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s/smmr/SMR/gi

Wissenschaftlich-technische Untersuchungen zu Sicherheitsaspekten neuer Reaktoren und Reaktorkonzepte

Code-Entwicklungen für eine verbesserte Modellierung von Wärmeabfuhrsystemen mit Kondensationsvorgängen, Teilprojekt A

Code-Entwicklungen für eine verbesserte Modellierung von Wärmeabfuhrsystemen mit Kondensationsvorgängen, Teilprojekt B

Analyse des Stör- und Unfallverhaltens von SMR mit dem Systemcode AC², TP: USTUTT-IKE

Code-Entwicklungen für eine verbesserte Modellierung von Wärmeabfuhrsystemen mit Kondensationsvorgängen, Teilprojekt C

Neutrino-basierte Sicherheitsüberwachung für entstehende Nukleartechnologie und Reaktortypen

Analyse des Stör- und Unfallverhaltens von SMR mit dem Systemcode AC², TP: RUB PSS

Scoping (Vorverfahren) zum geplanten Neubau eines SMR-Kernkraftwerks am Standort Tušimice in der Tschechischen Republik

In der Tschechischen Republik wird der Bau und Betrieb eines SMR-Kernkraftwerks in Tušimice bei Chomutov (Region Ústí nad Labem) geplant (SMR steht für „Small Modular Reactor“). Dabei handelt es sich um Kernreaktoren mit einer reduzierten elektrischen Nettoleistung, die einzeln oder im Verbund mehrerer Einheiten betrieben werden können. Das Ministerium für Umwelt der Tschechischen Republik informierte das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) im Mai 2025 über das Vorhaben (Notifizierung) des geplanten Neubaus eines SMR-Kernkraftwerks am Standort Tušimice in der Tschechischen Republik. Das SMUL beteiligt sich am Verfahren zur grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung für den Freistaat Sachsen. Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz sowie das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz haben sich ebenfalls am Verfahren beteiligt. Die Federführung obliegt dem SMUL. Zunächst wurde ein Scoping-Verfahren zur Festlegung der Inhalte und Umfänge der UVP-Dokumentation eingeleitet. Das Scoping-Verfahren ist ein unselbstständiges Vorverfahren, in dem nur der Untersuchungsrahmen für die Umweltverträglichkeitsprüfung festgelegt wird. Die inhaltlich-fachlichen und technischen Fragen stehen dagegen erst im Rahmen der eigentlichen Umweltverträglichkeitsprüfung zur Diskussion. Stellungnahmen zum Scoping-Verfahren wurden in deutscher Sprache vom Ministerium für Umwelt der Tschechischen Republik bis zum 14. Juli 2025 auf folgenden Wegen angenommen (siehe auch Datei „Auslegungsinformation_Bekanntmachung“): Ministerstvo životního prostředí (Ministry of the Environment), Vršovická 1442/65, 100 10 Praha 10, Czech Republic, E-Mail: smr_tusimice@mzp.gov.cz. Am 13. Januar 2026 informierte das Umweltministerium der Tschechischen Republik über den Abschluss des Scoping-Verfahrens (Feststellungsverfahren). Die Scoping-Phase ist damit abgeschlossen. Im weiteren Verlauf werden in der Tschechischen Republik die Anforderungen festgelegt, die der Antragsteller des Vorhabens bei der Erstellung der Umweltverträglichkeitsprüfungsdokumentation zu berücksichtigen hat. Die sich aus den deutschen, polnischen, österreichischen und slowakischen Stellungnahmen ergeben Hinweise werden dabei berücksichtigt. Mit der Information seitens des Umweltministeriums der Tschechischen Republik wurden gleichzeitig die hier veröffentlichten Unterlagen übersandt (Ergebnismitteilung und Abschlussbericht zum Scoping-Verfahren). Mit der letzten Aktualisierung des UVP-Portals zu diesem Vorhaben wurden die Ergebnismitteilung und der Abschlussbericht zum Scoping-Verfahren des Umweltministeriums der Tschechischen Republik in deutscher und tschechischer Sprache im UVP-Portal veröffentlicht.

