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Umweltzonen in Deutschland (INSPIRE View/WMS)

Umweltzonen sind Gebiete, in denen nur Fahrzeuge fahren dürfen, die bestimmte Abgasstandards einhalten. Die Fahrzeuge (Pkw und Lkw) müssen mit Plaketten auf der Windschutzscheibe gekennzeichnet sein. Ziel dieser Umweltzonen ist, dass die Schadstoffemissionen, die durch den Straßenverkehr verursacht werden, reduziert werden. Vorrangig geht es momentan darum, die Partikel und NOx-Emissionen zu senken. In dem Datensatz sind die von den Ländern und Kommunen gemeldeten Informationen über Umweltzonen in der nachfolgenden Übersicht für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik zusammengestellt.

Environmental impacts of exhaust gas cleaning systems for reduction of SOx on ships - analysis of status quo

In den letzten Jahren hat die Anzahl von auf Schiffen installierten Abgasreinigungssystemen (EGCS) stetig zugenommen. Diese Entwicklung ist auf internationale Bestimmungen zur Beschränkung des Schwefelgehalts in Schiffskraftstoffen zurückzuführen. EGCS reduzieren Schwefeloxidemissionen, indem die Abgase gereinigt werden, leiten aber stattdessen verunreinigtes saures Wasser in die Meeresumwelt ein. Der vorliegende Bericht gibt einen Gesamtüberblick über EGCS, mit besonderem Fokus auf die Abwasser-Problematik. Hierfür wurden umfassende Informationen aus der vorhandenen Literatur zusammengetragen. Der vorliegende Bericht beinhaltet technische Aspekte und eine Marktanalyse und behandelt rechtliche Rahmenbedingungen und Forschungsaktivitäten zu diesem Thema. Die Marktanalyse zeigt, dass derzeit mehr als 3.000 Schiffe mit EGCS ausgerüstet sind, was über 16,8% der weltweiten Tragfähigkeit (DWT) entspricht. Die zukünftige Entwicklung des EGCS-Marktes kann durch Fluktuationen der Kraftstoffpreise, Ungewissheiten bei der Kraftstoffnachfrage und -verfügbarkeit, Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen und die Entwicklungen neuer Technologien beeinflusst werden. Mehrere Defizite wurden bei den in den EGCS-Richtlinien der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) festgelegten Qualitätskriterien für Abwässer festgestellt. Bisherige Untersuchungen zeigten einen sauren pH-Wert und das Vorkommen mehrerer Schadstoffe wie Schwermetalle, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Ölrückstände und Nitrat in relevanten Konzentrationen im EGCS-Abwasser. Darüber hinaus wiesen ökotoxikologische Tests auf Toxizitätseffekte hin und dass der Single-Pollutant-Ansatz allein für die Umweltrisikobewertung von EGCS-Abwasser nicht geeignet ist. Daher bestehen trotz der derzeitigen Regelung weiterhin Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die Meeresumwelt durch diese Emissionen. In Anbetracht dessen sollten gegenwärtige und zukünftige Studien einen wertvollen Beitrag zum Prozess einer angemessenen Regulierung leisten. Quelle: Forschungsbericht

Großfeuerungsanlagen nach 13. BImSchV

Informationen über Großfeuerungsanlagen der gemeldeten Standorte 2022. Die 13. BImSchV regelt Anforderungen an die sogenannten Großfeuerungsanlagen. Für diese Anlagen gelten Messverpflichtungen und Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Union. Ausgenommen von diesen Berichtspflichten sind aufgrund des Geltungsbereiches der EU-Richtlinie 2001/80/EG z. B. große Feuerungsanlagen aus Zuckerfabriken und der chemischen Industrie. Große Feuerungsanlagen, in denen auch Abfälle mitverbrannt werden, unterliegen anderen Berichtspflichten, so dass diese hier nicht berücksichtigt sind. Eingestellt in dieser interaktiven Kartendarstellung sind die in Niedersachsen erfassten Großfeuerungsanlagen im Zuständigkeitsbereich der Gewerbeaufsicht und des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie , die dem Geltungsbereich der 13. BImSchV unterliegen. Durch Anklicken der einzelnen Standorte erhalten Sie Detailinformationen zu den Anlagen. Dem Informationsblatt der jeweiligen Großfeuerungsanlage können Sie vom Betreiber angegebene Daten, wie beispielsweise den Betreiber der Anlage, den Energieeinsatz und die Emissionen an SOx, NOx und Staub, aber auch die zuständige Immissionsschutzbehörde entnehmen. Im Informationsblatt finden Sie des Weiteren ein Diagramm, welches die zu berichtenden Jahresemissionen und den Gesamtenergieeinsatz der letzten vier Jahre darstellt. Die Daten werden jährlich aktualisiert.

