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Ressortforschungsplan 2023, Teilvorhaben Praxisumsetzung Biosphärenreservate Mittelelbe und Südharz sowie Beratung und Öffentlichkeitsarbeit

2026_Termine_FB_Merseburg.pdf

Flussbereich Merseburg Termine für die Deichschau 2026 an Gewässern I. Ordnung gem. WG LSA § 94 (7) Schauart Deichschau Deichschau Schaubereich Schautermin* ) Montag, 23. März 2026 Mittwoch, 25. März 2026 Gewässer Saale Saale Deich LK 09:00 UhrHerr ReußPegelhaus Parkplatz Bürgerhaus Wehr Großosida 09:00 UhrHerr ReußPredel Profen HydrierwerkSchöpfwerk Predel Schöpfwerk Profen Hydrierwerk 09:00 UhrHerr ReußBornitz Ostrau GöbitzBrücke / Umgehungsstraße Parkplatz, Straßenbrücke OE Ostrau Mühle Ostrau Raba Salsitz09:00 Uhr 10:30 UhrStraßenbrücke Aga Bahnübergang Haynsburg Süddeich (Kollenbey - Straßenbrücke Lochau) Norddeich (Straßenbrücke Lochau - Deichende Döllnitz) Süddeich (Straßenbrücke Lochau - Flutbrücke Raßnitz) Norddeich (Flutbrücke Raßnitz - Straßenbrücke Lochau) Süddeich (Flutbrücke Raßnitz - Flutbrücke Oberthau) Süddeich (Flutbrücke Oberthau - A9) Norddeich (A9 - Flutbrücke Oberthau) Norddeich (Flutbrücke Oberthau - Flutbrücke Raßnitz) Deich Hohenweiden (Deichanfang Rattmannsdorf) Deich Röpzig (von Röpziger Brücke - Saalealtarm) Deich Beuchlitz (Winterdeich von OL Beuchlitz bis Bahndamm) Deich Beuchlitz (Sommerdeich von OL Beuchlitz bis Kasselerbahn)09:00 Uhr 10:00 Uhr 11:00 Uhr 12:00 Uhr 09:00 Uhr 10:00 Uhr 11:00 Uhr 12:00 Uhr 09:00 Uhr 10:00 Uhr 11:45 UhrFlutbrücke Kollenbey Straßenbrücke Lochau Straßenbrücke Lochau Flutbrücke Raßnitz Flutbrücke Raßnitz Flutbrücke Oberthau A9 Norddeich Flutbrücke Oberthau Hohenweiden OT Rattmannsdorf, Deichauffahrt i.d. OL Röpziger Brücke Überfahrt Winterdeich Beuchlitz Weiße Elster DeicheWeiße Elster DeicheBurgenlandkreis Gemeindeverwaltung Elsteraue Weiße Elster DeicheBurgenlandkreis Gemeindeverwaltung Elsteraue Weiße Elster DeicheBurgenlandkreis Stadt Zeitz Vgem. DZF Weiße Elster Daspiger Überfahrt (Wasserwerk) Deichüberfahrt Schleuse Deichsiel Vesta Pegel Zeitz Zangenberg ZeitzBurgenlandkreis Stadt Zeitz Montag, 13. April 2026 09:00 Uhr 10:00 Uhr 11:00 UhrBahnbrücke Deichanfang km 0,0 Saalekreis Stadt Merseburg Deichschau Überfahrt Deich Kirchfährendorf-Wengelsdorf Schkortleben an der Brücke A 38 Einlaufschütz ehem. Binnenfischerei 09:00 UhrSaale Deiche Weiße Elster 09:00 Uhr 10:00 Uhr 11:00 UhrKreypauer Deich Bad Dürrenberg-Ostrau-Wölkauer DeichSaale Montag, 20. April 2026 Herr DemannWengelsdorfer Deich Schkortlebener Deich Verwallung Markwerbener WieseHerr DemannMittwoch, 1. April 2026 Deichschau Weg zur ehemaligen Fähre Ende des Deiches, Feldweg zur Saale Straßenbrücke Almrich Fischhaus Schulpforte Herr DemannDeichschau Weiße Elster 09:00 Uhr 10:00 Uhr 11:30 Uhr 12:15 UhrKröllwitz-Daspiger Deich Kirchfährendorfer Deich Goddula-Vestaer DeichSaale Deiche Mittwoch, 25. März 2026 Herr DemannEulauer Deich Schellsitzer Deich Schulpfortaer Deich, linksseitig Schulpfortaer Deich, rechtsseitigSaale DeicheSaale Deichschau Treffpunkt/weitere Bemerkungen Burgenlandkreis Stadt WeißenfelsMontag, 30. März 2026 Weiße Elster Uhrzeit*)Burgenlandkreis Stadt NaumburgDeichschau Montag, 23. März 2026 Deich- oder Gewässerabschnitt/BeschreibungSaale DeicheSaalekreis Stadt Leuna Stadt Bad Dürrenberg Deichschau Schaubeauftragter Herr Reuß DeichschauMontag, 16. März 2026Weiße ElsterWeiße Elster DeicheSaalekreis Gemeinde SchkopauHerr KannegießerDeichschauMittwoch, 18. März 2026Weiße ElsterWeiße Elster DeicheSaalekreis Gemeinde SchkopauHerr KannegießerSaale DeicheSaalekreis Gemeinde Schkopau Gemeinde TeutschenthalHerr KannegießerSaale DeicheSaalekreis Stadt Halle Gemeinde TeutschenthalHerr KannegießerDeich Halle-Neustadt (Bahndamm Angersdorf bis Pferderennbahn) Gimritzer Damm09:00 Uhr 10:00 UhrDeichüberfahrt Angersdorf Gimritzer Damm Saale DeicheSalzlandkreis Stadt Könnern Stadt BernburgHerr KannegießerDeich Beesenlaublingen (Beesenlaublingen bis Gröna)09:00 UhrDeichscharte Beesenlaublingen 09:00 UhrBahnbrücke Trebnitzer Deich Deichschau Deichschau Deichschau Deichschau Deichschau Deichschau Montag, 23. März 2026 Mittwoch, 25. März 2026 Montag, 30. März 2026 Mittwoch, 1. April 2026 Mittwoch, 8. April 2026 Montag, 13. April 2026 *) vorbehaltlich Änderungen aus aktuellem Anlass **) Eintragungen in km-Angaben oder numerische Aufteilung Saale Saale Saale Saale Böse Sieben Wilder Graben Saale DeicheSaalekreis Stadt MerseburgHerr KannegießerTrebnitzer Deich Meuschauer Deich Werderdeich Deich MerseburgDeiche EislebenLandkreis Mansfeld- Südharz Lutherstadt EislebenHerr KannegießerLandwehr rechts und links Hallesche Straße bis Kläranlage Eisleben10:30 UhrEisleben Parkplatz Wiesenhaus Deiche rechts und linksLandkreis Mansfeld- Südharz Lutherstadt EislebenHerr Kannegießervon Einmündung Glume bis Sportplatz09:00 UhrStraßenbrücke Zum Sportplatz

