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Biodiversität Übereinkommen über die biologische Vielfalt EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt Landesstrategie zur Biologischen Vielfalt Dokumente

Die Jahre 2021 bis 2030 wurden von der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur UN-Dekade für die "Wiederherstellung von Ökosystemen" erklärt. Sie folgt auf die UN-Dekade "Biologische Vielfalt", die mit dem Jahr 2020 zu Ende gegangen ist. Ziel der neuen Dekade ist es, die globalen Nachhaltigkeitsziele bis zum Jahr 2030 zu erreichen, indem die weltweite Zerstörung von Ökosystemen beendet, ihre Erhaltung sichergestellt und ihre Wiederherstellung initiiert wird. Diese Dekade versteht sich dabei als komplementär zu den drei UN-Konventionen zu Biodiversität (CBD), Klimawandel (UNFCCC) und Wüstenbekämpfung (UNCCD) sowie als Schnittstelle zur Umsetzung der verschiedenen Konventionen. Im Oktober 2021 fand die 15. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens zur biologischen Vielfalt (CBD COP 15) mit knapp 200 beteiligten Ländern, u. a. auch Deutschland, virtuell im chinesischen Kunming statt. Bei einem zweiten Treffen, das für April 2022 geplant ist, soll dann in Anwesenheit aller beteiligten Länder ein neues Abkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt beschlossen werden. Vor dem Hintergrund der zuvor genannten UN-Dekade und dem Auslaufen der bisherigen europäischen Strategie mit dem Titel "Unsere Lebensversicherung, unser Naturkapital – eine Biodiversitätsstrategie bis 2020" hat die Europäische Kommission im Mai 2020 eine neue EU-Biodiversitätsstrategie vorgelegt. Sie trägt den Namen „Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“ und verfolgt das Ziel, die biologische Vielfalt Europas bis 2030 zu stärken. Als zentraler Bestandteil des "Green Deal" der EU-Kommission ist die Strategie Teil des europäischen Weges aus der COVID-19 Krise. Sie soll Wachstum und Nachhaltigkeit miteinander verbinden. Erstmals werden rechtsverbindliche Ziele zur Wiederherstellung von Ökosystemen formuliert. Die Strategie zeigt auf, wie Europa dazu beitragen kann, dass bis 2050 alle Ökosysteme der Welt wiederhergestellt werden, widerstandsfähig sind und angemessen geschützt werden. Die Strategie behandelt die fünf Hauptursachen des Verlusts an biologischer Vielfalt: Veränderungen bei der Land- und Meeresnutzung, übermäßige Ressourcennutzung, Klimawandel, Umweltverschmutzung und invasive gebietsfremde Arten. Um gesunde und widerstandsfähige Ökosysteme aufzubauen, werden in der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 u. a. folgende Ziele festgelegt: Gesetzlicher Schutz von mindestens 30 Prozent der Landfläche und 30 Prozent der Meeresgebiete der EU, davon ein Drittel streng geschützt Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme, auch durch rechtlich verbindliche Ziele zur Wiederherstellung der Natur Umkehr des Rückgangs an Bestäubern Reduzierung des Einsatzes und des Risikos von Pestiziden um 50 Prozent Landschaftselemente mit großer biologischer Vielfalt auf mindestens 10 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche Ökologische Landwirtschaft auf mindestens 25 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche Wiederherstellung von mindestens 25.000 Flusskilometern in der EU als frei fließende Flüsse Bekämpfung von Beifängen und Schädigungen des Meeresbodens Seit dem Jahr 2007 besteht in Deutschland die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt . Sie hatte zum Ziel, bis zum Jahr 2020 den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland aufzuhalten und eine positive Entwicklung anzustoßen. Die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt wird in besonderem Maße auch durch die gezielte Förderung biodiversitätsstärkender Projekte unterstützt. In dem Zusammenhang ist vor allem das Bundesprogramm Biologische Vielfalt genannt. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt beteiligt sich hierbei an der Kofinanzierung einiger Projekte auf dem Gebiet unseres Bundeslandes. Die neue Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt berücksichtigt die strategischen Vorgaben der globalen Gemeinschaft (z.B. zukünftiges Rahmenprogramms der CBD) sowie die neue EU-Biodiversitätsstrategie 2030. Es ist angedacht, bis zum Frühjahr 2023 in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und unter der Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz eine neue Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt für Deutschland sowie die dazugehörigen Aktionspläne zu erarbeiten. Die Landesregierung räumt der Biodiversität hohe Priorität ein und hat es sich daher zum Ziel gesetzt, die bestehende Strategie zur Biologischen Vielfalt und den dazugehörenden Aktionsplan in dieser Legislaturperiode (2021-2026) fortzuschreiben. Darauf haben sich die Koalitionspartner im aktuellen Koalitionsvertrag verständigt. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt übernimmt die Federführung über die Fortschreibung der Landesstrategie. Es ist beabsichtigt, bei der Fortschreibung die Ziele der Europäischen und Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt zu berücksichtigen. Im Jahr 2010 verabschiedete Sachsen-Anhalt die Strategie des Landes zur Biologischen Vielfalt (pdf, nicht barrierefrei). Die Strategie bietet die Chance, dass alle Akteure in den jeweiligen Themenfeldern sich konkrete Ziele setzen und Maßnahmen ergreifen, mit deren Realisierung sie einen maßgeblichen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität leisten können. Ziel ist es, alle gesellschaftlichen Kräfte zu mobilisieren und zu bündeln, so dass sich die Gefährdung der biologischen Vielfalt in Sachsen-Anhalt deutlich verringert und als Fernziel die biologische Vielfalt einschließlich ihrer regionaltypischen Besonderheiten wieder zunimmt. In der Strategie werden für alle biodiversitätsrelevanten Themen Ziele festgelegt, die nach ökologischen, ökonomischen und sozialen Gesichtspunkten im Sinne des Leitprinzips Nachhaltigkeit berücksichtigt werden sollen. Ein vom Kabinett am 24. September 2013 beschlossener Aktionsplan Biologische Vielfalt (pdf, 4 MB) ergänzt die Strategie des Landes zur biologischen Vielfalt und benennt Maßnahmen für rund 60 Handlungsschwerpunkte. Er soll die Umsetzung der Landesstrategie beschleunigen und den Fortschritt messbar machen. Im Aktionsplan werden zu den einzelnen Maßnahmen Angaben zum Zeitrahmen gemacht sowie Zuständigkeiten und Partner für die Durchführung benannt. Wichtige Partner bei der Durchführung der Maßnahmen sind zum Beispiel Landnutzer, Fachverbände, Kommunen sowie Forschungs- und Hochschuleinrichtungen. Die Landesverwaltung informiert und unterstützt bei der Umsetzung der Maßnahmen. Dabei kommt den Förderprogrammen, die überwiegend aus EU-Mitteln gespeist werden, eine wichtige Rolle zu. Die Landesstrategie sowie der dazugehörige Aktionsplan Biologische Vielfalt sollen die Verantwortung in allen Handlungsfeldern insgesamt deutlich machen, geeignete Wege zum erfolgreichen Biodiversitätsschutz aufzeigen und einen ausreichenden Personal- und Finanzeinsatz zur Erreichung dieser strategischen Ziele begründen. Darüber hinaus hat sie strategische Ansätze entwickelt, um auch konzeptionell eine Verzahnung innerhalb des Landes u. a. mit den Strategien zur Nachhaltigkeit und anderen Bereichen herzustellen. Die strategischen Zielsetzungen richten sich an alle Ressorts, Fachbereiche und Verwaltungsebenen. Es ist von essentieller Bedeutung für die Zielerreichung, das fachliche und verwaltungsmäßige Handeln an den Anforderungen der biologischen Vielfalt zu orientieren. Für die Begleitung der konzeptionellen Umsetzung der Strategie durch wissenschaftliche Forschungseinrichtungen und Facheinrichtungen des Landes bestehen darüber hinaus gute Voraussetzungen. Erfreulicherweise haben bereits die zahlreichen Aktivitäten sowie die umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit im Internationalen Jahr der Biologischen Vielfalt (2010) dazu geführt, dass das Thema Biodiversität auch in Sachsen-Anhalt stärker in den Fokus beziehungsweise in das öffentliche Bewusstsein gerückt ist und inzwischen Eingang in die unterschiedlichen Politikfelder gefunden hat. Die Strategie zur biologischen Vielfalt hat den Anstoß dazu gegeben, dass man sich auf breiter Front mit dem Thema Biodiversität beschäftigt. Dies widerspiegelt sich auch in den Zielsetzungen der aktuellen Koalitionsvereinbarung, wo Handlungsansätze zur Förderung der Biodiversität formuliert wurden, insbesondere auch im wichtigen Bereich der Landwirtschaft sowie beim Ausbau der erneuerbaren Energien. So will die Landesregierung unter anderem mit einem Förderprogramm in fünf Modellregionen unter anderem zu Fragen der Biodiversität und dem Insektenschutz auf landwirtschaftlichen Nutzflächen forschen. Außerdem sollen zur Erhöhung der biologischen Vielfalt in den intensiv genutzten Agrarlandschaften Feldraine, Hecken, Wegränder und Feuchtgebiete in die landwirtschaftliche Förderkulisse aufgenommen werden. Photovoltaik-Freiflächenanlagen sollen neben der klimafreundlichen Energiegewinnung auch einen wertvollen Beitrag zum Biotopverbund in der offenen Agrarlandschaft zu leisten. Hierzu will sich die Landesregierung für biodiversitätsfreundliche Planungen einsetzen.

