API src

Found 258 results.

Related terms

Emissionsverhalten von Linienbussen - Teil 3. Dieselantrieb mit werkseitigem Bluetec ® -System mit Partikelfilter und Hochdruck-AGR mit CRT ® -System im Vergleich

Eine der möglichen Maßnahmen in Luftreinhalteplänen zur Verbesserung der Immissionsbelastungen in hoch belasteten Innenstädten ist eine vorzeitige Umrüstung der Busflotten auf verschärfte Abgasnormen. Im Auftrag des LANUV NRW wurde ein Projekt durchgeführt, welches die Umrüstung zweier Busse bei der Rheinbahn in Düsseldorf mit einer Abgasnachbehandlung auf Basis einer Niederdruck-Abgasrückführung zum Thema hatte ( LANUV-Fachbericht 14 ). Um die Kenntnisse um ein weiteres Nachrüstsystem zu erweitern und um die besondere Situation bei der Hagener Straßenbahn, die ihre Busse mit Biodiesel betreibt, zu berücksichtigen, wurde ein weiteres Projekt in Hagen veranlasst. Hier wurde die Nachrüstung eines Gelenkbusses mit einem Abgasnachbehandlungssystem auf Basis eines SCR-Systems (Selectiv Catalytic Reduction) kombiniert mit einen CRT Partikelfilter (Continously Regenerating Trap) untersucht. Um speziell die Bedingungen des Busbetriebes in Hagen darzustellen, war ein Ziel die Entwicklung eines Fahrzyklus (»Hagener Zyklus«), der für eine Stadt mit den topographischen und verkehrstechnischen Bedingungen, die man in Hagen vorfindet, repräsentativ ist, um die Möglichkeit zu eröffnen, vergleichende Untersuchungen auf einem Motorprüfstand durchzuführen.

Emissionsverhalten von Linienbussen - Teil 2. Dieselantrieb mit nachgerüstetem SCR-System kombiniert mit einem CRT-Partikelfilter

Eine der möglichen Maßnahmen in Luftreinhalteplänen zur Verbesserung der Immissionsbelastungen in hoch belasteten Innenstädten ist eine vorzeitige Umrüstung der Busflotten auf verschärfte Abgasnormen. Im Auftrag des LANUV NRW wurde ein Projekt durchgeführt, welches die Umrüstung zweier Busse bei der Rheinbahn in Düsseldorf mit einer Abgasnachbehandlung auf Basis einer Niederdruck-Abgasrückführung zum Thema hatte (LANUV-Fachbericht 14). Um die Kenntnisse um ein weiteres Nachrüstsystem zu erweitern und um die besondere Situation bei der Hagener Straßenbahn, die ihre Busse mit Biodiesel betreibt, zu berücksichtigen, wurde ein weiteres Projekt in Hagen veranlasst. Hier wurde die Nachrüstung eines Gelenkbusses mit einem Abgasnachbehandlungssystem auf Basis eines SCR-Systems (Selectiv Catalytic Reduction) kombiniert mit einen CRT Partikelfilter (Continously Regenerating Trap) untersucht. Um speziell die Bedingungen des Busbetriebes in Hagen darzustellen, war ein Ziel die Entwicklung eines Fahrzyklus (»Hagener Zyklus«), der für eine Stadt mit den topographischen und verkehrstechnischen Bedingungen, die man in Hagen vorfindet, repräsentativ ist, um die Möglichkeit zu eröffnen, vergleichende Untersuchungen auf einem Motorprüfstand durchzuführen