Gemeldete Schadensfälle an Nutztieren in Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 2026 Hinweise zur Spalte "Verursacher" Erläuterung zu (*): Entschädigungsrelevanter, wolfsabweisender Mindestschutz vorhanden? Nutztierrisse 2026 Summe 2026 Zurück zur Übersichtsseite der Nutztierrisszahlen in Sachsen-Anhalt

Ist in der Rubrik 'Verursacher' der Vermerk "(DNA)" angegeben, basiert die Endbwertung auf einer genetischen Untersuchung des vor Ort sichergestellten genetischen Materials durch das Referenzlabor Senckenberg Gelnhausen . Ohne diesen Vermerk stützt sich die Endbewertung auf das vor Ort begutachtete Rissbild. In diesen Fällen war eine genetische Untersuchung entweder ohne Ergebnis, aufgrund der äußerlichen Gegebenheiten aussichtslos oder durch eine eindeutige Sachlage nicht nötig. In einigen Fällen ist die Ursache "nicht ermittelbar", z.B. wenn getötete Tiere vor der Begutachtung bereits entsorgt wurden oder die Rissbegutachtung auf Wunsch der Halterinnen oder Halter nicht durchgeführt werden soll. * Mindestschutz nach der zum Zeitpunkt des Rissvorfalls aktuellen Richtlinie vorhanden. Sofern der Begriff „irrelevant“ eingetragen ist,  bezieht sich dies auf Fälle in Nutztierhaltungen, für die kein wolfsabweisender Mindestschutz als Voraussetzung für einen Schadensausgleich  vorgeschrieben ist,  z.B.   in der Rinderhaltung sowie bei Vorfällen außerhalb des bekanntgemachten " Ausbreitungsgebietes Wolf ". Sofern der Begriff „unklar“ eingetragen ist, bezieht er sich auf Vorfälle, bei denen die Angaben zum Zaunschutz  auf den Aussagen der Tierhalter bei den Nutztierrissbegutachtungen beruhen, da der Zaun zum Zeitpunkt der Rissbegutachtung vor Ort nicht mehr beurteilt werden konnte (z.B. weil der Zaun infolge der ausbrechenden Herde umgestoßen oder zum Schutz der Herde an anderer Stelle neu aufgebaut wurde). Melde- datum Land- kreis Gemeinde Tierart Anzahl getötet Anzahl verletzt Entschädigungsrelevanter, wolfsabweisender Mindest- schutz vorhanden?* Verursacher Individuum bei genetischer Artbestimmung Wolf 29.04.26 ABI Zerbst Schaf 1 nein in Bearbeitung 28.04.26 JL Genthin Rind (Kalb) 1 irrelevant in Bearbeitung 25.04.26 BK Colbitz Schaf 10 unklar in Bearbeitung 25.04.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 1 3 ja in Bearbeitung 24.04.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 2 2 ja in Bearbeitung 17.04.26 SLK Schönebeck Rind (Kalb) 1 irrelevant in Bearbeitung 14.04.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 3 2 ja in Bearbeitung 13.04.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 4 3 ja in Bearbeitung 12.04.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 11 5 ja in Bearbeitung 10.04.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 6 4 ja in Bearbeitung 06.04.26 SAW Arendsee Schaf 3 nein in Bearbeitung 06.04.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 12 4 ja in Bearbeitung 04.04.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 4 3 ja in Bearbeitung 29.03.26 BK Niedere Börde Schaf 5 unklar in Bearbeitung 28.03.26 ABI Zerbst Schaf 18 unklar in Bearbeitung 19.03.26 SAW Salzwedel Schaf 1 nein in Bearbeitung 13.03.26 WB Zahna-Elster Gehegewild 1 nein in Bearbeitung 13.03.26 WB Kemberg Schaf 9 unklar in Bearbeitung 09.03.26 SDL Havelberg Schaf 2 unklar Wolf nicht auszuschließen 06.03.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 4 4 ja in Bearbeitung 05.03.26 WB Zahna-Elster Gehegewild 3 nein in Bearbeitung 26.02.26 SDL Osterburg Schaf 2 nein Wolf (DNA) 17.02.26 SAW Beetzendorf Schaf 1 nein Wolf nicht auszuschließen 14.02.26 SAW Kalbe (Milde) Schaf 2 unklar Wolf (DNA-individ.) GW5391m 13.02.26 JL Möckern Schaf 2 nein Wolf (DNA-individ.) GW2990m 13.02.26 JL Möckern Schaf 3 nein Wolf (DNA-individ.) GW2990m 12.02.26 ABI Zerbst Ziege 1 nein in Bearbeitung 01.02.26 HZ Osterwiek Schaf 9 4 irrelevant Wolf (DNA) 30.01.26 SDL Bismarck (Kalbe) Schaf 4 5 ja Wolf nicht auszuschließen 25.01.26 MSH Südharz Schaf 11 irrelevant Luchs (DNA) 21.01.26 SLK Schönebeck (Elbe) Rind 1 irrelevant nicht ermittelbar 19.01.26 MSH Südharz Schaf 6 irrelevant Luchs (DNA) 09.01.26 SAW Kalbe (Milde) Schaf 4 unklar Wolf nicht auszuschließen 08.01.26 SAW Kalbe (Milde) Schaf 2 3 unklar Wolf (DNA) 03.01.26 BLK Wethautal Schaf 1 irrelevant Hund (DNA) Wolf oder Wolf nicht auszuschließen andere Ursache/Hund/nicht ermittelbar getötet 31 19 verletzt 12 Letzte Aktualisierung: 30.04.2026