SURE-Wochenbericht 7/2026: Influenza und RSV dominieren

Der neue SURE-Wochenbericht des Landesuntersuchungsamtes (LUA) mit Daten zu Atemwegserkrankungen in Rheinland-Pfalz ist online. Aktuell deuten die Surveillancesysteme des Landes auf ein erhöhtes Infektionsgeschehen durch akute Atemwegserreger hin, wobei unter den untersuchten Erregern in Kalenderwoche 6 Influenza und RSV dominieren. Im Rahmen der Surveillance respiratorischer Erreger (SURE) wurden in Kalenderwoche 6 insgesamt 116 Proben von den rheinland-pfälzischen Arztpraxen an das Landesuntersuchungsamt (LUA) eingesandt und dort untersucht. Außerdem wurden dem LUA auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes von den rheinland-pfälzischen Gesundheitsämtern 1.128 Labornachweise von Influenza, 122 Labornachweise von COVID-19 und 163 Labornachweise des Respiratorischen-Synzytial-Virus (RSV) übermittelt. Influenza: Bei 16 (14%) aller bei SURE eingesandten Proben wurde das Influenza-Virus nachgewiesen. Gleichzeitig wurde von den diagnostischen Laboren des Landes ein erhöhtes Infektionsgeschehen durch Influenza-Viren gemeldet, mit konstanten Meldungen im Vergleich zur Vorwoche (+5%). Seit dem Beginn der Grippesaison Anfang Oktober 2025 gibt es bislang in Rheinland-Pfalz 9.077 bestätigte Influenza-Nachweise. COVID-19: Bei 5 (4%) aller bei SURE eingesandten Proben wurde SARS-CoV-2 nachgewiesen. Gleichzeitig wurde von den diagnostischen Laboren des Landes ein niedriges Infektionsgeschehen durch SARS-CoV-2 gemeldet. RSV: Bei 14 (12%) aller bei SURE eingesandten Proben wurde das Respiratorische-Synzytial-Virus nachgewiesen. Die Surveillance nach Infektionsschutzgesetz erfasste derweil ein erhöhtes Infektionsgeschehen durch RSV, mit einer Zunahme der Meldezahlen im Vergleich zur Vorwoche (+16%). An SURE, einem gemeinsamen Projekt des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums und des LUA, nehmen mehr als 40 rheinland-pfälzische Haus- und Kinderarztpraxen teil. Fachleute erhoffen sich aus den gewonnenen Daten neue Erkenntnisse über die Ausbreitung und Verteilungsmuster der Erreger und ihrer Varianten. Gefährdete Personengruppen können so gezielter gewarnt und Impfempfehlungen angepasst werden. Die Wochenberichte für Rheinland-Pfalz finden Sie hier auf der LUA-Homepage .