UBA aktuell - Nr.: 5/2017

Liebe Leserin, lieber Leser, die Luft muss endlich in allen deutschen Städten so gut werden, dass der Stickstoffdioxid-Grenzwert der EU eingehalten wird. Denn die zu hohen Konzentrationen sind vor allem für Asthmatiker ein Gesundheitsproblem. Was die Beschlüsse des Diesel-Gipfels vom 2. August 2017 dazu beitragen können, hat das UBA genauer unter die Lupe genommen – das Ergebnis lesen Sie hier in unserer aktuellen Newsletterausgabe. Auch um andere drängende Aufgaben geht es in „UBA aktuell“, zum Beispiel um Ressourcenschonung, die Reduzierung „besonders besorgniserregender Stoffe“ in Verbraucherprodukten und natürlich um den Klimaschutz. Was die Menschheit in Sachen globale Umweltprobleme erreichen kann, wenn Staaten entschlossen gemeinsam vorgehen, zeigt unser neues Hintergrundpapier zum Montrealer Protokoll. Vor 30 Jahren unterzeichnet, wurde es zu einer wahren Erfolgsgeschichte: Alle 197 Staaten der Vereinten Nationen traten ihm bei und sorgten mit dem Ausstieg aus den FCKW dafür, dass sich die Ozonschicht, die uns vor schädlichen UV-Strahlen schützt, wieder erholt. Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Diesel-Pkw: Software-Updates reichen nicht aus für saubere Luft In Städten ist der Straßenverkehr die Hauptquelle für Stickstoffdioxid. Quelle: Stefan Redel / Fotolia.com Zwischen 15 und 25 Prozent weniger Stickoxide werden Diesel-Pkw der Schadstoffklassen EU 5 und 6 ausstoßen, wenn sie mit einem Software-Update versehen werden – so Schätzungen des UBA zu den Beschlüssen des Diesel-Gipfels vom 2. August 2017. Ein erster, aber noch nicht ausreichender Schritt, wenn man das schlechte Ausgangsniveau der Fahrzeuge bedenkt: Ein Euro-5-Diesel-Pkw stößt heute im Schnitt 906 Milligramm Stickoxide pro Kilometer aus und läge nach einem Software-Update mit 25 Prozent Minderung bei etwa 680 Milligramm – und damit auf dem Niveau eines Euro-4-Diesel-Pkw und immer noch fast viermal über dem Euro-5-Grenzwert. Die Software-Updates können die Stickoxid-Emissionen der gesamten Pkw-Flotte in Deutschland nach UBA-Schätzung nur um drei bis sieben Prozent senken. Auch die von Autoherstellern zurzeit angebotene Umtauschprämie für Dieselfahrzeuge verspricht nur eine geringe Verbesserung unserer Atemluft. Denn auch die neuen Diesel der Schadstoffklassen Euro 6a, 6b und 6c stoßen mit 507 Milligramm pro Kilometer im realen Fahrbetrieb durchschnittlich mehr als sechsmal mehr Stickoxide aus, als erlaubt. In der Praxis könnte die Luft sogar noch schlechter werden. Denn die Prämie belohnt auch den Umtausch gegen einen noch schmutzigeren Diesel als das Altfahrzeug, etwa, wenn ein Kleinwagen gegen einen SUV mit hohem Spritverbrauch getauscht wird. UBA-Präsidentin Maria Krautzberger: „Für fast 70 deutsche Städte reichen die Maßnahmen voraussichtlich nicht aus, um die Atemluft unter den Grenzwert von maximal 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid im Jahresmittel zu senken. Nur in rund 20 Städten, die derzeit knapp über dem Grenzwert liegen, werden die Beschlüsse des Diesel-Gipfels dazu führen, die seit 2010 geltenden EU-Grenzwerte endlich einzuhalten.“ Damit sind weitere Maßnahmen notwendig, um Fahrverbote in Innenstädten zu vermeiden: Neben einer Prämie, die nur den Umtausch gegen auf der Straße wirklich saubere Fahrzeuge fördert, sieht das UBA Hardware-Nachrüstungen als weitere wichtige Maßnahme für saubere Luft in Innenstädten an: Bei der Hardware-Lösung handelt es sich um so genannte SCR-Katalysatoren mit Harnstoff (AdBlue), die nachträglich in Diesel-Pkw eingebaut werden. Wie viele Fahrzeuge aber tatsächlich nachrüstbar sind, klärt aktuell eine beim Diesel-Gipfel beschlossene Expertengruppe unter Federführung des Bundesverkehrsministeriums. Software macht Diesel kaum sauberer Die Autohersteller wollen den Stickoxid-Ausstoß mit einer Nachrüstung der Elektronik verringern. Doch das wird nicht reichen, mahnt das Umweltbundesamt. Artikel in der Süddeutschen Zeitung zu den UBA-Schätzungen (23.08.2017) Klima-Bilanz Jeder kann dazu beitragen, die Erderwärmung zu stoppen. Nur wie viel machen Fleisch- und Autoverzicht tatsächlich in der Treibhausgas-Bilanz aus? Spiegel Online informiert (13.08.2017) Schadstoffe in Innenräumen Die EU plant, Kennzeichnungen für Lacke und Fußböden aufzuweichen. UBA-Experte Dr. Wolfgang Plehn in Bayern 2, Sendung "IQ - Wissenschaft und Forschung" (27.07.2017) … das UBA-Lärmlabor? Blick ins UBA-Lärmlabor mit Spezial-Mikrofonen Quelle: Steffen Körper / UBA Lärm stört und kann auf Dauer krank machen. Aber was ist Lärm, und wie wird er ermittelt und beurteilt? Das UBA verfügt in seinem Dienstgebäude in Dessau-Roßlau über einen Freifeld-Schallmessraum. Darin können Geräusche mit Präzisionsmikrofonen ohne Störungen und Reflexionen gemessen und bewertet werden. Hierdurch erkennen wir, aus welchen Frequenzen ein Geräusch besteht, oder wie sich der Schall ausbreitet. Im „Lärmlabor“ werden beispielsweise folgende Fragestellungen untersucht: Wie sollen Geräusche von Haushalts- und Gartengeräten gemessen werden, um vergleichbare und aussagekräftige Ergebnisse zu erzielen? Genügen die bekannten Messgrößen und -verfahren für die Beurteilung der vielfältigen Geräuschsituationen? Mit den Ergebnissen werden die bestehenden Vorschriften zum Schutz der Menschen gegen Lärm weiterentwickelt. Für das Umweltzeichen „Der Blaue Engel“ leiten wir Geräuschanforderungen für lärmarme Produkte ab. Darüber hinaus können wir  – angedacht sind etwa Hörbeispiele für den Schulunterricht – mit Hilfe des Lärmlabors demonstrieren, wie laut Geräusche wahrgenommen werden. Beispielsweise wird ein Computer mit 30 Dezibel nur etwa halb so laut empfunden wie einer mit Bildprojektor mit 40 Dezibel – das können wir im „Lärmlabor“ am eigenen Ohr erfahren.

