Daten des Landschaftsrahmenplans (LRP) von 2020. Der Landschaftsrahmenplan ist der Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der regionalen Ebene. Er hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, abgeleitet aus dem § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, für den Landkreis Nienburg/Weser darzustellen und die Erfordernisse und Maßnahmen, die zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen können, aufzuzeigen. Der Landkreis Nienburg/Weser hat den nach § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes geforderten Landschaftsrahmenplan neu aufgestellt. Der Landschaftsrahmenplan (LRP) unterliegt den gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG in der Fassung bis 15.05.2017) und des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung (NUVPG) und damit gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. der Anlage 3 Nr. 1.2 NUVPG der Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung. Gemäß § 14 l Abs. 1 UVPG ist der neu aufgestellte Landschaftsrahmenplan 2020 öffentlich bekannt zu machen und zur Einsicht auszulegen. Diese Auslegung erfolgte vom 31.08. bis 01.10.2020.
Um Biomasse effizient aufschließen, aufbereiten und bedarfsgerecht für nachgelagerte Produktionsprozesse bereitstellen zu können, sollen Voraussetzungen geschaffen werden, Neben- und Reststoffströme in werthaltige Produkte zu überführen (BMEL, 2020)'. Das Potential von Insektenlarven zur Nutzung von Nebenströmen und die Biokonvertierung in hochwertige Futtermittel im Sinn einer Kreislaufwirtschaft ist enorm, aber bisher noch unzureichend genutzt. Ziel des Projektes ist es daher in einem integrativen Ansatz, beginnend von der Larvenaufzucht, über die technologische Gewinnung und Veredelung des Larvenprodukts bis zum Einsatz derselben als Futtermittel für Monogastrier, den kompletten Prozess zu untersuchen und die Stoffstromberechnung entlang dieser kompletten Kette zu ermöglichen. Bisherige Berechnungen zur Frage der Nachhaltigkeit und die Vergleichbarkeit von Insekten mit konventionellen Futtermitteln, wie beispielsweise Soja, beleuchten häufig nicht die gesamte Produktion der Larve selbst, über diese als Futtermittel zum tierischen Lebensmittel (Protein von Geflügel, Schwein) im Hinblick auf Parameter wie z.B. CO2-Footprint, Produktionskosten, Futterwert für Nutztiere und Ausscheidung stickstoffhaltiger Substanzen in die Umwelt. Technologisch steht hier ein innovatives Verfahren zur Hydrolyse der protein- und chitinhaltigen Kutikula der Larven vor ihrer Auftrennung in Fett und Protein im Fokus, wodurch insbesondere die Bioverfügbarkeit von Aminosäuren und die umsetzbare Energie des Larvenproduktes erhöht werden sollen. Innovative Ansätze zur Larvenaufzucht auf Nebenströmen sollen experimentell untersucht werden, um das ungeheure Potential von Insekten nutzbar zu machen und die Nahrungskonkurrenz der Nutztierernährung zum Menschen so weit wie möglich zu minimieren. Die daraus resultierenden Futtermittel sollen in einem anschließenden Schritt auf ihren Futterwert und ihre Nutzbarkeit bei Broiler und Schwein in der bedarfsgerechten Tierernährung geprüft werden.