AMELAG-Abwassermonitoring für die epidemiologische Lagebewertung

<p> <p>Im Projekt „Abwassermonitoring für die epidemiologische Lagebewertung“ erheben das Umweltbundesamt und Robert Koch-Institut die Viruslast von Krankheitserregern im Abwasser. Dabei wird von einem interdisziplinären Team unmittelbar der One-Health Gedanke umgesetzt: Forschungsdaten aus dem Bereich Umwelt und öffentliche Gesundheit werden zeitnah ausgewertet, vereinigt und öffentlich bereitgestellt.</p> </p><p>Im Projekt „Abwassermonitoring für die epidemiologische Lagebewertung“ erheben das Umweltbundesamt und Robert Koch-Institut die Viruslast von Krankheitserregern im Abwasser. Dabei wird von einem interdisziplinären Team unmittelbar der One-Health Gedanke umgesetzt: Forschungsdaten aus dem Bereich Umwelt und öffentliche Gesundheit werden zeitnah ausgewertet, vereinigt und öffentlich bereitgestellt.</p><p> AMELAG - kurz erklärt <ul> <li><a href="https://www.youtube.com/watch?v=4E4orTB6wLs&amp;list=PLCh-G-AnLKePFJebW5ij393ifBM24buku&amp;index=1">Was ist Abwassersurveillance (Youtube-Link)</a></li> <li><a href="https://www.youtube.com/watch?v=tQNoqmj3GzA&amp;list=PLCh-G-AnLKePFJebW5ij393ifBM24buku&amp;index=3">Wastewater monitoring - how does it work? (Youtube-Link)</a></li> <li><a href="https://www.youtube.com/watch?v=DRevQm2rne4&amp;list=PLCh-G-AnLKePFJebW5ij393ifBM24buku&amp;index=2">Welche Erreger sind geeignet? (Youtube-Link)</a></li> <li><a href="https://www.youtube.com/watch?v=JWc1Eyq-bFo&amp;list=PLCh-G-AnLKePFJebW5ij393ifBM24buku&amp;index=4">Wastewater monitoring - Which infectious agents are suitable? (Youtube-Link)</a></li> </ul> </p><p> Gemeinsam für die Gesundheit aller <p><strong></strong></p> <p>Das Umweltbundesamt (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>⁠) und das Robert Koch-Institut (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/rki">RKI</a>⁠) erfassen im Kooperationsvorhaben „Abwassermonitoring für die epidemiologische Lagebewertung“ (AMELAG), ob und in welcher Häufigkeit SARS-CoV-2-Virusgenfragmente deutschlandweit im Abwasser vorkommen. So kann die lokale Verbreitung von Viren wie SARS-CoV-2, Influenzaviren und weiteren Erregern zeitnah erfasst und beurteilt werden. Im ersten Projektabschnitt (2023-2024) wurden ca. 170 Kläranlagen überwacht, seit 2025 werden Abwasserproben von noch ca. 50 Kläranlagen zweimal wöchentlich untersucht. Das vereinfachte Monitoringspektrum deckt immer noch Abwasserdaten von etwa 25 % der Bevölkerung ab. An diesem durch das Bundesministerium für Gesundheit (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmg">BMG</a>⁠) geförderten Kooperationsprojekt sind auch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmuv">BMUV</a>⁠), sowie die für Gesundheit und Umweltschutz verantwortliche Behörden der 16 Bundesländer (unterschiedlich ausgeprägt) beteiligt.</p> <p>Das AMELAG-Vorhaben setzt den etablierten One-Health-Gedanken in vorbildlicher Weise um: Wissenschaftler*innen unterschiedlichster Fachdisziplinen arbeiten hier Hand in Hand und über die Grenzen ihrer einzelnen Fachgebiete hinweg. Nur durch diese Zusammenarbeit können die Expertisen aus den Bereichen Umwelt- und Naturwissenschaften, Gesundheitswissenschaften und öffentlicher Gesundheit, Data Science und Statistik das Abwasser als verlässliche Datenquelle für die Information der Öffentlichkeit und eine evidenzbasierte Politikberatung erschließen.</p> Ablauf der Abwassersurveillance in AMELAG <p>Verschiedene Krankheitserreger und deren Abbauprodukte reichern sich in menschlichen Ausscheidungen (z.B. Stuhl und Speichel) an und gelangen in das Abwasser. Abwasserproben werden zweimal pro Woche am Zulauf von Kläranlagen entnommen. In der Regel wird nach der ersten mechanischen Reinigung, dem Rechen und dem Sandfang, automatisiert eine 24h-Mischprobe gewonnen.</p> <p>Diese Proben werden gekühlt in ein Labor transportiert und mit geeigneten Anreicherungsmethoden aufbereitet. Die Erbinformation (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/dna">DNA</a>⁠/⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/rna">RNA</a>⁠) wird anschließend extrahiert und die vorhandenen Virusgenfragmente mittels der Polymerase-Kettenreaktion (engl. polymerase chain reaction, PCR) quantitativ erfasst. Neben den Routinemessungen auf Genfragmente von SARS-CoV-2, Influenzaviren und den Humanen Respiratorischen Synzytial Viren (RSV), werden am Umweltbundesamt auch verschiedene weitere Methoden zum Nachweis weiterer, klinisch relevanter Infektionserreger entwickelt und etabliert.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/1/bilder/konzentrierungproben_routine.jpeg"> </a> <strong> Konzentrierung Proben </strong> Quelle: AMELAG </p><p> <p>Nach einer Datenprüfung hinsichtlich Qualität und Plausibilität, werden die Monitoringdaten von den datenliefernden Stellen in die eigens dazu eingerichtete Datenbank „Pathogene im Abwasser“ (<a href="https://app.pia-monitor.de/">PiA-Monitor</a>) am Umweltbundesamt eingepflegt und verwaltet. Dort werden sie weiterverarbeitet, um witterungsbedingte Schwankungen des Rohabwasserstroms auszugleichen („Normalisierung“). Die normalisierten Datenwerte werden anschließend vom <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/rki">RKI</a> als Verlaufskurve dargestellt, einer Trendberechnung unterzogen und im <a href="https://www.rki.de/DE/Content/Institut/OrgEinheiten/Abt3/FG32/Abwassersurveillance/Abwassersurveillance.html#doc16726580bodyText1">AMELAG-Wochenbericht</a> sowie im <a href="https://infektionsradar.gesund.bund.de/de">Infektionsradar</a> durch RKI und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmg">BMG</a> veröffentlicht. Zusammen mit anderen <a href="https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Antibiotikaresistenz/Kommission-ART/Surveillance/Surveillance_Resistenzen_gesamt.html?templateQueryString=Surveillance-Systemen">Surveillance-Systemen</a> wird eine epidemiologische Bewertung vorgenommen, die wiederum das Ableiten von Maßnahmen für den Gesundheitsschutz der Menschen und eine evidenzbasierte Politikberatung unterstützt. Seit Ende Januar 2025 werden die Daten der nationalen Abwassersurveillance auch auf der europäischen Version <a href="https://arcgis.jrc.ec.europa.eu/portal/apps/dashboards/e296cdf0c0d042e6b60b07a351f2dc5c">The European Wastewater Surveillance Dashboard</a> gemeinsam mit den Abwassermonitoringdaten anderer EU-Länder veröffentlicht.