Die Bundeswehr verfuegt ueber ein Umweltschutz-Konzept und eine Teilkonzeption fuer Wehrmaterial, in denen umweltrelevante Rahmenbedingungen fuer die Beschaffung und den Betrieb von Wehrmaterial beschrieben sind. Eine Teilkonzeption fuer Nicht-Wehrmaterial (z. B. Bekleidung) ist (noch) nicht vorhanden. Nach der VOL(/A) muss dem wirtschaftlichsten Angebot der Zuschlag erteilt werden. Die Umweltvertraeglichkeit eines Produktes zaehlt jedoch als Qualitaetskriterium. Somit darf ein Produkt beschafft werden, das zwar in der Anschaffung teurer ist, dessen Mehrpreis aber durch geringere, umweltrelevante Kosten wie beispielsweise Energie-, Wasser-, Materialverbrauch und Entsorgungskosten kompensiert wird. Eine Auswahl der Produzenten nach oekologischen Kriterien ist jedoch nicht moeglich, da die (Umwelt-)Qualitaet des Herstellers nicht in direktem Zusammenhang mit der UmweItqualitaet des Produktes gesehen wird. Darueber hinaus werden die Einflussmoeglichkeiten der Bundeswehr bzw. des BWB auch durch das Diskriminierungsverbot der europaeischen Vergaberichtlinien auf das Produkt und seine Anwendung beschraenkt. Es spricht u. E. jedoch nichts dagegen, bei Preisgleichheit dem umweltfreundlicheren Hersteller den Zuschlag zu erteilen. Transparente und glaubwuerdige (Betriebs-)Oekobilanzen, Umweltberichte, Oeko-Controlling und die Teilnahme am EG-Oeko-Audit (voraussichtlich ab 1995) koennten u. E. als Auswahlkriterium fuer einen Lieferanten bzw. Hersteller dienen.
Das Umweltkernindikatorensystem des UBA bildet in 10 Themen, gegliedert nach Umweltschutzgütern und Handlungsfeldern, Schlüsselindikatoren ab und fasst die Bewertungen in einem Umweltmonitor zusammen. Systemische Zusammenhänge zwischen den Themen lassen sich zwar argumentativ beschreiben (DPSIR Kette). Das Indikatorensystem bildet jedoch derzeit keine analytischen Beziehungen oder Abhängigkeiten zwischen der Entwicklung der Indikatoren ab. Auch fehlt es an abbildbaren Zusammenhängen zwischen Umweltzustand, Umweltkosten und Lebensqualität sowie gesamtwirtschaftlicher Wohlfahrt. Diese sollen in dem Vorhaben erarbeitet werden. In dem Vorhaben soll ein wissenschaftliches Konzept für ein systemisches Indikatorensystem entwickelt und für ausgewählte Themen (z.B. Lebensqualität/Wohlfahrt, Treibhausgasneutralität) ausgearbeitet und mit Indikatoren befüllt werden Des Weiteren ist ein Konzept für eine interaktive spielerische Aufbereitung für den Internetauftritt zu entwickeln.
Die Datensätze beinhalten die Vekordaten zu den zeichnerischen Festlegungen des Regionalplanes Arnsberg (Räumlicher Teilabschnitt Kreis Soest & Hochsauerlandkreis sowie Räumlicher Teilplan Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen Wittgenstein). Als Regionalplan gelten ausschließlich die vom Regionalrat beschlossenen zeichnerischen Festlegungen (gedruckte Blattschnitte im Maßstab 1:50.000). Die Geodaten der Regionalpläne entfalten nur durch die richtige Schichtung der Layer unter Verwendung der korrekten Planzeichen in Verbindung mit der dazugehörigen topografischen Hintergrundkarte ihre entsprechende Aussagekraft. Bei den zeichnerischen Festlegungen handelt es sich zudem ausschließlich um bereichsscharfe Abgrenzungen, die – auch in digitaler Form – nur in dem genannten Maßstabsbereich 1:50.000 zu interpretieren sind. Die Geodaten können insoweit nur informell und unverbindlich genutzt werden. Die Datensätze umfassen ausschließlich die zeichnerischen Festlegungen (Plandarstellungen). Die vollständigen Planunterlagen (textliche Festlegungen und Erläuterungen, Begründung, Umweltbericht) sind der Homepage zu entnehmen. https://www.bra.nrw.de/kommunalaufsicht-planung-verkehr/regionalrat-und-regionalentwicklung/regionalplan-arnsberg Die Datensätze beinhalten die Vekordaten zu den zeichnerischen Festlegungen des Regionalplanes Arnsberg (Räumlicher Teilabschnitt Kreis Soest & Hochsauerlandkreis sowie Räumlicher Teilplan Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen Wittgenstein). Als Regionalplan gelten ausschließlich die vom Regionalrat beschlossenen