Anfrage zum Erwerb von ca. 1.000 Hektar Waldfläche im Südharz durch die NABU Stiftung

Sehr geehrte Damen und Herren, auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) sowie des Umweltinformationsgesetzes (UIG) beantrage ich Zugang zu folgenden Informationen: Das dem Kauf zugrunde liegende Wertgutachten (oder eine vergleichbare Wertermittlung) für die ca. 1.000 Hektar Waldfläche im Südharz (sog. „Kempski-Wald“ bei Stolberg), die durch die NABU-Stiftung erworben wurde. Den Bewilligungsbescheid über die Förderung dieses Erwerbs aus Mitteln des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK). Den Schriftverkehr zwischen dem BMUV und der NABU-Stiftung bezüglich der Angemessenheit des Kaufpreises von ca. 30 Millionen Euro. Juristische Begründung: Hilfsweise stütze ich meinen Antrag auf das Umweltinformationsgesetz (UIG). Da der Erwerb der Flächen explizit der „Wildnisentwicklung“ dient, handelt es sich um Informationen über Maßnahmen, die den Zustand von Umweltbestandteilen beeinflussen (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 UIG). Ein überwiegendes privates Interesse an der Geheimhaltung des Kaufpreises ist bei der Verwendung von 30 Millionen Euro an öffentlichen Fördermitteln nicht erkennbar; das öffentliche Informationsinteresse überwiegt hier gem. § 9 Abs. 1 UIG deutlich. Hinweis zu Gebühren: Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form. Sollten für die Bearbeitung Gebühren anfallen, die einen Betrag von 50,00 Euro überschreiten, bitte ich vorab um eine detaillierte Kostenschätzung und Unterbrechung der Bearbeitung zwecks Rücksprache. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass einfache Auskünfte nach der UIGebV gebührenfrei sind und die Anfrage im erheblichen öffentlichen Interesse (Kontrolle der Haushaltsführung) liegt.

