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WFS ST ALKIS Vereinfachtes Schema

Das Liegenschaftskataster wird in elektronischer Form im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) geführt. Der vorliegende Web Feature Service ermöglicht das gezielte Herunterladen von in ALKIS geführten GeoObjekten auf Basis einer Suchanfrage (Direktzugriffs-Downloaddienst). Der Dienst stellt ausschließlich folgende GeoObjekte beschränkt auf die wesentlichen Eigenschaften im Format eines vereinfachten Datenaustauschschemas bereit, das in dieser Produktspezifikation festgelegt ist: Flurstücke, Gebäude, Tatsächliche Nutzungen, Verwaltungseinheiten, Katasterbezirke. Der Dienst ist konzipiert zur Nutzung in einfachen praxisgängigen GIS-Clients ohne komplexe Funktionalitäten. Maßstab: 1:1000; Erläuterung zum Fachbezug: Der Downloaddienst beinhaltet folgende FeatureType: ave:Flurstueck ave:GebaeudeBauwerk ave:Nutzung

Kita Einrichtungen Hamburg

Dargestellt werden die Kitas (Kindertagesstätten) inklusive der im Kita-Gutscheinsystem angebotenen Leistungsarten sowie die Anzahl der betreuten Kinder zum jährlichen Stichtag 01. März und der Angabe der pädagogischen Fläche in Quadratmetern (m²).

Integrationsangebote für Zugewanderte Hamburg

Die Beratung der Integrationszentren richtet sich an bleibeberechtigte Erwachsene, die schon länger hier leben und unterstützt bei Fragen des täglichen Lebens. Sie hilft zum Beispiel bei Problemen mit der deutschen Sprache und bei persönlichen Anliegen. Die Beratung ist kostenlos, aber zeitlich befristet. Die Beratung für Flüchtlinge im Flüchtlingszentrum richtet sich an Flüchtlinge, Asylbewerber, Menschen mit ungesichertem Aufenthalt und Menschen ohne Papiere. Es berät und unterstützt u.a. in vielen verschiedenen Sprachen zu Fragen der Erstorientierung und Perspektivplanung im Aufnahmeland, freiwilligen Rückkehr und zu Deutschsprachförderangeboten. Die Beratung ist kostenlos. Die Beratungsstelle amira ist eine Antidiskriminierungsberatungsstelle und berät Menschen in Fragen von Diskriminierung wegen (zugeschriebener) Herkunft und Religion.

Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) Hamburg

Der Allgemeine Soziale Dienst ist Teil des Fachamtes Jugend- und Familienhilfe (Jugendamt) im Bezirk. Zu seinen Aufgaben gehört es, Kinder vor Gefährdungen zu bewahren und Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder zu beraten und zu unterstützen. Bei Bedarf bewilligt er Weitergehende erzieherische Hilfen oder vermittelt an andere kompetente Stellen. Der Allgemeine Soziale Dienst informiert außerdem über besondere Beratungsangebote im Falle von Trennung und Scheidung.

Statistikdaten zum Bildungsatlas Hamburg

Über den Regionalen Bildungsatlas Hamburg, ein interaktives Onlinetool, werden sozialräumliche Disparitäten im Bildungsgeschehen mit Hilfe aufbereiteter statistischer Kennzahlen zu ausgewählten Bildungsaspekten regional aufbereitet abbildet. Es werden die für Bildung maßgeblichen sozialräumlichen Rahmenbedingungen vor Ort, die Struktur der Nutzung von Bildungsangeboten sowie Kennzahlen zu Bildungsübergängen und Bildungsabschlüssen betrachtet. Es werden an dieser Stelle die Datensätze des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein, die im Bereich ''Soziodemographische Rahmenbedingungen'' dargestellt werden, beschrieben.

