Ein internationales Forscherteam um den Potsdamer Wissenschaftler Dr. Markus Rex hat ein bisher unbekanntes Atmosphären-Phänomen über der Südsee entdeckt. In einer Schicht, die durch ihre chemische Zusammensetzung den Transport der meisten natürlichen und menschgemachten Stoffe in die Stratosphäre verhindert, befindet sich über dem tropischen Westpazifik ein natürliches, unsichtbares Loch von mehreren tausend Kilometern Ausdehnung. Wie in einem riesigen Fahrstuhl gelangen in dieser Region viele chemische Verbindungen aus bodennahen Luftschichten ungefiltert durch die so genannte „Waschmittelschicht“ der Atmosphäre. Von Wissenschaftlern wird sie als „OH-Schicht“ bezeichnet. Das neu entdeckte Phänomen über der Südsee verstärkt den Ozonabbau in den Polarregionen und könnte – auch wegen der steigenden Luftverschmutzung in Südostasien - das künftige Klima der Erde erheblich beeinflussen.
Mit Mitteln der Internationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums in Höhe von 2,3 Millionen Euro wird die Weltnaturschutzunion (IUCN) in den kommenden fünf Jahren in Fiji, Vanuatu, den Salomonen, Samoa und Tonga den Mangrovenschutz vorantreiben. Das Projekt setzt erste Empfehlungen der vom Bundesumweltministerium und der Europäischen Kommission initiierten internationalen Studie "The Economics of Ecosystems and Biodiversity" (TEEB) um, die nicht nur die ökologische, sondern auch die wirtschaftliche Bedeutung intakter natürlicher Lebensräume klar herausstellt. So kosteten beispielsweise das Anpflanzen und der Schutz von fast 12.000 ha Mangroven in Vietnam 1,1 Milo. US Dollar, gleichzeitig wurden damit aber Kosten in Höhe von 7,3 Milo. US Dollar an Instandhaltungskosten für Deiche eingespart. Mangroven bilden auch die Grundlage für die küstennahe Fischerei, da in ihnen die Jungtiere vieler Fischarten heranwachsen. Dennoch sind sie durch Übernutzung stark gefährdet. Das nun bewilligte Projekt wirkt dem durch eine Kombination verschiedener Schritte entgegen, zu denen die Einbeziehung der lokalen Bevölkerung in das Management von Mangroven, die Wiederherstellung degradierter Mangrovenflächen sowie Aufklärungs- und Bildungsmaßnahmen gehören.
Kurz vor dem Ende seiner Amtszeit hat US-Präsident George W. Bush ein Gebiet von rund 500.000 Quadratkilometern im Südpazifik zum Naturschutzgebiet erklärt. Das derzeit weltweit größte Meeresschutzgebiet umfasst drei neue Reservate: das Marianas Trench Marine National Monument, das Pacific Remote Islands Marine National Monument und das Rose Atoll Marine National Monument. Künftig wird der Meeresbergbau und die gewerbliche Fischerei nur eingeschränkt in den Gebieten erlaubt sein.
Im Südpazifik hindert die Rainbow Warrior die Treibnetzflotten Japans und Taiwans daran, ihre kilometerlangen "Todeswände" auszulegen. Im Sommer verkündet Japan das Ende der Treibnetzfischerei im Südpazifik.
Ein Lernangebot für Kinder. Hot Spots im Meer Seenelken und Seesterne tummeln sich auf einem Riff in der Nordsee. Stellst auch du dir unter dem Wort "Riff" sonnendurchflutete Korallenriffe der Südsee vor? Dann lass dich überraschen: Auch in Nord- und Ostsee gibt es Riffe. Und genau wie in der Südsee tobt hier das Leben.
Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg (LSB) unchecked unchecked close Kontrast anpassen einschalten aA Schriftgröße anpassen Kontakt Bebauungspläne StartProjektentwicklungBebauungspläne rechtskräftige Bebauungspläne Nr. 01 Solarpark Senftenberg II Verfahrensstand 06.10.2010 Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 2 BauGB 02.12.2010 Rechtskraft durch Bekanntmachung gem. §10 (3) BauGB Amtliche Bekanntmachung der bestätigten Satzung im Amtsblatt 21/2010 Nr. 02 Solarpark Senftenberg III Verfahrensstand 06.10.2010 Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 2 BauGB 02.12.2010 Rechtskraft durch Bekanntmachung gem. §10 (3) BauGB Amtliche Bekanntmachung der bestätigten Satzung im Amtsblatt 21/2010 Downloads b-plan_nr._2_solarpark_senftenberg_iii_begruendung.pdf (2,30 MB) b-plan_nr._2_solarpark_senftenberg_iii_zusammenfassende_erklaerung.pdf (2,52 MB) b-plan_nr._2_solarpark_senftenberg_iii_planzeichnung.pdf (21,55 MB) Nr. 03 Nordufer Sedlitzer See Verfahrensstand 25.09.2014 Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 2 BauGB 01.10.2014 Rechtskraft durch Bekanntmachung gem. §10 (3) BauGB Amtliche Bekanntmachung der bestätigten Satzung im Amtsblatt 13/2014 Downloads B-Plan_Nr. 3_Nordufer Sedlitzer See_Begründung_T1_2.pdf (0,53 MB) b-plan_nr._3_nordufer_sedlitzer_see_begruendung_t3.pdf (3,87 MB) b-plan_nr._3_nordufer_sedlitzer_see_begruendung_t2.pdf (29,94 MB) b-plan_nr._3_nordufer_sedlitzer_see_zusammenfassende_erklaerung.pdf (305,37 KB) PlanzeichnungPlanzeichnung (10,66 MB) Nr. 03 Nordufer Sedlitzer See (1. Änderung) Verfahrensstand 28.09.2017 Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 2 BauGB 24.10.2018 Rechtskraft durch Bekanntmachung gem. §10 (3) BauGB Amtliche Bekanntmachung der bestätigten Satzung im Amtsblatt 19/2018 Downloads b-plan_nr._3_1.aenderung_nordufer_sedlitzer_see_begruendung.pdf (1,38 MB) b-plan_nr.3.1_teil_1.pdf (3,66 MB) b-plan_nr.3.1_teil_2.pdf (4,23 MB) Nr. 04 Erweiterung Familienpark und Wassersportzentrum Verfahrensstand 09.12.2011 Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 2 BauGB 15.06.2012 Rechtskraft durch Bekanntmachung gem. §10 (3) BauGB Amtliche Bekanntmachung der bestätigten Satzung im Amtsblatt 08/2012 Downloads b-plan_nr._4_erweiterung_fp_und_wsz_zusammenfassende_erklaerung.pdf (386,77 KB) b-plan_nr._4_erweiterung_fp_und_wsz_begruendung.pdf (0,95 MB) b-plan_nr._4_planzeichnung_satzung.pdf (19,48 MB) Nr. 04 Erweiterung Familienpark und Wassersportzentrum (1. Änderung) Verfahrensstand 29.09.2016 Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 2 BauGB 16.11.2016 Rechtskraft durch Bekanntmachung gem. §10(3) BauGB Amtliche Bekanntmachung der bestätigten Satzung im Amtsblatt 13/2016 Downloads b-plan_nr._4_1.aenderung_erweiterung_fp_und_wsz_begruendung.pdf (203,41 KB) B-Plan_Nr. 4.1_Planzeichnung_Satzung_0.pdf (4,61 MB) Nr. 05 Seestrand Lieske Verfahrensstand 11.10.2012 Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 2 BauGB 08.05.2013 Rechtskraft durch Bekanntmachung gem. §10 (3) BauGB Amtliche Bekanntmachung der bestätigten Satzung im Amtsbaltt 06/2013 Downloads b-plan_nr._5_seestrand_lieske_begruendung.pdf (1,60 MB) b-plan_nr._5_seestrand_lieske_begruendung_anlage1.pdf (186,50 KB) b-plan_nr._5_seestrand_lieske_begruendung_anlage2.pdf (148,57 KB) b-plan_nr._5_seestrand_lieske_begruendung_anlage3.pdf (5,67 MB) b-plan_nr._5_seestrand_lieske_begruendung_anlage4.pdf (259,54 KB) b-plan_nr._5_seestrand_lieske_begruendung_anlage5.pdf (0,83 MB) b-plan_nr._5_seestrand_lieske_zusammenfassende_erklaerung.pdf (222,10 KB) b-plan_nr._5_planzeichnung_satzung.pdf (24,63 MB) Nr. 06 Strandhotel Buchwalde Verfahrensstand 02.08.2012 Satzungsbeschluss gem. §10 Abs.2 BauGB 21.12.2012 Rechtskraft durch Bekanntmachung gem. §10(3) BauGB Amtliche Bekanntmachung der bestätigten Satzung im Amtsblatt 19/2012 