Entwicklung Luftqualität - Emissionswerte NOx 1989 bis 2009 (Umweltatlas)

Emissionswerte NOx

Entwicklung Luftqualität - Emissionswerte SO2 1989 bis 2005 (Umweltatlas)

Emissionswerte SO2

Stadtluft wird sauberer: Zahl der Städte über dem NO2-Grenzwert halbiert sich im Jahr 2019

Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesumweltministerium Finale Messdaten zur Stickstoffdioxid-Belastung belegen Rückgang Das Umweltbundesamt hat die finalen Daten für Stickstoffdioxid (NO2) für das Jahr 2019 vorgelegt. Demnach überschritten im vergangenen Jahr die NO2-Konzentrationen nur noch in 25 Städten den Luftqualitätsgrenzwert von 40 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft (µg/m³) im Jahresmittel. Im Vorjahr waren es noch 57 Städte. Die ersten Daten für 2020 zeigen schon jetzt: Die Beschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie haben an man-chen Orten einen weiteren Rückgang der NO2-Belastungen um bis zu 40 Prozent bewirkt. Wie sich die Luftqualität 2020 insgesamt verbessert hat, ist aber noch offen. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Die Luft in deutschen Städten wird sauberer, die Entwicklung der Luftqualität weist bundesweit in die richtige Richtung. Das zeigt: Umweltpolitik wirkt. Dennoch reichen die bisherigen Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen noch nicht aus, um den EU-Grenzwert für NO2 zum Schutz der menschlichen Gesundheit wirklich überall einzuhalten. Die Lösung liegt in saubereren Fahrzeugen und einer grundlegenden Mobilitätswende.“ Hauptquelle der Stickstoffoxide in den Städten ist der Straßenverkehr und hier sind es vor allem Diesel-Pkw. Überschreitungen des NO2-Jahresmittelgrenzwertes treten ausschließlich an viel befahrenen Straßen in Ballungsräumen und Städten auf. An 20 Prozent aller verkehrsnahen Messstationen überschritten die NO2-Konzentrationen im Jahr 2019 den Grenzwert von 40 µg/m³ im Jahresmittel. Im Jahr 2018 waren es mit 42 Prozent noch mehr als doppelt so viele Messstationen. Der zum Schutz der menschlichen Gesundheit festgelegte Grenzwert hätte seit dem Jahr 2010 bereits eingehalten werden müssen. Insgesamt setzt sich der Rückgang der NO2-Belastung in den Städten deutlich fort. Im Mittel lagen die NO2-Werte (Jahresmittelwerte) an verkehrsnahen Messstationen rund vier Mikrogramm pro Kubikmeter unter denen des Jahres 2018. Auf die einzelnen Messstationen bezogen fallen die Rückgänge unterschiedlich hoch aus. Gründe für den Rückgang sind: Lokale Maßnahmen wie zum Beispiel Tempolimits, Fahrverbote oder der Einsatz schadstoffärmerer Busse, bundesweite Maßnahmen wie Softwareupdates, Förderungen im Rahmen des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017-2020“ sowie die Erneuerung der Fahrzeugflotte mit Fahrzeugen, die auch im realen Betrieb niedrige Stickstoffoxidemissionen aufweisen, und meteorologische Einflüsse, die die Ausbreitung von Luftschadstoffen beeinflussen. Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠): „Wenn die zuvor genannten Maßnahmen weiterhin Bestand haben, ist auch für das Jahr 2020 ein weiterer Rückgang der NO2-Belastung zu erwarten und abzusehen, dass die Anzahl der von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Städte weiter abnehmen wird.“ Zum Rückgang der NO2-Belastung wird auch die Corona-Pandemie beitragen. Im Zeitraum der bundesweiten Corona-Beschränkungen wurden NO2-Konzentrationen um minus 15 bis minus 40 Prozent beobachtet. Gleichwohl steht noch nicht fest, wie sich diese Reduktion auf die Einhaltung des NO2-Jahresmittelgrenzwertes für 2020 auswirken wird. Die Minderung des Stickstoffemissionen durch 30 bis 50 Prozent weniger Straßenverkehr in den Städten im Zuge der umfassenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens zur Bewältigung der Corona-Pandemie war nur ein kurzfristiger Effekt von rund vier Wochen. Auf das Gesamtjahr bezogen ist daher nur eine anteilige Auswirkung zu erwarten. Dirk Messner: „Dass weniger Verkehr zu besserer Luft und auch weniger Lärm führt und sich damit die Lebensqualität in unseren Städten erhöht, hat uns die Corona-Krise vor Augen geführt. Diese positive Erkenntnis sollten wir unbedingt als weiteren Anlass für eine langfristige Verkehrswende aus dieser Krise mitnehmen. Für den Schutz der menschlichen Gesundheit brauchen wir eine dauerhafte und nachhaltige Verbesserung der Luftqualität mit gezielten Luftreinhaltemaßnahmen.“ Hinweis zur Datengrundlage: Die Daten zur Überwachung der Luftqualität nach den Vorgaben der EU-Richtlinie werden von den Messnetzen der Bundesländer erhoben. Nachträgliche Datenlieferungen oder Korrekturen aus den Ländermessnetzen sind bis zum Termin der offiziellen Berichterstattung an die EU-Kommission am 30.09.2020 noch möglich.

