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2 Regionaler Entwicklungsplan Halle 2010, Text, Begründung

Regionaler Entwicklungsplan Halle, Text, Begründung, Umweltbericht

1 Regionaler Entwicklungsplan Halle 2010, Text, Umweltbericht1

Regionaler Entwicklungsplan Halle, Text, Begründung, Umweltbericht

Regionalplan Westsachsen

TITEL: REGIONALPLAN WESTSACHSEN 2008 -Teil 1 Festlegungen mit Begründungen -Teil 2 Umweltbericht -Teil 3 Zusammenfassende Erklärung PLANUNGSSTAND: Regionalplan genehmigt durch das Sächsiche Staatsministerium des Innern am 30.06.2008, verbindlich seit 25.07.2008 AUFGABEN und INHALTE Die Regionalpläne sind aus dem Landesentwicklungsplan zu entwickeln. In den Regionalplänen werden die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplans auf der Grundlage einer Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft sowie der Raumentwicklung räumlich und sachlich ausgeformt. Die Regionalpläne übernehmen zugleich auch die Funktion der Landschaftsrahmenpläne. Der Regionalplan ist auf einen Planungszeitraum von ca. 10 Jahren ausgerichtet. Durch Fortschreibung ist er der weiteren Entwicklung anzupassen.

Westlich der Heiligensteiner Strasse

Die Ortsgemeinde Harthausen unterliegt einer stetigen Nachfrage nach Baugrundstücken für eine Wohnbebauung. Dieser Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken möchte die Ortsgemeinde in einem für die Gemeinde sinnvollen und verträglichen Maß nachkommen, indem vorzugsweise die bestehenden Potenziale zur Nachverdichtung und Innenentwicklung innerhalb der bestehenden Ortslage in Anspruch genommen werden, bevor weitere Bauflächen im Außenbereich erschlossen werden. Ein privater Vorhabenträger beabsichtigt die Errichtung eines Einfamilienhauses im rückwärtigen Bereich der Heiligensteiner Straße in Harthausen. Die Erschließung soll über eine bestehende private Zufahrt erfolgen. Die betreffende Fläche befindet sich im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Allerdings fügt sich die geplante Bebauung nicht in die Eigenart der näheren Umgebung. Die Planungsabsicht des Grundstückseigentümers entspricht grundsätzlich der oben dargestellten Zielsetzung der Ortsgemeinde, vorrangig bestehende innerörtliche Baulandpotenziale für die weitere bauliche Entwicklung zu nutzen. Die Ortsgemeinde sieht daher die städtebauliche Erforderlichkeit für die Aufstellung eines Bebauungsplans, da nur so die vorhandene innerörtliche Baulandreserve nutzbar gemacht werden kann. Eine Einbeziehung der bislang unbebauten Nachbargrundstücke wurde geprüft, scheitert jedoch am fehlenden Eigentümerinteresse. Das Anwesen Heiligensteiner Straße 6a wird aufgrund der gemeinsamen Zufahrt mit in den Bebauungsplan einbezogen. Wesentliches Ziel der Ortsgemeinde bei der Planung ist somit die Schaffung einer zusätzlichen Baufläche für eine Wohnnutzung durch die Nutzung eines bestehenden Baulandpotenzials innerhalb der bestehenden Ortslage. Die Aufstellung des Bebauungsplans dient der Innenentwicklung und erfolgt daher im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung und auf die Erstellung eines Umweltberichts verzichtet. Weiterhin wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Bauleitpläne der Stadt Bingen am Rhein

Alle Bauleitpläne (Bebauungspläne und Flächennutzungsplan) finden Sie im BinGIS-Bauleitplankataster der Stadt Bingen am Rhein unter https://www.bingen.de/rechtskraeftige-BP. Per Klick auf einen Bauleitplan öffnet sich eine Liste mit allen dem Bauleitplan zugehörigen Dokumenten (Plandokument, Textfestsetzungen, Begründung mit Anlagen und Umweltbericht).

2 Regionaler Entwicklungsplan Halle, Planänderung 2023, Umweltbericht

Regionaler Entwicklungsplan Halle, Planänderung 2023, Umweltbericht

Karten Umweltbericht (Region Plauen)

Karten des Umweltberichts der ersten Gesamtfortschreibung des Regionalplanes für die Anhörung entsprechend Sächsischem Landesplanungsgesetz (SächsLPlG): Karte 1 NATURA 2000 - Gebiete und prüfpflichtige Planinhalte des Regionalplanes

Ableitungen natürlicher Radionuklide bei der Sanierung der Hinterlassenschaften des Uranerzbergbaus (Wismut)