Downloads b-plan_nr._6_strandhotel_buchwalde_zusammenfassende_erklaerung.pdf (49,14 KB) b-plan_nr._6_strandhotel_buchwalde_begruendung.pdf (314,38 KB) planzeichnung_satzung.pdf (5,55 MB) Nr. 07 Solarpark Pritzen Verfahrensstand 11.10.2012 Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 2 BauGB 21.12.2012 Rechtskraft durch Bekanntmachung gem. §10 (3) BauGB Amtliche Bekanntmachung der bestätigten Satzung im Amtsblatt 19/2012 Downloads b-plan_nr._7_solarpark_pritzen_begruendung.pdf (0,97 MB) b-plan_nr._7_solarpark_pritzen_zusammenfassende_erklaerung.pdf (191,44 KB) b-plan_nr._7_planzeichnung_satzung_0.pdf (17,21 MB) Nr. 08 Stadthafen Senftenberg Verfahrensstand 22.03.2018 Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 2 BauGB 02.07.2018 Rechtskraft durch Bekanntmachung gem. §10 (3) BauGB Amtliche Bekanntmachung der bestätigten Satzung im Amtblatt 09/2018 Downloads b-plan_nr._8_stadthafen_senftenberg_begruendung.pdf (1,27 MB) b-plan_nr._8_stadthafen_senftenberg_begruendung_anlage1.pdf (1,36 MB) b-plan_nr._8_stadthafen_senftenberg_begruendung_anlage2.pdf (120,51 KB) b-plan_nr._8_stadthafen_senftenberg_begruendung_anlage4.pdf (137,91 KB) b-plan_nr._8_stadthafen_senftenberg_begruendung_anlage3.pdf (0,81 MB) b-plan_nr._8_stadthafen_senftenberg_begruendung_anlage6.pdf (1,66 MB) b-plan_nr._8_stadthafen_senftenberg_begruendung_anlage5.pdf (3,95 MB) b-plan_nr._8_stadthafen_senftenberg_begruendung_anlage8.pdf (292,58 KB) b-plan_nr._8_stadthafen_senftenberg_begruendung_anlage9.pdf (183,68 KB) b-plan_nr._8_stadthafen_senftenberg_begruendung_anlage10.pdf (0,79 MB) b-plan_nr._8_stadthafen_senftenberg_begruendung_anlage7.pdf (3,59 MB) b-plan_nr.8.pdf (7,38 MB) Nr. 08 Stadthafen Senftenberg (1. Änderung) Verfahrensstand 27.05.2021 Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 2 BauGB 03.03.2022 Rechtskraft durch Bekanntmachung gem. §10(3) BauGB Amtliche Bekanntmachung der bestätigten Satzung im Amtsblatt 05/2022 Downloads b-plan_nr._8_1.aenderung_stadthafen_senftenberg.pdf (5,97 MB) b-plan_nr._8_1.aenderung_stadthafen_senftenberg_zusammenfassende_erklaerung.pdf (339,60 KB) Nr. 08 Stadthafen Senftenberg (2. Änderung) Verfahrensstand 29.09.2020 Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 2 BauGB 05.10.2022 Rechtskraft durch Bekanntmachung gem. §10 (3) BauGB Amtliche Bekanntmachung der bestätigten Satzung im Amtsblatt 23/2022 Downloads bpl_nr.8_2.aenderung_satzungsplan (13,78 MB) Nr. 09 Seeschlösschen Buchwalde Verfahrensstand 08.08.2013 Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 2 BauGB 25.09.2013 Rechtskraft durch Bekanntmachung gem. §10 (3) BauGB Amtliche Bekanntmachung der bestätigten Satzung im Amtsblatt 12/2013 Downloads b-plan_nr._9_seeschloesschen_buchwalde_begruendung.pdf (0,60 MB) b-plan_nr.9.pdf (2,41 MB) Nr. 09 Seeschlösschen Buchwalde (1. Änderung) Verfahrensstand 01.04.2016 Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 2 BauGB 22.12.2017 Rechtskraft durch Bekanntmachung gem. §10 (3) BauGB Amtliche Bekanntmachung der bestätigten Satzung im Amtsblatt 13/2017 Downloads b-plan_nr._9_1.aenderung_seeschloesschen_buchwalde_begruendung.pdf (0,93 MB) b-plan_nr._9_1.aenderung_seeschloesschen_buchwalde_planzeichnung.pdf (3,07 MB) Nr. 10 Erholungszentrum Südsee Verfahrensstand 22.03.2018 Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 2 BauGB 29.03.2018 Rechtskraft durch Bekanntmachung gem. §10 (3) BauGB Amtliche Bekanntmachung der bestätigten Satzung im Amtsblatt 03/2018 Downloads b-plan_nr._10_erholungszentrum_suedsee_begruendung.pdf (2,37 MB) b-plan_nr._10_erholungszentrum_suedsee_zusammenfassende_erklaerung.pdf (0,56 MB) b-plan_nr._10_erholungszentrum_suedsee_planzeichnung.pdf (6,46 MB) Nr. 12 Reppist Verfahrensstand 14.12.2017 Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 2 BauGB 22.12.2017 Rechtskraft durch Bekanntmachung gem. §10(3) BauGB Amtliche Bekanntmachung der bestätigten Satzung im Amtsblatt 13/2017 Downloads b-plan_nr._12_reppist_planzeichnung.pdf (2,73 MB) b-plan_nr._12_reppist_begruendung.pdf (3,38 MB) b-plan_nr._12_reppist_zusammenfassende_erklaerung.pdf (1,47 MB) Nr. 16 Gaststätte Seestrand Senftenberg Verfahrensstand 28.05.2019 Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 2 BauGB 31.07.2019 Rechtskraft durch Bekanntmachung gem. §10(3) BauGB Amtliche Bekanntmachung der bestätigten Satzung im Amtsblatt 12/2019 Downloads B-Plan_Nr. 16_Planzeichnung_Satzung_0.pdf (1,60 MB) vbp_nr._16_gaststaette_seestrand_senftenberg_zusammenfassende_erklaerung.pdf (332,59 KB) vbp_nr._16_gaststaette_seestrand_senftenberg_begruendung.pdf (2,07 MB) Nr. 17 Buchwalder Dreieck Verfahrensstand 12.10.2023 Abwägungs- und Satzungsbeschluss gem. §10 (1) BauGB 30.11.2023 Rechtskraft durch Bekanntmachung gem. §10 (3) BauGB Downloads 02_bp17_begruendung.pdf (2,87 MB) 01_bp17_planzeichnung..pdf (11,55 MB) 04_anhang_luftschadstoffgutachten.pdf (3,34 MB) 03_anhang_schallgutachten.pdf (12,22 MB) 06_anhang_baumbestand_liste.pdf (1,02 MB) 05_anhang_fba_fachbeitrag_artenschutz.pdf (1,03 MB) 07_anhang_fachbeitrag_wasserwirtschaft.pdf (1,29 MB) 09_anlage_farbkonzept.pdf (116,67 KB) amtsblatt_bekanntmachung.pdf (0,69 MB) zusammenfassende_erklaerung_1.pdf (418,48 KB) 08_anlage_nutzungsbeispiel.pdf (3,21 MB) Nr. 18 Wassersportgelände an der Victoriahöhe Verfahrensstand 11.12.2019 Satzungsbeschluss gem. §10 ABs. 2 BauGB 25.11.2021 Rechtskraft durch Bekanntmachung gem. §10 (3) BauGB Amtliche Bekanntmachung der bestätigten Satzung im Amtsblatt 31/2021 Downloads b-plan_nr._18_wassersportgelaende_an_der_victoriahoehe_begruendung.pdf (2,78 MB) b-plan_nr._18_wassersportgelaende_an_der_victoriahoehe_zusammenfassende_erklaerung.pdf (463,29 KB) B-Plan_Nr. 18_Planzeichnung_Satzung_0.pdf (4,00 MB) Nr. 20 Seestrand Niemtsch Verfahrensstand 13.12.2018 Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 2 BauGB 07.06.2019 Rechtskraft durch Bekanntmachung gem. §10 (3) BauGB Amtliche Bekanntmachung der bestätigten Satzung im Amtsblatt 07/2019 Downloads Satzung_B-Plan Nr.20_Seestrand_Niemtsch.pdfSatzung_B-Plan Nr.20_Seestrand_Niemtsch (3,99 MB) 181130_Satzung_B-Plan_Niemtsch_Begruendung.pdf181130_Satzung_B-Plan_Niemtsch_Begruendung (0,78 MB) Zusammenfassende Erklaerung_BPL Nr.20.pdfZusammenfassende Erklaerung_BPL Nr.20 (2,68 MB) Nr. 21 Sedlitzer Hafen Verfahrensstand 27.05.2021 Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 2 BauGB 14.09.21 Rechtskraft durch Bekanntmachung gem. §10 (3) BauGB Amtliche Bekanntmachung der bestätigten Satzung im Amtsblatt 22/2021 Downloads begruendung_b-plan_nr-21.pdf (1,93 MB) zusammenfassende_erklaerung.pdf (0,59 MB) planzeichnung_b-plan_nr-21.pdf (40,74 MB) Nr. 23 Imbissversorgung am Seestrand Buchwalde Verfahrensstand 08.12.2022 Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 2 BauGB 10.02.2023 Rechtskraft durch Bekanntmachung gem. §10 (3) BauGB Amtliche Bekanntmachung der bestätigten Satzung im Amtsblatt 01/2023 Downloads b-plan_nr._20_planzeichnung_satzung.pdf (3,99 MB) begruendung_b-plan_nr.23.pdf (1,05 MB) amtsblatt_01_2023.pdf (2,54 