Bild: SenMVKU Lärmminderungsplanung Berlin Der Verkehr ist in Berlin der Hauptverursacher von Lärm. Mit der Entwicklung von Lärmaktionsplänen und der Umsetzung von Lärmminderungsplänen soll diese hohe Umweltbelastung reduziert werden. Strategische Lärmkarten zeigen die Ergebnisse aus jahrelanger Datenerfassung zur Lärmbelastung. Weitere Informationen Bild: Kalle Kolodziej - Fotolia.com Schallschutzfensterprogramm 2024/2025 (keine Fördermittel mehr verfügbar) Für Wohngebäude an sehr lauten Straßen und Schienenwegen der BVG (soweit oberirdisch) fördert das Land Berlin den Einbau von Schallschutzfenstern im Rahmen des Berliner Schallschutzfensterprogramms 2024/2025. Weitere Informationen Bild: SenStadt Berliner Leitfaden Lärmschutz in der verbindlichen Bauleitplanung Lärmschutzrelevante Aspekte und Fragestellungen treten inzwischen in nahezu allen Bebauungsplanverfahren im Land Berlin auf. Der steigende Bedarf an Wohnraum und Büro- bzw. Gewerbeflächen, insbesondere im Bereich der Berliner Innenstadt, führt zu einer baulichen Verdichtung. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Informationen zum Lärmschutz Lärm ist zu einem ständigen Bestandteil unseres Lebens, gerade in einer Großstadt wie Berlin, geworden. Die unterschiedlichen Nutzungen in einer Stadt auf engem Raum wie Wohnen, Arbeiten und Verkehr führen nahezu zwangsläufig zu Konflikten über die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit von Lärm. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin / Fluglärmschutzbereich BER Fluglärmschutzbereich BER Mit dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) werden in der Umgebung von Flugplätzen bauliche Nutzungsbeschränkungen und baulicher Schallschutz sowie die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen und Bauverbote geregelt. Weitere Informationen Bild: jarous - Fotolia.com Baulärmbroschüre Durch zahlreiche Baumaßnahmen im Zuge der Gestaltung Berlins werden die Bürgerinnen und Bürger auch in den nächsten Jahren weiterhin mit Lärmbelästigungen leben müssen. Weitere Informationen Förderrichtlinie und Gesamtkonzept aktualisiert Die Förderrichtlinie und das Gesamtkonzept des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms an Schienenwegen des Bundes wurden überarbeitet und vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) veröffentlicht: Lärmvorsorge und Lärmsanierung an Schienenwegen Für die Entgegennahme von Beschwerden über baustellenbedingte Immissionen (insbesondere Lärm und Staub durch Bauarbeiten) ist ein Auskunftstelefon und die Möglichkeit eine Online-Beschwerde einzureichen eingerichtet worden. Auskunftstelefon und Online-Beschwerde Baustellen Veranstaltungen Formulare Rechtsvorschriften
Endlagersuche: Infobrief für Kommunen Juli 2025 Sehr geehrte Damen und Herren, das Verfahren zur Suche nach einem Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle schreitet weiter voran. In diesem Infobrief informieren wir Sie als zuständiges Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) über wichtige Entwicklungen und geben Ihnen einen Ausblick auf anstehende Ereignisse, wie zum Beispiel die nächste Veröffentlichung vorläufiger Arbeitsstände oder die Aktualisierung des Nationalen Entsorgungsprogramms (NaPro). Wie gewohnt möchten wir Sie dabei besonders auf zentrale Beteiligungsmöglichkeiten für kommunale Vertreter:innen aufmerksam machen. Die Endlagersuche ist eine Aufgabe von generationenübergreifender Tragweite. Das BASE ist davon überzeugt, dass ein Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle aus sicherheits- und gesellschaftspolitischen Gründen bis spätestens Mitte des Jahrhunderts gefunden werden muss. Um dieses