Eine der möglichen Maßnahmen in Luftreinhalteplänen zur Verbesserung der Immissionsbelastungen in hoch belasteten Innenstädten ist eine vorzeitige Umrüstung der Busflotten auf verschärfte Abgasnormen. Im Auftrag des LANUV NRW wurde ein Projekt durchgeführt, welches die Umrüstung zweier Busse bei der Rheinbahn in Düsseldorf mit einer Abgasnachbehandlung auf Basis einer Niederdruck-Abgasrückführung zum Thema hatte ( LANUV-Fachbericht 14 ). Um die Kenntnisse um ein weiteres Nachrüstsystem zu erweitern und um die besondere Situation bei der Hagener Straßenbahn, die ihre Busse mit Biodiesel betreibt, zu berücksichtigen, wurde ein weiteres Projekt in Hagen veranlasst. Hier wurde die Nachrüstung eines Gelenkbusses mit einem Abgasnachbehandlungssystem auf Basis eines SCR-Systems (Selectiv Catalytic Reduction) kombiniert mit einen CRT Partikelfilter (Continously Regenerating Trap) untersucht. Um speziell die Bedingungen des Busbetriebes in Hagen darzustellen, war ein Ziel die Entwicklung eines Fahrzyklus (»Hagener Zyklus«), der für eine Stadt mit den topographischen und verkehrstechnischen Bedingungen, die man in Hagen vorfindet, repräsentativ ist, um die Möglichkeit zu eröffnen, vergleichende Untersuchungen auf einem Motorprüfstand durchzuführen.
Eine der möglichen Maßnahmen in Luftreinhalteplänen zur Verbesserung der Immissionsbelastungen in hoch belasteten Innenstädten ist eine vorzeitige Umrüstung der Busflotten auf verschärfte Abgasnormen. Im Auftrag des LANUV NRW wurde ein Projekt durchgeführt, welches die Umrüstung zweier Busse bei der Rheinbahn in Düsseldorf mit einer Abgasnachbehandlung auf Basis einer Niederdruck-Abgasrückführung zum Thema hatte (LANUV-Fachbericht 14). Um die Kenntnisse um ein weiteres Nachrüstsystem zu erweitern und um die besondere Situation bei der Hagener Straßenbahn, die ihre Busse mit Biodiesel betreibt, zu berücksichtigen, wurde ein weiteres Projekt in Hagen veranlasst. Hier wurde die Nachrüstung eines Gelenkbusses mit einem Abgasnachbehandlungssystem auf Basis eines SCR-Systems (Selectiv Catalytic Reduction) kombiniert mit einen CRT Partikelfilter (Continously Regenerating Trap) untersucht. Um speziell die Bedingungen des Busbetriebes in Hagen darzustellen, war ein Ziel die Entwicklung eines Fahrzyklus (»Hagener Zyklus«), der für eine Stadt mit den topographischen und verkehrstechnischen Bedingungen, die man in Hagen vorfindet, repräsentativ ist, um die Möglichkeit zu eröffnen, vergleichende Untersuchungen auf einem Motorprüfstand durchzuführen
Die Stadtwerke Duisburg AG hat mit Datum vom 21.12.2022, zuletzt ergänzt am 30.08.2023, einen Antrag auf Genehmigung nach § 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung des Heizwerks Mitte durch Errichtung und Betrieb eines Gasmotorenkraftwerks "Mitte BHKW 3" am Standort Duisburg, Bungertstraße 27, 47053 Duisburg gestellt. Der Antragsgegenstand umfasst im Wesentlichen die folgenden Maßnahmen: Errichtung und Betrieb von zwei Erdgasbefeuerten BHKW-Modulen mit einer Feuerungswärmeleistung von insgesamt 20,4 MW (jeweils 10,2 MW FWL pro Modul) mit Oxidationskatalysator und SCR-Katalysator (selektive katalytische Reduktion) und Harnstoffeindüsung Errichtung eines 61,5 m hohen Kamins in Stahlbauweise mit zwei Innenzügen
Mit der Einbindung einer Stickoxidminderung in Form eines SCR-Katalysators soll sichergestellt werden, dass der Grenzwert des Tagesmittelwertes für NO ₂ von 200 mg/m³ eingehalten wird.