MB) planzeichnung_b-plan_nr.23.pdf (2,20 MB) zusammenfassende_erklaerung_b-plan_nr.23.pdf (348,38 KB) vorhaben-und_erschliessungsplan.pdf (3,31 MB) Nr. 28 Parkplatz Südsee Niemtsch Verfahrensstand 08.12.2022 Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 2 BauGB 10.02.2023 Rechtskraft durch Bekanntmachung gem. §10 (3) BauGB Amtliche Bekanntmachung der bestätigten Satzungen im Amtsblatt 01/2023 Downloads 230308_zusammenfas-erkl_vbp-28_parkplatz-suedsee.pdf (362,65 KB) Amtsblatt_01_2023_0.pdf (2,54 MB) begruendung_b-plan_nr._28.pdf (3,01 MB) planzeichnung_b-plan_nr._28.pdf (2,37 MB) Nr. 29 Campus IBA-Terrassen Verfahrensstand 14.12.2023 Aufhebung alter Abwägungs- und Satzungsbeschluss vom 25.05.2023 gem. § 10 (1) BauGB 14.12.2023 Fassung neuer Abwägungs- und Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB 12.01.2024 Rechtskraft durch Bekanntmachung gem. § 10 (3) BauGB Downloads amtsblatt_01_2024.pdf (0,84 MB) bpl_29_plan.pdf (2,39 MB) bpl_nr29_zusammenfassende_erklaerung.pdf (0,67 MB) bpl_nr29_begruendung.pdf (3,86 MB) Nr. 30 Apartmentgebäude Seepromenade Großkoschen Verfahrensstand 14.12.2023 Abwägungs- und Satzungsbeschluss gem. §10 (1) BauGB 12.01.2024 Rechtskraft durch Bekanntmachung gem. §10 (3) BauGB Downloads Amtsblatt_01_2024_0.pdf (0,84 MB) anl_01_umweltbericht.pdf (2,56 MB) anl_02_artenschutz.pdf (2,78 MB) anl_03b_gruendordnung-karte_massnahmen.pdf (0,80 MB) anl_04_uebersicht_flaechenpool_-_graebendorfer_see.pdf (450,91 KB) anl_03a_gruenordnung-text.pdf (2,67 MB) anl_05_schallschutzgutachten_b-plan_nr._55.pdf (3,77 MB) b-plan_30_begruendung.pdf (1,06 MB) b-plan_30_zusammenfassende_erklaerung.pdf (139,23 KB) bpl_30_plan.pdf (6,76 MB) Bebauungspläne in Aufstellung Nr. 05 Seestrand Lieske (1. Änderung) Verfahrensstand Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 5 „Seestrand Lieske“ in der Gemeinde Neu-Seeland, 1. Änderung gemäß § 2 (1) BauGB Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 29.09.2022 mit Beschluss Nr. 03/02/2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Seestrand Lieske“ in der Gemeinde Neu-Seeland, 1. Änderung beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll bauplanungsrechtlich die Voraussetzung für die Nutzungsänderung der Parkfläche für PKW’s, die partielle Anpassung der Baufelder, die Erhöhung der Geschossigkeit einzelner Gebäude sowie der Errichtung einer Marina schaffen. Der Bebauungsplan wird als qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt werden. Amtliche Bekanntmachung der bestätigten Aufstellung im Amtsblatt 23/2022. Die frühzeitige Unterrichtung der Bürger(innen) nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll auf Basis des Bebauungsplanvorentwurfes durchgeführt werden. Nr. 14 Am Alten Wehr Verfahrensstand - Offenlage beendet - Nr. 15 Wohngebiet Altdöberner See Verfahrensstand - Offenlage beendet - Nr. 19 Stadtstrand Großräschen Verfahrensstand - Offenlage beendet - Nr. 24 Photovoltaikanlage Pritzen Busplatz Verfahrensstand - Offenlage beendet - Nr. 25 Hotel am Sedlitzer Hafen Verfahrensstand Status: Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 25 „Hotel am Sedlitzer Hafen“ in der Stadt Senftenberg gemäß § 2 (1) BauGB Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 10. Dezember 2020 mit Beschluss Nr. 09/02/2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Hotel am Sedlitzer Hafen“ in der Stadt Senftenberg beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll bauplanungsrechtlich die Voraussetzung für die Errichtung eines Hotels schaffen. Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss wurde ortsüblich bekannt gegeben. Die frühzeitige Unterrichtung der Bürger(innen) nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll auf Basis des Bebauungsplanvorentwurfes durchgeführt werden. Nr. 26 Ferienanlage am Großräschener See - Ostufer Verfahrensstand Status: Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ferienanlage am Großräschener See - Ostufer“ in der Stadt Großräschen gemäß § 2 (1) BauGB Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 10.12.2020 mit Beschluss Nr. 10/02/2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ferienanlage am Großräschener See - Ostufer“ in der Stadt Großräschen beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll bauplanungsrechtlich die Voraussetzung für die Errichtung einer Ferienanlage am Großräschener See geschaffen werden. Der Bebauungsplan wird als qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Aufstellungsbeschluss wurde ortsüblich bekannt gegeben. Die frühzeitige Unterrichtung der Bürger(innen) nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll auf Basis des Bebauungsplanvorentwurfes durchgeführt werden. Nr. 32 Umnutzung von Teilbereichen im Familienpark Großkoschen Verfahrensstand Status: Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 32 „Umnutzung von Teilbereichen im Familienpark Großkoschen“ in der Stadt Senftenberg gemäß § 2 (1) BauGB Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 27. Mai 2021 mit Beschluss Nr. 13/01/2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Umnutzung von Teilbereichen im Familienpark Großkoschen“ in der Stadt Senftenberg beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll bauplanungsrechtlich die Voraussetzung für eine Umgestaltung bzw. einer Nutzungsänderung des Bereiches C1 im Familienpark Großkoschen schaffen. Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss wurde ortsüblich bekannt gegeben. Die frühzeitige Unterrichtung der Bürger(innen) nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll auf Basis des Bebauungsplanvorentwurfes durchgeführt werden. Nr. 33 Wohngebiet Sedlitzer Bucht Verfahrensstand Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 33 „Wohngebiet Sedlitzer Bucht“ in der Stadt Senftenberg gemäß § 2 (1) BauGB Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 29.09.2022 mit Beschluss Nr. 05/02/2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Wohngebiet Sedlitzer Bucht“ in der Stadt Senftenberg beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll bauplanungsrechtlich die Voraussetzung für die Errichtung eines Wohngebietes und einer Steganlage in der Sedlitzer Bucht geschaffen werden. Der Bebauungsplan wird als qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt werden. Amtliche Bekanntmachung der bestätigten Aufstellung im Amtsblatt 23/2022. Die frühzeitige Unterrichtung der Bürger(innen) nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll auf Basis des Bebauungsplanvorentwurfes durchgeführt werden. Nr. 34 Wasserwerk Buchwalde Verfahrensstand Status: Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 34 „Wasserwerk Buchwalde“ in der Stadt Senftenberg gemäß § 2 (1) BauGB Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 14. Dezember 2023 mit Beschluss Nr. 06/03/2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Wasserwerk Buchwalde “ in der Stadt Senftenberg beschlossen. Der Geltungsbereich entspricht Teile der Flurstücke der Gemarkung Senftenberg mit einer Fläche von ca. 5,9 ha. