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WFS Abwasserleitungen als Wärmequelle - kommunale Wärmeplanung Hamburg

Web Feature Service (WFS) zum Thema Abwasserleitungen als Wärmequelle - kommunale Wärmeplanung Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Genehmigungen zur Errichtung, wesentlichen Änderung und Beseitigung von Anlagen zur Abwasserbeseitigung der Hansestadt Rostock, Landkreise Bad Doberan, Güstrow

Genehmigungen zur Errichtung, wesentlichen Änderung und Stillegung von Abwasseranlagen (§ 38 LaWG).

RUBIN - PhoTech - VP4: Stadtluft, TP4.1: Stadtluftreinigung mittels Photokatalyse

Abwasserentsorgung in locker verbauten Gebieten

In Oesterreich sind zur Zeit ca 70 Prozent der Bevoelkerung mit Kanalisation und einige Prozentpunkte weniger mit Abwasserreinigung entsorgt. Offen ist die Entsorgung im locker verbauten Raum, da vor allem die Prinzipien der Abwasserableitung in staedtischen Gebieten entwickelt wurden. In einer Arbeitsgruppe des oesterreichischen Wasserwirtschaftsverbandes (OEWWV) wurden die anstehenden Fragen seit 1987 besprochen. Fuer zwei ausgewaehlte Gebiete - eines in Niederoesterreich, das andere in der Steiermark - wurden im Rahmen von Diplomarbeiten Studien durchgefuehrt, die zeigten, dass bei gegebener oertlicher Situation auch dezentrale Massnahmen zur Abwasserreinigung zweckmaessig sind, und zwar auch bei schon preiswerten Alternativen (Rohrdurchmesser, Linienfuehrung) in der Abwasserableitung.

