Rechtsgrundlage: Landschaftsschutzgebiet § 26 Bundesnaturschutzgesetz und § 19 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz. Schutzintensität: weniger hoch. Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder besondere kulturhistorische Bedeutung der Landschaft oder 3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung. Verordnete Landschaftsschutzgebiete (LSG) im Landkreis Göttingen sind: LSG "Buchenwälder und Kalkmagerrasen zwischen Dransfeld und Hedemünden" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 170; LSG "Fulda und Fuldaufer;" LSG "Fulda zwischen Wahnhausen und Bonaforth" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 372; LSG "Göttinger Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 138 und Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebietes V19; LSG "Harz"; LSG "Iberg bei Bad Grund" als Umsetzung des FFH-Gebiets 145 "Iberg"; LSG "Kaufunger Wald" Pufferzone für die Umsetzung eines Teils des FFH-Gebiets Nr. 143; "Bachtäler im Kaufunger Wald" als Pufferzone; LSG "Leine zwischen Friedland und Niedernjesa sowie Dramme" als Umsetzung der gleichnamigen FFH-Gebiete Nr. 407 und 454; LSG "Leinebergland" mit Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebiets V19; LSG "Mausohr-Jagdgebiet Leinholz" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 447; LSG "Pipinsburg"; LSG "Reinhäuser Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 110 und Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebietes V19; LSG "Rhumequelle"; LSG "Schwülme und Auschnippe" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 402; LSG "Südharz bei Zorge"; LSG "Untereichsfeld" mit Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebiets V19; LSG "Weiher am Kleinen Steinberg" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 408; LSG "Weper, Gladeberg und Aschenburg" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 132; LSG "Weserbergland-Kaufunger Wald"; LSG "Wolfsbachtal bei Zorge" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 150. Für die LSG, die der Umsetzung von FFH-Gebieten dienen, wurden teilweise Lebensraumtypen (LRT), Erhaltungszustände (EHZ) und Fortpflanzungs- und Ruhestätten (F+R) definiert, die Bestandteil des jeweiligen Schutzzwecks sind.
Dieser Datensatz enthält Information zu gas- und partikelförmigen Schadstoffen. Verfügbare Auswertungen der Schadstoffe sind: Tagesmittel, Ein-Stunden-Mittelwert, Ein-Stunden-Tagesmaxima, Acht-Stunden-Mittelwert, Acht-Stunden-Tagesmaxima, Tagesmittel (stündlich gleitend). Diese werden mehrmals täglich von Fachleuten an Messstationen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes ermittelt. Schon kurz nach der Messung können Sie sich hier mit Hilfe von deutschlandweiten Karten und Verlaufsgrafiken über aktuelle Messwerte und Vorhersagen informieren und Stationswerte der letzten Jahre einsehen. Neben der Information über die aktuelle Luftqualität umfasst das Luftdatenportal auch zeitliche Verläufe der Schadstoffkonzentrationen, tabellarische Auflistungen der Belastungssituation an den deutschen Messstationen, einen Index zur Luftqualität sowie Jahresbilanzen für die einzelnen Schadstoffe.
Das Projekt "Vernetzung für Insekten in der Agrarlandschaft zwischen Natura 2000-Gebieten in Thüringen, Teilprojekt: Regionen Nordhausen und Kyffhäuserkreis" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Landschaftspflegeverband Südharz,Kyffhäuser e.V..
Das Projekt "Ressortforschungsplan 2023^Bündnis für Weidevielfalt (in Sachsen-Anhalt): mit Innovationen und Wissenstransfer zu mehr Arten- und Strukturreichtum, Teilvorhaben Praxisumsetzung Biosphärenreservate Mittelelbe und Südharz sowie Beratung und Öffentlichkeitsarbeit" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Primigenius Köthener Naturschutz und Landschaftspflege gGmbH.