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 149, 98/2 und Teile von 150 des Flures 10 der Gemarkung Senftenberg. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 34 „Wasserwerk Buchwalde “ soll bauplanungsrechtliche Voraussetzungen schaffen. Vorgesehen ist das Dauerwohnen als Arrondierung der bereits vorhandenen Bestandsnutzung, Gästebeherbergung und Gewerbe- sowie Lagernutzung in zwei zu errichtenden Lagerhallen im Rahmen eines sonstigen Sondergebietes. Der Aufstellungsbeschluss wurde ortsüblich bekannt gegeben. Die frühzeitige Unterrichtung der Bürger(innen) nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll auf Basis des Bebauungsplanvorentwurfes durchgeführt werden. Amtliche Bekanntmachung der bestätigten Satzung im Amtsblatt 06/2024 Downloads amtsblatt_06_2024.pdf (2,33 MB) Nr. 36 Multifunktionsgebäude am Wasserwanderrastplatz Anna-Mathilde Status: Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 36 „Multifunktionsgebäude am Wasserwanderrastplatz Anna- Mathilde“ in der Stadt Senftenberg gemäß § 2 (1) BauGB Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 18.09.2024 mit Beschluss Nr. 04/02/2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Multifunktionsgebäude am Wasserwanderrastplatz Anna-Mathilde“beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll bauplanungsrechtlich die Voraussetzung für den Neubau eines Multifunktionsgebäudes am zukünftigen Wasserwanderrastplatz Anna-Mathilde am Großräschener See geschaffen werden. In diesem Gebäude sollen öffentliche Toiletten, Duschen, ein öffentlicher Aufenthaltsraum für die Wasserwanderer und ein saisonal betriebener Imbiss entstehen. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 1.000 m² und befindet sich unmittelbar am Seerundweg, welcher an dieser Stelle Teil des Fernradweges Niederlausitzer Bergbautour und der Seenland-Route ist. Östlich grenzen die Kleingartensparte Bergmannsfreud, südlich die Rainitza und der Bahnhof Sedlitz-Ost, westlich ruderaler Baumbewuchs und nördlich das Ufer des Großräschener Sees an. Dieses Multifunktionsgebäude ist wichtiger Baustein des zukünftigen Wasserwanderrastplatzes Anna-Mathilde mit Bootsanlegestelle, Badestelle und gestaltetem Zugang zum ÖPNV. Der Bebauungsplan wird als qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt und gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekanntgemacht. Amtliche Bekanntmachung der bestätigten Satzung im Amtsblatt 16/2024. Downloads Amtsblatt 16_2024.pdf (2,00 MB) Nr. 37 Naturraum Westufer Großräschener See Status: Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 37 „Naturraum Westufer Großräschener See“ in der Stadt Senftenberg gemäß § 2 (1) BauGB Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 18.09.2024 mit Beschluss Nr. 05/02/2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Naturraum Westufer Großräschener See“für den nachstehenden dargestellten Geltungsbereichbeschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll als sogenannter einfacher Bebauungsplan gem. § 13 (3) BauGB erfolgen. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Die Stadt Senftenberg beabsichtigt gemeinsam mit dem Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg die über die Landschaftsplanung der Stadt Senftenberg in Verbindung mit dem Flächennutzungsplan Senftenberg vorgegebenen Zielstellungen zur städtebaulich/landschafts-räumlichen Entwicklung in einem nördlichen Teilbereich ihres Stadtgebietes im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu sichern. Der hierzu in den Blick genommene Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes umschreibt eine Teilfläche westlich des Großräschener Sees, welche im Sinne der Bergbaufolgelandschaft mit einem besonderen Fokus auf naturnahe Entwicklung gestaltet wurde. Die Fläche grenzt nördlich an das Schutzgebiet im Bereich der Gewässerlandschaft "Ilse Weiher/Raunoer Senke", welche als eine von vier Teilflächen zum Europäischen Vogelschutz-gebiet "Lausitzer Bergbaufolgelandschaft" (EU-SPA 4450-421) gehört; erstreckt sich östlich der großräumig für die Solarenergieerzeugung genutzten Flächen (Solarpark Senftenberg I – III) und dem Großräschener See mit einer kleinteilig strukturierten Landschaft unterschiedlicher Ausstattungskomponenten. Diese reichen von frei überschaubarem Offenland bis zu dichten Waldgebieten, vom Gewässerbiotop bis zu Trockenrasen. Im Plangeltungsbereich selbst finden keine intensiven Nutzungen statt. Das Gelände fungiert als Puffer zwischen den besonders sensiblen naturschutzfachlich relevanten Flächen des EU-SPA und den geplanten bzw. bereits vorhandenen intensiveren Nutzungen im Norden in Form von Gewerbe bzw. dem Entwicklungsschwerpunkt Nordwestufer des Großräschener Sees (am Randschlauch) und den bereits genannten Solarparks. Durch das im Zuge der Tagebaurekultivierung geschaffene Relief mit Höhen und Senken ist ein überaus reizvolles natürliches, ländlich anmutendes Landschaftsbild entstanden, das so im Stadtgebiet Senftenberg kein zweites Mal zu finden ist. Besonders ist auch, dass von den bereits touristisch erschlossenen Einzelpunkten und Wegeverläufen der Blick in die Umgebung sehr weit schweifen kann; die Distanzen zu den nächst gelegenen raumprägenden technogenen Elementen der Umgebungslandschaft sind verhältnismäßig groß, Fernblicke ohne visuelle Störungen, bspw. von der Reppister Höhe, aber auch den das Plangebiet tangierenden bzw. es durchziehenden Wegeverläufen, insbesondere nach Westen, sind möglich. Die Flächen der Solarparks werden durch die Aufforstungen und Gehölzanpflanzungen dem Blick entzogen, aufragende Elemente, Stromleitungen oder große Baukörper stören hier nicht das Landschaftsbild. Die Landschaft wirkt weitestgehend harmonisch und ruhig auf den Betrachter, in der Ferne sind Großräschen, der Windpark und die F 60 zu erkennen. Im Rahmenplan "Lausitzer Seenland 2030" werden die weitläufigen Blickbeziehungen am Großräschener See als Alleinstellungsmerkmal mit entsprechend hoher Wichtigkeit für touristische Entwicklungsperspektiven genannt. Das bedeutet, dass der Rahmenplan in diesem Bereich des Stadtgebietes von Senftenberg einer ungestörten Landschaftsraumwirkung mit Blickbeziehungen, auch von den weiteren Uferseiten des Sees ausgehend, das Primat gibt, ein ungestörtes Landschaftsbild hier als Wert an sich gewährleistet bleiben soll. Die im Landschaftsplan Senftenberg aufgestellten Entwicklungsziele wurden mit den durchgeführten Initialmaßnahmen erfolgreich angestoßen. Die angestrebte, weitgehend ungestörte Entwicklung befindet sich im stetigen Prozess, das Gelände bietet eine Vielzahl von Lebensraumstrukturen, das Biodiversitätspotenzial ist hoch, ebenso die Bedeutung für den Biotopverbund. Mit den durchgeführten Einzelmaßnahmen im hiesigen Gebiet besteht für die naturbezogene Erholung und den sanften Tourismus eine hinreichende "Grundausstattung", die mit den Naturschutzzielen und Schutzansprüchen des EU-SPA in guter Weise vereinbar ist. Für den anteilig unmittelbar an das Plangebiet angrenzenden Uferbereich des Großräschener Sees sind in den rahmensetzenden