Bekanntgabe nach § 5 Abs. 2 UVPG über die Feststellung der UVP-Pflicht für ein Vorhaben der Stadtwerke Duisburg AG

Die Stadtwerke Duisburg AG hat mit Datum vom 21.12.2022, zuletzt ergänzt am 30.08.2023, einen Antrag auf Genehmigung nach § 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung des Heizwerks Mitte durch Errichtung und Betrieb eines Gasmotorenkraftwerks "Mitte BHKW 3" am Standort Duisburg, Bungertstraße 27, 47053 Duisburg gestellt. Der Antragsgegenstand umfasst im Wesentlichen die folgenden Maßnahmen:  Errichtung und Betrieb von zwei Erdgasbefeuerten BHKW-Modulen mit einer Feuerungswärmeleistung von insgesamt 20,4 MW (jeweils 10,2 MW FWL pro Modul) mit Oxidationskatalysator und SCR-Katalysator (selektive katalytische Reduktion) und Harnstoffeindüsung  Errichtung eines 61,5 m hohen Kamins in Stahlbauweise mit zwei Innenzügen

Feststellung nach § 5 UVPG - Geka mbH - Rauchgasreinigung

Mit der Einbindung einer Stickoxidminderung in Form eines SCR-Katalysators soll sichergestellt werden, dass der Grenzwert des Tagesmittelwertes für NO ₂ von 200 mg/m³ eingehalten wird.

Wesentliche Änderung (§ 16 Abs. 1 BImSchG) des bestehenden Blockheizkraftwerkes durch die Rothmoser GmbH & Co. KG in 85567 Grafing

Die Firma Rothmoser GmbH & Co. KG, Am Urtelbach 4, 85567 Grafing, hat am 20.08.2020 die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für die wesentliche Änderung des bestehenden Blockheizkraftwerkes (bestehend aus 2 Biomethanmotoren und 2 Biogasmotoren, 3 Feuerungskessel für den Einsatz von Erdgas oder Heizöl EL sowie eines Notstromaggregates im Dieselbetrieb) am Betriebsstandort mit der Fl.Nr. 535 der Gemarkung Grafing in der Stadt Grafing b. München beantragt. Bei dem antragsgegenständlichen Vorhaben handelt es sich um die Installation eines Verbrennungsmotors des Herstellers MTU, Fabrikat: 12V400GS, Typ: E3042Z6 Otto-Gasmotor, zum Einsatz von Biomethan (Erdgas aus der öffentlichen Gasversorgung) mit max. 1,052 MW Feuerungswärmeleistung als Ersatz für das Dieselnotstromaggregat mit 900 kW. Die Feuerungswärmeleistung der Anlagen zum Einsatz von Biomethan wird dann 2,177 MW, die Gesamtfeuerungswärmeleistung der Gesamtanlage wird dann 4,077 MW betragen. Damit soll die Betriebsweise der „erweiterten Flexibilisierung“ der Verbrennungsmotorenanlage ermöglicht werden. Weiterhin ist eine Erneuerung der SCR-Reduktion (selektive katalytische Reduktion als Technik zur Reduktion von Stickoxiden in Abgasen) für den Bestands-Biomethanmotor 1 und die Nachrüstung eines SCR-Katalysators für den Bestands-Biomethanmotor 2 vorgesehen.