2026_Deich-_und_Gew%C3%A4sserschau_FB_Sangerhausen.pdf

Flussbereich Sangerhausen Termine für die Deich- und Gewässerschau 2026 an Gewässern I. Ordnung gem. WG LSA § 94 (7) und § 67(1) Schauart Schaubereich Schautermin* Gewässer Deich Schaubeauftragter Abschnitt**) LK Deich- oder Gewässerabschnitt/BeschreibungUhrzeit*) ) GewässerschauDienstag, 03.03.2026WipperMansfeld - Südharz GewässerschauDonnerstag, 05.03.2026WipperMansfeld - Südharz GewässerschauDonnerstag, 05.03.2026GonnaMansfeld - Südharz GewässerschauDienstag, 10.03.2026WipperMansfeld - Südharz GewässerschauDienstag, 10.03.2026GonnaMansfeld - Südharz Deich- und GewässerschauDonnerstag, 12.03.2026WipperWipper - DeicheMansfeld - Südharz Deich- und GewässerschauDonnerstag, 12.03.2026HelmeHelme - DeicheMansfeld - Südharz Herr Schröter (Deichfachberater: Herr Schröter) Herr Schröter (Deichfachberater: Herr Schröter) Herr Grzybeck (Deichfachberater: Herr Grzybeck) Herr Schröter (Deichfachberater: Herr Schröter) Herr Grzybeck (Deichfachberater: Herr Grzybeck) Herr Schröter (Deichfachberater: Herr Schröter)Wipper 1von km 71,9 TS Wipper bis km 61 Straßenbrücke Ortslage Friesdorf09:00 UhrAn der Talsperre Wippra Wipper 2von km 61 Straßenbrücke Ortslage Friesdorf bis km 52,5 Ortslage Biesenrode09:00 UhrStraßenbrücke Ortslage Friesdorf Gonna 1Sangerhausen / OT Grillenberg (Einmündung des Hohensteintals) bis Sangerhausen (Sohlgleite Brandrain)09:00 UhrEinmündung des Hohensteintals Wipper 3von km 52,5 Ortslage Biesenrode bis km 43,9 Wehr Leimbach09:00 UhrWipperbrücke in der Ortslage Biesenrode Gonna 2Sangerhausen (Sohlgleite Brandrain) bis Mündung in die Helme09:00 UhrSohlgleite Brandrain Wipper 409:00 UhrParkplatz am Sportplatz Großörner Herr Grzybeck (Deichfachberater: Herr Grzybeck)Helme 1von km 43,9 Wehr Leimbach bis km 34,7 Ortslage Wiederstedt (Brücke Gipshütte); dabei sind: - Deich Leimbach bis Großörner links 1300 m / rechts 1000 m - Deich Großörner bis Altdorf links 400 m Talsperre Kelbra bis Brücke Bennungen - Deich Kelbra , rechts - Deich Thürungen, links - Deich Roßla, links - Deich in der Ortslage Freckleben links 700 m - Deich Ortslage Drohndorf 700 m rechts neu - Deich oberhalb Ortslage Mehringen bis Walkmühle (Rote Welle) links 1400 m / rechts 1700 m - Deich Einmündung Rote Welle bis Salzkoth Aschersleben, links 1400 m (dieser Deich nur bei alleiniger Deichschau; bei gleichzeitiger Gewässerschau, dann als Anfang von Wipper 6) Brücke Bennungen bis Brücke Martinsrieth - Deich Hohlstedt , links - Deich Jahrfeld, rechts - Deich Wallhausen, links - Deich Brücken, rechts - Deich Martinsrieth, rechts - Deich Wehr Groß Schierstedt bis oberhalb Wehr Klein Schierstedt, rechts 2000 m / links 400 m - Deich Groß Schierstedt, Alter Bahndamm 250 m - Deich Groß Schierstedt, rechtes Vorland 650 m - Deich Klein Schierstedt, links 500 m - Deich Klein Schierstedt rechts 700m - Deich oberhalb OL Giersleben bis unterhalb OL Giersleben, links 700 m - Deich oberhalb Straße Warmsdorf bis Bahnbrücke Amesdorf, links 2000 m/rechts 2200 m - Deich Mühlgraben Warmsdorf bis Mühlgraben links 400 m09:00 Uhr10:30 Uhr 11:30 Uhr 09:00 Uhrehemalige Brücke Deutsche Reichsbahn unterhalb Auslauf Talsperre Wehr Roßla links Gemarkungsgrenze Roßla-Bennungen rechts Deichanfang oberhalb Ortslage Freckleben 09:00 Uhr 10:15 Uhr 10:45 Uhr 11:15 UhrBrücke Bennungen Brücke Hohlstedt Brücke Schachtstraße Brücke Brücken / Wallhausen 09:00 UhrWehr Groß Schierstedt Brücke Martinsrieth bis Landesgrenze Sachsen-Anhalt / Thüringen - Deich Martinsrieth, rechts - Deich Oberröblingen, rechts - Deich Niederröblingen, rechts - Deich Katharinenrieth, rechts - Deich OL Amesdorf bis Gelände Agrargenossenschaft rechts 300 m - Deich ehemaliges Bahnwerk Güsten bis Ruschemühle links 400 m / rechts 300 m - Deich unterhalb Ruschemühle (Straßenbrücke nach Güsten) bis Ortslage Osmarsleben links 1400 m / rechts 400 m - Deich Flutmulde Osmarsleben links 3000 m / rechts 1600 m - Stolberg bis Heimkehle09:00 Uhr 11:00 Uhr 12:30 UhrBrücke Martinsrieth Brücke Oberröblingen Brücke Katharinenrieth 09:00 UhrSportplatz Amesdorf 09:00 UhrBahnhof Stolberg Unstrut 1- Landesgrenze Thüringen / Sachsen-Anhalt bis Ende Deich unterhalb Ortslage Memleben (Alte Eiche)09:00 UhrSchleuse Wendelstein Thyra 2- Heimkehle bis Mündung in die Helme09:00 Uhr 09:45 UhrHeimkehle Brücke " Thyrafuchs" (Gemeinde Berga) Weida 3- Deich Röblingen I, rechts; - Deich Röblingen II, links09:00 UhrParkplatz der Gemeindeverwaltung Röblingen am See - Deich Landesgrenze Thüringen / Sachsen-Anhalt bis Mündung in die Unstrut09:00 UhrFlutkanalbrücke Memleben DeichschauDienstag, 17.03.2026WipperWipper - DeicheSalzlandkreisHerr Schröter (Deichfachberater: Herr Schröter)Wipper 5 Deich- und GewässerschauDienstag, 17.03.2026HelmeHelme - DeicheMansfeld - SüdharzHerr Grzybeck (Deichfachberater: Herr Grzybeck)Helme 2 DeichschauDonnerstag, 19.03.2026WipperWipper - DeicheSalzlandkreisHerr Schröter (Deichfachberater: Herr Schröter)Wipper 6 Deich- und GewässerschauDonnerstag, 19.03.2026HelmeHelme - DeicheMansfeld - SüdharzHerr Grzybeck (Deichfachberater: Herr Grzybeck)Helme 3 DeichschauDienstag, 24.03.2026WipperWipper - DeicheSalzlandkreisHerr Schröter (Deichfachberater: Herr Schröter)Wipper 7 GewässerschauDienstag, 24.03.2026ThyraMansfeld - SüdharzThyra 1 DeichschauDonnerstag, 26.03.2026UnstrutGewässerschauDonnerstag, 26.03.2026ThyraDeichschauDienstag, 31.03.2026WeidaWeida - DeicheMansfeld - SüdharzDeichschauDienstag, 07.04.2026Unstrutflutkanal / RöstbachUnstrutflutkanal - Deiche Röstbach - DeicheBurgenlandkreisHerr Grzybeck (Deichfachberater: Herr Grzybeck) Herr Schröter (Deichfachberater: Herr Schröter) Herr Grzybeck (Deichfachberater: Herr Grzybeck) Herr Grzybeck (Deichfachberater: Herr Grzybeck) Herr Schröter (Deichfachberater: Herr Schröter) Unstrut - Deiche Burgenlandkreis Mansfeld - Südharz Treffpunkt/weitere Bemerkungen Unstrutflutkanal Röstbach