Luftqualität 2019: NO2-Rückgang setzt sich fort

Noch etliche Städte über dem NO2-Grenzwert – erstmals keine Überschreitung bei Feinstaub, hohe Ozon-Spitzen 2019 wurde der Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m³ Luft an rund 20 Prozent der verkehrsnahen Messstationen überschritten. 2018 waren es noch 42 Prozent. Insgesamt ist die Belastung mit Stickstoffdioxid deutschlandweit weiter rückläufig. Das zeigt die vorläufige Auswertung der Messdaten der Länder und des Umweltbundesamtes (UBA). Hierbei sind überwiegend nur die etwa 400 automatisch messenden Stationen berücksichtigt. Die Daten von ca. 130 der 140 in Laboren analysierten Passivsammlern liegen erst im Mai 2020 vor. Beim Feinstaub gab es 2019 erstmals keine Überschreitungen des derzeit geltenden Grenzwertes. Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠): „Dass die Luft besser wird, ist erfreulich, und zeigt, dass Umweltpolitik wirkt. Bund, Länder und Kommunen, die viel für bessere Luft investiert haben, können den Erfolg nun an den niedrigeren Messwerten ablesen. Der bereits 1999 beschlossene NO2-Grenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit muss seit 10 Jahren eingehalten werden. Trotz der Erfolge liegen immer noch etliche deutsche Städte über dem Grenzwert. Aktuell sind es 19, wenn alle Daten ausgewertet sind, könnte die Zahl noch auf 25 bis 30 Städte steigen.“ Hauptquelle der Stickstoffoxide in Städten ist der Straßenverkehr und hier vor allem Diesel-Pkw. Dirk Messner: „Heute haben moderne Diesel-Autos der Abgasnorm Euro 6d-TEMP auch auf der Straße niedrige Stickstoffoxid-Emissionen, was zur Abnahme der NO2-Belastung beiträgt. Dies zeigt, dass wir schon längst die Grenzwerte in den Städten hätten einhalten können, wenn bereits ältere Diesel-Pkw sauber gewesen wären, und zwar nicht nur auf dem Prüfstand, sondern real auf der Straße. Und eins bleibt klar: Der beste Garant für saubere Luft in den Städten sind weniger Autos auf den Straßen.“ Der Rückgang der mittleren NO2-Konzentrationen an verkehrsnahen Messstationen um etwa drei Mikrogramm pro Kubikmeter lässt sich auf mehrere Faktoren zurückführen: Lokale Maßnahmen wie zum Beispiel Tempolimits, Fahrverbote oder der Einsatz schadstoffärmerer Busse, nationale Maßnahmen wie Softwareupdates sowie die jährlich stattfindende Erneuerung der Fahrzeugflotte und meteorologische Einflüsse, die die Ausbreitung von Luftschadstoffen beeinflussen. Modellierungen zeigen, dass Softwareupdates und Flottenerneuerung 2019 eine Minderung von ein bis zwei Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter bewirkten. Davon sind rund drei Viertel auf neue, sauberere Fahrzeuge zurückzuführen und nur etwa ein Viertel auf die Wirkung der Softwareupdates. Im Sinne des Gesundheitsschutzes müssen die NOx-Emissionen während des gesamten Fahrzeuglebens niedrig bleiben. Bei der Weiterentwicklung der europäischen Abgasnormen (Post-Euro-6/VI-Gesetzgebung) sollten daher die Anforderungen an die Dauerhaltbarkeit der Abgasreinigungssysteme erhöht werden. Zudem sollte in der regelmäßig durchzuführenden Abgasuntersuchung (AU) die Messung der NOx-Emissionen aufgenommen werden, um die Wirksamkeit der Stickstoffoxid-Katalysatoren überprüfen und mögliche Defekte frühzeitig erkennen zu können. Feinstaub (⁠ PM10 ⁠): 2019 war das am geringsten mit Feinstaub belastete Jahr seit Beginn der Feinstaubmessungen Ende der 1990er Jahre. Die Feinstaubgrenzwerte (höchstens 35 Tage pro Jahr über 50 µg/m³ Luft im Tagesmittel und maximal 40 µg/m³ Luft im Jahresmittel) wurden erstmals deutschlandweit eingehalten. Dirk Messner: „Was zunächst wie ein Erfolg klingt, ist im Sinne des Gesundheitsschutzes leider noch nicht ausreichend. Feinstaub ist ein deutlich größeres Gesundheitsproblem als Stickstoffoxide – global und auch in Deutschland. Die Grenzwerte für Feinstaub sind mittlerweile mehr als 20 Jahre alt und bedürfen dringend einer Anpassung an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse der Weltgesundheitsorganisation (⁠ WHO ⁠). Solange die von der WHO empfohlenen, deutlich niedrigeren Werte nicht eingehalten werden, ist der Schutz der menschlichen Gesundheit vor Feinstaub noch nicht ausreichend. Auch die EU-Kommission hat im europäischen Green Deal festgestellt, dass eine Überarbeitung der Grenzwerte notwendig ist. Dies empfehlen wir auch: Um die Gesundheit der Menschen zu schützen sollten die Feinstaub-Grenzwerte strenger werden.