</p> Wissenschaftliche Fragestellungen und Forschung am <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/1/bilder/amr_forschung.jpeg"> </a> <strong> Agarplatte AMR </strong> Quelle: AMELAG </p><p> <p><strong>Erarbeitung von Nachweisverfahren für den Nachweis von Infektionserregern und antimikrobiellen Resistenzen (AMR) und weiteren Public Health-relevanten viralen Erregern in Abwasserproben – Forschung am Umweltbundesamt im Fachgebiet Mikrobiologische Risiken</strong></p> <p>Es werden Methoden für den belastbaren Nachweis von relevanten Infektionserregern und deren Antibiotikaresistenzen sowie von Public-Health-relevanten viralen Erregern in Abwasserproben entwickelt. Der Fokus liegt dabei auf Enterobakterien mit klinisch wichtigen Antibiotikaresistenzen sowie auf Influenza A/B und weiteren respiratorischen oder gastrointestinalen Viren. Ein mehrstufiger Screening-Prozess kombiniert den direkten Nachweis lebender Bakterien, Resistenzgene und Sequenzinformationen mit massenspektrometrischen, molekularbiologischen und sequenzbasierten Verfahren. Gleichzeitig werden für virale Erreger neue Aufbereitungs- und Extraktionsmethoden erprobt, um Nukleinsäuren zu isolieren und anzureichern. Hierzu zählen die Entwicklung und Validierung von Konzentrationsverfahren, Versuchsreihen mit inaktivierten Viren oder viraler Nukleinsäure sowie Untersuchungen zur Ermittlung der Bestimmungsgrenzen. Das Ziel besteht darin, qualitätsgesicherte und robuste Labormethoden bereitzustellen, die durch fortlaufende Optimierung und Harmonisierung in die Abwassersurveillance integriert werden können.</p> <p><strong>Laborharmonisierung und Abwasserparameter – Forschung am Umweltbundesamt im Fachgebiet Abwasseranalytik, Überwachungsverfahren</strong></p> <p>Die derzeit gemessenen Konzentrationen von SARS-CoV-2, Influenzaviren und RSV im Abwasser werden im Rahmen von AMELAG von über 10 unterschiedlichen Laboren ermittelt. Dabei kommen unterschiedliche Methoden u. a. hinsichtlich Aufkonzentrierung der Probe, Extraktion der Viren-⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/rna">RNA</a>⁠, in der PCR nachgewiesene Gensequenzen sowie der verwendeten PCR-Analytik zum Einsatz.</p> <p>Neben der Erfassung der Gensequenzen wird auch eine Reihe weiterer Parameter im Abwasserüberwacht überwacht. Vorrangiges Ziel ist, diese Daten zu nutzen um witterungsbedingte Schwankungen der Abwasserzusammensetzung auszugleichen, bzw. starke Schwankungen besser interpretieren zu können.</p> <p><strong>Datenplausibilisierung und Normalisierung – Forschung am Umweltbundesamt im Fachgebiet Abwassertechnikforschung, Abwasserentsorgung</strong></p> <p>Die Konzentration von Viren und anderen Erregern im Abwasser kann durch Veränderungen in der Abwasserzusammensetzung stark beeinflusst werden. Grund hierfür beispielsweise Niederschläge, aber auch Einleitungen aus Industrie und Gewerbe. Die Trenderkennung wird dadurch erschwert. Der Zufluss zur Kläranlage ist ein gängiger Parameter um diese Schwankungen in der Abwasserzusammensetzung abzubilden. Je nach Kläranlage und Kanalsystem können aber andere Parameter besser geeignet sein. Daher entwickelt das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> Methoden, die eine standortspezifische Beurteilung unterschiedlicher Plausibilisierungs- und Normalisierungsansätze ermöglichen. Über ein automatisiertes Verfahren soll so der am besten geeignete Parameter identifiziert und mit dem entsprechenden Ansatz die Trenderkennung verbessert werden.</p> <p>Zusammenfassend werden am UBA für die Abwassersurveillance notwendige technische Verfahrensabläufe entwickelt, weiter optimiert, harmonisiert und im Rahmen von Technischen Leitfäden dokumentiert. Dies betrifft die Probenahme, Labormethoden, Logistikkonzepte und den Bereich der Datenverarbeitung und -übermittlung an das ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/rki">RKI</a>⁠. Darüber hinaus engagiert sich das UBA im Bereich der Normung.</p> <p><strong>Weiterführende Literatur</strong></p> <p>Durch Forschungsarbeiten mit Beteiligung sowie direkt am Umweltbundesamt und Robert-Koch-Institut (RKI) sind in den letzten Jahren zahlreiche wissenschaftliche Veröffentlichungen im Rahmen des Abwassermonitoring Projektes entstanden:</p> <ul> <li>Saravia, C.J., Pütz, P., Wurzbacher, C., Uchaikina, A., Drewes, J.E., Braun, U., Bannick, C.G., Obermaier, N., 2024. Wastewater-based epidemiology: deriving a SARS-CoV-2 data validation method to assess data quality and to improve trend recognition. Front. Public Health 12. <a href="https://doi.org/10.3389/fpubh.2024.1497100">https://doi.org/10.3389/fpubh.2024.1497100</a>.</li> <li>Marquar, N., Pütz, P., Buchholz, U., Exner, T., Fretschner, T., Greiner, T., Helmrich, M., Lukas, M., Marty, M., Obermaier, N., Saravia Arzabe, C., Schattschneider, A., Schneider, B., Selinka, H.-C., Ullrich, A., Walther, B., Braun, U., Schumacher, J., 2024. SARS-CoV-2-Abwassersurveillance in Deutschland im Rahmen des Projekts AMELAG. <a href="https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2024/Ausgaben/34_24.html">https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2024/Ausgaben/34_24.html</a></li> <li>Abwasser als Informationsquelle – Schutz vor künftigen Epidemien, 2024. wwt Wasserwirtschaft Wassertechnik 73. <a href="https://doi.org/10.51202/1438-5716-2024-10">https://doi.org/10.51202/1438-5716-2024-10</a></li> <li>Loenenbach, A., Lehfeld, A.-S., Puetz, P., Biere, B., Abunijela, S., Buda, S., Diercke, M., Dürrwald, R., Greiner, T., Haas, W., Helmrich, M., Prahm, K., Schumacher, J., Wedde, M., Buchholz, U., n.d. Participatory, Virologic, and Wastewater Surveillance Data to Assess Underestimation of COVID-19 Incidence, Germany, 2020–2024 - Volume 30, Number 9—September 2024 - Emerging Infectious Diseases journal - CDC. <a href="https://doi.org/10.3201/eid3009.240640">https://doi.org/10.3201/eid3009.240640</a></li> <li>Schattschneider, A. et al. 2024, Epidemiologisches Bulletin, 34/2024. Abwasser enthält Informationen für Public Health: Mögliche Anwendungen für Abwassersurveillance“. h<a href="https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2024/Ausgaben/34_24.html">ttps://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2024/Ausgaben/34_24.html</a></li> </ul> </p><p> Für Neuigkeiten per E-Mail anmelden <p>Sie möchten (etwa zwei bis vier Mal im Jahr) über aktuelle Entwicklungen, Forschungsergebnisse und wichtige Informationen rund um die Abwassersurveillance per E-Mail informiert werden? Dann tragen Sie sich hier gerne in unseren <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/120344">Verteiler "Neuigkeiten aus der Abwassersurveillance (AMELAG)"</a> ein.&nbsp;</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