Ziel zu erreichen, hat das BASE dem Bundesumweltministerium im März 2025 konkrete Vorschläge zur Beschleunigung des Standortauswahlverfahrens vorgelegt und sich dabei auch mit den Vorschlägen anderer Akteure und Institutionen beschäftigt. Ziel ist es, den Auswahlprozess so zu optimieren, dass ein Standort mit der bestmöglichen Sicherheit idealerweise bis 2050 festgelegt werden kann. Vorgeschlagen werden u. a.: Die am Ende der Phase I identifizierten Standortregionen sollten idealerweise maximal sechs Standortregionen sein. Vorbereitende Arbeiten zu bergrechtlichen Zulassungsverfahren sollten stärker mit der Vorlage des Standortregionenvorschlags zeitlich verschränkt werden. Erkundungs- und Betretungsrechte für die Vorhabenträgerin, die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), sollten erleichtert werden. Moderne Erkundungsverfahren und Bohrtechniken sollten zur untertägigen Erkundung eingesetzt werden, anstatt wie im Gesetz vorgesehen, komplette Erkundungsbergwerke aufzufahren. Darauf aufbauend könnten die Phasen II und III des Standortauswahlverfahrens zusammengefasst werden. Auch die BGE hält eine Standortfestlegung bis Mitte des Jahrhunderts durch Beschleunigung für möglich. Die Regionalkonferenzen werden ab Vorliegen des Vorschlags für Standortregionen der BGE das zentrale gesetzliche Format zur Beteiligung der Öffentlichkeit vor Ort sein. Sie sind damit ein zentraler Gelingensfaktor für das Endlagersuchverfahren insgesamt. Das BASE arbeitet bereits intensiv an deren Vorbereitung, damit ein zügiger und erfolgreicher Aufbau der Regionalkonferenzen in den zukünftigen Standortregionen gelingen kann. Geschäftszeichen B 1 - BASE - BASE38101/005#0033 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Wegelystraße 8 10623 Berlin kommunen@base.bund.de www.base.bund.de Seite 1 von 4 Beteiligungskonzept bis zum Start der Regionalkonferenzen Ein zentraler Baustein dieser Vorbereitung ist das Beteiligungskonzept des BASE. Am 24. März 2025 hat das BASE die überarbeitete Fassung des Konzepts in einer digitalen Veranstaltung mit rund 250 Teilnehmenden vorgestellt. Das Konzept konkretisiert die Strategie zur Öffentlichkeitsbeteiligung in der ersten Phase des Standortauswahlverfahrens und beschreibt, wie Informations-, Dialog- und Beteiligungsmaßnahmen bis zur Einrichtung der Regionalkonferenzen gestaltet werden sollen. Die Rückmeldungen aus der öffentlichen Konsultation wurden aufgenommen und fließen in die Umsetzung konkreter Maßnahmen ein. Das Beteiligungskonzept folgt dem Grundsatz eines lernenden Verfahrens: Alle Formate werden kontinuierlich evaluiert und weiterentwickelt. Ziel ist ein gut vorbereiteter Start der gesetzlichen Beteiligungsformate. Erfahrungsaustausch zu den Regionalkonferenzen in der Schweiz Die Regionalkonferenzen sind ein in Deutschland bislang einmaliges Beteiligungsformat. Im Rahmen des Schweizer Endlagersuchverfahrens existieren jedoch bereits seit 2011 Regionalkonferenzen, die in manchen Aspekten den Vorgaben für die Regionalkonferenzen in Deutschland ähneln. Um die Erfahrungen aus der Schweiz in die konzeptionellen Überlegungen einfließen zu lassen, hat sich das BASE im Mai 2025 im Rahmen eines Besuchs mit dem verantwortlichen Schweizer Bundesamt für Energie (BFE) sowie mit aktiven und ehemaligen Mitgliedern der Schweizer Regionalkonferenzen ausgetauscht. Ein Ergebnis ist, dass die Kommunen eine zentrale Rolle im Schweizer Verfahren spielten und deren frühzeitige und umfassende Einbindung ganz wesentlich zum Erfolg der Regionalkonferenzen beitrug. Veröffentlichung der Arbeitsstände der BGE am 3. November 2025 Damit der Auswahlprozess bis zum Standortregionenvorschlag