Artensofortförderung

Artensofortförderung Das Artensofortförderungsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt ( https://mule.sachsen-anhalt.de/umwelt/artensofortfoerderung/ ) fördert Projekte, die die Artenvielfalt erhalten und befördern sollen. Hierzu zählen beispielsweise Projekte zur Herstellung und Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit von Gewässern, Entschlammungen, naturnahe Ufergestaltung, Uferbepflanzungen. Des Weiteren werden Projekte gefördert, die dem Erhalt und der Entwicklung von Lebensräumen und Lebensgemeinschaften (u. a. Entbuschung, Kopfweidenpflege, Pflege von Streuobstwiesen), dem spezifischer Schutz bestimmter Arten, wie z. B. Fledermäuse) dienen. Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt erhält für die Umsetzung der nachfolgenden Projekte im Jahr 2020 Fördermittel. Bekämpfung Riesenbärenklau an der Bode in Teilbereichen - Ortslage Neugattersleben Die Maßnahme beinhaltet die Beseitigung des Aufwuchses von Riesenbärenklau an der Bode bei Neugattersleben zur Weiterführung der im Rahmen des Umweltsofortprogramms 2017 durchgeführten Maßnahme. Eine Pflanze kann 20.000 Samen bilden und bis zu 4 m groß werden. Die Samen verbreiten sich durch Wind oder Wasser, wodurch sich die Pflanze zunehmend entlang von Fließgewässern ausbreitet. Der Saft des Riesen-Bärenklaus macht die Haut empfindlich gegen Sonnenlicht und kann zu schweren Verbrennungen führen. Durch seine Größe verdrängt der Riesen-Bärenklau außerdem die einheimischen Pflanzenarten der Gewässerufer. Kosten: 90.000 € Umsetzungszeitraum: Juli bis November 2020 Bekämpfung des Riesenbärenklau an Thyra und Helme Im Rahmen der Maßnahme werden an den Gewässern Thyra und Helme sich ausbreitende Bestände der invasiven Art beseitigt. Seit 2015 bzw. 2017 wird erfolgreich der Riesenbärenklau an den Ufern und im Gewässerrandstreifen bekämpft. Das Projektgebiet, entlang der Flüsse Helme und Thyra, befindet sich in einem naturschutzfachlich sehr hochwertigen Raum und wird größtenteils von mehreren Schutzgebieten überlagert. Es umfasst z.B. zum großen Teil die FFH-Gebiete "Thyra im Südharz" und das "Gewässersystem der Helmeniederung", zudem tangiert der Arbeitsbereich das FFH-Gebiet "Buchenwälder um Stollberg" und liegt teilweise im Biosphärenreservat "Karstlandschaft Südharz". Durch die starke Konkurrenzfähigkeit dieser invasiven Pflanzenart und deren rasanter Ausbreitung können einheimische Uferlebensräume, die für einen standortgerechten Uferbewuchs und eine natürliche Ufersicherung essenziell sind, erheblich beeinträchtigt und sogar gänzlich verdrängt werden. Neben den typischen Gewässer- und Uferlebensraumtypen sind auch gesetzlich geschützte Biotope wie Streuobstbestände vom invasiven Riesenbärenklau im Projektgebiet beeinträchtigt bzw. gefährdet. Die Maßnahme dient somit dem Erhalt der Biodiversität. Kosten: 20.000 € Umsetzungszeitraum: Mai bis November 2020 Errichtung von Nisthilfen für Falken an Elbe-, Mulde und Elsterdeichen (Spezialnistkästen auf Mast einschließlich Aufbau) An den Mulde- und Elbdeichen werden von der Landesgrenze bis zur Mündung auf dem Deichschutzstreifen bis zu zehn Meter lange Holz- oder Betonmast errichtet. An diesen werden auf einer Höhe von acht Metern Turmfalkenkästen angebracht. Ziel ist die ökologische Wühlmausbekämpfung. Kosten: 16.500,00 € Umsetzungszeitraum: Herbst 2020 Erwerb von Nisthilfen (Fledermauskoloniekästen, Eisvogelnisthilfen, Steinkauzkästen, Wiedehopfkästen) Die Nisthilfen für Fledermäuse, Wiedehopf und Eule werden entlang der Muldedeiche punktuell an Bäumen oder Masten sowie Steinhaufen angebracht. Wichtig ist ein artspezifisch angrenzender Lebensraum. Ziel ist vor allem die Bekämpfung des Eichenprozessionspinners durch den Wiedehopf, den Fledermäusen, aber auch andere räuberische Vogelarten. Die Eulennisthilfen dienen der Wühlmausbekämpfung. Das Ziel des Anbringens einer Eisvogelröhre ist die Förderung der biologischen Vielfalt des Ökosystems Fließgewässer. Kosten: 5.500,00 € Umsetzungszeitraum: Herbst 2020 Pflanzung von Quartieren (Schwarzpappel, Ulme, Eiche) Im Bereich der Mulde, nahe Ortslage Raguhn, werden Gehölzquartiere mit Heister der Baumarten Ulme, Schwarzpappel und Eiche als Initialpflanzungen angelegt. Ziel ist die Schaffung von auetypischen Gehölzstrukturen. Kosten: 2.850,00 € Umsetzungszeitraum: Herbst 2020 Kopfweidenpflege in Berßel, Bäckergarten Die Maßnahme beinhaltet die Pflege von ca. 15 Kopfweiden. Die Kopfweiden prägen den Ufersaum der Ilse im Ortsbereich von Berßel und auch das Landschaftsbild. Die Stockausschläge der Weidenstämme werden zum Erhalt der Ufergehölze zurückgeschnitten. Kosten: 5.000 € Umsetzungszeitraum: Oktober / November 2020 Bekämpfung Riesenbärenklau, Gatersleben Die Maßnahme beinhaltet die Beseitigung des Aufwuchses von Riesenbärenklau am Hauptseegraben.         Hier hat sich seit dem vergangenen Jahr eine Pflanzengruppe auf ca. 10 x 10 m Grabenböschung ausgebreitet. Eine Pflanze kann 20.000 Samen bilden und bis zu 4 m groß werden. Die Samen verbreiten sich durch Wind oder Wasser, wodurch sich die Pflanze zunehmend entlang von Fließgewässern ausbreitet. Der Saft des Riesen-Bärenklaus macht die Haut empfindlich gegen Sonnenlicht und kann zu schweren Verbrennungen führen. Durch seine Größe verdrängt der Riesen-Bärenklau außerdem die einheimischen Pflanzenarten der Gewässerufer. Kosten: 3.000 € Umsetzungszeitraum: Juli 2020 Rückbau und Entsiegelung alter Sielabzugsgraben einschließlich Auslaufbauwerk im Bereich Schweinitz und anschließend Entwicklung von Auengrünland Rückbau und Entsiegelung eines Sielabzugsgraben an der Schwarzen Elster bei Schweinitz mit Entwicklung von Auengrünland In der Gemarkung Schweinitz befindet sich im Überschwemmungsgebiet ein ehemaliger Auslauf eines Schöpfwerkes. Dieses Bauwerk besteht aus einem Betongerinne bzw. in Beton gesetzte Wasserbausteine. Ziel der Maßnahme ist die Entsiegelung der Fläche, das heißt der Abbruch und die fachgerechte Entsorgung des Betons und der Wasserbausteine. Anschließend soll der Bereich als flache Geländemulde ausgeformt und mit standortgerechten Saatmischungen Auengrünland etabliert werden. Kosten: 14.000 € Umsetzungszeitraum: IV. Quartal 2020 Kopfbaumpflege an Rohne und Thüringische Kleine Helme Im Flussgebiet der Helme einschl. der Nebenarme und besonders an der Rohne gibt es eine große Anzahl an Kopfbäumen. Diese Art der "Baumerziehung" ist historisch begründet und reicht schon weit über 250 Jahre zurück. Die vorrangig aus wirtschaftlicher Notwendigkeit (Flecht- und Baumaterial) betriebene Erziehungsform hat heute für die Holzgewinnung keine Bedeutung mehr. Jedoch sind der ökologische Nutzen und die landschaftsbildprägende Wirkung unbestritten. Kopfbäume sind vielseitiger Lebensraum für eine Vielzahl von Insekten und anderen Tierarten. Zum Erhalt dieses wertvollen Habitats sind in regelmäßigen Abständen wiederkehrende Schnittmaßnahmen notwendig. Im Rahmen des Sofortprogramms "Artensofortförderung" bietet sich die Möglichkeit diese Maßnahmen im größeren Umfang durchführen zu können. Geplant ist in Abstimmung mit der zuständigen UNB des Landkreises MSH ca. 80 Stk Kopfbäume an den Gewässern Rohne und Thüringischen Kleinen Helme fachgerecht zu verschneiden und so den Bestand zu revitalisieren und für das nächste Jahrzehnt als ökologisch wertvollem und vielfältigen Lebensraum zu sichern. Kosten: 65.000 € Umsetzungszeitraum: Oktober bis Dezember 2020