Wie wichtig die Talsperre Kelbra für den Hochwasserschutz im Südharz ist, hat sich zum Jahreswechsel erneut gezeigt. Durch extreme Regenfälle waren zwischen Weihnachten und Neujahr rund 50 Millionen Kubikmeter Wasser in den sechs Quadratkilometer großen Stausee gelaufen; hiervon konnten rund 40 Millionen Kubikmeter zurückgehalten werden. Dadurch hat die Mitte der 1960-er Jahre errichtete Anlage an der Helme entscheidend dazu beigetragen, eine Flutkatastrophe im Landkreis Mansfeld-Südharz und Umgebung zu verhindern. Im Betriebskonzept der Talsperre hat der Hochwasserschutz oberste Priorität. Stärker in den Fokus rücken soll daneben auch die große Bedeutung des Stausees als Lebensraum für mehr als 300 Vogelarten sowie als Drehscheibe für den Vogelzug. Jedes Jahr im Herbst machen hier bis zu 50.000 Kraniche Halt und den Stausee Kelbra damit zum drittgrößten Kranichrastplatz in Deutschland. Dieses einzigartige Naturerlebnis zieht jährlich tausende Besucher an, die sich darüber künftig in einem modernen Naturerlebniszentrum informieren können. Den Weg dafür ebnete die Landesregierung auf ihrer Sitzung am heutigen Dienstag. Auf Initiative des Umweltministeriums sowie mit nachdrücklicher Unterstützung aus der Region und besonders durch den Landkreis Mansfeld-Südharz soll der Neubau mit einem Investitionsvolumen von bis zu acht Millionen Euro zu 90 Prozent aus Bundeshilfen zum Strukturwandel finanziert werden. Den Eigenanteil von bis zu 800.000 Euro sowie Betriebs- und Personalkosten leistet der Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt (TSB); er übernimmt zudem Errichtung und Betrieb des neuen Informationszentrums „Naturerlebnis Stausee“, mit naturschutzfachlicher Unterstützung der Biosphärenreservatsverwaltung Karstlandschaft Südharz. „Das überregionale Infozentrum verknüpft Wasser, Artenschutz und Umweltbildung mit naturnahem Tourismus und unterstützt so den Strukturwandel in der Braunkohleregion“, betonte Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann. „Die Investition an einem Ort, der ursprünglich ausschließlich dem Hochwasserschutz diente, soll dazu beitragen, dass künftig neben den Kranichen auch viele Naturinteressierte am Stausee Kelbra Rast machen. Wenn diese dann auch weitere Besonderheiten im Landessüden entdecken, profitiert der Tourismus in der Region.“ Das Naturerlebniszentrum soll in einer zeitgemäßen Ausstellung die überregionale Bedeutung des Stausees und der angrenzenden temporären Überschwemmungsgebiete als wichtiger Lebens- und Rückzugsraum für Kraniche und weitere Rast- und Brutvögel vermitteln sowie Möglichkeiten zur Beobachtung der Vögel bieten. Beleuchtet werden soll zudem die wichtige Funktion der Talsperre als Hochwasserschutzanlage. Einen zusätzlichen touristischen Anreiz bietet die Nähe zum Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz; für dieses bedeutsame Großschutzgebiet soll zeitnah der international anerkannte UNESCO-Status beantragt werden. Darüber hinaus hat sich der Stausee mit Strandbad, Campingplatz und angrenzendem Natur- und Geopark Kyffhäuser zu einem attraktiven Ziel für Naherholung und Tourismus in den hochwasserfreien Monaten von Mai bis Oktober entwickelt. Das geplante Informationszentrum soll auf einer Liegenschaft der Stadt Kelbra im Bereich des Strandbades entstehen. Die Finanzierung ist über das Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) geplant; dieses sieht Finanzhilfen des Bundes für bedeutsame Investitionen der vom Kohleausstieg betroffenen Bundesländer vor. Zur Unterstützung des Strukturwandels in Sachsen-Anhalt stehen aus dem InvKG bis 2038 insgesamt bis zu 1,63 Milliarden Euro zur Verfügung. Der Landkreis Mansfeld-Südharz hat zugestimmt, dass das Vorhaben gemäß der im März 2023 zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und den fünf vom Kohleausstieg betroffenen Gebietskörperschaften geschlossenen Reviervereinbarung auf das Regionalbudget des Landkreises aus der Richtlinie „Sachsen-Anhalt Revier 2038“ angerechnet wird. Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes www.sachsen-anhalt.de , in den sozialen Medien über X , Instagram , YouTube und LinkedIn sowie über Messenger-Dienste . Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Im Projekt werden wertvolle Offenlandlebensräume optimiert und der Biotopverbund im niedersächsischen Teil des Hotspot 18 ausgebaut. Durch die Stärkung und den Ausbau extensiver Nutzung mit nachhaltigen Bewirtschaftungsformen und gezielten Naturschutz- und Pflegemaßnahmen werden Grünlandlebensräume qualitativ und quantitativ gefördert.