der BGE im Jahr 2027 transparent und nachvollziehbar bleibt, hat die BGE am 4. November 2024 erstmals Arbeitsstände veröffentlicht. Die nächste Veröffentlichungen hat die BGE für den 3. November 2025 angekündigt. Die Arbeitsstände sind als Blick in die Werkstatt von vorläufiger Natur und rechtlich nicht verbindlich, geben jedoch Einblick in die Methodik und Entscheidungswege der BGE. Das BASE wird Sie im Vorfeld erneut zu einer digitalen Informationsveranstaltung einladen, bei der die Bedeutung dieser Arbeitsstände erläutert und Beteiligungsmöglichkeiten vorgestellt werden. Sie erhalten rechtzeitig weitere Informationen dazu. 4. Forum Endlagersuche am 21. und 22. November 2025 Außerdem besteht beim Forum Endlagersuche für alle Interessierten erneut die Gelegenheit, die aktuellen Arbeitsstände der BGE öffentlich zu diskutieren. Das Forum bietet kommunalen Vertreter:innen, Fachöffentlichkeit und interessierten Bürger:innen einen Raum für Austausch, Information und Vernetzung. Vorbereitet und gestaltet wird die Veranstaltung vom Planungsteam Forum Endlagersuche. Nach den erfolgreichen Veranstaltungen der Vorjahre wird das Forum in diesem Jahr am 21. und 22. November 2025 in Hannover ausgerichtet. Seite 2 von 4 Im Mittelpunkt stehen folgende Themen: die neuen Arbeitsstände der BGE Fragen der Optimierung und Beschleunigung des Verfahrens die Vorbereitung der Regionalkonferenzen Themen der Aufsicht bei der Endlagersuche Am Vorabend des Forums, am 20. November 2025, findet ein Vernetzungstreffen statt. Zusätzlich bietet eine digitale Veranstaltungsreihe, die so genannten Forumstage vom 10. bis 14. November 2025, die Gelegenheit, sich vertiefend mit verschiedenen Aspekten der Endlagersuche auseinanderzusetzen. Eine Einladung zu allen Veranstaltungen erhalten Sie im Herbst. Aktualisierung des Nationalen Entsorgungsprogramms (NaPro 2025) Gemäß der Vorgabe der europäischen Richtlinie 2011/70/EurATOM aktualisiert die Bundesregierung derzeit turnusgemäß das Nationale Entsorgungsprogramm (NaPro). Das NaPro ist eine Strategie für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle. Im Zuge der Aktualisierung wurde auch eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt, um potenzielle Umweltauswirkungen zu identifizieren und darzustellen. Deren Ergebnisse sind in einem Umweltbericht dargestellt. Seit dem 5. Juni 2025 können Behörden sowie Bürger:innen für einen festgelegten Zeitraum von zwei Monaten Stellungnahmen zum Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms und zum Umweltbericht einreichen. Alle Informationen zum NaPro und zum Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie auf der Webseite des Bundesumweltministeriums. Hintergrund: Stand der Endlagersuche Derzeit befindet sich die Endlagersuche in der ersten von drei Phasen. Der erste Schritt der Phase I ist abgeschlossen: Die BGE hat geologische Daten der Bundesrepublik gesammelt und ausgewertet. Den ersten Arbeitsstand hat die BGE in Form eines Zwischenberichts im Jahr 2020 veröffentlicht. Die BGE hat im Zwischenbericht 90 Teilgebiete ausgewiesen, die 54 Prozent des Bundesgebiets umfassen. Das Ergebnis wurde in der vom BASE einberufenen Fachkonferenz Teilgebiete öffentlich zur Diskussion gestellt. Aktuell arbeitet die BGE im zweiten Schritt der Phase I daran, die 90 Teilgebiete durch vertiefende Betrachtungen auf so genannte Standortregionen einzugrenzen und diese in einem Vorschlag dem BASE zur Prüfung vorzulegen. Das BASE wird in allen dann vorgeschlagenen Standortregionen Regionalkonferenzen gemäß § 10 Standortauswahlgesetz einrichten. Damit wird eine umfassende Beteiligung auch der kommunalen Gebietskörperschaften vor weiteren Festlegungen ermöglicht. Nach der Beteiligung der Öffentlichkeit und Prüfung der gesetzmäßigen Vorgehensweise endet die Phase I mit einer Entscheidung des Bundestags, welche potenziellen Standortregionen in der Phase II vertieft auf ihre Eignung für ein Endlager untersucht werden sollen. Seite 3 von 4