übergeordneten Planungen keine intensiven Freizeitnutzungen oder touristischen Einrichtungen vorgesehen, die Rahmenplanung der LMBV mbH von 2010 für die Bergbaufolgelandschaft ist weitestgehend umgesetzt. Mit dem Bebauungsplan soll die unvergleichliche Landschaftstypik als Alleinstellungsmerkmal im Sinne der nachbergbaulichen Landschaftsmetamorphose erhalten und die weitere prozesshafte Landschaftsentwicklung einschließlich ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit gesichert werden Hierin besteht das Planungserfordernis gemäß § 1 Abs. 3 BauGB. Es handelt sich um ein, auch unter Berücksichtigung der speziellen Ästhetik der Bergbaufolgelandschaften, einzigartiges Landschaftsbild mit besonderen Blickbeziehungen und Fernsichten, die für die Zukunft mittels entsprechender Festsetzungen des Bebauungsplanes bewahrt werden sollen. Das angestrebte Verfahren einer Bebauungsplanaufstellung gem. § 13 (3) BauGB ist aus Sicht der Stadt Senftenberg und des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg sinnvoll und gewollt, um die landschaftsräumliche Qualität für die Tourismus- und Erholungsnutzung zu sichern und für etwaige bauliche Entwicklungen die gemeindlichen städtebaulich-landschaftsplanerischen Ziele über entsprechende textliche Festsetzungen verbindlich vorzugeben. Letzteres korrespondiert wiederum mit dem Ergebnis des als sonstige städtebauliche Planung gem. § 1 (6) Nr. 11 BauGB durch den Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg beschlossenen Rahmenplans "Lausitzer Seenland Brandenburg 2030" und den fachgutachterlichen Zielen des Landschaftsschutzes im Landschaftsplan Senftenberg. Amtliche Bekanntmachung der bestätigten Satzung im Amtsblatt 16/2024. Downloads Amtsblatt 16_2024.pdf (2,00 MB) → Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 37: Naturraum Westufer Großräschener See Status: Bekanntmachung Beschluss über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 37 „Naturraum Westufer Großräschener See“ in der Stadt Senftenberg Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg hat aufgrund der §§ 14, 16, 17 und 18 des Baugesetzbuches (BauGB) i. V. m. § 3 der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg (BbgKVerf) in ihrer Sitzung am 18.09.2024 mit Beschluss Nr. 06/02/2024 die Satzung über die Veränderungssperre für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 37 "Naturraum Westufer Großräschener See" in der Stadt Senftenberg zur Sicherung der Planungsziele beschlossen. Mit Beschluss vom 18.09.2024 (Beschluss-Nr. 05/02/2024) wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37 "Naturraum Westufer Großräschener See" in der Stadt Senftenberg eingeleitet. Die Bebauungsplanung soll die Ziele der Landschaftsentwicklung für den Plangeltungsbereich sichern. Hauptzielsetzung dabei ist die unvergleichliche Landschaftstypik als Alleinstellungsmerkmal im Sinne der nachbergbaulichen Landschaftsmetamorphose zu erhalten und die weitere prozesshafte Landschaftsentwicklung einschließlich ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit zu sichern. Es handelt sich um ein, auch unter Berücksichtigung der speziellen Ästhetik der Bergbaufolgelandschaften, einzigartiges Landschaftsbild mit besonderen Blickbeziehungen und Fernsichten, die für die Zukunft mittels entsprechender Festsetzungen des Bebauungsplanes bewahrt werden sollen. Da die Errichtung von Vorhaben i. S. d. § 29 BauGB im Plangebiet während des Planaufstellungsverfahrens nicht ausgeschlossen werden kann, macht der Zweckverband Lausitzer Seenland Gebrauch von den Instrumenten zur Sicherung der Bauleitplanung, die in den §§ 14 bis 18 BauGB bezeichnet sind. Mit der Veränderungssperre gem. § 14 BauGB wird es ermöglicht, Bauvorhaben, die der städtebaulichen Zielsetzung des Bebauungsplanes entgegenstehen, zu unterbinden. Der Beschluss einer Veränderungssperre bewirkt eine grundsätzliche Regelung zur Sicherung der Bauleitplanung. Aufgrund der Veränderungssperre sind sämtliche Bauvorhaben im Geltungsbereich der Veränderungssperre unzulässig. Ausnahmen von der Veränderungssperre sind aber zuzulassen, "wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen" (§ 14 Abs. 2 BauGB). In der Regel trifft dies zu, wenn ein Bauvorhaben der städtebaulichen Zielsetzung der Planung entspricht. Die Ablehnung etwaiger Vorhaben während des Bebauungsplanaufstellungsverfahrens kann erfolgen, sobald die Satzung durch ortsübliche Bekanntmachung in Kraft getreten ist. Auf Basis des bekanntgemachten Einleitungsbeschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37 "Naturraum Westufer Großräschener See" in der Stadt Senftenberg kann vorab eine Zurückstellung von Vorhaben erfolgen. Amtliche Bekanntmachung der bestätigten Satzung im Amtsblatt 16/2024. Downloads Amtsblatt 16_2024.pdf (2,00 MB) nicht weiter verfolgte Bebauungspläne Nr. 11 Lagunendorf Sedlitz Verfahrensstand Mit der Aufstellung des B-Planes Nr. 21 "Sedlitzer Hafen“ in der Stadt Senftenberg wird das Planverfahren B-Plan Nr. 11 "Lagunendorf Sedlitz" mit der Beschlussnummer 04/05/2013 vom 10.10.2013 eingestellt. Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 21 „Sedlitzer Hafen“ in der Stadt Senftenberg gemäß § 2 (1) BauGB Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 14. Dezember 2017 mit Beschluss Nr. 06/05/2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Sedlitzer Hafen" in der Stadt Senftenberg beschlossen. Folgende Flurstücke der Flur 4 der Gemarkung Sedlitz sind innerhalb des Geltungsbereichs: 78 tlw. und 100. Der Geltungsbereich wird territorial begrenzt, im Norden durch den vorhandenen Mühlenweg, im Westen durch die nach Süden verlängerte Flucht der zu errichtenden Erschließungsstraße, im Süden durch das Ufer des Sedlitzer Sees und im Osten durch den Eigenheim- und Friedhofsweg. Die Größe des Plangebietes umfasst ca. 8000 m2. Der Standort befindet sich mitten im schiffbaren Seenverbund als dem Kern des Lausitzer Seenlandes. Südlich der Ortslage Sedlitz, am Ufer der Sedlitzer Bucht gelegen, umfasst der gesamte Entwicklungsstandort ca. 25 ha Fläche. Er beinhaltet keine gekippten Böden. Für die touristische Entwicklung sind ca. 8 ha im östlichen Bereich des Gesamtstandorts vorgesehen. Die touristische Basisinfrastruktur ist ein wichtiger Bestandteil im Netz der Seerundwege und der Wasserwanderwege. Im Umfeld des Uferbereiches sollen im Sinneeinesattraktiven Hafendorfes touristische Angebote geschaffen werden. Senftenberg, den 15. Dezember 2017 gez. Volker Mielchen Verbandsvorsteher Amtliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Amtsblatt13/2017 Nr. 22 Solarpark Kühler Grund Verfahrensstand Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 11.12.2019 mit Beschluss Nr. 11/03/2019 die Aufhebung des Aufstellungsbeschluss vom 30.05.2018, mit der Beschluss Nr. 09/02/2018, für den Bebauungsplan Nr. 22 „Solarpark Kühler Grund“ in der Gemeinde Neu-Seeland beschlossen. Im Zuge der Behördenbeteiligung zum Vorentwurf wurde deutlich, dass das Vorhaben die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege im erheblichen