Abwasserbeseitigung

Die abwassertechnische Erschließung der Siedlungsgebiete Berlins ist ein Investitionsschwerpunkt der Berliner Wasserbetriebe in den nächsten Jahren. Zurzeit sind ca. 98 % der Grundstücke in den Siedlungsgebieten an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. In den nichtkanalisierten Gebieten wohnen ca. 56.000 Einwohner, davon in Wasserschutzgebieten rund 31.000 Einwohner. Die Erschließungsplanung sieht vor, unter Beachtung wirtschaftlicher Belange alle zusammenhängenden gemeindlichen Siedlungsgebiete Berlins in den Trinkwasserschutzzonen und im Urstromtal weitestgehend mit einer zentralen Schmutzwasserkanalisation zu versehen. Für einzelne Siedlungsgebiete, die kurz- bis mittelfristig aus wirtschaftlichen Gründen nicht mit einer Kanalisation ausgestattet werden können, sind individuelle Maßnahmen mit gleichem Umweltschutzniveau nachzuweisen. Sofern in Gebieten ohne Kanalisation der Berliner Wasserbetriebe Abwässer anfallen, sind diese in Abwassersammelanlagen mit abflusslosen Abwassersammelbehältern zu sammeln und durch zugelassene Abfuhrunternehmen ordnungsgemäß zu entsorgen. Eine Abwassersammelanlage besteht aus dem Abwassersammelbehälter und der Abwasserzuleitung sowie ggf. einer Abwasserableitung mit Ansaugstutzen für die mobile Entsorgung. Zulässig sind nur dichte monolithische Behälter aus Kunststoff oder wasserundurchlässigem Beton, die für diesen Verwendungszweck hergestellt werden. Abwassersammelbehälter aus Kunststoff sind ‘nicht geregelte Bauprodukte’, die gemäß § 18 Bauvereinfachungsgesetz (BauVG Bln) einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) bedürfen. Die in den Zulassungen festgelegten Einbauvorschriften und Bestimmungen für die jeweiligen Behälter müssen sorgfältig beachtet und eingehalten werden. Für einen neuen monolithischen Abwassersammelbehälter aus Beton ist dann keine Zulassung des DIBt erforderlich, wenn es sich um ein tragendes Fertigteil aus Beton oder Stahlbeton nach Bauregelliste A, Teil 1, lfd. Nr. 1.6.1, DIN 1045 oder DIN V ENV 1992-1-3 handelt, das von einer für dieses Bauprodukt bauaufsichtlich anerkannten Zertifizierungs- und Überwachungsstelle nach dieser Bauregelliste zertifiziert und überwacht wird. Als Werkstoff muß wasserundurchlässiger Beton der Fertigungsklasse B 35 oder höher verwendet werden. Wasserbehördliche Genehmigungen für die Errichtung von Abwassersammelanlagen sind gemäß § 38 Abs. 1, Ziff. 2 Berliner Wassergesetz (BWG) nur noch dann erforderlich, wenn der tägliche Abwasseranfall im Jahresdurchschnitt über 8 m³ liegt. Vorhandene Abwassersammelbehälter aus Betonschachtringen oder stabilem Mauerwerk können auch mit Innenhüllen aus Kunststoff oder eingepassten Kunststoffbehältern nachgerüstet werden. Die für diese Sanierungsverfahren zugelassenen Werkstoffe bedürfen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) und müssen von Fachbetrieben verarbeitet werden. Von Sanierungen in Eigenregie ist daher Abstand zu nehmen. In Kleingartenanlagen sind, um eine Vielzahl von Einzelanlagen zu vermeiden, zentrale Sammelanlagen oder ein Anschluss an die Kanalisation anzustreben. Die Pflicht zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen ergibt sich entweder aus den Wasserschutzgebietsverordnungen oder aus den Pachtverträgen. Liegt das Grundstück nicht im Wasserschutzgebiet und besteht auch keine vertragliche Verpflichtung zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen, gilt folgendes: Bei neuen Abwassersammelbehältern mit Zulassung durch das DIBt muss aus der Gewährsbescheinigung bzw. dem Einbauzertifikat hervorgehen, dass die neue Abwasseranlage – die Rohrleitungen und der Sammelbehälter – vor Inbetriebnahme entsprechend DIN 1986 Teil 30, DIN EN 1610 sowie DIN EN 12566-1 auf Dichtheit überprüft worden ist. Bei sanierten Abwasseranlagen und solchen, die in Eigenleistung errichtet wurden, sind Überprüfungen der Dichtheit durch Sachverständige erforderlich, um die Dichtheit der Anlagen nachweisen zu können. Sachverständige müssen entweder von der Industrie- und Handelskammer bzw. der Handwerkskammer bestellt oder Mitglied der “Gütegemeinschaft Herstellung und Instandhaltung von Entwässerungskanälen und -leitungen” sein oder eine vergleichbare Qualifikation aufweisen und diese durch externe Kontrollmaßnahmen sicherstellen. Eine vergleichbare Qualifikation weisen Firmen auf, die bei einer Handwerkskammer eingetragene Meisterbetriebe für das “Installations- und Heizungsbauerhandwerk” sind und durch externe Kontrolle, z.B. durch den TÜV oder eine andere Überwachungsgemeinschaft regelmäßig überprüft werden (ein Überwachungsvertrag bzw. ein entsprechendes Zertifikat muss vorhanden sein). Die ordnungsgemäße Durchführung der Dichtheitsprüfungen muss nach den DIN-Normen DIN 1986-30 und DIN EN 1610 sowie DIN EN 12566-1 erfolgen und in einem Dichtheitsgutachten dokumentiert werden. Ausschlaggebend für die Dichtheitsgutachten sind die Prüfprotokolle. Aus diesen Protokollen müssen die Art der Prüfungen und die zutreffenden Parameter wie z.B. bei der Prüfung mit Wasser – Material, Durchmesser der Rohrleitungen, Haltungslängen, benetzte Flächen, Volumen und Füllmengen, zulässige Wasserzugabe, gemessene Wasserzugabe und Prüfdauer – ersichtlich sein Wasserschutzgebiete dienen dem Schutz der Wasservorkommen, die von der öffentlichen Wasserversorgung zur Gewinnung von Trinkwasser genutzt werden. Sie sind nach Gefährdungsgrad in die Schutzzonen II bis III B eingeteilt. Die Vorschriften der Wasserschutzgebietsverordnungen regeln diese besonderen Anforderungen an den Grundwasserschutz. Beim Bau und Betrieb von Abwassersammelanlagen in diesen Gebieten werden erhöhte Anforderungen an die Sicherheit gestellt. Besonders hervorzuheben ist, dass die Abwassersammelanlagen in der Schutzzone II grundsätzlich doppelwandig oder mit einem technisch gleichwertigen Sicherheitsstandard auszugestalten sind. Außerdem ist die Dichtheit der Anlagen durch Sachverständige auf Kosten der Betreiber bei Errichtung, Erweiterung oder wesentlicher Änderung und danach wiederkehrend in Abständen von fünf Jahren zu überprüfen. Die für den Einsatz in den Schutzzonen II und III A vorgesehenen Abwassersammelbehälter aus Kunststoff mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung vom Deutschen Institut für Bautechnik müssen im Werk als Ganzes (Monolith) für diesen Verwendungszweck hergestellt worden sein, d. h., Behälter in zweiteiliger Bauweise sowie Behältersysteme sind nicht zulässig. Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bezirklichen Umwelt- und Naturschutzämter sowie die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – Kleingärten – Tel.: (030) 9025-1657 oder Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – Wasserbehörde – Tel.: (030) 9025-2005 (Sekretariat) zur Verfügung.