SURE-Wochenbericht 17/2026: Rhinovirus dominiert Infektionsgeschehen

Der neue SURE-Wochenbericht des Landesuntersuchungsamtes (LUA) mit Daten zu Atemwegserkrankungen in Rheinland-Pfalz ist online. Aktuell deuten die Surveillancesysteme des Landes auf ein mäßiges Infektionsgeschehen durch akute Atemwegsinfektionen hin, wobei unter den im LUA nachgewiesenen Erregern in Kalenderwoche 16 Rhinovirus dominiert. Rhinoviren gehören neben Adenoviren, Metapneumoviren und Parainfluenzaviren seit Januar 2026 zum erweiterten Untersuchungsspektrum der Surveillance respiratorischer Erreger (SURE). Sie zählen zu den häufigsten Auslösern von Erkältungskrankheiten. Da sie auch bei Risikogruppen in der Regel milder verlaufen als Influenza A+B, SARS-CoV-2 und RSV, unterliegen sie nicht der Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz. Die Erweiterung des SURE-Spektrums zeigt aktuell: Während die Influenzafälle seit einigen Wochen deutlich zurückgehen, haben andere Erreger wie Rhinoviren einen größeren Anteil am Infektionsgeschehen. Im Rahmen der Surveillance respiratorischer Erreger (SURE) wurden in Kalenderwoche 16 insgesamt 50 Proben von den rheinland-pfälzischen Arztpraxen an das Landesuntersuchungsamt (LUA) eingesandt und dort auf die folgenden Erreger untersucht (Anzahl der Nachweise): SARS-CoV-2 (0); Influenza (1); RSV (2); Adenovirus (6); Metapneumovirus (1); Parainfluenzavirus (4); Rhinovirus (10). Außerdem wurden dem LUA auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes von den rheinland-pfälzischen Gesundheitsämtern 14 Labornachweise von Influenza, 9 Labornachweise von COVID-19 und 45 Labornachweise des Respiratorischen-Synzytial-Virus (RSV) übermittelt.´ Influenza: Bei einem Anteil von 2% aller bei SURE eingesandten Proben wurde das Influenza-Virus nachgewiesen. Gleichzeitig wurde von den diagnostischen Laboren des Landes ein niedriges Infektionsgeschehen durch Influenza-Viren gemeldet. COVID-19: Bei einem Anteil von 0% aller bei SURE eingesandten Proben wurde SARS-CoV-2 nachgewiesen. Gleichzeitig wurde von den diagnostischen Laboren des Landes ein niedriges Infektionsgeschehen durch SARS-CoV-2 gemeldet. RSV: Bei einem Anteil von 4% aller bei SURE eingesandten Proben wurde das Respiratorische-Synzytial-Virus nachgewiesen. Die Surveillance nach Infektionsschutzgesetz erfasste derweil ein niedriges Infektionsgeschehen durch RSV. An SURE, einem gemeinsamen Projekt des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums und des LUA, nehmen mehr als 40 rheinland-pfälzische Haus- und Kinderarztpraxen teil. Fachleute erhoffen sich aus den gewonnenen Daten neue Erkenntnisse über die Ausbreitung und Verteilungsmuster der Erreger und ihrer Varianten. Gefährdete Personengruppen können so gezielter gewarnt und Impfempfehlungen angepasst werden. Die Wochenberichte für Rheinland-Pfalz finden Sie hier auf der LUA-Homepage .

SURE-Wochenbericht 12/2026: RSV und Rhinovirus dominieren

Der neue SURE-Wochenbericht des Landesuntersuchungsamtes (LUA) mit Daten zu Atemwegserkrankungen in Rheinland-Pfalz ist online. Aktuell deuten die Surveillancesysteme des Landes auf ein mäßiges Infektionsgeschehen durch akute Atemwegserreger hin, wobei unter den im LUA untersuchten Erregern in der Kalenderwoche 11 RSV und Rhinovirus dominieren. Im Rahmen der Surveillance respiratorischer Erreger (SURE) wurden in Kalenderwoche 11 insgesamt 59 Proben von den rheinland-pfälzischen Arztpraxen an das Landesuntersuchungsamt (LUA) eingesandt und dort untersucht. Außerdem wurden dem LUA auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes von den rheinland-pfälzischen Gesundheitsämtern 106 Labornachweise von Influenza, 34 Labornachweise von COVID-19 und 182 Labornachweise des Respiratorischen-Synzytial-Virus (RSV) übermittelt. Influenza: Bei 2 (3%) aller bei SURE eingesandten Proben wurde das Influenza-Virus nachgewiesen. Gleichzeitig wurde von den diagnostischen Laboren des Landes ein mäßiges Infektionsgeschehen durch Influenza-Viren gemeldet, mit einem starken Rückgang der Meldungen im Vergleich zur Vorwoche (-59%). Seit dem Beginn der Grippesaison Anfang Oktober 2025 gibt es bislang in Rheinland-Pfalz 11.125 bestätigte Influenza-Nachweise. COVID-19: Bei 1 (2%) aller bei SURE eingesandten Proben wurde SARS-CoV-2 nachgewiesen. Gleichzeitig wurde von den diagnostischen Laboren des Landes ein niedriges Infektionsgeschehen durch SARS-CoV-2 gemeldet. RSV: Bei 11 (19%) aller bei SURE eingesandten Proben wurde das Respiratorische-Synzytial-Virus nachgewiesen. Die Surveillance nach Infektionsschutzgesetz erfasste derweil ein erhöhtes Infektionsgeschehen durch RSV, mit einem Rückgang der Meldezahlen im Vergleich zur Vorwoche (-17%). An SURE, einem gemeinsamen Projekt des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums und des LUA, nehmen mehr als 40 rheinland-pfälzische Haus- und Kinderarztpraxen teil. Fachleute erhoffen sich aus den gewonnenen Daten neue Erkenntnisse über die Ausbreitung und Verteilungsmuster der Erreger und ihrer Varianten. Gefährdete Personengruppen können so gezielter gewarnt und Impfempfehlungen angepasst werden. Die Wochenberichte für Rheinland-Pfalz finden Sie hier auf der LUA-Homepage .

