Weitere, ebenfalls kostenlose Angebote sind: Stillberatung, Wiegen und Messen des Kindes, Hausbesuche durch eine Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin auch im Rahmen der Frühen Hilfen, Ärztliche Beratung und/ oder Untersuchung des Kindes, Einladungswesen U 6/7, Informationen und Beratung über Eltern-Kind-Kuren, Fluorettenausgabe, Antworten auf Fragen zu Themen wie: Schlafstörungen, lang anhaltendes Schreien, Probleme beim Füttern, altersgerechte Entwicklung, Erschöpfungszustände der Eltern, Wochenbettdepression
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 72 |
| Kommune | 18 |
| Land | 43 |
| Zivilgesellschaft | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 19 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 41 |
| unbekannt | 39 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 57 |
| offen | 43 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 100 |
| Englisch | 17 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 1 |
| Datei | 19 |
| Dokument | 32 |
| Keine | 30 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 2 |
| Webdienst | 1 |
| Webseite | 31 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 54 |
| Lebewesen und Lebensräume | 70 |
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| Weitere | 100 |