Maße betrifft. Da das Plangebiet nahezu vollständig aus Waldfläche im Sinne § 2 Waldgesetz (LWaldG) besteht, wird das Vorhaben als einen nicht zuzulassenden Eingriff gewertet. Begründet wird dies damit, dass die Beeinträchtigungen im Realisierungsfall nicht vermieden werden können und in angemessener Frist nicht ausgeglichen oder ersetzt werden können. Das Einvernehmen zur Waldumwandlung nach § 17 Abs.1 BNatSchG i. V. m. § 7 Abs. 1 wird verwehrt. Die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens ist auf Grund dieser unüberwindbaren Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit nicht möglich und wird somit eingestellt. Nr. 35 Umweltbildungsort Senftenberger See Nr. 35 Umweltbildungsort Senftenberger See Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 18.09.2024 mit Beschluss Nr. 12/2024 die Aufhebung des Aufstellungsbeschluss vom 14.12.2023, mit der Beschluss Nr. 07/03/2023, für den Bebauungsplan Nr. 35 „Umweltbildungsort Senftenberger See" in der Stadt Senftenberg beschlossen. Im Zuge der Planungsleistungen wurde festgestellt, dass die vorgesehene Baumaßnahme im Einklang mit den vorhandenen städtebaulichen Rahmenbedingungen steht. Das Bauvorhaben wird über ein Baugenehmigungsverfahren abgegolten. Kontakt Projektentwicklung Telefon: +49(0) 3573 800-310 E-Mail: projektentwicklung@zv-LSB.de Öffnungszeiten Montag - Freitag 08.00 - 15.00 Uhr sowie nach Vereinbarung Besucheradresse Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg Großkoschen Straße zur Südsee 1 01968 Senftenberg checked close close close Datenschutzhinweise & Cookie-Einstellungen Wir verwenden Cookies, um Ihnen die Inhalte und Funktionen der Website bestmöglich anzubieten. Darüber hinaus verwenden wir Cookies zu Analyse-Zwecken. Zur Datenschutzerklärung und den Cookie-Einstellungen. Allen zustimmennur notwendige Cookies zulassen Datenschutzhinweise & Cookie-Einstellungen Bitte beachten Sie, dass technisch erforderliche Cookies gesetzt werden müssen, um wie in unseren Datenschutzhinweisen beschrieben, die Funktionalität unserer Website aufrecht zu erhalten. Nur mit Ihrer Zustimmung verwenden wir darüber hinaus Cookies zu Analyse-Zwecken. 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Geodatenportal der Stadt Langenhagen Startseite Karten Baurecht Umwelt Kultur und Freizeit Offene Geodaten Baurecht Rechtsverbindliche B-Pläne Gestaltungssatzungen B-Pläne im Verfahren Flächennutzungsplan F-Plan-Verfahren ISEK 2030 Bebauungspläne im Verfahren Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der sich aktuell im Verfahren befindlichen Bebauungspläne der Stadt Langenhagen. Durch Auswahl eines Bebauungsplan in der Karte oder in der Liste können Sie weitere Informationen sowie Dokumente zu den Bebauungsplänen aufrufen. Suche über Karte Ortsteil Langenhagen-Kernstadt Nummer Name Ansprechpartner Stand 128 Im Hohen Felde Anke Friedrich Rechtsverbindlich 127 Westlich Westfalenstraße Kerstin Widowsky Aufstellungsbeschluss 126 Nördlich Godshorner Straße Kerstin Widowsky Aufstellungsbeschluss 123 Zentrum - Südost Kerstin Widowsky Aufstellungsbeschluss 106 (1) Am Pferdemarkt-Ost Kerstin Widowsky Aufstellungsbeschluss 86N (4) Flughafenerweiterung - Ost Kerstin Widowsky Rechtsverbindlich 60 (4) Konrad-Adenauer-Straße / Nord-West Celina Tänzer Aufstellungsbeschluss 36 (2) Mühlenfeld Kerstin Widowsky Aufstellungsbeschluss 24 (5) Gewerbegebiet Langenforth Kerstin Widowsky Rechtsverbindlich 15 (3TA) Emil-von-Behring-Straße (Teilaufhebung) Kerstin Widowsky Aufstellungsbeschluss 12c (2) Brockenweg Marina Wilhelm Aufstellungsbeschluss 4 (10) Walsroder Straße - südlich Reuterdamm Anke Friedrich Aufstellungsbeschluss Ortsteil Engelbostel Keine B-Pläne im Verfahren... Ortsteil Godshorn Nummer Name Ansprechpartner Stand 418 (1) Westlich Kapellenstrasse Anke Friedrich Entwurf und Auslegung 407N (1) Godshorn-Mitte Marina Wilhelm Entwurf und Auslegung Ortsteil Kaltenweide Keine B-Pläne im Verfahren... Ortsteil Krähenwinkel Keine B-Pläne im Verfahren... Ortsteil Schulenburg Nummer Name Ansprechpartner Stand 714 Airport West 2 Laurina Siedler Aufstellungsbeschluss 713B Baugebiet Dorfstraße - Nordöstliche Erweiterung bis zur Straße Krummer Kamp Anke Friedrich Entwurf und Auslegung 702 (8) Gewerbegebiet am Südsee Marina Wilhelm Aufstellungsbeschluss Verfahrensablauf zur Aufstellung eines Bebauungsplanes Die wesentlichen Verfahrensschritte sind der Aufstellungsbeschluss, der Entwurf und die Auslegung, der Satzungsbeschluss und das abschließende Inkrafttreten (Rechtsverbindlichkeit) des Bebauungsplan. An der Aufstellung eines Bebauungsplanes werden die Bürger beteiligt. Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes mit der dazugehörigen Begründung wird für die Dauer eines Monats die Möglichkeit gegeben, zu den Planaussagen Anregungen vorzubringen. Über diese Anregungen wird im Rahmen der Abwägung vom Rat der Stadt entschieden. Rechtlicher Hinweis: Bildschirmdarstellungen und Ausdrucke stellen keine rechtsverbindlichen Auskünfte oder Auszüge dar (siehe Nutzungsbedingungen). Die DIN-Normen, weitere technische Vorschriften sowie die übergeordneten Fachplanungen, u. a. Regionales Raumordnungsprogramm der Region Hannover (2016) (externer Link) Landschaftsprogramm Niedersachsen (2021) (externer Link) Landschaftsrahmenplan der Region Hannover (2013) (externer Link) Landschaftsplan der Stadt Langenhagen (Entwurf April 2024) Flächennutzungsplan der Stadt Langenhagen (Neubekanntmachung 2001) Integriertes Stadtentwicklungskonzept Langenhagen 2030 (2021) Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Langenhagen (2020) Lärmaktionsplan (2019) der Stadt Langenhagen Schallimmissionsplan der Stadt Langenhagen die regelmäßig in die Bauleitplanungen einbezogen werden, sind - unabhängig von einem laufenden Bauleitverfahren - jederzeit für jedermann einsehbar. Aufgrund des Umfangs erhalten Sie die Einsicht während der Sprechzeiten (montags bis freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr) sowie nach vorheriger Terminvereinbarung auch zu anderen Zeiten in der Abteilung Stadtplanung und Geoinformation, Marktplatz 1, 30853 Langenhagen. Zu diesen Zeiten können hier auch Auskünfte zu dem o.g. Bauleitplan eingeholt werden. Impressum Datenschutz/Barrierefreiheit Kontakt Nutzungsbedingungen (PDF) www.langenhagen.de