SURE-Wochenbericht 15/2026: Rhinovirus dominiert Infektionsgeschehen

Der neue SURE-Wochenbericht des Landesuntersuchungsamtes (LUA) mit Daten zu Atemwegserkrankungen in Rheinland-Pfalz ist online. Aktuell deuten die Surveillancesysteme des Landes auf ein niedriges Infektionsgeschehen durch akute Atemwegserreger hin, wobei unter den im LUA untersuchten Erregern in Kalenderwoche 14 Rhinovirus dominiert. Rhinoviren gehören neben Adenoviren, Metapneumoviren und Parainfluenzaviren seit Januar 2026 zum erweiterten Untersuchungsspektrum der Surveillance respiratorischer Erreger (SURE). Sie zählen zu den häufigsten Auslösern von Erkältungskrankheiten. Da sie auch bei Risikogruppen in der Regel milder verlaufen als Influenza A+B, SARS-CoV-2 und RSV, unterliegen sie nicht der Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz. Die Erweiterung des SURE-Spektrums zeigt aktuell: Während die Influenzafälle seit einigen Wochen deutlich zurückgehen, haben andere Erreger wie Rhinoviren einen größeren Anteil am Infektionsgeschehen. Im Rahmen der Surveillance respiratorischer Erreger (SURE) wurden in Kalenderwoche 14 insgesamt 24 Proben von den rheinland-pfälzischen Arztpraxen an das LUA eingesandt und dort auf die folgenden Erreger untersucht (Anzahl der Nachweise): SARS-CoV-2 (0); Influenza (0); RSV (2); Adenovirus (2); Metapneumovirus (0); Parainfluenzavirus (0); Rhinovirus (10). Außerdem wurden dem LUA auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes von den rheinland-pfälzischen Gesundheitsämtern 29 Labornachweise von Influenza, 7 Labornachweise von COVID-19 und 79 Labornachweise des Respiratorischen-Synzytial-Virus (RSV) übermittelt. Influenza: Bei einem Anteil von 0% aller bei SURE eingesandten Proben wurde das Influenza-Virus nachgewiesen. Gleichzeitig wurde von den diagnostischen Laboren des Landes ein niedriges Infektionsgeschehen durch Influenza-Viren gemeldet.´ COVID-19: Bei einem Anteil von 0% aller bei SURE eingesandten Proben wurde SARS-CoV-2 nachgewiesen. Gleichzeitig wurde von den diagnostischen Laboren des Landes ein niedriges Infektionsgeschehen durch SARS-CoV-2 gemeldet. RSV: Bei einem Anteil von 8% aller bei SURE eingesandten Proben wurde das Respiratorische-Synzytial-Virus nachgewiesen. Die Surveillance nach Infektionsschutzgesetz erfasste derweil ein mäßiges Infektionsgeschehen durch RSV, mit einem starken Rückgang der Meldezahlen im Vergleich zur Vorwoche (-36%). An SURE, einem gemeinsamen Projekt des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums und des LUA, nehmen mehr als 40 rheinland-pfälzische Haus- und Kinderarztpraxen teil. Fachleute erhoffen sich aus den gewonnenen Daten neue Erkenntnisse über die Ausbreitung und Verteilungsmuster der Erreger und ihrer Varianten. Gefährdete Personengruppen können so gezielter gewarnt und Impfempfehlungen angepasst werden. Die Wochenberichte für Rheinland-Pfalz finden Sie hier auf der LUA-Homepage.

SURE-Wochenbericht 14/2026: Rhinovirus dominiert Infektionsgeschehen

Der neue SURE-Wochenbericht des Landesuntersuchungsamtes (LUA) mit Daten zu Atemwegserkrankungen in Rheinland-Pfalz ist online. Aktuell deuten die Surveillancesysteme des Landes auf ein mäßiges Infektionsgeschehen durch akute Atemwegserreger hin, wobei unter den im LUA untersuchten Erregern in der Kalenderwoche 13 das Rhinovirus dominiert. Rhinoviren gehören neben Adenoviren, Metapneumoviren und Parainfluenzaviren seit Januar 2026 zum erweiterten Untersuchungsspektrum der Surveillance respiratorischer Erreger (SURE). Sie zählen zu den häufigsten Auslösern von Erkältungskrankheiten. Da sie auch bei Risikogruppen in der Regel milder verlaufen als Influenza A+B, SARS-CoV-2 und RSV, unterliegen sie nicht der Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz. Die Erweiterung des SURE-Spektrums zeigt aktuell: Während die Influenzafälle seit einigen Wochen deutlich zurückgehen, haben andere Erreger wie Rhinoviren einen größeren Anteil am Infektionsgeschehen. Im Rahmen der Surveillance respiratorischer Erreger (SURE) wurden in Kalenderwoche 13 insgesamt 49 Proben von den rheinland-pfälzischen Arztpraxen an das Landesuntersuchungsamt (LUA) eingesandt und dort auf die folgenden Erreger untersucht (Anzahl der Nachweise): SARS-CoV-2 (0); Influenza (1); RSV (5); Adenovirus (2); Metapneumovirus (3); Parainfluenzavirus (1); Rhinovirus (11). Außerdem wurden dem LUA auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes von den rheinland-pfälzischen Gesundheitsämtern 45 Labornachweise von Influenza, 14 Labornachweise von COVID-19 und 124 Labornachweise des Respiratorischen-Synzytial-Virus (RSV) übermittelt. Influenza: Bei einem Anteil von 2% aller bei SURE eingesandten Proben wurde das Influenza-Virus nachgewiesen. Gleichzeitig wurde von den diagnostischen Laboren des Landes ein niedriges Infektionsgeschehen durch Influenza-Viren gemeldet. COVID-19: Bei einem Anteil von 0% aller bei SURE eingesandten Proben wurde SARS-CoV-2 nachgewiesen. Gleichzeitig wurde von den diagnostischen Laboren des Landes ein niedriges Infektionsgeschehen durch SARS-CoV-2 gemeldet. RSV: Bei einem Anteil von 10% aller bei SURE eingesandten Proben wurde das Respiratorische-Synzytial-Virus nachgewiesen. Die Surveillance nach Infektionsschutzgesetz erfasste derweil ein erhöhtes Infektionsgeschehen durch RSV, mit einem starken Rückgang der Meldezahlen im Vergleich zur Vorwoche (-31%). An SURE, einem gemeinsamen Projekt des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums und des LUA, nehmen mehr als 40 rheinland-pfälzische Haus- und Kinderarztpraxen teil. Fachleute erhoffen sich aus den gewonnenen Daten neue Erkenntnisse über die Ausbreitung und Verteilungsmuster der Erreger und ihrer Varianten. Gefährdete Personengruppen können so gezielter gewarnt und Impfempfehlungen angepasst werden. Die Wochenberichte für Rheinland-Pfalz finden Sie hier auf der LUA-Homepage .

Steigender Verbrauch Quartärer Alkylammoniumverbindungen während der SARS-CoV-2 Pandemie: Auswirkungen auf Konzentrationen in der Umwelt und Multiresistenzentwicklung in Pathogenen und Umweltbakterien

