Zu den Grundlagen der biologischen Bewertung gemäß WRRL gehören das Aufstellen einer Gewässertypologie und die Ausweisung von Gewässertypen. Diese sind elementare Grundlagen für die typspezifische biologische Bewertung, die Ausweisung der Wasserkörper und das Aufstellen eines Monitoring-Netzwerkes. Aber auch die Erstellung der Bewirtschaftungspläne und damit die Maßnahmenplanung erfolgt typspezifisch. In der Ökoregion "Norddeutsches Tiefland" werden insgesamt sieben Seetypen unterschieden, darunter sechs natürliche Typen und ein Sondertyp für künstliche Seen.
Derzeit werden die allgemeinen physikalisch-chemischen Parameter (ACP) in 72 Wasserkörpern und die flussgebietsspezifischen Schadstoffe in 73 Wasserkörpern untersucht. Die flussgebietsspezifischen Schadstoffe und die ACP werden zur unterstützenden Bewertung des ökologischen Zustandes der Seen herangezogen. Im Rahmen des chemischen Monitorings für die WRRL wird je See eine repräsentative Messstelle, welche zumeist an der tiefsten Stelle liegt, beprobt. Die ACP Gesamtphosphorkonzentration und Sichttiefe werden bei den Seen anhand von sogenannten Orientierungswerten beurteilt. Sie dienen in der Regel der Plausibilisierung der Bewertung anhand der biologischen Qualitätskomponenten. Die flussgebietsspezifischen Schadstoffe beziehen sich sowohl auf die Wasserphase als auch auf das Sediment. Sie gehen nach dem one out all out Prinzip in die Bewertung des ökologischen Zustandes ein. Ist eine Umweltqualitätsnorm überschritten, kann demnach der ökologische Zustand höchstens mäßig sein.
Zur Bewirtschaftung der Oberflächengewässer besteht in Schleswig-Holstein eine Vorranggewässerkulisse. Diese umfasst unter anderem die ökologisch wertvollsten Seen bzw. solche mit dem besten Entwicklungspotenzial zur Zielerreichung nach EG WRRL. Für die Auswahl der Vorrangseen wurden alle 73 berichtspflichtigen Seen Schleswig-Holsteins größer 50 ha sowie einige Seen kleiner 50 ha, die als FFH-Lebensraumtyp gemeldet wurden berücksichtigt. Unter den 73 berichtspflichtigen Seen wurden 23 als Vorranggewässer ausgewählt, an denen notwendige Maßnahmen geplant und umgesetzt werden sollen.
Dieser WFS "Beratungsstellen für kommunale Leistungen § 16 a SGB II Hamburg" beschreibt kommunale Eingliederungsleistungen gemäß § 16 a SGB II in Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Kommunale Eingliederungsleistungen gemäß § 16 a SGB II haben das Ziel, zur Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit beizutragen. Die Beratungen sollen bei der Bewältigung und dem Abbau von finanziellen, persönlichen oder gesundheitlichen Problemlagen helfen. Damit wird eine Vermittlung in den Arbeitsmarkt oder die Teilnahme an einer weiterführenden Maßnahme zur beruflichen Eingliederung vorbereitet. Zu den Angeboten des § 16 a SGB II gehören auch die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen und die Suchtberatung. Die kostenfreie und freiwillige Lebenslagenberatung hilft Arbeitslosengeld II-Beziehenden bei der Bewältigung und dem Abbau von persönlichen Problemlagen. Im Rahmen einer professionellen Einzelberatung werden Ratsuchende bei der Bewältigung von Problemlagen unterstützt, mit dem Ziel, ihre Lebenssituation zu stabilisieren. Der berufliche Wiedereinstieg ist mit gesundheitlichen Einschränkungen in vielen Fällen erschwert. Die hamburger arbeit bietet vor diesem Hintergrund für erwerbslose Personen oder Menschen, die sich in schwierigen sozialen Verhältnissen befinden, ein breites Angebot rund um die Fragen der Gesundheitsorientierung, Prävention und Gesundheitsförderung. In individuellen Beratungsgesprächen werden die Ratsuchenden unterstützt und persönliche Lösungen entwickelt. Zudem können verschiedene Kursangebote wahrgenommen werden. Diese Leistungen sind für die Ratsuchenden kostenfrei. Die anerkannten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen unterstützen bei der Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens nach § 305 der Insolvenzordnung (InsO). Die öffentlich geförderten Schuldnerberatungsstellen bieten darüber hinaus für Menschen, die Sozialleistungen beziehen oder über ein niedriges Einkommen verfügen umfassende Beratung zu allen Fragen der Verschuldung, wie zum Beispiel bei Lohn- oder Kontopfändung. Eine Übernahme der Beratungskosten durch die Stadt ist hier möglich.