Haldensleben. Das Juni-Hochwasser 2013 hat auch den Bördekreis betroffen. Die Fluten schädigten Deiche und Ortschaften. Nun geht es um die Beseitigung der Schäden und die Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Region. Auf einer Veranstaltung mit Landrat Hans Walker stellte Sachsen-Anhalts Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens am Mittwoch in Hal-densleben zusammen mit dem Direktor des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft, Burkhard Henning, die nun anstehenden Hochwasserschutz-Aufgaben im Landkreis für die kommenden Jahre vor. Aeikens sagte, das Land werde in den kommenden Jahren weiter sehr intensiv an der Verbesserung des Hochwasserschutzes arbeiten. Die Veranstaltung heute diene auch zum Meinungsaustausch, Anregungen würden aufgegriffen und geprüft. Nachfolgend eine Übersicht über bereits erfolgte bzw. über laufende Arbeiten und die Pläne zum Hochwasserschutz im Landkreis und ein Hintergrund zum Verlauf des Hochwassers 2013. Seit 2002 realisierte Hochwasserschutzmaßnahmen im Bördekreis Nach dem Hochwasser im Sommer 2002 wurden im Land Sachsen-Anhalt ca. 500 Millionen Euro für die Beseitigung der Hochwasserschäden und zur Verbesserung des technischen Hochwasser-schutzes ausgegeben. Mit dem Geld konnten u.a. ca. 525 km Deiche sowie andere technische, dem Hochwasserschutz dienende Anlagen saniert oder neu gebaut werden. Von den 1.312 km Landesdeichen entsprechen nunmehr 655 km den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Die beim Hochwasser im Sommer 2002 im Bördekreis aufgetretenen Schäden wurden beseitigt und das Schutzniveau verbessert. Im Bördekreis wurden seit 2002 insgesamt ca. 10,2 Mio. Euro für die Beseitigung der Schäden investiert. Von den insgesamt 115,85 km Deichen im Bördekreis sind 23,68 km nach den anerkannten Regeln der Technik saniert worden. Im Einzelnen wurden folgende Hochwasserschutzmaßnahmen durchgeführt: Sanierung von Deichen:? Sanierung rechter Ohredeich km 2,4 bis km 7,8 ? Sanierung rechter Ohredeich km 7,8 bis km 10,3? Sanierung rechter Ohredeich km 10,3 bis km 14,35? Sanierung linker Elbdeich km 0,97 bis km 3,6? Sanierung linker Elbdeich (Bau einer Berme) km 9,6 bis km 10,6 Sanierung von Sielen am linken Elbedeich:? Siel Zollau I ? Siel Zollau II ? Siel Hufstücken Sanierung von Sielen am rechten Ohredeich:? Siel Lemmerwiese ? Siel Schmucksdorf ? Siel Schulderbaum ? Siel Loitsche im Rahmen der Deichsanierung? Siel Loitscher Brücke ? Siel An der Schilde im Zuge der Deichsanierung? Siel Demokratenbreite ? Siel Bürgerwall Sanierung von Sielen am linken Ohredeich:? Siel Moortalschleuse ? Siel Kuhbusch I ? Siel Kuhbusch II Ausbau Deich am Großen Graben, links bei Wulferstedt Instandsetzung Böschung Großer Graben Nachrüstung von Radarsonden zur Wasserstandsmessung inkl. Fernübertragung:? Wehranlage Hadmersleben ? Wehranlage Lichtmühle ? Wehranlage Gröningen ? Wehranlage Hadmersleben/Freigraben Neubau von Sielen:? Neubau Sielbauwerk, Hordorf ? Neubau Sielbauwerk, Hornhausen ? Neubau Sielbauwerke Oschersleben + Wulferstedt Neubau einer Pegel- und Durchflussmessstelle am Großen Graben bei Neuwegersleben inkl. Fernübertragung Der Treueldeich nördlich Rogätz wurde in seiner alten Länge von 2,3 km bis 1995 erneuert. Im Hochwasser 2002 wurde die nördliche Verlängerung bis zum km 4,4 von der Bundeswehr her-gestellt. Schadenserfassung Hochwasser Juni 2013 Das Hochwasser im Juni 2013 hat Schäden in Höhe von 260 Mio. Euro an wasserwirtschaftlichen Anlagen und Gewässern des Landes sowie 20 Mio. Euro Schäden an Gewässern und Anlagen, die sich in der Unterhaltungspflicht der Unterhaltungsverbände befinden, verursacht. Bezogen auf den Bördekreis ergeben sich Schäden an wasserwirtschaftlichen Anlagen und Gewässern des Landes in Höhe von 5,5 Mio. Euro. Einzelne Schadensfälle: Während des Hochwassers im Juni 2013 musste der linke Elbedeich auf einer Länge von ca. 2,6 km zum Ausgleich von Höhendifferenzen aufgekadet werden. Bei km 6,0 mussten aufgrund einer Böschungsabrutschung umfangreiche Sicherungsarbeiten (Verbau von ca. 180 Bigpacks mit Hilfe von Hubschraubereinsätzen) vorgenommen werden. Der linke Ohredeich wurde überströmt (hauptsächlich km 9,2 ? km 9,7). Die Ursache hierfür liegt in der Bergsenkung durch den Kaliabbau im Raum Zielitz. Betroffen war die Bebauung am Schacht. Bedroht war auch der Handwerkerring in Wolmirstedt, welcher durch einen Sandsack-verbau geschützt werden konnte. In der Ortslage Loitsche kam es bei neun Familien zu Schäden im Wohnbereich. Hier hat mitt-lerweile die Gemeinde Loitsche ein Ingenieurbüro mit Planungen zu einem mobilen Hochwas-serschutz beauftragt, um eine Lösung für die betroffenen Häuser zu entwickeln. Eine bleibende Verwallung zum Schutz des Handwerkerrings ist erforderlich. Die eingeschränkte Erreichbarkeit der Deiche, insbesondere des linken Elbedeiches und die feh-lenden Deichverteidigungswege stellten eine Schwierigkeit bei dem Hochwasser dar. Am Siel Loitscher Brücke wurden Bodenschichten ausgespült. Die Instandsetzung ist bereits beauftragt. Schäden der Unterhaltungsverbände im LK Börde Hochwasserschäden an Gewässern 2. Ordnung: Für den Bereich des Landkreises Börde wurde bisher ein Antrag auf Finanzierung gemäß Richt-linie Hochwasserschäden Sachsen-Anhalt 2013 im Landesverwaltungsamt gestellt und bereits bewilligt. Hierbei handelt es sich um den Antrag des Unterhaltungsverbandes ?Tanger? für ein Gewässer in der Gemarkung Bertingen. Die meisten Verbände im Landkreis sind aufgrund der räumlichen Lage ihres Einzugsgebietes nicht vom Elbe-/Saalehochwasser im Juni 2013 betroffen gewesen (UHV ?Untere Bode?, ?Großer Graben?, ?Obere Ohre?, Obere Aller?). Von den in der Gebietskulisse liegenden UHV ?Elbaue? und ?Untere Ohre? wurde bisher keine Anträge für den Bereich des LK Börde gestellt. Schwerpunkte Gewässerunterhaltung: Krautung: Ohre / Beber / OlbeHolzung und Grundräumung nach Bedarf Im Flussbereich Halberstadt bilden die Mühlengräben in Hadmersleben und Gröningen aufgrund der durchzuführenden Abstufung zum Gewässer II. Ordnung einen Schwerpunkt der Gewäs-serunterhaltung. Zukünftige Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzniveaus in der Region Hochwasserschutz zwischen Glindenberg und Heinrichsberg Das Projekt ?Sanierung des linken Elbehauptdeiches zwischen Glindenberg und Heinrichsberg Deich km 0,9 - 7,8? wurde im Rahmen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung in den Jahren 2009 bis 2011 erarbeitet. In einem Teilabschnitt (km 3,55 Beginn Wald ? 6,2 Ende Wald) ergaben sich naturschutzfachliche Konflikte bei der Umsetzung hinsichtlich des Eingriffes. Die wei-tergehenden Planungen wurden daher in Teilabschnitten weitergeführt. Mit dem Bau des ersten Teilabschnittes (km 0,9-3,55) wurde am 1. Mai 2012 begonnen. Die Abnahme erfolgte im Mai 2013. Die Kosten für den ersten Teilabschnitt belaufen sich derzeit auf ca. 1,4 Mio. Euro. Für den zweiten Abschnitt km 3,55 - 7,8 (Länge 4,25 km) liegt die Genehmigung vor, wobei die Konflikte, welche sich aus der Genehmigungsplanung ergaben, zunächst durch Sonderlösungen (Spundwand, keine Berme auf der Landseite, km 3,55 - 6,2) gelöst werden konnten. Aufgrund der Erfahrungen des Hochwassers 2013 muss der zweite Bauabschnitt allerdings überplant werden. Nunmehr muss ein Deich mit einer Innendichtung aus Ton sowie mit landseitiger Berme (3 km Waldabschnitt) errichtet werden. Der Planungsbeginn ist bereits erfolgt. Für die Umsetzung der Maßnahme sind rund 4,5 Mio. Euro veranschlagt. Darüber hinaus ist die Sanierung der Siele Fauler See, Schützendamm vorgesehen. Zum Schutz des Gewerbegebietes Handwerkerring in Wolmirstedt soll ein Polderdeich errichtet werden. Hierzu fand ein erstes Gespräch mit dem zuständigen Ingenieurbüro zurVertragsgestaltung und Umfang der Planungsleistungen statt. Hochwasserschutz an der Bode ? Hochwasserschutz für die Ortslage Krottorf? Hochwasserschutz Oschersleben (AB Deich Espenlake, NB Deich Hordorf)? Instandsetzung Wehr Oschersleben (Neubau der Anlage mit integrierter Wasserkraftan-lage) Treueldeich (Elbedeich km 0,0 ? 