Die Firma Rothmoser GmbH & Co. KG, Am Urtelbach 4, 85567 Grafing, hat am 20.08.2020 die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für die wesentliche Änderung des bestehenden Blockheizkraftwerkes (bestehend aus 2 Biomethanmotoren und 2 Biogasmotoren, 3 Feuerungskessel für den Einsatz von Erdgas oder Heizöl EL sowie eines Notstromaggregates im Dieselbetrieb) am Betriebsstandort mit der Fl.Nr. 535 der Gemarkung Grafing in der Stadt Grafing b. München beantragt. Bei dem antragsgegenständlichen Vorhaben handelt es sich um die Installation eines Verbrennungsmotors des Herstellers MTU, Fabrikat: 12V400GS, Typ: E3042Z6 Otto-Gasmotor, zum Einsatz von Biomethan (Erdgas aus der öffentlichen Gasversorgung) mit max. 1,052 MW Feuerungswärmeleistung als Ersatz für das Dieselnotstromaggregat mit 900 kW. Die Feuerungswärmeleistung der Anlagen zum Einsatz von Biomethan wird dann 2,177 MW, die Gesamtfeuerungswärmeleistung der Gesamtanlage wird dann 4,077 MW betragen. Damit soll die Betriebsweise der „erweiterten Flexibilisierung“ der Verbrennungsmotorenanlage ermöglicht werden. Weiterhin ist eine Erneuerung der SCR-Reduktion (selektive katalytische Reduktion als Technik zur Reduktion von Stickoxiden in Abgasen) für den Bestands-Biomethanmotor 1 und die Nachrüstung eines SCR-Katalysators für den Bestands-Biomethanmotor 2 vorgesehen.
Die Gemeinde Obersüßbach beantragt zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage Niedersüßbach in den Süßbach auf dem Grundstück Fl. Nr. 140/0, Gemarkung und Gemeinde Obersüßbach. Derzeit besteht eine gemeinsam belüftete Teichkläranlage in Obersüßbach, sowie eine unbelüftete Teichkläranlage in Niedersüßbach. Die Teiche der beiden Kläranlagen sind undicht und die Ablaufwerte sind des Öfteren überschritten. Aufgrund dessen wird zukünftig eine neue SBR-Anlage am Standort der bestehenden Teichkläranlage Niedersüßbach zur gemeinsamen Behandlung des Abwassers aus den Ortsteilen Obersüßbach, Obermünchen und Niedersüßbach betrieben. Die bestehende Kläranlage Obersüßbach ist derzeit für den Anschluss von 1.392 Einwohnerwerten bzw. das Einleiten von organisch belastetem Abwasser von 145 kg/d biochemischen Sauerstoffbedarfs in fünf Tagen (roh) ausgelegt. Die Kläranlage Niedersüßbach ist für den Anschluss von 250 Einwohnerwerten bzw. das Einleiten von organisch belastetem Abwasser von 14 kg/d biochemischen Sauerstoffbedarfs in fünf Tagen (roh) ausgelegt. Beantragt ist nunmehr die Erweiterung der Kläranlage Niedersüßbach für den Anschluss von insgesamt 2.450 Einwohnerwerten bzw. das Einleiten von organisch belastetem Abwasser von 147 kg/d biochemischen Sauerstoffbedarfs in fünf Tagen (roh).