Naturpark (NUP) Was sind Naturparke? Naturpark Dübener Heide/Sachsen-Anhalt Naturpark Fläming/Sachsen-Anhalt Naturpark Harz/Sachsen-Anhalt Naturpark Harz/Sachsen-Anhalt (Mansfelder Land) Naturpark Saale-Unstrut-Triasland Naturpark Unteres Saaletal

Naturparke sind einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die großräumig sind, überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind, sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird, nach den Erfordernissen der Raumordnung für die Erholung vorgesehen sind, der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in denen zu diesem Zweck eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird, besonders dazu geeignet sind, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern. Die bereits am 20.06.2002 erlassene Verordnung für diesen Naturpark trat am 01.01.2003 in Kraft. In den Landkreisen Bitterfeld und Wittenberg stehen nunmehr insgesamt 42.750 ha als Naturpark unter Schutz. Der Naturpark setzt sich in Sachsen fort; dieser Teil wurde am 01.12.2000 verordnet. Somit konnten die seit 1992 andauernden Bestrebungen der Region, den Titel Naturpark tragen zu dürfen, abgeschlossen werden. Das Schutzgebiet ist ausführlicher im Buch „Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts-Ergänzungsband“ beschrieben, welches im Dezember 2003 erschienen ist. Codierung: NUP0003LSA Größe: 42.750 ha Verordnung über den Naturpark Dübener Heide/Sachsen-Anhalt vom Mai 2002 (PDF) Verordnung tritt am 01.01.2003 in Kraft, veröffentlicht: GVBl LSA 13(2002)34 vom 01.07.2002 Karte zur Verordnung (PDF) Karte (PDF) Webseite: Naturpark Dübener Heide 2005 wurde der Naturpark "Fläming/Sachsen-Anhalt" durch Allgemeinverfügung erklärt. Der Naturpark Fläming, der sich auch in Brandenburg befindet, erstreckt sich in Sachsen-Anhalt über 82.425 ha. Codierung: NUP0007LSA Größe: 82.425 ha Allgemeinverfügung zum Naturpark „Fläming/Sachsen-Anhalt" vom 5.10.2005 (PDF) veröffentlicht: Amtsblatt der Lutherstadt Wittenberg 13(2006)3 vom 10.02.2006 und Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt 15(2005)50 vom 12.12.2005 Karte (PDF) Webseite: Naturpark Fläming/Sachsen-Anhalt Die Idee, im Harz einen Naturpark einzurichten, existiert seit 1990, denn bereits mit Beschluss vom 16.03.1990 wurde die einstweilige Sicherstellung des Naturparkes verfügt. Seit 1992 bemühte sich ein Verein um die Ausweisung eines Naturparkes. Das Verfahren zur Unterschutzstellung eröffnete das Umweltministerium 2001. Der Naturpark "Harz/Sachsen-Anhalt" wurde am 28.10.2003 verordnet und erstreckt sich in den Landkreisen Harz und Mansfeld-Südharz mit einer Größe von etwa 166.000 ha. Der Nationalpark „Harz“ ist Bestandteil und somit Kernstück des Naturparkes. Das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz ist ebenfalls Bestandteil des Naturparks. Der Naturpark Harz in Niedersachsen wurde 1960 gegründet. Die Verordnung des Naturparks Südharz in Thüringen erfolgte im Dezember 2010. Codierung: NUP0004LSA Größe: 166.000 ha Verordnung über den Naturpark "Harz/Sachsen-Anhalt" vom 28. Oktober 2003 (PDF) veröffentlicht: GVBl LSA 14(2003)37 vom 03.11.2003 Karte zur Verordnung (PDF) Karte (PDF) Webseite: Naturpark Harz/Sachsen-Anhalt Der Naturpark Harz/Sachsen-Anhalt (Mansfelder Land) ist ein Naturpark im Landkreis Mansfeld-Südharz. Er wurde am 20. Dezember 2012 durch den damaligen Umweltminister Hermann Onko Aeikens bei einem Festakt in Arnstein als siebter Naturpark des Landes offiziell proklamiert. Träger ist der Regionalverband Harz e. V. in Quedlinburg. Die Größe des Naturparks beträgt  ca. 25.600 Hektar im Unterharz und östlichen Harzvorland. Im Norden grenzt er an den 2003 gegründeten, fast gleichnamigen Naturpark Harz/Sachsen-Anhalt. Codierung: NUP0008LSA Größe: 25.600 ha Verordnung über den Naturpark "Harz/Sachsen-Anhalt (Mansfelder Land)" vom 30. November 2012 (PDF) veröffentlicht: GVBl LSA 23(2012)24 vom 13. 12.2012 Karte (PDF) Webseite: Naturpark Harz/Sachsen-Anhalt (Mansfelder Land) Mit Verordnung vom 02.02.2000 wurde der Naturpark "Saale-Unstrut-Triasland" auf 71.167 ha Fläche rechtskräftig. Eine Erweiterung der Fläche des Naturparks um 32.570 ha wurde per Allgemeinverfügung über die Erklärung zur Erweiterung des Naturparks "Saale-Unstrut-Triasland" vom 08.05.2008 rechtskräftig festgelegt. Codierung: NUP0002LSA Größe: lt. Allgemeinverfügung 2008: 32.570 ha Größe: lt. VO 2000: 71.167 ha Ges.-Größe: 10.3737 ha Allgemeinverfügung des Naturparks "Saale-Unstrut-Triasland" vom 08.05.2008 (PDF) veröffentlicht: MBl LSA 18(2008)18 vom 19.05.2008 Karte zur Allgemeinverfügung (PDF) Verordnung über den Naturpark "Saale-Unstrut-Triasland" vom 02.02.2000 (PDF) GVBl. für das LSA - 11(2000)6 vom 10.02.2000 Karte (PDF) Webseite: Naturpark Saale-Unstrut-Triasland Der Naturpark "Unteres Saaletal" wurde 2005 durch Allgemeinverfügung offiziell anerkannt. Die Größe des Naturparks beträgt 40.782,7349 ha. Codierung: NUP0006LSA Größe: 40.782,7349 ha Allgemeinverfügung zum Naturpark „Unteres Saaletal" vom 27.10.2005 (PDF) veröffentlicht: MBl LSA 15(2005)50 vom 12.12.2005 Karte zur Allgemeinverfügung (PDF) Karte (PDF) Webseite: Naturpark Unteres Saaletal Letzte Aktualisierung: 05.12.2025