EU-Nr.: DE 4431 304 Landes-Nr.: FFH0121LSA Jahr der Fertigstellung: 2013 mit kleineren Änderungen / Ergänzungen bis April 2019 Managementplan (3,4 MB) Maßnahmentabelle (193 KB) Karten: © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA , [010312] Es gelten die Nutzungsbedingungen des LVermGeo LSA Karte 0 Übersichtskarte (7,3 MB) Karte 1.1 Schutzgebiete und -objekte (8 MB) Karte 1.2 Überschwemmungsgebiet (10 MB) Karte 2 Lebensraumtypen und sonstige Biotope (10,2 MB) Karte 3 Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie - Bestand und Bewertung (10 MB) Karte 4 Arten nach Anhang II, IV FFH-Richtlinie mit Abrenzung der Habitatflächen (10 MB) Karte 5 Lrt-typische Begleitvogelarten (10,2 MB) Karte 6 Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen (10,2 MB) Karte 7 Vorschlag zur Gebietsneuabgrenzung (10 MB) Karte 8 Lebensraumtypen und sonstige Biotope (incl. Bezugsflächennummer laut BioLRT) (10,2 MB) zurück zur Übersicht "Abgeschlossene Managementpläne" Letzte Aktualisierung: 03.06.2021
Die bereits am 20.06.2002 erlassene Verordnung für diesen Naturpark trat am 01.01.2003 in Kraft. In den Landkreisen Bitterfeld und Wittenberg stehen nunmehr insgesamt 42.750 ha als Naturpark unter Schutz. Der Naturpark setzt sich in Sachsen fort; dieser Teil wurde am 01.12.2000 verordnet. Somit konnten die seit 1992 andauernden Bestrebungen der Region, den Titel Naturpark tragen zu dürfen, abgeschlossen werden. Das Schutzgebiet ist ausführlicher im Buch „Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts-Ergänzungsband“ beschrieben, welches im Dezember 2003 erschienen ist. Codierung: NUP0003LSA Größe: 42.750 ha Verordnung über den Naturpark Dübener Heide/Sachsen-Anhalt vom Mai 2002 - tritt am 1. Januar 2003 in Kraft (33 KB, nicht barrierefrei) GVBl. LSA 13(2002)34 vom 01.07.2002; Karte zur Verordnung (2,2 MB, nicht barrierefrei) Karte (pdf 3,1 MB) Homepage: Naturpark Dübener Heide 2005 wurde der Naturpark "Fläming/Sachsen-Anhalt" durch Allgemeinverfügung erklärt. Der Naturpark Fläming, der sich auch in Brandenburg befindet, erstreckt sich in Sachsen-Anhalt über 82.425 ha. Codierung: NUP0007LSA Größe: 82.425 ha Allgemeinverfügung über die Erklärung zum Naturpark „Fläming/Sachsen-Anhalt“ des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt vom 5.10.2005 - 41.11-22441 (444 KB, nicht barrierefrei) Amtsblatt der Lutherstadt Wittenberg 13(2006)3 vom 10.02.2006 und Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt - 15(2005)50 vom 12.12.2005 Karte (pdf 5 MB) Homepage: Naturpark Fläming/Sachsen-Anhalt Die Idee, im Harz einen Naturpark einzurichten, existiert seit 1990, denn bereits mit Beschluss vom 16.03.1990 wurde die einstweilige Sicherstellung des Naturparkes verfügt. Seit 1992 bemühte sich ein Verein um die Ausweisung eines Naturparkes. Das Verfahren zur Unterschutzstellung eröffnete das Umweltministerium 2001. Der Naturpark "Harz/Sachsen-Anhalt" wurde am 28.10.2003 verordnet und erstreckt sich in den Landkreisen Harz und Mansfeld-Südharz mit einer Größe von etwa 166.000 ha. Der Nationalpark „Harz“ ist Bestandteil und somit Kernstück des Naturparkes. Das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz ist ebenfalls Bestandteil des Naturparks. Der