“ Auf der Grundlage wissenschaftlicher Studien empfiehlt die WHO, dass die PM10-Konzentrationen den Wert von 20 µg/m3 im Jahresmittel nicht überschreiten sollen. Hintergrund ist die erhebliche gesundheitliche Gefahr, die von Feinstaub ausgeht. Laut der Studie zur weltweiten Krankheitslast (oder: Global Burden of Disease Studie) des Institute for Health Metrics and Evaluation (IHME) sind statistisch gesehen weltweit im Jahr 2017 etwa 2,9 Millionen Todesfälle auf die Feinstaubbelastung (⁠ PM2,5 ⁠) zurückzuführen. Im Vergleich dazu sind es für Rauchen und Alkohol, als die klassischen Risiken, etwa 7 beziehungsweise 2,8 Millionen Todesfälle. Feinstaub gehört weltweit, in Europa und in Deutschland zu den 10 Risikofaktoren mit der höchsten Krankheitslast. Für Europa geht das IHME von etwa 415.000 attributablen Todesfällen aus. Eigene Berechnungen des UBA zeigen im jährlichen Durchschnitt für Deutschland etwa 44.900 attributable Todesfälle. 2019 wurde an 13 Prozent aller Messstationen der WHO Richtwert im Jahresmittel nicht eingehalten. Die Empfehlung der WHO in Bezug auf die Tagesmittelwerte (höchstens drei Tage pro Jahr über 50 µg/m³ im Tagesmittel) hielten rund ein Drittel (36%) aller Messstationen in Deutschland nicht ein. Dirk Messner: „Während der Ausstoß von Feinstaub aus Verbrennungsmotoren schon länger zurück geht, sollten besonders die Emissionen aus der Landwirtschaft und aus Holzfeuerungen reduziert werden.“ Ozon: Im Vergleich zu den letzten 20 Jahren war 2019 ein durchschnittlich mit Ozon belastetes Jahr. Die außergewöhnlich hohen Temperaturen von 40° Celsius und mehr in den Tagen Ende Juli 2019 führten jedoch zu zahlreichen Überschreitungen der Informations- und Alarmschwelle (180 bzw. 240 µg/m³ Luft) und einem Maximalwert über 300 µg/m³ Luft. Zudem wurde das Langfristziel zum Schutz der Gesundheit (maximal 120 µg/m³ Luft im Mittel über 8 Stunden) wie bereits im Vorjahr an allen 260 Stationen überschritten, und zwar an durchschnittlich 24 Tagen pro Station. Die Empfehlung der WHO, 100  µg/m3 Luft im 8-Stundenmittel nicht zu überschreiten, wurde, wie auch in der Vergangenheit, weit verfehlt. Ozon wird bei intensiver Sonneneinstrahlung durch komplexe Reaktionen aus Vorläuferschadstoffen − überwiegend Stickstoffoxiden und flüchtigen organischen Verbindungen − gebildet. Stickstoffoxide stammen zum großen Teil aus dem Verkehrsbereich, flüchtige organische Stoffe aus der Verwendung von Lösemitteln, wie Farben und Lacke, Klebstoffe, Reinigungsmitteln. Aber auch viele Pflanzenarten geben flüchtige organische Verbindungen (biogene ⁠ VOC ⁠ bzw. BVOC) ab und liefern daher, neben den vom Menschen verursachten Emissionen, selbst Vorläuferstoffe für die Ozonbildung. Das Ausmaß des Einflusses der BVOC auf die Ozonbildung wird neben anderen Faktoren – wie z.B. Vegetationscharakteristik, Schädlingsbefall – maßgeblich von der Lufttemperatur und der Wasserversorgung der Pflanzen beeinflusst. Hohe Temperaturen über 30° Celsius führen bei ausreichender Wasserversorgung zu einem starken Anstieg der BVOC-Emissionen, die zur verstärkten Ozonbildung beitragen. Dirk Messner: „Hitzeperioden werden im Zuge des Klimawandels künftig häufiger auftreten, was hohe Ozonspitzen nach sich ziehen könnte. Um gesundheitliche Risiken durch Ozon zu verringern müssen wir die Emissionen der von Menschen verursachten Ozonvorläuferstoffe deutlich mindern.“