Verordnungen zum LSG0032___ Landkreis Harz (HZ) Landkreis Mansfelder Südharz (MSH)

Altkreise vor 2007: Aschersleben-Staßfurt (ASL) teilweise, Halberstadt (HBS), Quedlinburg (QLB), Wernigerode (WR) ASL: 2001: Verordnung vom 23.05.2001 (PDF) veröffentlicht: Amtsblatt für den Landkreis Aschersleben-Staßfurt 10/2001 HBS: 2000: Verordnung vom 15.12.2000 (PDF) veröffentlicht: Amtsblatt Landkreis Halberstadt 24/2000 vom 27.12.2000 QLB: 2023: Änderungsverordnung vom 21.03.2023 (PDF) veröffentlicht: Harzer Kreisblatt - Amtsblatt des Landkreises Harz 4/2023 vom 19.04.2023 2021: Änderungsverordnung vom 25.11.2021 (PDF) veröffentlicht: Harzer Kreisblatt - Amtsblatt des Landkreises Harz 12/2021 vom 18.12.2021 2010: Änderungsverordnung vom 16.09.2010 (PDF) veröffentlicht: Amtsblatt des Landkreises Harz 10/2010 vom 23.10.2010 2007: Achte Änderungsverordnung vom 19.02.2007 (PDF) veröffentlicht: Amtsblatt des Landkreises Quedlinburg 4/2007 vom 03.03.2007 2002: Siebente Änderungsverordnung vom 18.07.2002 (PDF) veröffentlicht: Amtsblatt des Landkreises Quedlinburg 16/2002 2002: Sechste Änderungsverordnung vom 17.05.2002 (PDF) veröffentlicht: Amtsblatt des Landkreises Quedlinburg 12/2002 2002: Fünfte Änderungsverordnung vom 03.04.2002 (PDF) veröffentlicht: Amtsblatt des Landkreises Quedlinburg 8/2002 2001: Vierte Änderungsverordnung vom 18.04.2001 (PDF) 1994: Verordnung  vom 04.02.1994 (PDF) WR: 2023: Änderungsverordnung vom 15.08.2023 (PDF) veröffentlicht: Harzer Kreiblatt - Amtsblatt des Landkreises Harz 9/2023 vom 20.09.2023 2023: Änderungsverordnung vom 20.02.2023 (PDF) veröffentlicht: Harzer Kreiblatt - Amtsblatt des Landkreises Harz 3/2023 vom 22.03.2023 2020: Änderungsverordnung vom 11.08.2020 (PDF) veröffentlicht: Harzer Kreiblatt - Amtsblatt des Landkreises Harz 9/2020 vom 19.09.2020 2019: Änderungsverordnung vom 22.11.2019 (PDF) veröffentlicht: Harzer Kreiblatt - Amtsblatt des Landkreises Harz 12/2019 vom 21.12.2019 2016: Änderungsverordnung vom 06.10.2016 (PDF) veröffentlicht: Amtsblatt des Landkreises Harz 10/2016 vom 22.10.2016 2012: Änderungsverordnung vom 04.09.2012 (PDF) veröffentlicht: Amtsblatt des Landkreises Harz 9/2012 vom 22.09.2012 2012: Änderungsverordnung vom 23.05.2012 (PDF) veröffentlicht: Amtsblatt des Landkreises Harz 6/2012 vom 23.06.2012 2012: Änderungsverordnung vom 07.03.2012 (PDF) veröffentlicht: Amtsblatt des Landkreises Harz 3/2012 vom 24.03.2012 2012: Änderungsverordnung vom 25.01.2012 (PDF) veröffentlicht: Amtsblatt des Landkreises Harz 2/2012 vom 18.02.2012 2010: Änderungsverordnung vom 10.04.2008 (PDF) veröffentlicht: Amtsblatt des Landkreises Harz 7/2010 vom 24.07.2010 2009: Änderungsverordnung vom 12.06.2009 (PDF) veröffentlicht: Amtsblatt des Landkreises Harz 7/2009 vom 25.07.2009 2009: Änderungsverordnung vom 09.03.2009 (PDF) veröffentlicht: Amtsblatt des Landkreises Harz 4/2009 vom 25.04.2009 2000: Verordnung vom 08.02.1999 (PDF) veröffentlicht: Amtsblatt für den Landkreis Wernigerode 3/2000 vom 31.03.2000 zurück zur Seite LSG Harz und Vorländer LSG0032___ Altkreise vor 2007: Mansfelder Land (ML), Sangerhausen (SGH) ML: 2021: 21. Änderungsverordnung vom 07.10.2021 (PDF) 2021: 20. Änderungsverordnung vom 22.03.2021 (PDF) veröffentlicht: Amtsblatt Landkreis Mansfeld-Südharz 04-2021 vom 24.04.2021 2020: 19. Änderungsverordnung vom 17.11.2020 (PDF) Karte zur 19. Änderungsverordnung (PDF) 2014: 18. Änderungsverordnung vom 10.09.2014 (PDF) veröffentlicht: Amtsblatt Landkreis Mansfeld-Südharz 9/2014 vom 27.09.2014 2014: 17. Änderungsverordnung vom 10.07.2014 (PDF) veröffentlicht: Amtsblatt Landkreis Mansfeld-Südharz 