Naturpark Harz in Niedersachsen wurde 1960 gegründet. Die Verordnung des Naturparks Südharz in Thüringen erfolgte im Dezember 2010. Codierung: NUP0004LSA Größe: 166.000 ha Verordnung über den Naturpark "Harz/Sachsen-Anhalt" vom 28. Oktober 2003 (28 KB, nicht barrierefrei) GVBl. LSA 14(2003)37 vom 03.11.2003; Karte zur Verordnung (2 MB, nicht barrierefrei) Karte (pdf 5,2 MB) Homepage: Naturpark Harz/Sachsen-Anhalt Der Naturpark Harz/Sachsen-Anhalt (Mansfelder Land) ist ein Naturpark im Landkreis Mansfeld-Südharz. Er wurde am 20. Dezember 2012 durch den damaligen Umweltminister Hermann Onko Aeikens bei einem Festakt in Arnstein als siebter Naturpark des Landes offiziell proklamiert. Träger ist der Regionalverband Harz e. V. in Quedlinburg. Die Größe des Naturparks beträgt ca. 25.600 Hektar im Unterharz und östlichen Harzvorland. Im Norden grenzt er an den 2003 gegründeten, fast gleichnamigen Naturpark Harz/Sachsen-Anhalt. Codierung: NUP0008LSA Größe: 25.600 ha Verordnung über den Naturpark "Harz/Sachsen-Anhalt (Mansfelder Land)" vom 30. November 2012 (8,7 MB, nicht barrierefrei) GVBL LSA 23(2012)24 vom 13. 12.2012 Karte (pdf 4,1 MB) Homepage: Naturpark Harz/Sachsen-Anhalt (Mansfelder Land) Mit Verordnung vom 02.02.2000 wurde der Naturpark "Saale-Unstrut-Triasland" auf 71.167 ha Fläche rechtskräftig. Eine Erweiterung der Fläche des Naturparks um 32.570 ha wurde per Allgemeinverfügung über die Erklärung zur Erweiterung des Naturparks "Saale-Unstrut-Triasland" vom 08.05.2008 rechtskräftig festgelegt. Codierung: NUP0002LSA Größe: lt. Allgemeinverfügung 2008: 32.570 ha Größe: lt. VO 2000: 71.167 ha Ges.-Größe: 10.3737 ha Allgemeinverfügung über die Erklärung zur Erweiterung des Naturparks "Saale-Unstrut-Triasland" - Bekanntmachung des MLU vom 08.05.2008 - 23.22440/2.1 (4,9 MB, nicht barrierefrei) MBl. LSA - 18(2008)18 vom 19.05.2008; Karte zur Allgemeinverfügung (3,4 MB, nicht barrierefrei) Verordnung über den Naturpark "Saale-Unstrut-Triasland" vom 02.02.2000 (991 KB, nicht barrierefrei) GVBl. für das LSA - 11(2000)6 vom 10.02.2000 Karte (pdf 4,9 MB) Homepage: Naturpark Saale-Unstrut-Triasland Der Naturpark "Unteres Saaletal" wurde 2005 durch Allgemeinverfügung offiziell anerkannt. Die Größe des Naturparks beträgt 40.782,7349 ha. Codierung: NUP0006LSA Größe: 40.782,7349 ha Allgemeinverfügung über die Erklärung zum Naturpark „Unteres Saaletal“ - Bekanntmachung des MLU vom 27.10.2005 – 41.11-22441/1 (61 KB, nicht barrierefrei) MBl. LSA - 15(2005)50 vom 12.12.2005; Karte zur Allgemeinverfügung (1,9 MB, nicht barrierefrei) Karte (pdf 6,8 MB) Homepage: Naturpark Unteres Saaletal Letzte Aktualisierung: 13.01.2023
EU-Nr.: DE 4431 302 Landes-Nr.: FFH0100LSA Jahr der Fertigstellung: 2013 Managementplan (8,7 MB) Anlage 1 (25 KB) Anlage 2 (2,8 MB) Karten: © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA , [010312] Es gelten die Nutzungsbedingungen des LVermGeo LSA Karte 1 Schutzgebiete (5,2 MB) Karte 2 Übersicht Höhlenraum Heimkehle (2,5 MB) Karte 3 LRT nach Anhang I der FFH-RL (2,6 MB) Karte 4 Arten nach Anhang II der FFH-RL (2,7 MB) Karte 5 Arten nach Anhang IV der FFH-RL (2,7 MB) Karte 6 Maßnahmen (2,8 MB) zurück zur Übersicht "Abgeschlossene Managementpläne" Letzte Aktualisierung: 09.07.2020