Kommunale Abwasserbeseitigung (Sachsen)

Träger der kommunalen Abwasserbeseitigung, Abwasseranfall (bezogen auf Einwohnerwerte), Anschlußgrad (aktuell und prognostiziert), Abwasserableitung nach Hauptflußgebieten, Abwasseranlagen (Größenklasse nach Abwasserverordnung, Behandlungsart)

Siedlungswasserwirtschaft der Hansestadt Rostock, Landkreise Bad Doberan, Güstrow

Siedlungswasserwirtschaft 1. Genehmigungen zur Errichtung, wesentlichen Änderung und Beseitigung von Trinkwasseranlagen (§ 38 LaWG) 2. Genehmigungen zur Errichtung, wesentlichen Änderung und Stillegung von Abwasseranlagen (§ 38 LaWG) 3. Festsetzungsbescheide für Wasserentnahmeentgeld, für Abwassereinleiterüberwachung und Abwasserabgabengebühr 4. Abwasserbeseitigungskonzepte

Siedlungswasserwirtschaft (StALU MS Neubrandenburg)

Siedlungswasserwirtschaft

Generierung und Nutzung von digitalen Zwillingen bestehender Kanalinfrastruktur zur Steigerung der Verfügbarkeit und Resilienz im Betrieb, Teilvorhaben: Technische Universität Hamburg