Regionaler Bildungsatlas - Kennzahlen zur Bevölkerung der Stadtteile Hamburgs

Beinhaltet die aktuellen Daten und die Daten im Zeitverlauf zur Bevölkerung der Hamburger Stadtteile. Die enthaltenen Datensätze sind durch Bullet Points gekennzeichnet. In Klammern findet sich die Variablenbenennung in den hinterlegten Datentabellen. Enthält die Kennzahlen: Bezugsinformationen • Jahr (jahr) • Stadtteil_Nr (stadtteil_id) • Stadtteil (stadtteil_name) Anzahl der Kinder und Jugendliche (fünf Altersgruppen) • Anzahl Kinder/Jugendliche unter 3-Jährige (anzahl_u3) • Anzahl Kinder/Jugendliche 3- bis 5-Jährige (anzahl_3_5) • Anzahl Kinder/Jugendliche 6- bis 9-Jährige (anzahl_6_9) • Anzahl Kinder/Jugendliche 10- bis 15-Jährige (anzahl_10_15) • Anzahl Kinder/Jugendliche unter 18-Jährige (anzahl_u18) Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anzahl der Kinder nach Altersgruppen wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nur ausgewiesen, sofern in einem Gebiet mindestens drei Kinder der jeweiligen Altersgruppe wohnen. Anteil der Kinder und Jugendliche (fünf Altersgruppen) • Anteil Kinder/Jugendliche unter 3-Jährige (anteil_u3) • Anteil Kinder/Jugendliche 3- bis 5-Jährige (anteil_3_5) • Anteil Kinder/Jugendliche 6- bis 9-Jährige (anteil_6_9) • Anteil Kinder/Jugendliche 10- bis 15-Jährige (anteil_10_15) • Anteil Kinder/Jugendliche unter 18-Jährige (anteil_u18) Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anteile der Kinder nach Altersgruppen werden nur ausgewiesen, sofern in einem Gebiet mindestens 30 Personen wohnen. Wanderungssaldo der unter 6-Jährigen • Anzahl der Zu- bzw. Fortzüge (+/-) der unter 6-Jährigen je 100 Kinder unter 6 Jahren (wanderungssaldo_u6) Relativer Wanderungssaldo: Da bei der Darstellung des absoluten Wanderungssaldos einwohnerstarke Stadtteile in der Rangfolge immer weit oben stehen würden, wird hier der aussagekräftigere relative Wanderungssaldo dargestellt, der den Wanderungssaldo der unter 6-Jährigen auf die Einwohnerzahl der Altersgruppe des jeweiligen Stadtteils bezieht (Wanderungssaldo je 100 Einwohnerinnen und Einwohner im Alter von 0 bis unter 6 Jahren). Damit die Bezugsgrundlage weniger anfällig für jährliche Schwankungen ist, wird für das jeweilige Gebiet jeweils ein Durchschnittswert von zwei Jahren berechnet. Für die Berechnung des relativen Wanderungssaldos der unter 6-Jährigen beispielsweise für das Jahr 2020 wird als Bezugsgrundlage also die durchschnittliche Anzahl der unter 6-Jährigen für die Jahre 2019 und 2020 (Bestand 31.12.2019 plus Bestand 31.12.2020 geteilt durch zwei) herangezogen. • Anteil der Zuzüge aus dem Umland (wanderungssalo_u6_aus_umland) • Anteil der Fortzüge ins Umland (wanderungssalo_u6_ins_umland) Zu- und Fortzüge Umland: Die angezeigten Anteile der Zuzüge der Kinder unter 6 Jahren aus dem Hamburger Umland wurde aus der absoluten Anzahl der aus dem Umland zugezogenen unter 6-Jährigen anteilig am absoluten Wanderungssaldo (Zuzüge minus Fortzüge) berechnet. Wenn also beispielsweise der absolute Wanderungssaldo in einem Stadtteil -100 und die Anzahl der darunter ins Umland fortgezogenen unter 6-Jährigen 10 beträgt, so sind 10% der Wanderungsbewegungen der unter 6-Jährigen über die Stadtteilgrenzen auf Fortzüge ins Umland zurückzuführen. Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anteile der Kinder von Alleinerziehenden der jeweiligen Altersgruppen werden nur ausgewiesen, sofern in einem Gebiet mindestens 30 Kinder unter 6 Jahren bei Alleinerziehenden wohnen. Anteil der Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund (fünf Altersgruppen) • Die (deutschen) Kinder ausländischer Eltern, die die Bedingungen für das Optionsmodell erfüllen. • Kinder mit Migrationshintergrund unter 3-Jährige (migrhintergrund_u3) • Kinder mit Migrationshintergrund 3- bis 5-Jährige (migrhintergrund_3_5) • Kinder mit Migrationshintergrund 6- bis 9-Jährige (migrhintergrund_6_9) • Kinder mit Migrationshintergrund 10- bis 15-Jährige (migrhintergrund_10_15) • Kinder mit Migrationshintergrund unter 18-Jährige (migrhintergrund_u18) Bei den hier dargestellten Kennzahlen zur Anzahl und zu den Anteilen der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in Hamburg handelt es sich nicht um statistische Ergebnisse im Sinne einer Erhebung, sondern um Schätzungen aufgrund statistischer Berechnungen durch das Statistikamt Nord. Sie beruhen auf einem anonymisierten Sonderabzug aus dem Melderegister mit dem Stichtag 31.12. des Bezugsjahres. Die lediglich bei ihrer Reederei gemeldeten Seeleute und Binnenschiffer wurden nicht eingezogen, ebenso nicht die am Nebenwohnsitz gemeldeten Personen. Zu der Bevölkerung mit Migrationshintergrund gehören: Die ausländische Bevölkerung. Alle ab 1950 von außerhalb Deutschlands Zugewanderten unabhängig von ihrer Nationalität. Dazu zählen auch die in Deutschland geborenen eingebürgerten früheren Ausländer*innen und Ausländer sowie in Deutschland Geborene mit deutscher Staatsangehörigkeit, bei denen sich der Migrationshintergrund aus der Migrationserfahrung der Eltern oder eines Elternteils ableitet. Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anteile der Kinder nach Altersgruppen sind nur dann ausgewiesen, sofern in einem Gebiet mindestens drei Kinder mit dem Merkmal Migrationshintergrund und insgesamt mindestens 30 Personen der betrachteten Altersgruppe wohnen. Anteil der Kinder in Klassenstufe 1 mit nicht-deutscher Familiensprache • Schulanfänger mit nicht-deutscher Familiensprache (nicht_dt_spr_kl1) Bei der Ermittlung der Kinder mit nicht-deutscher Familiensprache in Klassenstufe 1 wurden Kinder mit einer nicht-deutschen Erstsprache berücksichtigt. Damit sind alle Kinder erfasst, die zuhause überwiegend eine andere Sprache als Deutsch sprechen. Erfasst wurden alle Kinder der Klassenstufe 1 sowohl der Grund- als auch der Sonderschulen. Die Fälle „ohne Angabe“ bei der Angabe zur Erstsprache wurden in dieser Berechnung zu den deutschsprechenden Kindern gezählt. Auf Grund der Staatsangehörigkeit wird davon ausgegangen, dass es sich bei fehlenden Angaben zur Familiensprache überwiegend um Fälle mit deutscher Familiensprache handelt. Bezugsgröße der Berechnung ist der Wohnort der Kinder. Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anteile der Kinder der Klassenstufe 1 mit nicht-deutscher Familiensprache sind nur dann ausgewiesen, sofern in einem Gebiet mindestens 30 Kinder der betrachteten Klassenstufe wohnen. Anteil der Kinder und Jugendliche in Haushalten von Alleinerziehenden (vier Altersgruppen) • Kinder Alleinerziehender unter 6-Jährige (alleinerz_u6) • Kinder Alleinerziehender 6- bis 9-Jährige (alleinerz_u10) • Kinder Alleinerziehender 10- bis 15-Jährige (alleinerz_u16) • Kinder Alleinerziehender unter 18-Jährige (alleinerz_u18) Bei der Darstellung der Anteile der Kinder und Jugendlichen in alleinerziehenden Haushalten an allen Kindern und Jugendlichen in dieser Altersgruppe wurde zur Berechnung der Anteile der Kinder von Alleinerziehenden ein anonymisierter Sonderabzug aus dem Melderegister herangezogen. Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anteile der Kinder von Alleinerziehenden nach Altersgruppen sind aus Gründen der statistischen Geheimhaltung nur in Gebieten ausgewiesen, in denen mindestens 30 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Haushalten von Alleinerziehenden leben, und in denen in der jeweils betrachteten Altersgruppe mindestens drei Kinder bei Alleinerziehenden aufwachsen. Sozialstruktur • Hoher Anteil unter 6-Jähriger mit Migrationshintergrund (hoher_anteil_migrhintergrund_u6) • Hoher Anteil Erstklässler mit nicht-deutscher Familiensprache (hoher_anteil_nicht_dt_spr_kl1) • Kinder in vorschulischer Sprachförderung (kinder_vorschulischer_sf) Additive Sprachförderung im Vorschulalter. Bei der Berechnung wurden sowohl Kinder berücksichtigt, die in der Vorschule gefördert werden, als auch solche, die in der Kita additive Sprachförderung erhalten. Berechnet wurden die Anteile auf Grundlage der Bevölkerungsdaten der 5-Jährigen (Melderegister, Statistikamt Nord), da die Kinder bei der Inanspruchnahme der vorschulischen Sprachförderung im Durchschnitt fünf Jahre alt sind. Die Werte sind als Näherungswerte zu verstehen, da eine altersgenaue Berechnung nicht möglich ist. Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anteile der Kinder in vorschulischer Sprachförderung sind nur in Gebieten ausgewiesen, in denen mindestens 30 Kinder in der Altersgruppe der 5-Jährigen leben. • Überdurchschnittlicher Anteil Kinder/Jugendliche mit Migrationshintergrund 6 bis 9-Jährige (hoher_anteil_migrhintergrund_6_9) • Überdurchschnittlicher Anteil Kinder/Jugendliche mit Migrationshintergrund 10 bis 15-Jährige (hoher_anteil_migrhintergrund_10_15) Enthält die Stadtteile, deren Anteile der 6 bis 9-jährigen bzw. der 10 bis 15-jährigen Kinder mit Migrationshintergrund mehr als eine Standardabweichung vom gesamtstädtischen Mittelwert abweichen und damit als überdurchschnittlich hohe Werte eingestuft werden. • Überdurchschnittlich hoher Anteil der hilfebedürftigen Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren (hilfebeduerftige_u15) Überdurchschnittlich hoher Anteil der hilfebedürftigen Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren Auf der Karte hervorgehoben werden nur die Stadtteile, in denen die Anteile der unter 15-jährigen Kinder und Jugendliche in Mindestsicherung mehr als eine Standardabweichung vom gesamtstädtischen Mittelwert abweichen und damit als überdurchschnittlich hohe Werte eingestuft werden. Die Standardabweichung ist ein statistisches Maß für die Streuung der Einzelwerte um ihr gemeinsames arithmetisches Mittel. Nicht erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (überwiegend Kinder unter 15 Jahre): Der Indikator kennzeichnet den Anteil der nichterwerbsfähigen Hilfebedürftigen an der Bevölkerung unter 15 Jahren in einem Gebiet (Stand 31.12. des Bezugsjahres). Bei nichterwerbsfähigen Personen handelt es sich mehrheitlich (ca. 97 %) um Kinder, die aufgrund ihres Alters von unter 15 Jahren als nicht erwerbsfähig gelten. Die Kennzahl weist darauf hin, wie stark ein Gebiet von Kinder- und Jugendarmut betroffen ist. Schulentlassene - Anzahl verschiedener Schulabschlüsse je 1000 unter 18-Jährigen • Anzahl ohne Schulabschluss je 1000 unter 18-Jährigen (anzahl_abschluss_bezug_osa) • Anzahl mit erstem allgemeinbildenden Schulabschluss je 1000 unter 18-Jährigen (anzahl_abschluss_bezug_esa) • Anzahl mit mittlerem Schulabschluss je 1000 unter 18-Jährigen (anzahl_abschluss_bezug_msa) • Anzahl mit Abitur/Fachhochschulreife je 1000 unter 18-Jährigen (anzahl_abschluss_bezug_abi) • Anzahl verschiedener Abschlüsse je 1000 unter 18-Jährigen (anzahl_abschluss_bezug_gesamt) Die Kennzahl gibt die Anzahl aller Schulentlassenen, sowie die erworbenen Abschlussarten auf 1000 unter 18-Jährigen im Stadtteil an. Diese Darstellung ermöglicht zusätzlich zu den Abschlussquoten eine bessere Vergleichbarkeit der Schulabschlüsse über die Zeit im betreffenden Stadtteil. Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Kennzahlen werden nur in Gebieten ausgewiesen, in denen mindestens 30 Schulentlassene wohnen.