Luftqualität 2016: Stickstoffdioxid weiter Schadstoff Nummer 1

Geringere Belastung durch Feinstaub und Ozon Auch 2016 war die Luft in deutschen Städten zu stark mit Stickstoffdioxid belastet. Das zeigt die Auswertung der vorläufigen Messdaten der Länder und des Umweltbundesamtes (UBA). An gut 57 Prozent der verkehrsnahen Messstationen wurde der Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) im Jahresmittel überschritten. Seit 2010 zeigt sich ein nur leicht abnehmender Trend. Beim Feinstaub sind dagegen deutliche Fortschritte zu verzeichnen: 2016 ist das Jahr mit den niedrigsten Belastungen seit 2000. Auch die Ozonkonzentrationen waren im Vergleich zu den letzten 20 Jahren eher niedrig. Für Ozon und Feinstaub werden aber weiter die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlenen Werte deutlich überschritten; diese sind wesentlich strenger als die geltenden EU-Grenzwerte. „Seit Jahrzehnten gefährdet Stickstoffdioxid unsere Gesundheit“, sagte Maria Krautzberger, Präsidentin des ⁠ UBA ⁠. „Schuld sind in den Städten vor allem alte Diesel-Autos. Es kann aus Sicht des Gesundheitsschutzes nicht akzeptiert werden, dass die Kommunen keine Handhabe haben, um beispielsweise Dieselautos mit hohem Ausstoß aus den belasteten Innenstädten auszuschließen. Deutschland ist auch gegenüber der EU verpflichtet, für saubere Luft in den Städten zu sorgen. Dazu kann die Blaue Plakette einen wichtigen Beitrag leisten. Die Kommunen brauchen eine bundeseinheitliche Regelung, die festlegt, wer die blaue Plakette bekommt und wer nicht. Schließlich geht es darum, die Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger zu schützen.“ Feinstaub (⁠ PM10 ⁠): Außer zu Beginn des Jahres blieben besonders feinstaubbegünstigende Wetterlagen aus, so dass 2016 die geringste Feinstaubbelastung seit 2000 gemessen wurde. Nur an der verkehrsnahen Messstation am Stuttgarter Neckartor wurde erneut der EU-Grenzwert überschritten (PM10-Tagesmittelwerte über 50 µg/m³ an mehr als 35 Tagen im Jahr). Das UBA ist dennoch besorgt: Der von der Weltgesundheitsorganisation (⁠ WHO ⁠) empfohlene Wert von 20 µg/m3 im Jahresmittel wurde an fast einem Viertel aller Messstationen (24 Prozent) überschritten. Krautzberger: „Bund, Länder und Kommunen müssen und können gemeinsam weitere Anstrengungen unternehmen, um das Gesundheitsrisiko durch Feinstaub zu verringern.“ Dazu ist es dringend erforderlich, die direkte Freisetzung von Feinstaub aus privaten Holzfeuerungen zu reduzieren, aber auch die Freisetzung von gasförmigen Schadstoffen wie Ammoniak aus der Landwirtschaft, aus denen sich später Feinstaubpartikel bilden. Ozon: Anders als der ⁠ Hitzesommer ⁠ 2015 war der Sommer 2016 eher wechselhaft und es traten keine lang anhaltenden Schönwetterperioden auf, die die Ozonbildung hätten begünstigen können. Dennoch überschritten 21 Prozent aller Messstationen den Zielwert (der maximale Ozon-8-Stunden-Wert eines Tages darf an höchstens 25 Tagen pro Kalenderjahr – gemittelt über 3 Jahre – den Wert von 120 µg/m3 überschreiten). Mit dem ⁠ Klimawandel ⁠ steigt das Risiko hoher Ozonkonzentrationen. Die extreme Hitze im Sommer des Jahres 2015 war ein Beispiel für Temperaturen, welche in Zukunft immer häufiger zu erwarten sein werden. Das UBA-Forschungsprojekt KLENOS (⁠ Klima ⁠ Energie Ozon Staub) rechnet bis 2050 mit einen Anstieg von 30 Prozent bei den Ozon-Überschreitungstagen (Tage mit einem maximalen 8-Stunden-Mittelwert über dem Schwellenwert von 120 µg/m3). Lokal, insbesondere in Süddeutschland, könnte der Anstieg sogar noch größer ausfallen. Das Problem kann allerdings begrenzt werden, wenn die Emissionen der Vorläuferstoffe des Ozons sinken – das sind vor allem Stickstoffoxide aus dem Verkehr und flüchtige organische Verbindungen aus Lösemitteln in Farben und Lacken. „Nur wenn wir unsere Stickoxidemissionen in den Griff bekommen, können wir erhöhte Ozonbelastungen auch bei fortschreitendem Klimawandel vermeiden“, so Maria Krautzberger. „Ich bin froh, dass sich Ende 2016 alle EU-Staaten verpflichtet haben, bis 2030 die Emissionen von Feinstaub, Ammoniak, Stickoxiden und flüchtigen Kohlenwasserstoffverbindungen zu senken. Dadurch wird hoffentlich nicht nur die steigende Belastung durch Ozon begrenzt, sondern auch die Feinstaubbelastung gesenkt.“