Ableitungen natürlicher Radionuklide bei der Sanierung der Hinterlassenschaften des Uranerzbergbaus (Wismut) Als unvermeidliche Folge des früheren Uranerzbergbaus in Sachsen und Thüringen fällt bei und nach der Sanierung der betroffenen Gebiete auch heute noch ein Anteil natürlicher Radionuklide an, der über Luft und Wasser zielgerichtet in die Umgebung entlassen werden muss. Diese Ableitungen werden von den zuständigen Umweltbehörden genehmigt; ihre Mengen werden gemessen und die Auswirkungen auf die Umwelt und den Menschen kontrolliert. Die Tendenz der abgeleiteten Radioaktivitätsmengen ist deutlich abnehmend und eine unzulässige Gefährdung dadurch auszuschließen. Bergarbeiter unter Tage beim Bohren im Wasser stehend Unmittelbar nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde in Sachsen und Thüringen mit dem Abbau und der Aufbereitung von Erzen zur Urangewinnung begonnen. Nach 1960 konzentrierte die "Sowjetisch-Deutsche Aktiengesellschaft Wismut" (SDAG Wismut) die Urangewinnung in einigen Großbetrieben. Die Uranproduktion wurde 1990 aus Gründen des Strahlen- und Umweltschutzes, aber auch aus wirtschaftlichen Gründen eingestellt. Für die Vorbereitung und Durchführung der Stilllegung und Sanierung derjenigen Hinterlassenschaften, die nach 1962 von der SDAG Wismut genutzt wurden, wurde die Wismut GmbH gegründet, deren alleinige Gesellschafterin die Bundesregierung ist. Emissions- und Immissionsüberwachung Bei der Sanierung der Hinterlassenschaften (untertägige Anlagen, Halden und Deponien mit Aufbereitungsrückständen sowie kontaminierte Betriebsflächen und Gebäude) werden unvermeidlich auch Radionuklide mit der Abluft und den Schachtwässern und Abwässern in die Umwelt abgeleitet. Für diese Ableitungen werden von den zuständigen Landesbehörden Grenzwerte festgelegt, deren Einhaltung die Wismut GmbH nachweisen muss. Die Überwachung der flüssigen und gasförmigen Ableitungen und der Konzentration dieser Stoffe in den Umweltmedien Luft, Wasser, Sediment, Boden, Lebensmittel pflanzlicher Herkunft und Futtermittel erfolgt seit 1997 einheitlich nach den Vorgaben der Richtlinie für Emissions- und Immissionsüberwachung bei bergbaulichen Tätigkeiten (REI Bergbau). Die Emissionsüberwachung und Immissionsüberwachung, die von der Wismut GmbH durchgeführt und von unabhängigen Messstellen kontrolliert wird, dient nicht nur der Kontrolle der Ableitungen und deren Auswirkungen auf die Umgebung, sondern auch der Erfassung der Gesamtsituation zur Vorbereitung weiterer Sanierungsentscheidungen und der Kontrolle der Auswirkungen von Sanierungsentscheidungen. Darüber hinaus führt die Wismut GmbH ein umfangreiches Monitoring in den betroffenen Regionen durch, das an den jeweiligen Stand der Sanierungsarbeiten angepasst wird. Überblick über Ableitungen in Oberflächengewässer und Atmosphäre Ableitung radioaktiver Stoffe in die Oberflächengewässer im Zeitraum 1998 bis 2024 Die obere Abbildung gibt einen Überblick über die gesamte Ableitung von Uran und Radium-226 in die großen Vorfluter Zwickauer Mulde, Elbe, Pleiße und Weiße Elster im Zeitraum von 1998 bis 2024. Die Jahresgenehmigungswerte wurden in diesem Zeitraum ausnahmslos eingehalten. Dies gilt auch für die mit der Abluft in die Atmosphäre abgeleiteten Mengen von Radon -222 und langlebigen Alpha-Strahlern, die in der unteren Abbildung dargestellt sind. Ableitung radioaktiver Stoffe mit der Abluft in die Atmosphäre im Zeitraum 1998 bis 2024 Insgesamt zeigt sich eine abnehmende Tendenz der auch während der Sanierung unvermeidlich anfallenden Ableitungen von Uran , Radium-226 und Radon -222. Auftretende Schwankungen, insbesondere bei den Abwassermengen, sind witterungsbedingt oder durch die ansteigenden Flutungswässer verursacht. Detaillierte Informationen und Daten Dem Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) obliegt die zentrale Erfassung der Ergebnisse der Emissions- und Immissionsüberwachung für die Berichtspflichten der Bundesregierung gegenüber Bundestag und Bundesrat. Detaillierte Informationen und Daten zum Thema können den jährlichen Umweltberichten und Parlamentsberichten entnommen werden. Stand: 19.03.2026

Umweltprüfung (Region Südwestsachsen)

Gemäß Sächsisches Landesplanungsgesetz (SächsLPlG) ist bei der Aufstellung und Fortschreibung von Raumordnungsplänen eine Umweltprüfung durchzuführen. Der dabei nach SächsLPlG u.a. zu erstellende Umweltbericht dokumentiert die Art und Weise der Berücksichtigung der Schutzgüter bei der Erstellung des Plankonzeptes des Regionalplanes Südwestsachsen.

Qualitätsanalyse von Umweltprüfungen für die räumliche Gesamtplanung und Bauleitplanung

Anlass: Umsetzung der europäischen Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme im Jahr 2004 in deutsches Recht - U. a. Regionalpläne und Bauleitpläne unterliegen der Pflicht zur strategischen Umweltprüfung - EU-Kommission erstattet 5 Jahre nach Inkrafttreten Bericht über Anwendung und Wirksamkeit der Richtlinie. Ziele: - Überblick über das Qualitätsniveau von Umweltberichten - Trendaussagen zu Ursachen für gute oder schlechte Planungsfälle - Handlungsempfehlungen. Ergebnisse - Erhebliches Defizit in der Qualität der Umweltberichte - Größte Mängel in den Themenkomplexen Monitoring, Status-Quo-Prognose, Bewertung der Schutzgüter, Umweltziele und Alternativenprüfung - Zielstellung der UB häufig nicht erreicht. Ursachen: - fachliche Unsicherheiten - Interpretationsschwierigkeiten bezüglich Anforderungen an UB - Leitfäden nicht ausreichend - defizitäre Datengrundlagen - Fehlende Beratung und Prüfung.- mangelnde Akzeptanz des Instrumentes - mangelndes Bewusstsein über Funktion des Umweltberichtes - unbefriedigende Rahmenbedingungen.

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