Regionaler Bildungsatlas - Kennzahlen zur Bevölkerung der Bezirke Hamburgs

Beinhaltet die aktuellen Daten und die Daten im Zeitverlauf zur Bevölkerung der Bezirke und Gesamthamburg. Die enthaltenen Datensätze sind durch Bullet Points gekennzeichnet. In Klammern findet sich die Variablenbenennung in den hinterlegten Datentabellen. Enthält die Kennzahlen: Bezugsinformationen • Jahr (jahr) • Bezirk_Nr (bezirk_id) • Bezirk (bezirk_name) Anzahl der Kinder und Jugendliche (fünf Altersgruppen) • Anzahl Kinder/Jugendliche unter 3-Jährige (anzahl_u3) • Anzahl Kinder/Jugendliche 3- bis 5-Jährige (anzahl_3_5) • Anzahl Kinder/Jugendliche 6- bis 9-Jährige (anzahl_6_9) • Anzahl Kinder/Jugendliche 10- bis 15-Jährige (anzahl_10_15) • Anzahl Kinder/Jugendliche unter 18-Jährige (anzahl_u18) Anteil der Kinder und Jugendliche (fünf Altersgruppen) • Anteil Kinder/Jugendliche unter 3-Jährige (anteil_u3) • Anteil Kinder/Jugendliche 3- bis 5-Jährige (anteil_3_5) • Anteil Kinder/Jugendliche 6- bis 9-Jährige (anteil_6_9) • Anteil Kinder/Jugendliche 10- bis 15-Jährige (anteil_10_15) • Anteil Kinder/Jugendliche unter 18-Jährige (anteil_u18) Anteil der Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund (fünf Altersgruppen) • Die (deutschen) Kinder ausländischer Eltern, die die Bedingungen für das Optionsmodell erfüllen. • Kinder mit Migrationshintergrund unter 3-Jährige (migrhintergrund_u3) • Kinder mit Migrationshintergrund 3- bis 5-Jährige (migrhintergrund_3_5) • Kinder mit Migrationshintergrund 6- bis 9-Jährige (migrhintergrund_6_9) • Kinder mit Migrationshintergrund 10- bis 15-Jährige (migrhintergrund_10_15) • Kinder mit Migrationshintergrund unter 18-Jährige (migrhintergrund_u18) Bei den hier dargestellten Kennzahlen zur Anzahl und zu den Anteilen der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in Hamburg handelt es sich nicht um statistische Ergebnisse im Sinne einer Erhebung, sondern um Schätzungen aufgrund statistischer Berechnungen durch das Statistikamt Nord. Sie beruhen auf einem anonymisierten Sonderabzug aus dem Melderegister mit dem Stichtag 31.12. des Bezugsjahres. Die lediglich bei ihrer Reederei gemeldeten Seeleute und Binnenschiffer wurden nicht eingezogen, ebenso nicht die am Nebenwohnsitz gemeldeten Personen. Zu der Bevölkerung mit Migrationshintergrund gehören: Die ausländische Bevölkerung. Alle ab 1950 von außerhalb Deutschlands Zugewanderten unabhängig von ihrer Nationalität. Dazu zählen auch die in Deutschland geborenen eingebürgerten früheren Ausländer*innen und Ausländer sowie in Deutschland Geborene mit deutscher Staatsangehörigkeit, bei denen sich der Migrationshintergrund aus der Migrationserfahrung der Eltern oder eines Elternteils ableitet. Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anteile der Kinder nach Altersgruppen sind nur dann ausgewiesen, sofern in einem Gebiet mindestens drei Kinder mit dem Merkmal Migrationshintergrund und insgesamt mindestens 30 Personen der betrachteten Altersgruppe wohnen. Anteil der Kinder in Klassenstufe 1 mit nicht-deutscher Familiensprache • Schulanfänger mit nicht-deutscher Familiensprache (nicht_dt_spr_kl1) Bei der Ermittlung der Kinder mit nicht-deutscher Familiensprache in Klassenstufe 1 wurden Kinder mit einer nicht-deutschen Erstsprache berücksichtigt. Damit sind alle Kinder erfasst, die zuhause überwiegend eine andere Sprache als Deutsch sprechen. Erfasst wurden alle Kinder der Klassenstufe 1 sowohl der Grund- als auch der Sonderschulen. Die Fälle „ohne Angabe“ bei der Angabe zur Erstsprache wurden in dieser Berechnung zu den deutschsprechenden Kindern gezählt. Auf Grund der Staatsangehörigkeit wird davon ausgegangen, dass es sich bei fehlenden Angaben zur Familiensprache überwiegend um Fälle mit deutscher Familiensprache handelt. Bezugsgröße der Berechnung ist der Wohnort der Kinder. Anteil der Kinder und Jugendliche in Haushalten von Alleinerziehenden (vier Altersgruppen) • Kinder Alleinerziehender unter 6-Jährige (alleinerz_u6) • Kinder Alleinerziehender 6- bis 9-Jährige (alleinerz_u10) • Kinder Alleinerziehender 10- bis 15-Jährige (alleinerz_u16) • Kinder Alleinerziehender unter 18-Jährige (alleinerz_u18) Bei der Darstellung der Anteile der Kinder und Jugendlichen in alleinerziehenden Haushalten an allen Kindern und Jugendlichen in dieser Altersgruppe wurde zur Berechnung der Anteile der Kinder von Alleinerziehenden ein anonymisierter Sonderabzug aus dem Melderegister herangezogen. Sozialstruktur • Kinder in vorschulischer Sprachförderung (kinder_vorschulischer_sf) Additive Sprachförderung im Vorschulalter. Bei der Berechnung wurden sowohl Kinder berücksichtigt, die in der Vorschule gefördert werden, als auch solche, die in der Kita additive Sprachförderung erhalten. Berechnet wurden die Anteile auf Grundlage der Bevölkerungsdaten der 5-Jährigen (Melderegister, Statistikamt Nord), da die Kinder bei der Inanspruchnahme der vorschulischen Sprachförderung im Durchschnitt fünf Jahre alt sind. Die Werte sind als Näherungswerte zu verstehen, da eine altersgenaue Berechnung nicht möglich ist.