Jobcenter team.arbeit.hamburg ist eine gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit Hamburg und der Freien und Hansestadt Hamburg. Sie unterstützt Menschen bei der Integration in Ausbildung und Arbeit und erbringt Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). 18 Standorte von Jobcenter team.arbeit.hamburg sind flächendeckend in ganz Hamburg verteilt. Die Zuständigkeit richtet sich nach verschiedenen Einzugsgebieten und ergibt sich daraus, wo eine Person ihre letzte bzw. derzeitige Meldeadresse oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Darüber hinaus gibt es besondere Standorte für Menschen ohne festen Wohnsitz, für schwerbehinderte Menschen und für Selbstständige. Die Jugendberufsagentur Hamburg berät und unterstützt junge Menschen auf ihrem Weg in den Beruf. Sie ist die Anlaufstelle für alle Fragen rund um Ausbildung und Studium sowie zur Bewältigung persönlicher oder familiärer Probleme, die den Weg ins Berufsleben beeinträchtigen. Alle jungen Menschen können sich mit ihren Fragen an den Standort der Jugendberufsagentur ihres Wohnbezirks wenden, unabhängig davon ob sie staatliche Förderleistungen erhalten oder nicht. Es gibt in allen sieben Bezirken Standorte der Jugendberufsagentur und in diesen arbeiten die Mitarbeitenden mehrerer Institutionen unter einem Dach und Hand in Hand: - Die Agentur für Arbeit berät u.a. zur Berufsorientierung bzw. -wahl und Studium und vermittelt in Ausbildung oder Arbeit. - Jobcenter team.arbeit.hamburg vermittelt ebenfalls u.a. in Arbeit, bietet Unterstützungsmaßnahmen oder Hilfestellung bei Schulden- und Suchtproblemen. - Das Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) berät zu Fragen der Schulpflicht, schulischen Bildungs- und Ausbildungsangeboten und vermittelt in Maßnahmen zur Berufsvorbereitung. - Die Bezirke unterstützen bei den Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe, helfen bei Wohnungsnotfällen und sonstigen Herausforderungen des alltäglichen Lebens. Das Hamburg Welcome Center (HWC) berät (mögliche) Fachkräfte, die aus dem Ausland zuwandern wollen, und solche, die schon zugewandert sind (auch als Geflüchtete). Es unterstützt bei allen Themen rund um den Weg in Arbeit und Ausbildung sowie zu Einreise und Aufenthalt. Das HWC berät auch Hamburger Unternehmen mit Fachkräftebedarf.
Derzeit wird das Phytoplankton an 78 Wasserkörpern untersucht. Für die WRRL werden fünf Wasserkörper in der überblicksweisen Überwachung und 67 Wasserkörper im operativen Messnetz anhand des Phytoplanktons untersucht. Weiterhin sind sechs nicht berichtspflichtige Seen kleiner 50 ha im regelmäßigen Monitoring, darunter in SH besonders seltene und schützenswerte Seetypen, wie die karbonatarmen Weichwasserseen sowie Seen, die ökologisch noch weitgehend intakt sind.
Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) folgt dem Grundsatz, dass Flussgebiete als Ganzes zu betrachten und zu bewirtschaften sind. Für die praktische Arbeit – z. B. für die Erarbeitung der Bewirtschaftungspläne oder für die Bestandsaufnahme des Zustands der Seen – werden aber handhabbare Untereinheiten gebildet. Wasserkörper stellen hierbei die kleinste Einheit dar, die die WRRL betrachtet. Das WRRL-Monitoring bezieht sich in Schleswig-Holstein auf 73 Wasserkörper mit jeweils einer Seefläche von mehr als 50 ha, davon sind 62 Seen natürlich und elf Seen künstlich entstanden. Hinsichtlich dieser Seen ist Deutschland berichtspflichtig gegenüber der EU.
Die überblicksweise Überwachung dient der Bewertung des Zustands und langfristiger Veränderungen und wird in Schleswig-Holstein an den fünf großen Seen größer 10 km² Seefläche durchgeführt. Eine überblicksweise chemische Überwachung findet mindestens einmal in sechs Jahren statt. Bei der biologischen Überwachung der Seen liegt das Intervall bei einem bis drei Jahren.
Die operative Überwachung wird an 67 Seen mit einer Seefläche größer 50 ha durchgeführt, welche die geltenden Umweltziele wahrscheinlich nicht erfüllen, um das Ausmaß und die Auswirkung der Belastungen und die Wirkung der durchgeführten Maßnahmen beurteilen zu können, sowie an Wasserkörpern, in die prioritäre Stoffe eingeleitet werden. Hierbei werden solche biologischen Qualitätskomponenten und stoffliche Parameter überwacht, die auf die Belastungen am empfindlichsten bzw. deutlichsten reagieren. Der Untersuchungsumfang wird während des Bewirtschaftungszeitraums den Erfordernissen angepasst.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 285 |
| Europa | 4 |
| Kommune | 8 |
| Land | 93 |
| Weitere | 22 |
| Wirtschaft | 9 |
| Wissenschaft | 65 |
| Zivilgesellschaft | 6 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 11 |
| Daten und Messstellen | 19 |
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 188 |
| Gesetzestext | 9 |
| Hochwertiger Datensatz | 2 |
| Text | 4 |
| unbekannt | 144 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 29 |
| Offen | 304 |
| Unbekannt | 36 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 323 |
| Englisch | 57 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 15 |
| Datei | 32 |
| Dokument | 6 |
| Keine | 137 |
| Webdienst | 61 |
| Webseite | 157 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 204 |
| Lebewesen und Lebensräume | 248 |
| Luft | 136 |
| Mensch und Umwelt | 350 |
| Wasser | 185 |
| Weitere | 358 |