zeichnerischen Festlegungen (gedruckte Blattschnitte im Maßstab 1:50.000). Die Geodaten der Regionalpläne entfalten nur durch die richtige Schichtung der Layer unter Verwendung der korrekten Planzeichen in Verbindung mit der dazugehörigen topografischen Hintergrundkarte ihre entsprechende Aussagekraft. Bei den zeichnerischen Festlegungen handelt es sich zudem ausschließlich um bereichsscharfe Abgrenzungen, die – auch in digitaler Form – nur in dem genannten Maßstabsbereich 1:50.000 zu interpretieren sind. Die Geodaten können insoweit nur informell und unverbindlich genutzt werden. Die Datensätze umfassen ausschließlich die zeichnerischen Festlegungen (Plandarstellungen). Die vollständigen Planunterlagen (textliche Festlegungen und Erläuterungen, Begründung, Umweltbericht) sind der Homepage zu entnehmen. https://www.bra.nrw.de/kommunalaufsicht-planung-verkehr/regionalrat-und-regionalentwicklung/regionalplan-arnsberg
Die 32. Änderung und Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes besteht aus acht Planzeichnungen M 1:5.000, der Begründung mit zusammenfassender Erklärung nach §10(4) BauGB und dem Umweltbericht zu den Änderungspunkten. Derzeit gibt es 17 Änderungen der 32. Änderung des FNP.
Das Umweltprüfungsportal des Bundes (kurz: UVP-Portal Bund) wird vom Umweltbundesamt betrieben. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu Vorhaben erhält die Öffentlichkeit Zugang zu Unterlagen aus den einzelnen Zulassungsverfahren (z.B. UVP-Berichte, Fachgutachten, Zulassungsbescheide). Die einzelnen Vorhaben sind im Portal kurz beschrieben, verortet und mit Kontaktdaten der Behörden versehen. Die Daten zu den einzelnen Vorhaben werden von den Zulassungsbehörden des Bundes bereitgestellt. Darüber hinaus finden sich im Portal Informationen zu allen „negativen Vorprüfungen“ der Bundesbehörden (Entscheidungen keine UVP durchzuführen mangels Umweltauswirkungen) und zunehmend zu Strategischen Umweltprüfungen für Pläne/Programme des Bundes. Das UVP-Portal Bund bietet auch einen Zugang zum UVP-Portal der deutschen Bundesländer (Länder-Verbund-Portal) und zu den UVP-Portalen anderer Staaten und internationaler Organisationen.
Anlass: Umsetzung der europäischen Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme im Jahr 2004 in deutsches Recht - U. a. Regionalpläne und Bauleitpläne unterliegen der Pflicht zur strategischen Umweltprüfung - EU-Kommission erstattet 5 Jahre nach Inkrafttreten Bericht über Anwendung und Wirksamkeit der Richtlinie. Ziele: - Überblick über das Qualitätsniveau von Umweltberichten - Trendaussagen zu Ursachen für gute oder schlechte Planungsfälle - Handlungsempfehlungen. Ergebnisse - Erhebliches Defizit in der Qualität der Umweltberichte - Größte Mängel in den Themenkomplexen Monitoring, Status-Quo-Prognose, Bewertung der Schutzgüter, Umweltziele und Alternativenprüfung - Zielstellung der UB häufig nicht erreicht. Ursachen: - fachliche Unsicherheiten - Interpretationsschwierigkeiten bezüglich Anforderungen an UB - Leitfäden nicht ausreichend - defizitäre Datengrundlagen - Fehlende Beratung und Prüfung.- mangelnde Akzeptanz des Instrumentes - mangelndes Bewusstsein über Funktion des Umweltberichtes - unbefriedigende Rahmenbedingungen.
Gemäß Sächsisches Landesplanungsgesetz (SächsLPlG) ist bei der Aufstellung und Fortschreibung von Raumordnungsplänen eine Umweltprüfung durchzuführen. Der dabei nach SächsLPlG u.a. zu erstellende Umweltbericht dokumentiert die Art und Weise der Berücksichtigung der Schutzgüter bei der Erstellung des Plankonzeptes des Regionalplanes Südwestsachsen.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 2257 |
| Europa | 4 |
| Kommune | 12 |
| Land | 1018 |
| Wissenschaft | 299 |
| Zivilgesellschaft | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 2083 |
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| Gesetzestext | 1 |
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| Umweltprüfung | 210 |
| unbekannt | 67 |
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|---|---|
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