Magdeburg. Anlässlich der heutigen Vorstellung des Strategiepapieres „Vision für Landwirtschaft und Ernährung“ durch EU-Agrarkommissar Christophe Hansen äußert sich Sachsen-Anhalts Wirtschafts- und Landwirtschaftsminister Sven Schulze positiv, fordert jedoch zugleich eine konsequente Umsetzung der angekündigten Maßnahmen sowie eine gerechtere Verteilung der Agrarfördermittel. „Die neue Vision der EU-Kommission stellt die Wettbewerbsfähigkeit unserer Landwirte in den Fokus und erkennt die Landwirtschaft als strategischen Sektor an. Das ist ein wichtiges Signal für unsere Betriebe in Sachsen-Anhalt und ganz Europa“, so Minister Sven Schulze. Ernährungssouveränität als Ziel Ein zentraler Punkt des Strategiepapieres ist die Stärkung der Ernährungssouveränität. Minister Sven Schulze begrüßt diesen Ansatz ausdrücklich: „Europa muss bei der Lebensmittelversorgung unabhängiger werden. Eine starke, eigenständige Landwirtschaft sichert unsere Versorgung und stärkt unsere Betriebe.“ Minister Sven Schulze unterstützt zudem die Pläne, die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2028 weiterzuentwickeln. Ziel sei es, die Landwirtschaft so auszurichten, dass sie aktiv zur Ernährungssicherheit, zur wirtschaftlichen Stabilität der Branche sowie zum Umwelt- und Klimaschutz beiträgt. „Dabei muss jedoch die Balance zwischen klaren Regeln und gezielten Anreizen stimmen“, so Minister Sven Schulze. Weniger Bürokratie, mehr Praxisbezug Minister Sven Schulze fordert eine konsequente und praxisnahe Umsetzung der angekündigten Vereinfachungen. „Unsere Landwirte brauchen klare, verständliche Regeln und weniger bürokratischen Aufwand. Sie sollen sich auf ihre Arbeit auf dem Feld und im Stall konzentrieren können – nicht auf komplizierte Formulare und Verwaltungsaufgaben“, betont Minister Sven Schulze. Er betont, dass die geplanten Schritte zur Vereinfachung der GAP und zur Entbürokratisierung für die Landwirte in der täglichen Arbeit spürbar werden müssen. „Es reicht nicht, nur Ankündigungen zu machen. Die Vereinfachungen müssen in der Praxis ankommen und unsere Betriebe wirklich entlasten“, fordert Minister Sven Schulze. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Unterstützung für Junglandwirte Minister Sven Schulze lobt auch die Pläne der EU-Kommission, die europäische Landwirtschaft im internationalen Handel zu stärken und fairen sowie nachhaltigen Wettbewerb zu fördern. „Unsere Landwirte stehen im globalen Wettbewerb. Es ist gut, dass die EU auf gleiche Standards für europäische und importierte Produkte setzt“, betont Minister Sven Schulze. Besonders positiv bewertet Minister Sven Schulze die Strategien zur Förderung des Generationswechsels und zur Unterstützung junger Landwirte. „Junge Menschen müssen in der Landwirtschaft lohnende Perspektiven sehen. Sie sind die Zukunft der Branche und sichern die langfristige Versorgung mit Lebensmitteln. Dafür sind gezielte Förderprogramme notwendig, die den Einstieg erleichtern und Innovationen fördern“, erklärt Minister Sven Schulze. Technologischer Fortschritt als Chance Um diese Zukunftsperspektiven weiter zu stärken, setzt Minister Sven Schulze auf technologische Innovation. Er sieht in der digitalen Transformation, in Künstlicher Intelligenz (KI) und in neuen Züchtungstechniken wichtige Schlüsseltechnologien, um die Landwirtschaft