Das Biosphärenreservat „Drömling Sachsen-Anhalt“ ist Teil des nach Niedersachsen übergreifenden Biosphärenreservats „Drömling“ und löst den Naturpark „Drömling“ ab. Durch seine historisch stark vom Menschen überprägte Kulturlandschaft mit einer Vielzahl an Gräben, umliegenden Feuchtwiesen, Äckern und Gehölzstrukturen zeichnet sich der Drömling heute als wichtiger Lebensraum für seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten aus. Aus Sicht des Vogelschutzes fungiert es als Brutgebiet vieler gefährdeter Brutvogelarten sowie als Durchzugs- und Rastgebiet von Zugvögeln. Am 14. Juni 2023 wurde das Gebiet als UNESCO-Biosphärenreservat vom Internationalen Rat des UNESCO-Programms „Der Mensch und die Biosphäre“ anerkannt und stellt somit eine Modellregion dar, die dem Erhalt der biologischen Vielfalt dienen und parallel naturverträgliche, nachhaltige Wirtschaftsformen entwickeln soll. Der UNESCO-Titel unterstreicht die internationale Bedeutung dieser besonderen, vielfaltigen Niederungslandschaft für Mensch und Natur. Codierung : BR_0002LSA Größe: 34.070 ha Verordnung über das Biosphärenreservat Drömling Sachsen-Anhalt vom 22. Juni 2019 (850 KB, nicht barrierefrei) GVBl. LSA Nr. 14/2019 vom 28.06.2019 Anlage 1 der Verordnung Karte (637 KB, nicht barrierefrei) Anlage 2 der Verordnung Kartenübersicht (112 KB, nicht barrierefrei) Pressemitteilung Nr. 98/2019 (153 KB) Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie (MULE) Karte (pdf 2,4 MB) Homepage Biosphärenreservat Drömling Das Biosphärenreservat „Mittlere Elbe“ (43.000 ha) wurde durch das Biosphärenreservat "Mittelelbe" (125.510 ha) ergänzt. Das Biosphärenreservat „Mittlere Elbe“ dessen Fläche weitgehend von der Fläche des neuen Biosphärenreservates „Mittelelbe“ überdeckt wird, ist aber weiter rechtsgültig. Mittlere Elbe: Codierung: BR_0001LSA Größe: 43.000 ha Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung als Biosphärenreservat Mittlere Elbe vom 12. September 1990 (1,1 MB, nicht barrierefrei) GBL der DDR, vom 1. Oktober 1990, Sonderdruck Nr. 1474 Karte (6,4 MB) Mittelelbe: Codierung: BR_0004LSA Größe: 125.510 ha Allgemeinverfügung über die Erklärung zum Biosphärenreservat „Mittelelbe“ - Bek. des MLU vom 2.2.2006 – 41.11-22421 (31 KB, nicht barrierefrei) Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt 16(2006)10 vom 13.3.2006 Karte (13,8 MB) Homepage: Biosphärenreservat Mittelelbe Der Südharz, mit seiner außerordentlich großen biologischen Vielfalt, wurde zum Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz erklärt. Es beherbergt eine der bedeutendsten Gipskarstlandschaften Europas und gehört mit einer Größe von ca. 30.000 ha zu den kleineren Biosphärenreservaten. Codierung: BR_0003LSA Größe: 30.034 ha Allgemeinverfügung über die Erklärung zum Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ - Bekanntmachung des MLU vom 23.02.2009 – 23-22421 (41 KB, nicht barrierefrei) MBl. LSA Nr. 11/2009 vom 23.03.2009; Karte zur Allgemeinverfügung (2,7 MB, nicht barrierefrei) Karte (pdf 4,3 MB) Homepage: Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz Letzte Aktualisierung: 06.12.2023
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