Quaternäre Alkylammonium Verbindung (quaternary alkylammonium compounds, QAAC) sind zentrale Komponenten vieler Desinfektionsmittel und Tenside die in der Abwasserbehandlung nicht vollständig abgebaut werden. Stattdessen akkumulieren sie in Klärschlammen, Böden und Sedimenten. Verschiedene pathogene Bakterien haben bereits Resistenzen gegen QAACs entwickelt und QAAC Resistenzgene sind in Kläranlagen weit verbreitet und in der Umwelt nachweisbar, in die sie über Klärschlamme und Abwasser eingetragen werden können. Beunruhigend ist die Tatsache das QAAC Resistenzgene häufig gemeinsam mit Antibiotikaresistenzgenen auf genetischen Elementen zu finden sind. Die biozide Wirkung von QAACs hatte daher schon vor der SARS-CoV-2 für Bedenken gesorgt. Durch den deutlichen Anstieg des QAAC Verbrauchs seit Beginn der Pandemie hat sich das Risiko für mögliche negative Auswirkung auf die Umwelt deutlich erhöht. Die Auswirkung auf die öffentliche Gesundheit sind aktuell nicht abschätzbar. Unser Projekt hat daher zum Ziel folgende Hypothesen zu beantworten: (1) Als Konsequenz der SARS-CoV-2 Pandemie nehmen QAAC Konzentrationen, die in die Umwelt über geklärtes Abwasser und Klärschlamme gelangen deutlich zu.(2) Erhöhte QAAC Konzentration im Abwasser erhöhen die Entwicklung von QAAC- und Antibiotika (multi)- resistenzen in potentiell pathogenen und -Umweltbakterien. (3) Erhöhte QAAC Konzentrationen inhibieren den Abbau von Antibiotika was eine nichtabschätzbare Konsequenz für die Multiresistenzentwicklung bei Bakterien hat. In diesem Projekt ist geplant, die zunehmenden QAAC Konzentrationen seit Beginn der SARS-CoV-2 Pandemie in Kläranlagen und den beeinflussten Umweltkompartimenten zu messen. Des Weiteren sollen die Effekte auf die Antibiotikaresistenzgenverbreitung und Multiresistenzentwicklung bei potentiell Pathogenen und Umweltbakterien erfasst werden die in Kontakt mit den freigesetzten QAACs kommen.Unsere Probensets enthalten unter anderem monatlich gesammelte Schwebstoffproben des Flusses Saar sowie Abwasserzu- und abflussproben der Kläranlage sowie Proben von mit Abwasser bewässerten Böden aus Mexico City, die vor und nach März 2020 gesammelt wurden. Beide Probenahmeorte stehen in Zusammenhang mit nationalen und internationalen SARS-CoV-2 Hotspots. Basierend auf der Bedeutung des Umwelteinflusses der QAACs werden Inkubationsexperimente mit Boden und Flusswasser Inkubationsexperimente zu den Effekten der QAACs auf den Abbau von Pharmazeutika durchgeführt, was wiederum Konsequenzen auf Antibiotia (multi) resistenzentwicklung haben könnte. In einem multidisziplinären Ansatz soll unsere Studie die QAAC-„Footprint“ der Pandemie erfassen und ein realistisches Abbilden des Risikos der erhöhten QAAC Konzentrationen in der Umwelt als Konsequenz der SARS-CoV-2 Pandemie ermöglichen.

SURE-Wochenbericht 16/2026: Niedriges Infektionsgeschehen durch akute Atemwegserreger

Der neue SURE-Wochenbericht des Landesuntersuchungsamtes (LUA) mit Daten zu Atemwegserkrankungen in Rheinland-Pfalz ist online. Aktuell deuten die Surveillancesysteme des Landes auf ein niedriges Infektionsgeschehen durch akute Atemwegserreger hin. Im Rahmen der Surveillance respiratorischer Erreger (SURE) wurden in Kalenderwoche 15 insgesamt 9 Proben von den rheinland-pfälzischen Arztpraxen an das Landesuntersuchungsamt (LUA) eingesandt und dort auf die folgenden Erreger untersucht (Anzahl der Nachweise): SARS-CoV-2 (0); Influenza (0); RSV (1); Adenovirus (0); Metapneumovirus (1); Parainfluenzavirus (0); Rhinovirus (2). Außerdem wurden dem LUA auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes von den rheinland-pfälzischen Gesundheitsämtern 16 Labornachweise von Influenza, 11 Labornachweise von COVID-19 und 86 Labornachweise des Respiratorischen-Synzytial-Virus (RSV) übermittelt. Influenza: Bei einem Anteil von 0% aller bei SURE eingesandten Proben wurde das Influenza-Virus nachgewiesen. Gleichzeitig wurde von den diagnostischen Laboren des Landes ein niedriges Infektionsgeschehen durch Influenza-Viren gemeldet. COVID-19: Bei einem Anteil von 0% aller bei SURE eingesandten Proben wurde SARS-CoV-2 nachgewiesen. Gleichzeitig wurde von den diagnostischen Laboren des Landes ein niedriges Infektionsgeschehen durch SARS-CoV-2 gemeldet. RSV: Bei einem Anteil von 11% aller bei SURE eingesandten Proben wurde das Respiratorische-Synzytial-Virus nachgewiesen. Die Surveillance nach Infektionsschutzgesetz erfasste derweil ein mäßiges Infektionsgeschehen durch RSV, mit konstanten Meldezahlen im Vergleich zur Vorwoche (+2%). An SURE, einem gemeinsamen Projekt des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums und des LUA, nehmen mehr als 40 rheinland-pfälzische Haus- und Kinderarztpraxen teil. Fachleute erhoffen sich aus den gewonnenen Daten neue Erkenntnisse über die Ausbreitung und Verteilungsmuster der Erreger und ihrer Varianten. Gefährdete Personengruppen können so gezielter gewarnt und Impfempfehlungen angepasst werden. Die Wochenberichte für Rheinland-Pfalz finden Sie hier auf der LUA-Homepage .

Neubau der A 39 Lüneburg-Wolfsburg; 1. Bauabschnitt von Lüneburg Nord bis östl. Lüneburg, 1. und 2. Planänderung