Die Firma Cemex Zement GmbH, Frankfurter Chaussee in 15562 Rüdersdorf beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), auf dem Grundstück Frankfurter Chaussee in 15562 Rüdersdorf, in der Gemarkung Herzfelde, Flur 1, Flurstück 893 das Zementwerk wesentlich zu ändern. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen: - die genehmigte Einsatzrate von Sekundärbrennstoffen am Drehrohrofen 5 von 85 % auf bis zu 100 % zu steigern, - die Änderungen von Nebenbestimmungen bezüglich der Qualitätsüberwachung von Sekundärstoffen, - die Erhöhung der direkten Zufuhr von aufbereiteten Hausmüll- und Gewerbeabfällen sowie DSD-Sortierreste (EBS) zum Kalzinator, - die Erweiterung und die Änderung der vorhandenen Annahme und Dosierung für den Drehofenbrenner, - eine weitere Abscheideanlage (Windsichter), - die Optimierung und den Umbau der SNCR-Anlage, - den Austausch eines Mahlhilfsmittels in der Zementmahlung. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 2.3.1 GE des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 2.2.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die Inbetriebnahme der geänderten Anlage ist im September 2019 vorgesehen. Die Genehmigung für das Vorhaben wesentliche Änderung des Zementwerkes in 15562 Rüdersdorf bei Berlin wurde erteilt.
Die Stadtwerke Rosenheim GmbH & Co. KG, Bayerstraße 5, 83022 Rosenheim, hat die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 BImSchG i.V.m. Nr. 1.2.3.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV für die wesentliche Änderung des Gasmotoren-Heizkraftwerkes am Standort Oberaustraße 10b und 12, 83026 Rosenheim, Fl. Nrn. 2140/44 und 2140/59 der Gemarkung Rosenheim beantragt. Im Einzelnen sind insb. folgende Änderungen vorgesehen: - Errichtung und Betrieb der Gasmotorenanlage 7, im Wesentlichen bestehend aus einem Gasmagermotor mit einer maximalen Feuerungswärmeleistung von 12 MW, Einrichtungen zur Abgasabführung wie Primärschalldämpfer mit integriertem SCR- und Oxidations-Katalysator, Abgaswärmetauscher, Sekundärschalldämpfer und einem Kamin mit einer Höhe von 32 m über Grund, Errichtung und Betrieb sonstiger zugehöriger technischer Anlagen, insb. Generator, Transformator, Mittelspannungsschaltanlage, Eigenbedarfstrafo, Wärmetau-scher, Kühleinrichtungen, Lüftungsanlagen, Tanks für Frischöl, Altöl und sonstige Stoffe, - Errichtung und Betrieb eines Elektrokessels mit einer elektrischen Leistung von 1,8 MW einschließlich Mittelspannungsschaltanlage, Gießharztrafo und sonstiger technischer Anlagen, - Anbau eines neuen Gebäudes an das Gebäude des bestehenden Gasmotoren-Heizkraftwerkes (Gasmotorenanlage 5) für die Aufstellung der Gasmotorenanlage 7 und des Elektrokessels sowie Aufstellung des neuen Schornsteins auf dem Dach des Anbaus, - Nachrüstung des bestehenden Gasmotors 5 mit einem SCR-Katalysator und sonstigen technischen Anlagen sowie Absenkung der Abgastemperatur am bestehenden Schornstein auf mindestens 65 °C mit einem neuen Abgaswärmetauscher zur thermischen Optimierung, - Reduzierung der Feuerungswärmeleistung des bestehenden Reserve- und Spitzenlast-Heizwerks (RSHW) von 10,75 MW auf 9,9 MW, - Erhöhung der Gesamt-Feuerungswärmeleistung am Standort durch die o.g. Maßnahmen von 19,8 MW auf 33,9 MW.