Europäische Wasserrahmenrichtline in Berlin

Berlin ist auch bekannt als grüne Stadt am Wasser, denn die ausgedehnten Gewässerlandschaften tragen wesentlich zum Charme der Stadt bei. Spree und Dahme durchfließen das Berliner Urstromtal von Südosten kommend und münden in die westlich gelegene Havel. Die Flüsse mäandrieren zum Teil stark und bilden vielerorts Flussseen aus (z.B. Zeuthener See, Langer See). Dieser wechselhafte Verlauf macht den Reiz des Berliner Gewässersystems aus. In den letzten 1.000 Jahren der Besiedlungsgeschichte unserer Stadt hatten die großflächigen Rodungen der Hainbuchen-Eichen-Mischwälder, die Trockenlegung von Erlenbrüchen, die Anlage von Wehren und Mühlenstauen und die Begradigungen der Fließgewässer sowie Klimaschwankungen maßgeblichen Einfluss auf die Gewässer. Heute gibt es kaum noch Abschnitte, die nicht von Menschenhand beeinflusst wurden. Berlin liegt im Übergangsbereich zwischen dem maritimen und dem kontinentalen Klima. Das bedeutet deutlich geringere Niederschläge als im westlichen Teil Deutschlands. Die Tendenz zu trockenen Sommermonaten und einer größeren Verdunstung aufgrund durchschnittlich höherer Temperaturen verstärkt sich in den letzten Jahren nachweisbar (vergleiche z.B. Studie “Klimawandel und Kulturlandschaft Berlin” ). Diese klimatischen und morphologischen Verhältnisse führen im Havelgebiet zu geringen natürlichen Abflussspenden und relativ geringen Hochwasserabflüssen. Als größte deutsche Stadt nimmt Berlin unter den deutschen Ballungsräumen und europäischen Metropolen in vielerlei Hinsicht eine Sonderstellung ein. So ist sie die einzige Großstadt, die als Stadtstaat innerhalb ihrer Grenzen gleichzeitig die Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung bewältigt. Das heißt, dass die Qualität der Berliner Gewässer maßgeblich von der Abwasserentsorgung mit ihren Stofffrachten beeinflusst wird. Die Belastungen des äußerst sensiblen Gewässersystems stehen dementsprechend in engem Zusammenhang mit der Einwohnerzahl. Zudem sorgt der hohe Anteil versiegelter Flächen im urbanen Raum für entsprechend hohen Regenabfluss, der ebenso wie die Abwasserableitung die Gewässer erheblich mit Stofffrachten belastet. Andererseits gewinnt Berlin sein Trinkwasser zu hohen Anteilen aus Uferfiltrat und ist somit von einer guten Qualität der Oberflächengewässer abhängig. Doch nicht nur die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung fordern die Berliner Gewässer – im hochurbanen Raum existieren vielfältigste Nutzungsansprüche eng nebeneinander; so z.B. Schifffahrt, Fischerei, Erholungsnutzung, Badespaß, Grundwasserförderung und Abwassereinleitung. Diese vielfältigen Belange sind mit ihren unterschiedlichen Anforderungen sensibel zu vereinbaren. Bild: LP + B Wasseradern unserer Stadt Hier finden Sie eine Auflistung der bekanntesten und größten Berliner Gewässer. Die kleineren Fließgewässer wurden zusätzlich mit einer kurzen Beschreibung versehen. Weitere Informationen Bild: yupiramos / Depositphotos Bürgerbeteiligung Die Beteiligung aller Interessierter bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist ein wichtiger Grundgedanke (Art. 14 der WRRL), der den gesamten Prozess prägt und trägt. Um sich einzubringen, gibt es verschiedenste Möglichkeiten und Ebenen. Weitere Informationen Bild: BIUW Ingenieur GmbH Maßnahmen in Berlin Entsprechend der Bestandsaufnahme sind vor allem strukturelle Defizite der Gewässer sowie die Einflüsse der Stadtentwässerung verantwortlich für den schlechten Zustand der Berliner Oberflächengewässer. Weitere Informationen Bild: Berliner Wasserbetriebe / Joachim Donath Maßnahmen: Mischwassersystem Die Berliner Gewässer werden bei starken Regenfällen im Innenstadtbereich durch Überläufe aus der Mischwasserkanalisation belastet. Die Schäden reichen von langfristigen Wirkungen, wie Nährstoff- und Schadstoffbelastung, bis hin zu akuten Wirkungen wie Fischsterben verursacht durch Sauerstoffmangel. Weitere Informationen Bild: Georg Lamberty, Planungsbüro Zumbroich Maßnahmen: Spree- und Havel-Wasserstraßen Spree und Havel sowie die Kanäle Teltowkanal, Landwehrkanal, Neuköllner Schifffahrtskanal, Spreekanal, Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal, Charlottenburger Verbindungskanal und Westhafenkanal sind Wasserstraßen. Sie werden für den Gütertransport und die Fahrgast- und Freizeitschifffahrt genutzt. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Maßnahmen: Erpe Die Erpe oder - wie sie oberhalb von Hoppegarten heißt - das Neuenhagener Mühlenfließ windet sich auf 31 km durch Brandenburg und Berlin. Brandenburg und Berlin haben mit der Erpe / dem Neuenhagener Mühlenfließ das 3. gemeinsame Projekt zur ökologischen Gewässerentwicklung in Angriff genommen. Weitere Informationen Bild: INFORMUS Maßnahmen: Panke Als erstes gemeinsames Pilotprojekt mit dem Land Brandenburg (Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz und dem Landesumweltamt) begannen 2007 die Vorarbeiten für die Entwicklung der Panke von der Quelle bis zur Mündung. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Maßnahmen: Tegeler Fließ Weitgehend natürlich anmutend windet sich das Tegeler Fließ auf 27 km durch Brandenburg und Berlin. Das Fließ zählt zu den naturnäheren Fließgewässern Berlins. Das Tegeler Fließ ist gemeinsam mit Brandenburg als 2. Gewässerentwicklungsprojekt ausgewählt worden. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Maßnahmen: Wuhle An der Wuhle sind in der Vergangenheit vielfach einzelne Renaturierungsmaßnahmen durchgeführt worden. Die größte zusammenhängende Maßnahme wurde oberhalb der Bundesstraße B 1/5 ab 2003 geplant und von 2006 bis 2008 realisiert. Weitere Informationen

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