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lüneburg, Am Alten Eisenwerk 2 D, 21339 Lüneburg, hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planänderungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Die Planung umfasst den Neubau der Bundesautobahn A 39 im 1. Abschnitt zwischen der Anschlussstelle (AS) L 216 am nördlichen Stadtrand von Lüneburg mit dem Anschluss an die bestehende A 39 (ehemals A 250) und der Anschlussstelle B 216 im Stadtteil Neu Hagen. Der 1. Planungsabschnitt verläuft auf der vorhandenen Trasse der B 4, schwenkt im Bereich des Stadtteils Neu Hagen nach Osten und endet im Bereich der künftigen AS B 216. Das geplante Bauvorhaben mit einer Länge von 7,70 km stellt den 1. Bauabschnitt der geplanten ca. 105 km langen A 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg dar. Beginn der Baustrecke Bau-km 1 + 000 Ende der Baustrecke Bau-km 8 + 700 Für das Vorhaben besteht nach § 3b Abs. 1 UVPG a.F. i.V.m. Nr. 14.3 „Bau einer Autobahn“ der Liste uvp-pflichtiger Vorhaben (Anlage 1 zum UVPG) die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die ursprünglichen Planunterlagen haben in der Zeit vom 14.05.2012 bis 13.06.2012 zur allgemeinen Einsicht öffentlich ausgelegen. Ein Erörterungstermin hat am 25., 26. und 27.11.2013 sowie fortgesetzt am 10., 11., 12. und 13.02.2014 stattgefunden. Im Juli 2017 hat die Vorhabenträgerin die Änderung des ausgelegten Planes beantragt. Gegenüber der bisherigen Planung erhält der Teilabschnitt 1 der A 39 zur Erhöhung der Verkehrssicherheit einen durchgehenden Verflechtungsstreifen je Fahrtrichtung auf einer weiteren Länge von vier Kilometern als zusätzlichen Fahrstreifen zwischen den Anschlussstellen Lüneburg-Nord (L216) und Erbstorfer Landstraße. Ferner wurden die Verkehrsuntersuchung auf den Prognosehorizont 2030 fortgeschrieben und die Schall- sowie Luftschadstofftechnischen Untersuchungen aktualisiert. Die Entwässerungsplanung wurde überarbeitet und ein Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie neu in die Planunterlagen eingefügt. Ebenfalls neu eingefügt wurden ein Baulärmgutachten sowie eine Schalltechnische Untersuchung zur Ermittlung der Lärmsteigerungen im Bestands- und nachgeordneten Straßennetz. Daneben wurden Unterlagen für die Errichtung des in diesem Planfeststellungsabschnitt vorgesehenen Stützpunktes einer Autobahnmeisterei, die im Bereich der AS B 216, auf der Dreiecksfläche zwischen der A 39, B 216 und der L 221, angeordnet ist, neu eingefügt. Die Umweltbegleitplanung wurde auf Basis aktualisierter Bestandsdaten fortgeschrieben und trassennah angepasst. Der trassennahe Maßnahmenkomplex 5 „Gewerbegebiet Hafen“ entfällt zu Gunsten des trassenfernen Maßnahmenkomplexes „Radbruch“ zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes trassennah verdrängter Vogelarten. Die Planänderungen und Ergänzungen sind in der Planunterlage 00_b (Beschreibung der Änderungen der Planfeststellungsunterlagen) zusammengefasst dargestellt. Zusätzlich sind den einzelnen Planunterlagen Beiblätter vorgeheftet, auf denen die Änderungen und Ergänzungen der jeweiligen Planunterlage bezeichnet sind. Die ursprünglichen Planunterlagen werden als nachrichtliche Unterlage mitgeführt. Nachfolgend werden alle Planunterunterlagen in der Rubrik "UVP-Bericht/Antragsunterlagen" dargestellt. Die Pläne zur ersten Planänderung haben in der Zeit vom 28.08.2017 bis zum 27.09.2017 zur allgemeinen Einsicht ausgelegen. Im laufenden Verfahren hat die Vorhabenträgerin noch weitere Unterlagen überarbeitet bzw. aktualisiert. Diese weiteren Informationen können für die Zulassungsentscheidung von Bedeutung sein und werden daher hier unter der Rubrik „Weitere Unterlagen“ der Öffentlichkeit zugänglich gemacht (§ 19 Abs. 3 UVPG); sie werden auch Gegenstand der Erörterung sein. Die geänderte Planung wird zusammen mit den weiteren vorgelegten Unterlagen und der Gesamterwiderung der Vorhabenträgerin zu den eingegangenen Äußerungen in einem Erörterungstermin verhandelt werden. Der ursprünglich für die Zeit vom 23.03.2020 bis zum 27.03.2020 in Lüneburg anberaumte Erörterungstermin wurde aufgrund des sich ausbreitenden neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) abgesagt. Wegen der im Zuge der COVID-19-Pandemie verfügten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen wurde anstelle eines Erörterungstermins eine Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 2 und 4 Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) in der Zeit vom 17.08.2020 bis zum 07.09.2020 durchgeführt. Im Rahmen der durchgeführten Online-Konsultation sind insgesamt 49 Äußerungen eingegangen. Darunter waren elf Äußerungen von Trägern öffentlicher Belange, eine Äußerung einer anerkannten Naturschutzvereinigung sowie 37 Äußerungen von Beteiligten und Betroffenen. Eine Auswertung und Zusammenfassung der Online-Konsultation, die die verfahrensrechtlichen Fragen (Teil I) und die planungsinhaltlichen Fragen (Teil II) beantwortet, steht unten unter „Verfahrensschritte > Erörterungstermin 17.08.2020 – 07.09.2020“ zur Verfügung. Aufgrund der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung ist seit dem 01.01.2021 die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord - Außenstelle Lüneburg, Trägerin des beantragten Vorhabens. Die Vorhabenträgerin hat nunmehr die zweite Änderung des ausgelegten Planes beantragt. Im Zuge der Änderungsplanung ist in dem Stadtteil Lüne-Moorfeld eine etwa 400 m lange, zweiröhrige Lärmschutz-abdeckelung geplant. Dazu wurde erstmalig ein Lüftungsgutachten und Brandfallkonzept neu in die Unterlagen eingefügt. Ebenfalls neu eingefügt wurde eine Baugrunduntersuchung sowie ein Umleitungskonzept. Zur Verringerung des Eingriffs in die Baumreihe entlang der sog. „Apfelallee“ erfolgte eine Verschiebung der Trasse der B 216 nach Norden sowie eine Anpassung der Anschlussstelle B 216 und des Brückenbauwerks BW 1-16. Ebenfalls wurde der Eingriff im Bereich der Anschlussstelle L 216 (Lüneburg-Nord) durch Anpassungen der Linienführung der Rampen reduziert. Für die immissionstechnischen Untersuchungen wurden aktualisierte Berechnungen ergänzt. Die wassertechnischen Unterlagen wurden geändert, u.a. aufgrund der Umplanung einiger Regenrückhaltebecken zu Retentionsfilterbecken. Der Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie wurde überarbeitet und eine immissionsbezogene Bewertung der Einleitung von Straßenabflüssen wurde ergänzt. Ferner wurde die Verkehrsuntersuchung auf den Ergebnissen der Straßenverkehrsuntersuchung 2015 mit Prognosehorizont für das Jahr 2030 fortgeschrieben. Ebenfalls wurde das Luftschadstoffgutachten aktualisiert. Die Umweltbegleitplanung wurde auf Basis aktualisierter Bestandsdaten (selektive Nachkartierungen im Jahr 2020) fortgeschrieben und angepasst. Die Auslegung der geänderten Pläne zur 2. Planänderung erfolgt in der Zeit vom 18.05.2022 bis zum 17.06.2022. Nähere Informationen dazu sind der Bekanntmachung zu entnehmen. Eingegangen sind nach der 2. Änderungsplanauslegung 18 Einwendungen sowie eine Stellungnahme einer Umweltvereinigung. Von den betroffenen Trägern öffentlicher Belange wurden 31 Stellungnahmen abgegeben. Die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen und abgegebenen Stellungnahmen wurden am 22. und 23.06.2023 in der Gemeinde Adendorf erörtert. Im Zuge der Auswertung der Erörterung hat die Vorhabenträgerin verschiedene Unterlagen überarbeitet. Diese Informationen, die für die Zulassungsentscheidung von Bedeutung waren, sind Bestandteile des festgestellten Plans und werden der Öffentlichkeit hier zugänglich gemacht (§ 19 Abs. 3 UVPG). Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens wurde der Plan mit Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2024 festgestellt. Die Zustellung, Auslegung und Bekanntmachung der Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses erfolgten dadurch, dass die Entscheidung mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und dem festgestellten Plan in der Zeit vom 22.01.2025 bis zum 04.02.2025 auf der Internetseite der NLStBV (Planfeststellungsbehörde) veröffentlicht wurde. Zusätzlich wurde der verfügende Teil des Planfeststellungsbeschlusses, die Rechtsbehelfsbelehrung und ein Hinweis auf die Veröffentlichung auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde in den örtlichen Tageszeitungen, in deren Verbreitungsgebiet sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird (hier: Landeszeitung für die Lüneburger Heide und Winsener Anzeiger), am 18.01.2025 bekanntgemacht. Der Planfeststellungsbeschluss wird vor dem Bundesverwaltungsgericht beklagt.

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