Einleiten von gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage Niedersüßbach in den Süßbach auf dem Grundstück Fl. Nr. 140/0, Gemarkung und Gemeinde Obersüßbach

Die Gemeinde Obersüßbach beantragt zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage Niedersüßbach in den Süßbach auf dem Grundstück Fl. Nr. 140/0, Gemarkung und Gemeinde Obersüßbach. Derzeit besteht eine gemeinsam belüftete Teichkläranlage in Obersüßbach, sowie eine unbelüftete Teichkläranlage in Niedersüßbach. Die Teiche der beiden Kläranlagen sind undicht und die Ablaufwerte sind des Öfteren überschritten. Aufgrund dessen wird zukünftig eine neue SBR-Anlage am Standort der bestehenden Teichkläranlage Niedersüßbach zur gemeinsamen Behandlung des Abwassers aus den Ortsteilen Obersüßbach, Obermünchen und Niedersüßbach betrieben. Die bestehende Kläranlage Obersüßbach ist derzeit für den Anschluss von 1.392 Einwohnerwerten bzw. das Einleiten von organisch belastetem Abwasser von 145 kg/d biochemischen Sauerstoffbedarfs in fünf Tagen (roh) ausgelegt. Die Kläranlage Niedersüßbach ist für den Anschluss von 250 Einwohnerwerten bzw. das Einleiten von organisch belastetem Abwasser von 14 kg/d biochemischen Sauerstoffbedarfs in fünf Tagen (roh) ausgelegt. Beantragt ist nunmehr die Erweiterung der Kläranlage Niedersüßbach für den Anschluss von insgesamt 2.450 Einwohnerwerten bzw. das Einleiten von organisch belastetem Abwasser von 147 kg/d biochemischen Sauerstoffbedarfs in fünf Tagen (roh).

Genehmigungsverfahren nach § 16 BImSchG für die wesentliche Änderung des Biomasseheizkraftwerkes Altenstadt der Heizkraftwerk Altenstadt GmbH & Co. KG, Triebstraße 90, 86972 Altenstadt auf dem Grundstück Fl.Nr. 1964/1 der Gemarkung Altenstadt

Die Heizkraftwerk Altenstadt GmbH und Co. KG, Triebstraße 90, 86972 Altenstadt hat die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 Abs. 2 BImSchG für die wesentliche Änderung des Biomasseheizkraftwerkes insbesondere durch die Erweiterung der bestehenden Brennstoffpalette um Ersatzbrennstoffe auf dem Grundstück Fl.Nr. 1964/1 der Gemarkung Altenstadt beantragt. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Anlagenteile, bzw. Maßnahmen: - Erweiterung der bestehenden Brennstoffpalette um den Einsatz von Ersatzbrennstoff, - Errichtung eines neuen Brennstoffbunkers für EBS als Rundbau mit einem Durchmesser von 20 m und insgesamt 4 Andockstationen für die LKW Entladung sowie eines Aufbaus zur Aufnahme der Krananlage, - Errichtung eines zum Bunker gehörenden Gewebefilters zur Abluftreinigung, - Errichtung von Luftkanälen zur Nutzung der Bunkerabluft als Verbrennungsluft für die Wirbelschichtfeuerung, inkl. Kamin zur Ableitung der gereinigten Abluft bei Stillstand der Wirbelschichtfeuerung, - Anpassung / Ergänzung der Fördertechnik, um den EBS aus dem Bunker über Zuteiler, Sichter und Förderschnecken in die Wirbelschichtfeuerung zu fördern, - Erweiterung der Rauchgasreinigungsanlage um folgende Komponenten:  Zyklon zur Abscheidung von Staub aus dem Wirbelschichtfeuerung,  Station zur Zudosierung von Aktivkoks vor die Gewebefilter der Rauchgasreinigung und der Siloabluftreinigung,  Station zur Dosierung eines hochtemperaturstabilen Adsorbens in den Feuerraum der Wirbelschichtfeuerung,  Silo zur Zwischenlagerung von Zyklonasche,  Silo für hochtemperaturstabiles Adsorbens, - Änderung der SNCR-Anlage und der zugehörigen Ammoniakwasserversorgung, - Entfall der Genehmigung für den bisher noch nicht errichteten Reservekessel mit 13,04 MW zur Verfeuerung von Heizöl EL und Erdgas. Das Änderungsvorhaben betrifft eine Anlage nach Nr. 8.1.1.3 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV und bedarf eines vereinfachten Verfahrens nach § 16 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 19 BImSchG. Die Regierung von Oberbayern führt antragsgemäß ein Genehmigungsverfahren nach § 16 Abs. 2 BImSchG durch, da erhebliche nachteilige Auswirkungen durch das Vorhaben nicht zu erwarten sind und eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist.