Dreizehnter Energiebericht der Landesregierung

Berichtszeitraum der Bilanzen 2016 bis 2017; Factsheet, 1. Einleitung, 2. Ziele der Energiepolitik, 3. Umsetzung der Energiepolitik: u.a. Erneuerbare Ernergiequellen, KWK und Eigenstromversorgung, Ausbau und Entwicklung der Energieinfrastruktur, Energieeffizienz und Energieeinsparung, 4. Entwicklung von Energieerzeugung und - verbrauch , 5. Entwicklung der Treibhausgasemissionen 1990-2017 (Kurzerichterstattung gem. § 7 Abs. 2 Nr. 1 LKSG) , 6. Entwicklung der energiebeddingten Emissionen von Schwefweldioxid und NOx, Anhang zum Bericht

Deutschland: Feinstaubwerte auch im Jahr 2009 erhöht

An 55 Prozent der städtisch verkehrsnahen Luftmessstationen lagen im Jahr 2009 die Jahresmittelwerte der Stickstoffdioxidkonzentration (NO2) über dem ab dem 1.1.2010 einzuhaltenden Grenzwert von 40 Mikrogramm/Kubikmeter Luft (µg/m3). Grenzwert-Überschreitungen treten vor allem in Städten und Ballungsräumen auf, also dort, wo auch ein Großteil der Bevölkerung lebt. Stickstoffoxide entstammen vornehmlich den Emissionen des Verkehrs sowie Verbrennungsprozessen in Industrie und Haushalten. Auch die Feinstaub-Konzentrationen (PM10) überschritten im Jahr 2009 erneut die bereits seit 2005 geltenden Grenzwerte - trotz Maßnahmen in Bund, Ländern und Kommunen. An 23 der insgesamt 408 Messstationen traten an mehr als 35 Tagen PM10-Konzentrationen über 50 µg/m3 auf. Insgesamt war die Feinstaubbelastung im Jahr 2009 etwas höher als 2008, dem Jahr, mit der seit 2000 geringsten Luftbelastung durch Feinstaub.

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