7/2014 vom 28.07.2014 2013: 16. Änderungsverordnung vom 10.06.2013 (PDF) veröffentlicht: Amtsblatt Landkreis Mansfeld-Südharz 6/2013 vom 01.07.2013 2009: 15. Änderungsverordnung vom 09.10.2009 (PDF) veröffentlicht: Amtsblatt Landkreis Mansfeld-Südharz 10/2009 vom 24.10.2009 1968: Beschluß vom 26.04.1968 (PDF) veröffentlicht: Mitteilungsblatt des Bezirkstages und des Rates des Bezirkes Halle 2/1968 vom Mai 1968 SGH: 2013: 5. Änderungsverordnung vom 15.10.2013 (PDF) veröffentlicht: Amtsblatt Landkreis Mansfeld-Südharz 10/2013 vom 28.10.2013 2013: 4. Änderungsverordnung vom 13.08.2013 (PDF) veröffentlicht: Amtsblatt Landkreis Mansfeld-Südharz 8/2013 vom 26.08.2013 2007: 3. Änderungsverordnung vom 27.09.2007 (PDF) veröffentlicht: Amtsblatt Landkreis Mansfeld-Südharz 5/2007 vom 27.10.2007 2006: 2. Änderungsverordnung vom 09.11.2006 (PDF) veröffentlicht: Amtsblatt für den Landkreis Sangerhausen 15/2006 vom 09.11.2006 1998: 1. Änderungsverordnung vom 09.04.1998 (PDF) 1995: Verordnung vom 02.08.1995 (PDF) veröffentlicht: Amtsblatt für den Landkreis Sangerhausen 7/1995 vom 18.09.1995 zurück zur Seite LSG Harz und Vorländer LSG0032___

Landschaftsschutzgebiete (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage: Landschaftsschutzgebiet § 26 Bundesnaturschutzgesetz und § 19 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz. Schutzintensität: weniger hoch. Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder besondere kulturhistorische Bedeutung der Landschaft oder 3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung. Verordnete Landschaftsschutzgebiete (LSG) im Landkreis Göttingen sind: LSG "Buchenwälder und Kalkmagerrasen zwischen Dransfeld und Hedemünden" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 170; LSG "Fulda und Fuldaufer;" LSG "Fulda zwischen Wahnhausen und Bonaforth" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 372; LSG "Göttinger Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 138 und Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebietes V19; LSG "Harz"; LSG "Iberg bei Bad Grund" als Umsetzung des FFH-Gebiets 145 "Iberg"; LSG "Kaufunger Wald" Pufferzone für die Umsetzung eines Teils des FFH-Gebiets Nr. 143; "Bachtäler im Kaufunger Wald" als Pufferzone; LSG "Leine zwischen Friedland und Niedernjesa sowie Dramme" als Umsetzung der gleichnamigen FFH-Gebiete Nr. 407 und 454; LSG "Leinebergland" mit Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebiets V19; LSG "Mausohr-Jagdgebiet Leinholz" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 447; LSG "Pipinsburg"; LSG "Reinhäuser Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 110 und Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebietes V19; LSG "Rhumequelle"; LSG "Schwülme und Auschnippe" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 402; LSG "Südharz bei Zorge"; LSG "Untereichsfeld" mit Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebiets V19; LSG "Weiher am Kleinen Steinberg" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 408; LSG "Weper, Gladeberg und Aschenburg" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 132; LSG "Weserbergland-Kaufunger Wald"; LSG "Wolfsbachtal bei Zorge" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 150. Für die LSG, die der Umsetzung von FFH-Gebieten dienen, wurden teilweise Lebensraumtypen (LRT), Erhaltungszustände (EHZ) und Fortpflanzungs- und Ruhestätten (F+R) definiert, die Bestandteil des jeweiligen Schutzzwecks sind.

WIR! - Gipsrecycling - RCPoroGipsWand-Putz, TP2: Rezepturentwicklung und Kenndatenbestimmung

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