Wesentliche Änderung des Zementwerkes in 15562 Rüdersdorf bei Berlin - Reg.-Nr.: G07518

Die Firma Cemex Zement GmbH, Frankfurter Chaussee in 15562 Rüdersdorf beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), auf dem Grundstück Frankfurter Chaussee in 15562 Rüdersdorf, in der Gemarkung Herzfelde, Flur 1, Flurstück 893 das Zementwerk wesentlich zu ändern. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen: - die genehmigte Einsatzrate von Sekundärbrennstoffen am Drehrohrofen 5 von 85 % auf bis zu 100 % zu steigern, - die Änderungen von Nebenbestimmungen bezüglich der Qualitätsüberwachung von Sekundärstoffen, - die Erhöhung der direkten Zufuhr von aufbereiteten Hausmüll- und Gewerbeabfällen sowie DSD-Sortierreste (EBS) zum Kalzinator, - die Erweiterung und die Änderung der vorhandenen Annahme und Dosierung für den Drehofenbrenner, - eine weitere Abscheideanlage (Windsichter), - die Optimierung und den Umbau der SNCR-Anlage, - den Austausch eines Mahlhilfsmittels in der Zementmahlung. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 2.3.1 GE des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 2.2.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die Inbetriebnahme der geänderten Anlage ist im September 2019 vorgesehen. Die Genehmigung für das Vorhaben wesentliche Änderung des Zementwerkes in 15562 Rüdersdorf bei Berlin wurde erteilt.

Genehmigungsverfahren nach § 16 BImSchG für die Änderung des HKW Oberaustraße der Stadtwerke Rosenheim GmbH & Co.KG

Die Stadtwerke Rosenheim GmbH & Co. KG, Bayerstraße 5, 83022 Rosenheim, hat die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 BImSchG i.V.m. Nr. 1.2.3.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV für die wesentliche Änderung des Gasmotoren-Heizkraftwerkes am Standort Oberaustraße 10b und 12, 83026 Rosenheim, Fl. Nrn. 2140/44 und 2140/59 der Gemarkung Rosenheim beantragt. Im Einzelnen sind insb. folgende Änderungen vorgesehen: - Errichtung und Betrieb der Gasmotorenanlage 7, im Wesentlichen bestehend aus  einem Gasmagermotor mit einer maximalen Feuerungswärmeleistung von 12 MW,  Einrichtungen zur Abgasabführung wie Primärschalldämpfer mit integriertem SCR- und Oxidations-Katalysator, Abgaswärmetauscher, Sekundärschalldämpfer und einem Kamin mit einer Höhe von 32 m über Grund, Errichtung und Betrieb sonstiger zugehöriger technischer Anlagen, insb. Generator, Transformator, Mittelspannungsschaltanlage, Eigenbedarfstrafo, Wärmetau-scher, Kühleinrichtungen, Lüftungsanlagen, Tanks für Frischöl, Altöl und sonstige Stoffe, - Errichtung und Betrieb eines Elektrokessels mit einer elektrischen Leistung von 1,8 MW einschließlich Mittelspannungsschaltanlage, Gießharztrafo und sonstiger technischer Anlagen, - Anbau eines neuen Gebäudes an das Gebäude des bestehenden Gasmotoren-Heizkraftwerkes (Gasmotorenanlage 5) für die Aufstellung der Gasmotorenanlage 7 und des Elektrokessels sowie Aufstellung des neuen Schornsteins auf dem Dach des Anbaus, - Nachrüstung des bestehenden Gasmotors 5 mit einem SCR-Katalysator und sonstigen technischen Anlagen sowie Absenkung der Abgastemperatur am bestehenden Schornstein auf mindestens 65 °C mit einem neuen Abgaswärmetauscher zur thermischen Optimierung, - Reduzierung der Feuerungswärmeleistung des bestehenden Reserve- und Spitzenlast-Heizwerks (RSHW) von 10,75 MW auf 9,9 MW, - Erhöhung der Gesamt-Feuerungswärmeleistung am Standort durch die o.g. Maßnahmen von 19,8 MW auf 33,9 MW.

1 2 3 4 524 25 26