Regionaler Bildungsatlas - Kennzahlen zur Schullandschaft der Bezirke Hamburgs

Beinhaltet die aktuellen Daten und die Daten im Zeitverlauf zu den Bezirken und Gesamthamburg. Die enthaltenen Datensätze sind durch Bullet Points gekennzeichnet. In Klammern findet sich die Variablenbenennung in den hinterlegten Datentabellen. Enthält die Kennzahlen: Bezugsinformationen • Jahr (jahr) • Bezirk_Nr (bezirk_id) • Bezirk (bezirk_name) Schülerinnen und Schüler • Anzahl der Schülerinnen und Schüler an Grundschulen (anzahl_sus_primarstufe) Für diese Kennzahl wurden sowohl alle Schülerinnen und Schüler der Hamburger Grundschulen als auch die Schülerinnen und Schüler der Primarstufen* der Hamburger Sonderschulen erfasst. Bezugsgröße ist der Wohnort der Schüler. • Anzahl der Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I (anzahl_sus_sekunderstufei) Die Kennzahl berücksichtigt alle Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen in Hamburg. Dies umfasst die Schulformen Stadtteilschule, Gymnasium, Sonderschule und die verbliebenen 6-jährigen Grundschulen. • Anteil der Schülerinnen und Schüler in Stadtteilschulen in der Sekundarstufe I (anteil_sus_stadtteilschulen) • Anteil der Schülerinnen und Schüler in Gymnasien in der Sekundarstufe I (anteil_sus_gymnasien) • Anteil der Schülerinnen und Schüler in Sonderschulen in der Sekundarstufe I (anteil_sus_sonderschulen) Für die Berechnung des Anteils der Schülerinnen und Schüler an den Schulformen wurden nur die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I berücksichtigt. Die Bezugsgröße für die Anteilsberechnung sind alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I. Schulentlassene • Anteil der Schüler und Schülerinnen ohne ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (anteil_sus_ohneabschluss) Diese Zahl enthält auch Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Ein erheblicher Teil dieser Schülerinnen und Schüler erreicht infolge der jeweiligen Lernbeeinträchtigungen keinen ersten allgemeinbildenden oder höherwertigen Schulabschluss. • Anteil der Schüler und Schülerinnen mit ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (anteil_sus_esa) • Anteil der Schüler und Schülerinnen mit mittlerem Schulabschluss (anteil_sus_msa) • Anteil der Schüler und Schülerinnen mit Abitur/Fachhochschulreife (anteil_sus_abi) Zur Berechnung dieser Kennzahlen wurden sowohl die Abiturientinnen und Abiturienten als auch diejenigen Schülerinnen und Schüler berücksichtigt, die den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben haben. Berücksichtigt wurden nur Schülerinnen und Schüler, die diese Abschlüsse an einer allgemeinbildenden Schule erworben haben. Die Bezugsgröße für die Schülerinnen und Schüler ist jeweils der Wohnort. Die Anteilsberechnung erfolgt auf Grundlage aller Schulentlassenen allgemeinbildender Schulen im jeweiligen Gebiet. Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Kennzahlen werden nur in Gebieten ausgewiesen, in denen mindestens 30 Schulentlassene wohnen.

Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt Hamburg

Im Mittelpunkt der Arbeit der Fachberatungsstellen steht die Beratung für von sexualisierter Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche sowie für junge Erwachsene, die in ihrer Kindheit und Jugend sexualisierte Gewalt erlebt haben. Beratungen werden auch für Bezugspersonen und Fachkräfte angeboten. Die Beratungen sind kostenlos, vertraulich, anonym und freiwillig. Neben Beratungen leisten die Fachberatungsstellen auch Präventionsarbeit sowie Vernetzungs- und Öffentlichkeitsarbeit. Die Fachberatungsstellen werden gem. §§ 11 Abs. 3 Nr. 6, 8 Abs. 3, 8b und 16 des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) tätig. Durch die Beratung und Begleitung durch die Fachberatungsstellen haben die Betroffenen die Möglichkeit, über die erlebte sexuelle Gewalt zu sprechen und die Gewalterfahrungen zu verarbeiten und so eine Stabilisierung zu erfahren. Sie bieten Unterstützung dabei Ängste und psychosomatische Beschwerden zu überwinden und dienen dem Abbau der durch sexualisierte Gewalt hervorgerufenen Entwicklungsstörungen und Verhaltensweisen. Bezugspersonen betroffener Kinder und Jugendlicher werden bei der Bewältigung von Erziehungs- und Beziehungsproblemen mit betroffenen Kindern und Jugendlichen unterstützt, sodass auch diese die Kinder und Jugendlichen gut unterstützen können. Fachkräfte, Auszubildende und Ehrenamtliche im Kinder- und Jugendbereich werden durch fachliche Beratung in die Lage versetzt, in ihrem jeweiligen Arbeitsfeld präventiv tätig zu werden und z. B. bei Verdachtsmomenten im Einzelfall weitere Schritte zu planen und kompetente Ansprechpartnerinnen für betroffene Kinder und Jugendliche zu sein. Die Arbeit des Kinderschutzzentrums ist auf die Vorbeugung jeder familialen Gewalt – Kindesvernachlässigung, körperlicher und psychischer Gewalt sowie sexueller Gewalt gegen Kinder – sowie auf die Linderung der Folgen von dieser gerichtet. Dazu wird die Eltern-Kind-Beziehung gestärkt und Mütter, Väter sowie Kinder können Kompetenzen entwickeln, mit Konflikten konstruktiv umzugehen und ohne Gewaltanwendung miteinander zu kommunizieren. Auch Personen aus dem Umfeld von Gewalt betroffenen Familien und Fachkräfte, die Kinder und ihre Familien betreuen, erhalten Beratung und Unterstützung im Kinderschutzzentrum. Zudem wird die (fachliche) Öffentlichkeit über die Hintergründe von Gewalt gegen Kinder, über Präventions- und Hilfsmöglichkeiten für Eltern und Kinder aufgeklärt. Die Arbeit findet auf Grundlage der §§ 11 Abs. 3 Nr. 6, 8 Abs. 3, 8a, 8b, 16 des SGB VIII und § 4 KKG statt.

Sozialräumliche Integrationsnetzwerke (SIN) Hamburg

Rund um die Unterkünfte für Geflüchtete wurden sozialräumlich ausgerichtete Angebote entwickelt, die die Integration der Familien in die Wohnquartiere verbessern und Teilhabe am sozialen Leben ermöglichen sollen. Die Bezirksämter haben in diesem Rahmen unterschiedlichste familienzentrierte Unterstützungsangebote entwickelt, die der Stärkung der vorhandenen Infrastruktur dienen, Zugänge zu den bestehenden Regelangeboten schaffen und bei Bedarf den Weg in spezialisierte Beratungsstellen ebnen.

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