Infopaket 40 Jahre Reaktorunfall von Tschornobyl

Infopaket 40 Jahre Reaktorunfall von Tschornobyl Medieninformation des Bundesamtes für Strahlenschutz Am 26. April 2026 jährt sich der Reaktorunfall von Tschornobyl (russ.: Tschernobyl) zum 40. Mal. Der Unfall ist bis heute das schwerste Unglück in der zivilen Nutzung der Kernenergie. Auch das zweitschwerste Reaktorunglück der Geschichte, die Havarie des Kernkraftwerks Fukushima Daiichi , jährt sich in Kürze. Dieser Unfall in Japan wurde vor 15 Jahren, am 11. März 2011, von einem verheerenden Tsunami ausgelöst. Als demokratischer Staat hat Deutschland aus den Unglücken der Vergangenheit gelernt und ist heute deutlich besser vorbereitet als in der Vergangenheit. Nuklearer Notfallschutz wird nicht dadurch obsolet, dass in Deutschland keine Kernkraftwerke mehr am Netz sind. Kernkraftwerke in den Nachbarländern, neue technische Entwicklungen wie etwa Small Modular Reactors (SMRs) sowie die veränderte geopolitische Weltlage u.a. infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erfordern auch hierzulande weiterhin hohe Expertise, um in Notfällen handlungsfähig zu sein. Bürger und Bürgerinnen erwarten transparente Informationen und sollten grundlegende Maßnahmen zum Selbstschutz kennen. Mit dem folgenden Infopaket möchten wir Sie auf gut verfügbare Materialien hinweisen und Ihnen unsere Unterstützung für Ihre Berichterstattung anlässlich der Jahrestage der Reaktorunglücke von Tschornobyl und Fukushima anbieten. Sprechen Sie uns jederzeit gerne an, wenn Sie weitere Informationen oder eine*n Interviewpartner*in benötigen. Gerne erläutern wir zum Beispiel, wie heute auf einen Nuklearunfall reagiert würde, wie das deutsche Radioaktivitätsmessnetz funktioniert, wie sich radioaktive Stoffe in Lebensmitteln nachweisen lassen oder wo in Deutschland noch Spuren des Reaktorunfalls von Tschornobyl zu finden sind. Außerdem ein Termin-Hinweis: Im Gedenken an das Ereignis richtet das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) am 24. April 2026 in Berlin eine Veranstaltung unter dem Motto "40 Jahre Tschernobyl – Was haben wir daraus gelernt?" aus. Bei Interesse können Sie sich für den BMUKN-Eventverteiler registrieren. Hintergrund: Der Unfall in Tschornobyl markiert eine Zäsur für den nuklearen Notfallschutz, den Strahlenschutz und die Umweltpolitik. Schon wenige Wochen danach wurde im damaligen Westdeutschland das Bundesumweltministerium gegründet. Drei Jahre später folgte das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ), das die Kompetenzen des Strahlenschutzes, einschließlich Kerntechnik und nuklearer Entsorgung, bündelte. Maßnahmen des nuklearen Notfallschutzes wurden überprüft und die Überwachung der Umwelt auf Radioaktivität systematisiert und deutlich ausgeweitet. Nach dem Reaktorunglück in Fukushima wurden die Sicherheit der deutschen Kernkraftwerke wie auch der radiologische Notfallschutz erneut auf den Prüfstand gestellt und – wo nötig – Konsequenzen gezogen. Heute sind nuklearer Notfallschutz und Behördenstrukturen weiterentwickelt und werden kontinuierlich den aktuellen Bedürfnissen angepasst. Stand: 05.02.2026

Implementierung und Validierung ausgewählter Modelle zur Thermohydraulik im Kühlkreislauf und Lagerbecken OpenFoam

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