Die BTB Blockheizkraftwerks-Träger- und Betreibergesellschaft mbH Berlin plant, die Reste des ehemaligen Heizkraftwerks Rudow in der Jeanette-Wolff-Str. 11 in Berlin-Rudow zu einem Spitzenheizwerk umzubauen. Dazu soll ein BHKW-Modul mit 1,117 MW Feuerungswärmeleistung (FWL), ein Heißwasserkessel mit 10,287 MW FWL und eine Wärmepumpe neu errichtet werden Die Gesamt-FWL des geplanten Spitzenheizkraftwerkes beträgt damit zukünftig 11,404 MW. Als Brennstoff wird Erdgas eingesetzt. Die Energiezentrale befindet sich im Kellergeschoss des Bestandsgebäudes. Dort ist eine Wärmeüberträgerstation installiert, die das Wohngebiet Rudower Felder mit Wärme versorgt. Die Abgase von Kessel und BHKW werden zweizügig über einen der vorhandenen Kamine abgeleitet. Zur Reduzierung der Schadstoffe im Abgas des BHKW-Moduls wird das Abgassystem mit einem „Kombi-Katalysator“ ausgerüstet, welcher aus einem Oxidationskatalysator und einem SCR-System besteht. Das BHKW wird wärmegeführt und dient zur Grundlastsicherung des Wärmebedarfs. Der Heißwasserkessel deckt die Spitzenlasten der Fernwärmeversorgung ab. Die Wärmepumpe wird zur Effizienzsteigerung eingesetzt; sie nutzt die Kessel- und BHKW-Abwärme als Wärmequelle und erhöht dadurch die Kesselrücklauftemperatur. Zur Ableitung der Wärmeenergie vom Motor des BHKWs wird ein Gemischkühler auf dem Dach des Spitzenheizwerks installiert. Die Anlage fällt unter die Nr. 1.2.3.2, Spalte 2 der Anlage 1 UVPG. Das Vorhaben war damit einer standortbezogenen Vorprüfung zu unterziehen.
Die Andreas Blum & Sohn GbR hat am 28.04.2023 beim Landratsamt Neu-Ulm die immissions-schutzrechtliche Genehmigung nach § 16 BImSchG für die wesentliche Änderung der Beschaf-fenheit und des Betriebes ihrer Biogasanlage beantragt. Inhalt des Genehmigungsantrags ist: - Neubau eines Gärrestelagers - Anpassung der Umwallung Außerdem ist aus formellen Gründen der bereits nach § 15 BImSchG angezeigte und umgesetz-te Austausch des bestehenden Feststoffdosierers Inhalt des Antrags. Des Weiteren war zwischenzeitlich auch die Ausrüstung des BHKW 4 (MTU 800) mit einem SCR-Katalysator und der Austausch eines defekten Notkühlers nach § 15 BImSchG angezeigt worden. Das Vorhaben bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß § 16 Abs. 1 BImSchG i.V.m. Ziffer 1.2.2.2 (V) des Anhang 1 der 4. BImSchV. Daneben fällt das Vorhaben unter die Ziffer 1.2.2.2 (S) der Anlage 1 des Gesetzes über die Um-weltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 540). Für derartige Anlagen ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nicht generell vorgeschrie-ben. Zur Feststellung der UVP-Pflicht ist eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls (§ 9 i.V.m. § 7 Abs. 2 UVPG) durchzuführen. Die standortbezogene Vorprüfung wurde nach § 9 Abs. 4 i.V.m. § 7 Absatz 2 Satz 1 UVPG als überschlägige Prüfung durchgeführt. In der ersten Stufe war zu prüfen, ob bei dem Änderungs-vorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2 des UVPG auf-geführten Schutzkriterien vorliegen. Die Prüfung ergab, dass keine besonderen örtlichen Gege-benheiten vorliegen. Deshalb besteht keine UVP-Pflicht. Die näheren Gründe für diese Feststellung sind im Aktenvermerk vom 06.06.2023, Az. 34-1711.3/2-G7, angeführt. Dieser kann beim Landratsamt Neu-Ulm, Fachbereich 34 - Team Im-missionsschutz und Abfallrecht, Zimmer 219, Kantstr. 8, 89231 Neu-Ulm, eingesehen werden. Diese Feststellung, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprü-fung besteht, wird entsprechend § 5 Abs. 2 UVPG bekannt gegeben. Die Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar (§ 5 Abs. 3 UVPG). Die Belange des Umweltschutzes werden im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Ge-nehmigungsverfahrens geprüft.
Origin | Count |
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Bund | 218 |
Land | 38 |
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Förderprogramm | 212 |
Text | 9 |
Umweltprüfung | 32 |
unbekannt | 3 |
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