4,46, Straße Rogätz ? Mahlwinkel ? Straße Mahlwinkel ? Bertingen) Ab 2016 ist die Planung des Treueldeiches (Deichabschnitt 0,0 bis 2,3) und der Ausbau des Deiches entsprechend der DIN vorgesehen. Auf Grund von Forderungen der Stadt Tangerhütte (Landkreis Stendal) werden 2014 Standsi-cherheitsuntersuchungen für den Kilometer 0,0 und 2,0 (Bereich Südsee) durchgeführt. Hintergrundinformationen Die ungewöhnliche Dimension des Hochwasserereignisses im Land Sachsen-Anhalt von Anfang Juni 2013 resultierte maßgeblich aus außergewöhnlich ergiebigen Niederschlägen, insbesondere etwa ab dem 17. Mai bis Anfang Juni 2013. Dabei betrugen die Monatssummen bereits im Verlauf des Mai in weiten Teilen Mitteldeutschlands insgesamt verbreitet mehr als das Doppelte des Normalen. Die Bodenfeuchte erreichte dadurch zum Monatswechsel extrem hohe Werte, die sich in weiten Landesteilen an der Sättigungsgrenze bewegten. Dies war die entscheidende Ausgangsbedingung für sehr hohe Abflussbeiwerte, d.h. für eine sehr schnelle Transformation der weiteren Starkniederschläge insbesondere vom 30. Mai bis zum 04. Juni, die dadurch verbreitet zu hohen Direktabflussanteilen führten und ursächlich für die Bildung teils extremer Hochwasserwellen in Elbe, Mulde, Schwarzer Elster, Saale, Weißer Elster und Havel waren. Hochwasserverlauf in der Region Auf Grund der bereits am ersten Juni-Wochenende erkennbaren Hochwassersituation wurde auf Basis der Hochwasservorhersage für den Pegel Barby die Öffnung des Pretziener Wehres vorbereitet. Die Öffnung erfolgte am 3. Juni 2013. Dadurch wurden bis zur Schließung am Morgen des 20. Juni für mehr als 14 Tage ca. 20 bis 25 Prozent des Gesamtabflusses der Elbe vom Hauptstrom abgetrennt und durch den Umflutkanal um Magdeburg und Schönebeck herum ge-leitet. Der Betrag der Wasserstandsabsenkung infolge dieser Maßnahme ist Gegenstand noch durchzuführender hydraulischer Untersuchungen. Trotzdem erreichte die Elbe am Pegel Mag-deburg-Strombrücke auf Grund der Gesamtsituation im Einzugsgebiet der Elbe mit ihren extre-men Schwerpunktsituationen an Mulde, Saale und Weißer Elster am 9. Juni einen neuen Höchststand von 747 cm, der damit 46 cm über dem höchsten Hochwasser vom 18.02.1941 (Eishochwasser) oder 67 cm über dem Scheitelwert vom 19.08.2002 lag. Der Gesamtabfluss der Elbe zum Zeitpunkt des Hochwasserscheitels erreichte bezogen auf den Pegel Magdeburg-Strombrücke nach vorläufigen Messergebnissen eine Größenordnung von über 5100 m³/s. Unter Einbeziehung der vorhandenen Jahresreihe ab 1890 ergibt sich statistisch ein vorläufiges Wiederkehrintervall von etwa 150 Jahren. Um die untere Mittelelbe stromab des Pegels Wittenberge vor der herannahenden Hochwas-serwelle der Elbe zu entlasten wurde ab dem 9. Juni mit der Flutung der Havelpolder begonnen. Dabei wurde das Einlasswehr Neuwerben zwecks gesteuerter Ableitung von Elbewasser in die Havel geöffnet. Durch diese Maßnahme wurden fast 10.000 Hektar im Bereich der Havelpolder eingestaut.Fast parallel dazu ereignete sich in den frühen Morgenstunden des 10. Juni in der Nähe von Tangermünde nahe der Ortschaft Fischbeck der Bruch des rechtselbischen Deiches der Elbe. Infolgedessen kam es zur großflächigen Überflutung des sogenannten Elbe-Havel-Winkels. Auf Grund der infolge des Deichbruchs im Bereich Fischbeck stark verformten Hochwasserwelle stellte sich bereits ab dem 9. Juni gegen 20:00 Uhr mit 838 cm ein Hochwasserscheitel am Pegel Tangermünde ein. Der Scheitelwasserstand lag damit 70 cm über dem höchsten Hochwasser von 2002. Am Pegel Wittenberge erreichte die Hochwasserwelle der Elbe in den Nachmittagsstunden des 9. Juni ihren Scheitel von 785 cm, der damit trotz der Havelpolderflutung und der Deichbrüche bei Breitenhagen (Saale) und Fischbeck (Elbe) 115 cm über dem Richtwert der Alarmstufe 4 und 51 cm über dem Höchsten Hochwasser aus dem Jahr 2002 lag. Nach vorläufiger Abschätzung führte die gezielte Havelpolderflutung in Zusammenhang mit den genannten Deichbrüchen am Pegel Wittenberge nach Modellberechnungen der Bundesanstalt für Gewässerkunde zu einer Kappung des Hochwasserscheitels in der Größenordnung von 35 bis 40 cm. Infolge der mehrfach an der gesamten Elbe aufgetretenen Deichbrüche sowie der gesteuerten Havelflutung entstand eine starke Verformung der abgelaufenen Hochwasserwelle. Dies hatte Einfluss auf Scheitelhöhen, Scheiteleintritt und Volumen. Zur Bewertung sind noch weiterfüh-rende Untersuchungen erforderlich. Ebenso sind vergleichende Betrachtungen bezüglich von Szenarien mit/ohne Deichbruch, Gegenstand noch zu erfolgender Untersuchungen. Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 254/01 Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 254/01 Magdeburg, den 10. Oktober 2001 Lebensmittelüberwachung kontrolliert Meeresfrüchte Chloramphenicol in Shrimps und Garnelen gefunden Nach Berichten über Antibiotikarückstände in Shrimps und Garnelen aus China, Vietnam und dem Südpazifik haben die Lebensmittelüberwachungsbehörden Sachsen-Anhalts Untersuchungen eingeleitet und sind fündig geworden. Im September wurden 30 Shrimps- und Garnelenproben aus den betroffenen Ländern in Asiamärkten und in Lebensmittelläden entnommen. In drei Fällen wurden Rückstände von Chloramphenicol festgestellt. Die Vernichtung dieser Erzeugnisse wurde angeordnet. Agrarminister Konrad Keller fordert den Handel und alle gastronomischen Einrichtungen auf, ihre Warenbestände zu überprüfen und belastete Ware aus dem Verkehr zu nehmen. Verschiedene Handelsketten haben Rückrufaktionen veranlasst. Die Bürger sollten noch vorhandene Tiefkühlware nicht verzehren. Wer Meeresfrüchte essen möchte, sollte beispielsweise auf Nordseekrabben ausweichen. Seit August 1994 ist in der Europäischen Union die Anwendung von Tierarzneimitteln, die das Antibiotikum Chloramphenicol enthalten, für lebensmittelliefernde Tiere verboten. Es steht im Verdacht, beim Menschen durch Schädigung des Knochenmarks aplastische Anämien auszulösen, die ähnliche Symptome wie Blutkrebs aufweisen. Zudem besteht die Gefahr der Resistenzbildung. In den erwähnten Ländern wird häufig in den riesigen Aquakulturen der Garnelen- und Shrimpsaufzucht das Antibiotikum gegen Krankheiten und als Wachstumsförderer eingesetzt. Teilweise werden damit unhaltbare unhygienische Haltungsbedingungen kaschiert. Auch die Europäische Kommission hat bereits reagiert und veranlasst, dass in Verdacht stehende Erzeugnisse nur dann in die Gemeinschaft eingeführt werden dürfen, wenn jede Partie mit negativem Ergebnis untersucht wurde. Impressum: Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Str.4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mrlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
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