leistungsfähiger und nachhaltiger zu gestalten. „Innovation ist der Schlüssel, um die Produktivität zu steigern und gleichzeitig die Umwelt zu schonen. Mit modernen Technologien können wir effizienter wirtschaften und auf die Herausforderungen der Zukunft reagieren“, erklärt Minister Sven Schulze. Kritik an Bevorzugung kleiner Betriebe Neben vielen positiven Impulse im Strategiepapier, äußert Minister Sven Schulze aber auch Kritik. Besonders die geplante gezielte Förderung kleiner und mittlerer Betriebe sowie die vorgesehene Degression bei den Direktzahlungen bewertet er kritisch. „Aber alle Betriebe – unabhängig von ihrer Größe – leisten einen wesentlichen Beitrag zur Ernährungssicherung und müssen gleichwertig gefördert werden. Die geplante Degression ist ein falsches Signal und benachteiligt größere Betriebe, die gerade in Ostdeutschland wichtige Arbeitgeber und Stabilitätsanker in ländlichen Regionen sind“, betont Minister Sven Schulze. Appell für eine ausgewogene und praxisnahe Agrarpolitik Minister Sven Schulze appelliert an die EU-Kommission, eine ausgewogene und praxisnahe Agrarpolitik zu gestalten. „Die Vision der Kommission geht in die richtige Richtung, aber es bleibt noch viel zu tun. Wichtig ist, dass unsere Landwirte eine wirtschaftliche Perspektive behalten, die Bürokratie abgebaut wird und alle Betriebe – unabhängig von ihrer Größe – fair behandelt werden. Jeder Hektar zählt!“ Gute Zusammenarbeit mit der EU-Kommission Minister Sven Schulze hebt die gute und konstruktive Zusammenarbeit mit EU-Agrarkommissar Christophe Hansen hervor. „Wir stehen in einem vertrauensvollen Dialog auf Augenhöhe. Ich schätze die klare Vision und die lösungsorientierte Herangehensweise von Christophe Hansen“, erklärt Minister Sven Schulze. Bereits im Februar hatte Minister Sven Schulze bei einem Treffen mit EU-Agrarkommissar Hansen und Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus die Interessen und Anliegen der ostdeutschen Bundesländer zur GAP ab 2028 deutlich gemacht. Dabei setzte er sich insbesondere für eine gerechte Förderung und den Abbau von Bürokratie ein. „Dieser Austausch ist wichtig, um unsere Positionen frühzeitig einzubringen und gemeinsam an einer zukunftsorientierten Agrarpolitik zu arbeiten“, betont Minister Sven Schulze abschließend.
Der Bebauungsplan Hamburg-Altstadt 36/HafenCity 4 für das Gebiet am Kaiserhöft, dem westlichen Teil der Landzunge zwischen Sandtor- und Grasbrookhafen (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 103) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Am Kaiserkai - über die Flurstücke 1977 (alt: 1900), 1772 (Grasbrookhafen), 1619 (Schiffbauer Hafen), 1740 und 1713 (Sandtorhafen) der Gemarkung Altstadt-Süd.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 8559 |
Europa | 4 |
Global | 5 |
Kommune | 21 |
Land | 1118 |
Schutzgebiete | 1 |
Wirtschaft | 1 |
Wissenschaft | 71 |
Zivilgesellschaft | 4 |
Type | Count |
---|---|
Chemische Verbindung | 1649 |
Ereignis | 24 |
Förderprogramm | 775 |
Gesetzestext | 11 |
Messwerte | 6001 |
Strukturierter Datensatz | 7 |
Taxon | 48 |
Text | 3386 |
Umweltprüfung | 294 |
unbekannt | 590 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 5729 |
offen | 3668 |
unbekannt | 100 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 9392 |
Englisch | 7320 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 46 |
Bild | 31 |
Datei | 4474 |
Dokument | 422 |
Keine | 1312 |
Multimedia | 1 |
Unbekannt | 39 |
Webdienst | 50 |
Webseite | 3652 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 3917 |
Lebewesen & Lebensräume | 9146 |
Luft | 3820 |
Mensch & Umwelt | 9443 |
Wasser | 3809 |
Weitere | 6569 |